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Beschreibung

Alle g ngigen mikrobiologischen Nachweismethoden sind hier f r den Praktiker zusammengestellt. Sie werden mit Hilfe von Flu diagrammen und Referenzergebnissen leicht nachvollziehbar erkl rt. Zu jedem Nachweis werden die gesetzlichen Anforderungen und Bewertungsma st be erl utert - sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene. Damit ist das Werk eine sinnvolle Erg nzung der DEV-Loseblattsammlung. Unverzichtbar f r alle, die Wasseruntersuchungen in Auftrag geben, durchf hren oder bewerten wollen.

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Seitenzahl: 540

Veröffentlichungsjahr: 2012

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Contents

Geleitwort

Autorenverzeichnis

1 Allgemeines

2 Methodische Grundlagen

2.1 Reinigen und Sterilisieren der Labormaterialien

2.2 Herstellung und Aufbewahrung von Nährböden

2.3 Entsorgung

2.4 Entnahme und Transport von Proben

2.5 Mikrobiologisches Messen

2.6 Vergleichbarkeit mikrobiologischer Messmethoden

2.7 Nationale/internationale Normung

3 Qualitätssicherung

3.1 Laborakkreditierung

3.2 Mikrobiologische Ringversuche zur externen Qualitätskontrolle im Rahmen der Trinkwasserverordnung 2001

4 Bakteriologische Wasseruntersuchung

4.1 Koloniezahl

4.2 E. coli-coliforme Bakterien (einschließlich pathogener Varianten)

4.3 Weitere Enterobakterien

4.4 Enterokokken

4.5 Clostridien

4.6 Pseudomonas aeruginosa

4.7 Aeromonas

4.8 Campylobacter

4.9 Legionellen

4.10 Atypische Mykobakterien

4.11 Nachweis von Vibrio cholerae, Vibrio vulnificus und anderen Vibrio-Arten

5 Virologische und protozoologische Wasseruntersuchungen

5.1 Bakteriophagen

5.2 Enterale oder enteropathogene Viren

5.3 Cryptosporidien und Giardien

6 Molekularbiologische Methoden

6.1 Molekularbiologische Verfahren mit praktischer Bedeutung (nach Köster et al. 2003)

6.2 Praktische Bedeutung

7 Spezifische Kriterien

7.1 Untersuchung des Einflusses von Werkstoffen auf die Vermehrung von Mikroorganismen im Trink- und Badewasserbereich in der Praxis und im Laborversuch

7.2 Bakterienvermehrungspotential

8 Bewertung

8.1 Trinkwasser

8.2 Enterale Viren, Coliphagen

8.3 Cryptosporidium und Giardia

8.4 Mikrobieller Bewuchs/Biofilme

8.5 Qualitätssicherung

8.6 Badewasser

8.7 Mineral-, Quell- und Tafelwasser

8.8 Rohwasser

9 Anhang

Sachregister

Hygienisch-mikrobiologische Wasseruntersuchung in der Praxis

Herausgegeben von Irmgard Feuerpfeil und Konrad Botzenhart

Beachten Sie bitte auch weitere interessante Titel zu diesem Thema

Hein, H., Kunze, W.

Umweltanalytik mit Spektrometrie und Chromatographie

Von der Laborgestaltung bis zur Dateninterpretation

2004

ISBN: 978-3-527-30780-7

Koelle, W.

Wasseranalysen – richtig beurteilt

Grundlagen, Parameter, Wassertypen, Inhaltsstoffe, Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung und EU-Trinkwasserrichtlinie

2003

ISBN: 978-3-527-30661-9

Wasserchemische Gesellschaft, Fachgruppe in der GDCh, in Gemeinschaft

mit dem Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN e.V. (Hrsg.)

Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlamm-Untersuchung

Physikalische, chemische, biologische und bakteriologische Verfahren. Aktuelles Grundwerk

Loseblattwerk in Ordner

ISBN: 978-3-527-19010-2

Herausgeber

Dr. Irmgard Feuerpfeil

Umweltbundesamt

Fachgebiet II 3.5

Heinrich-Heine-Str. 12

08645 Bad Elster

Prof. Dr. Konrad Botzenhart

Universität Tübingen

Inst. für Med. Mikrobiologie

Wilhelmstr. 31

72074 Tübingen

Alle Bücher von Wiley-VCH werden sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag in keinem Fall, einschließlich des vorliegenden Werkes, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler irgendeine Haftung

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© 2008 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – durch Photokopie, Mikroverfilmung oder irgendein anderes Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige gesetzlich geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche markiert sind.

