Die Hörigkeit der Frau - John Stuart Mill - E-Book

Die Hörigkeit der Frau E-Book

John Stuart Mill

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Beschreibung

Die Hörigkeit der Frau ist ein Essay, das 1869 unter dem Namen des englischen Philosophen und Nationalökonomen John Stuart Mill in England veröffentlicht wurde. Das Werk ist das Ergebnis der Gedanken und Ideen, die Mill zusammen mit seiner späteren Ehefrau Harriet Taylor Mill über zwei Jahrzehnte diskutiert und entwickelt hatte. Seine Stieftochter Helen Taylor wird heute meist, aber nicht immer, als Koautorin genannt. Das Thema des Essays, das als eines der wichtigsten Werke der feministischen Theorie des 19. Jahrhunderts gilt, ist eine grundlegende Kritik der ungleichen sozialen Stellung der Frau. Mills charakteristische politische und moralische Argumente, die aus seinen Werken Über die Freiheit, Grundsätze der politischen Ökonomie sowie aus Betrachtungen über die repräsentative Demokratie bekannt waren, wurden in dem Pamphlet wieder aufgegriffen und auf den Zusammenhang zwischen freiheitlicher Kultur und Geschlechterordnung zugespitzt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Forderung der Gleichberechtigung der Geschlechter ein Affront gegen die in Europa bestehenden Normen des Status von Mann und Frau.

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Seitenzahl: 229

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John Stuart Mill

Die Hörigkeit der Frau

Impressum

Texte:             © Copyright by John Stuart Mill

Umschlag:      © Copyright by Gunter Pirntke

Übersetzer:      © Copyrigh by Jenny Hirsch

Verlag:

Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag

Gunter Pirntke

Mühlsdorfer Weg 25

01257 Dresden

[email protected]

Inhalt

Impressum

Erstes Kapitel

Zweites Kapitel

Drittes Kapitel

Viertes Kapitel

Erstes Kapitel

Die vorliegende Arbeit hat den Zweck, so klar, wie es mir irgend möglich ist, die Gründe darzulegen, welche mich von der frühesten Zeit an, wo ich mir überhaupt eine Meinung über soziale und politische Verhältnisse zu bilden vermochte, zu einer Ansicht bestimmten, die ich seitdem unverrückt festgehalten habe und die, weit entfernt, schwächer oder schwankender zu werden, sich durch die Erfahrungen und das Nachdenken des reiferen Lebens bei mir nur immer stärker befestigt hat. Diese Ansicht, welche ich begründen will, ist die, daß das Prinzip, nach welchem die jetzt existierenden sozialen Beziehungen zwischen den beiden Geschlechtern geregelt werden – die gesetzliche Unterordnung des einen Geschlechtes unter das andere –, an und für sich ein Unrecht und gegenwärtig eines der wesentlichsten Hindernisse für eine höhere Vervollkommnung der Menschheit sei und daß es deshalb geboten erscheine, an die Stelle dieses Prinzips das der vollkommenen Gleichheit zu setzen, welches von der einen Seite keine Macht und kein Vorrecht zuläßt und von der andern keine Unfähigkeit voraussetzt.

Die Worte, welche ich der von mir unternommenen Arbeit vorauszuschicken für notwendig hielt, beweisen, wie schwierig sie ist. Man wäre jedoch in einem großen Irrtum, wenn man wähnte, die Schwierigkeit des Unternehmens läge in dem Mangel oder der Unklarheit der Vernunftgründe, auf welchen meine Überzeugung beruht. Ich habe mit andern Schwierigkeiten zu kämpfen, und zwar mit solchen, welche immer da entstehen, wo man es mit einer ganzen Masse sich streitend erhebender Gefühle zu tun hat. Solange eine Meinung sehr fest im Gefühl wurzelt, wird sie sich durch ein gegen sie geltend gemachtes Übergewicht von Argumenten nicht erschüttern lassen, sondern weit eher an Stabilität gewinnen. Wäre die Meinung als Resultat eines Argumentes gebildet worden, so dürfte man hoffen, die Widerlegung desselben werde auch die Festigkeit der Überzeugung erschüttern; beruht sie jedoch lediglich auf Gefühlen, so wird man sich, je schlechter man vor dem Angriff der Argumente bestehen kann, um so eifriger daran klammern und sich überreden, die Gefühle müßten einen tieferen Grund haben, einen Grund, den die Argumente gar nicht zu erreichen vermögen. Solange das Gefühl besteht, wird es nicht aufhören, neue Verschanzungen aufzuführen und die in die alten gelegte Bresche wieder auszufüllen. Und es gibt so viele Ursachen, welche dazu dienen, gerade in bezug auf diese Angelegenheit die Gefühle aller, welche an alten Einrichtungen und Gebräuchen hängen und sie beschützen, recht eingewurzelt und intensiv zu machen, daß es uns nicht wundernehmen darf, wenn wir gerade sie von dem Fortschritt der großen modernen geistigen und sozialen Übergangs-Periode noch so wenig gelockert und unterwühlt finden. Ebensowenig darf man annehmen, die Barbarei, welche Menschen am längsten festhalten, sei ein geringerer Grad von Barbarei als jene, welche sie früher abgeschüttelt haben.

