Norm, Person, Gesellschaft. - Günther Jakobs - E-Book

Norm, Person, Gesellschaft. E-Book

Günther Jakobs

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Beschreibung

In dem kleinen Buch wird die Konstitution einer Person behandelt, und zwar »Person« als Institution einer normativ strukturierten Gesellschaft und nicht als Ergebnis der Entwicklung eines Individuums. Diese These wird von Anfang an noch schärfer formuliert als in den Vorauflagen, und wer dort die Anerkennung der Leistungen von Individuen (Diskurs, Konsens) oder von ihren Auszeichnungen (Menschenwürde) vermisst hat, wird nunmehr noch stärker enttäuscht werden. Hinzugefügt wurde der Abschnitt über Person und Zwang (und zwar bewusst als eigener Abschnitt und an zentraler Stelle), teilweise neu gefasst derjenige zur Strafe. Die Ausführungen zur Zurechnung wurden erweitert, insbesondere durch neue Beispielsgruppen. Stärker als in den Vorauflagen wird immer wieder, insbesondere in dem Abschnitt zur Reaktion auf Störungen, herausgestrichen, dass alle normativen Institutionen – von einer einzelnen Norm über eine Person oder ein Gericht bis hin zu einem Normensystem – nur dann im Alltag Orientierung bieten können, wenn sie kognitiv untermauert sind.

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Günther Jakobs

Norm, Person, Gesellschaft

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

Band 23

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage 1997 2. Auflage 1999

Alle Rechte vorbehalten © 2008 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Fremddatenübernahme und Druck: Berliner Buchdruckerei Union GmbH, Berlin Printed in Germany

ISSN 0935-5200 ISBN 978-3-428-12675-0

Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 ƀ

Internet: http://www.duncker-humblot.de

Vorwort

In diesem kleinen Buch argumentiere ich affirmativ zu der nicht gerade neuen, heute aber meist rasch verworfenen These, menschliche Individuen könnten nicht als solche, also aus eigener Kraft, eine normativ strukturierte Gesellschaft „gründen“, und sich auf diesem Weg von Individuen zu Personen wandeln. Individualität ist ein Deutungsschema (Orientierungsschema), Normativität ein anderes, und jedes der beiden Schemata beruht auf einem eigenen Code (bildet ein eigenes System), und der jeweils andere Code bleibt extern (das eine System ist nicht Teil des anderen, sondern dessen Umwelt). Diese Sicht widerspricht modernen Versuchen, geordnete Sozialität auf einen Diskurs oder Konsens zwischen Individuen zu gründen (Intersubjektivität; besser wäre: Interindividualität) oder schlicht auf Menschenwürde, jedenfalls also auf Leistungen oder Auszeichnungen Einzelner. Die Sicht widerspricht auch einer (zumindest in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie der Gegenwart verbreiteten) psychologisierenden Interpretation des - sit venia verbo - objektiven Idealismus Hegels. Deshalb wundert es mich nicht, dass manche Leser, zu meiner Freude aber nicht alle, die beiden Vorauflagen (1997, 1999) mit „spitzen Fingern“ angefasst haben. Auf kritische Stellungnahmen versuche ich in dieser dritten Auflage zu antworten, und die Autoren dieser Stellungnahmen werden meine Reaktionen im Text leicht finden, auch wenn ich auf Nachweise meist verzichte (man lese das Büchlein als Positionsbestimmung, nicht als Diskussionsbericht, und schon gar nicht als kleines Lehrbuch.).

Normative Institutionen können nur dann im Alltag (und nicht allein in irgendwelchen ausgedachten Szenarien) orientieren, wenn sie kognitiv untermauert sind; denn der Leib einer Person ist auch Leib eines Individuums, das nun einmal [6] sein Auskommen finden will (IV D). Diesen Zusammenhang der normativen und der kognitiven Lage habe ich durchgehend verstärkt herausgestrichen, etwa in dem Abschnitt zur Reaktion auf Störungen (IX) und dort insbesondere bei den Bemerkungen zur Funktion des Strafschmerzes. Die gegenüber den Vorauflagen präzisierten Ausführungen werden durch den neuen Abschnitt „Person und Zwang“ (VIII) vorbereitet.

Zu einigen Einzelheiten der in dieser Auflage erweitert dargestellten Zurechnungslehre (IX A) wurde kritisch eingewendet, solche Details seien aus einem Ansatz der gegebenen Abstraktheit nicht herzuleiten. Dieser Einwand ist richtig, und ich hoffe, nunmehr hinreichend klargestellt zu haben, dass es mir auch nicht darauf ankommt, alle Einzelheiten ein für alle Mal zu fixieren, und dass jede andere Konkretisierung falsch wäre; vielmehr will ich zeigen, wie zu konkretisieren ist, nämlich mit stetem Blick auf die Bestandsbedingungen einer normativ verfassten Gesellschaft, wobei die Konkretisierung je nach der Grundgestalt dieser Gesellschaft zu anderen Ergebnissen führen mag.

