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Fast jeder von uns hat sich schon einmal über seinen Nachbarn geärgert. Nicht selten kommt es vor, dass solche Streitigkeiten „am Garten-zaun“ eskalieren und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen anhand der häufigsten Konfliktfälle, welche Rechte und Pflichten Sie als Nachbar haben. Ein Experte erläutert klassische Streitpunkte zwischen Nachbarn:
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Veröffentlichungsjahr: 2024
Fast jeder von uns hat sich schon einmal über seinen Nachbarn geärgert. Nicht selten kommt es vor, dass solche Streitigkeiten „am Gartenzaun“ eskalieren und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen anhand der häufigsten Konfliktfälle, welche Rechte und Pflichten Sie als Nachbar haben. Ein Experte erläutert klassische Streitpunkte zwischen Nachbarn:
Lärm, Geruchsbelästigung, Haustiere, Videoüberwachung, Tätlichkeiten und verbale Attacken
Grundstücksgrenzen
Beilegung der Streitigkeiten außerhalb und vor Gericht.
Ihre Rechte und Pflichten
Christian Langgartner
2. Auflage
Die folgenden Elemente erleichtern Ihnen die Orientierung im Buch:
Beispiele und Übungen
In diesem Buch finden Sie zahlreiche Beispiele, die die geschilderten Sachverhalte veranschaulichen.
Definitionen
Hier werden Begriffe kurz und prägnant erläutert.
Die Merkkästen enthalten Empfehlungen und hilfreiche Tipps.
Auf den Punkt gebracht
Am Ende jedes Kapitels finden Sie eine kurze Zusammenfassung des behandelten Themas.
Vorwort
Einleitung
Begriff des Nachbarn
Was gehört zum „Nachbarrecht“
Die klassischen Streitpunkte zwischen Nachbarn
Lärm
Geruchsbelästigungen und Rauch
Haustiere
Videoüberwachung
Tätlichkeiten und verbale Attacken
Blenden durch Solaranlagen
Die Grundstücksgrenze
Streit über den Verlauf der Grenze
Streit über den Gartenzaun und Hecken
Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern, überhängenden Zweigen und Ästen, Wurzeln, Laub und Nadeln
Rechte des Nachbarn auf meinem Grundstück
Notwegerecht
Notleitungsrecht
Betretungsrechte
Grunddienstbarkeiten
4Wo stehen meine Rechte im Gesetz?
Privatrecht
Bedeutung der einzelnen Landesgesetze
Öffentliches Recht
Rechtsprechung
Der Streit eskaliert (Nachbarstreit außerhalb und vor Gericht)
Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Zivilprozess
Der Verwaltungsprozess
Der Autor
„Die wahre Kunst der Voraussicht liegt in der Wahl des Nachbarn, nicht der Häuser.“
Ob Kinderlärm, Geruchsbelästigung durch den Grill oder einfach nur der ungepflegte Garten des Nachbarn, in dem mittlerweile das Unkraut überhandgenommen hat – es gibt viele Gründe, warum sich Nachbarn bekriegen. Ein solcher Streit stellt für die Beteiligten eine hohe Belastung dar, und kann Lebensqualität kosten. Manchmal artet er auch soweit aus, dass Menschen verletzt oder getötet werden, wie in Bayern, wo ein 53-Jähriger mit einer Luftdruckpistole auf seine Nachbarin schoss, weil ihm der Rasenmäher zu laut war.
Dieser Ratgeber soll eine präventive Motivation darstellen, Praxistipps liefern und helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Christian Langgartner
Beispiel
X hat am Ende der Straße ein großes Haus gekauft, und möchte dieses zu einer Diskothek umbauen. Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn sind begeistert, dass endlich „frischer Wind“ in der Straße weht, die steife Brise kommt hingegen von Y: Dieser wohnt etwa 500 Meter entfernt am Anfang der Straße, ist passionierter Frühaufsteher und will sich gegen diesen Umbau mit „allen rechtsstaatlichen Mitteln“ wehren. X ist jedoch der Meinung, dass Y aufgrund der Entfernung kein Nachbar mehr sei und er deshalb den wenigen Zu- und Abfahrtslärm sowie das gelegentliche Gegröle der jungen Menschen hinnehmen müsste. Ist Y Nachbar von X?
Um eine rechtliche Antwort auf diese Fragen zu bekommen, muss zunächst geklärt werden, wie das Gesetz den „Nachbarn“ rechtlich einordnet.
Definition
Der Begriff der „Nachbarschaft“ lässt sich wie folgt umschreiben: „Benachbart sind alle Grundstücke im möglichen Einwirkungsbereich der Anlage.“
Ein „Nachbar“ ist damit begrifflich regelmäßig derjenige, dessen Grundstück unmittelbar an das andere Grundstück 7angrenzt oder diesem am nächsten ist, jedoch ist auch derjenige „Nachbar“, der durch eine Störung oder durch deren Auswirkungen betroffen sein kann. Insbesondere bei Lärmbeeinträchtigungen können sich nicht nur die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer belästigt fühlen, sondern auch weiter entfernte Eigentümer oder, im Falle einer Lärmbelästigung durch eine Diskothek, die Grundstückseigentümer der Anliegerstraße. Damit kommt es bei der Frage, wie weit der Nachbarbegriff zu verstehen ist, auf die möglichen Auswirkungen oder Beeinträchtigungen selbst an. Vor diesem Hintergrund ist im Praxisfall Y daher als „Nachbar“ anzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass die Auswirkungen der geplanten Diskothek (Verkehrslärm, Schallbelästigungen usw.) auf das Grundstück des Y einwirken können.
