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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1984 veröffentlichten Hambrick und Mason ihre sog. „Upper Echelons Theorie“, die anhand theoretischer Überlegungen die Eigenschaften von Top-Managern mit den Strategien und dem Erfolg von Unternehmen in Zusammenhang bringt und somit die wichtige Bedeutung charakteristischer Merkmale von Top-Managern verdeutlicht. Diese Theorie gab Anlass zu zahlreichen Studien, in denen der Zusammenhang zwischen Merkmalen des Top-Management-Teams (TMT) und dem Unternehmenserfolg empirisch untersucht wird. Insbesondere die Auswirkungen von TMT-Heterogenität fanden große Beachtung und wurden zu einem viel erforschten und diskutierten Thema. Allerdings beziehen sich diese Studien größtenteils auf amerikanische Unternehmen und kommen zu sehr vielfältigen und oft widersprüchlichen Ergebnissen. So ist es das Ziel dieser Arbeit anhand von 48 deutschen Unternehmen zu untersuchen, inwiefern eine Heterogenität der Vorstandsmitglieder, insbesondere hinsichtlich Alter, Betriebszugehörigkeitsdauer (BZD), Bildung und Fachrichtung, Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat. Bevor die Zusammenhänge zwischen Heterogenität und Unternehmenserfolg empirisch untersucht werden können, müssen zunächst die zentralen Begriffe definiert und erklärt, sowie Theorien zu diesem Thema dargelegt werden. Deshalb werden in Kapitel 2 die Begriffe Vorstand, Heterogenität und Unternehmenserfolg erläutert und in Kapitel 3 verschiedene Theorien über den Zusammenhang von Heterogenität und Teamleistung dargestellt. Anschließend wird in Kapitel 4 auf die Vorgehensweisen sowie die Ergebnisse früherer empirischer Studien, die den Einfluss von TMT-Heterogenität auf den Unternehmenserfolg untersuchten, eingegangen. In Kapitel 5 folgt schließlich die empirische Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Vorstandsheterogenität und Unternehmenserfolg. Diese bezieht sich auf den Zehnjahreszeitraum von 1998 bis 2007 und erfolgt anhand umfangreicher Daten über die Vorstandsmitglieder und Unternehmenskennzahlen von 48 Unternehmen. Nachdem die Ergebnisse dargestellt und ausführlich diskutiert wurden, schließt das Kapitel 6 mit einer Zusammenfassung sowie Empfehlungen für zukünftige Studien zu diesem Thema, die Arbeit ab.
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Veröffentlichungsjahr: 2009
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:Typologie der Heterogenitätsvariablen ..................................... 12
Abbildung 2:Angenommene Zusammenhänge zwischen Altersheterogenität,
M & A, Innovation und Unternehmenserfolg .................................................. 22
Abbildung 3:Zusammenhang zwischen Altersheterogenität und ROA ......... 46
Abbildung 4:Zusammenhang zwischen BZD-Heterogenität und ROA ......... 46
Abbildung 5:Zusammenhang zwischen Bildungsheterogenität und ROA .... 47
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:Deskriptive Statistik ....................................................................... 38
Tabelle 2:Gepoolte Regression mit ROA als abhängiger Variable ................ 44
Tabelle 3:FE- und RE-Modell mit ROA als abhängiger Variable ................. 48
Tabelle 4:Gepoolte Regression mit CF/GK als abhängiger Variable ............. 50
Tabelle 5:FE- und RE-Modell mit CF/GK als abhängiger Variable .............. 51
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Im Jahr 1984 veröffentlichten Hambrick und Mason ihre sog. „Upper Echelons Theorie“, die anhand theoretischer Überlegungen die Eigenschaften von Top-Managern mit den Strategien und dem Erfolg von Unternehmen in Zusammenhang bringt und somit die wichtige Bedeutung charakteristischer Merkmale von Top-Managern verdeutlicht.1Diese Theorie gab Anlass zu zahlreichen Studien, in denen der Zusammenhang zwischen Merkmalen des Top-Management-Teams (TMT) und dem Unternehmenserfolg empirisch untersucht wird.2Insbesondere die Auswirkungen von TMT-Heterogenität fanden große Beachtung und wurden zu einem viel erforschten und diskutierten Thema.3Allerdings beziehen sich diese Studien größtenteils auf amerikanische Unternehmen und kommen zu sehr vielfältigen und oft widersprüchlichen Ergebnissen. So ist es das Ziel dieser Arbeit anhand von 48 deutschen Unternehmen zu untersuchen, inwiefern eine Heterogenität der Vorstandsmitglieder, insbesondere hinsichtlich Alter, Betriebszugehörigkeitsdauer (BZD), Bildung und Fachrichtung, Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat. Bevor die Zusammenhänge zwischen Heterogenität und Unternehmenserfolg empirisch untersucht werden können, müssen zunächst die zentralen Begriffe definiert und erklärt, sowie Theorien zu diesem Thema dargelegt werden. Deshalb werden in Kapitel 2 die Begriffe Vorstand, Heterogenität und Unternehmenserfolg erläutert und in Kapitel 3 verschiedene Theorien über den Zusammenhang von Heterogenität und Teamleistung dargestellt. Anschließend wird in Kapitel 4 auf die Vorgehensweisen sowie die Ergebnisse früherer empirischer Studien, die den Einfluss von TMT-Heterogenität auf den Unternehmenserfolg untersuchten, eingegangen. In Kapitel 5 folgt schließlich die empirische Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Vorstandsheterogenität und Unternehmenserfolg. Diese bezieht sich auf den Zehnjahreszeitraum von 1998 bis 2007 und erfolgt anhand umfangreicher Daten über die Vorstandsmitglieder und Unternehmenskennzahlen von 48 Unternehmen. Nachdem die Ergebnisse dargestellt und ausführlich diskutiert wurden, schließt
1Vgl. Hambrick/Mason (1984), S. 193.