Wie bei den Vorauflagen mag der Leser die Lektüre mit der - jetzt erweiterten - Zusammenfassung beginnen; er wird dann zumindest ahnen, wohin die Reise geht.

Den Geschäftsführern des Verlags Duncker & Humblot GmbH, Herrn Prof. Dr. h. c. Norbert Simon und Herrn Dr. Florian Simon, danke ich sowohl für die Ermunterung zu einer gründlichen Neubearbeitung als auch für das stetige Präsent- Halten der Vorauflage. Mein Dank gilt ferner Frau Referendarin Julia Lohsse, die den gesamten Text mit der ihr eigenen großen Gründlichkeit korrigiert hat.

Bonn/St. Augustin, im Juni 2008

Günther Jakobs

Inhaltsverzeichnis

I. Ein isoliertes menschliches Individuum

II. Zwei Individuen nebeneinander

A. Gegenseitige Beeinflussung

B. Grenzen einer Kooperation

C. Vertrag?

III. Koordination einer Gruppe durch Gewalt

IV. Person, Subjekt, Gesellschaft

A. Ordnungsschemata

1. Ordnung der Individuen

2. Ordnung der Gruppe

B. Anerkennung?

C. Objektivität der Person

D. Person und Leib

E. Verhältnis von Individuum und Person

1. Nochmals: unterschiedliche Ordnungen

2. Nochmals: Gewalt als Anfang?

V. Wirklichkeit der Norm

A. Modelle

B. Verhaltensleitung?

C. Norm und Subjekt

D. Wirklichkeit der Norm als Prozess

E. Gemengelagen

VI. Gesellschaft als Verständigung

A. Kognitives

B. Normatives

VII. Innerlichkeit

A. Notwendigkeit von Subjektivität?

B. Subsidiarität der Subjektivität?

C. Nochmals: nur Verstand?

VIII. Person und Zwang

A. Begriff des Zwangs

B. Selbst-Depersonalisierung

C. Zwangs-Entpersonalisierung

IX. Reaktion auf Störungen

A. „Verletzung des Rechts als Rechts“?

B. Zurechnung

1. Modelle

a) Nur-formelle Personalität

b) Selbststeuerung

c) Gesellschaftliche Verhaltensbedeutung

2. Schuld und Zumutbarkeit

a) Individuelles Auskommen

b) Bestand der Ordnung

C. Sanktion: Erhaltung normativer Wirklichkeit

1. Verlust der Personalität?

2. Marginalisierung der Tat

a) Strafe als Widerspruch

b) Strafe als Schmerz

D. Normbrecher und Externe

X. Wirtschaft als Gesellschaft

A. Statusprobleme

B. Definitionsmacht der Wirtschaft

XI. Universalisierung?

XII. Thesen

Literaturverzeichnis

I. Ein isoliertes menschliches Individuum

Gedacht sei ein einsam lebender Mensch, ohne jedes Wissen von anderen Menschen. Die Sequenz seiner Wahrnehmungen wird das Individuum nach einem Schema von Lust und Unlust ordnen, und es wird danach trachten, das Lust Bringende herbeizuführen und das Unlust Bringende zu meiden. Zeit und Anlass für Versuche und deren Korrekturen vorausgesetzt, wird es seinen Stand optimieren, solange der hierzu erforderliche Aufwand das Ergebnis nicht überwiegt. Wie weit es praktisch voranschreitet, hängt von kontingenten Bedingungen ab: was es als Lust und Unlust empfindet, wie schnell sein Verstand das Erfahrene verarbeitet, wie günstig die Umweltbedingungen sind und anderes mehr, – theoretisch hindert es nichts an hoher Vollendung.

Was kann ein solcherart einsames Individuum von der Welt wissen, in der es sich arrangiert? Die Welt ist ihm als ein Gefüge aus lustvollen und unlustvollen Zuständen bewusst. Alles was seine Sinne affiziert, was ihm jedenfalls als Affizierung seiner Sinne erscheint, Träume eingeschlossen, wird einzig nach dem Schema von Lust und Unlust geordnet und verarbeitet. Es gibt für das Individuum keine objektive, im Sinne einer von ihm gelösten Welt, weil es das genannte Schema nicht übersteigen kann; alles ist homogen das Seine. Da nichts ohne es ist, ist es überall, unbeschränkt, was heißen soll: Was ihm auch immer bewusst sein mag, ist seine Lust oder Unlust.