Das Nachbarrecht lässt sich in mehrere Bestandteile trennen. Zum einen ist dabei, schon aufgrund der zwangsläufigen, räumlichen Nähebeziehung, das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis zu nennen. Die Grundlage dieses Gemeinschaftsverhältnisses ist hierbei § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der „Treu und Glauben“ regelt. Durch die richterliche Auslegung und Rechtsprechung wurde hierauf aufbauend der Grundsatz der wechselseitigen Rücksichtnahme entwickelt.
Hier beginnen jedoch zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, denn soweit klare, gesetzliche Regelungen fehlen, sehen die Beteiligten – verfehlt – individuelle Komponenten, wie persönliche Empfindungen, betroffen. Weiter kommen hier 8aber auch individuelle technische Messwerte, wie genaue Abstände, Schallpegelwerte sowie spezielle örtliche Gegebenheiten zum Tragen. Aus diesem Grund heraus stellen die überwiegend ergangenen Gerichtsurteile einzelfallbezogene Entscheidungen dar, welche durch ein anderes Gericht auch durchaus abweichend bewertet werden können.
Andererseits existieren in Teilen durchaus entsprechende gesetzliche Normierungen. Vorrangig geht es dabei im Nachbarrecht darum, zu regeln, inwieweit Lärm, Geräusche, Gerüche, Dämpfe und Erschütterungen zu dulden sind. Aber auch die Bepflanzung kann Probleme mit sich bringen, z. B. durch überhängende Zweige oder in das Nachbargrundstück fallende Früchte, genauso wie es zu Beeinträchtigungen durch Wasser und Licht kommen kann. Zudem regelt das Nachbarrecht die Grundstücksnutzung und wer das Grundstück betreten darf, und sieht Vorschriften für Grenzstreitigkeiten vor. Geregelt sind die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, in den nachbarschaftlichen Landesgesetzen, im Baurecht und im Immissionsschutzrecht. Im Einzelnen werden die gesetzlichen Grundlagen ab Seite 105 dargestellt.
Auf den Punkt gebracht
Der Begriff des „Nachbarn“ ist nicht statisch zu verstehen, sondern steht in Abhängigkeit zu den möglichen bzw. zu erwartenden Auswirkungen oder Beeinträchtigungen eines störenden Grundstücks. Je nach Art der Beeinträchtigung sind Sie auch in mehreren 100 Metern Entfernung noch als Nachbar anzusehen. Eine Einschränkung gilt für den Nachbarbegriff im öffentlichen Baurecht.
„Muss ich mir das eigentlich gefallen lassen?“ Diese Frage stellt sich jeder, der sich durch seinen Nachbarn gestört fühlt. Welche Störungen ihrer Nachbarn Sie hinnehmen bzw. in welchem Maße Sie diese dulden müssen oder nicht, muss sich ausschließlich rein objektiv anhand einheitlicher, regelmäßig technischer Maßstäbe orientieren.
Um einer uferlosen Ausdehnung von Streitfällen vorzubeugen und technisch einheitliche Entscheidungsvoraussetzungen zu schaffen, können hingegen nicht die besonderen, subjektiven Gefühle oder die Wahrnehmungen einer überempfindlichen Person ausschlaggebend sein.
Im Folgenden werden nun die häufigsten und typischen Quellen nachbarlicher Streitigkeiten dargestellt und dabei aufgezeigt, welche Umstände durch die Nachbarschaft hingenommen werden müssen. Gleichzeitig wird aber auch ersichtlich, wo hier die Grenzen zu ziehen sind, und weiter, welche entsprechenden Abwehrmöglichkeiten bestehen.
Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Hier stellt sich schon das Problem, was Lärm ist, denn das Lärmempfinden eines jeden Menschen ist grundsätzlich subjektiv. Eine Hilfestellung zur objektiven Beurteilung von Lärm bietet für Deutschland die TA-Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“), die dem 10Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen dient. Nach diesem Regelwerk ist Lärm wie folgt definiert:
Definition
„Jede Art von Schall, insbesondere von großer Intensität, durch den Menschen, gestört, belästigt oder gar gesundheitlich geschädigt werden.“
Die TA-Lärm beansprucht jedoch keine Allgemeingültigkeit für sämtliche denkbaren Lärmquellen, so dass beispielsweise bei Sport- und Maschinenlärm die hierzu spezielleren Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bzw. der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung denen der TA-Lärm vorgehen. Eine Übersicht der TA-Lärm finden Sie in einer Tabelle ab Seite 28 abgedruckt.
Andererseits gibt es Geräuschquellen, die bereits unabhängig von Normierungen zu beurteilen und zu bewerten sind, wie an den folgenden Beispielen aufgezeigt werden soll.
Beispiel
