Migrationsfachdienste - Matthias Müller - E-Book

Migrationsfachdienste E-Book

Matthias Müller

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Beschreibung

Die Praxis der Migrationsfachdienste realisiert sich innerhalb von widersprüchlichen politischen und rechtlichen Vorgaben, die sowohl die Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Entwicklung behindern als auch die sozialarbeiterische Fachlichkeit blockieren können. In diesem Klima ist es für Fachkräfte im Feld schwer, sich auf den sozialarbeiterischen Kern ihrer Arbeit zu konzentrieren und optimale Hilfeprozesse zu gestalten. Matthias Müller erörtert in diesem Buch einige die Arbeit der Migrationsfachdienste bestimmenden Widersprüchlichkeiten. Darüber hinaus skizziert er kurz und knapp wesentliche Facetten guter Fachlichkeit für die Migrationsfachdienstarbeit. Dafür bettet er die Arbeitsweisen des stärkenorientierten Migrationsfachdienst Case Management, der sozialpädagogischen Begleitung, der Gruppenangebote, der Sozialraumangebote und der interkulturellen Öffnung der Regeldienste in den Fachdiskurs der Sozialen Arbeit ein. Kurze Fallbeispiele und Arbeitsinstrumente geben Anregungen für die praktische Arbeit.

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Seitenzahl: 96

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Geflüchtete Menschen psychosozialunterstützen und begleiten

Herausgegeben von

Maximiliane BrandmaierBarbara BräutigamSilke Birgitta GahleitnerDorothea Zimmermann

Matthias Müller

Migrationsfachdienste

Sozialarbeiterische und stärkenorientierteHilfeprozesse gestalten

Mit 6 Abbildungen und 2 Tabellen

Vandenhoeck & Ruprecht

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.de abrufbar.

© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG,

Theaterstraße 13, D-37073 Göttingen

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.

Umschlagabbildung: Nadine Scherer

Satz und Layout: SchwabScantechnik, GöttingenEPUB-Produktion: Lumina Datamatics, Griesheim

Vandenhoeck & Ruprecht Verlage | www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com

ISSN 2625-6436

ISBN 978-3-647-99941-8

Inhalt

Geleitwort der Reihenherausgeberinnen

1Einleitung

2Migrationsfachdienste

3Soziale Arbeit: Eine Disziplin und Professionzwischen Verhalten und Verhältnissen

4Facetten des Migrationsbegriffs

5Wie aus mobilen Menschen problematisierte Migrant*innen werden

5.1Zwischen Mobilitätsanforderungen und hegemonialen Strukturen

5.2Der Aufenthaltsstatus als elementarer VerAnderungsprozess

5.3Integration ist das Thema und Inklusion ist die Frage

6Die Arbeitsformen der Migrationsfachdienste

6.1Stärkenorientiertes Migrationsfachdienst-Case-Management (SoCM)

6.1.1Fallauswahl

6.1.2Stärkenorientierte Falleinschätzung

6.1.3Stärkenorientierte Zielformulierung und Hilfeplanung

6.1.4Vernetzung und Umsetzung des Hilfeplans (Linking) und Überprüfung (Monitoring)

6.1.5Stärkenorientierte Auswertung

6.2Sozialpädagogische Begleitung

6.3Gruppenangebote

6.4Sozialraumaktivitäten

6.5Interkulturelle Öffnung der Regeldienste

7Entwicklungsaufgaben der Migrationsfachdienste

8Literatur

9Abkürzungsverzeichnis

Geleitwort der Reihenherausgeberinnen

Case Management genießt in der Sozialen Arbeit einen sehr unterschiedlichen Ruf. Umso mehr freut es uns, dass wir mit Matthias Müller einen Autor für die Buchreihe gewinnen konnten, der als ausgewiesener Experte in diesem Bereich das Spannungsfeld zwischen dem politischen und menschenrechtsbasierten Zugang auf der einen und der konkreten sozialarbeiterischen Unterstützung im Feld der strukturellen Diskriminierung und Gewalt auf der anderen Seite präzise unter die Lupe nimmt. Selbst jahrelang in der Jugendhilfe tätig, zeigt Müller, wie wichtig es ist, mit einem auf Ethik ausgerichteten sozialarbeiterischen Professionsverständnis auf die mannigfaltigen Anforderungen zu reagieren. Schritt für Schritt beschreibt er den Prozess des Case Managements bei der Arbeit mit den geflüchteten Menschen. Das Buch liefert einen profunden Blick auf das Thema und hilft den Leser*innen bei ihrer Arbeit vor Ort und bei der Suche nach einer angemessenen Haltung.

