Das Deutsch-Britische Flottenabkommen von 1935 - Philipp-Henning v. Bruchhausen - E-Book

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 1,5, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Historicum), Sprache: Deutsch, Abstract: Warum riskierte Großbritannien durch ein bilaterales Flottenbegrenzungs-Abkommen mit dem Vertragsbrecher Hitler die Stresa-Front zu spalten? Das Deutsch-Britische Flottenabkommen, auch bekannt unter seinem englischen Akronym AGNA (Anglo-German Naval Agreement) sorgte im Sommer 1935 für einige Verwirrung auf der Bühne der internationalen Diplomatie. Deshalb ist ein Exkurs über die Flottenverträge im Zeitraum von 1922 bis 1938 nötig, wie auch der technischen Gegebenheiten des damaligen Kriegsschiffbaus, wobei aber im Rahmen der Zielsetzung dieser Arbeit auf allzu genaue Details in diesem Feld getrost verzichtet werden kann. Das Kapitel ist sozusagen eine erweiterte Einleitung, und dient vor allem als Überblick über die Abkommen und strategischen Planspiele der beteiligten Großmächte, wie auch des Beginns der deutschen Wiederaufrüstung zur See. Des weiteren wird über das diplomatische Vorspiel des Flottenabkommens und die internationale Gemengelage im Krisenjahr 1935 zu sprechen sein, denn dieses markiert den Vorlauf des großen Krieges, mit einem kaum noch zu stoppenden Rüstungswettlauf, der sich in den Folgemonaten bereits mit dem Abessinienkrieg, dem Ausbruch des spanischen Bürgerkrieges, und dem Bruch von Locarno durch die Remilitarisierung des Rheinlands, ankündigte. Auf die hochkomplexen Details der diplomatischen Ränke zwischen Italien, Frankreich und England bezüglich Abessinien und später, muss im Rahmen dieser Arbeit aber leider verzichtet werden, denn es würde den Rahmen völlig sprengen. Auf das Kapitel über den Abschluss des AGNA folgt eine Betrachtung der mittelbaren Folgen des Abkommens, sowie seiner graduellen Auflösung, und eine Schlussbetrachtung, in der nochmals diskutiert wird, ob die erhofften strategischen Vorteile die diplomatische Verwirrung wert waren.

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Inhaltsverzeichnis

 

I. Einleitung

II. Flottenbegrenzungsabkommen seit 1922

III. Die politische Gemengelage 1935

IV. Der Abschluss des Abkommens

V. Folgen des Abkommens

VI. Fazit

VII. Quellen und Literatur

 

I. Einleitung

 

Das Deutsch-Britische Flottenabkommen, auch bekannt unter seinem englischen Akronym AGNA , Anglo-German Naval Agreement, sorgte im Sommer 1935 für einige Verwirrung auf der Bühne der internationalen Diplomatie.

 

Denn im März 35 hatte das Reich die militärischen Beschränkungen durch die Versailler Verträge einseitig für nichtig erklärt, die Wehrpflicht wiedereingeführt und die Gründung der Luftwaffe offiziell verkündet[1].

 

Als Reaktion darauf, erklärte die Stresa-Front am 11. April[2], bestehend aus Großbritannien, Frankreich und Italien, die Verträge von Locarno zu garantieren, die Unabhängigkeit Österreichs zu sichern, und Deutschland von weiteren einseitigen Vertragskündigungen abhalten zu wollen.

 

Das Flottenabkommen vom 18. Juni, welches sich vordergründig mit reichlich technischen Details zur Begrenzung des Flottenbaus befasste, ganz im Stile der damals üblichen bi- und multilateralen Flottenabkommen der Zwischenkriegszeit, ließ diese Front der drei Garantiemächte von Locarno aber schon nach wenigen Monaten wieder zerbröckeln; hellsichtige zeitgenössische Beobachter wie Admiral a.D. Walter Gladisch, erkannten auf Anhieb das diplomatische und strategische Erdbeben, welches durch das AGNA ausgelöst wurde, und dessen Bedeutung für die Marinestrategie über Europa hinaus[3]. So bezieht er sich ausdrücklich auf die Perzeption des Abkommens in Marinekreisen in den USA und Japan, und bekräftigt deren Schlussfolgerungen, das Abkommen sei u.a. das Ende von Versailles und der Stresa-Front, langfristig auch der Washingtoner und Londoner Abkommen, und es stärke Italiens Position gegen Abessinien [4].

