Schulische Integration der minderjährigen Flüchtlinge in Thüringen - Izabela Galus - E-Book

Schulische Integration der minderjährigen Flüchtlinge in Thüringen E-Book

Izabela Galus

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Beschreibung

Diese Bachelorarbeit widmet sich der schulischen Integration der jugendlichen Flüchtlinge in Thüringen, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen. Der fehlende Schulabschluss oder dessen fehlende Nachweisbarkeit stellen eine Hürde für die berufliche Integration dar. Die Hauptschwierigkeit besteht darin, dass das staatliche Schulsystem für die jugendlichen Flüchtlinge, die erst ab dem 16. Lebensjahr nach Deutschland kommen, wenig Möglichkeiten bietet, ihren Schulabschluss nachzuholen und somit ihr Recht auf Bildung umzusetzen. Wie sieht die schulische Integration der Flüchtlinge in Thüringen unter Berücksichtigung der vorhandenen strukturellen Möglichkeiten aus? Die Arbeit konzentriert sich auf die Gruppe der jugendlichen Flüchtlinge mit und ohne Aufenthaltsstatus, die auf nicht konventionelle Art ihren Abschluss bzw. Weg in das deutsche Schulsystem suchen. Welche beruflichen Schulen können sie besuchen? Exemplarisch beschreibt die Autorin die Möglichkeiten, den Hauptschulabschlusses in der Beruflichen Fördereinrichtung in Erfurt nachzuholen. Welche Perspektiven ergeben sich für die Flüchtlinge nach dem BVJM? Weiterhin dienen die Arbeit des Thüringer Projektes „to arrange - pro job - Flüchtlinge in Arbeit“, das Berufsorientierungskurse für junge Flüchtlinge anbietet sowie die Arbeit des Jugendmigrationsdienstes als Beispiele für eine bessere Schulische Integration der minderjährigen Flüchtlinge in Thüringen. Aus dem Inhalt: - Situation der minderjährigen Flüchtlinge in Thüringen; - Möglichkeiten für bessere schulische Integration - Berufliche Fördereinrichtung Erfurt; - Das Projekt "to arrange - pro job - Flüchtilnge in Arbeit"; - Der Jugendmigrationsdienst