Mit den Migrationsfachdiensten wird ein Arbeitsfeld mit geflüchteten Menschen genauer beleuchtet, das im öffentlichen Bewusstsein oft aus dem Fokus gerät. Angesichts der finanziellen Möglichkeiten der Migrationsdienste wird deutlich, dass es entlang der strukturellen Diskriminierung, die Geflüchtete in der Mehrheitskultur erleben, einer beständigen Gratwanderung gleicht, angemessene Prozesse zu initiieren und zu begleiten, d. h. in der Aufgabe Integrationsprozess angemessen zu »steuern« und die Abhängigkeit der Zuwanderer von sozialen Transferleistungen auf ein »notwendiges Maß zu beschränken«, sie aber andererseits für eine »kontinuierliche, aktive Mitarbeit im Integrationsprozess« zu gewinnen (BMI, 2016, S. 549), gleicht einer Quadratur des Kreises.

Das Buch leistet hier einen wichtigen Beitrag, die Menschen, die sich dieser Gratwanderung stellen, in ihrer Fachlichkeit auf der Grundlage eines konsequent menschenrechtsbasierten Ansatzes zu unterstützen. Wir wünschen den Leser*innen eine anregende Lektüre, die sie auf ganz verschiedenen Ebenen inspiriert und ermutigt, trotz allem!

Barbara Bräutigam

Maximiliane Brandmaier

Silke Birgitta Gahleitner

Dorothea Zimmermann

Ich danke Natalia Bugaj-Wolfram, Christian Heller, Evîn Kofli, Marlene Sachse, Anke Soll-Paschen und Walter Weissgärber für den anregenden Austausch über die Migrationsfachdienste und ihre tatkräftige Unterstützung bei der Fertigstellung des Buches.

1Einleitung

Menschen, die im Kontext von Migration und Flucht in Deutschland leben, sind mit einer Vielzahl unterschiedlicher Dienste konfrontiert. So stehen sie mitunter mit der Ausländerbehörde, dem Sozialamt, der Arbeitsagentur und/oder der Gemeinschaftsunterkunft in Kontakt. Mit den Migrationsfachdiensten kommen sie nicht automatisch in Berührung, sie müssen diese eigenständig aufsuchen. Was sind Migrationsfachdienste? »Migrationsfachdienste beraten und unterstützen Eingewanderte und Flüchtlinge bei Fragen und Problemen des täglichen Lebens. Sie helfen ihnen, sich in Deutschland zurechtzufinden und zu integrieren. Sie fördern das Zusammenspiel mit Schulen und Behörden wie auch die Begegnung mit Einheimischen am Ort« (Spitzer u. Pape, 2017, S. 1). Die Migrationsfachdienste sind subsidiär organisiert und werden von freien Trägern angeboten, die weitestgehend in den sechs Wohlfahrtsverbänden1 organisiert sind. Bei den Migrationsfachdiensten haben wir es also mit einer speziellen Beratung von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung bzw. -hintergrund im Arbeitsfeld der Migrationssozialarbeit zu tun. Die Beratung ist für die Nutzer*innen kostenfrei (Spitzer u. Pape, 2017) und kann aufgrund der subsidiären Organisation als unabhängig vom Staat und seinen Interessen verstanden werden.

Das Augenmerk der Migrationsfachdienste liegt auf den Anliegen der Nutzer*innen. Das unterscheidet sie von den Diensten, mit denen die Zielgruppe ansonsten in Kontakt kommt. Sie setzen geltendes Recht um und beraten – wenn überhaupt – im Rahmen des von ihnen umzusetzenden Rechtes (z. B. zum Asylbewerberleistungsgesetz). Die Hauptaufgabe der Migrationsfachdienste besteht hingegen in einer Beratung, die an dem ausgerichtet ist, was die Nutzer*innen als ihre Bedarfe hinsichtlich ihres Lebens formulieren. Die Arbeit der Migrationsfachdienste ist somit um die Vorstellungen und die Anliegen der Nutzer*innen zentriert. Insofern sind sie von großer Bedeutung im Feld, weil die Nutzer*innen von den zuvor genannten Institutionen durchaus fremdbestimmt sind, sich an deren meist verwaltungsorientierten Vorgaben anpassen müssen und deshalb Gefahr laufen, ihre eigenen Anliegen hinsichtlich eines guten Lebens und einer adäquaten Teilhabe an der Gesellschaft aus dem Blick zu verlieren.

