Inhaltsverzeichnis
InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtImpressumVorwortAutorenverzeichnisAbkürzungsverzeichnisVorbemerkung AStG1 Einführung1.1 Ausgangssituation1.2 Oasenbericht als Impuls für späteres AStG1.3 Besonderheit: DBA mit der Schweiz1.4 Zielvorstellung2 Inhalt2.1 Regelungsbereich des AStG2.2 Rückblick2.2.1 Einkünftekorrektur2.2.2 Wegzugsbesteuerung2.2.3 Hinzurechnungsbesteuerung2.2.4 Familienstiftung2.3 Weitergehende Regelung2.3.1 § 50d Abs. 3 EStG2.3.2 § 50d Abs. 9 EStG2.3.3 Abkommensrechtliche Besonderheiten3 Rechtsentwicklung4 Rechtsmissbrauch5 Europarecht6 Abschließende Würdigung§ 1 AStG Berichtigung von Einkünften1 Allgemeines1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift1.2 Entstehungsgeschichte und die (wesentliche) Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 1 AStG mit der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG)1.2.2 Anpassung des § 1 AStG durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG)1.2.3 Anpassung des § 1 AStG durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)1.2.4 Anpassung des § 1 AStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 20081.2.5 Anpassung des § 1 AStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz1.2.6 Anpassung des § 1 AStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung derAnti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG)1.2.8 Anpassung des § 1 AStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)1.2.9 Anpassung § 1 AStG durch das Wachstumschancengesetz1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung, verdeckten Einlage, Entnahme und Einlage1.5.2 Verhältnis zu nationalen Betriebsausgabenabzugsbeschränkungsnormen und den Entstrickungsvorschriften1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–13 AStG)1.5.4 Verhältnis zur Mindestbesteuerung (MinStG)1.5.5 Verhältnis zur Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)1.5.6 Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht und Zollrecht1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht1.6.2 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht2 Korrektur aufgrund fremdunüblicher Einkünfte: Voraussetzungen und Rechtsfolge (§ 1 Abs. 1 AStG)2.1 Allgemeines2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AStG)2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AStG)2.4 Informationstransparenz und Denkfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AStG)2.5 Konkurrenzverhältnis zu anderen Einkünftekorrekturnormen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AStG)3 Nahestehende Person (§ 1 Abs. 2 AStG)3.1 Allgemeines3.2 Wesentliche Beteiligung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AStG)3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AStG)3.4 Beherrschender Einfluss (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AStG)3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a AStG)3.6 Anspruch einer dritten Person auf ein Viertel des Gewinns oder Liquidationserlöses (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b AStG)3.7 Beherrschender Einfluss einer dritten Person (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c AStG)3.8 Nahestehen aufgrund sonstiger Einflussnahme (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AStG)3.9 Kombination mehrerer Merkmale der Nr. 3 (§ 1 Abs. 2 Satz 2)4 Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 Abs. 3 AStG)4.1 Allgemeines4.2 Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse (§ 1 Abs. 3 Satz 1 AStG)4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 Satz 2 AStG)4.4 Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Abs. 3 Satz 3 AStG)4.5 Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vereinbarung (§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG)4.6 Am besten geeignete Verrechnungspreismethode (§ 1 Abs. 3 Satz 5 AStG)4.7 Anpassungsrechnungen (§ 1 Abs. 3 Satz 6 AStG)4.8 Hypothetischer Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3 Satz 7 AStG)5 Bandbreitenbetrachtung und Einengung (§ 1 Abs. 3a AStG)5.1 Allgemeines5.2 Bandbreite (§ 1 Abs. 3a Satz 1 AStG)5.3 Einengung der Bandbreite (§ 1 Abs. 3a Satz 2 AStG)5.4 Interquartilsmethode (§ 1 Abs. 3a Satz 3 AStG)5.5 Medianansatz (§ 1 Abs. 3a Satz 4 AStG)5.6 Einigungsbereich beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a Satz 5 AStG)5.7 Mittelwertansatz beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a Satz 6 AStG)6 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b AStG)6.1 Allgemeines6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b Satz 1 AStG)6.3 Ausnahme vom Transferpaket: Einzelbewertung (§ 1 Abs. 3b Satz 2 AStG)6.4 Escape-Klausel: Verlagerung einer Routinefunktion (§ 1 Abs. 3b Satz 3 AStG)7 Immaterielle Werte: DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c AStG)7.1 Allgemeines7.2 Übertragung oder Überlassung immaterieller Werte (§ 1 Abs. 3c Satz 1 AStG)7.3 Immaterielle Werte (§ 1 Abs. 3c Satz 2 AStG)7.4 Ausgangspunkt: Eigentum oder Inhaberschaft (§ 1 Abs. 3c Satz 3 AStG)7.5 DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c Satz 4 AStG)7.6 Finanzierung von DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c Satz 5 AStG)8 Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d AStG)8.1 Allgemeines8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d Satz 1 Nr. 1 AStG)8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d Satz 1 Nr. 2 AStG)8.4 Definition: Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d Satz 2 AStG)9 Funktions- und risikoarme (Finanzierungs-)Dienstleistung (§ 1 Abs. 3e AStG)9.1 Allgemeines9.2 Vermittlung einer Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3e Satz 1 Nr. 1 AStG)9.3 Weiterleitung einer Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3e Satz 1 Nr. 2 AStG)9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e Satz 2 AStG)9.5 Gegenbeweis anhand des Funktions- und Risikoprofils (§ 1 Abs. 3e Satz 3 AStG)10 Geschäftsbeziehung (§ 1 Abs. 4 AStG)10.1 Allgemeines10.2 Geschäftsvorfälle zwischen einem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AStG)10.3 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zu einer Betriebstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AStG)10.4 Fiktion einer schuldrechtlichen Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 Satz 2 AStG)11 Betriebsstätten § 1 Abs. 5 AStG11.1 Allgemeines11.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz in Betriebsstättenkonstellationen (§ 1 Abs. 5 Satz 1 AStG)11.3 Selbstständigkeitsfiktion und Öffnungsklausel (§ 1 Abs. 5 Satz 2 AStG)11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 Satz 3 AStG)11.5 Bestimmung und Bepreisung der Geschäftsbeziehungen (§ 1 Abs. 5 Satz 4 AStG)11.6 Ständiger Vertreter (§ 1 Abs. 5 Satz 5 AStG)11.7 Ausgleichsposten (§ 1 Abs. 5 Satz 6 AStG)11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 Satz 7 AStG)11.9 Verhältnis zum Abkommensrecht (§ 1 Abs. 5 Satz 8 AStG)12 Verordnungsermächtigung (§ 1 Abs. 6 AStG)12.1 Allgemeines12.2 Verordnungsermächtigung des BMF (§ 1 Abs. 6 Satz 1 AStG)13 (Erhöhte) Mitwirkungspflichten, Dokumentationsvorschriften im Verrechnungspreiskontext und Schätzungsbefugnis im Auslandsfall13.1 Allgemeines13.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)13.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten im Auslandsfall (§ 90 Abs. 2 AO)13.4 Dokumentationsvorschriften (§ 90 Abs. 3 AO)13.4.1 Allgemeines13.4.2 § 90 Abs. 3 AO13.4.3 Dreistufiger Aufbau des Dokumentationspakets13.4.3.1 Masterfile (Stammdokumentation)13.4.3.2 Local File (Einzeldokumentation)13.4.3.3 Country-by-Country Report (CbCR)13.4.4 § 90 Abs. 4 AO13.5 Schätzungsbefugnis und Zuschläge (§ 162 AO)13.5.1 Allgemeines13.5.2 § 162 Abs. 1 AO13.5.3 § 162 Abs. 2 AO13.5.4 § 162 Abs. 3 AO13.5.5 § 162 Abs. 4 AO14 Verständigungs- und Schiedsverfahren14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)14.3 Schwierigkeiten oder Zweifel (Art. 25 Abs. 3 OECD-MA)14.4 Verfahren der Verständigung (Art. 25 Abs. 4 OECD-MA)14.5 Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 OECD-MA)15 Vorabverständigungsverfahren16 Weitere Möglichkeiten der Streitbeilegung innerhalb der EU16.1 EU-Schiedskonvention16.2 EU-Streitbeilegungsgesetz17 Wichtige (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen im Verrechnungspreiskontext§ 1a AStG Preisanpassungsklausel1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung der Preisanpassungsklausel erstmals mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) in § 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG a. F.1.2.2 Anpassungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntMoG) – Überführung der Preisanpassungsklausel in § 1a AStG1.3 Normzweck1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat1.3.2 Instrument zum Ausgleich von Informationsasymmetrie1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckten Einlagen (vE)1.5.2 Verhältnis zum Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG)1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht1.6.2 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a Satz 1 AStG)3 Verrechnungspreiskorrektur im achten Jahr nach Geschäftsabschluss (§ 1a Satz 2 AStG)4 Erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a Satz 3 AStG)5 Bestimmung des Fremdvergleichspreises (§ 1a Satz 4 AStG)6 Angemessenheit des Anpassungsbetrags (§ 1a Satz 5 AStG)7 Escape-Klauseln (§ 1a Satz 6 AStG)7.1 Abweichende Gewinnentwicklung war nicht vorhersehbar (§ 1a Satz 6 Nr. 1 AStG)7.2 Hinreichende Berücksichtigung der Unsicherheiten (§ 1a Satz 6 Nr. 2 AStG)7.3 Umsatz- oder gewinnabhängige Lizenzvereinbarungen (§ 1a Satz 6 Nr. 3 AStG)8 Wichtige (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen9 Gestaltungsansätze – Vermeidung einer Korrektur aufgrund § 1a AStG§ 2 AStG Einkommensteuer1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 2 AStG mit Einführung des AStG1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATADUmsG1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.6 Verhältnis zu den Vorschriften des AStG1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG1.8 Verhältnis zum SolZG1.9 Verhältnis zu den Vorschriften des StAbwG1.10 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.10.2 Verhältnis zum Unionsrecht2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1)2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil)2.1.1.1 Allgemeines2.1.1.2 Natürliche Person2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug2.1.1.5 Steuerpflicht »als Deutscher«2.1.1.6 Persönliche Steuerpflicht nach Wegzug (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG)2.1.1.7 Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG)2.1.2 Rechtsfolge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Satzteil)2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte2.1.2.2 Zeitliche Aspekte2.1.3 Substanzarme Gewerbebetriebe im Ausland (§ 2 Abs. 1 Satz 2)2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)2.2 Niedrige Besteuerung (Abs. 2)2.2.1 Allgemeines2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 22.3 Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen (§ 2 Abs. 3)2.3.1 Allgemeines2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)2.3.4 Wesentliches nicht-ausländisches Vermögen (§ 2 Abs. 3 Nr. 3)2.4 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften i. S. v. § 5 (§ 2 Abs. 4)2.4.1 Bedeutung, Voraussetzungen und Reichweite2.4.2 An der Zurechnung beteiligte Subjekte2.4.3 Umfang der Zurechnung2.4.4 Zurechnungsobjekte2.5 Weitere Rechtsfolgen (§ 2 Abs. 5)2.5.1 Allgemeines2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)2.5.3 Entfallen der Abgeltungswirkung für Einkünfte i. S. v. § 50a (§ 2 Abs. 5 Satz 2)2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)3 Verfahren§ 3 <weggefallen>§ 4 AStG Erbschaftsteuer1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.5.2 Verhältnis zu § 2 und § 5 AStG1.5.3 Verhältnis zu §§ 7 ff. AStG1.5.4 Verhältnis zu § 15 AStG1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG1.5.6 Verhältnis zu den weiteren Vorschriften des ErbStG1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1)2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 12.