Die Aufgabe derer, welche eine beinahe allgemein verbreitete Ansicht angreifen, wird unter allen Umständen eine sehr schwere sein. Sie müssen ungewöhnlich befähigt und überdies noch sehr glücklich sein, wenn es ihnen gelingt, sich überhaupt nur Gehör zu verschaffen. Andere Leute haben lange nicht so viele Schwierigkeiten, einen endgültigen Urteilsspruch zu erlangen, wie es jenen macht, daß ihre Sache nur einer Untersuchung unterzogen werde, und haben sie sich wirklich Gehör verschafft, so unterwirft man sie einer Reihe logischer Formalitäten, die sonst von keinem anderen Menschen gefordert werden. In allen anderen Fällen geht man von der Ansicht aus, derjenige, welcher eine Sache behauptet, habe sie zu beweisen. Wird jemand des Mordes angeklagt, so liegt es seinen Anklägern ob, den Beweis seiner Schuld zu führen, nicht ihm, seine Unschuld darzutun. Walten in betreff geschichtlicher Tatsachen, bei denen im allgemeinen die Gefühle der Menschen nicht sehr in Frage kommen, Meinungsverschiedenheiten ob, wie z.B. über die Belagerung von Troja, so erwartet man, daß diejenigen, welche behaupten, das Ereignis habe wirklich stattgefunden, ihre Beweisgründe dafür beibringen, und erst wenn dies geschehen, verlangt man, daß die, welche die geschichtliche Wahrheit des Ereignisses anzweifeln, etwas darüber sagen, und fordert von ihnen niemals mehr, als daß sie die von der Gegenpartei vorgebrachten Beweisgründe als nicht stichhaltig entkräften. Handelt es sich um praktischere politische oder soziale Dinge, so wird die Beweisführung von denen erwartet, welche sich als Gegner der Freiheit hinstellen und irgendeiner Einschränkung oder einem Verbot das Wort reden, mag es sich dabei um eine Beschränkung der Freiheit für die Menschheit im allgemeinen handeln, oder mag von einer Ungleichheit oder einem Vorrecht einer Person oder einer Klasse von Personen im Vergleich zu andern die Rede sein. Es ist a priori die Annahme immer zugunsten der Freiheit und Unparteilichkeit. Man geht von der Ansicht aus, die Rücksicht auf das allgemeine Wohl erfordere keine Beschränkung, das Gesetz sei ohne Ansehen der Person für alle gleich, ausgenommen da, wo eine ungleiche Behandlung durch ganz bestimmte Gründe der Justiz oder der Staatsklugheit geboten erscheine. Denjenigen, welche sich zu der von mir vertretenen Meinung bekennen, gestattet man jedoch nicht, von einem dieser Gesetze der Beweisführung Vorteil zu ziehen. Es nützt mir nichts, wenn ich sage, daß diejenigen, welche den Satz verfechten: der Mann habe das Recht zu befehlen und die Frau die Pflicht zu gehorchen, oder der Mann sei geeignet, die Frau ungeeignet zur Herrschaft, die Partei sind, welche die Behauptung aufstellen, und daß es deshalb ihre Aufgabe sei, entweder positive Beweise dafür beizubringen oder sich die Verwerfung ihrer Behauptung gefallen zu lassen. Ebensowenig Vorteil wird es mir bringen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß diejenigen, welche den Frauen Freiheiten und Privilegien vorenthalten wollen, die den Männern rechtlich gewährleistet sind, sich dem zwiefachen Verdacht aussetzen, die Freiheit beeinträchtigen und die Parteilichkeit empfehlen zu wollen, daß von ihnen deshalb die strikteste Beweisführung in ihrer Sache zu fordern sei, und wenn dieselbe nicht so geführt werde, daß sie absolut jeden Zweifel ausschließe, der Urteilsspruch gegen sie ausfallen müsse. In gewöhnlichen Fällen würde man diese Einreden als völlig begründet anerkennen, in dieser Angelegenheit ist man weit entfernt davon. Man verlangt nicht nur von mir, daß ich eine Antwort auf alles habe, was je von denen gesagt ist, die in der Frage auf der andern Seite stehen, sondern ich soll mir auch alles vergegenwärtigen, was möglicherweise noch von ihnen gesagt werden könnte – ich soll ihre Gründe auffinden und dafür sogleich die Entgegnung bei der Hand haben; ich soll gleichzeitig alle Argumente für die Bejahung widerlegen und unüberwindliche positive Argumente für die Verneinung beibringen. Vermöchte ich aber selbst allen diesen Anforderungen zu genügen, ließe ich die Gegenpartei auf dem Kampfplatze zurück mit einer ganzen Anzahl von Argumenten, worauf sie mir die Antwort schuldig geblieben, während ich die ihrigen ohne Ausnahme siegreich widerlegt hätte, so würde man doch immer meinen, ich habe nur erst sehr wenig getan. Eine Sache, die unterstützt ist auf der einen Seite vom allgemeinen Herkommen, auf der andern vom populären Gefühl, hat ein zu großes Vorurteil für sich, und dieses wird sich stärker erweisen als jede Überzeugung, welche ein Appell an die gesunde Vernunft in den meisten Köpfen, mit Ausnahme besonders bevorzugter, hervorbringen kann.

