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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,3, Hochschule Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: In der theoretischen Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn werden zu erarbeitende Sach-, Sinn- und Problemzusammenhänge überwiegend sprachlich dargeboten und vermittelt. Diese Gegebenheit führt meist dazu, dass der bereits existierende Theorie-Praxisgraben an Tiefe zunimmt. Werden Unterrichtsinhalte sinnlich ganzheitlich, das heißt mit Kopf, Herz und Händen und allen Sinnen vermittelt (vgl. Jank/Meyer 2002, S. 155), wird es einfacher, einen hohen Anteil an Selbstständigkeit und Aktivität für die SchülerInnen zu sichern und somit theoretische Inhalte in die Praxis zu transferieren. Der Gesetzgeber hat ebenfalls erkannt, dass die alleinige Vermittlung von Fachwissen in der heutigen Zeit für die Ausbildung nicht mehr ausreichend ist. Aus diesem Grund wurde in dem neuen Krankenpflegegesetz, welches 2004 in Kraft getreten ist, festgelegt, zu welchen Kompetenzen die SchülerInnen befähigt werden sollen, damit sie die Zielvorgaben der Ausbildung erfüllen können und daraus resultierend als handlungskompetente Pflegekräfte in das Berufsleben ´entlassen` werden. Für den Erwerb dieser Kompetenzen und die Erfüllung der Ausbildungsziele ist es von erheblicher Wichtigkeit, dass die SchülerInnen die Möglichkeit erhalten, ihr theoretisch erlerntes Wissen in der Pflegepraxis anzuwenden und zu verinnerlichen.
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Veröffentlichungsjahr: 2009
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Coverbild: pixabay.com
Einleitung
1 Das Projekt „SchülerInnen leiten eine Station“ vor dem Hintergrund aktueller Ausbildungsziele
1.1 Handlungskompetenz als übergreifendes Ziel beruflicher Bildung
1.2 Neue Anforderungen durch die Vorgaben des Krankenpflegegesetzes
1.3 Kompetenzen in der Pflege
1.4 Die Schulstation als neue Lernform vor dem Hintergrund aktueller Ausbildungsziele
2 Bestandsaufnahme bereits durchgeführter Projekte zum Thema SchülerInnen leiten eine Station“
2.1 Lernwerkstadt „Schulstation“ – ein Projekt der Krankenpflegeschule des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in Berlin
2.2 Projekt „Schulstation“ der Evangelischen Krankenpflegeschule am
2.3 Projekt „Stationsübernahme“ der Krankenpflegeschule am Klinikum Salzgitter
2.4 Projekt der Krankenpflegeschule des Kreiskrankenhauses Frankenberg in Hessen
2.5 Zusammenfassung: Impulse für ein neues Projekt „SchülerInnen leiten eine Station“
3 Das Projekt „SchülerInnen leiten eine Station“
3.1 Projektplanung
3.3 Durchführung des Projektes
4 Auswertung des Projektes „SchülerInnen leiten eine Station“
4.1 Evaluation des Projektes
4.2 Ergebnisse der durchgeführten Befragung
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
A: Standard „Verlegung eines Patienten innerhalb des Hauses
B: Aufgabenbereiche
C: Fallstandard „Magenkarzinom
D: Fallstandard „Pankreatitis
E: Tagesablaufplan
F: Untersuchungsstandard „Ösophago-Gastro-Duodenoskopie
G: Dienstplan
H: Patientenfragebogen
I: ProjektbegleiterInnenfragebogen
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Übersicht über die Begleitung der praktischen Ausbildung (Krankenpflegeschule der Kliniken Herzberg und Osterode GmbH)
Abb. 2:
Übersicht über den Zeitrahmen und der Inhalte
Abb. 3: Zufriedenheit mit dem Projekt
Abb. 4 : Belastung während des Projektes
Abb. 5: Team- und Kooperationsfähigkeit der SchülerInnen
Abb. 6: Organisationsfähigkeit der SchülerInnen
Abb. 7: Pflegequalität
Abb. 8: Lernerfolg der SchülerInnen
Abb. 9:, Rücklaufquote der Fragebögen
Abb. 10:, Die Durchführung einer Schulstation ist für den beruflichen Werdegang der SchülerInnen sehr hilfreich
Abb. 11:, Die Vorbereitung für das Projekt war für mich ausreichend
Abb. 12:, Mit dem Ablauf des Projektes bin ich zufrieden
Abb. 13:, Die Begleitung des Projektes war angemessen
Abb. 14: Das Pflegepersonal hat mich freundlich auf der Station aufgenommen
Abb. 15: Meine Fragen bezüglich des Krankenhausaufenthaltes wurden von den
Abb. 16: Bei aufgetretenen Problemen stand mir das Pflegepersonal hilfreich zur Seite.