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 12.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 12.1.1.1.2 Erfordernis der »Anwendung« des § 2 Abs. 1 Satz 12.1.1.2 Person des Erblassers oder Schenkers2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG2.1.1.5 Kein Nachweis nach § 4 Abs. 22.1.2 Rechtsfolgen des § 4 Abs. 12.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens2.1.2.2 Erweitertes Inlandsvermögen2.1.2.2.1 Grundsatz2.1.2.2.2 Teile des Erwerbs2.1.2.2.3 Erträge aus Vermögen wären bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG2.1.2.2.4 Vermögen, aus dem gleichzeitig inländische und ausländische Einkünfte erzielt werden2.1.2.2.5 Vermögen, aus dem unterschiedliche Arten von Erträgen erzielt werden2.1.2.2.6 Überschneidungen von Inlandsvermögen und erweitertem Inlandsvermögen2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen2.1.2.2.9 Negatives erweitertes Inlandsvermögen2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 12.1.2.4 Keine Anwendung des Progressionsvorbehalts2.2 Konkreter Belastungsvergleich nach § 4 Abs. 2 als Ausnahme2.2.1 Überblick2.2.2 Tatbestandsvoraussetzungen der Ausnahme2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen2.2.2.2 Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen2.2.2.4 Höhe der Mindestbelastung (Vergleichsrechnung)2.2.3 Rechtsfolge2.2.4 Erbringung des Nachweises2.2.5 Im Vergleich zu § 2 fehlende Ausnahmeregelungen2.2.5.1 Keine Freigrenze für Bagatellfälle2.2.5.2 Keine Gleichbehandlung mit unbeschränkt Steuerpflichtigen3 Verfahren4 Gestaltungsansätze zur Abwendung des § 44.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 14.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 14.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG4.2 Vermeidung der Rechtsfolgen des § 4 Abs. 14.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung4.2.2 Übertragung von Vermögen auf ausländische Kapitalgesellschaften4.2.3 Reduktion des steuerpflichtigen Erwerbs der Höhe nach§ 5 AStG Zwischengeschaltete Gesellschaften1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG1.2.2 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.6 Verhältnis zu höherrangigem Recht1.6.1 Verfassungsrecht1.6.2 Unionsrecht2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften bei Personen i. S. d. § 2 (§ 5 Abs. 1)2.1.1 Einkünftezurechnung nach § 5 Abs. 1 Satz 12.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 12.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG2.1.1.1.2 Beteiligung an ausländischer Gesellschaft2.1.1.1.3 Hypothetische Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht2.1.1.2 Rechtsfolgen des § 5 Abs. 1 Satz 12.1.1.2.1 Zurechnung2.1.1.2.2 Von der Zurechnung erfasste Einkünfte2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft2.1.1.2.4 Zeitpunkt der Zurechnung2.1.2 Vermögenszurechnung (§ 5 Abs. 1 Satz 2)2.1.2.1 Tatbestand2.1.2.2 Rechtsfolge2.2 Haftung (§ 5 Abs. 2)2.2.1 Regelungsinhalt2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer2.2.3 Von der Haftung umfasstes Vermögen2.2.4 Verfahren2.3 Entsprechende Anwendung des § 18 (§ 5 Abs. 3)2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 1)2.3.3 Keine einheitliche Feststellung mit Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 oder § 13 AStG2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 2)2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)§ 6 AStG Besteuerung des Vermögenszuwachses1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 6 AStG mit Einführung des AStG1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATADUmsG1.2.4 Folgeänderungen im Nachgang dem ATADUmsG1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.5.2 Verhältnis zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung1.5.4 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG1.5.4.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung1.5.4.2 Verhältnis zu § 17 Abs. 5 EStG1.5.4.3 Verhältnis zu anderen Entstrickungsvorschriften des EStG1.5.4.4 Verhältnis zu den Ermittlungsvorschriften des EStG1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG1.5.4.6 Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG1.5.5 Verhältnis zu Vorschriften des KStG1.5.6 Verhältnis zu Vorschriften des UmwStG1.5.6.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung1.5.6.2 Verhältnis zu § 13 UmwStG1.5.6.3 Verhältnis zu § 21 UmwStG1.5.6.4 Verhältnis zu § 22 UmwStG1.5.6.5 Verhältnis zu § 21 UmwStG 1995 (alt-einbringungsgeborene Anteile)1.5.6.6 Verhältnis zu den Vorschriften des ErbStG1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht1.6.2.1 Allgemeines1.6.2.2 Unionsrechtsnonkonformität der sofortigen Steuerfestsetzung1.6.2.3 Unionsrechtsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Vermögensminderungen1.6.2.4 Unionsrechtsverstoß durch überschießende Wegzugstatbestände1.6.2.5 Unionsrechtliche Würdigung des Ratenzahlungskonzeptes1.6.2.6 Unionsrechtliche Würdigung der Forderung von Sicherheitsleistungen1.6.2.7 Unionsrechtskonformität der Nichtberücksichtigung nachträglicher Wertminderungen2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Wegzugstatbestände, Rechtsfolgen, Veräußerungszeitpunkte, Wertaufstockung (§ 6 Abs. 1)2.1.1 Wegzugstatbestände und Rechtsfolgen (§ 6 Abs. 1 Satz 1)2.1.1.1 Allgemeines2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige2.1.1.3 Anteile i. S. v. § 17 EStG2.1.1.4 Erfüllung eines Wegzugstatbestandes2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände2.1.1.4.2 Bedeutung einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)2.1.1.5 Rechtsfolgen2.1.1.5.1 Gleichstellung mit Veräußerung (nur) i. S. v. § 17 EStG2.1.1.5.2 Beschränkung auf Vermögenszuwachs/Keine Berücksichtigung von Vermögensminderungen2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer2.1.1.5.4 Keine Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen2.1.1.5.5 Anrechnung ausländischer Steuern2.1.2 Zeitpunkt der Veräußerung (§ 6 Abs. 1 Satz 2)2.1.3 Wertaufstockung nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Satz 3)2.1.3.1 Hintergrund der Regelung2.1.3.2 Fiktion des Erwerbs zum gemeinen Wert2.1.3.3 Fehlende Vorschrift für spätere Gewinnausschüttungen2.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 6 AStG (§ 6 Abs. 2)2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 Satz 1)2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3)2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 Satz 4)2.3 Entfallen der Steuer bei nur vorübergehender Abwesenheit (§ 6 Abs. 3)2.3.1 Hintergrund2.3.2 Vorübergehende Abwesenheit (§ 6 Abs. 3 Satz 1 bis 3)2.3.2.1 Tatbestand der vorübergehenden Abwesenheit2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug2.3.2.1.2 Verlängerung des Abwesenheitszeitraums2.3.2.1.3 Bedeutung der Rückkehrabsicht2.3.2.2 Rechtsfolge der Rückkehr2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer2.3.2.2.2 Möglichkeit einer Abstandnahme von der Ratenzahlung2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland2.3.2.2.4 Dauerhafte Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung2.3.2.3 Ausschlussgründe2.3.2.3.1 Hintergrund2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)2.3.2.3.3 Substanzielle Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)2.3.2.3.4 Eingeschränkter Umfang des Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 Satz 4)2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 Satz 5)2.4 Erhebung der Steuer durch Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4)2.4.1 Allgemeines2.4.2 Grundsatz der sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer2.4.3 Antragsgebundene Ratenzahlungsmöglichkeit (§ 6 Abs. 4 Satz 1 bis Satz 4)2.4.3.1 Voraussetzungen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2)2.4.3.1.1 Allgemeines2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. V. Satz 12.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 22.4.3.2 Rechtsfolgen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3 sowie Satz 4)2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 12.4.3.2.2 Entrichtung der Raten2.4.3.2.3 Keine Verzinsung des gestundeten Betrags2.4.4 Widerruf der Ratenstundung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 und Satz 6)2.4.4.1 Allgemeines2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 1)2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 2)2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 3)2.4.4.5 Veräußerung oder Übertragung der Anteile (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 und Satz 6)2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 5)2.4.5 Echte Stundung der Wegzugssteuer in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 Satz 7 und Satz 8)2.4.5.1 Hintergrund2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 Satz 7 Halbs. 1 und Halbs. 2)2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 Satz 7 Halbs. 3)2.4.5.4 Fälligkeit der Steuer bei Ausschluss der Rückkehr oder Entfallen der Rückkehrabsicht (§ 6 Abs. 4 Satz 7 Halbs. 4)2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 Satz 8)2.5 Mitteilungspflichten des Stpfl. (§ 6 Abs. 5)2.5.1 Mitteilung bestimmter Ereignisse (§ 6 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2)2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung2.5.1.2 Adressat der Mitteilung2.5.1.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht2.5.2 Jährliche Mitteilung des Wohnsitzes (§ 6 Abs. 5 Satz 3)2.5.2.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung2.5.2.2 Adressat der Mitteilung2.5.2.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung2.5.2.