Zerrissen - Christos Yiannopoulos - E-Book

Zerrissen E-Book

Christos Yiannopoulos

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Beschreibung

Warum wehrt sich die vierjährige Marlene plötzlich, die Wochenenden allein bei ihrem Vater zu verbringen? Wie kann sich der zwanzigjährige Henry, der seit seiner Geburt behindert ist, dem sorgenden Zugriff seiner Eltern entziehen? Hat das Jugendamt wirklich gute Gründe, der Familie Fischer ihre Zwillinge abzunehmen?
Vor dem Familiengericht geht es um existenzielle Fragen des persönlichen Lebens. Und hier stehen sich Menschen als Gegner gegenüber, die einander früher geliebt haben. Verletzte Gefühle und enttäuschte Erwartungen ergeben eine explosive Mischung, wenn über die Zukunft der eigenen Kinder verhandelt wird, über den letzten Willen der Eltern oder das Ende einer großen Liebe. Die Anwältin Doris Schröder erzählt, was sich Menschen, die sich einst am nächsten standen, gegenseitig antun.



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Inhalt

CoverÜber das BuchÜber die AutorinTitelImpressumPROLOGWENN DAS RECHT PERSÖNLICH WIRDDREISSIG SEKUNDENMY BONNIE IS OVER THE OCEANERLÖSUNGNUR AUFS FALSCHE PFERD SETZENDER VERDACHTJAKOBS WELTCARPE DIEMSORAYADAS VERFLUCHTE HAUSEINE GANZ NORMALE FAMILIEDER WINDSCHATTEN – BERUFSRISIKO GEWALTWAS BLEIBT

ÜBER DAS BUCH

Warum wehrt sich die vierjährige Marlene plötzlich, die Wochenenden allein bei ihrem Vater zu verbringen? Wie kann sich der zwanzigjährige Henry, der seit seiner Geburt behindert ist, dem sorgenden Zugriff seiner Eltern entziehen? Hat das Jugendamt wirklich gute Gründe, der Familie Fischer ihre Zwillinge abzunehmen? Vor dem Familiengericht geht es um existenzielle Fragen des persönlichen Lebens. Und hier stehen sich Menschen als Gegner gegenüber, die einander früher geliebt haben. Verletzte Gefühle und enttäuschte Erwartungen ergeben eine explosive Mischung, wenn über die Zukunft der eigenen Kinder verhandelt wird, über den letzten Willen der Eltern oder das Ende einer großen Liebe. Die Anwältin Doris Schröder erzählt, was sich Menschen, die sich einst am nächsten standen, gegenseitig antun.

ÜBER DIE AUTORIN

Doris Schröder hat in Köln Rechtswissenschaft studiert und arbeitet als Fachanwältin für Familienrecht in Monheim und Düsseldorf. Sie hat tagtäglich mit den Problemen zu tun, die in den besten Familien vorkommen: Scheidungen, Streitereien um die Erbschaft oder Kämpfe um das Sorgerecht. Neben ihren juristischen Fähigkeiten muss sie dabei viel Fingerspitzengefühl, Engagement und Durchsetzungskraft aufbringen.

Doris Schröder

mit Christos Yiannopoulos

ZERRISSEN

Eine Familienanwältin erzählt von Macht, Ohnmacht und (Un)Gerechtigkeit

BASTEI ENTERTAINMENT

Die geschilderten Ereignisse haben tatsächlich stattgefunden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden jedoch Namen und Details verändert.

Vollständige E-Book-Ausgabe

des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes

Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG

Copyright © 2016 by Bastei Lübbe AG, Köln

Textredaktion: Regina Carstensen

: Massimo Peter

Einband-/Umschlagmotiv: © shutterstock/Markus Mainka und © shutterstock/irin-k

Datenkonvertierung E-Book:

hanseatenSatz-bremen, Bremen

ISBN 978-3-7325-3347-3

www.bastei-entertainment.de

www.lesejury.de

PROLOG

Jedes Jahr fuhr die kleine Familie mit dem Auto mehrmals hinter den »Eisernen Vorhang«, so auch an diesem Tag. Die kleine Familie waren Mutter, Vater und ich, seit ein paar Wochen zehn Jahre alt. Ich war für mein Alter schon ziemlich groß und kam auf meine Mutter, eine hochgewachsene, schlanke Frau mit stets korrekt hochgesteckter Frisur. Neben ihr wirkte mein Vater, ein eher sportlicher Typ, immer extra lässig. Unser Ziel war die Tschechoslowakei, damals eine sozialistische Republik, aus der inzwischen zwei unabhängige Staaten hervorgegangen sind. Wir besuchten unsere Verwandten, die nach unserer Übersiedelung in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1969 weiterhin dort lebten. Unser voll beladenes Auto stöhnte jedes Mal unter der schweren Last der Mitbringsel, und der Kofferraum streifte beinahe den Boden. Vorwiegend hatten wir Lebensmittel eingepackt, die im real existierenden Sozialismus Mangelware waren, jedenfalls für die Menschen, die keine besonderen politischen Kontakte hatten: Käse, Kaffee, Zitrusfrüchte, Bananen, und natürlich Süßigkeiten wie Schokolade oder Kekse. Aber auch Waschmittel und Kosmetik waren begehrt.

Um möglichst viel mitzunehmen, verstauten meine Eltern die vielen Dosen, Schachteln und Gläser wie bei einem Puzzle kunstvoll im Kofferraum, jeden Zwischenraum ausnutzend, was oft zwei, drei Stunden in Anspruch nahm. An jenem Tag hatte ich auch einige Mitbringsel und die neueste Bravo dabei, die ich von meinem Taschengeld gekauft hatte. Die Zeitschrift war ein Geschenk für meine gleichaltrigen Cousinen, die genauso wie ich an Popmusik interessiert waren.

