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Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde auch die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Bundestag beschlossen. Obwohl die Änderungen bereits in den für 2008 gültigen Steuergesetzen veröffentlicht wurden, gelten die Regelungen zur Abgeltungsteuer erst ab dem 01.01.2009. Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) bei der Auszahlung von Kapitalerträgen dazu verpflichtet sind, grundsätzlich die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und abzuführen. Damit soll die gesamte Steuerschuld aus Kapitalerträgen abgegolten sein. Dies ist jedoch nicht so einfach, wie es klingt. Zudem gibt es zahlreiche Übergangsregelungen, die für verschiedene Kapitalanlagen, die noch bis ende 2008 durchgeführt werden, gelten. In Kenntnis dieser Ausnahmen und Übergangsregelungen ergeben sich bei verständigem Lesen Gestaltungsmöglichkeiten, die über den 01.01.2009 hinaus wirken. Die Zusammenstellung, die für Kapitaleinkünfte im Privatvermögen erstellt wurde, soll etwas Licht in den Steuerdschungel bringen. Die maßgeblichen neuen Paragrafen des Einkommenssteuergesetzes sind als Anhang abgedruckt.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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Udo Rosowski
Kompendium zur Abgeltungsteuer
ab dem 01.01.2009
Zusammenstellung der Änderungen im Zusammenhang mit
dem Besteuerungswechsel zum 01.01.2009 für Zinseinnahmen
und Kapitalerträge im Privatvermögen
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Sind bei der Veräußerungen von Kapitalanlagen Besonderheiten zu beachten?
.......................................................................................................................... 35 Veräußerung von Investmentanteilen................................................................ 35 Betrifft die Abgeltungssteuer auch Termingeschäfte? ....................................... 36 Veräußerung von Renten-/Kapitalversicherungen im Privatvermögen.............. 36
Vollrisikozertifikate............................................................................................. 37 Sparpläne .......................................................................................................... 37 Können Verluste aus Kapitaleinnahmen mit Gewinnen anderer Einkunftsarten
verrechnet werden?........................................................................................... 37 Gehen Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einführung der
Abgeltungsteuer verloren? ................................................................................ 38 Werden Verluste erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
berücksichtigt? .................................................................................................. 38 Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Veräußerungsgewinne aus
Kapitalanlagen?................................................................................................. 39 Ist im Rahmen der Abgeltungsteuer ein Werbungskostenabzug vorgesehen? . 39 Gibt es Ausnahmen für das Werbungskostenabzugsverbot?............................ 39 Welche Erträge fallen zukünftig noch unter die Besteuerung von § 23 EStG?.. 40 Gibt es Ausnahmen von der abgeltenden Kapitalertragsteuer? ........................ 40 Was ist mit Kapitalerträgen, die nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen?
.......................................................................................................................... 41 Wie ist ausländische Quellensteuer zukünftig zu behandeln?........................... 41 Unterliegen Kapitalerträge der Kirchensteuerpflicht? ........................................ 42 Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig?....... 42
Fazit.......................................................................................................................... 43
Anhang ..................................................................................................................... 44
Auszug aus dem Einkommensteuer-Gesetz - EStG ............................................. 44 § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen................................................................. 44 § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen ................... 55 § 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ........................................................ 59
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Abkürzungsverzeichnis
aF alte Fassung AO Abgabenordnung BGBl Bundesgesetzblatt ESt Einkommensteuer EStG Einkommensteuergesetz ggf. gegebenenfalls i.H.v. in Höhe von KSt Körperschaftssteuer KiSt Kirchensteuer KStG Körperschaftssteuergesetz sog. so genannte Soli Solidaritätszuschlag stpfl. steuerpflichtig Stpfl. Steuerpflichtiger UntStRefG Unternehmenssteuerreformgesetz vgl. vergleiche VL vermögenswirksame Leistungen
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Vorwort
Die Frage nach einer einfach zu erhebenden, gesellschaftlich und persönlich gerechten bzw. weiten Teilen der Bevölkerung zu vermittelnden Besteuerung von Kapitaleinkünften beschäftigt die Finanzpolitiker und Finanzbehörden schon seit Jahren.
Immer wieder wurden neue Erhebungsmodelle diskutiert, verworfen, eingeführt oder wie jetzt wieder ab dem Jahr 2009 geändert.
Im Wesentlichen erfolgten die Diskussionen um die Begriffe Kapitalertragsteuer, Quellensteuer oder Abgeltungssteuer. Daher wird auf diese Begriffe nachfolgend erläuternd eingegangen.
Systematisch folgt zunächst eine alphabetische Auflistung von Begriffserklärungen. Anschließend folgt ein Fragenkatalog zu Steuertatbeständen oder Sachverhalten, zu denen im Vergleich zur bisherigen Regelung ab 2009 eine Änderung eintreten könnte. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass zu einigen Fragestellungen unter der eigentlichen Überschrift eine Erläuterung erfolgt und diese bei einem anderen Punkt in einem anderen Zusammenhang noch einmal textlich wiederholt wird. Hiermit sollen zahlreiche ansonsten unvermeidliche Verweise vermieden werden, die den Lesefluss massiv beeinträchtigen würden.
Die Zusammenstellung erfolgte unter der Annahme eines steuerlichen Normalbürgers mit Erwerbseinkommen und mit Zins- und Kapitalerträgen aus Spareinlagen, festverzinslichen Anlagen, Fonds, Aktien, ggf. Finanzinnovationen sowie derartigen ausländischen Erträgen. Fragen zur Unternehmensbesteuerung oder zu Kapitaleinkünften in
Personengesellschaften werden mit dem Kompendium daher nicht erfasst. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere stellt diese Ausarbeitung keine steuerliche Beratung dar oder ersetzt eine solche. Der Verfasser hat lediglich versucht, unter Subsumtion der neu geltenden Vorschriften Änderungen zu der bisherigen Verfahrensweise aufzuzeigen. Diese Hinweise auf die nach Auffassung des Verfassers ab 2009 geltende Rechtslage stellen auch keinesfalls Empfehlungen für eine Anlagestrategie dar.