Der Henker des Herzogs - Kai Lehmann - E-Book

Der Henker des Herzogs E-Book

Kai Lehmann

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Beschreibung

Johann Jeremias Glaser (1653 bis 1724) war Scharfrichter von Beruf. Vor allem aber war er ein unvergleichlicher Buchhalter des eigenen Lebens, der der Nachwelt ein einmaliges Zeugnis hinterließ: In einem sogenannten Anschreibebuch hielt er penibel alle Zahlen, Kosten und Fakten seines Erwachsenenlebens fest - ein einzigartiges Ego-Dokument aus der Frühen Neuzeit! Was gab er bei Hochzeiten für Schmuck, Kleidung und Essen aus, was für den Unterhalt seiner Mägde und Knechte? Und was nahm er an Gebühren ein, für das Köpfen und Foltern, aber auch für das Heilen, das Beseitigen von Tierk adavern oder das Ausräumen der Fäkalgruben? Kai Lehmann webt aus diesen dürren Zahlen und Fakten eine faszinierende, spannende Sozial- und Alltagsgeschichte der Zeit um 1700.

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Veröffentlichungsjahr: 2024

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Kai Lehmann

Der Henker des Herzogs

Ein ganz normales Leben um 1700

wbg Theiss ist ein Imprint der Verlag Herder GmbH

© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2024

Alle Rechte vorbehalten

www.herder.de

Lektorat: Daphne Schadewaldt, Wiesbaden

Umschlaggestaltung: Michaela Kneißl, geviert

Umschlagabbildung: »Der Scharfrichter«,

Radierung von Salvator Rosa, um 1656/68. © akg-images

E-Book-Konvertierung: Daniel Förster

ISBN Print: 978-3-534-61003-7

ISBN E-Book (E-Pub): 978-3-534-61009-9

ISBN E-Book (PDF): 978-3-534-61008-2

Inhalt

Vorwort

1653 Glasers Herkunft

1669 Der junge Glaser

1680 Der Totmacher

1681 Der Abdecker

1682 Die Kloake

1683 Die erste Meisterei

1684 Glasers Hochzeit

1685 Vaterfreuden

1687 Die Taufe

1689 Foltern und Heilen

1690 Der Heiler

1691 Die zweite Meisterei

1692 Der Arbeitgeber

1694 Der Hundefänger und Hundehalter

1696 Der trauernde Vater

1698 Der Verpächter

1699 Der trauernde Sohn

1700 Der Hexenbrenner

1701 Die Geschwister

1703 Die Ausbildung der Kinder

1704 Kleider machen Leute

1706 Glasers Platz in der Kirche

1707 Keine Einnahmen

1708 Der Steuerzahler

1710 Der Hochzeitsausrichter

1711 Deserteure und fahrendes Volk

1714 Symbolische Exekutionen

1715 Der stolze Vater

1718 Der Scharfrichter mit Bürgerrecht

1721 Der Immobilienkäufer

1723 Ein Studiosus und ein Feingeist

1724 Der mitleidige Scharfrichter?

1725 Tod und Leichenpredigt

Anhang

Stammbaum von Johann Jeremias Glaser, Museum Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden.

Aufbau und Inhalt des Register- oder Aufzeichenbüchleins

Währungseinheiten und ihre Umrechnung

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsnachweis

Vorwort

Sollte das Jahr, welches mit diesem ärgerlichen Erbstreit begonnen und die Glaser-Geschwister vollkommen entzweit hatte,1 doch noch eine gute Wendung nehmen? Der Frühling des Jahres 1700 beginnt für Johann Jeremias Glaser jedenfalls überaus freudig. Glaser, seit fast zwanzig Jahren Scharfrichter im Herzogtum Sachsen-Meiningen, in der Mitte des Reiches gelegen, wird am 4. Mai zum siebten Mal Vater. Zwischen zehn und elf Uhr am Mittag schenkt seine Ehefrau einem kleinen Jungen das Leben. Man zählt genau zwei Tage nach dem vollen Mond. Am Folgetag wird der Neugeborene in der Kapelle auf dem Marktplatz des Kleinstädtchens – keine fünf Gehminuten vom Wohnhaus der Familie entfernt – vom Herrn Kaplan getauft. Taufpaten des Kleinen sind ein verwandter Scharfrichter, ein Ratsmitglied sowie die Frau eines Ratsverwandten. Der jüngste Henkersspross erhält den Namen Johann Adam.2

Beim anschließenden Tauffest sind 14 Gäste plus Superintendent und Kantor anwesend, zwei mehr, als es Glaser eigentlich erlaubt ist. Ob der Scharfrichter, wie vom Gesetzgeber gefordert, deswegen eine Strafgebühr zahlte, wissen wir leider nicht. Dafür ist bekannt, dass Glasers Gäste nach Herzenslust schlemmen und trinken konnten: Die Tafel biegt sich unter 30 Pfund Kalbs-, 22 Pfund Rind- und 27 Pfund Schweinefleisch, vier Hühner werden aufgetischt, dazu ein Schinken von 14 Pfund. Acht Pfund Fisch runden das Festessen ab. Natürlich gibt es auch süße Köstlichkeiten wie Kuchen, zwei Schock Kümmel-Leiblein, fünf Pfund Zwetschgen, Äpfel-Schnitz oder ein halbes Pfund Kirschen-Hutzel [getrocknete Kirschen]. Auch beim Trinken hat der Gastgeber nicht gespart. Sieben Kannen Schmalkalder Weißbier hat er aus der benachbarten, aber im hessischen Ausland liegenden Stadt kommen lassen. Im Schlundhaus – der besten Adresse in der Residenzstadt Meiningen – ließ er für zwei Gulden ein Extra-Festtagsbier brauen, hinzu kamen 16 Kannen normales Bier. Auch mit Spanischem Wein und Brantwein wird auf den kleinen Täufling angestoßen.3

Was der Scharfrichter zu diesem beschwingten (und vielleicht auch beschwipsten) Zeitpunkt freilich nicht weiß, ist, dass er knapp sieben Jahre später auch das Begräbnis für seinen Sohn ausrichten muss. Am 5. Februar 1707 zwischen 11 und 12 Uhr in der Nacht war Johann Adam von dieser Jammer bösen Welt geschieden. Er hatte bereits längere Zeit über schlimme Kopfschmerzen und Bauchweh geklagt. Seine letzte Nacht auf Erden sollte der todkranke Junge im Bett seines tief besorgten Vaters verbringen.4

Glaser kann sich noch gut an die Augenblicke kurz vor der Geburt erinnern. Er stand vor der Tür und dachte daran, dass (wenn alles gut ginge) seine Frau in wenigen Augenblicken einem kleinen Erdenbürger das Leben schenken würde. Er dagegen hatte erst gut drei Wochen zuvor ein Menschenleben genommen, freilich zu Recht. Schließlich erfüllt er den Auftrag und das Urteil der Obrigkeit. Er ist der Vollstrecker der göttlichen Gerechtigkeit. Aber diese Exekution war nicht alltäglich gewesen, nicht ohne Grund will sie ihm einfach nicht aus dem Gedächtnis gehen. Eigentlich sollten zwei fahnenflüchtige Soldaten mit dem Strang hingerichtet werden. Der Galgen auf dem Markt war erst vor einem halben Monat neu errichtet worden. Aber es wurde anders entschieden. Beide mussten zuvor mit Würfeln spielen, welcher leben und welcher sterben sollte. Den Verlierer hatte Glaser aufgeknüpft, der Sieger musste zehn Mal durch die Spießruten durch 300 Mann laufen. Der Henker hatte für die Exekution – inklusive den Erhängten wieder vom Gericht zu nehmen und außerhalb der Stadtmauern zu verscharren – etwas mehr als sechs Gulden erhalten; die Summe entspricht immerhin dem Wert von zwei Schweinen.5

Überhaupt ist 1700 für Glaser ein scharfrichterlich arbeitsintensives Jahr. Am 1. Juli hat er auf dem Marktplatz der Residenzstadt einen Soldaten unter dem Fußvolk, welcher einen erschossen […], durchs Schwert vom Leben zum Tode bringen müssen. Bereits zwei Wochen danach wird er in ein Amtsdorf beordert, um eine Frau, die der Zauberei verdächtig ist, der peinlichen Frage zu unterziehen. Der Richter erhält das gewünschte Geständnis, Glaser später zusätzliche zwölf Groschen Honorar, weil er die Frau nach der Folter wieder heilen muss. Einen Monat später lodert der Scheiterhaufen. Die Geschichtsschreibung wird Jahrhunderte später konstatieren, dass Johann Jeremias Glaser mit dieser Hinrichtung die letzte Lebendverbrennung einer vermeintlichen Hexe im mitteldeutschen Raum durchführte. Ende Oktober muss Glaser auf ergangenen Befehl des Herrn Oberstleut-nants […] zwei Soldaten oder Deserteure durch den Strang vom Leben zum Tode bringen. Einen Monat zuvor wurden einem ungehorsamen Soldaten beide Ohren abgeschnitten und diese an den Galgen genagelt; ein anderer aufsässiger Soldat erhielt 50 Prügel. Für die beiden letztgenannten Arbeiten war sich Glaser allerdings zu fein, diese Exekutionen hat mein Knecht Hans Otto tun müssen, so wird es der Henker später festhalten.6 Den Knecht Hans Otto hatte Glaser ab Ostern 1700 für ein Jahr unter Vertrag genommen.7 Auch wenn durch den Hofrat Trier Teile von Glasers scharfrichterlichen Honorarforderungen mit der Begründung, es wäre jetzt kein Geld vorhanden, gestrichen beziehungsweise gekürzt worden waren, so hatte er dennoch verhältnismäßig gute Einnahmen erzielt; es hatte schon Jahre gegeben, in denen er als Henker völlig leer ausgegangen war.8 Aber da war ja noch sein zweites, wesentlich lukrativeres berufliches Standbein: die Abdeckerei, also die Abholung und anschließende Verwertung von Tierkadavern aller Art.