Einerseits freuten sich meine Eltern, die Verwandten wiederzusehen, andererseits graute ihnen vor der tschechoslowakischen Grenze, wo sich jedes Mal das gleiche ärgerliche Ritual wiederholte: Die Zöllner kontrollierten die Wagen von »Abtrünnigen« – und als solche wurden wir gesehen – immer ganz besonders gründlich. Ohne Ausnahme hieß es dort: »Aussteigen und alles auspacken!« Meine Eltern protestierten: »Wir haben doch nur Lebensmittel im Wagen!«, aber die Zöllner schüttelten wie auf Kommando mechanisch ihre Köpfe, gleich seelenlosen Robotern. Ich hatte einen Heidenrespekt vor diesen uniformierten Beamten, die finster dreinschauten und einzig in der Befehlsform kommunizierten. Verängstigt hörte ich der Diskussion zwischen meinen Eltern und den Grenzern zu, und um mich abzulenken, versuchte ich mich in die Lektüre der Bravo zu versenken.

»Hilft nichts! Packen wir alles aus!«, resignierten schließlich meine Eltern und luden die ganzen Behältnisse, die sie so mühsam in den Kofferraum sortiert hatten, wieder aus. Obwohl ich diese Prozedur in der Vergangenheit schon mehrmals erlebt hatte, war ich an diesem Tag nicht nur eingeschüchtert, ich war auch aufgebracht.

»Dürfen die das überhaupt? Wir haben doch nichts Verbotenes geladen, oder?«, fragte ich sie.

»Ja, das dürfen sie«, lautete die genervte Antwort meiner Eltern.

»Aber es ist ungerecht!«, stellte ich naiv fest.

Weil gerade keine Zeit war, um mit mir über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu streiten, schickte man mich zurück ins Auto. Während ich wütend die Zöllner betrachtete, türmte sich neben dem Wagen ein Berg aus Waschmitteln, Konservendosen und Schokoladentafeln auf, umgeben von Orangen und Bananen. Nachdem sich die Zöllner vergewissert hatten, dass der Kofferraum auch tatsächlich leer war, hellten sich ihre Mienen plötzlich auf. Dann verhielten sie sich so, als wären sie im Selbstbedienungsladen, allerdings in einem ohne Kasse. Sie nahmen einfach mit, was ihnen passte. Der eine schnappte sich ein Paket Waschmittel, der zweite entschied sich für Schokolade, ein dritter bevorzugte Orangen. »Wegen Übergewicht«, so begründete dieser Grenzer lapidar seine nun wirklich verbotene Handlungsweise. Meine Eltern wagten keine Widerworte. Natürlich hätten sie nur zu gern etwas gesagt, aber jeder von uns wusste, dass mit diesen Uniformierten nicht zu spaßen war.

»Alles wieder ins Auto zurück, aber hurtig, sonst wird der Rest beschlagnahmt!«, meinte das Trio, nachdem es sich schamlos bedient hatten.

Meine Eltern versuchten so schnell wie möglich alles wieder in den Kofferraum zu verstauen. Ich sah, wie die Grenzer schon das nächste Auto herbeiwinkten, um das gleiche Selbstbedienungsspiel zu spielen. Als alles wieder verfrachtet war, gingen mein Vater und meine Mutter zur Zollstation, um ihre Pässe abzuholen.

»Hey, du! Was liest du da?« Eine strenge Stimme drang zu mir durch, die Worte, in Tschechisch gesprochen, galten mir. Ich beherrschte die tschechische Sprache ganz gut und wandte mich um. Direkt vor der Scheibe starrte mich das grimmige Gesicht eines Grenzers an. Vor Schreck bekam ich kein Wort raus. »Aussteigen!«, befahl er plötzlich und öffnete mir die Tür. »Wird’s bald?«

Kaum war ich aus dem Auto gestiegen, stand ich einem mindestens drei Köpfe größeren Mann in grauer Uniform gegenüber, der mich unsanft beiseiteschob.

»Was ist das? Das ist verboten«, brummte er und blätterte die Bravo durch, die er mir aus den Händen gerissen hatte.

»Das ist nicht verboten!«, sagte ich trotzig.

»Steig wieder in den Wagen und sei ruhig!«, befahl er, klemmte sich das Heft unter dem Arm und ging auf meine Eltern zu, die sich dem Wagen näherten. Hin- und hergerissen zwischen Zorn und Angst blieb ist stehen.

»Sind Sie endlich fertig?«, fragte der Grenzer mit bedrohlichem Unterton meinen Vater und meine Mutter.

Hektisch nickten meine Eltern, es war ihnen anzusehen, dass sie es kaum abwarten konnten, diesen unangenehmen Ort zu verlassen.

»Los, steig ein.« Dieses Mal forderte mich mein Vater dazu auf.

»Er hat meine Bravo!«, sagte ich und zeigte auf den Uniformierten, der interessiert das Heft durchblätterte, als wäre er ein Teenie.

»Egal, nun mach schon.«

Aber ich wollte nicht. Ich dachte nicht daran, diesem unverschämten Kerl meine Zeitschrift zu überlassen.

»Was steht ihr noch hier rum? Fahrt weiter!«, drängte der Grenzer, der für einen Moment seinen Blick von der Bravo gehoben hatte.

»Können Sie mir bitte mein Heft wiedergeben?«, bat ich höflich.

