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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Universität Hohenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Lebensversicherung (LV) ist ein sehr beliebtes Altersvorsorge- und Hinterbliebenenabsicherungsprodukt. Sie dient dazu, dass biometrische Risiko, in Form von Todesfall oder Langlebigkeit, der versicherten Person (VP) wirtschaftlich abzusichern. Bislang werden die Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Diese Kalkulation beinhaltet mehrere Risikofaktoren, u.a. auch das Geschlecht. Durch das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-236/09, welches am 01.03.2011 verkündet wurde, dürfen die Versicherer (VR) ab dem 21.12.2012 nur noch Versicherungsprodukte mit einer geschlechtsunabhängigen Tarifierung anbieten, sogenannte Unisex-Tarife. Dadurch wird eines der zentralen Prinzipien der privaten Versicherungswirtschaft, das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt. Nach dem Urteil des EuGH zählt beim Abschluss eines Versicherungsvertrages der Unterschied zwischen Mann und Frau bald nicht mehr. Das Urteil wird von der Versicherungsbranche und dem Verbraucherschutz unterschiedlich bewertet. Während Experten der Versicherungsgesellschaften wenig erfreut über das Urteil sind, feiern Verfechter der Gleichberechtigung das Urteil. Wer von dem Urteil profitiert und welche Auswirkungen es sowohl auf die Versicherten als auch auf die Versicherungsgesellschaften hat, soll mit Hilfe dieser Arbeit erläutert werden. Zunächst werden im zweiten Kapitel einige ausgewählte Arten der Lebensversicherung beschrieben. Anschließend geht es im dritten Kapitel um die Anforderungen und die zugrunde liegenden Prinzipien der Prämienkalkulation, sowie einen Vergleich von Rentenversicherungen und Kapitalverzehrplänen. Im vierten Kapitel geht es um die Grundlagen und Auswirkungen von Unisex-Tarifen in der Lebensversicherung. Hier geht es darum, wie es zum Urteilspruch durch den EuGH gekommen ist und was für Aufgaben der deutsche Gesetzgeber bis zum 21.12.2012 hat, um einen gemeinschaftskonformen Zustand herzustellen. Des Weiteren werden die versicherungstechnischen und ökonomischen Auswirkungen, die das Urteil mit sich bringt, dargestellt. Anschließend werden Möglichkeiten beschrieben, wie man Unisex-Tarife umgehen kann, bevor im fünften und letzten Kapitel ein Resümee der wichtigsten Erkenntnisse folgt.
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Veröffentlichungsjahr: 2012
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Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung und Methodik
2. Arten und Ausgestaltung der Lebensversicherung
2.1 Risikolebensversicherung
2.2 Kapitallebensversicherung
2.3 Private Rentenversicherung
2.4 Direktversicherung
2.5 Riester-Rente
3. Prämienkalkulation
3.1 Kalkulation allgemein
3.2 Nettoprämienberechnung und Bruttoprämienberechnung
3.3 Äquivalenzprinzip der Prämienkalkulation
3.4 Vergleich von Rentenversicherungen und Kapitalverzehrplänen
4. Unisex-Tarife: Grundlagen und Auswirkungen
4.1 Entstehungsgeschichte des EuGH-Urteils
4.2 Geschlecht als Faktor der Risikobewertung
4.3 Risikomerkmale
4.4 Versicherungstechnische Auswirkungen
4.5 Ökonomische Konsequenzen durch Unisex-Tarife
4.6 Umgehung von Unisex-Tarifen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Gesetzesverzeichnis
Abbildung 1: Rechtsbeziehung bei der Direktversicherung
Abbildung 2: Prämienzusammenhänge
Abbildung 3: Nettoeinmalprämie für Männer bei einer Risikolebensversicherung
Abbildung 4: Nettoeinmalprämie für Frauen bei einer Risikolebensversicherung
Abbildung 5: Nettoeinmalprämie für Männer bei einer klassischen Kapitallebensversicherung
Abbildung 6: Nettoeinmalbeitrag für Frauen bei einer klassischen Kapitallebensversicherung