Gedruckt auf säurefreiem Papier

Print ISBN 978-3-527-31569-7

Epdf ISBN 978-3-527-62195-8

Epub ISBN 978-3-527-66013-1

Mobi ISBN 978-3-527-66012-4

Geleitwort

Trinkwasser muss frei sein von Krankheitserregern

So streng diese grundsätzliche Forderung der Hygiene ist, so schwierig sie in letzter Konsequenz in der Praxis der Trinkwasserversorgung in voller Konsequenz umzusetzen ist, so profitiert die Praxis doch von der Tatsache, dass Krankheitserreger im Trinkwasser fast immer die Folge einer Kontamination mit tierischen oder menschlichen Abgängen sind.

Im Vergleich zur chemischen Analyse hat die Mikrobiologie den unschätzbaren Vorteil, über einen Indikator zu verfügen, um nicht auf alle erdenklichen Krankheitserreger prüfen zu müssen: E. coli. Eine Differenzierung war von untergeordnetem Interesse, solange enteropathogene E. coli (z.B. EHEC) keine besondere Aufmerksamkeit erforderten.

Für den Praktiker wäre es natürlich erfreulich, wenn es dabei bliebe. Dieser Standpunkt wurde viele Jahrzehnte in der Praxis vertreten und so konnten sich Fachbücher wie das von Karl Höll auf einige wenige Bestimmungsmethoden beschränken, einschließlich der Koloniezahl auf Nährböden bei verschiedenen Temperaturen und dem Nachweis der so genannten Coliformen, was immer darunter zu verstehen sein mag. Nun haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickelt und neben den Indikatoren haben eine große Zahl von Pathogenen zunächst ein wissenschaftliches und darüber hinaus auch ein praktisches Interesse gefunden. Oder umgekehrt: so lange keine praktikablen Nachweismethoden vorlagen, mussten mit überdehnten Vermutungen, um nicht zu sagen Spekulationen, Schlussfolgerungen aus den Befunden von Indikatororganismen hilfsweise abgeleitet werden.

Die Weiterentwicklung von mikrobiologischen Nachweismethoden ist also nicht nur wissenschaftlichem Interesse sondern auch praktischer Notwendigkeit geschuldet. Die Methodik hat inzwischen einen solchen Umfang erreicht, dass sie schon seit einiger Zeit nicht mehr in Wasserlehrbüchern abgehandelt werden kann, sondern eine eigenständige Sammlung erfordert. Diesem Ziel dient das vorliegende Buch. Es ist die Fortentwicklung einer ersten umfassenden Methodensammlung für das Wasserfach des vormaligen Instituts für Hygiene und Mikrobiologie in Bad Elster, der jetzigen Dienststelle des Umweltbundesamtes und Teil seiner Trinkwasserabteilung.

Auf eine Besonderheit sei noch hingewiesen: Grundsätzlich ist neben dem tatsächlichen Nachweis von Krankheitserregern auch und besonders die Indikation der Reinheit, also der Abwesenheit von Indikatororganismen, das Ziel der mikrobiologischen Untersuchung zur seuchenhygienischen Bewertung der Wasserqualität. Unter diesem Aspekt kommt es nicht so sehr auf wissenschaftliche Genauigkeit bei der Erfassung einer Gruppe von Bakterien an, als auf die Zuverlässigkeit und Einfachheit der Bestimmung. Gemeint sind die Coliformen. Hierüber besteht eine wissenschaftliche Meinungsvielfalt, der die Praxis etwas verständnislos gegenübersteht. Einen Ausweg aus einer solchen Vielfalt, die durchaus ihre Berechtigung haben kann und die im vorliegenden Buch reflektiert wird, kann nur ein normativer Konsens bieten, der entweder in internationalen Standards oder in besonderen Fällen als Legaldefinition in einer Rechtsnorm, also in der Trinkwasserverordnung, eingebracht wird. Die Entwicklung unterschiedlicher kommerzieller Methoden für den mikrobiologischen Nachweis wird zwar die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erschweren. Das ist aber für die Eigenkontrolle des Trinkwassers hinnehmbar, wenn dafür die immer noch viel zu lange Zeit zwischen dem Ansatz der mikrobiologischen Probe und dem Vorliegen eines Ergebnisses abgekürzt werden kann, wenn keine falsch negativen Ergebnisse erzielt werden und wenn im Zweifel eine Legaldefinition dessen, was als maßgeblicher Befund zu werten ist, herangezogen werden kann.

