Kulturelle Vielfalt im liberalen Rechtsstaat - Rechtsgleichheit versus ethnokulturelle Sonderrechte - Edgar Hegner - E-Book

Kulturelle Vielfalt im liberalen Rechtsstaat - Rechtsgleichheit versus ethnokulturelle Sonderrechte E-Book

Edgar Hegner

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Ethik und politische Philosophie), Veranstaltung: Liberalismus in einer multikulturellen Welt, Sprache: Deutsch, Abstract: Anfangs meiner Arbeit möchte ich das grundsätzliche Dilemma erörtern, in das ein liberaler Rechtsstaat, von dem eine Politik des Multikulturalismus gefordert wird, gerät. Im Umgang mit dem im ersten Kapitel beschriebenen Spannungsverhältnis treten zwei Argumentationskonzepte deutlich hervor. So werde ich im zweiten Kapitel diese beiden theoretischen Positionen der Multikulturalismusdebatte und ihre gegenseitige Kritik skizzieren, um dann eine Einordnung des Liberalismus innerhalb des Multikulturalismusdiskurses vorzunehmen. Auf dieser Grundlage werde ich im dritten Kapitel zwei Modelle des Liberalismus vorstellen und der Frage nachgehen, ob liberale Rechtsstaaten überhaupt eine Politik des Multikulturalismus betreiben können. Ich werde mich stark an Taylors Frage anlehnen, ob die Verfassung eines modernen liberalen Rechtsstaates ethnokulturelle Unterschiede anerkennen und berücksichtigen kann, oder ob liberale Rechtsstaaten zurecht dem Vorwurf der Homogenisierung und der Unterdrückung kultureller Vielfalt ausgesetzt sind. Sind Forderungen von nationalen Minderheiten oder Einwanderern nach Gruppenrechten etwa an sich illiberal, weil sie einer bestimmten Gruppe einen Sonderstatus verschaffen? Nachdem ich im dritten Kapitel darlegt habe, dass liberale Ideale mit Forderungen ethnokultureller Gruppen vereinbar sind, werde ich mich im vierten Teil fragen, was eigentlich einen Liberalismus, der mit ethnokulturellen Gruppenrechten vereinbar ist und kulturelle Vielfalt erhalten kann, als wünschenswerter auszeichnet. Bis und mit zweitem Kapitel können die Erörterungen über ethnokulturelle Gruppen sowohl für nationale Minderheiten wie beispielsweise die Québécois als auch für Einwanderungsgruppen Geltung beanspruchen. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit beschränkt sich meine Argumentation jedoch auf nationale Minderheiten.

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