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Ob zu Recht oder Unrecht - zu allen Zeiten gerieten Wissenschaftler mit dem Gesetz in Konflikt und mussten sich für ihre Forschung vor Gericht verantworten. ›Wissenschaft im Kreuzverhör‹ rollt viele dieser Fälle neu auf und erzählt ihre spannende Geschichte. Die Auswahl der Forscher reicht dabei vom Renaissance-Genie über den Nobelpreisträger bis hin zu offenkundigen Scharlatanen, wobei auch die Plagiatsvorwürfe gegen deutsche Politiker nicht unerwähnt bleiben. Heinrich Zankl zeigt auch diesmal wieder die allzu menschliche Seite der Wissenschaft, die so gern perfekt wäre – es aber so selten ist.
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Seitenzahl: 245
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Heinrich Zankl
25 spektakuläre Fälle von Galilei bis Guttenberg
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikationin der Deutschen Nationalbibliografie;detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.d-nb.de abrufbar.
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© 2012 by WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), DarmstadtDie Herausgabe des Werkes wurde durch die Vereinsmitgliederder WBG ermöglicht.Umschlaggestaltung: Peter Lohse, HeppenheimBild: PhotoDisc (Nr. 37), The Signature Series, Colorful Contrasts 2Satz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, Hemsbach
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.deISBN 978-3-534-23771-5
Die Buchhandelsausgabe erscheint beim Primus VerlagUmschlaggestaltung: Christian Hahn, FrankfurtBild: © picture-alliance/EB-StockISBN 978-3-86312-325-3www.primusverlag.de
Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:eBook (PDF): 978-3-534-72814-5 (für Mitglieder der WBG)eBook (epub): 978-534-72815-2 (für Mitglieder der WBG)eBook (PDF): 978-3-86312-792-3 (Buchhandel)eBook (epub): 978-3-86312-793-0 (Buchhandel)
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Innentitel
Inhaltsverzeichnis
Informationen zum Buch
Informationen zum Autor
Impressum
Einleitung
Die Wissenschaft als juristisches Streitobjekt
Geisteswissenschaften
Amerikanischer Affenprozess
Die Evolutionstheorie vor Gericht
Steile Karriere
Hitlers „Auslandswissenschaftler“
Merkwürdige Gestalt
Generalsekretär im Zwielicht
Streitsüchtiger Rechtsextremist
Der Prozess um den Holocaust
Politisches Verfahren
Friedensforscher vor Gericht
Fragwürdige Nutzung
Plagiatsvorwürfe gegen Juristen und Politiker
Anrüchige Geschäfte
Sex für gute Noten, Geld für Titel
Naturwissenschaften
Erzwungener Widerruf
Kirchlicher Prozess gegen Galilei
Üble Beleidigungen
Dr. Lankas Auftritte vor Gericht
Unterschlagene Schädel
Anthropologe mit krimineller Energie
Arme Affen
Auseinandersetzungen um Primatenversuche
Unethische Forschung?
Streit um Stammzell-Patente
Angst vor Strahlung
Betrug bei Mobilfunk-Tests
Tiefer Sturz
Fälschungen eines Klonforschers
Regenwald in Not
Sonderforschungsbereich auf Abwegen
Mörderischer Ehrgeiz
Amoklauf einer Professorin
Medizinische Wissenschaften
Grauenvolle Menschenversuche
NS-Ärzte vor Gericht
Skrupellose Forschung
Tests an Menschen in der Nachkriegszeit
Viel Qualm
Streit um das Passivrauchen
Dubioses Geld
Drittmittelforschung im Zwielicht
Unsauberer Sport
Doping in Ost und West
Bezahltes Lob
Pharmaindustrie am Pranger
Gefährliche Selbstanzeige
Juristische Probleme der Präimplantationsdiagnostik
Umstrittener Starchirurg
Berühmter Chefarzt vor Gericht
Viel Phantasie
Anästhesie-Professor erfindet Studie
Literaturverzeichnis
Register
Wissenschaftler (und natürlich ebenso Wissenschaftlerinnen) sind ja eigentlich auch nur Menschen mit den üblichen Fehlern und Schwächen und deshalb ist es nicht besonders verwunderlich, dass einige von ihnen auch mal mit den Gesetzen mehr oder minder heftig in Konflikt kommen. Daher kann man sich durchaus die Frage stellen, ob das Thema „Wissenschaft im Kreuzverhör“ ausreichend ergiebig ist, um darüber ein ganzes Buch zu schreiben. Die Antwort ist aus Sicht des Autors ein klares „Ja“. Einer der wichtigsten Gründe dafür liegt in der rechtlichen Sonderstellung, die der wissenschaftliche Bereich durch den Artikel 5 (Absatz 3, Satz 1) des Grundgesetzes genießt. Er weist die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre als ein besonders geschütztes Grundrecht aus und stellt sie mit der Freiheit der Kunst auf eine Stufe. Über die Frage, wo die wissenschaftliche Freiheit endet, weil sie mit anderen Rechtsgütern kollidiert, lässt sich trefflich streiten.