Obwohl ich Tschechisch mit ihm redete, schien er mich nicht zu verstehen. »Was?«, fragte er.

»Meine Zeitschrift!«, erklärte ich, trat auf ihn zu und nahm sie ihm aus der Hand.

Er schaute mich an, als ob ich den Verstand verloren hätte. »Du bist wohl wahnsinnig! Gib sofort das Heft her!«, schrie er mich an und blickte wütend zu meinen Eltern hinüber, die fassungslos dastanden. Aber jetzt, wo ich das Heft zurückhatte, wollte ich es auf keinen Fall wieder hergeben. Also machte ich einfach kehrt.

»Stehen geblieben!«

Nun ließ ich mich aber nicht mehr aufhalten, nicht mal von dem zornentbrannten Grenzer. In der Zwischenzeit waren auch seine Kollegen auf uns aufmerksam geworden und schauten herüber. »Er hat mir mein Heft geklaut«, erklärte ich seelenruhig und stieg ins Auto ein. Meine Eltern, die immer noch beunruhigt wirkten, fassten sich aber schließlich ein Herz und begaben sich zu dem mit leeren Händen dastehenden, hochrot im Gesicht gewordenen Uniformierten. Sofort begannen sie auf ihn einzureden, natürlich sehr höflich und leise, aber er war kaum zu besänftigen. Weitere Grenzer gesellten sich neugierig hinzu, und meine Eltern versuchten zu erklären, dass ich es nicht so gemeint hatte.

Schließlich löste sich die Gruppe auf, mein Vater stieg auf der Fahrerseite ein, meine Mutter auf der des Beifahrers. Ich hatte schon im Fonds Platz genommen. Endlich fuhren wir weg. Ich erwartete ein Donnerwetter, eine Weile atmeten wir aber alle nur tief durch.

»Pass nächstes Mal besser auf dein Heft auf! Muss ja nicht jeder Grenzbeamte zu Gesicht bekommen«, meinte schließlich meine Mutter.

»Mache ich. Aber die Gerechtigkeit hat gesiegt. Sie haben das Heft nicht behalten!«, sagte ich erleichtert.

»Na ja, manchmal muss man der Gerechtigkeit etwas nachhelfen.« Mein Vater lachte.

»Wie meinst du das?«, fragte ich irritiert.

»Dein Vater hat den Zöllner mit einer Packung Zigaretten bestochen«, verriet meine Mutter. »Sonst hätte er keine Ruhe gegeben«

»Aber das kann doch nicht sein! Das war ungerecht!«

»Wenn sich keiner ans Gesetz hält, muss man eben nachhelfen«, erklärte meine Mutter.

Noch lange dachte ich über ihre Worte nach. Ich freute mich ja, dass ich die Bravo letztlich behalten durfte, aber doch nicht mit Bestechung! Gab es denn keine Gerechtigkeit? An diesem Tag war ich sicher noch zu jung, um auf die Idee zu kommen, Rechtsanwältin zu werden, aber ich bin mir im Nachhinein sicher, dass ich an ihm beschloss, meinen Teil dazu beizutragen, die Welt gerechter zu machen.

WENN DAS RECHT PERSÖNLICH WIRD

Familienrecht wurde während des Jurastudiums eher stiefmütterlich behandelt, es war kein Pflichtfach, sodass ich freiwillig die wenigen Seminare besuchte, die dazu angeboten wurden. Die Vorlesungen über Straf-, Staats- oder Wirtschaftsrecht zogen zahlreiche Studenten an, die sich im Hörsaal um die besten Plätze stritten. Die familienrechtlichen Seminare dagegen zeichneten sich durch gähnende Leere in den Vorlesungsräumen aus. Trotzdem interessierte mich dieses Gebiet sehr, da es wie kein anderes die Realität und den Alltag der Menschen betrifft.

Viele meiner Kommilitonen verstanden meine Neigung nicht, meinten, dass man als Wirtschaftsanwältin doch viel mehr Geld verdienen könne, statt sich mit den alltäglichen Streitigkeiten der Leute auseinanderzusetzen. Und wen es nicht in die Wirtschaft zog, der träumte davon, als Botschafter durch die Welt zu reisen oder als Staranwalt spektakuläre Kriminalfälle zu vertreten. Nichts von alldem fand ich spannend. Gewalt verabscheute ich, da war es am besten, die Finger von Schlägereien oder gar Mord zu lassen.

Ich hätte noch Richterin werden können, aber auch dieser juristische Beruf kam nicht in Frage, denn dabei wird eine unbedingte Neutralität vorausgesetzt. Mein Gerechtigkeitssinn war aber so intensiv ausgeprägt, dass ich mich mit ganzem Herzen für jemanden einsetzen wollte. Staatsanwältin stand ebenfalls nicht zur Diskussion, da ich nicht unter Dienstaufsicht stehen wollte und ich ohnehin dem Beamtentum eher skeptisch gegenüberstand.

Folgerichtig wurde ich also Anwältin. In Monheim, einer Stadt am Rhein, in der ich auch aufgewachsen war, eröffnete ich eine Kanzlei. Ich tat dies zusammen mit meinem damaligen Ehemann, den ich während des Studiums kennengelernt hatte. Vom ersten Tag an stürzte ich mich in meinen neuen Beruf. Ich wusste zwar nicht wirklich, was mich erwartete, wie ich mit Mandanten sprechen musste, wie ich vor Gericht auftreten sollte – und vor allem ahnte ich nicht, mit welchen Fällen ich es in Zukunft zu tun haben würde. Ich wusste nur eins: Ich wollte mich dem Familienrecht hingeben, weil ich überzeugt davon war, dass es mir am meisten entsprach. Ich wollte Menschen in akuten Lebenskrisen juristisch so gut wie möglich helfen und begleiten.

