Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag -  - E-Book

Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag E-Book

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Beschreibung

Biografien und Bilder der 709 Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sowie der Mitglieder der Bundesregierung ohne Bundestagsmandat.

Das E-Book Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag wird angeboten von NDV und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
Berlin, Reichstag, Politik, Bundestag, Fraktion, Parlament, Abgeordnete, Bundespolitik

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Kürschners Volkshandbuch

Deutscher Bundestag

19. Wahlperiode

2017 –2021

153. Auflage

Stand: 2. Januar 2021

Kürschners Politikkontakte

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind unter folgender Anschrift zu erreichen:

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel.: (030) 227-0

www.bundestag.de

Kürschners Politikkontakte:

Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag

Herausgeber: Klaus-J. Holzapfel

Redaktion: Andreas Holzapfel, Katrin Holzapfel

Redaktionsdatenbank: Andrea Gertig-Hadaschik

Anschrift der Redaktion:

Kürschners Politikkontakte

Postfach 1560, 53585 Bad Honnef

E-Mail: [email protected]

Telefon: 030 8557511 oder 02224 3232

Datenbank www.kuerschner.info

Satz: Schröder Media GbR, Dernbach

Repro: graphica, Neuwied

Gesamtherstellung: GGP Media GmbH, Pößneck

Bildnachweisliste auf Seite 350 f.

ISBN 978-3-95879-134-3 (Print)

ISBN 978-3-95879-135-0 (PDF)

ISBN 978-3-95879-140-4 (EPUB)

© 2021 by NDV GmbH & Co KG, Rheinbreitbach

Jede Verwertung auch von einzelnen Teilen des Werkes außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verlages unzulässig; dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen jeder Art und die Einspeicherung und Weiterverarbeitung in elektronischen Systemen. Kürschners Volkshandbuch ist markenrechtlich geschützt.

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Zum Geleit

Der Deutsche Bundestag

Ein spannendes Novum

Aufgaben des Bundestages

Parlamente im Parlament: Die Fraktionen

Das Arbeitsparlament

Gang durchs Parlamentsviertel

Der Weg in den Bundestag

So setzt sich der Bundestag zusammen

Wie Gesetze wirklich entstehen

Ausschüsse und weitere Gremien

Typische Abläufe einer Sitzungswoche

Was bekommt ein Abgeordneter für seine Arbeit?

Besuchen Sie den Bundestag

Hinweise zum Besuch beim Bundestag

Unter der Kuppel des Deutschen Doms

Der Gang der Gesetzgebung

Wahlergebnis vom 24. September 2017

Zur Wahl zugelassene Parteien

Wahlergebnis auf Bundesebene

Abgeordnete nach Wahlkreisen und Landeslisten

Zusammensetzung

Sitzverteilung

Direktmandate und Landeslisten

Frauen und Männer

Biografischer Teil

Vorbemerkung

Biografien der Abgeordneten im ABC

Mandatsveränderungen

Präsidium, Ältestenrat, Direktor

Schriftführerinnen, Schriftführer

Fraktionen

Fraktion der CDU/CSU

Fraktion der SPD

Fraktion der AfD

Fraktion der FDP

Fraktion Die Linke

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

Fraktionslose Abgeordnete

Ausschüsse

Ständige Ausschüsse

Untersuchungsausschüsse

Vermittlungsausschuss

Enquete-Kommissionen

Statistiken

Vorbemerkung

Mitgliedschaft in Wahlperioden

Angaben zur Konfession

Älteste und jüngste Abgeordnete

Altersgliederung

Familienstand, Kinder

Studienfächer

Berufe der Abgeordneten

Zusammensetzung des Bundestages seit 1949

Bundespräsident

Bundesregierung

Zusammensetzung, Anschriften

Biografien der Bundesminister ohne Bundestagsmandat

Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Europäisches Parlament, deutsche Mitglieder

Abkürzungsverzeichnis

Bildnachweisliste

Kürschners Volkshandbuch

Rot-weiß markant gestreift,

so erschien vor über 125 Jahren (1890) der erste „Kürschner“, die Arbeit des Bundestages begleitet das Volkshandbuch nun schon über 65 Jahre.

