Der Katteprozess – Justizmord oder Gesetzestreue? Eine strafrechtliche Interpretation der Urteile und deren Umsetzung in Bezug auf die preußischen Kriegsartikel - Holger Skorupa - E-Book

Der Katteprozess – Justizmord oder Gesetzestreue? Eine strafrechtliche Interpretation der Urteile und deren Umsetzung in Bezug auf die preußischen Kriegsartikel E-Book

Holger Skorupa

0,0
18,99 €

oder
-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Helmut-Schmidt-Universität), Veranstaltung: Friedrich II. oder Friedrich der Große?, Sprache: Deutsch, Abstract: In der königlichen Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. entwickelte sich das preußische Offizierskorps zu einem der Fundamente des gesamtstaatlichen Ethos des frühmodernen Soldatentums. Unbedingte Treue zum preußischen König, eine exzellente Aus- und Fortbildung soldatischer Tugenden sowie ein gesteigertes soziales Ansehen – vor allem der Offiziere in der Öffentlichkeit – prägten den Wandel dieser Zeit. Dies wurde besonders in dem seit 1713 von König Friedrich Wilhelm I. forcierten Reformwerk in Bezug auf rationale Religiosität und funktionalistischem Staatsgebilde deutlich und ließ das Bild des preußischen Landesherrn als Soldatenkönig entstehen. An der Spitze jener soldatischen Ausprägungen stand das Regiment Gens d´Armes , dem der König selbst als Kommandeur vorstand. Stolz, Ehre und Kronloyalität bildeten die Basen des Gens d´Armes, in dem den Offizieren in besonderer Weise die Anerkennung der preußischen Gesellschaft anheim wurde. Bekanntlich entsprang gerade diesem Regiment einer der Hauptschuldigen des Prozesses, der in erheblichem Maße den Konflikt Friedrich Wilhelms I. mit seinem Sohn und Thronfolger Friedrich verdeutlichte. Der Leutnant der Gens d´Armes Hans Hermann von Katte galt als engster Vertrauter Friedrichs und schon bald als Mitwisser und -täter der Pläne des Königssohnes. Denn der Kronprinz konnte und wollte die Erziehungsmethoden des preußischen Königs einerseits und die hohen Ansprüche der soldatischen Tugenden andererseits nicht internalisieren. Gleichsam entwickelte sich aus jenem familiären Konflikt die schwierigste innenpolitische Krise des jungen Preußen in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. Diese setzte mit dem gescheiterten Fluchtversuch des preußischen Kronprinzen am 5. August 1730 in Steinsfurth ein und gipfelte kaum drei Monate später in der Hinrichtung des Freundes des Thronfolgers – eben jenem Gardekürassier-Offizier Katte. Vor allem die Rolle des engsten Vertrauten Friedrichs in dem vermeintlichen Desertionskomplott sowie die juristische Umsetzung des preußischen Kriegsrechtes und die besondere Funktion Friedrich Wilhelms I. als oberster Gerichtsherr sollen daher im Folgenden betrachtet und interpretiert werden. Vor diesem Hintergrund bricht die vorliegende Ausarbeitung die Ausprägung bisheriger Forschungsergebnisse in Bezug auf den Katteprozess.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.


Ähnliche


Impressum:

Copyright (c) 2013 GRIN Verlag GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.

Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.

Jetzt beiwww.grin.com

Inhalt

 

1. Einleitung

2. Der Arrest der vermeintlichen Deserteure

2.1 Die königliche Untersuchungskommission und der Kronprinz in Küstrin

2.2 Die Verhöre des Hans Hermann von Katte in Berlin

3. Desertion oder Desertionskomplott – Das preußische Kriegsrecht

4. Das königliche Kriegsgericht und die Rolle des Königs

4.1 Verhandlungen – Die Urteile der Offiziere

4.2 Die Verschärfung des Katte-Urteils durch Friedrich Wilhelm I.

4.3 Die Hinrichtung Kattes als Mittel der Bekehrung?

5. Schlussteil

6. Quellen – Anhang

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungen

 

1. Einleitung

 

In der königlichen Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. entwickelte sich das preußische Offizierkorps zu einem der Fundamente des gesamtstaatlichen Ethos des frühmodernen Soldatentums. Unbedingte Treue zum preußischen König, eine exzellente Aus- und Fortbildung soldatischer Tugenden sowie ein gesteigertes soziales Ansehen – vor allem der Offiziere in der Öffentlichkeit – prägten den Wandel dieser Zeit. Dies wurde besonders in dem seit 1713 von König Friedrich Wilhelm I. forcierten Reformwerk[1] in Bezug auf rationale Religiösität und funktionalistischem Staatsgebilde deutlich und ließ das Bild des preußischen Landesherrn als Soldatenkönig entstehen. An der Spitze jener soldatischen Ausprägungen stand das Regiment Gens d´Armes[2], dem der König selbst als Kommandeur vorstand. Stolz, Ehre und Kronloyalität bildeten die Basen des Gens d´Armes, in dem den Offizieren in besonderer Weise die Anerkennung der preußischen Gesellschaft anheim wurde.

