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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, , Sprache: Deutsch, Abstract: „Europa erfreut sich seit über 60 Jahren eines dauerhaften Friedens und weltweit einzigartiger Stabilität. Schritt für Schritt ist seit 1957 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Ländern die Europäische Union (EU) mit heute 27 Mitgliedern geworden. Und weitere Beitritte werden folgen.“ Die Anziehungskraft der EU ist enorm hoch. Andere Staaten sehen in der EU vor allem eine große Handels- und Wirtschaftsmacht und hoffen im Falle einer Mitgliedschaft auf mehr Wohlstand2 Seit 1959 bemüht sich auch die Türkei, Mitglied der EU zu werden. Die offiziellen Beitrittsverhandlungen wurden im Oktober 2005 eröffnet. Schon damals war es offensichtlich, dass es ein langer Prozess werden würde. Der frühestmögliche Beitritt wurde auf das Jahr 2015 festgelegt. Der Beitrittsverlauf entwickelte sich jedoch zu einer noch nie dagewesenen EU-Kandidatur. Die Gründe hierfür liegen in der Charakteristik des türkischen Staates. Die Republik Türkei ist eine parlamentarische Demokratie und erstreckt sich über zwei Kontinente, Europa und Asien. Es ist ein islamisches Land. Ungefähr 99 Prozent der Bevölkerung sind Muslime. Große Unterschiede zwischen der Türkei und anderen EU-Ländern bestehen hinsichtlich der Kultur, Politik und sozialen Gegebenheiten. Genau diese Differenzen stellen in dem Verhandlungsprozess solche Probleme dar. Die Türkei hat teilweise Schwierigkeiten bei der Bewältigung der verschiedenen Voraussetzungen für einen EU-Beitritt. In dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit die Türkei die Beitrittsbedingungen erfüllt. Ziel der Ausarbeitung ist es, die Beitrittsreife der Türkei kritisch zu analysieren und einen Überblick über Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts zu geben. Die Arbeit besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen. Zunächst wird auf die historische Entwicklung und den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei eingegangen. Im zweiten Kapitel erfolgt eine Definition der Beitrittskriterien, den Kopenhagener Kriterien und den Konvergenzkriterien, mit anschließender Analyse in Bezug auf die Türkei. Im letzten Kapitel werden Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts der Türkei beleuchtet. Was spricht für und was gegen eine türkische EU-Mitgliedschaft? Im Schlussteil erfolgt eine Bestandsaufnahme der Fakten sowie ein Ausblick.
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Veröffentlichungsjahr: 2012
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2. Entwicklungen und Stand der Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei
3. Voraussetzungen für den Beitritt der Türkei in die EU
3.1. Allgemeine Beitrittsvoraussetzungen und Kopenhagener Kriterien
3.1.1 Kopenhagener Kriterien
3.1.2 Analyse der Kopenhagener Kriterien in Bezug auf die Türkei
3.2 Konvergenzkriterien
3.2.1 Inhalte der Konvergenzkriterien
3.2.2 Analyse der Erfüllung der Konvergenzkriterien in Bezug auf die Türkei
4. Chancen und Risiken eines EU-Beitritts der Türkei
5. Ausblick
6. Literaturverzeichnis
Abbildung 1: Türkei - Wachstumsrate des realen BIP Quelle: In Anlehnung an Eurostat (2012a).
Abbildung 2: Entwicklung der Türkischen Lira zum Euro
Abbildung 3: Politische Karte - Die Türkei und ihre Nachbarn
Tabelle 1: Kapitel des Besitzstandes der Europäischen Union
Tabelle 2: Vergleich der Inflationsraten der Türkei mit denen der stabilsten EU-Staaten
Tabelle 3: Jährlicher Schuldenstand der Türkei in Prozent am BIP sowie Öffentlicher Bruttoschuldenstand der Türkei in Prozent
Tabelle 4: Übersicht der Wechselkurse der Neuen Türkischen Lira (YTL) zum Euro seit 2005
Tabelle 5: Vergleich der durchschnittlichen Zinssätze der Türkei mit denen der stabilsten EU-Staaten
„Europa erfreut sich seit über 60 Jahren eines dauerhaften Friedens und weltweit einzigartiger Stabilität. Schritt für Schritt ist seit 1957 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Ländern die Europäische Union (EU) mit heute 27 Mitgliedern geworden. Und weitere Beitritte werden folgen.“[1] Die Anziehungskraft der EU ist enorm hoch. Andere Staaten sehen in der EU vor allem eine große Handels- und Wirtschaftsmacht und hoffen im Falle einer Mitgliedschaft auf mehr Wohlstand[2].