Grundlage aller Daten ist die direkte Abfrage bei den Abgeordneten. Alles findet Eingang in die umfassende Redaktionsdatenbank, aus der schließlich zusammengestellt wird, was im „Kürschner“ veröffentlicht wird. Ständig und bis zuletzt werden Änderungen eingearbeitet und neue Informationen aufgenommen.

Den Einleitungsbeitrag hat Gregor Mayntz, Journalist in Berlin, geschrieben und den Blick auf das parlamentarische Tun und Treiben im Berliner Parlamentsviertel geworfen.

Der Biografieteil wird alphabetisch dargestellt und umfasst die Biografien der 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages; die wichtigen Daten der jeweiligen Mandatsveränderungen liefert eine Übersichtsliste am Ende des biografischen Teils.

Der „Kürschner“ erscheint jeweils im Januar und im Juli jeden Jahres in einer aktualisierten Neuauflage; dazu werden alle Abgeordneten gebeten, die vorliegenden Daten zu überprüfen und, wo notwendig, zu korrigieren. Der Buchumschlag signalisiert Neuauflagen durch die Fortzählung der Punkte.

Die Übersichts- und Statistikseiten im hinteren Teil des Buches werden ebenfalls in den Neuauflagen des „Kürschner“ auf den dann aktuellen Stand gebracht.

Wie immer sind Sie, liebe Leserinnen und Leser, aufgefordert, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen, Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen.

Kürschners Politikkontakte

Berlin, Januar 2021

Zum Geleit

Wir leben in Zeiten eines beschleunigten gesellschaftlichen Wandels. Durch Globalisierung und Digitalisierung lösen sich alte Zusammenhänge und Zugehörigkeiten auf, neue entstehen. Zunehmende Vielfalt und Verschiedenheit prägen unsere Gesellschaft. Dieser Wandel schlägt sich auch im Parlament nieder. Im 19. Deutschen Bundestag sind sieben politische Parteien vertreten, sechs Fraktionen haben sich gebildet – mehr waren es nur 1949, als es noch keine 5-Prozent-Hürde gab. Das stellt vor Herausforderungen. Mit dem Grundgesetz und unserer parlamentarischen Geschäftsordnung verfügen wir über das Rüstzeug, auch mit ungewohnten politischen Konstellationen umzugehen.

In einem Parlament, in dem sich die verschiedenen politischen Einstellungen und Interessen in mehr Fraktionen als bislang artikulieren, ist die Mehrheitsbildung schwieriger geworden. Aber Demokratie verlangt Mehrheiten. Erst die Bildung von Mehrheiten macht das Parlament zu einer handlungsfähigen Institution. Erst durch Mehrheiten kann es die Funktionen erfüllen, die ihm das Grundgesetz aufgibt: Kanzlerwahl, Gesetzgebung, Budgetrecht, Kontrolle der Regierung. Selbst Minderheitenrechte kommen nicht ohne Mehrheiten aus, etwa bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Mehrheiten entstehen im Ausgleich von Interessen. Dazu braucht es Kompromissfähigkeit, die Gesprächsbereitschaft untereinander – unter den Bedingungen einer komplexer werdenden Welt mehr denn je.

Bei allem Wandel bleibt das Wesentliche gleich: Der Bundestag ist das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan. Er ist das Herz der Demokratie. Nicht der alleinige, aber der entscheidende Ort der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Die 709 aus der Mitte des Volkes gewählten Abgeordneten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Sie haben mit dem Mandat eine besondere Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern übernommen.

Sie nehmen die Interessen ihrer Wahlkreise wahr und sind als Vertreter ihrer Parteien gewählt worden. Zugleich sind sie, wie das Grundgesetz in Artikel 38 sagt, „Vertreter des ganzen Volkes“.

Aber niemand vertritt das Volk allein. Ein „Volkswille“ bildet sich überhaupt erst im Parlament. In den Auseinandersetzungen, die die gewählten Vertreter des Volkes stellvertretend für die Gesellschaft führen, und in den Entscheidungen, die durch parlamentarische Mehrheiten getroffen werden. Das geht nur über Streit. Streit ist das Wesensmerkmal der Demokratie und das Parlament ist das zentrale Forum dieses lebendigen, demokratischen Streits – eines Streits nach Regeln und im Respekt vor der Meinung des anderen.