Ich erwähne diese Schwierigkeiten nicht, um mich über sie zu beklagen, und zwar vor allen Dingen um dessentwillen nicht, weil mir das doch nichts helfen würde. Sie sind untrennbar von jedem Streit, der unternommen wird zwischen dem Verständnis der Leute auf der einen und deren Gefühlen und langgehegten Gewohnheiten auf der anderen Seite, und wahrlich, das Fassungsvermögen der großen Menge müßte anders geschult und entwickelt sein, als dies bisher der Fall gewesen ist, ehe man von ihr fordern könnte, sie solle in ihre eigene Fähigkeit, Beweisgründe zu würdigen, ein solches Vertrauen setzen, um bei dem ersten durch Argumente unterstützten Angriff, dem sie logisch keinen Widerstand entgegenzusetzen vermag, praktisch geübte Prinzipien aufzugeben, in welchen sie geboren und erzogen ist und welche die Grundlage der meisten gegenwärtig in der Welt zu Recht bestehenden Einrichtungen bilden. Ich mache den Leuten deshalb auch keineswegs einen Vorwurf daraus, daß sie zu wenig Glauben an Beweisgründe haben, sondern daraus, daß sie dem Herkommen und dem allgemeinen Gefühl ein zu großes Vertrauen schenken.

Das reaktionäre neunzehnte Jahrhundert tritt namentlich durch ein Vorurteil in einen sehr charakteristischen Gegensatz zum achtzehnten, es mißt nämlich den außerhalb des Denkvermögens liegenden Elementen der menschlichen Natur dieselbe Unfehlbarkeit bei, welche das achtzehnte Jahrhundert den denkenden und schließenden Elementen eingeräumt haben soll. An die Stelle der Apotheose der Vernunft haben wir die des Instinktes gesetzt, und Instinkt nennen wir alle Regungen in uns, wofür wir keine vernünftigen Beweggründe aufzufinden vermögen. Dieser Götzendienst, der noch weit erniedrigender als der frühere und überdies der verderblichste von allen falschen Kulten der Gegenwart ist, wird sich wahrscheinlich so lange behaupten, bis eine gesunde Psychologie die wahre Wurzel vieler Dinge bloßlegt, welche jetzt für Zwecke der Natur und göttliche Anordnungen ausgegeben werden. Was nun die von mir zu behandelnde Frage anbetrifft, so bin ich bereit, alle die mir durch das Vorurteil gestellten ungünstigen Bedingungen anzunehmen. Ich willige ein, daß die hergebrachte Sitte und das allgemeine Gefühl so lange als gegen mich entscheidend betrachtet werden sollen, bis nachgewiesen ist, daß Sitte und Gefühl von Jahrhundert zu Jahrhundert ganz anderen Ursachen ihre Existenz verdankten als ihrer Gesundheit und daß ihre Macht viel mehr den bösen als den guten Seiten der menschlichen Natur entstammt. Ich lasse mir gefallen, daß das Urteil gegen mich lautet, bis ich nachgewiesen habe, daß der Richter selbst bestochen sei. Die Konzession ist nicht so groß, wie sie scheinen mag, denn diese Beweisführung ist bei weitem der leichteste Teil meiner Aufgabe.

