Augsburger Bekenntnis (Die Confessio Augustana) - Philipp Melanchthon - E-Book

Augsburger Bekenntnis (Die Confessio Augustana) E-Book

Philipp Melanchthon

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Beschreibung

Dieses eBook: "Augsburger Bekenntnis (Die Confessio Augustana)" ist mit einem detaillierten und dynamischen Inhaltsverzeichnis versehen und wurde sorgfältig korrekturgelesen. Die Confessio Augustana auch Augsburger Bekenntnis oder Augsburger Konfession, ist ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Sie wurde am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. von den Reichsständen der lutherischen Reformation dargelegt. Sie war Basistext der Religionsgespräche, Grundlage des Schmalkaldischen Bundes, Toleranzgrundlage des Augsburger Religionsfriedens und gehört noch heute zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen, in der Fassung von 1540 auch der reformierten Kirchen. Als Grundlage der "Confessio Augustana" dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Ulrich Zwingli, und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich sowohl auf Latein als auch auf Deutsch verfasst worden, wobei es Unterschiede in den beiden Fassungen gibt. Melanchthon arbeitete an der lateinischen Fassung stilistisch bis zur letzten Minute und passte den 10. Artikel über das Abendmahl in seinem Sinne an. Martin Luther, der seit 1521 exkommuniziert und mit der Reichsacht belegt war, hielt sich während des Reichstags in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch verfassten Schrift sollte eine Verständigung mit den Katholiken erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die Confutatio, womit die "Confessio Augustana" aus Sicht der Katholiken und des Kaisers widerlegt war. Die "Apologie der Confessio Augustana" wurde nicht mehr angenommen, und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit. Philipp Melanchthon (1497-1560) war ein Philologe, Philosoph, Humanist, Theologe, Lehrbuchautor und neulateinischer Dichter.

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Philipp Melanchthon

Augsburger Bekenntnis (Die Confessio Augustana)

Religionsgespräche - Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen

e-artnow, 2015
ISBN 978-80-268-3460-1

Inhaltsverzeichnis

Vorrede.
Der I. Artikel. Von Gott.
Der II. Artikel. Von der Erbsuende.
Der III. Artikel. Von dem Sohne Gottes.
Der IV. Artikel. Von der Rechtfertigung.
Der V. Artikel. Vom Predigtamt.
Der VI. Artikel. Vom neuen Gehorsam.
Der VII. Artikel. Von der Kirche.
Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei.
Der IX. Artikel. Von der Taufe.
Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.
Der XI. Artikel. Von der Beichte.
Der XII. Artikel. Von der Busse.
Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.
Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.
Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.
Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.
Der XVII. Artikel. Von der Wiederkunst Christi zum Gericht.
Der XVIII. Artikel. Vom freien Willen
Der XIX. Artikel. Von der Ursache der Suende.
Der XX. Artikel. Vom Glauben und guten Werken.
Der XXI. Artikel. Vom Dienst der Heiligen.
Der XXII. Artikel. Von beider Gestalt des Sakraments.
Der XXIII. Artikel. Vom Ehestand der Priester.
Der XXIV. Artikel. Von der Messe.
Der XXV. Artikel. Von der Beichte.
Der XXVI. Artikel. Vom Unterschied der Speise.
Der XXVII. Artikel. Von Klostergeluebden.
Der XXVIII. Artikel. Von der Bischoefe Gewalt.

Vorrede.

Inhaltsverzeichnis

Alleerdurchlauchtister, grossmaechtigster, unueberwindlichster Kaiser, allergnaedigster Herr! Als Eure Kaiserlich Majestaet kurz verschienener [abgelaufener] Zeit einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnaediglich ausgeschrieben mit Anzeige und ernstem Begehr, von Sachen, unsern und und des christlichen Namens Erbfeind, den Tuerken, betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hilfe stattlich widerstanden, auch wie der Zwiespalte halben in dem heiligen Glauben und der christlichen Religion gehandelt moege werden, zu ratschlagen und Fleiss anzukehren, alle eines jeglichen Gutduenken, Opinion und Meinung zwischen uns selbst in Liebe und Guetigkeit zu hoeren, zu ersehen und zu erwaegen und dieselben zu einer einigen christlichen Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles, so zu beiden Teilen nicht recht ausgelegt oder gehandelt waere, abzutun und durch uns alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit zu leben;