Damit teilt es die Stellung all dessen, was überall, unbeschränkt ist: Wie das Unbeschränkte nicht erfasst werden kann, weil es allem Erfassbaren eigen ist, also auch dem Hintergrund, vor dem es sich abheben müsste, wenn es isoliert zu erfassen sein soll, so kann auch der einsam Vegetierende sich selbst nicht erfassen (sei es durch Wahrnehmung oder in Ge[10]danken); denn Vordergrund wie Hintergrund sind das Seine, taugen also nicht dazu, etwas als das Seine zu isolieren. Ein Beispiel mag das erläutern: Wäre alles, was ein Individuum sieht, von einem homogenen Grauschleier überzogen (der Schleier steht unabhängig von seiner Entstehung für das Seine) und wäre die Erinnerung an klar Gesehenes ausgelöscht, so würde das Graue zur Eigenschaft alles Sichtbaren, höbe sich vor keinem Hintergrund ab und könnte nicht als Besonderheit isoliert werden. – Ebenso wenig kann sich derjenige als vorhanden ausmachen, dessen eigene Ordnung schlechthin alles bestimmt.

Aber wird das einsame Individuum nicht wenigstens den eigenen Körper als seinen isolieren? Gewiss wird es ihn als einen ausgezeichneten Teil der Welt erleben: Hiermit, und nicht mit der Körperumgebung, nimmt es wahr; nur sein Körper, und nicht dessen Umgebung, schmerzt oder fühlt sich erfrischt an, nur ihn, und nicht etwa die Äste eines Baums, bewegt es unvermittelt etc. Aber diese und viele weitere Besonderheiten des Körpers sind für das einsame Individuum nur Besonderheiten innerhalb des homogen eigenen Erlebens. Der Schnee, der sich schmerzend kalt anfühlt, ist überhaupt nur in der Welt, weil das Individuum ihn als schmerzend kalt fühlt. Zwar differenziert es zwischen dem kalten Schnee und der Kälte fühlenden Hand, aber es erreicht damit kein Verständnis von sich selbst, da es in beidem gleichermaßen anwesend ist. Erst wenn es verstünde, dass Schnee mehr sein könnte als Grund für seine aktuelle Unlustempfindung, hätte es seine Unbeschränktheit aufgehoben.

Und was ergibt sich, wenn das einsam lebende Individuum seine Lebensäußerungen beobachtet? Es kann dies nur in einer Art und Weise tun, bei der sich nichts ergibt; denn die Beobachtung des eigenen Verhaltens ist eine zwar notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedingung dafür, sich von der eigenen Welt zu isolieren. Eine solche Beobachtung ist eine Weise des eigenen Seins; das Eigene ist auch dabei unbeschränkt, da noch alles eigen und damit unbeschränkt ist. Erst wenn das Beobachtete sich vom Beobachtenden abhebt, wenn also ein [11] Selbst etwas beobachtet, das nicht wiederum nur Selbst ist, bringt die Beobachtung mehr als eine Rekapitulation des schon Vorhandenen oder eine Erweiterung nach Art des Vorhandenen. Beispielhaft gesprochen: Ein fressendes Tier, das sieht, wie es frisst, ist ein fressendes Tier, das sieht, wie es frisst, – mehr nicht. Deshalb kann das einsame Individuum auch aus der Differenz des Erlebens im wachen Zustand und im Traum nichts folgern; es mag erfahren, dass sich an Traumerlebnisse meist schwierig anschließen lässt, an diejenigen im wachen Zustand eher in gewohnter Art – das mag sich jedoch auch umgekehrt verhalten (der geträumte Weg zu einem locus amoenus erweist sich nach dem Erwachen als gangbar) und verhilft jedenfalls nicht dazu, die Welt vom aktuellen Zustand des eigenen Bewusstseins und Empfindens zu scheiden.

Aber kann das einsame Individuum eine Differenz nicht in seinem Kopf erzeugen, also setzen, das Beobachtete sei nicht nur das Seine? Dass eine solche Geistestätigkeit des Individuums höchst unwahrscheinlich sein dürfte – wie etwa, es entwickele plötzlich im Kopf die Konstruktionszeichnung einer Dampfmaschine –, ist kein prinzipieller Einwand gegen die Möglichkeit dieser Setzung. Es sei deshalb angenommen, das einsame Individuum sei zu solcher Geistestätigkeit fähig und nutze seine Fähigkeit auch. Was wäre die Folge? Es fände ein Gedankenspiel statt, eines von unnennbar vielen, aber eben ein unverbindliches Spiel, ein Als-Ob, bei dem sich nichts ergäbe, was sich auf das Dasein des Einsamen auswirken könnte. Das Individuum macht ja nichts falsch und versäumt nichts, indem es unbeschränkt es selbst ist; in einer Welt, wie sie ihm hier zugeordnet wurde, bleibt ihm nur diese Möglichkeit, und die Bedingungen dieser Welt kann es allenfalls im unverbindlichen Spiel überwinden, also nur innerhalb seines Schemas des Welterlebens, was heißt, innerhalb seiner Unbeschränktheit (siehe Luhmann, S. 360).