Seit 1959 bemüht sich auch die Türkei, Mitglied der EU zu werden. Die offiziellen Beitrittsverhandlungen wurden im Oktober 2005 eröffnet. Schon damals war es offensichtlich, dass es ein langer Prozess werden würde. Der frühestmögliche Beitritt wurde auf das Jahr 2015 festgelegt[3]. Der Beitrittsverlauf entwickelte sich jedoch zu einer noch nie dagewesenen EU-Kandidatur. Die Gründe hierfür liegen in der Charakteristik des türkischen Staates. Die Republik Türkei ist eine parlamentarische Demokratie und erstreckt sich über zwei Kontinente, Europa und Asien. Es ist ein islamisches Land. Ungefähr 99 Prozent der Bevölkerung sind Muslime[4]. Große Unterschiede zwischen der Türkei und anderen EU-Ländern bestehen hinsichtlich der Kultur, Politik und sozialen Gegebenheiten. Genau diese Differenzen stellen in dem Verhandlungsprozess solche Probleme dar. Die Türkei hat teilweise Schwierigkeiten bei der Bewältigung der verschiedenen Voraussetzungen für einen EU-Beitritt.
In dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit die Türkei die Beitrittsbedingungen erfüllt. Ziel der Ausarbeitung ist es, die Beitrittsreife der Türkei kritisch zu analysieren und einen Überblick über Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts zu geben.
Die Arbeit besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen. Zunächst wird auf die historische Entwicklung und den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei eingegangen. Im zweiten Kapitel erfolgt eine Definition der Beitrittskriterien, den Kopenhagener Kriterien und den Konvergenzkriterien, mit anschließender Analyse in Bezug auf die Türkei. Im letzten Kapitel werden Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts der Türkei beleuchtet. Was spricht für und was gegen eine türkische EU- Mitgliedschaft? Im Schlussteil erfolgt eine Bestandsaufnahme der Fakten sowie ein Ausblick.
Der lange, mühsame Weg der Türkei in die Europäische Union erstreckt sich mittlerweile über mehrere Jahrzehnte. Bereits 1959 bewarb sich die Türkei um eine assoziierte Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wodurch vier Jahre später ein Assoziierungsvertrag, das sogenannte Ankara-Abkommen, zwischen der EWG und der Türkei geschlossen wurde. Die Türkei hatte dadurch die Chance auf eine vollwertige EU-Mitgliedschaft. Aufgrund eines Militärputsches in der Türkei ist die türkische Beziehung zu der Europäischen Gemeinschaft (EG) im September 1980 vorerst auf Eis gelegt worden. Ein offizieller Beitrittsantrag der Türkei erfolgte erst im April 1987. Auf Empfehlung der Europäischen Kommission wurden jedoch zunächst keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen[5].
Erst Ende 1999 ist die Türkei als Kandidatenland anerkannt worden. Die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei wurden offiziell am 03. Oktober 2005 eröffnet. Inhalt dieser Verhandlungen ist die vollständige Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU („acquis communautaire“), die in 35 verschiedene Kapitel aufgeteilt sind[6]. Hierbei wird vor allem verhandelt, wann und wie die Vorschriften der Europäischen Union von dem potenziellen Mitgliedstaat umgesetzt werden[7]. In den Verhandlungen mit der Türkei konnte bisher nur ein Kapitel geschlossen werden[8], was zeigt, wie zäh sich dieser Prozess mit der Türkei gestaltet. Auf diese Kapitel wird im Punkt 3.1.1 und 3.1.2 näher eingegangen.