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht2.5.3 Antragsgebundener Verzicht auf elektronische Übermittlung (Satz 4)3 Verfahren3.1 Festsetzungsverfahren3.2 Erhebungsverfahren3.3 Erklärungs-, Anzeige- und Mitwirkungspflichten3.4 Für die Wegzugsbesteuerung zuständiges Finanzamt3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG§ 7 AStG Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Allgemeines1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG1.2.3 Änderungen durch MinBestRL-UmsG1.3 Zweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige1.4.1.2 Beschränkt Steuerpflichtige1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG1.5.3 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG1.5.4 Verhältnis zu 15 AStG1.5.5 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG1.5.6 Verhältnis zur allgemeinen Missbrauchsnorm § 42 AO1.5.7 Verhältnis zu § 49 EStG1.6 Verhältnisse zu anderen Gesetzen1.6.1 Verhältnis zum StAbwG1.6.2 Verhältnis zum InvStG1.6.3 Verhältnis zu Pillar II (GloBE-Regelungen)1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.7.2 Verhältnis zum Völkerrecht1.7.3 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht1.7.3.2 Verhältnis zur ATAD2 Systematische Gesetzeskommentierung2.1 § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG Tatbestand und Rechtsfolge2.1.1 Überblick2.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige2.1.3 Ausländische Gesellschaft2.1.4 Zwischengesellschaft2.1.5 Beherrschung2.1.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für Hinzurechnungsbesteuerung2.1.7 Rechtsfolge2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital2.1.7.2 Beteiligung am Nennkapital2.2 § 7 Abs. 1 Satz 2 AStG2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung2.3 § 7 Abs. 1 Satz 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab2.4 § 7 Abs. 1 Satz 4 AStG Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte2.5 Beherrschungskonzept (Abs. 2)2.5.1 Überblick2.5.2 Beherrschungskriterien2.5.3 »Allein« oder »zusammen mit«2.5.4 Zeitpunkt für Beherrschung2.6 Nahestehende Person (Abs. 3)2.6.1 Überblick2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG2.6.3 § 7 Abs. 3 Satz 2 AStG2.7 Abgestimmtes Verhalten (Abs. 4)2.7.1 Überblick2.7.2 § 7 Abs. 4 Satz 1 AStG2.7.3 § 7 Abs. 4 Satz 2 AStG2.8 Investmentbesteuerung (Abs. 5)2.8.1 Überblick2.8.2 § 7 Abs. 5 Satz 1 AStG2.8.3 § 7 Abs. 5 Satz 2 AStG§ 8 AStG Einkünfte von Zwischengesellschaften1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Einführung des § 8 AStG mit Einführung des AStG1.2.2 Folgeänderungen bis 20131.2.3 Änderung durch das ATADUmsG und das MinBestRL-UmsG1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Vorschriften des AStG1.5.2 Vorschriften des EStG und KStG1.5.3 Vorschriften des UmwStG1.5.4 Vorschriften des StAbwG1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verfassungsrecht1.6.2 Unionsrecht2 Definition der Zwischeneinkünfte (Abs. 1)2.1 Systematik des Aktivkatalogs2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen2.2 Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1 Nr. 1)2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.2.2 Unbedingt aktive Einkünfte2.3 Produktion (Abs. 1 Nr. 2)2.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte2.4 Versicherungen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungen (Abs. 1 Nr. 3)2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.4.2 Grundsatz: aktive wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit2.4.3 Ausnahme: Geschäfte mit nahestehenden Personen in wesentlichem Umfang2.5 Handel (Abs. 1 Nr. 4)2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.5.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr2.6 Dienstleistungen (Abs. 1 Nr. 5)2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.6.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.6.3 Ausnahme: Bedienenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)2.6.4 Ausnahme: Erbringenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b)2.7 Vermietung und Verpachtung2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.7.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)2.8 Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 1 Nr. 7)2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)2.8.4 Ausnahme: Streubesitzbeteiligung (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b)2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)2.9 Gewinne aus Anteilsveräußerung, Auflösung, Herabsetzung des Kapitals (Abs. 1 Nr. 8)2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.9.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG2.10 Umwandlungen (Abs. 1 Nr. 9)2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.10.2 Grundsatz: aktive Einkünfte2.10.3 Ausnahme: Übertragung nicht-aktiver Wirtschaftsgüter2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung3 Substanzausnahme (Abs. 2)3.1 Allgemeines3.1.1 Hintergrund, Terminologie, Regelungskonzeption und Abgrenzung3.1.2 Regelungssystematik3.1.3 Verfahrensrechtliche Geltendmachung3.2 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Substanzausnahme (Abs. 2 Satz 1)3.2.1 Voraussetzungen3.2.2 Rechtsfolge3.3 Erforderliche sachliche und personelle Ausstattung (Abs. 2 Satz 2 und Satz 3)3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)3.5 Ausnahme für Outsourcing (Abs. 2 Satz 5)4 Anwendungsvoraussetzungen der Substanzausnahme (Abs. 3, Abs. 4)4.1 Überblick4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)5 Niedrigbesteuerung (Abs. 5)5.1 Allgemeines5.2 Definition der Niedrigbesteuerung (Abs. 5 Satz 1)5.2.1 Funktionsweise5.2.2 Abstrakte Belastung von weniger als 15 %5.2.3 Keine Ursache in Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen5.3 Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen auf Gesellschafterebene (Abs. 5 Satz 2)5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern/Effektivbelastung (Abs. 5 Satz 3)§ 9 AStG Freigrenze bei gemischten Einkünften1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Allgemeines1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG1.3 Zweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG1.5.2 Verhältnis zu § 8 Abs. 2 AStG1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 Satz 5 AStG1.5.5 Verhältnis zu § 11 AStG1.5.6 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG1.5.8 Verhältnis zu § 18 AStG1.5.9 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG1.6 Verhältnis zu anderen Gesetzen1.6.1 Verhältnis zum StAbwG1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.7.1 Verhältnis zur ATAD2 Systematische Gesetzeskommentierung2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG2.1.1 Grundtatbestand der regulären Hinzurechnungsbesteuerung2.1.2 Gemischte Einkünfte2.1.3 Freigrenzen2.1.3.1 Relative (gesellschaftsbezogene) Freigrenze2.1.3.1.1 10-%-Grenze2.1.3.1.2 Abstellen auf »Einkünfte«2.1.3.1.3 Im maßgebenden Wirtschaftsjahr2.1.3.1.4 Problem des Abstellens auf »Zwischeneinkünfte« der ausländischen Gesellschaft2.1.3.2 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze2.2 Rechtsfolge2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl.2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft2.2.3 Eintritt der Rechtsfolge nur auf Ebene des Stpfl.2.2.4 Verfahren§ 10 AStG Hinzurechnungsbetrag1 Allgemeines1.1 Aufbau der Norm1.2 Bedeutung der Norm1.3 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATADUmsG1.3.2 Änderungen durch das ATADUmsG1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.5.2 Verhältnis zu § 1 AStG1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG1.5.4 Verhältnis zu § 6 AStG1.5.5 Verhältnis zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften1.6 Verhältnis zum Unionsrecht1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Ansatz des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 1 AStG)2.1.1 Ansatz bei dem Steuerpflichtigen (Satz 1)2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag2.1.1.2 Subjekt der Einkünfteerzielung2.1.1.3 Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags2.1.1.5 Mitteilbare Beteiligung über Personengesellschaften2.1.1.6 Quotaler Ansatz des Hinzurechnungsbetrags2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)2.2 Einordnung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 2 AStG)2.2.1 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Privatvermögen (Satz 1)2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte2.2.1.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Privatvermögen2.2.2 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Betriebsvermögen (Satz 2)2.2.2.1 Erhöhung der Gewinneinkünfte2.2.2.2 Zeitpunkt des Ansatzes im Betriebsvermögen2.2.2.3 Gewerbesteuerliche Auswirkungen2.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse (Satz 3)2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)2.3 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 3 AStG)2.3.1 Anwendung des deutschen Steuerrechts (Satz 1)2.3.2 Qualifizierung der Einkünfte und Gewinnermittlung (Satz 2)2.3.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb2.3.2.2 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG2.3.2.3 Gewinnermittlung bei gemischten Einkünften2.3.3 Nichtanwendung von § 10 Nr. 2 KStG (Satz 3)2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)2.3.5 Verlustverrechnung nach § 10d EStG (Satz 5)2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts2.3.5.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung2.3.5.3 Verhältnis zu § 9 AStG2.3.6 Ausschluss von Verlustrückträgen (Satz 6)2.4 Abzug von Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 4 AStG)2.5 Bewertungsansatz (§ 10 Abs. 5 AStG)2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)2.6 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht (§ 10 Abs. 6 AStG)§ 11 AStG Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte1.3 Zielsetzung der Regelung1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.5.4 Verhältnis zu § 5 AStG1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG1.5.8 Verhältnis zu § 9 StAbwG1.5.9 Verhältnis zu § 34c EStG und § 26 KStG1.5.10 Verhältnis zu § 32d Abs. 5 EStG2 Die Tatbestände im Einzelnen2.1 Ansatz des Kürzungsbetrages (Abs. 1)2.1.1 Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 12.1.1.1 Der Steuerpflichtige2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge2.1.1.4 Bezüge2.1.1.4.1 Definition und Höhe der Bezüge2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG2.1.1.4.3 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG2.1.1.4.4 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG2.1.1.4.5 Sonstige Erträge nach dem InvStG2.1.1.5 Rechtsfolge2.1.1.5.1 Ansatz des Kürzungsbetrages2.1.1.5.2 Pflicht zum Ansatz des Kürzungsbetrages2.1.1.5.3 Abzug des Kürzungsbetrages2.1.1.6 Steueranrechnung trotz Kürzungsbetrag2.1.2 Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 22.1.2.1 Hintergrund und Zielsetzung2.1.2.2 Vermittelnde Gesellschaft2.1.2.2.1 Gesetzeswortlaut2.1.2.2.2 Rechtsform2.1.2.2.3 Auslandsbezug2.1.