Abb. 17:, Während des Projektes habe ich mich in meiner Rolle wohl gefühlt
Abb. 18:, Die Durchführung des Projektes in einem Zeitrahmen von zwei Wochen war ausreichend
Abb. 19: Ich konnte eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten.
Abb. 20:, Die Zusammenarbeit der SchülerInnen mit den anderen Berufsgruppen war angenehm
Abb. 21:, Das Betriebsklima auf der Station war angenehm
Abb. 22:, Station und Untersuchungs-/ Behandlungseinheiten kooperierten gut miteinander
Abb. 23:, Durch das Projekt haben die SchülerInnen Sicherheit im Tagesablauf der Station bekommen
Abb. 24:, Während des Projektes wurde sorgfältig und gewissenhaft gearbeitet
Abb. 25: Die Pflegenden verfügen über ausreichende fachliche Kenntnisse.
Abb. 26:, Psychisches und physisches Befinden beobachten und auf Veränderungen reagieren
Abb. 27:, Pflegehandlungen und Beobachtungen vollständig dokumentieren
Abb. 28:, Umgang mit dem PC
Abb. 29:, Kommunikation mit Patienten und Angehörigen
Abb. 30:, Mit Konflikten produktiv umgehen
Abb. 31:, Feedback geben und annehmen
In der theoretischen Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn werden zu erarbeitende Sach-, Sinn- und Problemzusammenhänge überwiegend sprachlich dargeboten und vermittelt. Diese Gegebenheit führt meist dazu, dass der bereits existierende Theorie-Praxisgraben an Tiefe zunimmt. Werden Unterrichtsinhalte sinnlich ganzheitlich, das heißt mit Kopf, Herz und Händen und allen Sinnen vermittelt (vgl. Jank/Meyer 2002, S. 155), wird es einfacher, einen hohen Anteil an Selbstständigkeit und Aktivität für die SchülerInnen zu sichern und somit theoretische Inhalte in die Praxis zu transferieren.
Der Gesetzgeber hat ebenfalls erkannt, dass die alleinige Vermittlung von Fachwissen in der heutigen Zeit für die Ausbildung nicht mehr ausreichend ist. Aus diesem Grund wurde in dem neuen Krankenpflegegesetz, welches 2004 in Kraft getreten ist, festgelegt, zu welchen Kompetenzen die SchülerInnen befähigt werden sollen, damit sie die Zielvorgaben der Ausbildung erfüllen können und daraus resultierend als handlungskompetente Pflegekräfte in das Berufsleben ´entlassen` werden. Für den Erwerb dieser Kompetenzen und die Erfüllung der Ausbildungsziele ist es von erheblicher Wichtigkeit, dass die SchülerInnen die Möglichkeit erhalten, ihr theoretisch erlerntes Wissen in der Pflegepraxis anzuwenden und zu verinnerlichen.
Die Idee zu dieser Arbeit entwickelte sich zu Beginn des 6. Semesters während meines Studiums zur Diplom-Pflegepädagogin. Zu dieser Zeit arbeitete ich als examinierte Pflegekraft in der Klinik Herzberg und Osterode GmbH und absolvierte ein Praktikum an der dazugehörigen Krankenpflegeschule. Zum ersten April 2006 wurde mir eine Arbeitsstelle an dieser Schule angeboten, die ich umgehend annahm. Die Krankenpflegeschule Herzberg bildet nach dem innovierten Krankenpflegegesetz jährlich circa 20 SchülerInnen zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn aus. Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit an dieser Schule bin ich weiterhin bestrebt, die während des Studiums theoretisch erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden bzw. diese zu intensivieren. Darüber hinaus möchte ich von dem Erfahrungswissen meiner Kolleginnen und Kollegen profitieren. Aus diesem Grund nutze ich jede Möglichkeit der Unterrichtshospitation oder führe Unterricht in Kooperation mit anderen Lehrkräften durch.
Am 06. April 2006 gestaltete ich gemeinsam mit der Leitung der Krankenpflegeschule eine Unterrichtsstunde im damaligen Mittelkurs, in der die Lernenden ihren Ausbildungsstand nach eineinhalb Jahren, sprich nach der Hälfte ihrer Ausbildungszeit, schriftlich reflektieren und anschließend verbalisieren sollten.