Der Autor ist außerdem der Meinung, dass Wissenschaftler sich oft mit anderen juristischen Problemen konfrontiert sehen als die Durchschnittsbevölkerung. Beispielsweise spielen Fragen des geistigen Eigentums im wissenschaftlichen Bereich eine ganz zentrale Rolle, während normale Bürger damit wohl eher selten Probleme haben. Auch dürften in der Forschung tätige Menschen häufiger als andere in die Versuchung kommen, sich durch die Fälschung von Ergebnissen ungerechtfertigte Vorteile gegenüber ihren Konkurrenten zu verschaffen. Wissenschaftler stehen außerdem vergleichsweise oft vor der Frage, ob ihre Arbeit ethisch noch vertretbar ist. Diese Problematik tritt wohl besonders häufig im Bereich der naturwissenschaftlichen und medizinischen Forschung auf und führt manchmal sogar dazu, dass neue Gesetze erlassen werden müssen, um die Grenzen des Erlaubten abzustecken. Besondere Gefahren lauern vor allem in den Bereichen der Wissenschaft, in denen nicht nur der reine Forscherdrang das Geschehen bestimmt, sondern wo es auch um viel Geld geht. Hier entstehen leicht Interessenskonflikte, die durchaus auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können, ohne dass Tatbestände wie Bestechung oder Bestechlichkeit eindeutig erfüllt sind. Zu all diesen Problemfeldern stellt der Autor interessante Einzelbeispiele vor, die unter anderem auch deutlich machen, wie schwierig es sein kann, diese Fälle mit den allgemein üblichen juristischen Maßstäben zu bewerten.
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit sind in dem vorliegenden Buch die Fallbeschreibungen grob nach Wissenschaftsbereichen geordnet, wobei die Zuordnung jedoch notgedrungen manchmal etwas willkürlich ist. Da ich selbst kein Jurist bin, habe ich mich in dieser Hinsicht von meinem Bruder Peter Zankl beraten lassen, der lange Jahre als Rechtsanwalt und Justitiar einer großen Firma tätig gewesen ist. Für seine vielen wertvollen Ratschläge möchte ich ihm an dieser Stelle herzlich danken. Ein besonderer Dank gebührt auch meiner Frau Dr. med. Merve Zankl, die sich wieder als kritische Korrekturleserin sehr bewährt hat. Von Seiten der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft hat insbesondere Herr Dr. Rainer Aschemeier das Buchprojekt lange wohlwollend und hilfreich begleitet, wofür ich mich bei ihm ausdrücklich bedanke. Nach seinem Weggang hat Herr Dr. Jens Seeling das Projekt in dankenswerter Weise weiter betreut.
Frühjahr 2011
Heinrich Zankl
Als Charles Darwin 1859 sein Hauptwerk „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl“ publizierte, war ihm bewusst, dass er sich damit sehr viel Ärger einhandeln würde. Seine in diesem Buch veröffentlichten Vorstellungen über die stammesgeschichtliche Entwicklung der Tier- und Pflanzenarten widersprach eindeutig der biblischen Schöpfungslehre. Vermutlich war die Furcht vor heftigen Auseinandersetzungen mit der damals noch sehr mächtigen Kirche einer der Hauptgründe dafür, dass Darwin viele Jahre zögerte, bevor er seine Evolutionstheorie veröffentlichte. In dem Werk von 1859 vermied Darwin auch noch weitgehend, seine Theorie auch auf den Menschen anzuwenden, was seine Gegner aber nicht daran hinderte, sich höchst abfällig und beleidigend über sein Buch zu äußern. So meinte beispielsweise Adam Sedgwick, bei dem Darwin sogar studiert hatte, die Theorien der Evolution und der spontanen Entstehung der Arten seien in einer „gesetzwidrigen Ehe“ vereinigt worden. Es sei daher notwendig, dieser „ekelhaften Ausgeburt den Kopf zu zerschmettern und damit ihren Zuckungen ein Ende zu setzen“. Darwin ließ sich jedoch von solchen unqualifizierten Äußerungen nicht einschüchtern, sondern veröffentlichte 1871 das zweibändige Werk „Die Abstammung des Menschen“, in dem er darlegte, wie sich nach seiner Theorie der Mensch durch viele Evolutionsschritte aus einem affenähnlichen Vorfahren entwickelt hat. Dadurch löste er eine neue Welle der Empörung aus, weil nicht nur kirchliche Kreise es damals für undenkbar hielten, dass eine stammesgeschichtliche Verwandtschaft zwischen Affen und Menschen bestehen könnte.
