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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, Veranstaltung: Politisches System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Um einen geeigneten Einstieg in die Materie des Wahlrechts zu finden, bietet es sich an, sich erst einmal mit dem Begriff der Wahl näher zu beschäftigen. Eine mögliche Definition der Wahl könnte wie folgt lauten: „Die Wahl ist die demokratische Methode der Bestellung von Personen in Vertretungsorgane und Führungspositionen.“ Wahlen dienen also der Auswahl einer Vertretung, die für die eigenen Interessen in höherer Position eintritt. Die periodische Aus- und Abwahl der politischen Führung ist Garant für einen offenen Wettbewerb unter den Parteien und sorgt somit für eine Weiterentwicklung der politischen Programme, da die politischen Gegner jederzeit ihre Konzepte unter Beweis stellen müssen und nicht, wie in Diktaturen, regieren können ohne den Willen des Volkes zu beachten. Die Partizipation der Bürger ist demnach essentiell für den Fortbestand und den Erfolg aller westlichen Demokratien. Darüber hinaus legitimieren Wahlen das politische System und die politische Führung. Eine aus freien und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Regierung „wird als rechtmäßig und demokratisch anerkannt“. Dies gilt ebenso für das Herrschaftssystem, in dem die politische Führung aus Wahlen hervor geht da es als vom Volk gewollt und bestätigt angesehen wird. Auch ist die Wahl das einzige Verfahren politischer Partizipation der breiten Masse, das für den Einzelnen ohne einen größeren Aufwand von Zeit und Geld wahrzunehmen ist. Wenn man sich als Politiker engagieren und für seine Ansichten eintreten, als Journalist Einfluss auf die öffentliche, politische Meinung nehmen oder an Streiks und Demonstrationen teilnehmen will, so ist der Aufwand, den man dazu betreiben muss ungleich höher, als bei der Teilnahme an Wahlen. Durch die Stimmabgabe der Bürger, für oder gegen eine Regierung, eine Partei oder Koalition, geben sie ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung für deren Verhalten und deren Entscheidungen.
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Veröffentlichungsjahr: 2005
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Um einen geeigneten Einstieg in die Materie des Wahlrechts zu finden, bietet es sich an, sich erst einmal mit dem Begriff der Wahl näher zu beschäftigen. Eine mögliche Definition der Wahl könnte wie folgt lauten: „Die Wahl ist die demokratische Methode der Bestellung von Personen in Vertretungsorgane und Führungspositionen.“1Wahlen dienen also der Auswahl einer Vertretung, die für die eigenen Interessen in höherer Position eintritt. Die periodische Aus- und Abwahl der politischen Führung ist Garant für einen offenen Wettbewerb unter den Parteien und sorgt somit für eine Weiterentwicklung der politischen Programme, da die politischen Gegner jederzeit ihre Konzepte unter Beweis stellen müssen und nicht, wie in Diktaturen, regieren können ohne den Willen des Volkes zu beachten. Die Partizipation der Bürger ist demnach essentiell für den Fortbestand und den Erfolg aller westlichen Demokratien. Darüber hinaus legitimieren Wahlen das politische System und die politische Führung. Eine aus freien und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Regierung „wird als rechtmäßig und demokratisch anerkannt“2. Dies gilt ebenso für das Herrschaftssystem, in dem die politische Führung aus Wahlen hervor geht da es als vom Volk gewollt und bestätigt angesehen wird. Auch ist die Wahl das einzige Verfahren politischer Partizipation der breiten Masse, das für den Einzelnen ohne einen größeren Aufwand von Zeit und Geld wahrzunehmen ist. Wenn man sich als Politiker engagieren und für seine Ansichten eintreten, als Journalist Einfluss auf die öffentliche, politische Meinung nehmen oder an Streiks und Demonstrationen teilnehmen will, so ist der Aufwand, den man dazu betreiben muss ungleich höher, als bei der Teilnahme an Wahlen.3
Durch die Stimmabgabe der Bürger, für oder gegen eine Regierung, eine Partei oder Koalition, geben sie ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung für deren Verhalten und deren Entscheidungen.
1Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S.21
2Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S.25
3Nohlen, Dieter: Wahlen/Wahlfunktion in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.):
Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S.
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Aus den allgemeinen Überlegungen zu Wahlen und ihrer Definition, kann man eine Reihe von Funktionen ableiten, welche die Wahl einnimmt:4
- Wahlen führen die Legitimation des politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Koalition, durch die Stimmen der
- wahlberechtigten Bevölkerung herbei
- Durch die Wahl gewisser Personen und Parteien wird eine Übertragung von Vertrauen an eben diese Personen und Parteien durchgeführt
- Die politische Elite wird aus dem Volk rekrutiert
- Durch demokratische Wahlen wird die Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung gewährleistet
- Der Konkurrenzkampf um politische Macht unter den politischen Akteuren führt zur Entwicklung alternativer Sachprogramme, um eine möglichst große Wählerschaft anzusprechen
- Die Wahl führt zur Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition
Ob und in welchem Umfang diese Funktionen erfüllt werden, ist vollständig vom Verhalten der politischen Akteure abhängig.
So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Parteien, „insbesondere die Volksparteien, dazu tendieren, gesellschaftlich und politisch wichtige Themen nicht zum Gegenstand der Wahlauseinandersetzung zu machen, Alternativen folglich nicht herausarbeiten und im Wahlkampf nur Scheingefechte austragen.“5Auf der anderen Seite ist es ebenso möglich, dass der Wähler sich von eben diesem populistischen Verhalten angesprochen fühlt und nicht, wie bei den Wahlen vorgesehen, den kompetenteren Kandidaten wählt und somit nicht die politische Elite rekrutiert, sondern denjenigen Kandidaten, welcher sich selbst am besten zu verkaufen versteht.
4Nohlen, Dieter: Wahlen/Wahlfunktion in: Uwe Andersen/Wichard Woyke(Hrsg.):
Handwörterbuch des politischen Systems, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S.
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5Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Leske und Budrich, Opladen 2000