Hygiene des Trinkwassers ist ein weltweites Problem und die mikrobiologische Überwachung überall erforderlich. Eine entsprechend weite Verbreitung wird dem vorliegenden Buch gewünscht.

Berlin, November 2007

Prof. Dr. Andreas Grohmann

Autorenverzeichnis

Konrad Botzenhart

Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Institut für Medizinische

Mikrobiologie und Hygiene

Wilhelmstraße 31

72074 Tübingen

Martin Exner

Hygiene Institut der Universität Bonn

Sigmund-Freud-Straße 25

53105 Bonn

Irmgard Feuerpfeil

Umweltbundesamt

Fachgebiet II 3.5

„Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers“

Heinrich-Heine-Straße 12

08645 Bad Elster

Jens Fleischer

Regierungspräsidium Stuttgart

Landesgesundheitsamt

Referat 93 – Wasserhygiene

Nordbahnhofstraße 135

70191 Stuttgart

Andreas Grohmann

Holbeinstr. 17

12203 Berlin

Beate Hambsch

DVGW – Technologiezentrum Wasser

(TZW) Abteilung Mikrobiologie

Karlsruher Straße 84

76139 Karlsruhe

Gerhard Hauk

Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin

Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

Abteilung 3

Gertrudenstraße 11

18057 Rostock

Ernst-August Heinemeyer

Niedersächsisches

Landesgesundheitsamt

Außenstelle Aurich

Lüchtenburger Weg 24

26603 Aurich

Stefanie Huber

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sachgebiet Umweltmikrobiologie (S5)

Veterinärstraße 2

85764 Oberschleißheim

Annette Hummel

Umweltbundesamt

Fachgebiet II 3.5

„Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers“

Heinrich-Heine-Straße 12

08645 Bad Elster

Katrin Luden

Niedersächsisches

Landesgesundheitsamt

Außenstelle Aurich

Lüchtenburger Weg 24

26603 Aurich

Andrea Rechenburg

Hygiene Institut der Universität Bonn

Sigmund-Freud-Str. 25

53105 Bonn

Roland Schulze Röbbecke

Universitätsklinikum Düsseldorf

Institut für Medizinische Mikrobiologie

und Krankenhaushygiene

Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Benedikt Schaefer

Umweltbundesamt

Dienstgebäude Bad Elster

FG II 3.5

Heinrich-Heine-Straße 12

08645 Bad Elster

Haribert Schickling

AKS Staatliche Akkreditierungsstelle

Hannover

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Peter Schindler

Landesuntersuchungsamt

für das Gesundheitswesen Südbayern

Veterinärstraße 2

85764 Oberschleißheim

Oliver Schneider

Regierungspräsidium Stuttgart

Landesgesundheitsamt

Referat 93 – Wasserhygiene

Nordbahnhofstraße 135

70191 Stuttgart

Dirk Schoenen

Hygiene-Institut der Universität

Sigmund-Freud-Straße 25

53127 Bonn

Jürgen-M. Schulz

AKS Staatliche Akkreditierungsstelle

Hannover

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Regine Szewzyk

Umweltbundesamt

FG II 1.4

Corrensplatz 1

14195 Berlin

Steffen Uhlig

quo data Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH

Kaitzer Straße 135

01187 Dresden

Peter Werner

Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten

Technische Universität Dresden

Pratzschwitzerstr. 15

01796 Pirna

Albrecht Wiedenmann

Gesundheitsamt des

Landkreises Esslingen

Sachgebiet Infektionsschutz und Umwelthygiene

Beblinger Str. 2

73728 Esslingen

1

Allgemeines

Konrad Botzenhart und Irmgard Feuerpfeil

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt der Sicherung der Trinkwasserversorgung eine hohe Bedeutung zu. Krankheitserreger können über das Trinkwasser wie durch kein anderes Medium in großen Teilen der Bevölkerung verteilt werden. Durch die Schaffung großer, zentraler Wasserversorgungen können gleichzeitig viele Menschen erkranken, wenn ein mit Krankheitserregern belastetes Trinkwasser verteilt wird. Um derartige Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, sind strenge Anforderungen an das Trinkwasser festgelegt.