2Vgl. Certo (2006), S. 813.
3Vgl. Richard/Shelor (2002), S. 958.
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das Kapitel 6 mit einer Zusammenfassung sowie Empfehlungen für zukünftige Studien zu diesem Thema, die Arbeit ab.
Bevor der Einfluss von heterogenen Vorständen auf den Unternehmenserfolg untersucht werden kann, ist es notwendig zu wissen, was unter einem Unter-nehmensvorstand zu verstehen ist, welche Aufgaben dieser hat und wie die Entscheidungsfindung im Vorstand abläuft. Des Weiteren muss erklärt werden, was genau unter Heterogenität von Vorständen und Unternehmenserfolg ver-standen wird. Diese Begriffe müssen also definiert und abgegrenzt werden.
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) ist das geschäftsführende Organ des Unternehmens.4Er leitet die AG unter eigener Verantwortung5und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.6Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen,7die durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt werden.8„Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist[jedoch]zulässig.“9Zudem muss sich der Vorstand bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro aus mindestens zwei Personen zusammensetzen.10
Die Hauptaufgabe des Vorstandes ist es, die Grundrichtung der Unternehmensaktivitäten vorzugeben, indem er die Ziele der Unternehmung konkretisiert und grundlegende Strategien festsetzt.11Des Weiteren ist er verpflichtet, dem Aufsichtsrat über folgende Punkte Bericht zu erstatten:
4Vgl. Jung (2006), S. 101.
5Vgl. §76 I AktG.
6Vgl. §78 I AktG.
7Vgl. § 76 II und III AktG.
8Vgl. § 84 I AktG.
9§ 84 I AktG.
10Vgl. § 76 II AktG.
11Vgl. Berliner Initiativkreis (2000), S. 18.
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„1. die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fra-
gen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions-und Personalplanung) […]
2. die Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere die Rentabilität des
Eigenkapitals;
3. den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der
Gesellschaft;
4. Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft
von erheblicher Bedeutung sein können.“12
Alle Vorstandsmitglieder nehmen nach dem Kollegialprinzip gleichberechtigt an der Unternehmensleitung und Entscheidungsfindung teil.13Es kann zwar ein Vorstandsvorsitzender oder -sprecher vom Aufsichtsrat ernannt werden,14jedoch hat dieser keine gesonderten Befugnisse gegenüber den anderen Mitgliedern und ist somit der Erste unter Gleichen. Bei Rahmenentscheidungen, also bei grundlegenden Entscheidungen für das Unternehmen, wie Konkretisierung der Unternehmensziele, Festlegung der Unternehmensstrategien und wichtigen infrastrukturellen Weichenstellungen, ist der Gesamtvorstand zuständig. Hingegen können Folgeentscheidungen, welche die Rahmenentscheidungen weiter detaillieren, auf einzelne Vorstandsmitglieder oder Vorstandsausschüsse delegiert werden.15
Den einzelnen Vorstandsmitgliedern werden spezielle Verantwortungsbereiche zugeteilt. Diese sollen so zugeschnitten sein, dass die wesentlichen Funktionen, Produkte und Märkte des Unternehmens im Vorstand repräsentiert sind. Ein Vorstandsmitglied kann für seinen Bereich entweder als Sprecher ohne eigene Entscheidungsbefugnis außerhalb des Gesamtorgans oder als Ressortleiter mit bereichsbezogenen Entscheidungskompetenzen zuständig sein.16Bevor Vorstandsentscheidungen getroffen werden, werden sie systematisch vorbereitet und ausführlich im Vorstand diskutiert.17Laut dem German Code of Corporate Governance (GCCG) ist „die Diskussion […] ergebnisoffen zu führen und darf namentlich nicht durch Vorfestlegungen gegenüber Dritten
12§ 90 I AktG.
13Vgl. Jung (2006), S. 101 und § 77 I AktG.
14Vgl. Klunzinger (1999), S. 168.
15Vgl. Berliner Initiativkreis (2000), S. 19.
16Vgl. Berliner Initiativkreis (2000), S. 19 f.
17Vgl. Berliner Initiativkreis (2000), S. 20.