Die Rolle des Adels bei dem Versuch der Errichtung des landesherrlichen Absolutismus in Mecklenburg im 18. Jahrhundert - Corinna Schulz - E-Book

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Corinna Schulz

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der großgrundbesitzende, ritterschaftliche Adel dominierte über die Jahrhunderte hinweg die Herrschaftsverhältnisse im heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Mitunter findet der Begriff der norddeutschen „Adelsrepublik“ Eingang in die historischen Untersuchungen über den Einfluss der Ritterschaft auf die Geschichte Mecklenburgs.1 Zumeist bewertete die Forschung, insbesondere zu sozialistischen Zeiten, die Ritterschaft als Befürworter eines „fortschrittshemmenden ständisch-monarchischen Dualismus“, die durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (LGGEV) jede progressive Entwicklung für die nächste Zeit hinaus verhinderte.2 Durch die Unterzeichnung des Vergleiches am 18. April 1755 entschieden die Stände einen mehr als zweihundert Jahre andauernden Machtkampf mit dem Landesherrn für sich. Mit der schriftlichen Fixierung des Ständestaates, die vorherige Verträge mit aufnahm, festigten die zumeist adligen Mitglieder der Ritterschaft ihre wirtschaftlich und politisch dominierende Rolle. Der Versuch, den territorialstaatlichen Absolutismus in den mecklenburgischen Landen zu errichten, war endgültig gescheitert.3 Zuvor hatte sich der Kampf in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter dem Schweriner Herzog Karl Leopold (1678-1747) empfindlich zugespitzt. Er mündete in einer Reichsexekution gegen Mecklenburg-Schwerin und letztendlich in der Suspendierung des Landesherrn 1728. Der Kampf Stände gegen den Schweriner Herzog stürzte die mecklenburgischen Lande ins Chaos und in den finanziellen Ruin. Was aber waren die Gründe für das Scheitern des Landesherrn beim Versuch, seine absoluten Machtansprüche zu verwirklichen? Lag es allein an der Stärke der adligen Ritterschaft in Mecklenburg – wenn ja, worin lag sie begründet - oder spielten auch die Nachbarterritorien, das Reich sowie die europäischen Großmächte beim innermecklenburgischen Konflikt eine Rolle? Bei dieser Frage rückt besonders Hannover mit seinem mächtigen Minister Bernstorff, ein mecklenburgischer Adliger, in den Vordergrund. Um diese Fragen zu erläutern, beginnt die vorliegende Hausarbeit mit der Betrachtung der politischen Verhältnisse Mecklenburgs im 18. Jahrhundert, einer kurzen Einführung zum Mecklenburger Adel sowie einer Darstellung der Situation Mecklenburgs, geprägt durch die drei Landesteilungen und dem Verhältnis des Landesherrn zu den Ständen...

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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Entwicklung des Konflikts zwischen Adel und Landesherrn in Mecklenburg
bis zum Herzog Karl Leopold
2.1 Der Adel in Mecklenburg zu Beginn des XVIII. Jahrhunderts
2.1.2 Die Entwicklung der Rechte und Privilegien der Ritterschaft
3.1 Auseinandersetzung des Herzogs Karl Leopold mit der Ritterschaft
6 Literaturnachweis
6.1 Quellen
6.2 Literatur

Page 1

Universität Rostock Historisches Institut

PS: Die Gnade der hohen Geburt? Der Adel als Stand und Herrschaftselite in der Frühen Neuzeit

Sommersemester 2004

Hausarbeit zum Thema:

„Die Rolle des Adels bei dem Versuch der Errichtung de s landesherrlichen Absolutismus in Mecklenburg im 18. Jahrhundert“

Vorgelegt von:

Corinna Schulz

4. Semester Neuere Geschichte Europas / Politikwissenschaft (BA)

Wismar, den 15.08.04

Page 3

1 Einleitung

Der großgrundbesitzende, ritterschaftliche Adel dominierte über die Jahrhunderte hinweg die Herrschaftsverhältnisse im heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Mitunter findet der Begriff der norddeutschen „Adelsrepublik“ Eingang in die historischen Untersuchungen über den Einfluss der Ritterschaft auf die Geschichte Mecklenburgs.1Zumeist bewertete die Forschung, insbesondere zu sozialistischen Zeiten, die Ritterschaft als Befürworter eines „fortschrittshemmenden ständisch-monarchischen Dualismus“, die durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich (LGGEV) jede progressive Entwicklung für die nächste Zeit hinaus verhinderte.2

Durch die Unterzeichnung des Vergleiches am 18. April 1755 entschieden die Stände einen mehr als zweihundert Jahre andauernden Machtkampf mit dem Landesherrn für sich. Mit der schriftlichen Fixierung des Ständestaates, die vorherige Verträge mit aufnahm, festigten die zumeist adligen Mitglieder der Ritterschaft ihre wirtschaftlich und politisch dominierende Rolle. Der Versuch, den territorialstaatlichen Absolutismus in den mecklenburgischen La nden zu errichten, war endgültig gescheitert.3