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Fragestellung

1.2 Methodische Vorgehensweise

2 Statistische Daten zu Asylbewerbern in Thüringen

2.1 Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

2.2 Schulpflichtige Kinder mit Migrationshintergrund in Thüringen

3 Aufenthaltstitel im deutschen Ausländerrecht

3.1 Aufenthaltstitel

3.2 Aufenthaltserlaubnis

3.3 Aufenthaltsgestattung

3.4 Duldung

4 (Menschen) Recht auf Bildung

4.1 Internationale Pakts über wirtschaftliche, soziale, kulturelle Rechte

4.2 UN- Kinderrechtkonvention

5 Inklusion der Flüchtlinge in das deutsche Bildungssystem

5.1 Positive Ansätze und Entwicklungen im Bereich der beruflichen Ausbildung, Arbeit und Schulen

5.2 Schulpflicht in Thüringen

5.2.1 Schulbesuch

5.3 Möglichkeiten des Nachholens des Schulabschluss in Thüringen

5.3.1 Schulabschluss durch Abschlusszeugnis einer Berufsschule

5.4 Berufsvorbereitungsjahr Migration

5.4.1 BVJ M in der beruflichen Fördereinrichtung in Erfurt

5.5 Thüringer Projekt „to arrange- pro job“

5.5.1 Berufsorientierungskurs als mögliche Vorstufe der schulischen Integration

5.6 Jugendmigrationsdienst in Erfurt

6 Hürden bei der schulischen Integration der Flüchtlinge in Thüringen

6.1 Rechtliche Restriktionen auf Grund des Aufenthaltsstatus beim Zugang zu Sprachkursen

6.2 Finanzierung

6.3 Problematik der adäquaten Bildungsform

6.4 Diversität

7. Schlussfolgerungen für eine professionelle Flüchtlingssozialarbeit in Deutschland

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In dieser Arbeit möchte ich mich dem Thema der schulischen Integration der jugendlichen Flüchtlinge, die der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, in Thüringen widmen. Der fehlende Schulabschluss oder deren Nachweisbarkeit stellen eine Hürde für die berufliche Integration dar. Die Integration in den Arbeitsmarkt durch eine Ausbildung ist für die Flüchtlinge sehr wichtig, da dies eine Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland sein kann (Bundesministerium für Arbeit und Soziales b 2013,10). Regulär geht einer Berufsausbildung ein Abschluss der allgemeinbildenden Schule voraus (Will 2013, 98). Die Hauptschwierigkeit besteht darin, dass das staatliche Schulsystem für die jugendlichen Flüchtlinge, die erst ab dem 16. Lebensjahr nach Deutschland kommen, wenig Möglichkeiten bietet, ihren Schulabschluss nachzuholen und somit ihr Recht auf Bildung umzusetzen. In Erfurt können Flüchtlinge ein Antrag auf Einschulung nur bis ihren 17. Lebensjahr stellen. Steffanie Studnitz vom Bundesfachverband der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nennt Gruppen von Flüchtlingen, die in der Gefahr sind, von dem Bildungssystem im Besonderen ausgeschlossen zu werden. Die erste Gruppe sind Minderjährige mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus wie Duldung oder Gestattung. Weiterhin werden die Minderjährigen erwähnt, die erst mit 16 oder 17 nach Deutschland kommen und der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen sowie statuslose Minderjährige. (Studnitz 2011,8 ff). Laut dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung haben Menschen ohne Schulabschluss nur wenig Chance einen Berufsabschluss zu machen. Im Jahr 2009 wurden 568.000 Personen im Alter von 20 – bis 34 ohne Schulabschluss registriert. Von dieser Gruppe waren 400.000 Menschen ohne beruflichen Abschluss Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund sind in besonderem Maße von dieser Problematik betroffen. Drei Mal häufiger als Jugendliche ohne Migrationshintergrund fehlt ihnen die abgeschlossene Berufsausbildung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013 a, 184). Der fehlende schulische Abschluss verringert die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hinzu kommt der diskriminierende Faktor, welcher zusätzlich die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Schulen, Ausbildungssysteme sowie Betriebe müssen Bemühungen anstreben, um MigrantInnen eine berufliche Perspektive bieten zu können (Schultze u.a. 2006, 5). Die heutigen Statistiken lassen gesellschaftliche Konsequenzen für MigrantInnen befürchten. Sie werden das Hauptkontingent dessen bilden, was Sozialwissenschaftler als „Prekariat“ bezeichnen. Sie werden entweder erwerbslos sein oder zu den „working poor“ gehören. Diese Tatsachen ziehen Spätfolgen nach sich wie: Rückzug, soziale Segregation und abweichendes Verhalten. Auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft begünstigt dies Vorurteile und negative Zuschreibungen. Der Mangel an Zukunftschancen für einen Teil der heranwachsenden Flüchtlinge ist gleichzusetzen mit einer schweren Verletzung der Menschenrechte ( Auernheimer 2009, 108).

1.1 Fragestellung

Wie sieht eine schulische Integration der Flüchtlinge in Thüringen unter der Berücksichtigung der vorhandenen strukturellen Möglichkeiten aus? Ich konzentriere mich auf die Gruppe der jugendlichen Flüchtlinge mit und ohne einen Aufenthaltsstatus, die auf nicht konventionelle Art ihren Abschluss bzw. Weg in das deutsche Schulsystem suchen. Welche beruflichen Schulen können sie besuchen? Als Beispiel möchte ich die Möglichkeiten des Nachholens des Hauptschulabschlusses in der Beruflichen Fördereinrichtung in Erfurt beschreiben. Welche Perspektiven ergeben sich für die Flüchtlinge nach dem BVJ M? Weiterhin möchte ich die Arbeit des Thüringer Projektes „to arrange- pro job“- „Flüchtlinge in Arbeit“, welche Berufsorientierungskurse für Junge Flüchtlinge anbietet, darstellen, sowie die Arbeit des Jugendmigrationsdienstes

Problematisch ist die berufliche Integration der Flüchtlinge, die ohne einen Schulabschluss nach Deutschland kommen. Wie wird das Recht auf Bildung umgesetzt für die Flüchtlinge ohne einen gesicherten Aufenthaltsstatus? Welche Netzwerkpartner im Sozialraum müssen zusammenarbeiten, um schulische Integration zu ermöglichen? Weiterhin werde ich auf die statistischen Daten der Flüchtlinge in Thüringen eingehen, auf die Empfänger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Blick auf potentielle erwerbsfähige Personen sowie auf die Gruppe der potentiellen Auszubildenden. In Folge dessen werde ich Interviews mit den im Netzwerk beteiligten ExpertInnen durchführen. Schließlich möchte ich die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofesssion im Kontext der Interkulturalität in Blick nehmen, die für die positive gesellschaftliche Entwicklung unabdingbar ist.