 

Er sollte mit dem Großteil seiner Einschätzungen recht behalten, und mit dem teilweisen Scheitern der letzten großen Flottenkonferenz in London Anfang 1936, befanden sich bald alle großen Industriemächte in einem erneuten Rüstungswettlauf zur See und zur Luft und bald auch zu Lande.

 

Warum also riskierte Groß-Britannien durch ein bilaterales Flottenbegrenzungs-Abkommen mit dem Vertragsbrecher Hitler, die Stresa-Front zu spalten?

 

Nun ist der eigentliche Text des Abkommens mit seinen gerade 7 Klauseln[5], aber völlig unverständlich ohne Kenntnis des Washington Naval Treaty und seinen Folgeabkommen, obwohl er noch nicht einmal wörtlich Bezug nimmt auf diesen.

 

Deshalb ist ein Exkurs über die Flottenverträge im Zeitraum von 1922 bis 1938 nötig, wie auch der technischen Gegebenheiten des damaligen Kriegsschiffbaus, wobei aber im Rahmen der Zielsetzung dieser Arbeit auf allzu genaue Details in diesem Feld getrost verzichtet werden kann. Das Kapitel ist sozusagen eine erweiterte Einleitung, und dient vor allem als Überblick über die Abkommen und strategischen Planspiele der beteiligten Großmächte, wie auch des Beginns der deutschen Wiederaufrüstung zur See.

 

Des weiteren wird über das diplomatische Vorspiel des Flottenabkommens und die internationale Gemengelage im Krisenjahr 1935 zu sprechen sein, denn dieses markiert den Vorlauf des großen Krieges, mit einem kaum noch zu stoppenden Rüstungswettlauf[6], der sich in den Folgemonaten bereits mit dem Abessinienkrieg, dem Ausbruch des spanischen Bürgerkrieges, und dem Bruch von Locarno durch die Remilitarisierung des Rheinlands, ankündigte. Auf die hochkomplexen Details der diplomatischen Ränke zwischen Italien, Frankreich und England bezüglich Abessinien und später, muss im Rahmen dieser Arbeit aber leider verzichtet werden, denn es würde den Rahmen völlig sprengen.

 

Auf das Kapitel über den Abschluss des AGNA folgt eine Betrachtung der mittelbaren Folgen des Abkommens, sowie seiner graduellen Auflösung, und eine Schlussbetrachtung, in der nochmals diskutiert wird, ob die erhofften strategischen Vorteile die diplomatische Verwirrung wert waren.

 

II. Flottenbegrenzungsabkommen seit 1922

 

Im Vorlauf des ersten Weltkrieges hatten alle Großmächte eine enorme Werftkapazität für den Flottenbau errichtet. Groß-Britannien verfügte über die größte Schlachtflotte der Welt, auch weil seine Verluste an Großkampfschiffen im Krieg relativ gering blieben, jedoch waren diese überwiegend im Dreadnought-Design, und damit nach 1918 bereits schon wieder technisch veraltet, während Japan hingegen sein ambitioniertes 8:8 Programm auflegte, darunter 8 moderne schnelle Schlachtkreuzer, allerdings zu volkswirtschaftlich langfristig untragbaren Kosten[7].

 

Um ein weiteres Wettrüsten zur See zu verhindern, die annähernd 200 Linienschiffe weltweit waren schließlich immens teuer gewesen, aber nur äußerst selten zum Einsatz gekommen, einigten sich die Siegermächte 1922 in Washington auf ein weitreichendes Abkommen zur internationalen Flottenbegrenzung[8].

 

Deutschland war nicht geladen, aber durch Artikel V des Versailler Vertrages bereits zwangsweise entwaffnet worden, bis auf eine Restflottille aus minderwertigen Schiffen zum Küstenschutz. Die Sowjetunion hatte zu dem Zeitpunkt keine ernstzunehmende Marinekapazität.