Die Migrationsfachdienste agieren in diesem offenen Verständnis aber zugleich in widersprüchlichen Verhältnissen, deren Balancierung fachlich hoch anspruchsvoll ist. Die Arbeitsweisen in den Migrationsfachdiensten sind dann wiederum politisch festgeschrieben (BMI, 2016; BMFSFJ, 2017) und somit fachfremd festgelegt. Die Träger, die die Migrationsfachdienstarbeit organisieren, versuchen, als Reflex auf die politische Determinierung ihrer Arbeit kontinuierlich inhaltlich zu orientieren (z. B. durch Fachkonzepte; BAG EJSA, 2014 oder Arbeitshilfen; M. Müller, 2016; I. Müller u. Hagemann, 2017), Qualität zu definieren (Diakonie Deutschland, 2018) und Handreichungen zu geben (Diakonie Deutschland, 2015a; Voigt, 2016), um so die Basis für eine fachlich angemessene Arbeit zu schaffen. Dieses Buch geht einen zweiten Weg: Es rahmt die fachlichen Arbeitsweisen der Migrationsfachdienste theoretisch und sozialarbeiterisch-konzeptionell. Idealerweise ergänzt es sich dann mit den fachlichen Stellungnahmen und Arbeitshilfen der Träger und kann auch dazu beitragen, die Praxis hinsichtlich ihrer sozialarbeiterischen Selbstvergewisserung zu unterstützen.

Dafür werden im zweiten Kapitel die Migrationsfachdienste vorgestellt. Das dritte Kapitel entfaltet ein allgemeines Verständnis der Sozialen Arbeit, das die Migrationsfachdienste in die Soziale Arbeit einbettet und auf dessen grundlegende Strukturierung im Laufe des Buches immer wieder zurückgegriffen wird. Im vierten Kapitel wird der Begriff Migration differenziert, nicht zuletzt, um seine vielfältigen Bedeutungen zu thematisieren. Das fünfte Kapitel widmet sich einigen wesentlichen Widersprüchlichkeiten, die in die Arbeit der Migrationsfachdienste hineinwirken. Mit dem sechsten Kapitel beginnt die sozialarbeiterische Rahmung der Arbeitsweisen der Migrationsfachdienste. Es wird knapp umrissen, auf welche Weise die sozialarbeiterischen Ideen mit der Migrationsfachdienstarbeit verbunden sind. So können Verbindungen zu den Arbeitshilfen und Handreichungen der Träger der Migrationsfachdienste und nicht zuletzt auch zu weiteren Bänden der Fluchtaspekte-Buchreihe hergestellt werden. Das siebte und letzte Kapitel benennt abschließend potenzielle Entwicklungsaufgaben der Migrationsfachdienste.

________________________

1Mit der Umsetzung der Jugendmigrationsdienste sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), der Internationale Bund (IB), Der PARITÄTISCHE Gesamtverband und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beauftragt (BMFSFJ, 2017, S. 1). Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer setzen die AWO, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das DRK, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Bund der Vertriebenen um (BMI, 2016, S. 550).

2Migrationsfachdienste

Die Migrationsfachdienste differenzieren sich in die Jugendmigrationsdienste (JMD) und die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE; Spitzer u. Pape, 2017, S. 2). Die JMD werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ; BMFSFJ, 2017) finanziert und die MBE vom Bundesministerium des Innern (BMI; BMI, 2016). Sie haben daher unterschiedliche Zielgruppen und zum Teil unterschiedliche Ziele und Aufgaben. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt und anschließend hinsichtlich ihrer arbeitsmethodischen Gemeinsamkeiten zusammenfassend pointiert, bevor sie später im sechsten Kapitel sozialarbeiterisch-konzeptionell gerahmt werden.