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse2.1.2.4 Ansatz des Kürzungsbetrages2.1.3 Beteiligung über Personengesellschaften2.2 Definition und Berechnung des Kürzungsbetrages (Abs. 2)2.2.1 Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 12.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)2.2.1.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)2.2.2 Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 22.2.2.1 Definition der Obergrenze 2: Hinzurechnungskorrekturvolumen zzgl. laufender Hinzurechnungsbetrag2.2.2.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)2.2.2.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)2.2.2.4 Erhalt mehrerer Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–32.2.2.4.1 Grundsatz2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge2.3 Definition und Berechnung des Hinzurechnungskorrekturvolumens (Abs. 3)2.3.1 Zweck des Hinzurechnungskorrekturvolumens2.3.2 Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 12.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung2.3.2.2 Am Schluss eines Veranlagungszeitraums2.3.2.3 Für jeden Steuerpflichtigen2.3.2.4 Gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Betrachtungsweise2.3.2.5 Keine Übertragbarkeit des Hinzurechnungskorrekturvolumens2.3.2.6 Wegfall des Hinzurechnungskorrekturvolumens2.3.2.6.1 Keine Übertragbarkeit2.3.2.6.2 Tod oder Auflösung2.3.2.6.3 Änderung der Rechtsform und Umwandlungsvorgänge2.3.2.6.4 Übertragungsvorgänge2.3.2.7 Übergang von der Altregelung2.3.2.8 Beteiligung über Personengesellschaften2.3.3 Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 22.3.3.1 Berechnungsschema2.3.3.2 Anwendungsbeispiele2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)2.3.3.2.2 Mehrstufiges Beteiligungsverhältnis (mittelbare Beteiligung)2.3.4 Kein negatives Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11 Abs. 3 Satz 3)2.4 Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge (Abs. 4)2.4.1 Anwendungsbereich2.4.2 Veräußerungen2.4.3 Anteile an einer ausländischen oder vermittelnden Gesellschaft2.4.4 Der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft2.4.4.2 Herabsetzung des Kapitals bei der ausländischen Gesellschaft2.4.4.3 Umfang des Kürzungsbetrages bei der Veräußerung gleichgestellten Vorgängen2.4.5 Rechtsfolge2.4.6 Besonderheiten bei der Anwendung des § 11 Abs. 4 AStG2.4.7 Anwendungsbeispiele2.4.8 Beteiligung über Personengesellschaften2.5 Kürzungsbetrag und Gewerbesteuer (Abs. 5)2.5.1 Zielsetzung2.5.2 Anwendungsbereich2.5.3 Anwendung des § 11 Abs. 5 Satz 12.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer2.5.3.2 Minderung des Gewerbeertrages2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 Satz 2)2.5.5 Anwendungsbeispiele2.5.6 Beteiligung über Personengesellschaften2.5.7 Sonderfälle2.5.7.1 Einlage2.5.7.2 Entnahme§ 12 AStG Steueranrechnung1 Allgemeines1.1 Normstruktur1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Anpassungen durch das ATADUmsG31831.3 Zweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 4 Satz 3 AStG)1.4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.4.4.2 Rechtsfolgenverweise auf § 34c EStG und § 26 KStG1.4.4.3 § 7 Abs. 1 Satz 2 AStG1.4.4.4 Kürzung in Fällen des § 8 Abs. 5 Satz 2 AStG1.4.4.5 Ausländische Familienstiftung und Destinatär (§ 15 AStG)1.4.4.6 § 20 AStG1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union1.5.2.1 Ermöglichung des Steuerabzugs durch ATAD-RL?1.5.2.2 Unionsrechtliches Erfordernis der Anrechnung auf die Gewerbesteuer2 Steueranrechnung2.1 Anrechnung von zulasten der Zwischengesellschaft tatsächlich erhobenen Steuern (Abs. 1)2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (Satz 1)2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen2.1.1.2 Steuern auf dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte/Einkünfteidentität2.1.1.3 Steuern vom Einkommen zulasten der ausländischen Gesellschaft2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen2.1.1.3.2 Erhebung zulasten der Zwischengesellschaft2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrerer2.1.1.5 Rechtsfolge (Abs. 1 Satz 1)2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer2.1.1.5.2 Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt2.1.1.6.1 Gesellschaftsbezogene Anrechnung bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften2.1.1.6.2 Anrechnung bei beschränkt Stpfl.2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften2.1.1.6.4 Anrechnung in Organschaftsfällen2.1.1.6.5 Anrechnungszeitpunkt2.1.1.7 Verfahren2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 Satz 2)2.2 Voraussetzungen der Anrechnung ausländischer Hinzurechnungssteuern bei vermittelnder Beteiligung (Abs. 2)2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene2.2.2 Ausübung des Antragsrechts2.2.3 Keine Anrechnung bei Eingreifen des § 7 Abs. 1 Satz 2 AStG2.2.4 Anteilige Steuern2.2.5 Einkünfteidentität2.2.6 Im Staat einer vermittelnden Gesellschaft oder Betriebsstätte2.2.7 Eine der Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbare Besteuerung2.2.8 Tatsächliche Erhebung der Steuer2.2.9 Rechtsfolge des § 12 Abs. 2 AStG2.2.10 Verfahren2.3 Anrechnung der Höhe nach (Abs. 3)2.3.1 Entsprechende Anwendung von § 34c Abs. 1 EStG sowie von § 26 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 KStG2.3.2 Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags2.3.2.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtung2.3.2.2 Keine Anwendung der Per-Country-Limitation2.3.2.3 Gesamtbetrag der Anrechnungsbeträge nach Abs. 1 und 22.3.2.4 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG2.3.2.5 Entsprechende Anwendung des § 26 Abs. 1 und 2 Satz 1 KStG2.3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 3 bei steuerfreien passiven Einkünften2.3.2.7 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG2.3.2.8 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 Satz 5 EStG2.3.3 Anrechnungsüberhänge2.3.4 Währungsumrechnung2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 Satz 3 AStG)2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG§ 13 AStG Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu §§ 7–12 AStG1.5.2 Verhältnis zu § 42 AO1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht2 Systematische Gesetzeskommentierung2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 13 AStG (§ 13 Abs. 1)2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1)2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger2.1.1.2 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung2.1.1.3 Ausländische Gesellschaft2.1.1.4 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter2.1.1.5 Niedrige Besteuerung2.1.1.6 Keine Beherrschung2.1.2 Rechtsfolge: Steuerpflicht entsprechend Beteiligung am Nennkapital (§ 13 Abs. 1 Satz 1)2.1.3 Entsprechende Geltung § 7 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 AStG (§ 13 Abs. 1 Satz 2)2.1.4 Bagatellausnahme (§ 13 Abs. 1 Satz 3)2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung2.1.4.1.1 Relative Freigrenze2.1.4.1.2 Absolute Freigrenze2.1.4.1.3 Verfahren2.1.5 Beteiligung von weniger als 1 %/Börsenklausel (§ 13 Abs. 1 Satz 4)2.2 Legaldefinition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 Abs. 2)2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter2.2.2 Veräußerungsgewinne und -verluste2.2.3 Halten, Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte2.2.5 Nachweismöglichkeiten für den Stpfl.2.3 REIT-Gesellschaften und Börsenklausel (§ 13 Abs. 3)2.3.1 REIT-Gesellschaft2.3.2 Börsenklausel2.4 Entsprechende Anwendung allgemeiner Vorschriften (§ 13 Abs. 4)2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 Satz 1 AStG)2.4.2 Ausschluss Motivtest (§ 13 Abs. 4 Satz 2 AStG)2.5 Vorrang des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG)2.5.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 Satz 1)2.5.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 Satz 2)§ 14 <weggefallen>§ 15 AStG Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten1 Allgemeines1.1 Inhalt1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen1.3.1 Verhältnis zu nationalen Vorschriften1.3.1.1 AStG1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG1.3.1.1.2 § 17 Abs. 1 AStG1.3.1.2 EStG1.3.1.3 KStG1.3.1.4 AO1.3.1.4.1 § 39 AO1.3.1.4.2 § 42 AO1.3.1.5 ErbStG1.3.2 Abkommensrecht1.3.3 Verfassung1.3.4 EU-Recht2 Die Vorschrift im Einzelnen2.1 Zurechnung von Vermögen und Einkünften einer ausländischen Familienstiftung (§ 15 Abs. 1 und 2 AStG)2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich2.1.1.1 Stifter2.1.1.2 Bezugs- und Anfallsberechtigter2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich2.1.3 Rechtsfolge2.1.3.1 Stifter als vorrangiges Zurechnungssubjekt2.1.3.2 Bezugsberechtigte als zweitrangige Zurechnungssubjekte2.1.3.3 Anfallsberechtigte als drittrangige Zurechnungssubjekte2.1.3.4 Parallele Besteuerung der ausländischen Familienstiftung2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug2.1.3.6 Zeitpunkt der Zurechnung2.2 Unternehmensstiftungen (§ 15 Abs. 3 AStG)2.2.1 Stiftender Personenkreis2.2.2 Begünstigter Personenkreis2.2.3 Negativvoraussetzung2.2.4 Rechtsfolge2.3 Gleichstellung sonstiger Vermögen und Vereinigungen (§ 15 Abs. 4 AStG)2.4 Steueranrechnung (§ 15 Abs. 5 AStG)2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU-/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)2.5.1 Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)2.7 Zuordnung der Einkunftsart (§ 15 Abs. 8 AStG)2.8 Erfassung von Zwischeneinkünften (§ 15 Abs. 9 AStG)2.9 Familienstiftung als Begünstigte einer anderen ausländischen Stiftung (§ 15 Abs. 10 AStG)2.10 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 15 Abs. 11 AStG)§ 16 AStG Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.3 Normzwecke1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen1.3.2 Förderung der Steuergerechtigkeit1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu § 160 Abs. 1 Satz 1 AO1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG1.5.3 Verhältnis zu § 90 Abs. 2 AO1.5.4 Verhältnis zu § 95 AO1.6 Verhältnis zu Vorschriften höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht1.7 Verfahrensfragen1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde2 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen2.1 Tatbestand und Rechtsfolge des § 16 AStG (Abs. 1)2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten2.1.1.1.1 Antrag2.1.1.1.2 Absetzung2.1.1.1.3 Schulden2.1.1.1.4 Andere Lasten2.1.1.1.5 Betriebsausgaben2.1.1.1.6 Werbungskosten2.1.1.2 Unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft2.1.1.2.1 Unter Berufung2.1.1.2.2 Geschäftsbeziehung2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft2.1.1.4 Feststellungslast beim Finanzamt2.1.1.5 Einkünfte der ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen2.1.1.6 Genaue Bezeichnung Gläubiger oder Empfänger i. S. d. § 160 AO2.1.1.6.1 Gläubiger und Empfänger2.1.1.6.2 Genau bezeichnet2.1.1.7 Offenlegung aller Beziehungen2.1.1.7.1 Beziehung2.1.1.7.2 Offenlegen2.1.2 Rechtsfolge2.2 Eidesstattliche Versicherung (Abs. 2)2.2.1 Tatbestand2.2.2 Rechtsfolge§ 17 AStG Sachverhaltsaufklärung1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.3 Normzweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.5.1 Verhältnis zu § 16 AStG1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG1.5.3 Verhältnis zu §§ 90 ff. AO1.5.4 Verhältnis zu § 138 Abs. 2 AO1.5.5 Verhältnis zu § 162 AO1.5.6 Verhältnis zu § 12 StAbwG1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht1.7 Verfahrensfragen1.7.1 Verwaltungsaktqualität1.7.2 Ermessen1.7.3 Sanktionen2 Sachverhaltsaufklärung (Abs. 1–2)2.1 Notwendige Auskünfte (Abs. 1)2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 1)2.1.1.1 Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG2.1.1.2 Verlangen der Finanzbehörde2.1.1.3 Steuerpflichtige2.1.1.4 Für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen2.1.1.5 Notwendige Auskünfte2.1.