 

Bekanntlich entsprang gerade diesem Regiment einer der Hauptschuldigen des Prozesses, der in erheblichem Maße den Konflikt Friedrich Wilhelms I. mit seinem Sohn und Thronfolger Friedrich verdeutlichte. Der Leutnant der Gens d´Armes Hans Hermann von Katte galt als engster Vertrauter Friedrichs und schon bald als Mitwisser und -täter der Pläne des Königssohnes. Denn der Kronprinz konnte und wollte die Erziehungsmethoden des preußischen Königs einerseits und die hohen Ansprüche der soldatischen Tugenden andererseits nicht internalisieren.[3] Gleichsam entwickelte sich aus jenem familiären Konflikt die schwierigste innenpolitische Krise des jungen Preußen in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. Diese setzte mit dem gescheiterten Fluchtversuch des preußischen Kronprinzen am 5. August 1730 in Steinsfurth ein[4] und gipfelte kaum drei Monate später in der Hinrichtung des Freundes des Thronfolgers – eben jenem Gardekürassier-Offizier Katte. Vor allem die Rolle des engsten Vertrauten Friedrichs in dem vermeintlichen Desertionskomplott sowie die juristische Umsetzung des preußischen Kriegsrechtes und die besondere Funktion Friedrich Wilhelms I. als oberster Gerichtsherr sollen daher im Folgenden betrachtet und interpretiert werden.[5]

 

Vor diesem Hintergrund bricht die vorliegende Ausarbeitung die Ausprägung bisheriger Forschungsergebnisse in Bezug auf den Katteprozess, da ein Großteil der themenbezogenen Publikationen stark auf den preußischen Thronfolger Friedrich oder des Königs Absichten fokussiert waren und sind.[6] Dies scheint sicherlich notwendig, erweist sich jedoch bezüglich der Rolle des Gardekürassier – Offiziers Hans Hermann von Katte in dem Prozess um den vermeintlichen Desertionskomplott und der Urteilsfindung als kaum ausreichend. Aufgrund dieser Tatsache versucht die vorliegende Ausarbeitung den offensichtlichen Konflikt zwischen Friedrich Wilhelm I. und dem Kronprinzen Friedrich mit besonderem Bezug auf den Leutnant der Gens d´Armes zu analysieren.

 

So soll entscheidend sein, ob die Resultate der zentralen Fragestellung der Arbeit der Entwicklung der historiographischen Forschungsstände bis in das 21. Jahrhundert hinein entgegenwirken und unter Umständen gar zu einem Ergebnis gelangen könnten, das von den bisherigen zu trennen ist. Tatsächlich wurde der Katteprozess in seinen juristischen[7], militärhistorischen[8] als auch herrschaftlichen[9] Ausdehnungen seit jeher kontrovers und besonders kritisch betrachtet: noch zu Lebzeiten Friedrich Wilhelms I. überwog der Vorwurf an dem preußischen König, im Sinne eines absolutistischen Monarchen einen Justizmord begangen zu haben, d.h. die Hinrichtung des Hans Hermann von Katte besäße kein juristisches Fundament.[10] Jene Auffassung bestimmte die historiographischen Forschungsergebnisse bezüglich des Katteprozesses einiger Publikationen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts.[11]

 

Gleichsam entwickelte sich parallel bis zum Ende des 20. Jahrhunderts die Idee der Tragödie einer Freundschaft[12], die letztlich mit der körperlichen Hinrichtung des Gardekürassier-Offiziers Katte einerseits und der seelischen Exekution des Kronprinzen Friedrich andererseits im November 1730 endete.[13] Auch dieses Resultat historischer Forschungsarbeit blieb ein wesentlicher Bestandteil in der Kontroverse um den Katteprozess.[14] Die bisherigen Erkenntnisse verdeutlichen jedoch vor allem zwei historiographisch wie juristisch entscheidende Faktoren: die wissenschaftliche Aufarbeitung des zentralen Forschungsfeldes der vorliegenden Arbeit lag im Schwerpunkt auf der Rolle Friedrichs.[15] Darüber hinaus setzte mit der Idee der „Kattetragödie“[16] der psycho-analytische Ansatz – vor allem bezüglich des Konfliktes zwischen dem preußischen König und dem Kronprinzen – ein, der die Forschungsergebnisse bis zum Ende des 20. Jahrhunderts weitestgehend bestimmte.[17] Der zentrale Bezug jener historiographischer Resultate findet sich in der oben beschriebenen seelischen Exekution des Thronfolgers durch das Urteil gegen Katte und den möglichen charakterlichen Deformierungen, die sich unter Umständen auf das spätere Schaffen Friedrichs als preußischer König auswirkten.