Ohnehin ist Glasers berufliches Portfolio breit gefächert. Er verdient gutes Geld als Heiler; die medizinischen Kenntnisse gehörten zur handwerklichen Grundausstattung eines Scharfrichters. Er ist aber auch für sehr unangenehme und in den Augen der Gesellschaft höchst verachtenswerte Arbeiten zuständig. Im Jahr 1700 muss Glaser zum wiederholten Male das Secret – sprich die Fäkaliengrube – in der Schule zu Meiningen entleeren und reinigen. Dieses Mal hat er aus seinem betriebswirtschaftlichen Fehler, den er vor Jahren gemacht hatte, gelernt. 30 Taler lässt er sich im Voraus auszahlen. Damit entlohnt Glaser die dafür angeheuerten Knechte, denn Glaser erledigte diese (im wahrsten Wortsinn) höchst anrüchige und äußerst verachtete Arbeit natürlich nicht selbst, und macht dabei sogar noch einen Reingewinn. 28 Karren voll mit Fäkalien holen die Knechte in mehreren Nächten aus der Kloake. Diese werden vor das Ober-tor gefahren und in die Werra entleert.9

Nach einem kostspieligen, aber erfolgreich geführten Rechtsstreit, der den juristischen Sachverstand des Henkers mehr als deutlich aufzeigt, kann Glaser eine zweite Meisterei samt zugehörigem Abdeckereibezirk erwerben. Den alten Abdeckereibezirk verpachtet er. Auch das ist ein lohnendes Geschäft. Immerhin 70 Taler Pacht nimmt er so, ohne einen Finger zu rühren, im Jahr ein. An Martini 1700, dem 11. November, verlängert Glaser den Pachtvertrag um drei weitere Jahre. Pächter ist Johannes Binder, ebenfalls aus einer weitverzweigten Scharfrichterfamilie stammend. Mit dem Pächter wird es später zu einem handfesten Streit kommen, der sich an einem Kalenderproblem entzündet. Im Jahr 1700 wird nämlich in den protestantischen Gebieten ein neuer Kalender eingeführt. Im Zuge dessen werden elf Tage aus dem Jahr gestrichen: Auf den 17. Februar folgt der 1. März 1700.10

Im Jahr der Jahrhundertwende fährt Johann Jeremias Glaser auch mit dem fort, was er die Jahre zuvor begonnen hat und was er später immer weiter abrunden wird: Der Scharfrichter baut sich außerhalb der Mauern des 1400 Einwohner zählenden Ackerbürgerstädtchens Wasungen – Glaser lebt seit einigen Jahren mit seiner Familie dort – ein kleines ›Immobilienimperium‹ auf. Im Jahr 1700 erwirbt er für 20 Gulden Bar Geld einen Krautsattel. Das längliche Kraut- und Rübenfeld befindet sich in der Seu Gasse.11

Grundriss der Stadt Wasungen von 1664.

Das, was da gerade erzählt wurde, ist weder Fiktion noch der Anfang eines zu konstruierenden historischen Romans, sondern basiert in allen Details auf realen Tatsachen.

Im Thüringischen Staatsarchiv Meiningen schlummert nämlich ein einmaliger kulturhistorischer Schatz: das Register- oder Aufzeichenbüchlein des Scharfrichters Johann Jeremias Glaser (1653–1725). Wann das Büchlein seinen Weg in die Archivbestände fand, ist wohl nicht mehr zu klären. Inventarisiert wurde es vom damaligen Archivar jedenfalls als »Tagebuch des Scharfrichters Johann Jeremias Glaser«. Aber dieses Büchlein ist weit mehr als ein bloßes Tagebuch. Auf 350 Seiten – einige davon sind allerdings Leerseiten – hielt der berufsmäßige Totmacher sein Leben in Zahlen fest. Neben biographischen Angaben finden sich dort Einnahmen und Ausgaben, Erlöse und Kosten, die Glaser in seinem Erwachsenenleben tätigte. Erwartungsgemäß trifft man im Büchlein auch auf Einkünfte aus dem scharfrichterlichen Bereich – wie gehört vollstreckte Glaser etwa das letzte Urteil der Lebendverbrennung an einer vermeintlichen Hexe auf mitteldeutschem Boden und kassierte dafür insgesamt 17 Gulden inklusive seiner Spesenabrechnung –, aber die Einträge aus dem Bereich der Strafvollstreckung sind nur ein kleiner Teil der Registraturen.

Vielmehr füllen sich die einzelnen Seiten mit dem ganzen Leben des Scharfrichters, beruflich wie privat. Seien es die Nebeneinkünfte, die bei Glaser zu den Haupteinkünften werden, wie seine Verdienste aus der Abdeckerei oder seiner Heiltätigkeit, die einen gewieften Betriebswirtschaftler und begnadeten Heiler hervortreten lassen. Seien es die Kosten und Ausgaben, die für die Tauf- und später die Hochzeitsfeiern seiner Kinder entstehen und die die ›Feierwut‹ der damaligen Zeit plastisch werden lassen. Seien es Einnahmen aus Verpachtungen oder der Kloakenreinigung, seien es Ausgaben für seine Knechte und Mägde, für den Musikschulunterricht seines ältesten Sohnes, für das gute Geschirr aus bestem englischem Zinn, für Kleidung oder Materialien für den Schulunterricht … Man muss es sich wohl so vorstellen: Wenn Mann oder Frau heutzutage jede Gehaltsabrechnung, jeden Kassenbeleg aus dem Supermarkt oder jede Tankquittung aufheben, abheften und noch die Verwendung dazuschreiben würde, dann könnten spätere Historikergenerationen ein Leben erzählen. Wer auf diese Art sein Leben in Zahlen festhält, macht sich gläsern; und genauso gläsern können wir Johann Jeremias Glaser machen. Zum ersten Mal können wir so das Leben eines Menschen aus der Frühen Neuzeit, der nicht der ›Upper Class‹ angehörte, von der Geburt bis zur Bahre in allen seinen Details erzählen.

Seite aus dem Register- oder Aufzeichenbüchlein des Johann Jeremias Glaser, aus dem man ein ganzes Leben um 1700 rekonstruieren kann.

Dass dieser jemand noch Henker von Berufs wegen war, macht die Sache noch spannender. Seit jeher geht von den amtlich bestallten Scharfrichtern eine schaurige Faszination aus. Der professionelle Totmacher beflügelte stets die Fantasie und Vorstellungskraft der Zeitgenossen. Das menschliche Wesen, das auf Befehl anderen Menschen Qualen zufügt oder gar tötet und damit sein Geld verdient, ist für die allermeisten schwer zu begreifen. Wir erahnen nur, dass der Henker nach einer Strafvollstreckung – sei es das Auspeitschen oder das Enthaupten – nach Hause zu Frau und Kind geht. Wir kennen bestenfalls den Weg zur Haustür. Aber was spielte sich hinter dieser Tür ab? Eine Frage, die bisher nicht zu beantworten war, denn die Tür blieb, wie alle anderen Türen, hinter denen sich die Lebenswirklichkeit der unteren sozial-ökonomischen Schichten verbarg, stets verschlossen. Glasers Haustür dagegen ist nicht nur einen Spalt breit, sondern sogar scheunentorartig weit geöffnet. Und wir werden Seite für Seite hindurchschreiten und sein Leben erkunden.

Das eigentlich Paradoxe an dieser so singulären Quelle ist, dass die Aufzeichnungen des Henkers im Grunde bekannt sind. In den 1920er Jahren erschienen von einem unbekannten Autor drei kurze Artikel in einem lokalen Zeitungsblättchen;13 das Register- oder Aufzeichenbüchlein war in den 2000er Jahren in einer Ausstellung zur Justizgeschichte zu sehen; ein Kurator muss es angefordert haben und tausende Besucher liefen am geöffneten Büchlein vorbei. Für eine medizin-historische Abhandlung über Glasers jüngsten Sohn aus dem Jahr 2015 wurde es herangezogen.14 Gerade angesichts dessen, dass das Büchlein durchaus bekannt ist, bleibt es ein Rätsel, warum bisher niemand den kulturhistorischen Wert dieser so faszinierenden Quelle erkannt hat und Johann Jeremias Glaser bisher anonym geblieben ist; das wird sich (hoffentlich) ändern.

