14,99 €
Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt viele Arten einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es gibt den „normalen“ Angestellten, den Auszubildenden, den Kurzarbeiter oder aber den geringfügig Beschäftigten. Doch es gibt noch eine weitere wichtige und gut überlegte Art einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Dies ist der sogenannte Midi-Jobber. Im Weiteren werden wir ausführen, was ein Midi-Jobber ist, welche Ausnahmen es für diese Beschäftigungsmöglichkeit gibt, die Vor- und Nachteile, sowie Unterschiede zum Minijob und normalem Angestelltenverhältnis. Das besondere an dem Midi-Job ist die Beitragsberechnung, die wir im Anschluss noch weiter ausführen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2014
Impressum:
Copyright (c) 2015 GRIN Verlag / Open Publishing GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.
Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.
Jetzt beiwww.grin.com
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition
3 Ausnahmen von der Gleitzone
4 Unterschied zwischen Minijob und Midijob / Vor- und Nachteile
5 Andere Beschäftigungsverhältnisse mit einem Midijob gleichzeitig
6 Praxis
6.1 Berechnung ab 2013
6.2 Aufgabe für die Schüler
6.3 Buchungsmöglichkeit
Es gibt viele Arten einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es gibt den „normalen“ Angestellten, den Auszubildenden, den Kurzarbeiter oder aber den geringfügig Beschäftigten. Doch es gibt noch eine weitere wichtige und gut überlegte Art einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Dies ist der sogenannte Midi-Jobber. Im Weiteren werden wir ausführen, was ein Midi-Jobber ist, welche Ausnahmen es für diese Beschäftigungsmöglichkeit gibt, die Vor- und Nachteile, sowie Unterschiede zum Minijob und normalem Angestelltenverhältnis. Das besondere an dem Midi-Job ist die Beitragsberechnung, die wir im Anschluss noch weiter ausführen.
Der Midi-Job befindet sich in der sogenannten Gleitzone.Die Gleitzone gehört mit zum Niedriglohnsektor[1] und greift bei einem Bruttoverdienst von 450,01 € bis 850,00 €.Die Besonderheit daran ist, dass der Arbeitnehmer einen ermäßigten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen muss, der gestaffelt nach den Brutto-Einkommen an Höhe zunimmt. Besonderheit dort, ist die gesetzliche Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer bezahlt den geminderten Rentenversicherungsbeitrag, doch wenn er innerhalb von 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine schriftliche Erklärung abgibt, kann er den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Der volle Beitrag zur Rentenversicherung bietet dem Arbeitnehmer verbesserte Rentenansprüche im Alter.
Die restlichen Arbeitnehmer-Beiträge sind gemindert, also nicht in voller Höhe zu leisten. Anders aber der Arbeitgeber, der den vollen Beitrag an Sozialabgaben für seinen Angestellten zahlen muss. Egal, ob der Arbeitnehmer 450,01 € verdient oder aber geradeso in der Gleitzone mit einem Verdienst von 850,00 € ist.
Es gibt in der Gleitzone einige Ausnahmen, die trotz des Verdienstes zwischen
450,01 € und 850,00 € nicht zur Gleitzone gehören und abweichend von der Gleitzonenreglung keinen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag im Sinn der Gleitzone zahlen.
Als aller erstes sind dort die Auszubildenden und Praktikanten zu nennen, denn diese gelten ausdrücklich nicht als Midi-Jobber und müssen den vollen Beitragssatz bei den Sozialversicherungen leisten.