In den folgenden Jahrzehnten wurden aber immer mehr Beweise für die Richtigkeit der Darwinschen Vorstellungen entdeckt (siehe auch S. 14), sodass zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Evolutionstheorie von den meisten Fachwissenschaftlern zumindest in ihren Grundzügen anerkannt wurde. Die öffentliche Diskussion über dieses Reizthema ließ insbesondere in Europa nach, da inzwischen ein verstärkter Nationalismus und heraufziehende Kriegsgefahren die Menschen wohl erheblich mehr beschäftigten als eine wissenschaftliche Abhandlung über die Entstehung des Menschen. Auch in den USA wurde es um die Evolutionstheorie zeitweilig etwas ruhiger, sie blieb aber vor allem für fundamentalistisch orientierte Christen in den Südstaaten weiterhin ein völlig unverzeihlicher Angriff auf die biblische Wahrheit. An ihre Spitze setzte sich der Politiker William J. Bryan, nachdem es ihm Anfang des 20. Jahrhunderts auch im dritten Anlauf nicht gelungen war, Präsident der Vereinigten Staaten zu werden. Dank seiner großen rhetorischen Begabung gelang es Bryan, die Massen in den Südstaaten gegen die Evolutionstheorie zu mobilisieren. Vor allem durch diese Kampagne sahen sich die Parlamente der Staaten Oklahoma, Florida und Tennessee veranlasst, Gesetze zu erlassen, die es verboten, die Evolutionstheorie im Schulunterricht darzustellen. Das im Frühjahr des Jahres 1925 in Tennessee beschlossene Gesetz war am schärfsten formuliert, denn es verbot nicht nur die Unterrichtung der Darwinschen Lehre an allen öffentlichen Schulen und Universitäten, sondern machte daraus sogar einen Straftatbestand. Es bildete sich aber bald eine Gegenbewegung, die in diesen Gesetzen einen Verstoß gegen die amerikanische Verfassung sah. Ein Anhänger dieser Bewegung war der Biologielehrer John T. Scopes, der an einer High School in der Stadt Dayton unterrichtete, die im Rhea County des Staates Tennessee liegt. Scopes hielt kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Tennessee eine Unterrichtsstunde ab, in der er seine Schüler mit der Evolutionstheorie vertraut machte. In geschickter Weise setzte er dabei ein Lehrbuch der Biologie ein, dessen Gebrauch von den Behörden noch nicht verboten worden war. Umgehend wurde Scopes angezeigt und es kam ein Strafverfahren in Gang, das auf der ganzen Welt mit Spannung verfolgt wurde. Dafür sorgte vor allem William Bryan, der sich gemeinsam mit seinem Sohn sehr publikumswirksam als Beistand der Anklagebehörde zur Verfügung stellte. Vier weitere Anwälte aus Dayton unterstützten ebenfalls die Anklage, die von offizieller Seite durch den Leiter der Anklagebehörde des Staates Tennessee General McKenzie und den Generalstaatsanwalt Steward vertreten war. Auf der anderen Seite wurde aber auch mächtig aufgerüstet, denn die einflussreiche „American Civil Liberties Union“ stellte dem Angeklagten ihren sehr erfahrenen Anwalt Arthur G. Hays aus New York zur Verfügung. Er wurde unterstützt von Clarence Darrow aus Chicago, der damals einer der besten Strafverteidiger der USA war und sich kostenlos an der Verteidigung von Scopes beteiligte. Hinzu kam aus New York auch noch, ebenfalls ohne Honorar, der Anwalt Dudley F. Malone, der pikanterweise früher für Bryan gearbeitet hatte. Als seinen lokalen Anwalt benannte Scopes den ehemaligen Rechtsprofessor John R. Neal. Der Beginn des Gerichtsverfahrens wurde wegen des großen öffentlichen Interesses enorm beschleunigt, sodass bereits wenige Wochen nach Eingang der Anzeige die offizielle Anklageerhebung in Dayton stattfand. Der Beginn der Hauptverhandlung wurde auf Freitag, den 10. Juli 1925 festgelegt.