Kürschners Volkshandbuch gibt in bewährter Weise einen schnellen, verlässlichen Überblick über das Parlament und seine Mitglieder. Kurzbiografien der Abgeordneten, aussagekräftige Statistiken, prägnante Erläuterungen zu Aufgaben und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages: Sie sind ein idealer Einstieg, um sich ein Bild vom parlamentarischen Betrieb zu machen. Eine gute Ergänzung bieten die Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) und die Wochenzeitung „Das Parlament“. Und jedem, der mehr über die Funktionsweise des Parlaments wissen will, sei ein Blick in den Band „So arbeitet der Deutsche Bundestag“ empfohlen.

Der „Kürschner“ zum 19. Deutschen Bundestag wird allen Interessierten von Nutzen sein. Den Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informative Lektüre.

Dr. Wolfgang Schäuble

Präsident des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag

Ein spannendes Novum

Dieser 19. Deutsche Bundestag ist nicht nur größer als alle seine Vorgänger, nicht nur von so vielen verschiedenen politischen Gruppierungen geprägt wie die Parlamente seit den 50er Jahren nicht mehr, er zeichnet sich auch durch anhaltende Besonderheiten aus. Da war der Start viele Monate bevor eine neue Regierung antrat. Und da war die zuvor ungeahnte Bewährungsprobe der parlamentarischen Demokratie im Angesicht einer globalen Pandemie.

Der ersten Sitzung eines neu gewählten Bundestages mit seiner Konstituierung und der Wahl des Bundestagspräsidiums folgt gewöhnlich kurz darauf in der zweiten Sitzung die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Doch dieses Mal wurde die Regierungschefin erst in der 19. Sitzung des 19. Bundestages gewählt. Als die neue Bundesregierung ihre Arbeit endlich aufnehmen konnte, war der Bundestag bereits lange in den alltäglichen Parlamentsabläufen angekommen und hatte sich auf die neue Zusammensetzung aus CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90 /Die Grünen eingestellt.

Im Institutionengefüge der parlamentarischen Demokratie ohnehin das Verfassungsorgan mit der höchsten Legitimität, zog der Bundestag nach seiner Konstituierung somit eine besondere Aufmerksamkeit auf sich. Ein breites Publikum entdeckte seine Eigenständigkeit und seine herausragende Rolle so klar wie selten zuvor. Mochten die Parteien auch Woche um Woche mit Sondierungen und Verhandlungen über Koalitionsmöglichkeiten beschäftigt sein – das Parlament machte sich Zug um Zug arbeitsfähig und fasste einen wichtigen Beschluss nach dem anderen. Derweil hatte die seit dem 24. Oktober 2017 nur noch geschäftsführend tätige Regierung – gängiger Staatspraxis folgend – demonstrative Zurückhaltung bei allen anstehenden Entscheidungen zu üben. Gewählt und getragen von der Mehrheit im abgewählten Bundestag, konnte sie sich im neuen nicht mehr auf klare Mehrheiten berufen und musste daher wichtige Weichenstellungen vermeiden. Denn über Monate blieb unklar, welche Parteien-Konstellation mit welchen gemeinsamen Inhalten die künftige Politik bestimmen würde. Für ein „Jamaika-Bündnis“ verhandelten CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bis zum Scheitern am 19. November 2017. Die nach dringendem Appell des Bundespräsidenten aufgenommenen Sondierungen und Verhandlungen über eine Neuauflage einer großen Koalition aus CDU, CSU und SPD benötigten intensive Verhandlungen sowie drei Parteitagsbeschlüsse und einen Mitgliederentscheid, bis sie am 12. März 2018 zu den Unterschriften unter einem Koalitionsvertrag führten.

