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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 2,0, Universität Bayreuth (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre V, insbesondere Institutionenökonomik), Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Shareholder-Konzeptes soll eine Rechtfertigung dieses Modells aus der Property Rights-Theorie, aber auch der Vertragstheorie entwickelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die Besonderheiten von Kapitalgesellschaften gegenüber klassischen Eigentümer-Unternehmern charakterisiert werden. Das dann präzisierte Shareholder-Modell soll daraufhin einer Kritik aus verschiedenen Blickwinkeln der Stakeholder-Theorie ausgesetzt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Ausarbeitung des normativen Stakeholder-Modells. Dieses soll im darauf folgenden Abschnitt kritisch diskutiert werden, um dann eine hybride Stakeholder-Theorie als dritten Lösungsweg zu präsentieren. Anhand dieser Theorie soll dann das Verhältnis von Shareholder- und Stakeholder-Theorie diskutiert und dabei ein pragmatischer Ausgleich vorgeschlagen werden. Eine Zusammenfassung und ein Ausblick bilden den Abschluss der vorliegenden Arbeit.
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Veröffentlichungsjahr: 2007
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Die Kritik am Prinzip der Gewinnmaximierung blickt auf eine lange Denktradition zurück, die sich gegen die maßgeblich von Adam Smith geprägte Vorstellung wendet, dass die Gewinnmaximierung eines Unternehmens stets auch dem Wohle der Gesellschaft diene. So beschreibt Karl Marx die Gewinnmaximierung als Interesse einer „...Klasse von Leuten, deren Interesse niemals exakt dasselbe sein wird wie das der Gesellschaft, welche im Allgemeinen ein Interesse haben, das Publikum zu betrügen und es zu überliesten“.1Weniger polemisch, aber dennoch kritisch beurteilt Peter Ulrich fast 150 Jahre später das Gewinnprinzip, dass „...niemals ethisch begründbare Massgabe des unternehmerischen Handeln“2sein könne.
Trotz dieser Kritik hat sich in den westlichen Staaten die Gewinnmaximierung weitestgehend als Leitprinzip guten Wirtschaftens etabliert. Der Ausweis von Gewinnen steht so immer auch für eine erfolgreiche und zukunftsträchtige Unternehmensführung und wird entsprechend von der Gesellschaft honoriert. Besonders Kapitalgesellschaften orientieren sich strikt am Gewinnprinzip und damit an den Interessen ihrer zahlreichen Shareholder. Der Börsenkurs wird dadurch das entscheidende Kriterium einer erfolgreichen Unternehmens, die ausgeschüttete Dividende das Zuckerbrot der Aktionäre. Eine strikte Orientierung an den Shareholder-Interessen erzeugt jedoch bei vielen Bürgern Unbehagen. Was ist mit den Interessen anderer? Welche Rolle spielen eigentlich die Arbeiter in einem derartigen Modell? Haben Unternehmen keine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft? Solche Fragen versucht das Stakeholder-Konzept zu beantworten und ist damit als Kritik am einseitigen Shareholder-Konzept zu verstehen. Das Stakeholder-Modell sieht eine Unternehmung einer Vielzahl legitimer Ansprüche ausgesetzt, die es zu erfüllen gilt. Es entsteht dadurch ein scheinbar völlig konträres Bild einer Unternehmung: Das Unternehmen als sozio-ökonomisches System im Dienste der Gesellschaft. Die Gewinnmaximierung ist diesem Verständnis nach kein prinzipiell zu verfolgendes Ziel, sondern eine Zielvariable relativ zu anderen. Auf diese Weise erfährt das Gewinnprinzip im Stakeholder-Modell eine klare Abwertung.
1Marx (1966), S. 53f.
2Ulrich (1997), S. 415.
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Angesichts dieser divergierender Standpunkte ist zurecht die Frage zu stellen, an welche der beiden Theorien sich ein Unternehmen nun zu halten habe. Wem dient also ein Unternehmen, Stakeholder oder Shareholdern? Diese und damit zusammenhängende Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit behandelt werden.
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Shareholder-Konzeptes soll eine Rechtfertigung dieses Modells aus der Property Rights-Theorie, aber auch der Vertragstheorie entwickelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die Besonderheiten von Kapitalgesellschaften gegenüber klassischen Eigentümer-Unternehmern charakterisiert werden (Abschnitt 2).
Das dann präzisierte Shareholder-Modell soll daraufhin einer Kritik aus verschiedenen Blickwinkeln der Stakeholder-Theorie ausgesetzt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Ausarbeitung des normativen Stakeholder-Modells (Abschnitt 3). Dieses soll im darauf folgenden Abschnitt kritisch diskutiert werden, um dann eine hybride Stakeholder-Theorie als dritten Lösungsweg zu präsentieren. Anhand dieser Theorie soll dann das Verhältnis von Shareholder- und Stakeholder-Theorie diskutiert und dabei ein pragmatischer Ausgleich vorgeschlagen werden (Abschnitt 4).
Eine Zusammenfassung und ein Ausblick bilden den Abschluss der vorliegenden Arbeit (Abschnitt 5).
„Gewöhnlich wird die Meinung vertreten, daß Eigentum keine historische Kategorie ist, sondern zu den Naturrechten des Menschen gehört. Wenn man Privateigentum als natürliches, absolutes und unveräußerliches Recht betrachtet hat, ist es nur legitim, die Frage zu stellen: Warum hat es zu allen Zeiten so viele Spekulationen über seinen Ursprung gegeben?“ (Tomas J.F. Riha)3
3Zitiert nach: Heinsohn/Steiger (2002), S. 89.