An diesem denkwürdigen Tag ist der Gerichtssaal mit 900 Personen total überfüllt. Viele Reporter aus dem In- und Ausland sind anwesend, was der recht eitle Richter John T. Raulston, der das Verfahren leitet, sichtlich genießt. Nachdem er sich für die Fotografen ausreichend in Pose gesetzt hat, eröffnet Raulston den Prozess „Tennessee gegen Scopes“, für den die Journalisten schnell die Bezeichnung „Affenprozess“ prägen. Wie es in Tennessee damals üblich gewesen ist, wird zu Beginn der Verhandlung von einem Geistlichen ein Gebet gesprochen. Dagegen erhebt der Verteidiger Clarence Darrow Widerspruch mit der Begründung, durch das Gebet könnten bei den Geschworenen Vorurteile gegenüber dem Angeklagten entstehen. Der Richter lehnt den Antrag auf Aussetzung des Gebets ab, veranlasst aber, dass an den weiteren Verhandlungstagen Geistliche verschiedener Glaubensrichtungen das Gebet sprechen. Nach diesem kleinen Vorgeplänkel beginnt die Auswahl der Geschworenen, bei der ein kleines Mädchen Namenszettel aus einem Hut zieht, die dann vorgelesen werden. Die so Benannten bezeichnen sich alle als unvoreingenommen, obwohl nur einer von ihnen kein Mitglied einer christlichen Kirche ist. Erstaunlicherweise verläuft die Wahlprozedur trotzdem weitgehend reibungslos, da die Verteidigung gegen niemanden Einspruch einlegt. Sie nimmt vermutlich zu Recht an, dass in Dayton kirchlich nicht gebundene Geschworene kaum zu finden sind. Nach diesem prozesstechnisch gelungenen Auftakt vertagt der Richter die Verhandlung auf Montag, den 13. Juli.
Während William Bryan das Wochenende nutzt, um durch polemische Volksreden Stimmung gegen den Angeklagten zu machen, bereiten dessen Anwälte ihren ersten Verteidigungsschritt vor. Sie beschließen, dass der lokale Anwalt Neal gleich zu Beginn des nächsten Verhandlungstages beantragt, die Anklage fallen zu lassen, weil sie auf einem Gesetz beruht, das gleich gegen mehrere durch die Verfassung des Staates Tennessee garantierte Grundrechte verstößt. Im Einzelnen nennt Neal in seinem Antrag die Freiheit von Wissenschaft und Literatur, die Glaubensfreiheit und die Freiheit des Individuums. Die Mitverteidiger Hays und Malone assistieren ihm, indem sie in dem Gesetz auch Verletzungen der Bundesverfassung der USA feststellen. Sie bemängeln insbesondere, dass das Gesetz die staatlichen Befugnisse zu Lasten individueller Freiheiten unzulässig ausgedehnt habe. Darauf antwortet der Chefankläger McKenzie höchst polemisch: „[…] Wenn diese Herren in der großen Stadt New York oder der großen weißen Stadt im Nordwesten irgendwelche Gesetze haben, die damit kollidieren, […] würden wir uns freuen, darüber etwas zu hören. […] Dies ist kein Gesetz, dessen Auslegung der Hilfe von außen bedarf. Der kleinste 16-jährige Junge in unseren Rhea-County-Schulen weiß so viel darüber, wie sie [gemeint sind die anfangs genannten Herren] nach ein- oder zweimaligem Lesen wissen würden.“
Verteidiger Malone erhebt dagegen sofort scharfen Einspruch, indem er unter anderem feststellt: „[…] und ich möchte hier sagen, […] dass ich weitere Anspielungen über geographische Teile dieses Landes für nicht notwendig halte. […] Wir sind hier mit allen Rechten als amerikanische Bürger.“ Darauf schaltet sich Richter Raulston ein: „Oberst Malone, Sie kennen General McKenzie nicht so gut wie das Gericht. Alles, was er sagt, ist humorvoll aufzufassen. […] Ich möchte bitten, dass die Herren aus New York und anderen Staaten sich immer daran erinnern, dass sie hier unsere Gäste sind und dass wir ihnen dieselben Privilegien […] einräumen wie jedem anderen Anwalt.“ Malone hakt aber noch einmal nach: „[…] wir möchten klarstellen, dass wir, solange wir uns in diesem Gerichtssaal befinden, als Rechtsanwälte und nicht als Gäste hier sind.“ Nach diesem ersten heftigen Schlagabtausch wird eine längere Mittagspause eingelegt. Der Nachmittag wird aber auch schnell wieder hitzig, denn der Verteidiger Darrow feuert gleich eine schwere Breitseite ab: „Wir stehen heute einem so unverschämten und frechen Versuch gegenüber, die Wissenschaft zu zerstören, einem Versuch, wie er allenfalls im Mittelalter unternommen wurde; der einzige Unterschied besteht darin, dass keine Maßnahmen getroffen worden sind, um die Schuldigen auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.“ Danach wird er sachlicher und stellt fest, dass die Bibel ein Buch der Religion und Moral sei aber kein wissenschaftliches Werk. Außerdem weist er darauf hin, dass es viele Hundert christliche Kirchen und Sekten gebe, die sich in der Auslegung der Bibel mehr oder minder stark unterschieden. Deshalb könne sie keine Basis für ein Strafgesetz darstellen.