In der Tat kamen die ersten Fälle aus der Mitte des Lebens: Widersprüche gegen Bußgeldbescheide oder Streitereien unter Nachbarn um einen zehn Zentimeter zu hohen Zaun! Das fand ich dann doch verblüffend. Hatte ich deswegen sechs Jahre Jura studiert und in einer winzigen Einzimmerwohnung ohne Heizung in Köln-Buchforst gelebt? Ich musste also zusehen, dass ich als Familienanwältin Fuß fassen konnte! Das war auch insofern nicht schwer, weil wir in unserer Kanzlei mit der Zeit realisierten, dass weibliche Mandanten mit ihren Anliegen eine Anwältin bevorzugten. Meistens ging es dabei um Scheidungen, die, statistisch betrachtet, tatsächlich mehrheitlich von Frauen eingereicht werden. So ergab sich nahezu automatisch eine entsprechende Arbeitsteilung, und ich konnte endlich in Sachen Familienrecht loslegen und die Nachbarschaftsklagen ad acta legen.

Noch sehr genau kann ich mich an meinen ersten Scheidungsfall erinnern, auch wenn dieser zwanzig Jahre zurückliegt. Ich war knapp dreißig und sollte eine Ehe scheiden, die so lange gedauert hatte, wie ich alt war. Wenn die beiden sich das wünschen, helfe ich gern, sagte ich mir. Ich setzte alles daran, dass die Scheidung glatt über die Bühne ging, und da sich die Eheleute einig waren, gestaltete sich auch alles problemlos. Doch mit zunehmender Erfahrung stellte ich fest, dass Scheidungen kaum einvernehmlich verliefen. Im Gegenteil. Streitereien um den Unterhalt waren dabei noch am leichtesten zu handhaben, da sie mich menschlich nicht sonderlich berührten, sondern von mir nur geschicktes Hantieren mit Unterhaltszahlungen verlangten.

Schlimmer war die Erkenntnis, dass Gewalt, die ich so verabscheue, im Familienrecht eine große Rolle spielt. Es ging hierbei aber seltener um körperliche Gewalt – prügelnde Ehepaare sowie Eltern gibt es leider immer noch –, sondern viel öfter um psychische Gewalt. Sie reißt oft noch tiefere Wunden, die seelische Narben hinterlassen. Menschen, die sich einst sehr geliebt haben, können sich auf einmal so unendlich viel Leid antun und ungemein viel kriminelle Energie aufwenden, nur um den anderen zu übervorteilen. Nicht minder furchtbar ist der hasserfüllte Rosenkrieg, den so viele Eltern auf dem Rücken ihrer Kinder austragen – dass diese zum Opfer ihrer Auseinandersetzungen werden, nehmen Vater und Mutter billigend in Kauf. Doch ich erlebte auch das Gegenteil: eine Elternliebe, die monströse Ausmaße annimmt und das Kind am Ende in den Tod treibt. Und selbst wenn es innerhalb einer Familie intakt zugeht, kann es passieren, dass der Feind bei inkompetenten Ämtern oder voreingenommenen Gutachtern lauert. Auch davon kann ich ein trauriges Lied singen.

Die Fälle, die ich in diesem Buch schildere, erzählen von jungen und alten Menschen, vom Beginn des Lebens bis zum Tod. Diese Fälle führen uns vor Augen, was sich Männer und Frauen gegenseitig antun. Und wir sollten uns niemals sicher sein, dass wir nicht selbst in eine ähnliche Lage geraten könnten. Denn es sind Menschen wie du und ich.

Bei all dem Leid, bei all den Konflikten, die ich erlebt habe, verlor ich aber niemals den Glauben an die Bedeutung von Familie. Nur Familie vermag – meiner Ansicht nach – Liebe, Geborgenheit und Zusammenhalt zu vermitteln.

Mit einer Vielzahl von gerichtlichen Beschlüssen habe ich im Laufe meines Berufslebens gehadert, und angesichts des erfahrenen Leids stieß ich manchmal an meine Grenzen. Dennoch erfüllt es mich mit Freude, letztlich vielen Menschen geholfen und neue Lebensperspektiven geschaffen zu haben. Ich habe meine Entscheidung, Familienanwältin zu werden, nie bereut.

DREISSIG SEKUNDEN

Erst kürzlich hat sich ein gegnerischer Anwaltskollege im Laufe der mündlichen Verhandlung darüber lustig gemacht, dass ich in meinem Schriftsatz den Artikel 1 des Grundgesetzes zitiert habe: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.«

»Geht das nicht etwas bescheidener, Frau Kollegin? Wir sind hier nicht beim Verfassungsgericht«, spottete er mit amüsiertem Blick zum Richter, der offenbar auch etwas irritiert war. Verfahrensgegenstand war eine beabsichtigte Betreuungsanordnung für einen achtzigjährigen Herrn, der meiner Ansicht nach noch ausreichend rüstig war, um seine Angelegenheiten selbst zu erledigen.

»Aha, dann meinen Sie also, dass meinem Mandanten nur die halbe Würde zusteht?«, konterte ich spitz und machte klar, dass der Artikel 1 unseres Grundgesetzes die unumstößliche Grundlage unserer Arbeit sein sollte.

»Das bestreitet doch keiner, Frau Anwältin!«, meinte der Richter, der keine Diskussion über das Grundgesetz führen wollte.

