Was tun beim Todesfall? - Otto N. Bretzinger - E-Book

Was tun beim Todesfall? E-Book

Otto N. Bretzinger

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Beschreibung

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Viele Menschen fühlen sich deshalb bei einem Todesfall in der Familie zunächst überfordert, vor allem, wenn dieser unerwartet eintritt. Während die Trauer den Angehörigen wenig Raum lässt, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sind gerade in dieser Situation unter Umständen wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese müssen teilweise unmittelbar nach Eintritt des Todes und in den nachfolgenden Tagen getroffen werden, andere wichtige Entscheidungen stehen in den nächsten Wochen und Monaten an. Dieser Ratgeber will Angehörigen in einer schwierigen Zeit zur Seite stehen und ihnen Rat und Unterstützung bei einem Todesfall bieten. Sie erfahren u.a., - welche Formalitäten bei der Bestattung zu beachten sind, - welche Bestattungskosten entstehen und wer diese zu tragen hat, - welche erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Todesfall hat, - was aus dem Mietvertrag und den Versicherungen des Verstorbenen wird, - welche Bankgeschäfte wie abgewickelt werden müssen, - was bei Verträgen (z. B. Telefonverträge, Abos) und Mitgliedschaften (z. B. Vereinsmitgliedschaften) des Verstorbenen zu beachten ist, - wie man an die digitalen Daten des Verstorbenen kommt, - was man über die Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) wissen muss.In erster Linie will der Ratgeber dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Checklisten und Formulierungshilfen helfen, keine Fehler zu machen und die mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen rechtssicher abzuwickeln.

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Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Die ersten Schritte nach einem Todesfall