So wie über Generationen hinweg das mythenbeladene Handwerk des Scharfrichters die Gemüter bewegte, so fand es in der jeweils zeitgenössischen historischen Forschung seine Spiegelung. Das Bild des muskelbepackten, brutalen, sadistisch veranlagten Totmachers, der aufgrund seiner blutigen Tätigkeit von der Gesellschaft ausgestoßen war, wurde gerade durch die ältere und/oder populärwissenschaftliche Literatur aufgebaut, die allerdings nicht selten auf volkskundlichen oder kulturgeschichtlichen Überlieferungen beruhte.15 Diese zum Teil fantastischen Erzählstränge sind durch neuere Arbeiten, allen voran die von Gisela Wilbertz sowie zahlreiche weitere Studien, kräftig zurechtgerückt und in großen Teilen widerlegt worden.16 Sie zeigen den Scharfrichter, an den das Amt des Abdeckers gekoppelt war, nicht mehr als den verachteten, am Rande der Gesellschaft stehenden und mit dem Makel der Unehrlichkeit behafteten Unmenschen, sondern als selbst- und standesbewussten Mann, der mitsamt seiner Familie in die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit integriert war.17

Selbstzeugnisse von Menschen der unteren sozial-gesellschaftlichen Schichten der Frühen Neuzeit sind generell rar. Folgerichtig sind solcherart gelagerte Schriftstücke von Scharfrichtern ebenso selten; aber sie gibt es.18 Ob es sich um das bruchstückhaft überlieferte Tagebuch eines Reutlinger Henkers handelt, welches seine Strafvollstreckungen aus den 1560er Jahren enthält, oder ob es das Notizbuch eines Scharfrichters aus Stade ist, in welchem der Verfasser für die Jahre um 1780 auch seine Einnahmen aus der Abdeckerei festhielt, oder ob es das berühmte Tage-, besser wohl Arbeitsbuch des Nürnberger Scharfrichters Meister Franz Schmidt ist, welches von 1573 bis 1618 reicht, sie sind überkommen. Alle diese Selbstzeugnisse reflektieren und reduzieren sich indes lediglich auf die handwerklich-scharfrichterlichen Tätigkeiten, bestenfalls geben sie Hinweise auf das Berufsethos des Amtsträgers. Von Meister Franz Schmidt, der genau wie Johann Jeremias Glaser mehr als 40 Jahre lang Scharfrichter war, wissen wir, dass er fast 400 Hinrichtungen vollstreckte, Glaser brachte dagegen lediglich 22 Frauen und Männer vom Leben zum Tode. Vom Menschen, vom Privat- und Geschäftsmann, von seinem familiären Alltag, von seinen Bestrebungen und Gefühlen, von Freude und Trauer, von Veranlagungen und Interessen wissen wir aber bei Franz Schmidt (wie von allen anderen auch) so gut wie nichts, von Glaser dagegen so gut wie alles.19

Glaser kann eben nicht nur im scharfrichterlichen Kosmos ›gläsern‹ gemacht werden, sondern ebenso (und hier liegt eine Einmaligkeit) im Kontext der frühneuzeitlichen Lebens- und Gesetzeswelt, mit ihren bis in den privatesten Bereich hineinreichenden Reglementierungen und Sanktionen. Denn Bürokratie ist keine Erfindung der Moderne, sondern vielmehr ist die aufkommende Verordnungs- und Paragraphenflut ein Produkt des Reformationszeitalters, allerdings mit einer nicht zu unterschätzenden sozialen Komponente. Auch hier ist Glaser für die historische Forschung eine Premiere: Wie bewegte sich ein Mann der unteren Schichten im Dschungel der Kindstauf-, Hochzeits- und Begräbnisordnungen? Wie nachhaltig wurde sich im Volk an die modern anmutende Schul- oder Brandschutzgesetzgebung gehalten? Wie sehr schmerzte es monetär den Steuerzahler Glaser, die fiskalischen Bestimmungen einzuhalten?

Glasers schriftliche Hinterlassenschaften sind folglich ein einmaliges Ego-Dokument, also eine Quelle, die eine historische Person in ihrem sozio-gesellschaftlichen oder sozio-ökonomischen Umfeld zeigt. Joel Harrington hat in seiner Habilitationsschrift über den bereits erwähnten Nürnberger Scharfrichter Meister Franz Schmidt deutlich gemacht, dass dessen prominentes Tagebuch »nicht als Ego-Dokument« bezeichnet werden kann, da der Verfasser kaum persönliche Angaben machte und »die Worte ›ich‹ und ›mein‹ lediglich je 15 Mal und nur einmal ›mich‹«20 verwendete. In Glasers Register- oder Aufzeichenbüchlein findet sich dagegen das Pronomen ich genau 392 Mal, die deklinierenden Formen mir weitere 123, mich 70, mein 45 Mal und uns immerhin noch 20 Mal. Die Reflexion auf das eigene Ich ist also bei Glaser par excellence gegeben.

Uneingeschränkt kann Kaspar von Greyerz gefolgt werden, der der Begrifflichkeit des Ego-Dokuments, zumindest mit Blick auf Quellen aus der Frühen Neuzeit, Defizite bescheinigt und eher für den enger definierten Selbstzeugnis-Begriff plädiert.21 Glasers Selbstzeugnis ist von herausragender Bedeutung für die historische Anthropologie, können aus ihm doch Rückschlüsse auf Glasers Persönlichkeit wie auch auf sein Verhältnis zu seiner Umwelt gezogen und detaillierte Einblicke in sein berufliches, geschäftliches sowie familiäres Milieu, sein alltägliches Leben, seine Wünsche und Neigungen gegeben werden. Nicht nur sozial-, gesellschafts- und mentalitätsgeschichtlich, sondern auch wirtschaftsgeschichtlich sind dadurch Erkenntniszuwächse zu verzeichnen. Dabei ist das Register- oder Aufzeichenbüchlein des Johann Jeremias Glaser noch nicht einmal einer bestimmten Erscheinungsform oder Kategorie eines Selbstzeugnisses zuzuordnen.22 Es enthält Passagen, die Haushalts- oder Anschreibbüchern gleichzusetzen sind, parallel finden sich in ihm klassische Abschnitte einer Autobiographie und eines Tagebuches. Ebenso sind Abschriften von Briefen, Lebensläufen (wie dem der Mutter) oder die Wiedergabe einer Leichenpredigt enthalten. Aber genau dieses Konglomerat macht den immensen Quellenwert von Glasers Aufzeichnungen aus.

Glasers Papiere wurden mit großer Wahrscheinlichkeit aber erst postum zum Register- oder Aufzeichenbüchlein gebunden, was auch das quellenvielfältige Potpourri erklärt.23 Die nachträgliche Bindung dürfte zugleich den in manchen Bereichen rudimentären Charakter der Registrationen begründen. Nicht von allen Tauf- oder Hochzeitsfesten der Kinder sind Unterlagen überliefert, auch gibt es Jahre, von denen etwa keine Aufzeichnungen aus dem Bereich der Abdeckerei oder Glasers Heiltätigkeit im Register- oder Aufzeichenbüchlein überkommen sind. Glasers Vermerke und Abrechnungen in Bezug auf die Strafvollstreckung können dagegen als nahezu vollständig erachtet werden, wie ein Vergleich mit anderen Chroniken nahelegt.24 Ein dritter Begründungsansatz dafür, dass Glasers Unterlagen ursprünglich eine lose Blattsammlung waren, zeigt sich in dem Umstand, dass das Büchlein weder einer stringenten Chronologie noch einer bestimmten Systematik folgt: Auf Ausgaben für den Kauf von Kleidung für seine Ehefrau folgen Kosten für die Ausbildung seines ältesten Sohnes, an die sich Einnahmen aus Verpachtungen anschließen und auf die wiederum Ausgaben für Grundstückskäufe und den Erwerb eines neuen Richtschwertes folgen.25

Selbst wenn Glasers Unterlagen vermutlich erst nach seinem Tod zum Büchlein wurden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Intention des Henkers; und auch hier reiht sich wieder eine ganze Palette von Motiven aneinander: An erster Stelle dürfte freilich der ökonomisch-kaufmännische und haushälterische Aspekt stehen. Glaser wollte den Überblick über seine Geschäfte und Finanzen behalten. Der Scharfrichter quittierte empfangene Honorare, registrierte Außenstände und deren Begleichung (blieb ich schuldig, muss ich noch bekommen, ist bezahlt), entlohnte Knechte und Mägde. Auch wiederkehrende Fixkosten wie etwa Steuer, was jährlich gegeben wird, oder was er durchschnittlich an Kosten für die Pferdehaltung inklusive Hufschmied vorhalten musste (hab’s ausgerechnet, so kommt auf ein Pferd im Jahr), fanden in seinen Aufzeichnungen Berücksichtigung.26

Als – wie noch zu zeigen sein wird – liebe- und verantwortungsvollem Familienvater war es ihm offensichtlich eine Herzensangelegenheit, seine Söhne und potenziellen Amtsnachfolger vor Fehlern, die er gemacht hatte, zu schützen und sie zugleich zu belehren. Er sei einmal von den politisch Verantwortlichen der Residenzstadt in einer noch zu behandelnden Angelegenheit hinter das Licht geführt worden; hier sei also Obacht geboten. Zudem hinterließ er konkrete verbale Ausführungen oder sogar kleine technische Zeichnungen, wie man vorschriftsmäßig einen Scheiterhaufen aufrichtet, einen Galgen baut oder was beachtet werden muss, wenn eine ersäuft würde.27

Neben Ratschlägen, Mahnungen oder Unterweisungen dienten Glasers Aufzeichnungen auch für fiskalisch-urkundliche und liegenschaftliche Zwecke. Glaser besaß und erwarb verschiedenste Immobilien und Grundstücke. Er kartographierte schriftlich deren Lage, Zustand und seine Investitionen. Auch Inventarlisten bei Verpachtungen von Gebäuden dienten dem Zweck der Zustandsbeschreibung. Letzteres sicherlich, um gegebenenfalls Regress- oder Schadenersatzforderungen am Ende des Verpachtungszeitraumes geltend machen zu können.28

Eine weitere Intention Glasers war es, die Erinnerungen an die Familie wachzuhalten. Nicht nur, dass er den Lebenslauf der Mutter (vermutlich aus deren Leichenpredigt) festhielt oder dass er die Lebensgeschichte, den Tod und die Beerdigung seines jüngeren Bruders Melchior, Scharfrichter zu Gotha, niederschrieb (hier spielte die ehrenhafte Begräbniszeremonie wohl die ausschlaggebende Rolle), sondern er notierte nachträglich und ausführlich (zum Teil sogar doppelt) auch den Geburts- und Taufeintrag seiner Ehefrau (mit genauer Uhrzeit, Mondphase, Aszendent und Taufpaten) sowie analog die Daten seiner Kinder.29

Glasers Aufzeichnungen waren auch höchst privater Natur: Einmal dokumentierte der Scharfrichter sogar einen waschechten Steuerbetrug.30 Glaser dürfte – wie noch zu zeigen sein wird – neben aller Geschäftstüchtigkeit und Cleverness aber vor allem eines gewesen sein: ein handfester Pedant. Ihm war es offenbar ein Bedürfnis und zugleich eine große Freude, sein Leben in Zahlen festzuhalten, es nach Einnahmen und Ausgaben zu sortieren und dabei selbst das Pfefferkorn bei den Tauf- und Hochzeitsfesten oder das Konsumverhalten seiner Knechte und Mägde zu dokumentieren. Die Nachwelt dankt ihm dies, denn so ist es erstmals möglich, in die Lebenswirklichkeit eines vermeintlich Ausgestoßenen einzutauchen und ein ganzes Leben von der Geburt bis zum Tod (und im Falle Glasers sogar noch darüber hinaus) in all seinen Facetten zu erzählen.