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 2 Nr. 1)2.1.2.1 Geschäftsbeziehung2.1.2.2 Offenbaren2.1.2.3 Gesellschaft2.1.2.4 So Beteiligter unbeschränkt Stpfl. oder einer solchen nahestehenden Person2.1.3 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 2 Nr. 2)2.1.3.1 Sachdienliche Unterlagen2.1.3.2 Vorlage2.1.3.3 Umfang2.1.3.4 Prüfungsvermerk2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)2.2 Schätzung (Abs. 2)2.2.1 Tatbestand2.2.1.1 Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft2.2.1.2 Mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte2.2.1.3 Vorgabe des Schätzungsrahmens2.2.1.4 Schätzungsvoraussetzungen2.2.2 Rechtsfolge2.2.2.1 Ansatz der Untergrenze bei der Schätzung2.2.2.2 Gemeiner Wert2.2.2.3 Gehaltene Anteile2.2.2.4 Abzug§ 18 AStG Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen1 Allgemeines1.1 Normstruktur1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung1.2.1 Allgemeines1.2.2 Anpassungen durch das ATADUmsG1.2.2.1 Allgemeines1.2.2.2 Anpassungen in § 18 AStG1.2.3 MinBestRL-UmsG1.3 Zweck1.4 Anwendungsbereich1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich1.4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen1.4.4.2 Verhältnis zu den Vorschriften der AO1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO1.4.4.2.2 Verhältnis zu § 149 ff. AO1.4.4.2.3 Verhältnis zu §§ 179 ff. AO1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO1.4.4.3 Verhältnis zu den Vorschriften der FGO1.4.4.4 Verhältnis zu § 20 AStG1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union2 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Abs. 1–5)2.1 Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG (Abs. 1)2.1.1 Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG (Abs. 1 Satz 1)2.1.1.1 Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen2.1.1.1.2 Hinzurechnungsbetrag2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern2.1.1.1.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen2.1.1.1.5 Verlustvortrag2.1.1.1.6 Freigrenze des § 9 bzw. § 13 AStG2.1.1.1.7 Keine Feststellung des Kürzungsbetrags2.1.1.1.8 Keine Feststellung der Kürzung nach § 10 Abs. 6 AStG2.1.1.2 Gesonderte Feststellung2.1.1.2.1 Allgemeines2.1.1.2.2 Grundlagenbescheid2.1.1.2.3 Keine Feststellung bei Fehlen der Voraussetzungen der §§ 7 ff. AStG2.1.1.2.4 Feststellung bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft2.1.1.2.5 Feststellungsverfahren bei Beteiligung an mehreren Zwischengesellschaften2.1.1.2.6 Inhaltsadressat (Feststellungsbeteiligte)2.1.1.2.7 Gesonderte Feststellung bei beschränkt Stpfl.2.1.1.2.8 Gesonderte Feststellung bei erweitert beschränkt Stpfl.2.1.1.2.9 Getrennte Feststellungen für Stpfl. nach §§ 7 ff. AStG und nach § 5 AStG2.1.1.2.10 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine Personengesellschaft2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke2.1.1.2.12 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft2.1.1.2.13 Feststellungsjahr2.1.1.2.14 Rechtsbehelfsverfahren2.1.1.2.15 Hinzurechnungsbetrag in der Veranlagung des Stpfl.2.1.2 Gesonderte Feststellung der Aufteilung des Hinzurechnungskorrekturvolumens bei Beteiligung über eine vermittelnde Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)2.1.3 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung mehrerer Stpfl. (Abs. 1 Satz 3)2.1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO (Abs. 1 Satz 4)2.1.4.1 Allgemeines2.1.4.2 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO2.1.4.2.2 Feststellungsfrist (§§ 169 ff. AO)2.1.4.2.3 Gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter (§ 183 AO)2.1.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der FGO2.1.4.3.1 Klagebefugnis (§ 48 FGO)2.1.4.3.2 Notwendige Beiladung (§ 60 FGO)2.2 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 2)2.2.1 Allgemeines2.2.2 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung (Abs. 2 Satz 1)2.2.2.1 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Privatvermögen2.2.2.2 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.2.2.2.4 Örtliche Zuständigkeit bei erweitert beschränkt Stpfl.2.2.2.5 Örtliche Zuständigkeit in Fällen der Organschaft2.2.2.6 Zentralzuständigkeit in einigen Bundesländern2.2.2.7 Zuständigkeitswechsel2.2.3 Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung (Abs. 2 Satz 2)2.2.4 Örtliche Zuständigkeit in Zweifelsfällen (Abs. 2 Satz 3)2.2.4.1 Zuständigkeit des erstbefassten FA2.2.4.2 Zuständigkeit, wenn sich mehrere Finanzämter für zuständig halten2.3 Erklärungs- und Anzeigepflicht (Abs. 3)2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 Satz 1)2.3.1.1 Allgemeines2.3.1.2 Erklärungspflichtiger2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.2.3.1.4 Erklärungspflicht in den Fällen einer mittelbaren Beteiligung2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG2.3.1.7 Erklärungspflicht im Falle einer Unterbeteiligung oder stillen Beteiligung2.3.1.8 Erklärungspflicht in Fällen einer Organschaft2.3.1.9 Erklärungspflicht bei Beteiligung mehrerer Stpfl. an der Zwischengesellschaft2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG2.3.1.11 Erklärungspflicht bei Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 Satz 3 AStG2.3.1.12 Unmöglichkeit der Erfüllung der Erklärungspflicht2.3.1.13 Umfang der Erklärungspflicht2.3.1.13.1 Allgemeines2.3.1.13.2 Umfang der Erklärungspflicht bei beschränkt Stpfl.2.3.1.13.3 Umfang der Erklärungspflicht bei erweitert beschränkt Stpfl.2.3.1.14 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck2.3.1.15 Erklärungsfrist2.3.1.16 Verletzung der Erklärungspflicht2.3.2 Anzeigepflicht (Abs. 3 Satz 2)2.3.2.1 Allgemeines2.3.2.2 Anzeigepflicht bei nur teilweise Eingreifen des § 8 Abs. 2 AStG2.3.2.3 Keine Erleichterung in Form der Anzeige in den Fällen des § 8 Abs. 2 AStG a. F.2.3.2.4 Anzeigepflicht in den Fällen des § 13 Abs. 4 AStG2.3.2.5 Kein Eingreifen der Anzeigepflicht bei Berufung auf sonstige Gründe für das Entfallen der Hinzurechnungsbesteuerung2.3.2.6 Frist für die Anzeige2.3.2.7 Gemeinsame Anzeige bei Beteiligung mehrerer Stpfl.2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck2.3.2.9 Verletzung der Anzeigepflicht2.3.3 Inhalt der Anzeigepflicht (Abs. 3 Satz 3)2.3.4 Abgabe einer Feststellungserklärung auf Verlangen (Abs. 3 Satz 4)2.3.5 Abgabe einer gemeinsamen Erklärung oder Anzeige (Abs. 3 Satz 5)2.3.5.1 Allgemeines2.3.5.2 Gemeinsame Erklärung/Anzeige von unbeschränkt/beschränkt Stpfl. und erweitert beschränkt Stpfl.2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten2.3.6 Eigenhändige Unterschrift/Ausnahme von elektronischer Übermittlung (Abs. 3 Satz 6)2.4 Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15 AStG (Abs. 4)2.4.1 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen2.4.1.1 Allgemeines2.4.1.2 Besteuerungsgrundlagen2.4.1.2.1 Allgemeines2.4.1.2.2 Feststellung in den Fällen des § 15 Abs. 9 und 10 AStG2.4.1.2.3 Zurechnungsgegenstand2.4.1.2.4 Zurechnungsquote bei mehreren Begünstigten2.4.1.2.5 Zurechnungszeitpunkt2.4.1.2.6 Verlustberücksichtigung2.4.1.3 Grundlagenbescheid2.4.1.4 Feststellungsbeteiligte2.4.1.5 Zurechnung bei Beteiligung der Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft2.4.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung2.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO2.4.4 Örtliche Zuständigkeit2.4.5 Erklärungspflicht2.4.5.1 Allgemeines2.4.5.2 Anzeigepflicht bei Berufung auf § 15 Abs. 6 AStG2.4.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige2.4.5.4 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck2.4.5.5 Eigenhändige Unterschrift2.5 Zulässigkeit der Durchführung einer Außenprüfung (Abs. 5)2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl.2.5.2 Entsprechende Anwendung der §§ 193 ff. AO2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung§ 19 <weggefallen>§ 20 AStG Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung1 Bestimmung über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 20 AStG)1.1 Inhalt1.2 Normzweck1.3 Anwendungsbereich1.3.1 Persönlich1.3.2 Sachlich1.3.3 Zeitlich1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften1.4.1 Europarecht1.4.1.1 Verhältnis zur RL 1164/641.4.1.2 Verhältnis zum AEUV1.4.2 Verhältnis zum DBA-Recht1.4.3 Verhältnis zum Verfassungsrecht1.4.4 Verhältnis zum innerstaatlichen Recht1.5 Jüngste Rechtsentwicklung2 Vorrangklauseln (Abs. 1)2.1 Verweis auf §§ 7–18 AStG2.2 Verweis auf Abs. 2 (Abs. 1 Halbs. 2)2.2.1 Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG2.2.2 Fehlender Verweis auf sonstige Vorschriften des AStG2.2.3 Anwendung sämtlicher DBA2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat3 Betriebsstättenregelung (Abs. 2)3.1 Regelungsinhalt3.2 Änderungen durch das ATADUmsG v. 25.6.20213.3 Die Tatbestandsvoraussetzungen3.3.1 Überblick3.3.1.1 Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter3.3.1.4 Freistellung der Einkünfte nach DBA3.3.1.5 Kein Substanznachweis3.3.2 Ausnahmen für Dienstleistungserbringer § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG3.4 Rechtsfolge3.4.1 Anrechnungsmethode3.4.2 Verluste3.4.3 Gewerbesteuer§ 21 AStG Anwendungsvorschriften1 Allgemeines1.1 Aufbau1.2 Normzweck2 Systematische Gesetzeskommentierung2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des »neuen« AStG (§ 21 Abs. 1)2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)2.3 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 2 AStG für Zwecke des § 4k Abs. 6 EStG (§ 21 Abs. 2)2.3.1 Hintergrund2.3.2 Anwendungsregel2.3.3 Verfassungsrechtliche Problematik2.4 Besondere Anwendungsregel für die Wegzugsbesteuerung (§ 21 Abs. 3)2.4.1 Fortbestand der Dauerstundung für bis zum 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge (§ 21 Abs. 3 Satz 1)2.4.1.1 Hintergrund2.4.1.2 Anwendungsregel2.4.2 Einschränkungen des Geltungsbereichs von § 6 AStG a. F.2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)2.4.2.1.1 Hintergrund2.4.2.1.