Bei dieser Reflexion wurde den SchülerInnen bewusst, dass sie nur über ein geringes organisatorisches Wissen bezüglich des Stationsalltages verfügten. Die SchülerInnen stellten weiterhin fest, dass sie die in § 3 des Krankenpflegegesetzes formulierten Ausbildungsziele (vgl. KrPflG 2003) und die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegte Forderung, alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe (vgl. KrPflAPrV 2003, § 15 Abs. 1 Satz 2) durch die bisher in der Praxis gelernten und ausgeführten Tätigkeiten nicht vollständig erfüllen konnten. Es wurde deutlich, dass sie im Zuge der Einsparung von Pflegepersonal und dem daraus resultierendem Zeitmangel hauptsächlich Tätigkeiten zugeteilt bekamen und selten die Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten erhielten. Vieles lief im Hintergrund der eigentlichen Pflegetätigkeiten ab, von dem die Auszubildenden zwar viel erahnten, aber kein konkretes eigenes Handeln erlebten.
Da die Ganzheitlichkeit in der Pflege von Patienten im Mittelpunkt steht, ist dieses ein großer Missstand. Dieses Missverhältnis fiel auch den Lehrkräften der Krankenpflegeschule auf und sie suchten bereits seit Längerem nach einer Möglichkeit diesem entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang bekamen die Lernenden zur Aufgabe gestellt, dass wenn sie mit aller Konsequenz eine Station übernehmen könnten, sie diese gestalten bzw. durchführen würden. Mit dieser Fragestellung und den dazugehörigen Überlegungen der SchülerInnen entstand die Idee zur Umsetzung des Projektes „SchülerInnen leiten eine Station“, bei dem die Auszubildenden in einer kontrollierten Ausbildungssituation für eine bestimmte Zeit eine Pflegestation übernehmen sollten.
In dieser Arbeit wird die Effizienz der Durchführung eines solchen Projektes für den beruflichen Werdegang der SchülerInnen beurteilt, um dieses, bei positiver Resonanz, als festen Bestandteil in die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn zu integrieren. Dabei wird der konkreten Fragestellung nachgegangen, ob die SchülerInnen durch das Projekt die Möglichkeit bekommen, die Anforderungen der neuen Gesetzgebung zu erfüllen und die für den Beruf erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln, zu fördern bzw. zu deren Ausführung befähigt werden, damit sie die Chance erhalten, handlungskompetente Pflegekräfte zu werden. Weiterhin wird eruiert, ob die Auszubildenden mit Hilfe dieses Projektes eine optimale Vorbereitung auf ihre praktische Prüfung erfahren und die Praxisanleitung und Begleitung gefördert bzw. intensiviert wird.
Zur Beantwortung der Fragestellungen ist diese Arbeit in fünf Kapitel unterteilt. In dem ersten Kapitel werden die aktuellen Ausbildungsziele vorgestellt, die für die praktische Umsetzung des Projektes „SchülerInnen leiten eine Station“ maßgeblich waren. Diese Vorstellung erfolgt durch die Beschreibung der Handlungskompetenz als übergreifendes Ziel beruflicher Bildung, durch eine Vorstellung ausgewählter Aspekte des neuen Krankenpflegegesetzes und eine Erläuterung der für den Beruf erforderlichen Kompetenzen, zu dessen Befähigung die Auszubildenden unterstützt und angeleitet werden müssen. Resultierend aus diesen Sachverhalten werden im letzen Abschnitt dieses Kapitels die Argumente und Anliegen aufgeführt, die für eine Durchführung dieses Projektes ausschlaggebend waren.
Die SchülerInnen waren von der Umsetzung einer Schulstation in die Pflegepraxis begeistert. Motiviert recherchierten sie im Internet und fanden heraus, dass bereits mehrere Krankenpflegeschulen ein derartiges Projekt erfolgreich umgesetzt hatten. Eine Auswahl dieser Projekte, einschließlich der jeweiligen Erfahrungen, wird im zweiten Kapitel dieser Arbeit vorgestellt. Den Abschluss dieses Kapitels bildet eine Darstellung von Vorüberlegungen und Festlegungen, die die Lehrenden der Krankenpflegeschule Herzberg, aufgrund der Erfahrungen anderer Schulen, mit in das Projekt einbezogen und von welchen sie eher Abstand hielten.
Im dritten Kapitel wird das Projekt „SchülerInnen leiten eine Station“ der Krankenpflegeschule Herzberg beschrieben. Zu Beginn erfolgt eine Vorstellung der konkreten Projektplanung, die die Zielsetzungen sowie die organisatorische und die inhaltliche Planung beinhaltet. Weiterhin wird in diesem Kapitel die Projektvorbereitung erläutert und die Projektdurchführung dargestellt, die sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte beinhaltet.