Bereits am 16. Juni 1906 veröffentlichte das Kaiserliche Gesundheitsamt die „Anleitung für die Errichtung, den Bau und die Überwachung öffentlicher Wasserversorgungsanlagen, welche nicht ausschließlich technischen Zwecken dienen“. Damit wurde vor 100 Jahren ein Ordnungsrahmen für die Trinkwasserhygiene in Deutschland geschaffen, der nicht an Aktualität eingebüßt hat. In der dazu entwickelten Strategie spielten bereits die bakteriologische Untersuchung des Trinkwassers und das Indikatorprinzip eine hervorragende Rolle.

Das Erkennen der Zusammenhänge zwischen Seuchenausbrüchen und Wasserqualität war eng verbunden mit der Entwicklung der bakteriologischen Untersuchungsverfahren für Trinkwasser.

Neuere Entwicklungen seit Bekanntmachung der EG-Richtlinie zur „Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG, 1998) wurden in der TrinkwV 2001 in nationales Recht umgesetzt.

Mit der Bezeichnung „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wurde durch die EG-Richtlinie und die TrinkwV 2001 der Geltungsbereich dahingehend erweitert, dass nicht nur das Wasser zum Trinken hohen Anforderungen im hygienischen Sinn gerecht werden muss, sondern die gleichen Anforderungen an das Wasser zur Körperreinigung, zur Zubereitung von Speisen und zum Wäschewaschen eingehalten werden müssen.

Um in der EG und auch in Deutschland vergleichbare Untersuchungsergebnisse zu erhalten, wurden in der EG-Richtlinie und in der TrinkwV 2001 für die mikrobiologischen Parameter die Untersuchungsverfahren, die Untersuchungsvolumina, die Untersuchungshäufigkeit und die Stelle der Einhaltung der Parameterwerte verbindlich vorgeschrieben.

Die Untersuchungsverfahren sind in den meisten Fällen genormt. Die in den letzten Jahrzehnten zur Untersuchung der Trink- und Badewasserproben eingesetzten Verfahren waren sog. „presence-absence“ Tests und wiesen die Mikroorganismen nur qualitativ nach. Die neuen Anforderungen an die Überwachung mit konzentrationsabhängiger Bewertung erfordern Untersuchungsverfahren, die eine quantitative Bestimmung der Parameter ermöglichen.

Durch die Einführung generell neuer Referenzmethoden zum Nachweis der mikrobiologischen Überwachungsparameter gibt es auch in dieser Hinsicht für Deutschland Neuerungen.

Im Falle der Bestimmung von E. coli werden z. B. durch Änderung des Nachweisprinzips jetzt auch anaerogene E. coli mit erfasst.

Das neue Nachweisverfahren für Enterokokken grenzt die nach TrinkwV 1990 bestimmte physiologische Gruppe der Fäkalstreptokokken auf den Nachweis von 4 typisch „fäkalen“ Enterokokkenarten ein.

Ebenso wird mit der Bestimmung von C. perfringens der „fäkale“ Vertreter der Clostridien anstatt der physiologischen Gruppe „sulfitreduzierende sporenbildende Anaerobier“ erfasst.

Neu ist auch, dass nach 15 Abs. 1 TrinkwV 2001 die Anwendung anderer, alternativer Methoden ermöglicht wird, sofern sie gleichwertige Ergebnisse zum Referenzverfahren (nach DIN EN ISO 17994) liefern.

Die Entwicklung führt neuerdings zu Methoden, mit denen typische Enzymwirkungen durch chromogene oder fluorogene Substrate nachgewiesen werden.