Das Vorstehende ließe sich ausschmücken, aber nur im selben Stil, ohne Neuerungen, stets bliebe eine unbeschränkt eigene Welt. Dies sei zuletzt noch für den Fall verdeutlicht, in dem das einsame Individuum seine Vergangenheit und Zu[12]kunft beurteilt, also, wie es scheint, über sich reflektiert. Es scheint nur so:

Gesetzt sei der Fall, das Individuum habe die berauschende Wirkung gegorener Säfte entdeckt und stelle diese planmäßig her. Nach heftigem Genuss derselben werde ihm freilich unwohl. Während dieses Elends entwerfe es eine Zukunft mit nur mäßigem Genuss solcher Getränke; aber wenn es überhaupt damit wieder anfängt, überwiege die Lust am Genuss mit den angeführten Folgen. Kann es nicht, indem es sich rückblickend als Trinkendes ablehnt, zu einem Begriff von sich kommen, und sei es negativ: „Das nicht!“? Es wird dann Vorsorge treffen und nur so wenig Saft gären lassen, dass Mäßigkeit faktisch erzwungen wird. – Der Vorgang mag sich in der geschilderten Weise ereignen, aber er führt nicht zu einem Begriff des Individuums von sich selbst; denn auch mit der Festlegung „Das nicht!“ überspringt es nicht seine eigenen Maßstäbe. Die Verarbeitung der durch das Schema von Lust und Unlust gegebenen Wirklichkeit erfordert Vorsorge vor Unbeherrschbarem, wenn Lust sicher maximiert werden soll; deshalb muss dem Individuum bewusst werden, dass es als trinkendes anders urteilte oder urteilen wird als jetzt rückblickend oder vorausschauend. Aber dieses Bewusstsein von seinem Bewusstsein wird in die homogen eigene Welt von Lust und Unlust eingeordnet: Ein Blick auf sich im Spiegel der Vergangenheit oder in einer Projektion in die Zukunft gleicht einem Blick in einen wirklichen Spiegel; es zeigt sich vielleicht ein bis dahin nicht sichtbarer Teil der Welt (etwa bei der Spiegelung des eigenen Antlitzes), aber es zeigt sich keine Welt mit einer neuen Ordnung.

II. Zwei Individuen nebeneinander

A. Gegenseitige Beeinflussung

Die Welt des einzelnen Individuums werde nunmehr um ein zweites – bis dahin gleichfalls: – einsames Individuum angereichert. Was folgt daraus? Per se wird die Welt komplizierter, aber sie verliert nicht notwendig auch die Eigenschaft, nur eine eigene – bei nunmehr zweien genauer: je eigene – Welt zu sein. Bei Rousseau heißt es zu dieser Lage (neben sonstigem, dem, wie noch zu zeigen sein wird, nicht zugestimmt werden kann): „Er (der Mensch) fühlte nur seine wirklichen Bedürfnisse und beachtete bloß, was er für sich von Interesse glaubte . . . “ (Ungleichheit, S. 184). Das ist wie folgt zu lesen: Was seine Bedürfnisse und Interessen waren, bestimmte das Individuum ohne Blick auf die Bedürfnisse und Interessen anderer Individuen; es kannte also nur die von seinem Schema erschlossene Lust oder Unlust.

Die Sicht, nach der das Individuum in seinem eigenen Schema agiert und empfindet, schließt ein Zustandekommen von Gemeinsamkeit, ja ein Sich-Aufopfern für den anderen nicht aus: Wenn das Opfer dem dabei vergehenden Individuum zur Lust oder auch nur zur Vermeidung von Unlust verhilft, wird es von ihm erbracht werden. Es besteht freilich wenig Anlass zu der Annahme, die Natur habe die menschlichen Individuen so eingerichtet, dass zwischen ihnen Harmonie herrsche oder dass gar die Förderung der Gattung Lust des einzelnen sei. Auch wenn die Natur es dem Menschen nahe legt, weiterzuleben und sich zu paaren, so doch bei ansonsten weitem Abbau allen „Festgestelltseins“, also für ein „Mängelwesen“ (Gehlen, Mensch, S. 20 und passim), dessen Verhalten von Natur aus unkalkulierbar ist (Vogel, S. 103).