Man geht bei bestehenden Einrichtungen im allgemeinen von der Voraussetzung aus, dieselben seien geeignet, löbliche Zwecke zu erreichen oder hätten sich doch auf alle Fälle früher einmal dazu geeignet erwiesen, und dies verhält sich in der Tat so, wenn eine Einrichtung eingeführt oder aufrechterhalten wird aufgrund der Erfahrung, daß der beabsichtigte Zweck wirklich in dieser Weise am besten und erfolgreichsten erreicht werden könne. Anders würde es sein, wäre nun die Autorität der Männer über die Frauen bei ihrer ersten Einführung das Resultat einer gewissenhaften Vergleichung zwischen verschiedenen Formen der Herrschaft in der Gesellschaft gewesen. Wäre man, nachdem man mehrere andere Formen der gesellschaftlichen Organisation versucht hätte – wie z.B. die Herrschaft der Frauen über die Männer oder Gleichheit zwischen beiden Geschlechtern oder irgendein anderer Modus der zwischen ihnen geteilten Gewalt –, alsdann nach dem Zeugnis der Erfahrung zu der Entscheidung gekommen, die beste Einrichtung und die sicherste für das Glück und Wohlbefinden beider Geschlechter sei die, nach welcher die Frauen gänzlich unter der Herrschaft der Männer stehen, keinen Teil an irgendeiner öffentlichen Angelegenheit haben und jede für sich noch gesetzlich zum Gehorsam gegen den Mann verpflichtet ist, mit dem sie ihr Geschick vereint hat, so könnte man die allgemeine Annahme dieser Einrichtung für den Beweis ansehen, daß sie zu der Zeit, wo man sie einführte, wirklich die beste gewesen sei. Aber selbst dann könnten die Erwägungen, welche damals zu ihren Gunsten sprachen, im Laufe der Zeit gänzlich aufgehört haben, wie dies ja bei andern gesellschaftlichen Einrichtungen aus frühern Jahrhunderten, denen die größte Wichtigkeit beigelegt ward, vielfach der Fall gewesen ist. Die Sachlage ist jedoch in allen Punkten genau das Gegenteil von allen diesen Voraussetzungen. Zuvörderst beruht die günstige Meinung für das gegenwärtige System, welches das schwächere Geschlecht dem stärkern gänzlich unterordnet, nur auf Theorie, denn man hat niemals mit einem andern nur einen Versuch gemacht, so daß also die Erfahrung in diesem Falle durchaus kein Urteil abzugeben vermag. Zweitens war die Einführung dieses Systems der Ungleichheit niemals das Resultat der Überlegung oder des Vordenkens oder irgendwelcher sozialen Ideen oder sonst einer Erwägung dessen, was zum Besten der Menschheit und zu einer guten gesellschaftlichen Ordnung am ersprießlichsten sei. Es verdankt seine Entstehung einfach dem Umstande, daß vom frühesten Kindesalter der Menschheit an jede Frau sich in einem Zustande der Knechtschaft bei irgendeinem Manne befunden hat. Gesetze und politische Systeme beginnen mit Anerkennung derjenigen Beziehungen, welche sie bereits bei den einzelnen Individuen als bestehend vorfinden. Sie verwandeln das, was eine bloße physische Tatsache war, in ein legales Recht, geben ihm die Sanktion der Gesellschaft und sind grundsätzlich bestrebt, diese Rechte durch öffentliche und organisierte Einrichtungen zu sichern und zu schützen und dadurch die unregelmäßigen und ungesetzlichen Konflikte der physischen Kraft unmöglich zu machen. Diejenigen, welche bereits zum Gehorsam gezwungen worden waren, sahen sich auf diese Weise nun auch gesetzlich dazu verurteilt. Die Sklaverei, welche eine bloße Frage der physischen Kraft zwischen dem Herrn und dem Sklaven gewesen war, wurde geregelt und ward ein Punkt des Übereinkommens zwischen den Herren, welche sich miteinander zum gegenseitigen Schutz verbanden und sich durch ihre vereinigte Kraft ihre gesamten Besitztümer und einschließlich auch ihre Sklaven garantierten. In früheren Zeiten war die Mehrzahl des männlichen Geschlechtes ebensogut Sklaven wie das gesamte weibliche Geschlecht. Und es verflossen viele Jahrhunderte, und unter diesen manches Jahrhundert hoher Kultur, ehe ein Denker kühn genug war, das Recht und die absolute Notwendigkeit der einen oder der andern Sklaverei in Frage zu ziehen. Allmählich standen solche Denker auf, welche den allgemeinen Fortschritt der Gesellschaft unterstützten, und so ist denn in allen Landern des christlichen Europas (in einem derselben allerdings erst in den letzten Jahren) die Sklaverei des männlichen Geschlechts gänzlich aufgehoben, die des weiblichen Geschlechts nach und nach in eine mildere Form der Abhängigkeit umgewandelt worden. Diese Abhängigkeit, wie sie gegenwärtig existiert, ist jedoch keine ursprüngliche Institution, welche durch Erwägungen der Gerechtigkeit und der sozialen Wohlanständigkeit einen frischen Impuls erhalten hätte – sie ist der immer noch andauernde primitive Zustand der Sklaverei, nur gelindert und gemäßigt durch dieselben Ursachen, welche im allgemeinen die Sitten gemildert und alle Beziehungen zwischen den Menschen einem größern Einflusse der Gerechtigkeit und Humanität unterworfen haben. Den Flecken ihrer brutalen Abstammung hat die Abhängigkeit der Frauen dadurch aber noch lange nicht verloren, und es kann deshalb aus dem Umstände, daß sie vorhanden ist, durchaus keine günstige Meinung für ihr Dasein hergeleitet werden. Das einzige, was man vielleicht zu ihren Gunsten anführen könnte, müßte darauf begründet werden, daß sie sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat, während andere Mißbräuche, deren Ursprung auf dieselbe abscheuliche Quelle zurückzuführen ist, längst abgeschafft sind, und in der Tat ist es dieser Umstand, welcher dazu dient, oberflächlicheren Zuhörern die Versicherung so unglaublich klingen zu lassen, daß die Ungleichheit der Rechte zwischen Mann und Frau keine andere Quelle habe als das Faustrecht – das Recht des Stärksten.