Für den nächsten Verhandlungstag wird allgemein eine Entscheidung des Gerichts darüber erwartet, ob es der von der Verteidigung geforderten Einstellung des Verfahrens zustimmt oder sie ablehnt. Stattdessen kommt es jedoch zu einem großen Auftritt von Richter Raulston, der sich heftig darüber beschwert, dass in einigen Zeitungen bereits zu lesen war, das Gericht habe den Antrag der Verteidiger abgelehnt. Raulston droht, er werde jeden Reporter, der diese Nachricht verbreitet, wegen Missachtung des Gerichts verfolgen. Außerdem fordert er von den anwesenden Journalisten, sie sollten feststellen, wie diese Falschmeldung zustande gekommen sei und dem Gericht darüber berichten. Vorher werde er die anstehende Entscheidung nicht bekannt geben. Das Ergebnis der Recherchen über die Entstehung der Meldung wird am nächsten Tag vorgetragen und erweist sich für Richter Raulston als durchaus peinlich. Es stellt sich nämlich heraus, dass er selbst mit einem Reporter geredet hat, der aus den Antworten auf seine Fragen zu dem Schluss gekommen ist, eine Ablehnung des Antrags der Verteidigung stehe bevor. Dass er mit seiner Vermutung richtig gelegen hat, zeigt sich dann wenig später, als der Richter den Gerichtsbeschluss verkündet und wortreich erklärt, warum die Anklage nach seiner Meinung weder gegen die Verfassung des Staates Tennessee noch die Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika verstößt. Nach dieser Entscheidung ist klar, dass der Prozess nicht schnell zu Ende ist, sondern durch eine langwierige Beweisaufnahme und die Vernehmung vieler Zeugen laufen muss, bis ein Urteil gefällt werden kann. Die Anklage ruft als einen der ersten Zeugen einen Schüler auf, der an der Unterrichtsstunde über die Evolutionslehre teilgenommen hat. Er bestätigt unter anderem, dass Lehrer Scopes den Menschen in die Gruppe der Säugetiere eingeordnet hat. Die Verteidigung bietet im Anschluss daran den bekannten Zoologieprofessor Maynard Metcalf auf, der aussagt, auf der ganzen Welt zweifle kein Naturwissenschaftler mehr an der Richtigkeit der Evolutionstheorie. Seine Aussage hat besonderes Gewicht, da er Presbyterianer ist und lange Zeit auch Bibelunterricht gegeben hat. Die Verteidigung hat noch weitere 14 wissenschaftliche Sachverständige benannt, die bezeugen sollen, dass die Lehre von Darwin mit der Bibel vereinbar ist. Ob der Richter deren Vernehmung überhaupt zulässt, bleibt aber zunächst noch unklar.
Am fünften Prozesstag hat dann William Bryan endlich seinen ersten großen Auftritt. Er bemüht sich gar nicht erst um sachliche Argumentation, sondern hält eine höchst aggressive Rede, in der er vor allem auch versucht, die Evolutionstheorie lächerlich zu machen. Unter anderem bemängelt er, dass nach Darwins Buch der Mensch „nicht einmal von amerikanischen Affen, sondern von Affen aus der Alten Welt abstammt“. Bryan erntet großen Beifall und viele rufen danach „Amen“. Daraufhin sagt der Verteidiger Darrow: „Ich beantrage, dieses ‚Amen‘ in das Protokoll aufzunehmen.“ Dem Anwalt Malone fällt dann die schwere Aufgabe zu, den Standpunkt der Verteidigung noch einmal deutlich zu machen. Er erläutert eindringlich, warum die Vernehmung der Sachverständigen für den Angeklagten so wichtig ist. Gegen Ende seiner Ausführungen zeigt er auf die Vertreter der Anklage und ruft aus: „Und diese Herren sagen, die Bibel enthalte die Wahrheit; wenn die Wissenschaft eine Wahrheit oder Tatsachen lehrt, die nicht in der Bibel enthalten sind, […] dann zerstört die Wissenschaft, aber behaltet die Bibel. Und wir sagen, behaltet eure Bibel, […] aber haltet sie dort, wo sie hingehört, in der Welt eures eigenen Gewissens.“ Trotz dieses dramatischen Appells verkündet der Richter aber am nächsten Tag, er werde keine weiteren Sachverständigen zulassen. Der Verteidiger Darrow beschuldigt daraufhin den Richter der Rechtsverweigerung und der Missachtung prozessrechtlicher Grundlagen und kassiert dafür die Androhung einer Gefängnisstrafe wegen Missachtung des Gerichts. Schließlich einigt man sich aber darauf, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen vor Gericht verlesen werden. Das folgende Wochenende nutzen beide Parteien für Pressekonferenzen und insbesondere William Bryan schürt die Emotionen, indem er behauptet, der Prozess habe eine Verschwörung gegen die Christenheit aufgedeckt.