Bundestag und Bundesregierung auf gegenläufigem Weg

Vor den Augen einer teilweise überraschten Öffentlichkeit vollzog sich somit zunächst eine ungewöhnliche und gegenläufige Entwicklung: Während der Bundestag konsequent daran ging, den Wählerwillen in Arbeitsstrukturen umzusetzen und zu handeln, zuerst im Plenum, dann im Hauptausschuss und schließlich in allen weiteren Gremien, bestand die erste Amtshandlung der Bundesregierung nach der Konstituierung des Bundestages darin, zum Bundespräsidenten zu fahren und die Entlassungsurkunden für die Bundeskanzlerin und sämtliche Bundesminister in Empfang zu nehmen. Das Staatsoberhaupt bat (amtlich: „ersuchte“) daraufhin zwar die Kanzlerin, die Amtsgeschäfte weiterhin auszuüben, doch zeigte sich in diesem Stadium bereits, dass die Regierung im Vergleich mit dem Bundestag die entgegengesetzte Entwicklung nahm: Die Arbeitsministerin stieg aus, weil sie den Vorsitz der SPD-Fraktion übernahm. Und auch der Verkehrsminister verließ die Bundesregierung, weil er Chef der CSU-Landesgruppe wurde. Hier zeigte sich markant, dass eine geschäftsführende Regierung eben nicht alle Rechte einer ernannten Regierung hat: Ministerposten konnten nicht nachbesetzt werden. Deren Geschäftsbereiche wurden von anderen geschäftsführenden Ministern mit betreut.

Und es kam zu Spekulationen, ob dieser unklare Zustand wohl in baldige Neuwahlen münden würde.

Das Zusammenspiel von Parlament und Präsident

Allerdings stand das gebräuchliche Mittel zum Auslösen von Neuwahlen überhaupt nicht zur Verfügung. Um zu Neuwahlen zu kommen, hatten Willy Brandt von der SPD 1972, Helmut Kohl von der CDU 1982 und Gerhard Schröder von der SPD 2005 den Bundestag gefragt, ob sie noch das Vertrauen der Mehrheit hatten. Sie verloren diese Abstimmung jeweils absprachegemäß, worauf der jeweilige Bundespräsident den Bundestag auflösen konnte. Wie aber soll eine Bundeskanzlerin, die noch nie das Vertrauen eines neu gewählten Parlamentes besaß, dieses Parlament fragen, ob es ihr weiterhin vertraut? Aus diesem Umstand folgt ein weiteres minderes Recht einer geschäftsführenden Regierung: Ihrer Chefin fehlt die Möglichkeit, von Artikel 68 des Grundgesetzes (Vertrauensfrage) Gebrauch zu machen.

Damit wird auch deutlich, wie sehr das Amt des Bundespräsidenten in der gewöhnlichen Betrachtung unterschätzt wird, wenn man es auf die Funktionen als Notar von Gesetzesbeschlüssen und Spitzenpersonalentscheidungen sowie auf die Wirkung von Reden in der Öffentlichkeit verkürzt. Gerade in Zeiten von Krise und Machtvakuum kommt dem Bundespräsidenten eine immens stabilisierende Funktion im Zusammenspiel mit dem Bundestag zu. Nur die Staatsorgane zusammen können den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen einschlagen. Zugleich macht das Grundgesetz durch die Errichtung von hohen Hürden deutlich, dass dies kein bequemer Ausweg sein soll, solange es mögliche Mehrheiten im Parlament gibt. Dieses Mal mussten sich die Verfassungsorgane zunächst nicht mehr mit Neuwahlen beschäftigen: Die Kanzlerin kam mit neun Stimmen oberhalb der Kanzlermehrheit am 14. März 2018 ins Amt.

Zu diesem Zeitpunkt ahnte niemand, dass die Herausforderungen, die mit der Corona-Krise auf die Akteure in dieser Wahlperiode zukommen würden, die dramatischen Wochen der Weltfinanzkrise von 2008 noch weit in den Schatten stellen würden. Das Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2000 wurde 2019 über Nacht zum Dreh- und Angelpunkt nahezu aller wichtigen Handlungen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Es war bei seiner Verabschiedung knapp zwei Jahrzehnte zuvor insbesondere in der Erwartung verabschiedet worden, eine unkontrollierte Ausbreitung von HIV über Bluttransfusionen unterbinden und vereinzelt auftretende Infektionen lokal besser erkennen und kontrollieren zu können. Zu den allgemeinen Erwartungen hatte es gehört, dass dieses Gesetz „spürbare Erleichterungen für die Wirtschaft“ bringen würde, da ihre Mitarbeiter besser geschützt sein würden. So hieß es seinerzeit in der Gesetzesbegründung. Dass 19 Jahre später der Bundestag einen dreistelligen Milliardenbetrag in die Hand nehmen würde, um die Auswirkungen der Pandemie für Bevölkerung und Betriebe, für Gastwirte und Künstler erträglicher zu machen, lag außerhalb der üblichen Vorstellungswelt des seinerzeitigen Gesetzgebers.