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel2.4.2.2 Stundungswiderruf auch in Alt-Fällen bei wesentlichen Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähren (§ 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2)2.4.2.2.1 Hintergrund2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel2.5 Besondere Anwendungsregel für die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 21 Abs. 4)2.5.1 Anwendung der »neuen« Hinzurechnungsbesteuerung (§ 21 Abs. 4 Satz 1)2.5.1.1 Hintergrund2.5.1.2 Anwendungsregel2.5.1.3 Unklarheiten bei der Auslegung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 12.5.2 Entsprechende Anwendung des § 10d EStG für Altverluste (§ 21 Abs. 4 Satz 2)2.5.2.1 Hintergrund2.5.2.2 Anwendungsregel2.5.2.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm2.5.3 Fortgeltung der Vorschriften über die Vermeidung von Doppelbesteuerung für Steuern aus Alt-Jahren (§ 21 Abs. 4 Satz 3)2.5.3.1 Hintergrund2.5.3.2 Regelungsinhalt2.5.4 Anfangsbestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens zum 31.12.2021 (§ 21 Abs. 4 Satz 4)2.5.4.1 Hintergrund2.5.4.2 Regelungsinhalt2.5.5 Berücksichtigung von durch Untergesellschaften i. S. d. § 14 AStG a. F. erwirtschafteten Verlusten (§ 21 Abs. 4 Satz 5)2.5.5.1 Hintergrund2.5.5.2 Regelungsinhalt (§ 21 Abs. 4 Satz 5 Halbs. 1)2.5.5.3 Antrag auf Verlustzuordnung2.5.5.4 Konsequenzen einer unterbliebenen Antragstellung2.6 Redaktionelle Anpassung für bestimmte Umwandlungen im Aktivkatalog (§ 21 Abs. 5)2.6.1 Hintergrund2.6.2 Regelungsinhalt2.7 Anwendungsregelung die Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze betreffend (§ 21 Abs. 6 AStG)2.7.1 Hintergrund2.7.2 Anwendungsregel2.8 Anwendungsregelung zu § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG i. d. F. MinStG (§ 21 Abs. 7 AStG)2.8.1 Hintergrund2.8.2 Anwendungsregel§ 22 AStG Neufassung des Gesetzes1 Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im BundesgesetzblattStichwortverzeichnisBuchnavigation
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Prof. Dr. Adrian Cloer/Dr. Tobias Hagemann
Kommentar zum Außensteuergesetz
1. Auflage, April 2025
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Vorwort
Das Außensteuergesetz (AStG) war im Bereich des deutschen Internationalen Steuerrechts lange Zeit insofern einzigartig, als es ausschließlich Vorschriften, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen, enthält. Angesichts der teilweise eher engen Anwendungsbereiche (z. B. vor dem Hintergrund des Vorrangs der verdeckten Gewinnausschüttung vor § 1 AStG, den sehr speziellen Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in § 2 AStG oder auch der Substanzausnahme im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung) fristete das AStG in großen Teilen der Steuerberatungs- und Betriebsprüfungspraxis eher ein Schattendasein. Davon kann heute keine Rede mehr sein. Grund für die gestiegene Praxisrelevanz der Vorschriften des AStG ist nicht nur die Richtlinie 2016/1164/EU – bekanntgeworden als sog. Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) –, die den Gesetzgeber zur lange geforderten Reform der Hinzurechnungsbesteuerung zwang, sondern auch Arbeiten auf OECD-Ebene im Bereich der Verrechnungspreise, die zuletzt Eingang in §§ 1, 1a AStG fanden, sowie schlicht der legislatorische »(Über-)Eifer«, das ATADUmsG zum Anlass für eine Verschärfung der Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen (§ 6 AStG) zu nehmen. Wie die etwas mehr als zwei Jahre, die seither verstrichen sind, belegen, wird das AStG in Bewegung bleiben, sei es aufgrund von Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung.
Der steigenden Praxisbedeutung Rechnung zu tragen war unsere Motivation, einen neuen Kommentar zum AStG ins Leben zu rufen. Diesen Kommentar halten Sie, liebe Leserinnen und Leser nun in Ihren Händen. Unser Ziel war ein gleichermaßen praxisnahes und zugleich wissenschaftliches Werk, das die Arbeit in der Beratung, Verwaltung, Rechtsprechung sowie in der Wissenschaft befruchtet und erleichtert.
Unser Dank gilt zunächst dem Haufe Verlag, der das Projekt unter den durchaus herausfordernden Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre ermöglicht hat. Den Herren Dirk Paul Heimann und Dominic Hüttenhoff danken wir für die Betreuung des Werks und die dafür erforderliche Leidenschaft und Geduld! Besonderer Dank gilt auch unserem (Mit-)Autoren-Team – David Heckerodt, Ruben Kunert, Marvin Meger, Sergij Kolesnikow, Katharina Achenbach und Nicola van Lück – für die zum Teil kurzfristige Übernahme von Kommentierungen und die Bereitschaft, das Projekt aus der Taufe zu heben.
Unser Dank gilt auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für das Heranziehen und Nutzen unseres Kommentars. Wir möchten Sie einladen, unser Werk nicht nur zu studieren, sondern aktiv zu begleiten, durch Verbesserungsvorschläge, Kritik oder Beispiele aus Ihrer Praxis. Sie erreichen uns unter [email protected] oder [email protected].
Dezember 2024
Die Herausgeber
Autorenverzeichnis
Herausgeber
Prof. Dr. Adrian Cloer
Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt und Steuerberater, Falkensee
Dr. Tobias Hagemann
M.Sc., LL.M., Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht, Berlin
Autorinnen und Autoren
Katharina Achenbach
Bayerisches Landesamt für Steuern, München
Dr. David Heckerodt
Diplom-Finanzwirt (FH), M.A. (Taxation), Bundesministerium der Finanzen, Berlin.
Sergij Kolesnikow
M.Sc., Steuerberater, Berlin
Ruben Kunert
Steuerberater, Berlin
Marvin Meger
M.Sc., LL.M., Steuerberater, Berlin
Dr. Nicola van Lück
Die Kommentierungen sind in nicht-dienstlicher Eigenschaft verfasst und geben die höchstpersönliche Auffassung des Autors/der Autorin wieder.
Abkürzungsverzeichnis
%
Prozent
§
Paragraf
a. A.
anderer Ansicht, anderer Auffassung
a. F.
alte Fassung
ABl.
Amtsblatt (der Europäischen Union)
Abs.
Absatz
AbzStEntModG
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz
AdV
Aussetzung der Vollziehung
AEAStG
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes,BMF-Schreiben v. 22.12.2023, IV B 5 – S 1340/23/10001 :001
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
allg.
allgemein
Alt.
Alternative
AmtshilfeRLUmsG
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
anh.
anhängig
Anm.
Anmerkung
AO
Abgabenordnung
AOA
Authorized OECD-Approach ((OECD autorisierter Ansatz))
APA
Advance Pricing Agreement (Vorabverständigungsverfahren)
Art.
Artikel (in Zitation))
ASt
Außensteuer
AStG
Außensteuergesetz
ATAD
Anti Tax Avoidance Directive (Anti-Steuervermeidungsrichtlinie)
ATADUmsG
Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie(ATAD-Umsetzungsgesetz)
aufgeh.
aufgehoben
ausl.
ausländische/n/r/s
Az.
Aktenzeichen
B/K/L/M/R
Brezing K., Krabbe H., Lempenau G., Mössner J. Runge B.,Außensteuerrecht, Kommentar, 1. Aufl. 1993, NWB-Verlag
BA
beratender Ausschuss
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB
Betriebs-Berater (Fachzeitschrift)
BBergG
Bundesberggesetz
BeckOK
Beck’sche Online-Kommentare
BeckRS
Beck-Rechtsprechung (ungekürzten Originalurteile der Gerichte online)
BEFIT
Business in Europe: Framework for Income Taxation
Beil.
Beilage
BEPS
Base Erosion and Profit Shifting (Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung)
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BFH/NV
Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Fachzeitschrift)
BFHE
Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BR-Drs.
Bundesratsdrucksache
Brexit
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Brexit-StBG
Brexit-Steuerbegleitgesetz
BsGaV
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung
bspw.
beispielsweise
BStBl.
Bundessteuerblatt
Bsp.
Beispiel
BT
Bundestag
BT-Drs.
Bundestagsdrucksache
Buchst.
Buchstabe
BEG
Bürokratieentlastungsgesetz
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
amtliche Sammlung von Entscheidungen des BVerfG
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern
bzgl.
bezüglich
bzw.
beziehungsweise
C+
Cost-Plus-Method (Kostenaufschlagsmethode)
CbCR
Country-by-Country Reporting (länderübergreifender Austausch von Konzernstrukturdaten durch Finanzverwaltungen)
CFC
Controlled Foreign Corporation (Hinzurechnungsbesteuerungen bei beherrschten Auslandsgesellschaften)
CIRC
Comité International de la Croix-Rouge (Internationales Komitee vom Roten Kreuz)
CTA
Covered Tax Agreement
CUP
Comparable Uncontrolled Price (Preisvergleich)
d. h.
das heißt
DAC-7-Umsetzungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
DB
DER BETRIEB (Fachzeitschrift)
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DBA-ARG
DBA-Argentinien
DBA-CZE
DBA-Tschechien
DBA-VHG
DBA Verhandlungsgrundlage
DCF
Discounted Cash Flow (Diskontierung von Cashflows)
DEMPE
Development Enhancement Maintenance Protection Exploitation
DesignG
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
DE-VG
deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
DÖV
Die Öffentliche Verwaltung (Fachzeitschrift)
DPM
Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, Kommentar, Schäffer Poeschel
Drs.
Drucksache
DStJG
Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e. V.
DStR
Deutsches Steuerrecht (Fachzeitschrift)
DStRE
Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (Fachzeitschrift)
DStRK
Deutsches Steuerrecht Rechtsprechung (Fachzeitschrift)
DStZ
Deutsche Steuer-Zeitung (Fachzeitschrift)
e. V.
eingetragener Verein
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes (Ergebnis vor Zinsen und Steuern)
EBITDA
Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte)
EFG
Entscheidungen der Finanzgerichte (Fachzeitschrift)
EG
Europäische Gemeinschaft
EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
entspr.
entsprechend/e/r/es
ErbSt
Erbschaftsteuer
ErbStB
Erbschaft-Steuerberater (Fachzeitschrift)
ErbStG
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ESG
Environmental Social Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
EStDV
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EStG-E
Einkommensteuergesetz – Entwurf
EStH
Einkommensteuer-Hinweise (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch)
EStR
Einkommensteuerrichtlinien
ETACA
European Trust and Cooperation Approach (Programm der Europäischen Union zur Bewertung von Besteuerungsrisiken und Erhöhung von Planungssicherheit in Besteuerungsfragen)
etc.
et cetera (und so weiter)
EU
Europäische Union
EUAHiG
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz)
EU-Fusionsrichtlinie
sekundärrechtliche EU-Vorschrift für Unternehmensfusionen
EuGH
Europäische Gerichtshof
EUInsVO
Europäische Insolvenzverordnung
EUR
Euro (Währung)
EUV
Vertrag über die Europäische Union
EU-VorgabenG
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Fachzeitschrift)
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
EZ
Erhebungszeitraum
F/D
Frotscher/Drüen, Kommentar zum Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuergesetz, Haufe
F/G u. a.