Lange Zeit herrschte in der Gesellschaft die Vorstellung, dass für die Ausübung eines Pflegeberufes keine spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt werden. Ein ´großes` Herz und ein freundlicher Charakter würden für die Ausübung dieses Berufes genügen. NIGHTINGALE stellte sich 1860 dieser Aussage und trug als erste Pflegetheoretikerin dazu bei, dass die Krankenpflege den Status eines erlernbaren sozialen Berufes in den angloamerikanischen Ländern erhielt[1] (vgl. Kaster 2001, S. 60).
Seit dieser Zeit hat der Beruf eine Vielzahl von Veränderungen und gestiegenen Anforderungen erfahren. Der jüngste Wandel erfolgte 2004 mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetzes.
Um zu verdeutlichen, welche Anforderungen in der heutigen Zeit an zukünftige Pflegekräfte gestellt werden, wird in diesem Kapitel zunächst die Handlungskompetenz als übergreifendes Bildungsziel erläutert, bevor im nächsten Abschnitt ausgesuchte Aspekte des neuen Krankenpflegegesetzes beschrieben werden. Ein Bestandteil dieser Gesetzgebung ist die Förderung von Kompetenzen bei den Auszubildenden, die im anschließenden Teil vorgestellt und erklärt werden.
Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung stellt Krankenpflegeschulen vor konzeptionelle Herausforderungen, da ihre bisherigen Ausbildungspläne überdacht, eventuell verändert oder erweitert werden müssen. Die befristete Übernahme einer Pflegestation durch KrankenpflegeschülerInnen könnte eine Möglichkeit zur Umsetzung der bestehenden Vorgaben sein. Auf Grundlage dieser Überlegungen erfolgt im letzten Abschnitt dieses Kapitels eine Darstellung der Gründe, die dafür sprechen, diese Lernform in die Ausbildung zu integrieren sowie der positiven Effekte, die damit verbunden werden könnten.
Multimorbidität, ein Anstieg chronischer Erkrankungen, ein erhöhtes Bestreben der Integration der Angehörigen in die Pflege, innovative Technologien, fortwährend neue Erkenntnisse aus Pflegewissenschaft und Forschung, intensivste Bemühungen um eine individuelle, ressourcenorientierte Pflege und eine „erhöhte Anforderung an Begleitung, Beratung und Unterstützung der Pflegebedürftigen“ (Sieger 2005, S. 4) nehmen einen erheblichen Einfluss auf den Berufsalltag von Pflegenden und fordern diese im zunehmenden Maße (vgl. Geppert 2005, S. 26).
Jeder Mensch benötigt Kompetenzen[2] und Fähigkeiten um den Anforderungen des Alltags gerecht werden und handlungsfähig sein zu können. GEPPERT beschreibt darüber hinaus, dass Kompetenz voraussetzt, „[…] dass die Person Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringt, um auf jede bekannte und unbekannte Situation adäquat und professionell reagieren und die damit verbundenen Probleme eigenständig und eigenverantwortlich lösen zu können“ (2005, S. 27).
Der Handlungskompetenz kommt im Zusammenhang mit der Ausbildung von professionell Pflegenden eine besondere Bedeutung zu. Sie ist die Voraussetzung für berufliches Handeln und befähigt einen Menschen, die zunehmende Komplexität seiner beruflichen Umwelt zu begreifen und durch ziel- und selbstbewusstes, reflektiertes und verantwortliches Handeln zu gestalten (vgl. Geppert 2005, S. 28f.). Die Kultusministerkonferenz definiert die Handlungskompetenz „[…] als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz“ (KMK 2000, S. 9). Weiterhin definiert die KMK, dass „eine ausgewogene Fach-, Personal-, Sozialkompetenz […] die Vorraussetzung für Methoden- und Lernkompetenz (ist)“ (ebd.).
Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass in der Pflegeausbildung die alleinige Vermittlung von Fachwissen nicht mehr ausreicht und dass nicht erwartet werden kann, dass jeder Auszubildende sämtliche, für die Ausübung des Berufes erforderlichen, Kompetenzen automatisch mitbringt. Aus diesem Grund wurde in dem neuen Krankenpflegegesetz, welches Am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, unter anderem genau formuliert, welche Kompetenzen während der Ausbildung von den SchülerInnen erworben werden sollen, damit sie für ihren weiteren Lebensweg die nötige Handlungskompetenz vorweisen können.