Und wir, die unten benannten Kurfuerst und Fuersten samt unsern Verwandten, gleich andern Kurfuersten, fuerstne und Staenden dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch E. K. M. zu untertaenigster Folgtuung beruehrten E. K. M. Ausschreibens und demselben gemaess dieser Sache halben, den Glauben beruehrend, an Kurfuersten, Fuersten, und Staende insgemein gnaediglich, auch mit hoechstem Fleiss und erenstlich begehrt, dass ein jeglicher vermoege vorgemeldeten E. K. M. Ausschreibens sein Gutduenken, Opinion und Meinung derselben Irrungen, Zwiespalte und Missbraeuche halben usw. zu Deutsch und Latein in Schrift stellen und ueberantworten sollte; darauf dann nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E. K. M. an vergangenem Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil das Unsere vermoege E. K. M. Vortrags in Deutsch und Latein auf heute, Freitag, uebergeben: hierum und E. K. M. zu untertaenigstem Gehorsam ueberreichen und uebergeben wir unserer Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnks, was und welchergestalt sie aus Grund goettlicher Heiliger Schrift un insern Landen, Fuerstentuemern, Herrschaften, Staedten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterrlicht tun.

Und sind gegen E. K. M., unsern allegnaedigsten Herrn, wir in aller Untertaenigkeit erboetig, so die andern Kurfuersten, Fuersten und Staende dergleichen gezwiesachte schriftliche Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt auch tun werden, dass wir uns mit ihren Leibden und ihnen gern von von bequemen, gleich maessigen Wegen unterreden und derselben soviel der Gleichheit nach immer moeglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen und Gebrechen zwischenuns selbst in Liebe und Guetigkeit gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren Religion, wie wir alle unter einem Christo sind und streiten und Christum bekennen sollen, alles nach Laut ostgemeldeten E. K. M. Ausschreibens und nach goettlicher Wahrheit gefuehrt moegen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmaechtigen mit hoechster Demut anrufen und bitten wollen, seine goettliche Gnade dazu zu verliehen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den Kurfuersten, Fuersten und Staenden des andern Teils die Handlung vermassen, wie E. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Liebe und Guetigkeit bequeme Handlung nicht [*vermag ("bequeme Handlung unter uns selbst in iebe und Guetigkeit") nicht] versangen noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich, um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte.

Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden den diese zwiespaltigen Sachen endlich in Liebe und Guetigkeit, laut E. K. M. Ausschreibens, gehoert, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit oeffentlich bezeugen und protestieren. Und sind das unsere und der Unsern Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach folgt.

Der I. Artikel. Von Gott.

Inhaltsverzeichnis

Erstlich wird eintraechtiglich gelehrt und gehalten, laut des Beschlusses Concilii Nicaeni, dass ein einig goettlich Wesen sei, welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch drei Personen in demselben einigen goettlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist, alle drei ein goettlich Wesen, ewig, ohne Stuecke, ohne Ende, unermesslicher Macht, Weisheit und Guete, ein Schoepfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch das Wort Persona verstanden nicht ein Stueck, nicht eine Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst besteht, wie denn die Vaeter in dieser Sache dies Wort gebraucht haben.

Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel zuwider sind, als Manichaei, die zwei Goetter gesetzt haben, einen boesen und einen guten; item Valentiniani, Ariani, Eunomiani, Mahometisten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue, so nur eine Person setzen und von diesen zweien, Wort und Heiligem Geist, Sophisterei machen und sagen, dass es nich muessen unterscheidene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort oder Stimme, und der Heilige Geist sei erschaffene Regung in Creaturen.

Der II. Artikel. Von der Erbsuende.

Inhaltsverzeichnis