Es gibt dem Fortschritt der Zivilisation und der Veredlung des moralischen Gefühls der Menschheit in gewisser Hinsicht ein günstiges Zeugnis, daß die aufgestellte Behauptung den Eindruck des Paradoxen macht. Wir leben jetzt – d.h. eine oder einige der am weitesten vorgeschrittenen Nationen leben jetzt in einem Zustande, in welchem das Gesetz des Stärksten als leitender Grundsatz in den weltlichen Angelegenheiten gänzlich verworfen zu sein scheint; niemand bekennt sich mehr offen dazu, und in den meisten Beziehungen zwischen den Menschen ist auch niemandem mehr dessen Anwendung gestattet. Gelingt es jemandem dennoch, das Recht des Stärkeren zur Ausführung zu bringen, so geschieht dies nur unter irgendeinem Verwande, welcher seiner Handlung den Anschein gibt, als werde durch dieselbe ein allgemeines soziales Interesse gewahrt. Weil dies die augenfällige Lage der Verhältnisse ist, schmeichelt sich das Publikum aber, das Gesetz des Stärkern habe wirklich aufgehört und könne unmöglich den Grund für die Existenz einer Einrichtung bilden, welche bis auf den heutigen Tag in vollster Kraft besteht. Man denkt, eine unserer gegenwärtigen Institutionen, möge sie begonnen haben, wie sie wolle, könnte sich unmöglich bis zu unserer jetzigen Periode vorgeschrittener Zivilisation erhalten haben, wenn sie nicht gestützt würde durch ein wohlbegründetes Gefühl ihrer Paßlichkeit für die menschliche Natur und ihrer Ersprießlichkeit für das allgemeine Beste. Die Leute übersehen dabei nur die große Lebensfähigkeit und Dauerhaftigkeit solcher Institutionen, welche der Macht das Recht an die Seite setzen; sie überlegen nicht, wie fest und zähe man an diesen hängt, wie sehr die guten wie die bösen Neigungen derer, welche die Macht in Händen haben, sich vereinigen, um sie festzuhalten; wie langsam schlechte Institutionen zu Fall gebracht werden können, wie sie nur sehr vereinzelt schwinden und zuerst immer die, welche am wenigsten mit den Gewohnheiten des täglichen Lebens verwachsen sind. Man bedenkt nicht, daß diejenigen, welche gesetzliche Macht erlangten, weil sie zuerst physische besaßen, jener sich selten eher entäußert haben, als bis diese physische Macht auf die bis dahin Unterdrückten übergegangen war. Da nun ein solcher Wechsel der physischen Kraft in der Sache der Frauen niemals zu erwarten steht und da sich zu diesem Umstande noch einige andere gesellen, welche den Fall ganz besonders eigentümlich und charakteristisch machen, so ist es wohl als gewiß anzunehmen, daß dieser Zweig des Systems des auf Macht begründeten Rechtes, obwohl er gegen früher in seinen rohesten Zügen sehr und in einem höheren Grade als verschiedene andere gemildert worden ist, doch derjenige sein wird, den wir am allerletzten verschwinden sehen werden.