 

Gleichzeitig entwickelte sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine wissenschaftliche Diskussion um die juristisch korrekte Anwendung des preußischen Kriegs- und Strafrechtes[18] durch Friedrich Wilhelm I. als obersten Gerichtsherrn. Das Ergebnis jener historischen Untersuchungen durch renommierte Juristen[19] war die Darstellung des Konfliktes zwischen der justiziablen Realität der preußischen Kriegsartikel und dem Kriegsrecht der Gnade eines absolutistischen Herrschers versus der väterlichen Züchtigung des Thronfolgers. Doch auch hier stand weniger der Leutnant der Gens d´Armes als vielmehr der Kronprinz Friedrich im besonderen Fokus der Publikation.[20]

 

Vor allem neueste Werke beziehen sich wieder explizit auf die Frage des geltenden Rechtes und gehen dabei verstärkt auf die Funktion des Hans Hermann von Katte als engstem Vertrauten des Kronprinzen Friedrich ein.[21] Dabei erhebt insbesondere der Historiker Kloosterhuis den Anspruch, die Komplexität der Ereignisse im Spätsommer und Herbst 1730 sowohl juristisch als auch militärhistorisch hinterfragen zu wollen.[22] Aufgrund dieser Tatsache und der damit verbundenen engen Relation zum zentralen Thema dieser Ausarbeitung bildet jene Publikation die wissenschaftliche Basis des vorliegenden Textes und ist der Anstoß der im Folgenden zu klärenden These: weder die Auffassung Friedrich Wilhelms I. als absolutistischer Monarch noch das Faktum der Jugendfreundschaft zwischen dem preußischen Thronfolger Friedrich und dem Gardekürassier – Offizier Hans Hermann von Katte bestimmten vordergründig den Urteilsspruch des Königs, sondern vielmehr handelte der Landesherr im definitorischen Sinne der gültigen Kriegsartikel und der Aufrechterhaltung der soldatischen Kronloyalität. Friedrich Wilhelm I. wollte mit der Hinrichtung Kattes ein Exempel statuieren.

 

Vor dem Hintergrund jenes Ansatzes werden im Folgenden zunächst die Gründe für die Zusammensetzung der königlichen Untersuchungskommission und die daraus resultierenden Erkenntnisse der Verhöre des Thronfolgers seit August 1730 hinterfragt. Dies erscheint unabdingbar, da sich zahlreiche Fragen des Generalauditeur-Leutnants Mylius an Friedrich explizit auf die Rolle des Hans Hermann von Katte in dem vermeintlichen Desertionskomplott beziehen.[23] Anschließend sollen die Art und Auswirkungen der Haftbedingungen, die Katte in Berlin betrafen, vor dem Hintergrund der Aussagen und Rechtfertigungen des Gardekürassier-Offiziers interpretiert werden.[24] Im weiteren Argumentationsgang wird das geltende Strafrecht in Preußen erläutert, um für die folgende Analyse der Absichten und Urteilssprüche des königlichen Kriegsgerichtes[25] ein Fundament für die weiteren Ausführungen zu erhalten. Dies soll in der Abwandlung der Richtersprüche durch Friedrich Wilhelm I. münden, wobei besonders die Ziele und vermeintlichen Absichten des preußischen Königs dargestellt und analysiert werden.[26] Im Folgenden wird schließlich geklärt, ob es sich in der Urteilsfindung des obersten Gerichtsherrn um einen Justizmord handelte oder Friedrich Wilhelm I. de jure Recht sprach. Dies soll in der Gesamtheit der Argumentationen die oben genannte These stützen.

 

Um dabei dem Anspruch der kritischen und zeitnahen Arbeit gerecht zu werden, behandelt der vorliegende Text einige besonders wichtige Quellen aus dem Spätsommer und Herbst 1730. Diese sollen sowohl die königlichen wie auch richterlichen Absichten repräsentieren und darüber hinaus die Stellungnahme des Hans Hermann von Katte und Aussagen des Thronfolgers Friedrich als elementare Bestandteile der Ausarbeitung verifizieren.[27] Diese angestrebte Objektivität verhindert im Folgenden de facto die subjektiv unterschiedlich interpretierte Auffassung der Pädagogik Friedrich Wilhelms I., die vom „(…) Vater oder Justizmörder, sadomasochistische[n] Grobian oder staatsdienende[n] Monarch, Raisonfetischist gar mit pathologischen Zügen oder ,Amtmann Gottes’ in Preußen“[28] reicht. Im Sinne der zentralen Fragestellung der Arbeit erweist sich diese Methodik als unabdingbarer Bestandteil in dem beschriebenen Argumentationsgang: Justizmord oder Gesetzestreue?