1653 Glasers Herkunft

Der Dreißigjährige Krieg war über die Lande gezogen und hatte sie verheert. Ganze Landstriche lagen in Schutt und Asche und waren entvölkert. Das Land hatte einen kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch in noch nie gekanntem Ausmaß erlebt. In vielen Regionen war die Hälfte der Bevölkerung gestorben, in nicht wenigen Territorien sogar mehr. Vor allem der Hunger und die Seuchenzüge der Pest, der Ruhr und des Typhus hatten ihren diabolischen Tribut gefordert. Die Überlebenden begannen aber langsam wieder aufzuatmen und gingen an den Wiederaufbau ihrer durch die Kriegsgräuel zerstörten Heimat. Die zahllosen Hexenprozesse, die der große Krieg und das noch größere Sterben zum Erliegen gebracht hatten, flammten (im wahrsten Sinne des Wortes) in einigen Reichsgebieten langsam und stetig wieder auf – auch das ein Zeichen der allmählichen Erholung.

In dem besonders hart vom Krieg betroffenen Landstrich zwischen Saalfeld und Jena wird Anno 1653, den 27. Januar, auf Pauli Bekehrung im Provinzstädtchen Roda (heute Stadtroda) ein neugeborener Junge auf den Namen Johann Jeremias getauft.31

Bei all dem Leid und Elend, welches über die Lande hereingebrochen war, eines hatte sich im Vergleich zu den Vorkriegsjahren nicht geändert: Es ist eine ehrbare Welt, in die der kleine Täufling hineingeboren wird. Die persönliche, familiäre und berufliche Ehre ist für Männer wie Frauen gleichermaßen das höchste Gut. Der unbescholtene Ruf, der tugendhafte Leumund und die Rechtschaffenheit im Ansehen sind die Grundpfeiler für den sozialen Status in der städtischen und dörflichen Gesellschaft. Ehre ist wichtiger als ökonomische Potenz und unabhängig von dieser. Dennoch muss Mann oder Frau stets zeigen, wer man ist, ob es der materiellen Lebenswirklichkeit nun entspricht oder nicht. Ehre kann aber auch leicht beschädigt werden oder gar verloren gehen; manches Mal reicht die Berührung mit einem außerhalb der Ehre stehenden Menschen oder eines von ihm benutzten Gegenstandes aus, um in den ehrverletzenden Strudel der gesellschaftlichen Abwärtsspirale zu geraten. Nur wer in tadellosem Renommee steht, hat Aussicht auf eine gute Partie auf dem Heiratsmarkt oder den Erwerb eines Amtes im Gemeinwesen. Wer außerhalb der Ehre steht, dem bleiben diese Attribute des frühneuzeitlichen Prestiges verwehrt. Ehre wird immer von anderen bemessen: Die Gesellschaft und zugleich das jeweilige Individuum legen mit dem Blick von außen fest, ob das Gegenüber dem ehrenhaften Grundnarrativ entspricht oder eben nicht.32

Der kleine Johann Jeremias wird in eine Familie hineingeboren, die per se schon mit dem Makel behaftet ist, außerhalb der Ehre zu stehen. Die Eltern des Neugeborenen entstammen Scharfrichter- und Abdeckerfamilien und sind selbst in diesem Geschäft tätig. Damit waren dem gerade das Licht der Welt erblickenden Johann Jeremias von vornherein die Unehrlichkeit sowie sein späterer beruflicher Werdegang in die Wiege gelegt worden.

Bestimmte Berufsgruppen waren in der Frühen Neuzeit grundsätzlich mit den Stigmata der Unehrlichkeit behaftet. Berufe, die Umgang mit Tod, Blut, Krankheit, Schmutz und Unrat hatten, zählten ebenso dazu wie Berufe, die dem ehrbaren Bürger und Bauern irgendwie suspekt vorkamen: Dem Schuster oder Schneider konnte man rund um die Uhr über die Schulter schauen, aber was machten eigentlich der Hirte oder der Schäfer den ganzen Tag da draußen auf der Weide? So mag es nicht verwundern, dass es gleich eine ganze Palette an Berufsfeldern gab, die diese ausgrenzenden Kriterien erfüllten, angefangen von den angesprochenen Scharfrichtern und Abdeckern über Totengräber und Nachtwächter bis hin zum Müller, zu herumziehenden Gauklern, Spielleuten, Straßenkehrern oder Schornsteinfegern.33

Aber was bedeutete die Unehrenhaftigkeit für Scharfrichter? Wurden sie tatsächlich gesellschaftlich ausgegrenzt und gemieden? Kam wirklich keine Hebamme, wenn eine Scharfrichter-Ehefrau niederkam, und spielte niemand mit den Kindern von Scharfrichtern? Durften sie tatsächlich nicht ein Wirtshaus besuchen? Wurden Gegenstände, die sie berührt hatten, aus Angst vor Ansteckung mit der Unehrenhaftigkeit gemieden, wie der Teufel das Weihwasser scheut? Waren es tumbe, brutale und sadistisch veranlagte Männer, die ihr Hobby zum Beruf gemacht hatten? Mussten Scharfrichter auffallende Kleidung tragen, damit man sie frühzeitig erkannte und ihnen aus dem Weg gehen konnte? Besaßen Scharfrichter Bürgerrechte? War ihnen der Zugang zu Bildung möglich?

Fragen über Fragen, die beantwortet werden können, aber vermutlich nicht so, wie es der eine oder andere erwartet, denn Johann Jeremias ist ein besonderes Kaliber der Rubrik Scharfrichter und Mensch. Doch der Reihe nach …

Das Amt des Strafvollstreckers war nicht seit jeher mit der Unehrenhaftigkeit behaftet, sondern es wurde erst mit der Professionalisierung des hauptamtlichen Scharfrichterberufs im 16. Jahrhundert mit Ehrlosigkeit gesellschaftlich stigmatisiert. Zuvor wurde die Strafvollstreckung, wenn die geschädigte Familie sie nicht selbst vollzog, nicht selten als Ehrenamt in die Hände von angesehenen Persönlichkeiten gelegt. Doch das sollte sich ändern: Im hohen und ausgehenden Mittelalter wurden die Städte immer größer und einwohnerreicher. »Stadtluft macht frei«, aber viele Menschen auf engem Raum ließen naturgemäß auch die Kriminalitätsrate graduell ansteigen. Die jeweiligen Obrigkeiten sahen sich folglich nicht mehr in der Lage, die sich nun häufenden Strafvollstreckungen und Hinrichtungen einem ehrbaren Bürger als gelegentliches Ehrenamt zuzumuten. Hinzu kommt, dass mit der langsamen Einführung des römischen Rechts im hohen Mittelalter die Strafverfahren immer komplexer wurden. So fand auch die Folter als legitimes Mittel zur Wahrheitsfindung Eingang in den Strafprozess. Das Streben nach einem herrschaftlichen Gewaltmonopol fand nicht zuletzt seine Widerspiegelung mit dem Einsetzen von allgemeinen Gerichts- und Strafprozessordnungen. 1532 wurde auf dem Reichstag von Regensburg die »Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.« (Carolina) angenommen. Sie enthält eine regelrechte Strafverfahrensordnung, die bereits zwischen vorsätzlichem Mord und Totschlag, fahrlässig und schuldhaft begangenen Verbrechen unterschied. In der Carolina fand auch Berücksichtigung, ob ein Täter zurechnungsfähig ist, ob es sich um zufällige Taten handelt, für die niemand haftbar gemacht werden kann, oder welche Tatumstände beachtet werden müssen. Das Strafmaß differenzierte in Todes-, Körper-, Geld- und Ehrenstrafen.