Es war unvermeidlich, daß von allen auf Macht begründeten gesellschaftlichen Beziehungen gerade diese eine Einrichtung alle andern überdauern und durch Generationen, in welchen man Institutionen besitzt, die auf dem Prinzip gleicher Gerechtigkeit begründet sind, eine beinahe einzige Ausnahme von dem allgemeinen Charakter der Zeit, ihren Gesetzen und Sitten bilden mußte. Solange diese Einrichtung nicht selbst ihren Ursprung verkündete und solange ihr wahrer Charakter nicht durch Diskussionen an die Öffentlichkeit gebracht ward, ließ man sich nicht einfallen, in einem wie schneidenden Gegensatze sie zur modernen Zivilisation stehe – in einem ebenso großen Gegensatz, wie die häusliche Sklaverei bei den Griechen zu der Ansicht stand, welche sie von sich als von einem freien Volke hatten.

Die jetzt lebende Generation und die zwei oder drei ihr zuletzt vorangegangenen haben in Wahrheit jedes praktische Verständnis für die primitiven Bestimmungen der Menschheit verloren, und nur diejenigen, welche die Geschichte zu einem besonderen Studium gemacht, und diejenigen, welche die noch jetzt von den lebenden Repräsentanten längst vergangener Zeiten bewohnten Teile der Erde öfter besucht haben, können sich ein Bild von dem früheren Zustande der Gesellschaft machen. Die Leute begreifen es gar nicht, wie absolut in früheren Jahrhunderten das Gesetz der überlegenen Kraft zugleich Gesetz des Lebens war und wie offen und unumwunden man sich dazu bekannte; ich sage offen und unumwunden, hüte mich aber wohl, Ausdrücke wie zynisch oder schamlos zu gebrauchen, denn dadurch würde angedeutet werden, daß man sich doch des Beschämenden dieser Einrichtung bewußt gewesen wäre, und damit verleitete man zu einem Irrtum. Ein solches Bewußtsein konnte in jenen Jahrhunderten in keinem Kopfe auftauchen, es müßte denn der eines Philosophen oder Heiligen gewesen sein. Die Geschichte gibt uns einen recht traurigen Einblick in die menschliche Natur, indem sie uns schildert, wie genau die Rücksicht, welche man dem Leben, dem Eigentum, der ganzen irdischen Glückseligkeit einer Klasse von Personen schuldig zu sein glaubte, abgemessen ward nach ihrer Macht, etwas zu verteidigen oder zu erobern; wie alle, welche sich der bewaffneten Autorität widersetzten, mochte die Veranlassung dazu auch eine noch so furchtbare gewesen sein, nicht allein das Gesetz des Stärkeren, sondern alle anderen Gesetze und alle Ansichten über ihre Verpflichtungen gegen die Gesellschaft gegen sich hatten und in den Augen derer, denen sie Widerstand geleistet, nicht nur für Verbrecher galten, sondern für Verbrecher der allerschlimmsten Art, gegen die man die grausamsten Strafen, die ein Mensch nur für den andern ersinnen konnte, zur Ausführung bringen mußte. Der erste schwache Schimmer eines Gefühls der Verpflichtung eines Höhergestellten, die Rechte Untergebener anzuerkennen, begann erst dann, wenn er durch irgendwelche Umstände genötigt worden war, ihnen irgendein Versprechen zu leisten; und obschon auch diese Versprechen, selbst wenn sie durch die feierlichsten Eide bekräftigt waren, jahrhundertelang bei den nichtigsten Anlässen gebrochen oder verletzt wurden, so liegt doch die Wahrscheinlichkeit vor, daß dies, ausgenommen Personen, welche tiefer als auf der damaligen Durchschnittsstufe der Moralität standen, immer nicht ohne einige Gewissensskrupel geschah. Die alten Republiken, von Anfang an meistens auf einer Art von gegenseitigem Vertrag gegründet oder wenigstens durch die Vereinigung von Personen von nicht sehr ungleicher Stärke gebildet, lieferten demzufolge das erste Beispiel einer gesellschaftlichen Verbindung, welche durch ein anderes Gesetz als das des Stärkern zusammengefügt und beherrscht ward. Bleibt auch das ursprüngliche Gesetz der Stärke in voller Kraft zwischen den Republikanern und ihren Sklaven und ebenso (wo es nicht durch ausdrücklichen Vertrag beschränkt war) zwischen einer Republik und ihren Untertanen oder andern unabhängigen Republiken, so datiert doch von der Aufhebung desselben für einen, wenn auch nur sehr engen Kreis die Regeneration der menschlichen Natur, denn es entstanden dadurch neue Anschauungen, welche man bald durch die Erfahrung als außerordentlich wertvoll für das materielle Interesse erkannte und die von da an nur erweitert, nicht mehr hervorgerufen zu werden brauchten. Obgleich die Sklaven nicht als ein Teil der Republik betrachtet wurden, erkannte man doch in den Freistaaten zuerst an, daß sie als menschliche Wesen Rechte besäßen.