Abbildung 7: Vergleich von verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten
Abbildung 8: Verhältnis zwischen den Sterbewahrscheinlichkeiten von Frauen und Männern (Tafel 2004-06 D)
Tabelle 1: Durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland
Die deutsche Lebensversicherung (LV) ist ein sehr beliebtes Altersvorsorge- und Hinterbliebenenabsicherungsprodukt. Sie dient dazu, dass biometrische Risiko, in Form von Todesfall oder Langlebigkeit, der versicherten Person (VP) wirtschaftlich abzusichern. Bislang werden die Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Diese Kalkulation beinhaltet mehrere Risikofaktoren, u.a. auch das Geschlecht. Durch das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-236/09, welches am 01.03.2011 verkündet wurde, dürfen die Versicherer (VR) ab dem 21.12.2012 nur noch Versicherungsprodukte mit einer geschlechtsunabhängigen Tarifierung anbieten, sogenannte Unisex-Tarife.[1] Dadurch wird eines der zentralen Prinzipien der privaten Versicherungswirtschaft, das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt. Nach dem Urteil des EuGH zählt beim Abschluss eines Versicherungsvertrages der Unterschied zwischen Mann und Frau bald nicht mehr. Das Urteil wird von der Versicherungsbranche und dem Verbraucherschutz unterschiedlich bewertet. Während Experten der Versicherungsgesellschaften wenig erfreut über das Urteil sind, feiern Verfechter der Gleichberechtigung das Urteil.[2] Wer von dem Urteil profitiert und welche Auswirkungen es sowohl auf die Versicherten als auch auf die Versicherungsgesellschaften hat, soll mit Hilfe dieser Arbeit erläutert werden. Zunächst werden im zweiten Kapitel einige ausgewählte Arten der Lebensversicherung beschrieben. Anschließend geht es im dritten Kapitel um die Anforderungen und die zugrunde liegenden Prinzipien der Prämienkalkulation, sowie einen Vergleich von Rentenversicherungen und Kapitalverzehrplänen. Im vierten Kapitel geht es um die Grundlagen und Auswirkungen von Unisex-Tarifen in der Lebensversicherung. Hier geht es darum, wie es zum Urteilspruch durch den EuGH gekommen ist und was für Aufgaben der deutsche Gesetzgeber bis zum 21.12.2012 hat, um einen gemeinschaftskonformen Zustand herzustellen. Des Weiteren werden die versicherungstechnischen und ökonomischen Auswirkungen, die das Urteil mit sich bringt, dargestellt. Anschließend werden Möglichkeiten beschrieben, wie man Unisex-Tarife umgehen kann, bevor im fünften und letzten Kapitel ein Resümee der wichtigsten Erkenntnisse folgt.
Als methodische Vorgehensweise wurde ein exploratives Vorgehen angewendet, um einen Überblick über die bestehende Literatur zu bekommen. Als Datenquelle wurde auf aktuelle Fachzeitschriften (Versicherungswirtschaft, Zeitschrift für Versicherungswesen, VersicherungsJournal), Papers, Bücher, Statistisches Bundesamt, Deutsche Aktuarvereinigung e.V., google scholar und aufgrund der Aktualität des Themas auf Tageszeitungen zurückgegriffen.[3] Neben einem sehr umfangreichen explorativen Vorgehen wurde auch eine qualitative Analyse in Form von qualitativen Interviews angewendet. Hierfür wurden drei Experteninterviews durchgeführt, welche im Anhang drei bis fünf zu finden sind. Das erste Interview wurde durch schriftliche Rückantwort geführt; Interviewpartner war ein Mitarbeiter eines Gesamtverbandes von Versicherungsunternehmen. Das zweite Interview wurde persönlich mit einem Prokuristen und Aktuar eines Lebensversicherungsunternehmens geführt. Das dritte Interview wurde durch schriftliche Rückantwort und telefonischen Kontakt geführt. Interviewpartner war hierbei Herr XXXXX XXXXX, Gruppenleiter in der Abteilung Leben Firmen eines Lebensversicherungsunternehmens.