Fuhrmann/Geurts/Nientimp/Wilmanns Außensteuergesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2023, NWB-Verlag
F/W/D/S
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, Verlag Dr. Otto Schmidt KG
f.
folgende
ff.
fortfolgende
FA
Finanzamt
FG
Finanzgericht
FinBeh
Finanzbehörde
FinVerw
Finanzverwaltung
Fn.
Fußnote
FR
FinanzRundschau (Fachzeitschrift)
FS
Festschrift
FS BFH
100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland 1918-2018 (Festschrift für den Bundesfinanzhof)
FVerlV
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung)
G20
Gruppe der Zwanzig (informeller Zusammenschluss aus 19 Staaten, der Europäischen Union und der Afrikanischen Union)
GAufzV
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung)
GebrMG
Gebrauchsmustergesetz
gem.
gemäß
GewSt
Gewerbesteuer
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
ggü.
gegenüber
gl.
gleich
gl. A.
gleicher Ansicht
GloBE
Global Anti-Base Erosion (globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen)
GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHR
GmbHRundschau (Fachzeitschrift)
GRCh
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
grds.
grundsätzlich/e/en/er/
GrEStG
Grunderwerbsteuergesetz
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
H/H/R, EStG/KStG
Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar, Otto Schmidt
H/H/Sp
Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO Kommentar, Otto Schmidt
H/K/G/R, Außensteuerrecht
Haun/Kahle/Goebel/Reiser, Außensteuerrecht, Schäffer Poeschel
Halbs.
Halbsatz
Hdb.
Handbuch
HGB
Handelsgesetzbuch
HuN
Hilfs- und Nebenrechnung
HZKV
Hinzurechnungskorrekturvolumen
i. d. F.
in der Fassung
i. d. R.
in der Regel
i. d. S.
in dem Sinne
i. e. S.
im engeren Sinn
i. H.
in Höhe
i. H. d.
in Höhe der/des
i. H. v.
in Höhe von
i. R.
im Rahmen
i. R. d.
im Rahmen der/des
i. S.
im Sinne
i. S. d.
im Sinne der/des/dieser/dieses
i. S. v.
im Sinne von
IT
Informationstechnik
i. V. m.
in Verbindung mit
ICAP
International Compliance Assurance (Verfahren zur Risikobewertung)
IFSt-Schrift
Institut Finanzen und Steuern (Schriftenreihe)
inl.
inländisch
insb.
insbesondere
InsO
Insolvenzordnung
InvModG
Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)
InvStG
Investmentsteuergesetz
InvStRefG
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz
ISR
Internationale SteuerRundschau (Fachzeitschrift)
IStR
Internationales Steuerrecht (Fachzeitschrift)
IStR-LB
Internationales Steuerrecht Länderbericht (Fachzeitschrift)
IWB
Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht (Fachzeitschrift)
JStG
Jahressteuergesetz
JuS
Juristische Schulung (Fachzeitschrift)
KAGB
Kapitalanlagegesetzbuch
KapGes
Kapitalanlagegesetzbuch
KESt
Kapitalertragsteuer
KG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
KiSt
Kirchensteuer
Kj.
Kalenderjahr
krit.
kritisch
KSt
Körperschaftsteuer
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KStH
Körperschaftsteuer-Hinweise
KStR
Körperschaftsteuerrichtlinien
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
LAG
Lastenausgleichsgesetz
LCJ
Low Capacity Jurisdictions
LL.M.
Master of Laws
LSt
Lohnsteuer
lt.
laut
m. E.
meines Erachtens
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
m. W. v.
mit Wirkung vom
M.A.
Master of Arts
M.Sc.
Master of Science
MAP
Mutual Agreement Procedure (Verständigungsverfahren)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MarkenG
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MiFID II
Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie)
MinBestRL-UmsG
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
mind.
mindestens
MinStG
Mindeststeuergesetz
Mio.
Million/en
MLI
Multilaterales Instrument
MoPeG
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz
n. F.
neue Fassung
NHR
Non-Habitual Resident
NJW
Neue Juristische Wochenschrift (Fachzeitschrift)
NJW-RR
Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Fachzeitschrift)
Nr.
Nummer
Nrn.
Nummern
NWB
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht (Fachzeitschrift)
NZB
Nichtzulassungsbeschwerde
o. g.
oben genannte/r/s
o. Ä.
oder Ähnliche/r/s
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
OECD-GL
OECD Guidelines (Verrechnungspreisleitlinien)
OECD-MA
OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
OECD-TPG
OECD Transfer Pricing Guidelines (OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen)
OECD-VPL
OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen
OFD
Oberfinanzdirektion
OLGReport KG
OLG Report KG (Fachzeitschrift)
PartGG
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
PatG
Patentgesetz
PersGes
Personengesellschaft
PIStB
Praxis Internationale Steuerberatung (Informationsdienst)
ProtErklG
Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
RACI
Responsible Accountable Consulted Informed (Projektmanagement-Tool)
RdF
Recht der Finanzinstrumente (Fachzeitschrift)
RegE
Regierungsentwurf
REITG
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
Rev.
Revision
RFH
Reichsfinanzhof
RFH
amtliche Sammlung von Entscheidungen des Reichsfinanzhofs
RGBl.
Reichsgesetzblatt
RG
Reichsgericht
RGZ
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
RIW
Recht der internationalen Wirtschaft (Fachzeitschrift)
rkr.
rechtskräftig
RL
Richtlinie
Rn.
Randnummer
Rs.
Rechtsache
Rspr.
Rechtsprechung
RStBl
Reichssteuerblatt
Rz.
Randziffer
S/K/K AStG/DBA
Strunk/Kaminski/Köhler, AStG/DBA, Stollfuß
s.
siehe
S.
Seite
SchädlStPraktG
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
SEStEG
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Slg.
Sammlung von Entscheidungen, Gesetzen etc.
sog.
sogenannt/e/n/r/s
SolZ
Solidaritätszuschlag
SolZG
Solidaritätszuschlaggesetz
st.
ständig/e
StAbwG
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz)
StAG
Staatsangehörigkeitsgesetz
StAmnVO
Steueramnestieverordnung
StÄndG
Steueränderungsgesetz
StAnpG
Steueranpassungsgesetz
StBerG
Steuerberatungsgesetz
Stbg
Die Steuerberatung (Fachzeitschrift)
StBp
Die steuerliche Betriebsprüfung (Fachzeitschrift)
StEd
Steuer-Eildienst (Fachzeitschrift)
StEuglG
Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz)
StFluchtG
Gesetz gegen die Steuerflucht
StGB
Strafgesetzbuch
stl.
steuerliche/r/s
StMBG
Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz)
Stpfl.
Steuerpflichtige/n/r
StSenkG
Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz)
StuB
Unternehmensteuern und Bilanzen (Fachzeitschrift)
StuW
Steuer und Wirtschaft (Fachzeitschrift)
StVergAbG
Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz)
TaxCMS
Tax Compliance Management-System (Kontrollsystems zur Einhaltung sämtlicher steuerlicher Regelungen)
TNMM
Transactional Net Margin Method (geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode)
TP
Transfer Pricing (Verrechnungspreisgestaltung)
TPSM
Transactional Profit Split Method (geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode)
Tz.
Textziffer
u. a.
unter anderem; und andere/s
u. U.
unter Umständen
Ubg
Die Unternehmensbesteuerung (Fachzeitschrift)
UmRUG
Umwandlungsrichtlinie
UmwG
Umwandlungsgesetz
UmwStÄndG
Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts
UmwStG
Umwandlungssteuergesetz
UN
United Nations (Vereinte Nationen)
UN-TP
United Nations Practical Manual on Transfer Pricing for Developing Countries (Leitlinien zu Verrechnungspreispraktiken in Entwicklungsländern)
UntStFG
Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz)
UntStRefG
Unternehmensteuerreformgesetz
UStDV
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStG
Umsatzsteuergesetz
usw.
und so weiter
v.
von/vom
v. a.
vor allem
VAG
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
Var.
Variante
vE
verdeckte Einlage
VerkStÄndG
Gesetz zur Änderung der Verkehrsteuern und des Verfahrens
vGA
verdeckten Gewinnausschüttung
vgl.
vergleiche
VJSchStR
Vierteljahresschrift für Steuer- und Finanzrecht (Fachzeitschrift)
VO
Verordnung
VP
Verrechnungspreis
VSt
Vorsteuer
VWG
Verwaltungsgrundsätze
VWG BsGa
Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung
VWG VP
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise
VZ
Veranlagungszeitraum
WachstumschancenG
Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness
Wj.
Wirtschaftsjahr
WpIG
Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz)
WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WÜRV
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
z.
zum/zur
z. B.
zum Beispiel
z. T.
zum Teil
ZEV
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (Fachzeitschrift)
ZollkodexAnpG
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
zvE
zu versteuernde Einkommen
zzgl.
zuzüglich
Vorbemerkung AStG
1 Einführung
1.1 Ausgangssituation
1
Eines der zentralen Wesensmerkmale der Bundesrepublik stellt die hohe Steuerbelastung dar. Dieser Befund lässt sich nicht nur rückblickend beobachten, sondern wird wohl auch in der Zukunft Bestand haben. Da Steuern bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als Kosten darstellen, ist die Reaktion der Steuerpflichtigen naturgegeben: Sowohl die persönliche Ansässigkeit (i. S. d. Wohnortes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes) als auch der Standort für die Kapitalanlage stehen auf dem Prüfstand, um die Steuerbelastung zu vermeiden oder zumindest abzusenken. So verwundert die bereits frühzeitige Gegensteuerung des Gesetzgebers auch in vorkonstitutioneller Zeit nicht, durch Einzelmaßnahmen derartige Verhaltensmuster in den Griff zu bekommen (siehe hierzu Rz. 6 ff.).