Die Stoiker waren, glaube ich, die ersten (abgesehen von der durch das jüdische Gesetz gebotenen Ausnahme), welche als einen Teil ihres Sittengesetzes den Satz aufstellten: der Mensch habe gegen seine Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen. Seit dem Auftreten des Christentums konnte niemand dieser Lehre in der Theorie mehr fremd bleiben, und solange die katholische Kirche besteht, haben sich zu allen Zeiten eifrige Verteidiger derselben gefunden. Dennoch war ihre Durchführung eine der schwersten Aufgaben, welche das Christentum zu erfüllen hatte. Länger als tausend Jahre führte die Kirche den Kampf ohne einen irgend nennenswerten Erfolg. Das Mißlingen hatte seinen Grund nicht in ihrem Mangel an Macht über die Gemüter der Menschen. Die Macht der Kirche war unbegrenzt. Sie konnte Könige und Fürsten vermögen, sich ihrer kostbaren Schätze zum Besten der Kirche zu entäußern. Sie konnte Tausende bestimmen, in der Blüte des Lebens, im Besitz aller Erdengüter und Ehren, auf alles zu verzichten und sich in Klöstern einzuschließen, um durch Armut, Beten und Kasteien den Himmel zu erwerben. Sie konnte Hunderttausende über Land und Meer, durch Europa und Asien senden, um für die Befreiung des Heiligen Grabes ihr Leben zu opfern. Sie konnte Könige dazu bringen, sich von Frauen, die sie mit der leidenschaftlichsten Zärtlichkeit liebten, zu scheiden, weil die Kirche erklärte, daß sie im siebenten (nach unserer Berechnung im vierzehnten) Grade mit ihnen verwandt waren. Alles dieses konnte die Kirche; was sie aber nicht konnte, war, die Menschen dahin zu bringen, daß sie einander weniger bekämpften oder ihre Leibeigenen und, wenn sie es imstande waren, auch ihre Bürger weniger grausam tyrannisierten. Sie konnte sie nicht dazu bringen, auf die Anwendung der Gewalt zu verzichten, mochte sich diese nun fechtend oder triumphierend äußern. Dazu vermochten die Machthaber nur eins zu bestimmen, eine andere, der ihrigen überlegene Gewalt. Nur die wachsende Macht der Könige setzte den bis dahin zwischen den einzelnen Rittern und Herren geführten Kämpfen ein Ziel und beschränkte den Krieg auf Könige oder Kronprätendenten gegeneinander; nur durch das Erstarken eines reichen und waffentüchtigen Bürgerstandes in den befestigten Städten und durch städtisches Fußvolk, das sich im Felde mächtiger erwies als die undisziplinierte Reiterei, gelang es, die unverschämte Tyrannei der Adeligen gegen den Bürger- und Bauernstand in gewisse Grenzen zu bannen. Der Hang und die Versuche zur Unterdrückung der andern Stände seitens des Adels blieb nicht nur bis, sondern lange nachdem die Unterdrückten zu einer Macht gelangt waren, welche sie in den Stand setzte, eine sehr empfindliche Rache zu üben, und dieser Zustand herrschte auf dem Kontinent noch vielfach zur Zeit der Französischen Revolution, während ihm in England die frühere und bessere Organisation der demokratischen Klassen durch Einführung gleicher Gesetze für alle und freie nationale Institutionen ein schnelleres Ende gemacht hatte.

