Eine wechselvolle Beziehung: staatliche Hochschulsteuerung in Bayern - Lisa Schüler - E-Book

Eine wechselvolle Beziehung: staatliche Hochschulsteuerung in Bayern E-Book

Lisa Schüler

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar Bologna 2.0: Bildungspolitik in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: „Neben Bologna ist die Reform der Hochschulsteuerungssysteme bzw. der Governance die zweite große Reformbaustelle im Hochschulsystem Deutschlands“ (Winter 2010, S.46), konstatiert der Hochschulforscher Martin Winter 2010 in einer Untersuchung von Beiträgen der empirischen Hochschulforschung zur Debatte um die Bologna-Reform in Deutschland. Während die im Zuge der Bologna-Reform vollzogene Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse eine breite Öffentlichkeit gefunden hat,und auch die Auswirkungen der Reformen auf Forschung und Lehre diskutiert werden,findet die Veränderung der Hochschulsteuerung außerhalb von Fachkreisen relativ wenigBeachtung. Dennoch stellt gerade der Übergang von der staatlichen Detailsteuerung zum Neuen Steuerungsmodell, oder New Public Management (NPM) einen gravierenden Einschnitt in den Hochschulbetrieb dar: die „zweite große Reformbaustelle“. Die im Bologna-Prozess bekräftigte Gewährleistung der „Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten“(Bologna 1999, S. 2) soll durch New Public Management gefördert werden. Mit Hilfe dieses Konzepts soll sich der Staat aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurückziehen und den Hochschulen durch die Einführung von Globalhaushalten und Zielvereinbarungen mehr Eigensteuerung zugestehen. Zu untersuchen ist jedoch, ob der Staat diesem Ziel in Deutschland gerecht wird. Zieht sich der Staat durch die Einführung von New Public Management und dem Abschluss von Zielvereinbarungen tatsächlich aus der Hochschulsteuerung zurück, oder verschiebt sich nur die staatliche Detailsteuerung in die Zielvereinbarungen? Da sich in Deutschland die Hochschulsteuerung in den Kompetenzen der Länder befindet, kann sich eine derartige Untersuchung nur auf ein Bundesland beziehen. Im Folgenden wird der Frage, ob sich der Staat tatsächlich aus der Hochschulsteuerung herauszieht, am Beispiel der Beziehung zwischen dem Freistaat Bayern und der Universität Passau nachgegangen.

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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einordnung der Hochschulpolitik
3. Hochschulsteuerung durch New Public Management
3.1. Die Governance-Mechanismen
3.2. Governance vor der Reform
3.3. Hochschulsteuerung durch New Public Management
4. Zielvereinbarungen als Herzstück des NPM
4.1. Zielverhandlungen nach der hierarchischen Logik
4.2. Zielverhandlungen nach der kooperativen Logik
5. Umsetzung von NPM in Bayern
6. Zielvereinbarungen zwischen der Universität Passau und dem Freistaat Bayern
6.2. Zielvereinbarung der Universität Passau mit dem StMWFK
7. Schlussbetrachtung

Page 1

Universität Passau Lehrstuhl für PolitikwissenschaftHS „Bologna 2.0“: Bildungspolitik in EuropaWintersemester 2010/2011

Eine wechselvolle Beziehung:

staatliche Hochschulsteuerung in Bayern

Veränderungen der Beziehung Staat-Hochschule

Page 3

1. Einleitung

„Neben Bologna ist die Reform der Hochschulsteuerungssysteme bzw. der Governance die zweite große Reformbaustelle im Hochschulsystem Deutschlands“ (Winter 2010, S. 46), konstatiert der Hochschulforscher Martin Winter 2010 in einer Untersuchung von Beiträgen der empirischen Hochschulforschung zur Debatte um die Bologna-Reform in Deutschland. Während die im Zuge der Bologna-Reform vollzogene Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse eine breite Öffentlichkeit gefunden hat, und auch die Auswirkungen der Reformen auf Forschung und Lehre diskutiert werden, findet die Veränderung der Hochschulsteuerung außerhalb von Fachkreisen relativ wenig Beachtung. Dennoch stellt gerade der Übergang von der staatlichen Detailsteuerung zum Neuen Steuerungsmodell, oder New Public Management (NPM) einen gravierenden Einschnitt in den Hochschulbetrieb dar: die „zweite große Reformbaustelle“. Die im Bologna-Prozess bekräftigte Gewährleistung der „Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten“ (Bologna 1999, S. 2) soll durch New Public Management gefördert werden. Mit Hilfe dieses Konzepts soll sich der Staat aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurückziehen und den Hochschulen durch die Einführung von Globalhaushalten und Zielvereinbarungen mehr Eigensteuerung zugestehen. Zu untersuchen ist jedoch, ob der Staat diesem Ziel in Deutschland gerecht wird. Zieht sich der Staat durch die Einführung von New Public Management und dem Abschluss von Zielvereinbarungen tatsächlich aus der Hochschulsteuerung zurück, oder verschiebt sich nur die staatliche Detailsteuerung in die Zielvereinbarungen? Da sich in Deutschland die Hochschulsteuerung in den Kompetenzen der Länder befindet, kann sich eine derartige Untersuchung nur auf ein Bundesland beziehen. Im Folgenden wird der Frage, ob sich der Staat tatsächlich aus der Hochschulsteuerung herauszieht, am Beispiel der Beziehung zwischen dem Freistaat Bayern und der Universität Passau nachgegangen.

Die Fallstudie beginnt mit einer kurzen rechtlichen Einordnung der Hochschulpolitik in Deutschland, um darzustellen, welche Kompetenzen die Länder besitzen und was der Freistaat Bayern selbst gestalten kann. Darauffolgend wird das Konzept des New Public Management im Allgemeinen vorgestellt, sowie die Änderungen, die dieses Konzept verursacht. In einem weiteren Kapitel werden Zielvereinbarungen als Herzstück des New Public Managements dargelegt. Dabei wird im Besonderen auf die verschiedenen Aus-handlungsmechanismen eingegangen, da diese einen großen Einfluss auf die Wirkung von Zielvereinbarungen besitzen. Um herauszufinden, wie genau der Freistaat Bayern das neue Konzept der Hochschulsteuerung umgesetzt hat, werden die rechtlichen Regelungen untersucht. Dafür wird das Bayrische Hochschulgesetz (BayHSchG) aus dem Jahr 1998, also vor Einführung von NPM, mit den aktuell gültigen Regelungen in dem BayHSchG von 2006 verglichen. Nach der Untersuchung der allgemeinen gesetzlichen