Der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz ist ein lebenslanger Prozess, der spätestens mit dem Eintritt in die Berufsausbildung beginnen muss. Aus diesem Grund sind Krankenpflegeschulen dazu verpflichtet, ihren Auszubildenden mit Beginn der Ausbildung handlungskompetentes Arbeiten zu vermitteln, damit diese den komplexen Aufgabenstellungen und sich verändernden Situationen im Berufsalltag gewachsen sind. In diesem Sinne sind für die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten Lernformen zu wählen, die darauf ausgerichtet sind, die benötigte Handlungskompetenz bei den SchülerInnen zu entwickeln, bzw. zu fördern (vgl. Geppert 2005, S. 38).
Den Stellenausschreibungen von Unternehmen sind oft zu entnehmen, welche Anforderungen an zukünftige MitarbeiterInnen gestellt werden. ArbeitgeberInnen suchen MitarbeiterInnen, die in der Lage sind, auf die ihnen gestellten Anforderungen im beruflichen Alltag flexibel zu reagieren. Dabei sollen sie gleichzeitig mit Kollegen und Kunden kooperieren können, die wirtschaftlichen Anforderungen ihres Betriebes berücksichtigen, schwierige Aufgaben Erfolg versprechend lösen, freundlich und kompetent mit Kunden umgehen und sich zukunftsweisend fortbilden. ArbeitgeberInnen fordern somit, dass zukünftige MitarbeiterInnen die erforderliche Handlungskompetenz mitbringen, die für den entsprechenden Beruf nötig ist.
Diesem Anspruch haben die für die berufliche Ausbildung zuständigen Fachleute und Minister Rechnung getragen und 2003 ein neues Krankenpflegegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz, welches am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, beinhaltet viele neue Aspekte, die als Chance für die Profession der Pflege gewertet werden können. Durch dieses Gesetz hat nicht nur die Berufsbezeichnung von Pflegenden eine Veränderung erfahren, sondern auch der Aufbau und die Zielsetzung der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn (vgl. KrPflG 2003).
In § 3 dieses Gesetzes ist als Ausbildungsziel formuliert, welche Kompetenzen in der Pflege ausgebildet werden sollen, damit die Auszubildenden handlungskompetent werden und somit das geforderte Ausbildungsziel erreichen.
„Die Ausbildung für Personen soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln“ (KrPflG 2003, § 3 Abs. 1 Satz 1).
Durch diese Forderung der Gesetzgebung entfernt sich die Ausbildung in der Krankenpflege ein Stück von früheren eher ´medizinlastigen` und auf Erfahrungswissen gründenden Ausbildungskonzepten (vgl. Schneider 2005, S. 395).
Auf Grundlage dieser Kompetenzförderung definiert der Gesetzgeber als weiteres Ausbildungsziel für den Beruf zur/zum Gesundheits- und KrankenpflegerIn, dass
„Die Ausbildung für die Pflege […] insbesondere dazu befähigen soll,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Festlegung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung
und Dokumentation der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer
Bezugspersonen und der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und
Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder
des Arztes,
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei
multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu
entwickeln“ (KrPflG 2003, § 3 Abs. 2).
Bei diesem Ausbildungsziel sind die Formulierungen ´eigenverantwortliches ausführen` und ´im Rahmen der Mitwirkung` von erheblicher Bedeutung. Diese Ziele können schließlich nur erreicht werden, wenn die SchülerInnen bereits während ihrer Ausbildung die Möglichkeit erhalten, Tätigkeiten dementsprechend auszuüben, um diese zu erlernen.
Parallel zum Ausbildungsziel regelt die aktuelle Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) vom November 2003 die inhaltliche Gliederung der Prüfung in der Krankenpflegeausbildung. In § 15 dieser Verordnung sind der Ablauf und die Erfordernisse der praktischen Prüfung definiert. „Der Prüfling übernimmt […] alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe. In einem Prüfungsgespräch hat der Prüfling sein Pflegehandeln zu erläutern und zu begründen sowie die Prüfungssituation zu reflektieren. Dabei hat er nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in der beruflichen Praxis anzuwenden sowie befähigt ist, die Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege […] eigenverantwortlich auszuführen“ (KrPflAPrV 2003, §15 Abs. 1 Satz 2 – 4).
Um die Auszubildenden bei der Umsetzung der Anforderungen an die praktische Ausbildung und Prüfung zu unterstützen, müssen schulische und praktische Ausbildungsträger intensiver zusammenarbeiten.