Nun mag man einwenden, dass es tatsächlich übertrieben ist, im Zuge einer nicht öffentlichen Sitzung des Betreuungsgerichts, ohne Presse sozusagen, das Grundgesetz zu zitieren, doch ich sehe das anders. Gerade bei Verfahren vor dem Betreuungsgericht gilt es, an die Würde des Menschen zu erinnern. Schließlich hat sich unser deutsches Recht auf diesem Gebiet noch viele Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Bis zum Jahr 1991 galt in Deutschland noch das sogenannte Entmündigungsrecht. Da konnte es im schlimmsten Falle passieren, dass Menschen mit nur leichten psychischen Erkrankungen als »geisteskrank« abgestempelt und ins »Irrenhaus« weggesperrt wurden. Obwohl der wohl wichtigste Artikel des Grundgesetzes seit 1945 existiert, galt er bis Anfang der Neunzigerjahre nicht für alle Menschen. Wer im rechtlichen Sinne »entmündigt« war, wurde beispielsweise als nicht geschäftsfähig eingestuft und durfte nicht mehr allein über sein Leben bestimmen. Darunter fielen nicht nur Menschen mit schwerster geistiger Behinderung oder Demenz, sondern auch all diejenigen, die irgendwie von der sogenannten Norm abwichen. Das kann man sich heutzutage gar nicht mehr vorstellen, und das hat auch irgendwann die Politik begriffen und die unselige »Entmündigung« durch die »gerichtlich angeordnete Betreuung« ersetzt. Immerhin ein immenser Fortschritt.

Wer aber wird nun betreut? Einfach ausgedrückt, handelt es sich hierbei um Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung, die ohne fremde Hilfe ihren Alltag nicht meistern können, die aber, und das ist elementar wichtig, ihr Leben weiterhin selbst bestimmen sollen, womit wir wieder bei Artikel 1 unseres Grundgesetzes sind. Die Betroffenen gelten als geschäftsfähig, können heiraten, ohne um Erlaubnis zu fragen, können über ihr Geld verfügen und natürlich ihr Testament eigenmächtig verfassen. Allerdings kann das zuständige Betreuungsgericht einen »Einwilligungsvorbehalt« anordnen. Das bedeutet, dass Verfügungen, die die Betroffenen vornehmen, nur wirksam werden, wenn diese vom zuständigen Betreuer nachträglich genehmigt werden. Für Menschen mit schweren geistigen Handicaps oder Demenz ist das natürlich sinnvoll, insbesondere um sie vor nachteiligen Geschäften zu schützen. Allerdings mache ich auch vermehrt die Erfahrung, dass die Bereitschaft der Betreuungsgerichte und Gutachter gestiegen ist, die Hemmschwelle für die Anordnung eines »Einwilligungsvorbehalts« leichtfertig zu senken. So gelangt die unselige »Entmündigung« durch die Hintertür wieder in die Rechtspraxis, und schon wird Artikel 1 GG zur Makulatur. Offenbar spukt das Entmündigungsgesetz, oder besser gesagt, sein Geist noch in vielen Köpfen mancher Richter und Gutachter herum.

In Bezug auf das Betreuungsrecht bin ich eine Befürworterin dessen, der Familie eines Betroffenen besondere Bedeutung und Beachtung zu geben. Zumeist herrscht ein vertrauliches Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer, wenn der Betreuer ein Familienmitglied ist. Kinder, die ihre altersschwachen und pflegebedürftigen Eltern betreuen, oder Eltern, die sich ihres erwachsenen behinderten Kindes annehmen, sind der Idealfall. Bedauerlicherweise verschieben sich aber manchmal die Fronten. So musste ich zum Beispiel bereits Kinder vor den eigenen Eltern schützen, die nicht loslassen wollen und nicht davor zurückscheuen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ihre Sicht der Dinge durchzusetzen. Treffen sie dann auf Richter, die im Ungeist des Prinzips »Entmündigung« agieren und sich dabei auf Gutachter stützen, die den Artikel 1 GG ganz offensichtlich nicht verinnerlicht haben, fällt es mir schwer, professionellen Abstand zu wahren. Um einen solchen Fall handelt es sich hier.

Dreißig Sekunden können ein ganzes Leben zerstören. Dabei sind dreißig Sekunden lächerlich kurz, wenn man bedenkt, dass ein fünfundsiebzigjähriger Mensch 6 480 000 Sekunden lebt, egal ob er bettelarm ist oder Milliarden auf dem Konto hat.

Elsa Bode, die aus einer Ruhrdynastie stammte, brachte ein großzügiges Erbe mit in die Ehe, und ihr Mann Rupert handelte erfolgreich mit Beton. Sie residierten in einem großen, freistehenden Anwesen nahe Herdecke mit direktem Zugang zum Harkotsee. In den Garagen tummelten sich diverse Autos der Oberklasse, das Bootshaus beherbergte ein schmuckes Motorboot, nur das schon eingerichtete Kinderzimmer mit Blick auf den See wartete sehnsüchtig auf den neuen Bewohner. Doch der ließ auf sich warten, weil Frau Bode zwei Fehlgeburten erlitten hatte und der Arzt dringend vor einer erneuten Schwangerschaft warnte. Da eine Adoption auf keinen Fall in Frage kam, weil es unbedingt ein Kind aus »eigenem Blut« sein musste und weil die biologische Uhr gnadenlos tickte, versuchte es das Ehepaar erneut. Als sich die dritte Schwangerschaft ankündigte, schien zunächst alles gut zu verlaufen. Dann kam der siebte Monat.