Am Montag wird die Verhandlung ins Freie verlegt, weil der Richter um die Stabilität des Gerichtsgebäudes fürchtet. Dadurch steigt die Zahl der Zuhörer auf über 5000. Sie werden Zeuge eines Höhepunkts im Prozessverlauf, denn der Verteidiger Hays bittet darum, Bryan als Sachverständigen für die Bibel in den Zeugenstand zu rufen. Trotz des Widerstands der Anklagevertreter stimmt der Richter zu und ermöglicht so, dass der große Volkstribun am Ende der Vernehmung ein ziemlich klägliches Bild abgibt. Hays versteht es nämlich sehr geschickt, seinen Widersacher mit Stellen aus der Bibel zu konfrontieren, die wörtlich genommen ziemlich unsinnig erscheinen und zu denen auch Bryan nichts Sinnvolles zu sagen weiß. Möglicherweise ist diese öffentliche Demütigung dafür mitverantwortlich, dass Bryan nur sechs Tage später verstirbt. Aber alle Bemühungen der Verteidigung fruchten nichts, denn Richter Raulston erklärt Bryans Aussagen rechtlich für unbedeutend und lässt sie aus dem Protokoll streichen. Damit wird der Verteidigung endgültig klar, dass sie vor diesem Gericht keine Chancen hat. Anwalt Darrow bittet sogar um einen Schuldspruch, damit es möglich wird, ein übergeordnetes Gericht anzurufen. Die Geschworenen brauchen dann auch nur neun Minuten Beratungszeit, um zu einem Schuldspruch zu kommen. Der Richter verhängt daraufhin eine Geldstrafe von 100 Dollar gegen Scopes. Zwei Jahre später hebt der Oberste Gerichtshof des Staates Tennessee das Urteil tatsächlich auf, ohne jedoch das Anti-Darwin-Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Dieser juristische Drahtseilakt gelingt dadurch, dass ein Verfahrensfehler festgestellt wird: Nicht der Richter sondern die Geschworenen hätten die Geldstrafe verhängen müssen. Gleichzeitig empfiehlt das oberste Gericht in diesem Fall, keine neue Anklage zu erheben. Dieser Empfehlung folgt die Staatsanwaltschaft umgehend und dadurch wird den Verteidigern von Scopes der Weg zum obersten Bundesgericht der USA versperrt. Dieser Trick führt dazu, dass das abstruse Gesetz noch Jahrzehnte gültig bleibt. 1963 beruft sich ein Schulleiter in Memphis noch einmal auf dieses Gesetz, um einem Biologielehrer eine Veranstaltung zu verbieten, auf der über die Evolutionslehre und die biblische Schöpfungsgeschichte diskutiert werden sollte. Erst 1967 wird es ganz im Stillen widerrufen.
Das etwas merkwürdig klingende Fach „Auslandswissenschaft“ existiert an deutschen Universitäten schon relativ lange. Es wird oft nach Sprach- und Kulturräumen gegliedert. An der Universität Erlangen-Nürnberg gibt es zurzeit beispielsweise einen Lehrstuhl „Auslandswissenschaft – Romanischsprachige Kulturen“, wo man ein breites Studienangebot zur Geschichte, Kultur und Gegenwart romanischsprachiger Länder findet. Ein weiterer Lehrstuhl „Auslandswissenschaft – Englischsprachige Gesellschaften“ bietet ein ähnlich strukturiertes Lehrangebot für die Länder an, in denen Englisch gesprochen wird.
In Berlin gab es bereits 1920 das Fach „Auslandskunde“ an der damals neu gegründeten Deutschen Hochschule für Politik. Diese während der Weimarer Republik recht erfolgreiche Hochschule begrenzten die Nazis nach der Machtübernahme auf die Bereiche Außenpolitik und Auslandswissenschaft und gliederten sie 1940 schließlich unter der Bezeichnung „Auslandswissenschaftliche Fakultät“ der Berliner Universität an. Als Dekan fungierte in dieser neuen Fakultät der erst 30-jährige Professor Franz Alfred Six. Er wurde 1909 in Mannheim geboren und ging dort auch zur Schule. Schon als Schüler entwickelte sich Six zu einem glühenden Anhänger des Nationalsozialismus. Nach dem Abitur studierte er in Heidelberg, wo er sich für Sozial- und Staatswissenschaften, Neuere Geschichte und Zeitungswissenschaft einschrieb. Six schloss sich auch umgehend dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund an, dessen Arbeit er sehr aktiv unterstützte. 1934 promovierte Six mit einer Arbeit zum Thema „Die politische Propaganda der NSDAP im Kampf um die Macht“. Six stellte seine Dissertation recht schnell fertig, obwohl er wegen seines politischen Engagements nur wenig Zeit dafür hatte. Das Ergebnis war aus wissenschaftlicher Sicht eher dürftig, aber der politisch stark nach rechts orientierte Professor Arnold Bergsträsser, den Six als Doktorvater gewählt hatte, bewertete die Arbeit trotzdem als „wertvollen Beitrag zur Analyse des Gesamtproblems“.
