Die Kriminalpolizei als Werkzeug gegen den Berufsverbrecher? Kriminalpolitik im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus - Thomas Marx - E-Book

Die Kriminalpolizei als Werkzeug gegen den Berufsverbrecher? Kriminalpolitik im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus E-Book

Thomas Marx

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,0, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, Sprache: Deutsch, Abstract: In dem Maße wie sich die Gesellschaft verändert, verändern sich auch die kriminogenen Strukturen. Im gleichen Maße verändern sich die Gegenmaßnahmen dazu; nicht immer zeitgleich, scheinbar häufig sogar einen unvermeidlichen Schritt hinterher. Unbezweifelt beeinflussen sich diese zwei Faktoren gegenseitig. Mit der Entwicklung der Großstädte im deutschen Kaiserreich und den zeitgenössisch wahrgenommenen veränderten Kriminalitätsstrukturen bildeten sich auch spezialisierte Gegenparts auf der Seite der Polizei heraus. Das Bild des „Berufsverbrechers“ löste die Debatte aus, wie mit solch unverbesserlichen umzugehen sei. Ein Teil der Ansätze dazu spiegelt sich in der Debatte um eine Strafrechtsreform, die als „Schulenstreit“ bekannt geworden ist. Das deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik und der Nationalsozialismus bilden dabei ganz eigene gesellschaftliche Rahmen, die den Verlauf dieser dreifaltigen Wechselwirkung individuell beeinflussen. Während man sich im Kaiserreich idealistisch um Reformen bemüht und auf manchen Gebieten völliges Neuland betritt, fallen der jungen deutschen Demokratie zwar viele positive Vermächtnisse kaiserlicher Reformer in den Schoß, aber auch eine schier nicht zu bewältigende Fülle an Konflikten, die der verlorene Krieg zurücklässt. Der Nationalsozialismus indes befeuert die lange gewachsenen Prozesse mit ideologischer Glut und verbrennt dabei viel rechtsstaatliches, dass der neuen Weltordnung der NS-Führung im Weg war. Diese Arbeit wird die kriminalpolitischen Fragen und Entwicklungen nachverfolgen, die zum einen die Institution „Kriminalpolizei“ betreffen. Zum anderen deren Einfluss auf die Wahrnehmung der Kriminalität als solcher und die Wechselwirkungen zu neuen kriminalpolitischen Konzepten. Diese wiederum sind eng verknüpft mit dem Rahmen des Strafrechts, der den letztlichen juristischen Umgang mit Kriminalität codifiziert. Daher wird das besondere Augenmerk nach der Untersuchung der drei Teilaspekte, auf den Tendenzen liegen, die sich in der Gesamtentwicklung absehen lassen.

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