Die zunehmende Anzahl an Verbrechen, die Urteilsfindung samt Folter und die Vollstreckung von unterschiedlichsten Arten von Strafen verlangten einen vonseiten der Obrigkeit bestellten und honorierten Spezialisten. Man brauchte einen professionellen Strafvollstrecker der göttlichen Justiz, die mittels des Abschreckungsgedankens hinter dem Strafmaß den Frieden und die göttliche Ordnung aufrechterhielt und damit Handel und Gewerbe schützte. Einige Reichsstädte gingen bereits im 14. und 15. Jahrhundert dazu über, einen fest angestellten Henker in ihre Dienste zu nehmen. Reichsweit flächendeckend kam das Amt des berufsmäßigen Scharfrichters aber erst im 16. Jahrhundert auf. Ein Amt, das von Amts wegen permanent gegen das fünfte Gebot verstieß: »Du sollst nicht töten!«34

Die jeweiligen Obrigkeiten – vor allem in den eher ländlich geprägten Flächenterritorien – bemerkten allerdings recht rasch, dass in Zeiten ›normaler Justiz‹ der Henker von der Strafvollstreckung nicht leben und seine Familie ernähren konnte. So ging man ebenfalls im 16. Jahrhundert in nicht wenigen Reichsterritorien dazu über, das unehrenhaft gewordene Amt des Scharfrichters mit einem anderen unehrenhaften Amt zu kombinieren: dem des Abdeckers.

Allen Viehbesitzern war es – aufgrund der fast panischen Angst vor Seuchen – verboten, ihre durch Krankheit oder andere Widrigkeiten zu Tode gekommenen Tiere selbst zu verwerten und zu vergraben. Bauern wie Ackerbürger waren verpflichtet, das tote Vieh dem Abdecker – auch als Schinder, Wasen- oder Feldmeister beziehungsweise lateinisch als Excoriator bezeichnet – zu melden. Dieser hatte dann dafür Sorge zu tragen, dass die Kadaver innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeholt wurden. Der Abdecker besaß das obrigkeitsrechtliche Privileg, den Kadaver zu verwerten und die daraus gewonnenen Produkte (Häute, Felle, Hufe, Haare, Hörner, Fett, Talg etc.) gewinnbringend zu vermarkten. Anschließend musste das verbliebene Aas auf dem sogenannten Schindanger, einem gesonderten Platz weit außerhalb der Ortschaften, vergraben werden.35

Warum es ausgerechnet zu dieser Ämtersymbiose von Abdeckern und Scharfrichtern kam, ist schwer zu klären. Berufliche Überschneidungen spielten hier sicherlich eine nicht zu unterschätzende Rolle. So etwa waren in einigen Gegenden die Abdecker für die Reinigung von Gefängnissen oder das Verscharren von Selbstmördern und Hingerichteten zuständig, in anderen waren es die Scharfrichter. Ebenso besaß das berufliche Hilfspersonal beider Amtsbereiche ein nahezu identisches Anforderungsprofil. Nicht zuletzt bot sich eine Ämterkombination auch deswegen an, weil die Ehre beider Berufsstände ohnehin geschmälert war.36 Hier ist allerdings zu betonen, dass Abdecker in der sozial-gesellschaftlichen Wahrnehmung noch weit unter dem Scharfrichter standen. Abdecker galten als noch unehrenhafter als der Totmacher, sie waren rechtlich stärker benachteiligt und sozial ausgegrenzter.37

Ein weiterer Aspekt muss in der Versorgungssicherheit gesehen werden. Scharfrichterstellen waren rar. Was also tun, wenn der Henker mehr als einen Sohn hatte? Ein Scharfrichter war in der Regel für ein gesamtes territoriales Gebilde als Strafvollstrecker zuständig. Aufgrund der Größe des Herrschaftsbereichs und der Menge des damaligen Viehbestandes – es wird darauf zurückzukommen sein – konnte er ein solches Gebiet als Abdecker aber nicht ›abdecken‹. Deswegen waren die kleineren und größeren Grafschaften, Herzog- und Fürstentümer in mehrere Abdeckereibezirke unterteilt, die sich zumeist an der Ämterorganisation orientierten. Diese Konstellation ermöglichte nicht nur die fristgerechte Abholung der Tierkadaver, sondern gab auch den nachgeborenen Söhnen von Scharfrichtern die Chance eines beruflichen Auskommens. Ein vonseiten der Obrigkeit bestallter Scharfrichter hatte in aller Regel nur einen Abdeckereibezirk inne (auch wenn es immer wieder – und im Falle von Johann Jeremias Glaser sogar sehr erfolgreich – Bestrebungen gab, einen zweiten Bezirk zu erwerben), die anderen Abdeckereien im Hoheitsgebiet waren an seine Brüder oder andere Söhne von Scharfrichtern vergeben. Diese Inhaber von Abdeckereien wurden zwar Halbmeister genannt, waren aber ebenso als Scharfrichter ausgebildet, weil sie im Vertretungsfall oder aus anderen Gründen auch Strafvollstreckungen und Hinrichtungen übernehmen mussten.38

In genau eine solche Konstellation wurde Johann Jeremias hineingeboren. Als erwachsener Mann sollte er später schreiben, dass sein Vater Nachrichter von Neustadt an der Orla39 gewesen sei, ein Blick in amtliche Dokumente sagt aber anderes aus. Im Taufeintrag des örtlichen Kirchenbuches wird sein Vater Michael Glaser als Feldmeister – also Abdecker – bezeichnet, seine drei Taufpaten dagegen als Scharfrichter zu Kahla, Nachrichter zu Ziegenrück und als Tochter des Nachrichters zu Camburg.40 Nebenbei bemerkt: Johann Jeremias Glaser wird seine eigene Taufe inklusive der Nennung seiner drei Taufpaten später gleich zweimal in seinen Aufzeichnungen erwähnen.41 Die berufliche wie familiäre Abkunft der Paten zeigt bereits hier das geschlossene scharfrichterliche Milieu, welches unter sich blieb, unter sich bleiben musste.

Der Vater des kleinen Johann Jeremias hatte also als Halbmeister ›nur‹ einen Abdeckereibezirk inne, er war zwar ausgebildeter, aber kein amtlich bestallter Scharfrichter. Auch in seinen weiteren Lebensstationen fand er stets nur als Feldmeister Erwähnung.42 Der erwachsene Johann Jeremias Glaser hat wohl beabsichtigt, seine familiäre Herkunft ehrenhalber ein wenig ›aufzupeppen‹.

Der Großvater väterlicherseits – er trug den gleichen Namen wie der kleine Enkelsohn – war dagegen ›richtiger‹ Scharfrichter, genau wie ein Onkel.43 Die Mutter des Täuflings entstammte sogar einer recht prominenten Scharfrichterfamilie. Ihr Großvater war der berühmt-berüchtigte Otto Heinrich Wahl, der im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts im heutigen Südthüringen – der späteren Heimat von Johann Jeremias Glaser und seiner Familie – Hunderte von Frauen (und wenige Männer) als vermeintliche Hexen zumeist lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannte. Eben war davon die Rede, dass ein Henker im Normalfall vom Richten nicht leben konnte. Es gab aber eine zeitliche Ausnahme: Zur Hochzeit der Hexenverfolgungen konnten Scharfrichter in einigen Reichsterritorien sehr wohl zu einem nicht unbeträchtlichen Vermögen kommen. So auch der mittlerweile verstorbene Urgroßvater des noch jungen Johann Jeremias Glaser, der für jede scharfrichterliche Amtstätigkeit (Foltern und Hinrichten) extra entlohnt wurde. Otto Heinrich Wahl wurde durch die zahllosen Hexenverbrennungen in seinem Wirkungs- und Arbeitsgebiet zu einem der wohlhabendsten Männer.44 Sein Urenkel – der dann 47-jährige Johann Jeremias Glaser – sollte im Übrigen die letzte Lebendverbrennung einer vermeintlichen Hexe im gesamten mitteldeutschen Raum durchführen.45 Aber so weit ist es noch nicht …

1669 Der junge Glaser

Johann Jeremias ist jetzt 16 Jahre alt. Seit neun Jahren lebt die Familie nun in Waltershausen, der kleinen Amtsstadt keine drei Stunden Fußmarsch von der sächsischen Residenz Gotha entfernt. Der Vater von Johann Jeremias hat den Abdeckereibezirk von Waltershausen übernommen. Als Halbmeister verrichtet er aber ebenso Arbeiten in der Strafvollstreckung – auch Exekutionen –, obwohl er nicht der offizielle Henker des Herzogtums ist; beim Tod seiner Ehefrau wird er in deren Leichenpredigt als Bürger und Nachrichter von Waltershausen gerühmt werden.46

Die Familie ist größer geworden. Johann Jeremias hat inzwischen zwei jüngere Brüder und zwei Schwestern, ein weiterer Bruder verstarb kurz nach der Geburt; Johann Jeremias hat noch immer das Wehklagen der tief trauernden Mutter im Kopf.47 In Waltershausen fühlt er sich wohl. Der junge Geselle hofft, dass die Familie hier wohnen bleibt. Seine ersten Lebensjahre hatte der kleine Johann Jeremias in Dreißigacker verbracht, einem kleinen, einhundert Seelen zählenden Dörfchen hoch über der künftigen Residenzstadt Meiningen, auf einem Berg gelegen.48 Kurz nach seiner Geburt war die kleine Familie dorthin gezogen. Sein Vater hatte den Abdeckereibezirk des Amtes und die dortige Meisterei – so wurden die Wohn- und Arbeitsbereiche bezeichnet – übernommen. Glasers Mutter hatte den Besitz als Erbe mit in die Ehe gebracht. Der Vater des jungen Johann Jeremias war geschäftstüchtig, sehr sogar. Nach nur wenigen Jahren war es ihm gelungen, genügend finanzielle Mittel aufzubringen, um eine zweite Meisterei samt Abdeckereibezirk käuflich zu erwerben. Die Familie zog nach Waltershausen um. Die Meisterei in Dreißigacker wurde vom Vater verpachtet: »Das bringt gutes Geld übers Jahr ein und später wirst Du sie einmal übernehmen«, hat der Vater immer wieder seinem ältesten Sohn gesagt. Johann Jeremias versucht deswegen, die kindlichen Erinnerungen an die große Hofstatt nicht verblassen zu lassen; er war sieben Jahre alt, als sie das Dörfchen verließen.