Nach der Promotion wurde Six Assistent am Institut für Zeitungswissenschaften der Universität Berlin. Von dort startete er eine steile Karriere, die mehrgleisig verlief: Er habilitierte sich 1936 für das Fach Zeitungswissenschaften mit einer Arbeit über das Thema „Die Presse der nationalen Minderheiten im Deutschen Reich“. Schon ein Jahr später wurde Six auf eine neu eingerichtete Professur für Zeitungswissenschaften an die Universität Königsberg berufen. Parallel dazu verfasste er Propagandaschriften für die Nazis, die von einer Zentrale in Berlin an die Universitäten verteilt wurde. Sein dritter Arbeitsbereich war der Sicherheitsdienst (SD) der SS, wo Six zunächst als Leiter des Presseamtes arbeitete und dadurch engen Kontakt zum berüchtigten SD-Chef Reinhard Heydrich hatte. Dank seiner guten Beziehungen stieg Six auch in der SS-Hierarchie schnell auf und wurde 1939 SS-Standartenführer. Er war damit einer der sieben ranghöchsten SS-Führer in der SD-Zentrale und fungierte zeitweilig auch als Chef des gesamten Inlands-SD. 1940 machte er auch noch den schon erwähnten wissenschaftlichen Karrieresprung, der ihn zum Dekan der Auslandswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Berlin beförderte. In dem von ihm herausgegebenen Jahrbuch für Politik und Auslandskunde schrieb Six damals einen grundsätzlichen Aufsatz über den Nationalsozialismus und stellte ihn unter anderem als „Antithese zum Westen“ dar: „In den tragenden Grundsätzen der Rasse und des Volkes, der neuen Führungsautorität […] entstand die Gegenwelt zur nivellierenden Tendenz der Menschheitsauffassung, des parlamentarisch-demokratischen Nihilismus […] sowie der Zersplitterung und Neutralisierung der europäischen Mitte.“ Diesen Grundsätzen entsprechend ließ Six an der von ihm dominierten Auslandswissenschaftlichen Fakultät vor allem Themen bearbeiten, die für die Expansionsbestrebungen der Nazis eine wissenschaftliche Unterfütterung lieferten. 1943 wurde Six auch noch zum Gesandten erster Klasse im Außenministerium ernannt, wo er eine Propaganda-Abteilung leitete. In allen seinen Positionen sah es Six als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, die Gegner des NS-Staates propagandistisch zu bekämpfen. Dazu gehörte nach seiner Meinung auch, dass die Feinde als besonders gefährlich und skrupellos dargestellt wurden, um alle Kräfte gegen sie zu mobilisieren. Im Laufe weniger Jahre gelang es Six dank seines unersättlichen Ehrgeizes und seiner fast unerschöpflichen Arbeitskraft, dem Sicherheitsdienst der SS die Führerschaft in der Juden- und Rassenpolitik zu sichern. Als Vorgesetzter Eichmanns war Six auch maßgeblich an der Entwicklung der logistischen Voraussetzungen für den systematischen Abtransport der Juden in die Vernichtungslager beteiligt. Gemeinsam mit Gestapochef Müller war Six an den „staatspolizeilichen Vorbereitungen“ des militärischen Überfalls auf Polen beteiligt, die unter anderem eine weitgehende Vernichtung der polnischen Elite zum Ziel hatten. Für den Fall einer Besetzung Englands im Rahmen des „Unternehmens Seelöwe“ war Six als dortiger SD-Befehlshaber vorgesehen. 1941 ernannte Heydrich Six zum Leiter des Vorauskommandos Moskau, das die Aufgabe hatte, Partisanen, Saboteure und kommunistische Funktionäre in den von der Wehrmacht eroberten sowjetischen Gebieten auszuschalten. Gegen Kriegsende war Six bis zum SS-Brigadeführer aufgestiegen und hatte damit einen Generalsrang erreicht. Im Reichssicherheitshauptamt war er Chef des Amtes für Gegnerforschung.