1.2 Oasenbericht als Impuls für späteres AStG
2
OasenberichtDer Deutsche Bundestag beauftragte am 12.4.19621 die Bundesregierung, einen Bericht über Wettbewerbsverfälschungen zu erstatten, die sich aus Sitzverlagerungen und dem Steuergefälle ergeben. Die Vorlage des Berichts erfolgte am 23.6.19642 und zog neben einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit3 den sog. Oasenerlass am 14.6.19654 als auch die Revision des als besonders wichtig erachteten DBA mit der Schweiz nach sich. Die Finanzverwaltung versuchte auf der Grundlage der Vorläufervorschrift des § 42 AO, nämlich des § 6 StAnpG, bestimmten Gestaltungen die Anerkennung zu versagen. Die Rechtsprechung5 folgte diesem Ansatz jedoch nicht und in der Folge erkannte auch die Bundesregierung die Unvollkommenheit des bisherigen Ansatzes der Finanzverwaltung6 und sprach sich für eine umfassende gesetzgeberische Maßnahme aus. Die grundsätzlichen Gedanken führte sie in den Gesetzesleitsätzen mit Begründung aus.7
1 Deutscher Bundestag v. 12.4.1962, Protokoll der 26. Sitzung, 1137 i. V. m. Umdruck 5.
2 BT-Drs. IV/2412.
3 BT-Drs. VI/3537, 2.
4 Koordinierter Ländererlass v. 14.6.1965, BStBl. II 1965, 74.
5 BFH v. 17.7.1968, I 121/64, Rz. 15, BFHE 93, 1, BStBl. II 1968, 695; BFH v. 21.5.1971, III R 125/70, Rz. 16, BFHE 102, 55, BStBl. II 1971, 721.
6 BT-Drs. VI/2883, 1 A.
7 Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestition, DB 1971, 16 ff.
1.3 Besonderheit: DBA mit der Schweiz
3
Der bundesrepublikanische Grundsatz, mit Steueroasen keine DoppelbesteuerungsabkommenDoppelbesteuerungsabkommen, Schweiz zu schließen, besteht seit Staatsgründung. Aus vorkonstitutioneller Zeit bestand jedoch noch das DBA mit der Schweiz aus dem Jahr 19318. Dessen Beibehaltung erklärte sich vor allem aus den engen wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Nachbarland. Da aber das Phänomen der sog. Steuerflucht allgemeine Besorgnis erregte, äußerte die Bundesregierung gegenüber der Schweiz am 5.12.1964 ihren Wunsch9 nach einer Revision des bestehenden DBA 1931/1957/1959. Dabei begehrte die Bundesrepublik nicht die Änderung des schweizerischen Steuerrechts, sondern die Anpassung des DBA, um die Nutzung unerwünschter Steuervorteile zu vermeiden. Dieser Ansatz verdeutlicht zwei wesentliche Aspekte des Abkommensrechts: Einerseits stellt ein DBA sich als wechselseitiges Geben und Nehmen dar, das zur Gänze einschließlich der entsprechenden Methodenartikel auch aus der Sicht des jeweils anderen Vertragsstaates angemessen sein muss. Der zweite Aspekt betrifft die Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts: Nach Auffassung der Bundesregierungen seien nicht nur die jeweiligen Vertragspartner bei der Ausgestaltung ihrer Steuerrechtsordnungen souverän, sondern auch die entsprechenden Folgen – d. h. Deutschland als Hochsteuerland und die Schweiz als Niedrigsteuerland – seien als gegeben zu akzeptieren.10 Die Bundesregierung zielte auf das Erlangen der Zustimmung bei bestimmten Anliegen, bei denen das Thema Auswanderer eine besondere Rolle spielte, und Deutschland sowohl für den Fall der Doppelansässigkeit (Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1978/1989/1992/2002/201011, sog. überdachende Besteuerung) als auch für den Wegzug (Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz, nachgelagerte Besteuerung) ein Besteuerungsrecht zugestanden erhielt. Dies sichert einerseits die weiterhin bestehende unbeschränkte oder aber die beschränkte bzw. erweitert beschränkte Steuerpflicht ab.
Das DBA mit der Schweiz 1971/1978/1989/1992/2002/2010 steht im Zusammenhang mit dem AStG,12 das im Nachgang zu dem DBA-Abschluss verabschiedet wurde. Ziel war dabei auch, abkommensrechtliche Schranken, die der Anwendung des AStG entgegengestanden hätten, zu beseitigen. Dies folgt aus der damals wesentlich deutlicheren Zurückhaltung bei der Abkommensüberschreibung im Vergleich mit der heutigen Gesetzgebungspraxis.
8 DBA Schweiz – Deutsches Reich v. 15.7.1931, RGBl. II 1934, 38; Protokoll 9.9.1957, BGBl. II 1958, 182, 20.3.1959, BGBl. II 1959, 721.
9 BT-Drs. IV/2878,4.
10 BT-Drs. VI/3233, 15.
11 DBA Deutschland Schweiz 11.8.1971, BGBl. II 1972, 1021; 30.11.1978, BGBl. II 1980, 751; 17.10.1989, BGBl. II 1990, 766; 21.12.1992, BGBl. II 1993, 1888; 12.3.2002, BGBl. II 2003, 68; 27.10.2010, BGBl. II 2011, 109.
12 BT-Drs. VI/3233, 16.
1.4 Zielvorstellung
4
Das AStG richtet sich »gegen ungerechtfertigte Steuervorteile aus der Nutzung internationaler Steuergefälle«.13 Dabei formulierte die Bundesregierung vier Ziele,14 nämlich Einführung einer Verrechnungspreiskorrektur, Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts bei Auswanderern, Wegzugsbesteuerung und Erfassung von Gewinnen bei ausländischen Basisgesellschaften. Gleichzeitig sollte aber »die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden«.
Als maßgeblichen Orientierungspunkt nennt die Gesetzesbegründung15 die Steuergerechtigkeit: »Als sozialer Rechtsstaat den Geboten der Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs verpflichtet, muß die Bundesrepublik ihr Steuerrecht auch für die in das Ausland reichenden Wirtschaftsinteressen so gestalten, daß es der Forderung nach gleichmäßiger Verteilung der Steuerlast genügt, die steuerliche Chancengleichheit wahrt und steuerliche Wettbewerbsverzerrungen ausschließt.«
Dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgend, gilt das AStG sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (bzw. Körperschaftsteuersubjekte), wenngleich §§ 2 ff. sowie § 6 AStG nur von natürlichen Personen verwirklicht werden können. Diesen Ansatz hielt der Gesetzgeber auch bei der Umsetzung der Steuervermeidungsbekämpfungs-RL (EU 2016/1164) bei.
13 BT-Drs. IV/2883, 16.
14 BT-Drs. IV/2883, 1 A.
15 BT-Drs. IV/2883, 14 II.
2 Inhalt
2.1 Regelungsbereich des AStG
5
Das AStG ist in seiner GrundstrukturGrundstruktur, AStG im Wesentlichen erhalten geblieben, wenngleich die Regelungsdichte in den über 50 Jahren zugenommen hat und es in vielerlei Hinsicht Verschärfungen erfahren hat. Die Erleichterungen sind dem Europarecht (z. B. die Möglichkeit des Substanznachweises) oder allgemeinen steuerpolitischen Entwicklungen (nämlich die Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze) geschuldet.
Das AStG gliedert sich in sieben Teile, nämlich:
Teil 1: Internationale Verflechtungen (§ 1 und § 1a AStG)
Teil 2: Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete (§ 2 ff. AStG)
Teil 3: Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland (§ 6 AStG)
Teil 4: Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG)
Teil 5: Zurechnungsbesteuerung (§ 15 AStG)
Teil 6: Ermittlung und Verfahren (§ 16 ff. AStG)
Teil 7: Schlussvorschriften (§§ 20 ff. AStG)
Die Vorschriften erfassen unterschiedliche Aspekte im grenzüberschreitenden Kontext, sind aber nicht in jeder Hinsicht neu, z. T. stellen sie lediglich die Übernahme bereits früher bestehender Regelungen dar. Die Zielrichtung ist jedoch stets dieselbe: Es gilt einerseits, inländisches Steuersubstrat zu schützen und andererseits, unter bestimmten Voraussetzungen ausländisches ebenfalls im Inland der Besteuerung zuzuführen. Deshalb ist die Wirkung auch jeweils auf Steuermehreinnahmen gerichtet (§§ 1 f.: Einkünfteerhöhung (nicht -minderung) bei fremdvergleichsunüblicher Verrechnungspreisgestaltung, §§ 2 ff.: Ausweitung der beschränkten Einkommensteuerpflicht, § 6: Erfassung fiktiver Veräußerungsgewinne (unter Nichtberücksichtigung etwaiger Verluste), §§ 7 ff.: Erfassung ausländischer Einkünfte unabhängig vom Zufluss als Beteiligungsertrag, § 15: Erfassung von Einkünften, die ein ausländisches Steuerrechtssubjekt erzielt (in Ergänzung zur Hinzurechnungsbesteuerung), §§ 16 ff.: Verfahrensvorschriften zur Erreichung des Ziels, insb. auch großzügige Schätzungen, § 20 ff.: Abkommensüberschreibung und Umschaltklausel in Ergänzung zu §§ 7 ff. AStG).
2.2 Rückblick
6
Rechtsentwicklung, AllgemeinDas deutsche Steuerrecht verfügte bereits vor dem Inkrafttreten des AStG an verschiedenen Stellen über besondere Bestimmungen, die auf Auslandssachverhalte abzielten.
2.2.1 Einkünftekorrektur
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EinkünftekorrekturDer Gesetzgeber sieht seit der Popitz-Schlieben’schen Finanzreform 192516 (§ 33 EStG 1925: »Steht der Gewinn aus einem inländischen Gewerbebetrieb infolge besonderer Vereinbarungen des Steuerpflichtigen mit einem im Inland nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen in offenbarem Missverhältnis zu dem Gewinne, der sonst bei Geschäften gleicher oder ähnlicher Art erzielt wird, so kann dieser Gewinn, mindestens aber die übliche Verzinsung des dem Betrieb dienenden Kapitals bei der Einkommensermittlung für den inländischen Gewerbebetrieb angesetzt werden. (…)«) die Notwendigkeit, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine Einkünftekorrektur vorzunehmen. Die im Rahmen der Steuerreform 1934 eingeführte Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung bei Auslandsbeziehungen (§ 30 EStG: »Das Landesfinanzamt kann bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ohne Rücksicht auf das ausgewiesene Ergebnis die Einkommensteuer in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Beziehung des Betriebs zu einer Person, die im Inland entweder nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig ist, eine Gewinnminderung ermöglichen. Das Landesfinanzamt entscheidet nach seinem Ermessen.«) verwarf der BFH 195917 als verfassungswidrig. Mit dem § 1 AStG erfolgte sodann eine Neuregelung.
2.2.2 Wegzugsbesteuerung
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WegzugsbesteuerungBereits das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 kannte Steuern auf den Wegzug (sog. Abfahrtsgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 141 ff.) und das Erbe bei einem Ausländer (sog. Abschossgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 161 ff.). Das Gesetz gegen die Steuerflucht v. 26.7.1918 (StFluchtG)18