Seit vier Jahren ist Johann Jeremias nun Lehrjunge beim Vater. Mit zwölf hat er die Schule verlassen, musste sie verlassen, denn eine weiterführende Lehreinrichtung hätte er nie besuchen können. Der Schulmeister der Waltershäuser Elementarschule hatte ihm am letzten Schultag tief in die Augen geblickt und ihm leicht mit dem Kopf zugenickt. Hätte Johann Jeremias in die Gedankenwelt blicken können, die sich hinter dem fast traurig zu nennenden Gesichtsausdruck des Schulmeisters verbarg, dann hätte er lesen können: »Wärest Du doch nur nicht Deines Vaters Sohn, welcher Weg hätte Dir offenstehen können …«; denn Glaser war ein ausgezeichneter Schüler gewesen.

Johann Jeremias kann sich noch gut an den Tag seiner Abschlussprüfung erinnern. Wie üblich fand diese acht Tage vor der Schnitt-Ernte statt. Vor ihm saßen der Superintendent, der örtliche Pfarrer und sein Schulmeister, der ihn sieben Jahre lang unterrichtet hatte. Der Superintendent hatte sich zu Beginn zunächst äußerst erstaunt darüber gezeigt, dass Johann Jeremias – außer an drei Tagen, an denen er krank darniederlag – keine Stunde das Jahr über versäumt hatte. Auch ein Blick auf die sehr guten schulischen Leistungen, die der Halbmeister-Spross das Jahr über erbracht hatte, ließ beim Superintendenten einen Hauch von Zweifel über das Gesicht huschen. Die genormten Schulzeugnisse (Schul-Tabellen) mit der Einschätzung des Lehrers und den Fehlzeiten waren zweifach drei oder vier Tage vor dem Examine von den jeweiligen Schulmeistern in die Superintendenturen einzuschicken; der Superintendent hatte also bereits Einblick in die bisherigen Leistungen des Prüflings gehabt. Reihum stellten dann die hohen Herren Fragen zum erlernten Stoff, am meisten der Superintendent, hauptsächlich aus der christlichen Lehre. Der junge Glaser musste aber auch beweisen, dass er fertig deutsch, sowohl gedrucktes (aus einem unbekannten Buch) als auch geschriebenes […] fließend lesen konnte. Er zeigte, dass er sehr gut Schreiben, Singen und Rechnen gelernt hatte. Den Katechismus, die Sprüche, Psalmen und andere vorgeschriebene Stücke konnte er ohnehin auswendig. Johann Jeremias bestand mit Bravour. Was ihn damals sehr stolz gemacht hatte, war der Umstand, dass Vater und Mutter bei seiner Abschlussprüfung anwesend waren. Nach seinem Examen bedanken sich seine Eltern beim Schulmeister und Pfarrer für die geschehene Unterrichtung. Den Anwesenden erklären Vater und Mutter, dass Johann Jeremias nunmehr das Handwerk eines Scharfrichters erlernen soll. Wenn Johann Jeremias an diesen Moment zurückdenkt, fragt er sich immer noch bitter: Was hätten sie denn auch anderes erklären sollen, welche Wahl hatte er schon? Nachdem der Vater geendet hatte, erhob sich der Superintendent und ermahnte mit salbungsvollen Worten den jungen Glaser, dass er, was er gelernt, nicht wieder vergessen, sondern [es] im Gedächtnis und [in] Übung behalten [sollte]. Außerdem schärfte er dem Jungen ein, der wahren Gottesfurcht und guter Sitte sich [zu] befleißigen, dagegen aber sich dem Müßiggang, Spielen, Saufen, Lügen, Trügen und böser Gesellschaft zu enthalten. Eltern und Sohn geloben und versprechen solches durch einen Handschlag.49

Johann Jeremias denkt gerne an diesen Tag wie überhaupt an seine Schulzeit zurück. Anfangs wurde er als Sprössling eines Halbmeisters von seinen Klassenkameraden zwar gemieden, aber das änderte sich mit der Zeit ein wenig. Es gab noch andere Söhne von unehrlichen Eltern und man bildete eine Zweckgemeinschaft, aus der Freundschaft wurde. Auch heute trifft sich Johann Jeremias noch ab und zu mit dem Sohn des Schäfers und dem des oberen Müllers.

Es war aber das Lernen, das ihm stets Freude bereitet hatte. Er war neugierig auf die Welt und es fiel ihm vor allem leicht, den Unterrichtsstoff aufzunehmen. Besonders das Schreiben hatte und hat es ihm noch immer angetan. Den jungen Glaser fasziniert der Gedanke, durch Schriftlichkeit sein Leben zu ordnen. Einfach aufschreiben, was geschehen ist, was man bekommen oder was man gegeben hat. Aufzeichnungen sind Erinnerungen, schöne und manchmal weniger schöne, vielleicht auch mal Warnungen, vor allem aber sind sie nützlich: Hat man Fragen oder etwas vergessen, braucht man bloß nachzusehen, was man vormals dazu aufgeschrieben hat. Das Schreiben wird sich bei Glaser zum obsessiven Faible entwickeln.

Zum Erlernen des fehlerfreien Schreibens mit Beachtung der Kommata, Punkte und dergleichen und zur Prüfungsvorbereitung hatte der Schulmeister dem jungen Glaser und seinen Mitschülern immer wieder Passagen aus der Katechismus-Übung, aber auch aus weltlichen Gesetzestexten diktiert. Dazu zählten etwa Das erneuerte Fürstliche Ausschreiben wider das Vollsaufen Anno 1655 oder bestimmte Kapitel aus der Hochzeits- und Kindtauf-Ordnung. Mithilfe dieser Art von Pädagogik lernten die Kinder nicht nur schreiben, sondern wurden zwar nicht mit der ›Muttermilch‹, so doch bereits in jungen Jahren mit dem geltenden Recht und Gesetz vertraut gemacht.50

Auch Mathematik hatte dem jungen Johann Jeremias stets Spaß gemacht. Die vier Grundrechenarten beherrschte er aus dem Effeff. Mit dem Bruchrechnen hatte der Junge gleichfalls keine Schwierigkeiten. Glaser und seine Mitschüler wurden zudem in den natürlichen und anderen nützlichen Wissenschaften unterrichtet. Dazu zählten (so würden wir es heute ausdrücken) die Astronomie, Biologie oder Heimat- und Sachkunde. Der junge Glaser lernte dabei etwa etwas über die Zeichen der Planeten, etwas über Sternschnuppen,über Blitze und Donner, er paukte Lektionen über Kräuter, Bäume, Stauden und Wurzeln oder über den Nutzen der Weiden-Bäume oder dass die Blüten und der Saft von Holunder-Beeren zur Gesundheit dienlich seien. Er lernte, wie sich Kröten und Frösche unterscheiden. Der Schulmeister erklärte der Schul-Jugend die einzelnen Organe von Schweinen und deren Funktionsweise. Dazu sollte er die Gelegenheit nutzen, wenn irgendein Schwein geschlachtet wird. Glaser lernte seinen Amtsbezirk kennen, die Funktionsweise von Amtsgebäuden und Rathäusern, die Aufgaben der einzelnen Beamten, aber auch die Einteilung und Besteuerung von Erbgütern, Frei-Gütern und Laß-Gütern (verpachteten Gütern). Ebenso wurde Glaser und seinen Mitschülern der Umgang mit den zahllosen Geld-, Maß- und Gewichtseinheiten auch mittels praktischer Beispiele beigebracht.51

Zu den Aufgaben des Schulmeisters von Johann Jeremias gehörte ebenso, die Jugend von abergläubischen und irrigen Meinungen des gemeinen Mannes abzuführen und zu lehren, dass es eben nicht allezeit der böse Feind – das Synonym für den Teufel – und die Hexen waren, die ihre Finger bei vermeintlich nicht erklärbaren Ereignissen im Spiel hätten, sondern dass es oft natürliche Ursachen gebe. In der Gegend, in der Glaser aufwuchs, wurde nicht selten der Vorwurf erhoben, dass der Teufel in Gestalt des feurigen Drachen in die Häuser und Schornsteine der hexereiverdächtigen Frauen flöge. Beim vorgeblich gesehenen fliegenden Feuer, der Drache genannt, handele es sich aber zumeist entweder um Verpuffungen im Schornstein, von Irrwischen erzeugte Lichter oder um Stern-Schnuppen, welche sonderlich zu der Herbst-Zeit des Nachts bei hellem Wetter oft gesehen werden, so die Erklärung, die durch die Schulmeister in solchen Fällen zu erfolgen hatte.52

Johann Jeremias Glaser wuchs in einem Landstrich auf, der von einem äußerst bildungsaffinen Landesherrn regiert wurde. Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1601–1675) gilt zu Recht als Kirchen- und Staatsreformer, vor allem als Vorreiter moderner Pädagogik. Seine (im wahrsten Sinne des Wortes) Schule machenden pädagogischen Maßnahmen gipfelten in zwei, dutzende von Seiten umfassenden Schulordnungen, die den bildenden Alltag der Schulkinder bis in das kleinste Detail regelten. Am Anfang stand die Einführung einer allgemeinen Schulpflicht, die bereits im Jahr 1642 in Kraft trat:53Alle Kinder, Knaben und Mägdlein, sowohl in Dörfern als in Städten, sollen, sobald sie das fünfte Jahr ihres Alters zurück gelegt, in die Schule gehen. Die Schulpflicht galt bis zum zwölften Lebensjahr. Die dörflichen und städtischen Elementarschulen bestanden aus drei Klassenstufen. War in einem Ort aufgrund geringer Einwohnergröße keine gesonderte Mägdlein-Schule vorhanden, dann durften beide Geschlechter gemeinsam – aber getrennt voneinander sitzend – unterrichtet werden.54