Es war an einem Wochenende. Herr Bode weilte auswärts, um einige lukrative Geschäfte abzuwickeln. Frau Bode war allein im Haus und strich sanft über die Decke des Kinderbettchens, wie so oft, wenn niemand da war. Aus der Ferne ertönte ein dumpfes Grollen, Vorbote eines Unwetters. Frau Bode schloss besorgt das Fenster und bemerkte dabei, dass ein Ruderboot hektisch auf dem unruhigen See tänzelte. In diesem Moment wurde ihr übel. Sie fasste sich an den Bauch und ging in die Knie. »Lieber Gott, nimm mir bitte nicht das Baby!«, flehte sie.

Seit der Geburt waren zwei Tage vergangen, und Frau Bode durfte das Baby mehrmals am Tag zu sich ins Bett nehmen. Ihr Mann war mittlerweile ins Krankenhaus gekommen, hatte sämtliche Termine sausen lassen, um bei seiner Frau und vor allem bei seinem Sohn zu sein, der den Namen Henry bekam. Er hatte gerade seine Sekretärin angewiesen, sämtliche Geschäftsfreunde und -partner zu einer Pinkelparty einzuladen, als der Chefarzt mit ernster Miene das Zimmer betrat.

»Ich muss Sie leider darauf hinweisen, dass die Entwicklung Ihres Kindes nicht planmäßig erfolgen wird«, begann er in einem fast bürokratischen Tonfall. »Ihr Kind hatte bei der Geburt einen etwa dreißig Sekunden anhaltenden Sauerstoffentzug. Es wird spastisch gelähmt und intellektuell mit Defiziten ausgestattet sein.«

»Was reden Sie da? Das ist mein Kind! Ich verbiete Ihnen, so über mein Kind zu sprechen!«, schrie Frau Bode trotzig. Der Chefarzt nahm den Ton seiner Patientin kein bisschen übel, weil die Erfahrung ihn gelehrt hatte, dass Mütter, die eine solche Nachricht mit Zorn aufnehmen, die Kraft haben, das Leben mit einem behinderten Kind zu meistern.

»Aber Henry sieht doch total normal aus! Der ist nicht behindert!« Herr Bode hob das Baby hoch und hielt es in seiner Verzweiflung gegen die Lampe, um zu beweisen, dass es keinen Schaden hatte.

Der Arzt schüttelte mit ernstem Gesichtsausdruck den Kopf, und Herr Bode begriff, dass er es mit etwas zu tun hatte, das auch er nicht lösen konnte. Er wollte einen vorzeigbaren Sohn und keinen Spastiker.

»Das Kind! Pass auf!«, mahnte seine Frau und nahm ihm Henry fort, der plötzlich zu weinen begann.

Es ist nicht einfach für Eltern, zu begreifen, dass ihr einziges Kind behindert sein wird, zumal alle anderen Freunde und Bekannte gesunde Jungen und Mädchen haben. Das Ehepaar Bode, das in einer Welt verkehrte, in der man gern alles zeigt, was man besitzt, hatte nun ein Problem. Wie passte ein spastisch gelähmtes Kind in diese Kreise hinein? Elsa Bode kapitulierte vor dieser Frage. Sie zog sich in ihr luxuriöses Schneckenhaus zurück und nahm Henry mit. Dem Jungen sollte es an nichts fehlen. Er sollte so optimal wie möglich aufwachsen, auf keinen Fall mit anderen behinderten Kindern. Das bedeutete konkret, dass Henry später privaten Schulunterricht genießen sollte.

Der Junge wuchs zu einem Einzelgänger heran, der keine anderen Kinder kennenlernte und während der Pubertät auch keine Mädchen. Die Vorhersage des Arztes erfüllte sich aber nicht ganz. Die spastischen Behinderungen bewirkten zwar, dass Henry bei eins sechzig zu wachsen aufhörte und sich nur mithilfe eines Rollators bewegen konnte, aber seine intellektuellen Fähigkeiten litten nicht darunter. Henry schaffte das Abitur und wollte anschließend eine Seefahrtschule besuchen. Schon als Kind hatte er von seinem Fenster aus beobachtet, wie sein Vater und dessen Freunde mit dem Motorboot über den See brausten. Mit aufs Boot oder nur auf den Steg durfte er zwar nie. Aber den Blick auf den See – seinen Ozean! – konnte ihm keiner verbieten.

Die Schiffe fuhren langsam die Elbe entlang ins offene Meer. Da war ein Containerschiff, ein Tanker, wieder ein Containerschiff, ein Schlepper, ein Kreuzfahrtschiff. Henry hatte alle im Blick mit seinem Fernglas. Er stellte sich vor, dass er auf der Kommandobrücke saß und eines der Schiffe steuerte. Richtung Atlantik oder Pazifik, eventuell durch den Suezkanal, je nach Strecke. Er kannte die meisten Seefahrtswege genau, hatte die gängigen Routen abgespeichert, so wie andere junge Leute Songtexte nachsingen konnten.