1.2 Methodische Vorgehensweise

In der Arbeit habe ich mich für die Methode der Experteninterviews entschieden, da ich die vorhandenen Strukturen in Erfurt erforschen wollte und nicht die subjektive Sicht der Schüler. Ich nahm Kontakt zu der Schulsozialarbeiterin in der beruflichen Fördereinrichtung der Walter- Gropius Schule in Erfurt auf, sowie wie zu den Mitarbeiterinnen des Jugendmigrationsdienstes und des Projektes „Flüchtlinge in Arbeit“ welche mir bereitwillig Interviews gaben. Bei einem Bildungssymposium der Universität Erfurt lernte ich den Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit kennen. Er berät die Flüchtlinge zur weiteren schulischen- bzw. beruflichen Laufbahn nach dem BVJ M. Ich führte ebenfalls ein Interview mit ihm.

2 Statistische Daten zu Asylbewerbern in Thüringen

In Deutschland leben insgesamt 80.523.746 Menschen. 6.627.957 Personen sind AusländerInnen, was umgerechnet 8,2% der gesamten Bevölkerung ausmacht. Im Bundesland Thüringen lebten zum Stichtag 31.12.2012 insgesamt 2.170.460 Menschen, darunter 39.446 Menschen nichtdeutscher Herkunft. Prozentuell gesehen sind es in Thüringen 1,8 Prozent AusländerInnen. Damit ist Thüringen das Bundesland mit dem niedrigsten prozentuellen Anteil an ausländischer Bevölkerung (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2012).

2.1 Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Zum 31.12.2012 empfingen im Bundesland Thüringen 3.629 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der schulpflichtigen Gruppe der 7- 18 Jährigen erhielten 680 junge Menschen Leistungen nach eben diesem Gesetz. 574 Jugendliche im Alter von 18- 25 Jahren gehörten ebenfalls dieser Gruppe an. In der Stadt Erfurt waren es 527 Menschen die diese Hilfen in Anspruch nahmen. In der Personengruppe der 18 bis 25 Jährigen waren es 49 Menschen, die diese Leistungen empfingen. In der Gruppe der erwerbsfähigen Personen von 25 bis 50 erhielten 249 Leistungsberechtigte diese Unterstützung. Der Saale- Holzlandkreis weist ebenfalls eine hohe Zahl an Leistungsempfängern auf. 269 Menschen erhielten im Jahr 2012 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im erwerbsfähigen Alter 25 bis 50 befanden sich 109 Personen im Leistungsbezug. In der Gruppe der 18 bis 25 Jährigen waren es 70 Menschen, die ihren Anspruch auf die Leistungen gelten gemacht haben (Thüringer Landesamt für Statistik, 2012). Die Jugendlichen bei denen das Asylverfahren positiv endet und deren Aufenthaltstitel es erlaubt, ziehen aus Thüringen weg. Der große Anteil der jugendlichen Flüchtlinge in Thüringen befindet sich im Asylverfahren oder lebt mit einer „Duldung“. Die bessere Arbeitsmarktsituation sowie eine größere Community sind nur einige Gründe für den Umzug der Flüchtlinge in die alten Bundesländer (Kemnitz 2012, 2).

2.2 Schulpflichtige Kinder mit Migrationshintergrund in Thüringen

3 Aufenthaltstitel im deutschen Ausländerrecht

In den oberen Kapiteln wurde die Statistik in Thüringen kurz skizziert. In diesem Abschnitt wird das Aufenthaltsrecht behandelt, denn für Flüchtlinge ist er von großer Bedeutung, da der Aufenthaltstitel für Zugang von Leistungen entscheidend ist.