Dass die Durchsetzung der Schulpflicht kein bloßer ›Papiertiger‹ war, zeigt ein Beispiel aus dem kleinen Dörfchen Westhausen, südlich von Hildburghausen gelegen, welches sich 1662 ereignete: Als nun nach geendigten Ferien und verrichteter Ernte die Schule wieder angefangen worden – so berichtete es der örtliche Schulmeister –, haben die Eltern ihre Kinder nicht hinein schicken wollen, weil auch der Sohn einer im Ort als Hexe verdächtigten Frau die Dorfschule besuchte. Die verängstigten Eltern machten die Forderung auf, ihre Kinder erst dann wieder zum Unterricht zu schicken, wenn dieser Junge dem Schulgebäude fernbleibe. Weil aber dessen kein Befehl, ihm die Schule zu verbieten, ergangen sei, hatte der Schulmeister die Geschehnisse an seine vorgesetzte Behörde gemeldet. Worauf ein ernster Befehl an die Gemeinde ergangen, bei hoher Strafe, ein jeder seine Kinder in die Schule zu schicken, welches dann geschehen.55

Neben den Ferienzeiten, dem Schuljahresbeginn, den schulfreien Tagen oder der Auflage, nur im Krankheitsfall der Schule fernzubleiben, wurde in den Schulordnungen (von 1642 und 1672) genau festgelegt, wie Jungen und Mädchen der lutherische Katechismus, biblische Sprüche, Psalmen und Gebetlein wie auch das Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen sowie christliche Zucht und gute Sitte beigebracht werden sollten. Dies begann mit der Festlegung einheitlicher Schulbücher und genauen Stundenplänen, setzte sich über klar definierte Lernziele pro Klassenstufe fort und ging bis zum genauen Ablauf der Schuljahresabschlussprüfungen und dem Verfassen der normierten Schulzeugnisse. Dem Lehrkörper wurden auch konkrete pädagogische Maßnahmen an die Hand gegeben: Er sollte etwa gegenüber seinen Schul-Kindern ein väterliches Herz und Gemüt tragen, fein laut reden und in sich nicht murmeln, jedoch auch nicht gar zu sehr schreien, den Lernstoff nicht zu geschwind und übereilt vermitteln, Mädchen und Jungen nach ihrem von Gott anbefohlenen Talent fördern oder bei Fehlern die Korrektur zwei-, drei- oder viermal wiederholen […] lassen. Doch auch die Eltern wurden in die Pflicht genommen, die Schulmeister und vor allem ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen.56

Aber zurück in die Meisterei von Waltershausen. Johann Jeremias sieht an diesem Dienstagnachmittag aus dem Augenwinkel seine siebenjährige Schwester aus der Schule kommen. Sechs Schulstunden, drei am Vormittag und drei am Nachmittag, hatte sie hinter sich gebracht, auch das wusste der 16-Jährige noch. Außer mittwochs und samstags – da man Nachmittag-Ferien zu haben pflegt – musste ein Schultag sechs Unterrichtsstunden haben.57 Er mochte sie sehr, seine kleine Schwester. Fast hätte er sie ob ihres Tages angesprochen, dann sah er aber in das strenge Gesicht des Vaters, das, ohne dass er die Mundwinkel bewegt hätte, sagte: »Du willst doch nicht etwa Maulaffen feilhalten und die Zeit mit Geschwätz verplempern!«

Seit früher Kindheit hatte Johann Jeremias seinen Vater zu Hinrichtungen oder anderen Strafexekutionen begleitet, auch wenn dieser sie selbst nicht durchführte. Bereits als Junge hatte er Hexen brennen sehen, Mörder, die aufgeknüpft, oder Diebe, die ausgepeitscht wurden. Er sollte lernen, lernen durch Zusehen, hatte der Vater stets und ständig wiederholt. Der junge Glaser studierte optisch die scharfrichterlichen Techniken, vor allem die schwierigste und herausforderndste: die Enthauptung durch das Schwert. Der 16-Jährige wusste, nur wenn ihm diese in den Augen der Gesellschaft ehrenhafteste Form der Hinrichtung professionell und zu Volkes Zufriedenheit gelingen würde, hätte er überhaupt eine Chance, an eine der raren und deswegen begehrten Scharfrichterstellen zu kommen. Erst vor wenigen Tagen hatte er erstmals die so symbolische Waffe des Vaters in Händen halten dürfen. Ja, auch sein Vater besaß ein Richtschwert, obgleich es ihm im Laufe seines Lebens bisher verwehrt geblieben war, ein amtlich bestallter Vollstrecker der göttlichen Justiz zu werden. Die acht Pfund hatten sich doppelt so schwer angefühlt.

Sein Vater hatte ihn langsam an das Handwerk herangeführt. Vor seinem Schulabschluss war es nur der mit Hunderten anderen geteilte Besuch der Strafvollstreckungen gewesen. Der Vater hatte dabei immer wieder betont, wie wichtig es sei, das Spektakel aus der anderen Perspektive zu erleben: Damit man weiß, wie das Publikum tickt und was es will, wenn man selbst das Richtschwert schwingen muss. Danach schulte der Vater nach und nach seinen Sohn. Auch die peinliche Frage gehörte dazu. Immer wieder hatte er dem Sohn die Funktion und Wirkung der Folterinstrumente gezeigt und erklärt, wie weit man drehen und schrauben durfte. Die Kunst, dem Delinquenten ein Geständnis zu entlocken, ohne dass er bleibende Schäden davonträgt, ist mindestens ebenso schwierig, wie einen Kürbis waagerecht mit dem Richtschwert zu teilen; damit hatten sie das Training der Enthauptung vor wenigen Tagen begonnen. Jahre später würde der Junge die Hinrichtung mit dem Schwert an Ziegen, Schweinen und vor allem eingefangenen herrenlosen Hunden üben und zur Perfektion bringen.

Dass der Vater von Johann Jeremias Glaser den Sohn auch zu anderen, verwandten und freundschaftlich verbundenen amtlich bestallten Totmachern zur Erlernung des scharfrichterlichen Handwerks schickte, ist wahrscheinlich, wir wissen es aber nicht. Genauso wissen wir nicht, ob der junge Glaser als wandernder Scharfrichtergeselle durch die Lande zog, um seine Fähigkeiten zu verbessern oder seine Dienste anzubieten, wie es einhundert Jahre vor ihm sein Nürnberger Berufskollege Franz Schmidt getan hatte.58 Der Vater unterrichtete den Jungen in den wirtschaftlichen Grundlagen der Abdeckerei und wies ihn in die menschliche und tierische Anatomie ein, nicht nur ob der richtigen Häutung der tierischen Felle oder der ordnungsgemäßen Anwendung der Tortur, sondern auch, um zu heilen. Fast alle ausgebildeten Scharfrichter im Reich boten auch ihre Dienste als Heiler von Mensch und Vieh an und verdienten so gutes Geld. Ob der junge Glaser zu Verwandten geschickt wurde, um seine ärztlich-chirurgischen Kenntnisse zu vertiefen – wie er dies später bei seinem ältesten Sohn und Nachfolger tun sollte –, auch das wissen wir nicht. Aber ansonsten wissen wir so ziemlich alles über das lange Leben und auch den Tod von Johann Jeremias Glaser.

1680 Der Totmacher

Es ist eine regelrechte Prozession, die sich von der Stadt, die gerade zur Residenz erhoben wurde, auf dem zweistündigen Weg zum Breuberg hinaufschlängelt. Glaser schätzt, dass es mehr als 500 Menschen sind; Junge und Alte, Frauen und Männer, Kinder und Betagte, Arme und Reiche. Auch aus den umliegenden Dörfern sind sie gekommen, um dem bevorstehenden Spektakel beizuwohnen.

Johann Jeremias Glaser stehen die Schweißperlen auf der Stirn. Dies ist aber nicht in erster Linie den sommerlichen Temperaturen an diesem 25. Juli 1680 geschuldet, sondern Glasers Anspannung. In Kürze muss er das vollbringen, worauf ihn sein Vater jahrelang vorbereitet und geschult hat. Seit er 16 Jahre alt war, hat er es mit seinem Vater immer wieder geübt, der Junge wurde regelrecht gedrillt. Zunächst mit Kürbissen, später dann mit starken Rhabarberstängeln. Diese mit dem Richtschwert zu teilen, kommt am ehesten dem Widerstand und dem nötigen Kraftaufwand gleich, der benötigt wird, um einen menschlichen Nacken zu durchtrennen. In Kürze muss Glaser beweisen, was er in all den Jahren gelernt hat, nur dass es keine kräftigen Rhabarberstängel sein werden, die der junge Mann möglichst mit einem Hieb zu durchtrennen hat, sondern eine menschliche Halswirbelsäule mit ihrer Nackenmuskulatur.59

