Vortrag zum "dritten" Geschlecht. Ist eine Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht notwendig? - Vita Zeyliger-Cherednychenko - E-Book

Vortrag zum "dritten" Geschlecht. Ist eine Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht notwendig? E-Book

Vita Zeyliger-Cherednychenko

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir alle leben in einer Gesellschaft mit dualistischer Geschlechterkonzeption. Für unser Verständnis ist es eindeutig, dass es Männer und Frauen gibt. Es gibt aber auch Menschen, deren Geschlecht zwischen diesen zweiten Hauptvarianten liegt. Im Rahmen dieses Vortrags wird es sich mit dem Phänomen der Intersexualität auseinandergesetzt. Explizit wird die Frage der Notwendigkeit der Eintragungsmöglichkeit eines „dritten“ Geschlechts im Personenstandsrecht betrachtet. Seit dem 13. Jahrhundert hat sich im deutschsprachigen Raum der Begriff des Zwitters vom Zahlwort zwei eingebürgert. Im heutigen medizinischen und juristischen Sprachgebrauch ist aber nicht mehr die Rede von Zwittern, sondern von Intersexuellen. Der Begriff der Intersexualität stammt aus Medizin und hat lateinische Wurzeln wobei inter als zwischen übersetzt wird. „Zwischen den Geschlechtern“ lautet das Thema dieses Vortrags. Intersexuelle Menschen gehören keinem oder beiden Geschlechtern an. Sie besitzen bestimmte körperliche Merkmale, die sowohl typisch weibliche als auch typisch männliche Ausprägungen aufweisen. Aus medizinischer Sicht wird darin eine „Störung der Geschlechtsdifferenzierung“ gesehen, welche in medizinischen Kreisen als "Disorders of Sex Development" bezeichnet wird. "Disorder" meint eine „Abweichung von der Norm“ und wird dadurch negativ assoziiert. Die Intersexuellen selbst lehnen diesen Begriff ab. Intersexualität stellt einen Sammelbegriff für verschiedene Phänomene der Zwischengeschlechtlichkeit dar. Varianten des Geschlechts entstehen oft infolge einer Genmutation. Beispielsweise fallen unter den Begriff der Intersexualität die Androgeninsensivität, das Adrenogenitale Syndrom (AGS), das Turner- und Klinefelter-Syndrom usw. Derzeit beläuft sich die Zahl der intersexuellen Personen in Deutschland auf 8.000 bis 10.000 Menschen, was 1,7 Prozent aller Geburten ausmacht. Das bedeutet, dass es jährlich 150 bis 340 intersexuelle Neugeborene in Deutschland gibt.

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