Die Trinkwasserinstallation von öffentlichen Gebäuden wurde verstärkt in die Überwachung der Trinkwasserqualität einbezogen, um neu erkannte Gefährdungen durch Biofilme und Wiederverkeimungen nach der Verteilung des Trinkwassers unter den Bedingungen der Hausinstallation erkennen und wirkungsvoll bekämpfen zu können. Hier kommt der Trinkwasserinstallation in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, insbesondere Kontaminationen mit Legionellen und P. aeruginosa, besondere Bedeutung zu. Diese nicht fäkal bedingten Krankheitserreger werden durch das Indikatorprinzip nicht erfasst und müssen innerhalb der Überwachung direkt untersucht werden. Im Falle der Legionellen wurde erstmals die direkte Bestimmung eines Krankheitserregers in der TrinkwV 2001 gefordert. Legionellen und P. aeruginosa sind aber auch in die Überwachung von nach DIN 19643 betriebenen Beckenbädern einbezogen worden.

Im Falle weiterer Krankheitserreger, wie wasserübertragbarer Viren oder Parasitendauerformen, ist eine sog. „Endproduktkontrolle“ des Trinkwassers zur Überwachung aus methodischen Gründen nicht sinnvoll, zu aufwendig und zu kostenintensiv.

Hier sollten zur Risikoabschätzung vor möglichen Kontaminationen des Trinkwassers sog. „water safety plans“, die durch die WHO vorgeschlagen wurden, eingesetzt werden.

Die „Endproduktkontrolle“ des Trinkwassers wird hier ersetzt bzw. ergänzt durch die „Prozesskontrolle“ mit Ermittlung der Rohwasserbelastung durch sog. Indexpathogene (z. B. Campylobacter) und Bestimmung der Reduktionsraten durch die Trinkwasseraufbereitungsverfahren mittels Indikatoren.

Auch für die Badegewässer gibt es seit 2006 eine neue EG-Richtlinie (2006/7/EG, 2006), deren Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Hier sind ebenfalls wesentliche Neuerungen zu beachten, die auf den verbesserten Gesundheitsschutz der Badenden gerichtet sind. Unter anderem werden ebenfalls neue mikrobiologische Überwachungsparameter und Nachweisverfahren vorgegeben.

Die mikrobiologischen Untersuchungen zur Überwachung der Trink- und Badewasserqualität erfordern von den Untersuchungsstellen auch die Einhaltung neuer Qualitätskriterien – sie müssen eine Akkreditierung nachweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Labore mit hoher Zuverlässigkeit und Sachkenntnis die Untersuchung der Wasserproben, einschließlich der Probenahme, nach den vorgeschriebenen Nachweisverfahren und Normen durchführen.

Die fachlich kompetente Untersuchung der Wasserproben, die Befundinterpretation durch den Amtsarzt oder in speziellen Fällen gemeinsam mit einem dafür geeigneten Hygieneinstitut stellen sicher, dass den Verbrauchern ein den Anforderungen der TrinkwV 2001 und weiterer technischer Regeln entsprechendes Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden kann. Dies gilt in gleichem Maße für die Qualität des Badewassers.

Zu Fragen der hygienisch-mikrobiologischen Untersuchung der Wasserproben und zur Befundbewertung sollen die Beiträge in diesem Buch Antworten und Unterstützung geben.

2

Methodische Grundlagen

Benedikt Schaefer

Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zum Betrieb eines Labors für mikrobiologische Wasseruntersuchungen umfassen neben den Arbeitsschutzbestimmungen auch seuchenrechtliche Aspekte. Da bei der Anzucht von Mikroorganismen aus Umweltproben nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch pathogene Erreger angereichert werden, sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) zu beachten. Eine Ausnahme kann man für Laboratorien annehmen, in denen nur Koloniezahlbestimmungen, Untersuchungen auf das Vorkommen von E. coli und coliforme Keime und auf intestinale Enterokokken durchgeführt werden. Bei allen anderen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass im Labor mit Krankheitserregern umgegangen werden muss, beispielsweise im Rahmen der Qualitätssicherung (Positivkontrollen, Ringversuchsproben). Die wichtigste Voraussetzung für den Umgang mit Krankheitserregern ist eine entsprechende Erlaubnis für den Laborleiter gemäß 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die geplante Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern ist gemäß 49 IfSG anzeigepflichtig.

Laboratorien, die Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchführen, müssen gemäß 15 Abs. 4 von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes dafür zugelassen sein. Voraussetzung für die Zulassung ist eine Akkreditierung (s.a. Kapitel 3.1).