2.1   Totenfürsorge

2.1.1   Was die Totenfürsorge umfasst

2.1.2   Wem die Totenfürsorge obliegt

2.1.3   Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen

2.2   Was in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall geregelt werden muss

2.3   Welche Formalitäten zu beachten sind

2.3.1   Totenschein

2.3.2   Sterbeurkunde

2.4   Vorbereitung der Bestattung

2.4.1   Umfang der Vorbereitung

2.4.2   Beachtung der Wünsche des Verstorbenen

2.4.3   Auswahl der Bestattungsform

2.4.4   Auswahl des Friedhofs

2.4.5   Auswahl des Grabmals

2.5   Kosten der Bestattung

2.5.1   Kosten für den Bestattungsunternehmer

2.5.2   Grabnutzungsgebühren

2.5.3   Bestattungsgebühren

2.5.4   Kosten der Grabpflege

2.6   Wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat

2.6.1   In erster Linie haben die Erben die Kosten zu tragen

2.6.2    In welchem Umfang die Kosten zu tragen sind

2.6.3   Wann Unterhaltsverpflichtete die Kosten tragen müssen

2.6.4   Wann das Sozialamt die Kosten trägt

3   Erbrechtliche Auswirkungen des Todesfalls

3.1   Was geerbt werden kann und was nicht

3.2   Erbfolge

3.2.1   Testamentarische Erbfolge

3.2.2   Gesetzliche Erbfolge

3.3   Eintritt des Erbfalls

3.3.1   Wichtige Dokumente

3.3.2   Testamentseröffnung beim Nachlassgericht

3.3.3   Annahme der Erbschaft

3.3.4   Ausschlagung der Erbschaft

3.3.5   Anfechtung des Testaments

3.4   Erbschein

3.4.1   Notwendigkeit

3.4.2   Antrag

3.4.3   Erteilung

3.4.4   Kosten

3.4.5   Rechtliche Wirkungen

3.5   Wie der Erbe an die Erbschaft gelangt

3.5.1   Welche Auskünfte der Erbe verlangen kann

3.5.2   Was der Besitzer des Nachlasses an den Erben herausgeben muss

3.6   Abwicklung des Nachlasses

3.6.1   Pflichtteil

3.6.2   Vermächtnis

3.6.3   Auflage

3.7   Erbengemeinschaft

3.7.1   Verwaltung des Nachlasses

3.7.2   Verkauf des Erbteils durch den Miterben

3.7.3   Haftung für Schulden des Erblassers

3.7.4   Verteilung des Nachlasses

3.8   Nachlassverbindlichkeiten und Haftung des Erben

3.8.1   Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

3.8.2   Nachlassverwaltung

3.8.3   Nachlassinsolvenz

4   Wie man Zugang zu den digitalen Daten des Verstorbenen bekommt

4.1   Erbrecht für digitale Daten

4.2   Auflistung des digitalen Nachlasses

4.3   Bestellung eines digitalen Nachlassverwalters

5   Auswirkungen des Todesfalls auf die Hinterbliebenenversorgung

5.1   Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung

5.1.1   Voraussetzungen

5.1.2   Höhe

5.1.3   Anrechnung von Einkommen

5.1.4   Rentenantrag

5.1.5   Dauer der Rentenzahlung

5.1.6   Rentenabfindung der gesetzlichen Rentenversicherung

5.1.7   Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente

5.2   Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung

5.2.1   Voraussetzungen

5.2.2   Höhe

5.2.3   Rentenantrag

5.2.4   Dauer der Rentenzahlung

5.3   Waisenrente

5.3.1   Voraussetzungen

5.3.2   Höhe

5.3.3   Rentenantrag

5.3.4   Dauer der Rentenzahlung

5.4   Hinterbliebenenversorgung der Beamten

5.4.1   Bezüge für den Sterbemonat

5.4.2   Sterbegeld

5.4.3   Witwengeld

5.4.4   Witwenabfindung

5.4.5   Unterhaltsbeitrag

5.4.6   Waisengeld

5.5   Renten aus der staatlich geförderten Altersvorsorge

5.5.1   Riester-Rentenversicherung

5.5.2   Rürup-Rente

5.5.3   Betriebsrente

6   Auswirkungen des Todesfalls auf ein Wohnungsmietverhältnis

6.1   Auswirkungen beim Tod des Mieters

6.1.1   Wenn der verstorbene Mieter in der Wohnung mit seinem Ehegatten und Familienangehörigen zusammengelebt hat

6.1.2   Der verstorbene Mieter hat in der Wohnung mit anderen Mitmietern zusammengelebt

6.1.3   Wann die Erben in den Mietvertrag eintreten

6.1.4   Rechtsfolgen bei Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Eintritt

6.1.5   Rechte des Vermieters

6.2   Auswirkungen beim Tod des Vermieters

7   Auswirkungen des Todesfalls auf Bankgeschäfte des Verstorbenen

7.1   Anzeigepflicht der Bank beim Tod des Kunden

7.2   Legitimation des Erben gegenüber der Bank

7.3   Auswirkungen des Todesfalls auf Bankkonten des Verstorbenen

7.3.1   Einzelkonto

7.3.2   Gemeinschaftskonto

7.3.3   Auswirkungen des Todesfalls auf ein Sparbuch des Verstorbenen

7.3.4   Auswirkungen des Todesfalls auf ein Bankschließfach des Verstorbenen

7.3.5   Auswirkungen des Todesfalls auf ein Wertpapierdepot des Verstorbenen

7.3.6   Auswirkungen des Todesfalls auf Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen

7.3.7   Auswirkungen des Todesfalls auf Bankvollmachten des Verstorbenen

8   Auswirkungen des Todesfalls auf Versicherungsverträge des Verstorbenen

8.1   Gesetzliche Krankenversicherung

8.2   Private Krankenversicherung

8.3   Privathaftpflichtversicherung

8.4   Kfz-Haftpflichtversicherung

8.5   Hausratversicherung

8.6   Rechtsschutzversicherung

8.7   Wohngebäudeversicherung