Nach der deutschen Kapitulation tauchte Six unter und konnte erst 1946 nach intensiven Nachforschungen durch einen US-Geheimdienstler auf einem Bauernhof bei Kassel entdeckt werden, wo er unter dem Namen Georg Becker als Landarbeiter beschäftigt war. Six wurde umgehend inhaftiert und mehrfach verhört. Er versuchte zunächst jede Beteiligung an den Morden der Einsatzgruppen des Vorauskommandos Moskau zu leugnen, indem er behauptete, er habe bereits im August 1941 die Verantwortung für das Kommando abgegeben und sei nach Berlin zurückgekehrt. Auch mit der zentral organisierten Judenvernichtung wollte Six nichts zu tun gehabt haben. Er gab lediglich zu, überzeugter Nationalsozialist gewesen zu sein und dafür wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet zu haben. Nachdem Six aber durch beweiskräftige Schriftstücke und Zeugenaussagen schwer belastet worden war, wurde er gemeinsam mit 23 anderen SS-Offizieren 1948 im sogenannten „Einsatzgruppen-Prozess“ angeklagt, der wie einige Vorläuferprozesse auch in Nürnberg stattfand. Allen Beschuldigten wurde vorgeworfen, als Kommandeure von Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD von 1941 bis 1943 auf dem Gebiet der Sowjetunion an der Ermordung zahlloser Menschen beteiligt gewesen zu sein. Man schätzt heute, dass in dieser Zeit etwa eine Million Menschen von den Einsatzgruppen getötet wurden. Vierzehn der wegen dieser Verbrechen Angeklagten wurden zum Tode verurteilt, zwei erhielten lebenslange Haftstrafen und gegen fünf wurden Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren verhängt. Zur letzten Gruppe gehörte auch Six, der zu zwanzig Jahren Haft verurteilt wurde. Zwei weitere Angeklagte schieden wegen Selbstmord bzw. schwerer Krankheit vorzeitig aus dem Prozess aus, nur einer wurde unter Anrechnung der bereits verbüßten Untersuchungshaft direkt nach dem Prozess entlassen. In der Urteilsbegründung hieß es im Fall Six, seine Aussagen seien wenig glaubwürdig gewesen, aber das Gericht habe „nicht mit wissenschaftlicher Gewissheit“ erkennen können, dass Six an dem Mordprogramm beteiligt war. Es sei jedoch „[…] augenscheinlich, dass Six ein Teil einer Organisation war, die Gewalttaten, Vergehen und unmenschliche Handlungen gegen die Zivilbevölkerung beging“. Von den Todesurteilen wurden 1951 vier vollstreckt, die übrigen wurden in Haftstrafen umgewandelt. Die Freiheitsstrafe von Six wurde auf vier Jahre reduziert, sodass er 1952 freikam. Die letzten drei Gefangenen des Einsatzgruppenprozesses wurden 1958 entlassen. Für die plötzlich einsetzende Milde gegenüber den Naziverbrechern war wohl vor allem der sich zuspitzende Ost-West-Konflikt verantwortlich, der 1950 zum Beginn des Koreakrieges führte. Die Westmächte wollten deswegen Westdeutschland wieder aufrüsten, um es zu einem Bollwerk gegen den Kommunismus auszubauen.
Six begann schon kurz nach seiner Entlassung damit, seine vielfältigen Beziehungen zu ehemaligen Mitarbeitern und Kollegen wieder aufzufrischen. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Rechtsanwalt und FDP-Abgeordnete Ernst Achenbach, den Six während der Nazizeit im Außenministerium kennen gelernt hatte. Der politisch rechtslastige Achenbach führte auch ein Büro des „Vorbereitenden Ausschusses zur Herbeiführung der Generalamnestie“. Dort beschäftigte er neben anderen Nazigrößen zeitweilig auch Six, der sich aber politisch sehr zurückhaltend verhielt, um erneute Fragen nach seiner Nazivergangenheit zu vermeiden. Achenbach vertrat Six auch als Anwalt bei jahrelangen Prozessen, mit denen Six letztlich erfolglos versuchte, Ruhegehaltsansprüche für seine Tätigkeit als Professor bzw. Ministerialbeamter durchzusetzen. Parallel dazu suchte sich Six ein neues Betätigungsfeld, das er im C.W. Leske Verlag in Darmstadt fand. Zu diesem Verlag bestanden noch aus der Nazizeit gute Beziehungen, sodass Six 1953 Mitinhaber und Geschäftsführer werden konnte. In dieser Funktion nahm Six geschäftliche Kontakte zu dem damals noch recht jungen Nachrichtenmagazin Der Spiegel