Befindet man sich somit darüber in Unwissenheit, daß während der bei weitem größten Zeit der Existenz des Menschengeschlechtes das Recht des Stärkeren das anerkannte Gesetz für das allgemeine Verhalten war, während jedes andere nur als besondere und ausnahmsweise Folge speziell getroffener Übereinkommen betrachtet werden durfte, und daß die Ansprüche, daß die sozialen Angelegenheiten im großen und ganzen nach den Bestimmungen des Sittengesetzes geregelt werden sollen, erst von einer nicht sehr fern liegenden Epoche an datieren, so gibt man sich ebensowenig Mühe, sich zu erinnern oder darüber nachzudenken, daß Einrichtungen und Gebräuche, welche nie einen andern Grund und Ursprung hatten als das Recht der Gewalt, jetzt noch inmitten eines Jahrhunderts fortbestehen, dessen Ansichten und Denkweise ihre Einführung nimmermehr gestattet hätten. Es sind noch nicht vierzig Jahre her, daß es Englandern gesetzlich erlaubt war, menschliche Geschöpfe in Knechtschaft zu halten und als ihr verkaufbares Eigentum zu betrachten; noch in unserm Jahrhundert war es gestattet, Neger mit List oder Gewalt fortzuschleppen, zu verschachern, sie buchstäblich zu Tode zu hetzen. Dieses äußerste Extrem des Gesetzes der Gewalt, das selbst von denen verdammt wird, welche sonst jede andere Form der Gewaltherrschaft gutzuheißen vermögen, diese das Gefühl aller, welche sich auf einen unparteiischen Standpunkt stellen können, empörende Abscheulichkeit war noch so lange Gesetz im zivilisierten, christlichen England, daß viele der unter uns Lebenden sich dessen erinnern können, und in der einen Hälfte des anglosächsischen Amerika existierte vor drei oder vier Jahren nicht nur die Sklaverei, sondern der Sklavenhandel und die »Züchtung« von Sklaven zum Zwecke des Verkaufes gehörte zu den lebhaftesten kommerziellen Beziehungen, welche die Sklavenstaaten miteinander unterhielten. Ein solcher Zustand konnte so lange bestehen, obgleich nicht nur ein sehr starkes Gefühl dagegen vorherrschend war, sondern auch, wenigstens in England, sich eine weit geringere Summe der Vorliebe und des Interesses dafür erhob, als dies sonst bei andern gewohnheitsmäßigen Mißbräuchen der Gewalt der Fall zu sein pflegt, denn hier trat das Motiv – die krasse Habsucht – gar zu nackt und unverhüllt zutage, und diejenigen, welche von dem Mißbrauch Vorteil zogen, waren doch immer numerisch ein nur sehr kleiner Teil des Landes, während das natürliche Gefühl aller, die nicht persönlich dabei interessiert waren, nur der ungeteilteste Abscheu sein konnte. Das Anführen eines so extremen Beispiels macht es eigentlich überflüssig, noch andere herbeizuziehen; betrachten wir aber dennoch auch die lange Dauer der absoluten Monarchie. In England herrscht gegenwärtig fast durchgängig die Überzeugung, daß der Militär-Despotismus nichts als eine Form des Gesetzes der Gewalt sei und keinen andern Ursprung, keine andere Rechtfertigung als dieses habe, wogegen er in anderen europäischen Staaten noch existiert oder soeben erst zu existieren aufgehört hat und es noch in allen Schichten des Volkes und namentlich unter den Personen von Rang und Einfluß eine starke ihm günstig gesinnte Partei gibt. So groß ist die Macht eines bestehenden Systems selbst noch dann, wenn es durchaus nicht mehr universell ist, und obgleich es nicht allein in jeder Periode der Geschichte große und wohlbekannte Beispiele eines gegenteiligen Systems gegeben hat, sondern diejenigen Staaten, welche ein solches bei sich einführten, dadurch unveränderlich zu einem bedeutenden und berühmten Gemeinwesen gelangten. Ferner ist auch in diesem Falle der Inhaber der unbegrenzten Macht – derjenige, welcher direkt an dem System interessiert ist – nur eine Person, während alle übrigen als Untertanen eigentlich darunter zu leiden haben. Das ihnen aufgelegte Joch mußte naturgemäß und notwendigerweise für alle drückend und demütigend sein, mit Ausnahme dessen, der den Thron einnimmt, und dessen, welcher sein Nachfolger zu sein erwartet; und dennoch sahen und sehen wir, daß man dieses System nicht nur ganz natürlich findet, sondern ihm auch den Vorzug vor andern eingeräumt hat und vielleicht noch einräumt.