8.8   Private Unfallversicherung

8.9   Berufsunfähigkeitsversicherung

8.10   Private Rentenversicherung

8.11   Risikolebensversicherung

8.12   Kapitallebensversicherung

9   Auswirkungen des Todesfalls auf weitere Alltagsverträge und Mitgliedschaften des Verstorbenen

9.1   Energielieferungsverträge

9.2   Telefonverträge

9.3   Abos

9.4   Heimverträge und Verträge mit ambulantem Pflegedienst

9.5   Leasingverträge

9.6   Arbeitsverträge

9.7   Fitnessstudioverträge

9.8   Mitgliedschaften in Vereinen

10   Steuerliche Auswirkungen des Todesfalls

10.1   Einkommensteuerrechtliche Auswirkungen

10.1.1   Steuererklärung für den Verstorbenen

10.1.2   Steuererstattung oder -nachzahlung

10.1.3   Ehegattensplitting

10.1.4   Steuererklärung des Erben

10.1.5   Einkommensteuer bei Erbengemeinschaft

10.2   Erbschaftsteuerliche Auswirkungen

10.2.1   Erbschaftsteuererklärung

10.2.2   Steuerpflichtige Zuwendungen von Todes wegen

10.2.3   Steuerfreie Zuwendungen

10.2.4   Bewertung des Nachlasses

10.2.5   Abzug der Nachlassverbindlichkeiten vom hinterlassenen Vermögen

10.2.6   Berechnung der Erbschaftsteuer

10.2.7   Fälligkeit der Erbschaftsteuer

11   Anhang

11.1   Verfügung über die Totenfürsorge

11.2   Textbausteine für eine umfassende Bestattungsverfügung

11.3   Antrag beim Nachlassgericht auf Erteilung eines Erbscheins

11.4   Musterliste zum digitalen Nachlass

11.5   Muster einer digitalen Vorsorgevollmacht

11.6   Kündigung des nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eingetretenen Erben

11.7   Schreiben des Erben an die Bank wegen Auskunft über bestehende Konten

11.8   Anzeige des Todes des Versicherten bei einer sachgebundenen Versicherung (z.B. Privathaftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Haftpflicht-, Wohngebäudeversicherung)

11.9   Anzeige des Todes des Versicherten bei einer personengebundenen Versicherung (z.B. Lebensversicherung)

11.10   Kündigung eines Versicherungsvertrags nach dem Tod des Versicherten

11.11   Kündigung eines Energielieferungsvertrags

11.12   Kündigung eines Festnetz- oder Mobilfunkvertrags

11.13   Anzeige des Todes eines Vereinsmitglieds

Was tun beim Todesfall? - Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen

1   Vorwort

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Viele Menschen fühlen sich deshalb bei einem Todesfall in der Familie zunächst überfordert, vor allem, wenn dieser unerwartet eintritt. Während die Trauer den Angehörigen wenig Raum lässt, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sind gerade in dieser Situation unter Umständen wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese müssen teilweise – wie beispielsweise die Bestattung und alle damit zusammenhängenden Fragen – unmittelbar nach Eintritt des Todes und in den nachfolgenden Tagen getroffen werden; andere wichtige Entscheidungen – wie etwa die Abwicklung des Mietverhältnisses und der Bankgeschäfte – stehen in den nächsten Wochen und Monaten an.

Dieser Ratgeber will Angehörigen in einer schwierigen Zeit zur Seite stehen und ihnen Rat und Unterstützung bei einem Todesfall bieten. Sie erfahren, welche Formalitäten im Zusammenhang mit der Bestattung erledigt werden müssen, wem die Bestattungspflicht obliegt, welche Bestattungskosten entstehen und wer diese Kosten zu tragen hat. Dargelegt werden auch die erb- und mietrechtlichen sowie die steuerlichen Auswirkungen des Todesfalls, ebenso die Konsequenzen für Versicherungen, Bankgeschäfte, Alltagsgeschäfte und Mitgliedschaften des Verstorbenen. Auf die Hinterbliebenenversorgung wird ebenso eingegangen wie auf die Frage, wie man Zugriff auf die digitalen Daten des Verstorbenen bekommt.

In erster Linie will der Ratgeber den Angehörigen dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Checklisten und Formulierungshilfen helfen, keine Fehler zu machen und die mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen rechtssicher abzuwickeln.

Dr. iur. Otto N. Bretzinger

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Tipp: Alle Muster, die Sie im Anhang dieses Ratgebers finden, finden Sie auch zum Download im Internet.

Der Link zur Download-Seite befindet sich am Ende des Anhangs des Ratgebers.

2   Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Um bestimmte Formalitäten, die zeitnah erledigt werden müssen, kommt man jedoch nicht herum. Wichtig ist es vor allem, alle zuständigen Behörden, Institutionen und Stellen rechtzeitig über den Todesfall zu informieren. Andernfalls drohen unter Umständen rechtliche Nachteile.

2.1   Totenfürsorge

Die Frage der Bestattungspflicht mit dem Recht und der Pflicht zur Totenfürsorge ist von der Frage zu trennen, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat. Das Recht der Totenfürsorge umfasst das Entscheidungsrecht über den Leichnam des Verstorbenen und über den Ort und die Art der Bestattung.