Glaser weiß, was geschehen kann, wenn er versagen oder Fehler machen würde. Die Geschichte über seinen Urgroßvater Otto Heinrich Wahl hat der Vater dem jungen Johann Jeremias zur Warnung oft genug erzählt. Jetzt stehen dem mittlerweile 27-jährigen Glaser die Worte bildlich vor Augen. Die Menge giert zwar nach dem Spektakel, zugleich erwartet das bei Hinrichtungen zahlreich anwesende Publikum, dass der Scharfrichter sein Handwerk beherrscht und den Kopf mit einem Hieb vom Rumpf trennt. Musste er mehrfach zuschlagen oder blieb das Schwert stecken, konnte ihm das leicht zum Verhängnis werden. Seinen Urgroßvater hätte es um ein Haar das Leben gekostet, obwohl er noch nicht einmal etwas dafür konnte. Es war kurz vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges. Auf Otto Heinrich Wahl ruhte bereits der Nimbus eines unbeugsamen Totmachers, vor allem aber vielbeschäftigten Hexenbrenners. Wahl wurde nach Weimar beordert, um den dortigen Berufskollegen, der mit einer verheirateten Frau Ehebruch begangen hatte, der peinlichen Frage zu unterziehen. Auf der Hälfte seines Weges kam er in das Amtsstädtchen Ilmenau, wo gerade eine Hinrichtung stattfinden sollte. Als der Delinquent erfuhr, dass Wahl vor Ort war, ersuchte er diesen, die Vollstreckung der Todesstrafe zu übernehmen. Wahl lehnte ab. Er verfolgte aber als Zaungast die Enthauptung. Es kam, wie es kommen musste. Der Scharfrichter musste mehrmals zuschlagen. Daraufhin brach unter dem Volk eine Gemurre und Tumult aus. Der Zorn des wütenden Pöbels richtete sich aber nicht nur gegen den ungeschickten Scharfrichter, sondern auch gegen andere Gerichtspersonen und ebenso gegen Wahl selbst. Wenn nicht einige Bürger, vor allem aber ein Adeliger, eingeschritten wären und Wahl aus des tobenden Mobs Händen gerissen und in ihren Schutz genommen hätten, dann hätte er wohl des Todes sein müssen. Allerdings war Wahl durch Steinwürfe sehr gefährlich […] verletzt worden, sodass er seinen rechten Arm über Monate nicht mehr bewegen konnte. Die Ereignisse hatten Glasers Urgroßvater so traumatisiert, dass er nur dann wieder einen Menschen richten wollte, wenn die Hinrichtungsstätte mit genügsamem und besserem Schutz und Schirm versehen sei.60

Diese Geschichte hat sich tief in Glasers jugendliches Gedächtnis eingegraben und ist in diesem Moment so präsent, als hätte er die Geschehnisse selbst miterlebt. Er ist aufgeregt, er verspürt gar eine gewisse Angst; Angst davor, zu versagen und seine berufliche Ehre aufs Spiel zu setzen, und Angst, deswegen mögliche körperliche Konsequenzen erleiden zu müssen.

Die Menschenmenge, an deren Spitze ein von den Wachmannschaften abgeschirmter Karren fährt, mit einem aufgerichteten Holzbalken, an dem eine Frau angekettet ist, schiebt sich langsam, aber stetig den Breuberg hinauf. Die Anspannung bei Glaser nimmt immer weiter zu. Er versucht, sich gedanklich abzulenken. Er blickt ins Umland, hinunter ins Flusstal der Werra, seitwärts auf den Gipfel des Dolmar. Glaser erkennt die zu Füßen des Breubergs liegenden Dörfer und stellt fest, dass diese Hinrichtungsstätte mit Bedacht gewählt wurde. Einen auf dem fast baumlosen Breuberg brennenden Scheiterhaufen sieht man meilenweit im Umland. Er würde auch den Menschen, die nicht zur Hinrichtung gekommen sind, signalisieren: Seht her, hier brennt eine Dienerin des Teufels. Hütet Euch, es ihr gleichzutun und von Gott abzufallen, sonst droht auch Euch genau dieses Schicksal. In diesem Moment erreicht der Pferdekarren mit der darauf angeketteten Hexe die Hinrichtungsstätte.61

Johann Jeremias Glaser wird an diesem 25. Juli des Jahres 1680 zum ersten Mal selbstständig scharfrichterlich tätig werden und eine Hinrichtung durchführen: Er hat eine Hexe mit dem Schwert gerichtet, ist gewesen Magdalena, Siegmund Hennebergers Eheweib von Neubrunn. Der Leichnam der Frau wird anschließend verbrannt.62

Im folgenden Jahr muss Johann Jeremias Glaser von Amts wegen erneut zum Richtschwert greifen und wiederum eine der Hexerei geständige Frau enthaupten. Hinter ihren Namen wird er jedoch den Zusatz setzen, dass die Witwe seine Probandin gewesen sei.63 Glaser hat an der Frau folglich sein Meisterstück vollzogen und damit die Probe erbracht, die scharfrichterliche Kunst zu beherrschen. Beide Exekutionen sind Glaser gelungen, beide Male konnte er mit nur einem Schwerthieb den Kopf vom Körper trennen. Bevor städtische oder landesherrschaftliche Obrigkeiten Scharfrichter in ihre Dienste stellten, mussten die angehenden Festangestellten öffentliche Proben ihres Könnens liefern. Dazu gehörte an erster Stelle eine ordnungsgemäße und professionelle Enthauptung.64 Nicht anders verhielt es sich im gerade aus Erbteilungen hervorgegangenen kleinen Herzogtum Sachsen-Meiningen; der jetzt eigenständig herrschende Herzog brauchte auch seinen eigenen Henker und der hieß fortan Johann Jeremias Glaser.65 Bis zu seinem eigenen Tod wird Glaser der amtlich bestallte Totmacher des Herzogtums sein. 44 Jahre lang wird er die Übertreter der göttlichen Ordnung im Auftrag der Obrigkeit ihren – in den Augen der Zeitgenossen – gerechten Strafen zuführen. Kleine und mittlere Delikte werden durch ihn mit Ehren- oder Leibesstrafen geahndet, schwere Verbrechen sind mit dem Tod zu bestrafen. Die öffentliche Strafvollstreckung war nicht nur ein Akt der Sühne, sondern diente zugleich der Abschreckung.

Johann Jeremias Glaser war für die gottgewollte und ordnungsgemäße Durchführung der Bestrafung zuständig, das heißt aber nicht, dass er auch immer in persona Hand anlegte. Selbst Hinrichtungen übertrug er ab und zu an Dritte. So führte etwa die letzten beiden Enthauptungen zu Glasers Lebzeiten – im Jahr 1715 wurde ein Ehebrecher geköpft und 1722 teilte eine Kindsmörderin dasselbe Schicksal – sein ältester Sohn und späterer Nachfolger im Scharfrichteramt aus; vermutlich spielte hier Glasers bereits fortgeschrittenes Alter eine Rolle, aber auch der Wunsch des treu- und vorsorgenden Vaters, dem Sohn das Amt frühzeitig zu sichern.66

Insgesamt sollte Glaser in viereinhalb Dekaden gerade einmal 22 Mal eine Todesstrafe selbst vollstrecken; sechs Todeskandidaten ließ er durch andere richten. In der Summe und bezogen auf die vielen Jahre ist dies nicht viel. Vor allem eingedenk des Umstandes, dass sein berühmter Nürnberger Berufskollege Meister Franz Schmidt in ebenso vielen Dienstjahren (aber 100 Jahre früher) das 16-Fache an Todesurteilen zu vollstrecken hatte, ist sehr leicht ein Überlieferungsproblem als möglicher Hintergrund anzuführen.

Dem ist aber nicht so. Durch Vergleiche mit Chroniken können Glasers scharfrichterliche Aufzeichnungen ab dem Jahr 1683 als nahezu vollständig eingestuft werden.67 Bei der gravierenden Diskrepanz der scharfrichterlichen Arbeitsbelastung von Glaser im Vergleich zum Nürnberger Henker spielen Ort und Zeit die entscheidende Rolle. In einer Reichsstadt mit rund 40 000 Einwohnern gab es nun einmal eine höhere Kriminalitätsrate als in einem ländlich-dörflich geprägten Herzogtum mit nicht einmal 20 000 Einwohnern.68 Zudem lebte und arbeitete Glaser zu einer Zeit, in der »die Hochkonjunktur im Strafvollzug«69 vorbei war.

Die höchste Arbeitsbelastung hatten die Strafvollstrecker im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts und mehr noch im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts. Ein Münchner Scharfrichter brüstete sich 1626 damit, während seiner 20-jährigen Amtszeit »400 Personen vom Leben zum Tod hingerichtet« zu haben.70 Der Hexenwahn grassierte im Reich. Für Scharfrichter gab es viel zu tun. Der bereits erwähnte Urgroßvater von Glaser, Otto Heinrich Wahl, verbrannte hunderte von vermeintlichen Teufelsbündnerinnen auf dem Scheiterhaufen. Auch wenn Glasers erste beide Exekutionen vermeintliche Hexen betrafen, war doch die Zeit der großen Verfolgungen zumindest in diesem Teil des Reiches vorbei; es wird darauf zurückzukommen sein. Im Vergleich mit dem Nürnberger Henker Meister Franz Schmidt nimmt sich die scharfrichterliche Tätigkeit Glasers mehr als nur bescheiden aus.

Die Vollstreckungen der einzelnen Todesstrafen zweier Scharfrichterim Vergleich:

Franz Schmidt 44 Jahre Scharfrichter von 1573 bis 1617

Johann Jeremias Glaser 45 Jahre Scharfrichter von 1680 bis 1725

Enthauptung

178

13

Strangulation

171

5

Rädern

30

1

Ertränken

3

0

Lebendig verbrennen

2

3

Gesamt

38471

22

Johann Jeremias Glaser vollstreckte nur wenige, aber bis auf das Ertränken alle damals verbreiteten und üblichen Todesstrafen. Deutlich am häufigsten richtete er zum Tode Verurteilte mit dem Schwert hin.