Das Klopfen holte ihn wieder an Land zurück. Er verließ die Kommandobrücke und ließ den Hotelmanager hinein. Ein Mann mittleren Alters, freundlich und um ein Einvernehmen mit den Gästen bemüht. Er erklärte Henry, dass die Visa Card, mit der er das Zimmer und sein Essen bezahlt hatte, nicht gedeckt war. Er würde deswegen um Barzahlung bitten. Mittlerweile hatte sich ein vierstelliger Betrag angehäuft. Das empfand Henry als Affront und wollte den Mann lautstark aus dem Zimmer weisen. Ob er etwas gegen Behinderte habe? Ob er glauben würde, dass Spastiker nicht bezahlen könnten? Oder war es ihm unangenehm, dass Henry mit seinem Rollator in dem schicken Restaurant ein und aus ging? Henry wusste natürlich, dass der Vorwurf unberechtigt war, doch er wollte sein Gegenüber mit dieser Anschuldigung verunsichern und damit Zeit gewinnen. Aber nicht diesen Hotelmanager. Die Angelegenheit würde schnell geklärt werden, meinte er leise und rief von seinem Büro aus Henrys Vater an, dessen Nummer er kannte, weil Herr Bode senior Stammgast war. Er informierte ihn darüber, dass sich sein Sohn seit drei Tagen im Hotel aufhielt und die Rechnung nicht bezahlen konnte. Rupert Bode war die Angelegenheit äußerst unangenehm. Er wünschte kein Aufheben, zumal er ja öfter in diesem Hamburger Hotel abstieg. Natürlich würde er für sämtliche Kosten aufkommen. Danach machte er sich mit seiner Frau auf den Weg in die Hansestadt, um Henry, den sie schon seit Tagen vermissten, abzuholen. Doch Henry war ihnen davongesegelt.

Es war ein sehr anstrengender Arbeitstag gewesen: ein Scheidungstermin in Mettmann, einer in Monheim und eine Erbschaftsangelegenheit in Düsseldorf. Ich verbrachte mehr Zeit im Auto als im Gerichtssaal. Als ich am Nachmittag erschöpft in mein Büro zurückfuhr, wollte ich nur noch einen Kaffee trinken, einige Schriftsätze unterschreiben, und, wenn noch etwas Zeit übrig blieb, ein wenig mit meiner langjährigen Assistentin Angela über die ein oder andere Neuigkeit in Monheim plaudern. Ich kannte Angela – nur zwei Jahre jünger als ich – seit vielen Jahren. Sie hatte meinen Terminkalender fest im Griff, tippte meine Schriftsätze ab, nahm die Telefonate an und half mir eben bei all den Dingen, die in einer Kanzlei anfielen. Inzwischen waren wir uns sehr vertraut und tauschten auch oft private Dinge aus, was wohl damit zusammenhing, dass auch sie geschieden war und eine gleichaltrige Tochter hatte. So kam es nicht selten vor, dass wir beide nach Feierabend das eine oder andere private Wort wechselten. Doch daraus wurde an diesem Tag nichts.

Ein junger Mann, den ich auf Anfang zwanzig schätzte, verlangte im Vorzimmer von Angela lautstark nach einem Termin, und zwar gleich. Er stützte sich dabei auf einen Rollator und wies die typischen Bewegungen eines spastisch Gelähmten auf, auch klang seine Stimme kehlig und verlangsamt.

»Haben Sie etwas gegen Behinderte?«, warf er meiner Assistentin vor und rüttelte an den Griffen seines Rollators, als wollte er sie auseinandernehmen.

»Natürlich nicht! Wir behandeln alle Mandanten gleich und sagen ihnen, dass sie vorab einen Termin machen müssen«, erklärte ich ruhig.

Daraufhin entschärfte er seinen Ton und flehte inständig um ein Gespräch, er wäre sehr verzweifelt und wüsste nicht mehr weiter. Ich blickte in zwei große dunkle Augen, die mich herzerweichend anschauten. Der junge Mann begann zu weinen, und ich bat ihn ins Büro.

»Ich bin zwar Spastiker, aber meine körperliche Behinderung beeinflusst nicht meine Intelligenz«, erklärte er und kam gleich zur Sache. Er hieß Henry Bode und berief sich auf das Grundrecht, auf seine Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er wollte gegen seine Betreuung seitens seiner Eltern klagen, weil er sich selbstständig genug fühle, um sein Leben eigenständig in die Hand zu nehmen. Zu Hause würde er wie ein kleiner, behinderter Junge behandelt werden. Dabei würde er eine Ausbildung zum Schiffsführer anstreben, denn die Seefahrt sei seine große Leidenschaft. Allerdings würden seine Eltern ihm eine solche Ausbildung nicht zutrauen. Stattdessen wollten sie ihn in eine Werkstatt für angepasste Arbeit schicken, wo er mit anderen Behinderten stupide Arbeiten tätigen müsste.

Meinen Vorschlag, über die Angelegenheit einvernehmlich mit seinen Eltern zu sprechen, wies er kategorisch ab. Das würden die niemals zulassen, da sie ihn stets wie ein kleines Kind behandelten. Er hatte sich oft mit ihnen über seine Zukunft gestritten. Vor einem Jahr war der Streit darüber derart eskaliert, dass er sogar handgreiflich gegenüber seiner Mutter geworden war. Sein Vater hatte ihn daraufhin in die »Klapsmühle« einweisen lassen, wo er mit Psychopharmaka behandelt wurde. Als Henry mir den Bericht des behandelnden Arztes zeigte, wonach ihm »manisches Verhalten« und »mangelnde Impulskontrolle« attestiert worden war, wurde mir klar, dass ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung ohne umfangreiche Gutachten keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Plausibler erschien es mir, fürs Erste einen Antrag auf Wechsel des Betreuers zu stellen, um die Situation zu entschärfen. Ich war mir nicht sicher, ob Henry tatsächlich in der Lage war, gänzlich ohne Betreuung seinen Alltag zu meistern, aber es mussten nicht seine Eltern sein, die diese Rolle übernahmen. Außerdem hatte er ein Recht darauf, seinen Betreuer auszuwählen. Ich schätzte die Chancen positiv ein und bezog mich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden durfte.