2.1 Reinigen und Sterilisieren der Labormaterialien

Benedikt Schaefer

Vor der Beschaffung von Labormaterialien ist die grundsätzliche Frage zu klären, ob Einwegmaterial oder wieder verwendbare Artikel verwendet werden sollen. Einwegmaterial ist in der Regel gebrauchsfertig und wird nach Gebrauch entsorgt. Das führt zu großen Mengen Müll. Die Kosten für die Müllentsorgung müssen bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Das Waschen der wieder verwendbaren Materialien erfordert den Einsatz von Arbeitszeit, Waschwasser und Reinigungsmitteln.

Petrischalen sind aus Kunststoff oder aus Glas. Glaspetrischalen werden vor Befüllen mit Nährboden durch Heißluft sterilisiert, Kunststoffpetrischalen genügen bei üblichen Verwendungszwecken ohne weitere Sterilisation den Anforderungen. Bei längeren Inkubationszeiten wie zum Beispiel bei der Untersuchung auf Legionellen sollte strahlensterilisierten Petrischalen der Vorzug gegeben werden.

2.1.1 Reinigung

Glasgeräte und wieder verwendbare Kunststoffartikel werden grundsätzlich vor jedem Gebrauch, auch vor dem Erstgebrauch, mit handelsüblichen Spülmitteln heiß gewaschen. Vorteilhaft ist die Verwendung von Laborglas-Waschautomaten mit den dazugehörigen Spezialwaschmitteln. Für die verschiedenartigen Glasgefäße und Geräte gibt es Wascheinsätze. Besonders für die Innenreinigung von engen Röhren wie Glaspipetten sind dafür konstruierte Wascheinsätze unverzichtbar. Bei manuellem Waschen ist unter Waschmittelzugabe ebenfalls heiß zu waschen. Hier empfiehlt sich mehrmaliges Nachspülen mit heißem Wasser. Wichtig für die Sauberkeit des Glases ist ein abschließendes Klarspülen mit Wasser von hoher Reinheit. Für mikrobiologische Untersuchungen reicht in der Regel das Spülen mit destilliertem Wasser oder vollentsalztem Wasser (VE-Wasser) aus.

2.1.2 Heißluftsterilisation

Nach dem Waschen wird das Glas im Trockenschrank getrocknet und anschließend in Heißluftsterilisatoren sterilisiert. Öffnungen bei Flaschen, Kolben u. ä. werden vor der Sterilisation mit Verschlüssen oder mit Aluminiumfolie abgedeckt. Verschlüsse müssen dabei locker sitzen, um ein Platzen der Gefäße zu vermeiden (Ausnahme: Autoklav mit Stützdruck). Bei Verwendung von Glasflaschen mit Schliffstopfen ist zwischen Flaschenschliff und Stopfen ein schmaler Streifen Aluminiumfolie oder Papier anzubringen. Das Ende des Streifens wird dazu umgeknickt und vor Einsetzen des Stopfens in die Flaschenöffnung gehängt. Den danach eingesetzten Stopfen deckt man mit Aluminiumfolie ab, so dass Verschluss und Flaschenhals bedeckt sind. Geräte, wie Pinzetten oder Spatel, werden in ein Becherglas gegeben, und der Behälter wird mit Aluminiumfolie abgedeckt. Bei geringem Verbrauch können Kleingeräte auch in größeren Petrischalen oder einzeln in Aluminiumfolie gewickelt sterilisiert werden.

Beim Beschicken eines Heißluftsterilisators ist darauf zu achten, ob das Material die erforderlichen hohen Temperaturen verträgt. Probleme bereiten dabei insbesondere Kunststoffartikel und Stopfen aus Zellstoff. Materialien, die nicht mindesten 160°C vertragen, sollten durch Autoklavieren sterilisiert werden (s.a. Abschnitt 2.2.3). Bei Kunststoffteilen, die Erhitzung vertragen, ist häufig die maximal zulässige Temperatur eingeprägt oder aufgedruckt. Die gebräuchlichen Laborflaschen mit blauen Schraubverschlüssen und Ausgießringen können nur bis 140°C autoklaviert werden; gleiche Flaschen mit etwas teueren roten Verschlüssen und Ausgießringen können bis 200°C erhitzt werden. Wenn Kunststoffartikel nicht mit der Angabe der maximal zulässigen Temperatur gekennzeichnet sind, helfen Nachfragen bei der Bezugsquelle weiter.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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