Der JMD (BMFSFJ, 2017, S. 2) ist ein spezielles Angebot, dessen Beratungsleistung sich auf die Zielgruppe der jungen Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 26 Jahren bezieht. Er verfolgt die übergeordneten Ziele, erstens die Integrationschancen zu verbessern (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration), zweitens die Chancengerechtigkeit zu fördern und drittens die Förderung und Partizipation der Nutzer*innen in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens zu erreichen. Das BMFSFJ (2017, S. 2) als Finanzier und Auftraggeber der JMD definiert deren Aufgaben wie folgt:

»Die Jugendmigrationsdienste haben als Angebot der Jugendsozialarbeit in erster Linie die Aufgabe, junge Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstützung am Übergang Schule/Ausbildung/Beruf benötigen, mit dem Verfahren des Case Managements und dem Instrument des individuellen Integrationsförderplans zu beraten und zu begleiten. Als Teil des migrationsspezifischen Beratungsangebotes nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bieten die Jugendmigrationsdienste darüber hin- aus für alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund auch die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Aufenthaltsgesetzes und den Sprachkursen auf der Grundlage der Richtlinien Garantiefonds Hochschule an. Sie beraten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung und Ausbildung ihrer Kinder, und beteiligen sich aktiv an der Vernetzung der Angebote für Jugendliche in den Sozialräumen. Dabei kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten und Einrichtungen. Sie nehmen eine Anlauf-, Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion für die Zielgruppe, junge Menschen mit Migrationshintergrund, wahr und initiieren und begleiten die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen Handlungsfeldern. Diese Grundsätze dienen als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Jugendmigrationsdienste und sind Bestandteil des jährlichen Bewilligungsbescheids« (BMFSJ, 2017, S. 1 f.).

Die Zielgruppe der MBE sind alle Migrant*innen über 27. Lebensjahren. Mit Migrant*innen sind im Falle der MBE alle neu zugewanderten Menschen sowie Spätaussiedler*innen, die auch schon mehrere Jahre in Deutschland leben können, und Bürger der Europäischen Union gemeint (Spitzer u. Pape, 2017, S. 2). Die Zielgruppe der MBE ist darüber hinaus weiter konkretisiert hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus, ihrer – unzureichenden – Deutschkenntnisse und ihrer besonderen Integrationsbedürftigkeit (BMI, 2016, S. 549). So steht die MBE auch länger in Deutschland lebenden Zuwanderer*innen offen, die über ähnliche unzureichende Deutschkenntnisse verfügen wie neu Zugewanderte. Zudem wird der Beratungsbedarf von Menschen berücksichtigt, die nach § 44a AufenthG an Integrationskursen teilnehmen müssen. Auch freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (§ 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU) können beraten werden, wenn sie einen Integrationsbedarf aufweisen, der insbesondere an der unzureichenden Kenntnis der deutschen Sprache – vergleichbar mit neu Zugewanderten – festgemacht wird. Des Weiteren können Menschen beraten werden, die über eine Aufenthaltsgestattung verfügen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist (Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG).2 Auch Deutsche, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und besonders integrationsbedürftig sind, können die Beratungsleistung der MBE in Anspruch nehmen (unter Berücksichtigung des § 44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG). Außerdem können Menschen mit den Aufenthaltstiteln nach § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 1 Satz 2 oder nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung) von der MBE beraten werden.

Die Aufgaben der MBE (BMI 2016, S. 549) bestehen in der bedarfsorientierten Einzelfallberatung im Rahmen des Case Managements bzw. einer sozialpädagogischen Begleitung sowie in einer gruppenpädagogischen Begleitung zur Weitergabe von Informationen an die Nutzer*innen zu deren Orientierung im Alltag oder zur Förderung ihrer Teilhabe. Die Gruppenangebote sollen insbesondere als bedarfsorientierte Wissensangebote kreiert werden (z. B. Wertevermittlung, Diskussionsrunden und Exkursionen). Außerdem sollen sie Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten für die Zeit während der Integrationskurse leisten. Die MBE soll durch ihre Mitarbeit in kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten Integrationsangebotes für die Nutzer*innen sorgen, bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden (z. B. der Arbeitsagentur) mitwirken und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Die Ziele der MBE (BMI, 2016) sind wie folgt definiert:

–»Die MBE soll den Integrationsprozess erwachsener Zuwanderer gezielt initiieren, steuern und begleiten« (S. 549).