Nach anfänglichem Zögern willigte Henry meiner Schritt-für-Schritt-Strategie ein. Ich gab ihm den Ratschlag, nach Hause zu fahren und die nächsten Vorgehensweisen abzuwarten. Bis dahin sollte er nichts tun, was die Situation verschärfen würde.

»Immer wenn es Mama schlecht geht, jammert sie über diese beschissenen dreißig Sekunden. Sie bestraft mich dafür, obwohl ich nichts dafür kann«, sagte er zum Abschied, und seine großen Augen begannen zu tränen. Er tat mir leid. Ich hätte ihn am liebsten in den Arm genommen, aber ich wahrte Abstand, weil ich seine Anwältin war. Er sollte mich nicht mögen, er sollte mich respektieren. Aber das galt auch umgekehrt. »Wenn Sie nicht Distanz halten, werden Sie die Fälle mit nach Hause nehmen, und irgendwann werden Sie selber Hilfe benötigen«, pflegte einer meiner Professoren zu sagen. Wahre Worte – und das Fundament meiner Arbeit, auch wenn es für Unbeteiligte kaltherzig klingen mag.

Der Antrag auf einen Wechsel bei der Betreuung vergiftete das Klima in der Familie Bode. Henry bekam von seinen Eltern immensen Druck. Dabei wechselten beide Elternteile die Rollen nach dem Prinzip »good cop, bad cop«, guter Bulle, böser Bulle. Während seine Mutter sich sehr enttäuscht zeigte und in Tränen ausbrach, übte sein Vater zunächst psychischen Druck aus. Ob Henry vergessen hätte, dass seine Mutter ihn unter Lebensgefahr zur Welt gebracht hatte? Vergebens versuchte Henry beiden zu versichern, dass er sie liebte, dass er aber seinen eigenen Weg gehen wollte. Sein Vater stempelte ihn als Träumer ab. Henry würde als Spastiker niemals zur See fahren können. Ohne seine Eltern würde er aufgeschmissen sein. Und manchmal würde er sich fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn seine Mutter ihn abgetrieben hätte … Die Vorwürfe und Kränkungen wurden immer heftiger, aber diesmal ließ sich Henry nicht provozieren, obwohl es ihm sehr schwerfiel. Er rief mich mehrmals an und schüttete mir sein Herz aus. Ich versuchte ihn zu beruhigen und bat ihn um Geduld. Er solle den Gutachter abwarten, den das Gericht schicken würde.

Mein Antrag hatte bei dem zuständigen Richter für Irritationen gesorgt. Er war keine dreißig und erst seit vier Wochen beim Gericht tätig. Henry würde doch von seinem Vater gut betreut, optimaler könnte es doch nicht sein, meinte er. Ich erklärte ihm die Sachlage aus meiner Sicht. Dass Henry sein ganzes Leben bei seinen Eltern zugebracht hatte und dass diese starke Bindung ihn bei seiner weiteren Entwicklung hindern würde. Es läge in der Natur der Sache, dass ein junger Mensch sich im Zuge des Erwachsenwerdens von seinen Eltern abnabeln möchte. Außerdem wolle er eine richtige Ausbildung machen und keine Werkstatt für angepasste Arbeit besuchen. Als der Richter anmerkte, dass Henry vor einem Jahr in psychiatrischer Behandlung gewesen sei, wies ich darauf hin, dass dieser Umstand laut dem BGH, dem Bundesgerichtshof, unerheblich sei, solange er sich nicht selbst gefährden würde, und das sei in keiner Sekunde bei ihm zu erkennen. Der Richter, der aufmerksam zugehört hatte, bedankte sich für meine Information und Einschätzung. »Warten wir das Gutachten ab, dann würde ich mich freuen, wenn wir telefonieren können!«, meinte er, und ich freute mich, auf einen kooperativen Richter getroffen zu sein.

Henrys Vater dagegen übte offen Druck auf mich aus. Er rief mich mehrmals an und drohte mit rechtlichen Konsequenzen. Ich versuchte, ruhig und sachlich mit ihm über Henry zu sprechen, aber er blockte sofort ab. Ich solle mich nicht in seine Privatangelegenheiten einmischen und den Jungen nicht »verrückt« machen. Er hätte einflussreiche Freunde, die Wege und Mittel finden würden, mir das Leben schwer zu machen. Ich wusste zwar von Henry, dass sein Vater Mitglied einer elitären Loge in Düsseldorf war, dachte mir aber nichts dabei.

Die Situation zu Hause wurde für Henry immer unerträglicher. Seine Eltern wollten ihn auf keinen Fall in die Selbstständigkeit entlassen, sahen in ihrem Sohn weiterhin den kleinen, behinderten Jungen. Zur Strafe kappte sein Vater das Internet, Henrys einziges Fenster zur Welt. Als Henry dagegen protestierte, machte sich Rupert Bode über ihn lustig. Er würde sich sowieso nur Pornos runterladen! »Aber ein Spastiker braucht keinen Sex! Glaubst du, eine Frau würde dich wollen? Oder willst du es etwa mit einer behinderten Frau treiben?« Er wolle eine Frau finden und eine Familie gründen, hätte Henry am liebsten erwidert, aber seine Stimme versagte und er brachte nur ein unverständliches Lallen hervor. »Junge, nimm die Klage zurück, und es wird wieder alles wie früher«, versuchte seine Mutter hilflos zu vermitteln.