2.1.1   Was die Totenfürsorge umfasst

Die Totenfürsorge umfasst insbesondere das Recht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern und für dessen Beerdigung zu sorgen. Der Inhaber der Totenfürsorge darf also insbesondere die Bestattungsart und den Ort der letzten Ruhestätte bestimmen, die ärztliche Leichenschau veranlassen und Rechte nach dem Strafrecht (z.B. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) wahrnehmen. Auch Umbettungen während der Ruhefrist werden von der Totenfürsorge erfasst, ebenso wie Anordnungen zur Obduktion und Exhumierung des Toten.

Aus dem Recht der Totenfürsorge folgt die Bestattungspflicht. Diese umfasst die Verpflichtung, im Todesfall für die ordnungsgemäße Bestattung des Leichnams zu sorgen. Dazu gehört auch die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt zu veranlassen.

2.1.2   Wem die Totenfürsorge obliegt

Das Recht der Totenfürsorge steht nicht automatisch den Erben des Verstorbenen zu. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten bestimmen, wem die Totenfürsorge obliegt. Dabei kann er auch die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten festlegen. Er kann auch ohne Weiteres einem Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen. Regelungen über die Totenfürsorge sind grundsätzlich formlos gültig. Sie können zu Lebzeiten auch in einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht, in einem Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer eigenständigen Erklärung getroffen werden. Die Feuerbestattungsgesetze der Länder sehen allerdings teilweise vor, dass die gewünschte Einäscherung in einem Testament oder in einer unter Angabe des Orts oder Tages eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Erklärung erfolgen muss.

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Tipp: Hat der Verstorbene Anordnung getroffenen, wer den Ort seiner letzten Ruhestätte bestimmen und wer für die Bestattung sorgen soll (z.B. der Lebensgefährte oder Freund), so ist die betreffende Person totenfürsorgeberechtigt, auch wenn sie nicht zu den nahen Angehörigen oder Erben gehört.

Hat der Verstorbene die Totenfürsorge nicht geregelt, ist sein mutmaßlicher Wille maßgebend. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, auch solche, die erst nach der Bestattung auftreten.

Urteil

Wem das Recht zur Totenfürsorge zusteht und wer damit über den Ort der Bestattung entscheiden darf, bestimmt sich nach dem Willen des Verstorbenen.Dieser Wille muss zweifelsfrei aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können. Bestehen jedoch Zweifel am Willen des Verstorbenen, so müssen diese ausgeräumt werden. Beweispflichtig dafür ist derjenige, der sich auf das Totenfürsorgerecht beruft.

BGH, Az. XII ZR 58/91

Ist auch der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar, so steht das Recht zur Totenfürsorge den nächsten Angehörigen zu. Die Reihenfolge der berechtigten bzw. verpflichteten Angehörigen bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder. Danach sind in erster Linie die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen (nicht die Erben) zur Totenfürsorge berufen, zuerst der Ehegatte und danach die Kinder des Verstorbenen. Danach kommen die weiteren Verwandten in gerader Linie (z.B. Enkel) und sodann die nächsten Seitenverwandten (z.B. Onkel, Tanten). Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Angehörigen entscheidet also der Ehegatte. Fehlt ein Ehegatte, entscheiden die Kinder. Der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Das Totenfürsorgerecht ist unabhängig davon, wer Erbe des Verstorbenen wird.

Achtung: Ist der Totenfürsorgeberechtigte gleichzeitig Erbe und schlägt er die Erbschaft aus, so bleibt sein Totenfürsorgerecht von der Ausschlagung unberührt.

2.1.3   Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen

Grundsätzlich sind die Wünsche des Verstorbenen für die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen bindend. Setzen die sich über den Willen des Verstorbenen hinweg, weil sie beispielsweise die gewünschte Erdbestattung ablehnen, hat das in der Regel keine Folgen, weil niemand die Umsetzung der Verfügung fordert. Die Wünsche des Verstorbenen dürfen dann nicht umgesetzt werden, wenn dessen Vorgaben gegen das Gesetz verstoßen, wenn also etwa der Verstorbene angeordnet hat, dass seine Asche auf dem Kaminsims im Wohnzimmer zu stehen hat.

Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung innerhalb der Bestattungsfrist vorzunehmen, oder kann eine Bestattung deshalb nicht erfolgen, weil der Bestattungspflichtige nicht rechtzeitig ausfindig gemacht werden kann, kann das örtliche Ordnungsamt die Bestattung zwangsweise im Wege der Ersatzvornahme veranlassen. In diesem Fall wird die Behörde die Bestattung des Verstorbenen selbst vornehmen oder durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen lassen. Die Beerdigungskosten werden dann vorerst von der Behörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen übernommen.

2.2   Was in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall geregelt werden muss

Die nachfolgende Checkliste soll eine erste Orientierungshilfe sein, wenn Angehörige mit einem Todesfall konfrontiert werden. Die Übersicht gibt einen groben Fahrplan für die zu erledigenden Aufgaben und die notwendigen Entscheidungen.

Unmittelbar nach Eintritt des Todes

Arzt verständigen

Totenschein vom Arzt ausstellen lassen

Angehörige benachrichtigen

Überführung des Leichnams in die Leichenhalle veranlassen

Wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunden zu Lebens- und Unfallversicherungen)

Geistlichen (z.B. Pfarrer) informieren, wenn gesitlicher Beistand gewünscht wird

Eigenen Arbeitgeber informieren und Sonderurlaub beantragen

Wohnung versorgen

Innerhalb von 36 Stunden

Religionsgemeinschaft benachrichtigen

Arbeitgeber des Verstorbenen informieren

Sterbefall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde ausstellen lassen

Behörden über den Todesfall informieren (z.B. Arbeitslosengeld-II-Empfänger)

Bestatter auswählen und abstimmen, welche Aufgaben selbst übernommen werden

Traueranzeige aufgeben (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird) und Trauerkarten versenden

Überführung in die Leichenhalle (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Termin für Trauerfeier bzw. Beerdigung festlegen

Trauergäste einladen

Bestattungsform bestimmen

Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Auswahl des Friedhofs oder der Grabstelle auf dem Friedhof

Auswahl des Sargs, der Urne, der Totenbekleidung

Erwerb der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte oder Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Terminabsprachen zur Bestattung (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Trauergäste einladen

Trauerkleidung beschaffen

Krankenkasse des Verstorbenen informieren

Lebens- und Unfallversicherung des Verstorbenen informieren

Verfügungen des Verstorbenen suchen (Organspende, Bestattungswünsche, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut)

Auszahlung einer eventuellen Sterbegeldversicherung beantragen

Terminkalender des Verstorbenen durchsehen und geplante Termine (z.B. geplante Reise) absagen

Sterbeurkunde beantragen

Bis zur Trauerfeier bzw. Beerdigung

Trauerfeier vorbereiten (mit Geistlichem oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung festlegen)

Blumenschmuck bestellen (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Gaststätte für Leichenschmaus reservieren (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)

Nach der Trauerfeier bzw. Beisetzung

Danksagungskarten verschicken bzw. Danksagungsanzeige in der Zeitung aufgeben

Daueraufträge und Lastschriften bei der Bank prüfen und gegebenenfalls ändern oder löschen

Bestehende Verträge, Mitgliedschaften und Abos des Verstorbenen kündigen

Finanzielle Ansprüche des Verstorbenen (z.B. gegenüber Versicherungen oder der Krankenkasse) geltend machen

Wohnsituation klären (z.B. Mietvertrag)

Testament des Erblassers beim Nachlassgericht abgeben

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Evtl. bestehende Renten bei der Rentenversicherung abmelden

Krankenkasse informieren

Neuversicherung der Hinterbliebenen bei der Krankenkasse veranlassen

Gegebenenfalls Tod des Versicherten bei der Pflegeversicherung melden

Witwen-, Witwer- oder Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

Gegebenenfalls Überbrückungsgeld bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen

Post umbestellen

Gegebenenfalls Wohnung der Verstorbenen räumen

Nach Aufforderung des Finanzamts Erbschaftsteuererklärung abgeben

Grabpflege klären

Grabmal bestellen

Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen, wenn Verstorbener Grundeigentum hatte

Akte mit wichtigen Dokumenten (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Abrechnungen) anlegen

2.3   Welche Formalitäten zu beachten sind

Von den Angehörigen des Verstorbenen muss die Ausstellung eines Totenscheins veranlasst werden. Ferner muss eine Sterbeurkunde besorgt werden.

2.3.1   Totenschein