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Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen haben Recht auf Teilhabeleistungen. So bestimmt es das Sozialgesetzbuch. Und zwar auf die Teilhabeleistungen, die notwendig sind, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu erhüten oder ihre Folgen zu mildern. Dazu gehören auch die Hilfen, die Menschen mit Behinderungen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichern.
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Zeit:4 Std. 43 min
Sprecher:Franz Feldmann