Das Verhältnis zwischen den USA und den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen - Philipp Ruiz - E-Book

Das Verhältnis zwischen den USA und den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen E-Book

Philipp Ruiz

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und den UN-Menschenrechtsgremien. Sie soll zu einem besseren Verständnis dieses Verhältnisses beitragen. Im Juni 2018 verkündete US-Präsident Donald Trump, dass sein Land den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verlassen wird. Das Gremium sei eine „heuchlerische und eigennützige Organisation“ (Spiegel Online 2018), sagte die amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley. Nachdem die USA bereits aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Atom-Abkommen mit dem Iran ausgestiegen waren, bedeutet der Rückzug aus dem Menschenrechtsrat einen weiteren Bruch mit der multilateralen Weltordnung, die die USA nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut hatten. Dieser Rückzug kam aus der Sicht vieler Beobachter nicht überraschend: Schon lange hatten die Vereinigten Staaten mit dem Menschenrechtsrat bzw. dessen Vorgänger, der UN-Menschenrechtskommission, gehadert und schon öfter einen Ausstieg in Erwägung gezogen. Das Verhältnis zwischen den USA und den UN-Gremien für Menschenrechte kann daher durchaus als seit vielen Jahren schwierig bezeichnet werden. Um Gräuel wie den Zweiten Weltkrieg und den Genozid an den europäischen Juden künftig zu verhindern, betrachteten die Autoren der Charta der Vereinten Nationen drei Themen als interdependente Kernaufgaben: Frieden, Entwicklung und Menschenrechte. Zur Förderung und zum Schutz Letzterer wurde 1946 die Menschenrechtskommission als Unterorgan des Wirtschafts- und Sozialrats der UN (ECOSOC) gegründet. Sie und ihr Nachfolgegremium, der Menschenrechtsrat, waren bzw. sind eine wichtige Säule im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Menschenrechtskommission bestand anfangs aus 18 Mitgliedstaaten, darunter alle ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats. Die Mitglieder der Kommission wurden vom ECOSOC für drei Jahre gewählt wurden und konnten sich einer unmittelbaren Wiederwahl stellen.

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