Viele erwarteten auch im Januar 2020 nach den ersten Meldungen über ungewöhnlich verlaufende Infektionskrankheiten im Raum der chinesischen Millionenstadt Wuhan zunächst einen regional begrenzten, nach dem Auftreten der Pandemie in Deutschland auch noch einen zeitlich begrenzten Verlauf. Stattdessen führte das mehrfache Runterfahren des öffentlichen Lebens zu einer anhaltenden beispiellosen Entwicklung seit 1949. Die größten Krisen-Auswirkungen waren bis dahin in ein paar autofreien Sonntagen im Verlauf der Ölkrise von 1973 erlebbar gewesen. Nun fühlten viele Millionen am eigenen Leib, dass etwas Bedrohliches vorging. Als klar war, dass die Zahl der Kontakte drastisch verringert werden muss, um Infektionsketten zu durchbrechen und das Leistungsvermögen des öffentlichen Gesundheitssystems nicht zu überfordern, wurden in der Folge alle Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen. Natürlich auch der Bundestag. Anfangs machte sich das in einer vorübergehenden Schließung der Kuppel für Besucher bemerkbar. Auch die Plätze für Journalisten auf der Pressetribüne wurden verringert, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Und auch im Plenarsaal und den Ausschussräumen galten Mindestabstände, im weiteren Verlauf ergänzt durch eine Maskenpflicht. Die übliche Begrüßung durch den Bundestagspräsidenten bekam eine neue Form: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie unter Wahrung des notwendigen Abstands Platz“, hieß es zum Beispiel in der 154. Sitzung des Bundestages am 25. März 2020.

Es war ein denkwürdiger Tag. Der Bundestag stellte eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auch offiziell fest. Und er verabschiedete eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes mit zahlreichen Regelungen, die es dem Bundesgesundheitsminister und den Landesregierungen ermöglichten, lageangepasst auf die Corona-Entwicklung zu reagieren. Wichtig blieb, dass der Bundestag sein Recht und seine Pflicht zur Regelung der teils einschneidenden Vorgaben nur zeitlich und sachlich begrenzt übertrug und jederzeit zurückholen konnte. Gleichzeitig veränderte das Parlament mit einer Anpassung der Geschäftsordnung auch seine eigene Arbeit an die Pandemie-Bedingungen. Nun reichte zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mehr als einem Viertel (statt der Hälfte) der Abgeordneten, und Beratungen sowie Abstimmungen in Ausschüssen waren auch virtuell möglich: Die Abgeordneten konnten an den Zusammenkünften nicht mehr nur persönlich in den Sitzungssälen, sondern per Video auch von ihren Büros oder von zu Hause aus teilnehmen. Liefen Namentliche Abstimmungen vor der Pandemie in der Regel unter Entstehen eines dichten Gedränges Hunderter von Abgeordneter in kurzer Zeit auf engstem Raum ab, wurden die Urnen für die Stimmkarten nun außerhalb des Plenarsaales aufgestellt und so lange geöffnet, dass die Abgeordneten mit Abstand nacheinander ihre Karten einwerfen konnten. Zudem wurden die Immunitätsrechte der Abgeordneten so verändert, dass auch sie von Quarantäne- und ähnlichen Regelungen erfasst werden konnten.

Nach wenigen Wochen hatte sich der Bundestag an die Arbeit unter Pandemie-Bedingungen gewöhnt und war zu der üblichen Vielzahl von Sitzungen, Tagungen, Hearings und Besprechungen zurückgekehrt – nur halt unter anderen Umständen. So tagten die Fraktionen häufiger virtuell oder wechselten den Versammlungsort: Die Fraktionen von Union und SPD konnten sich beispielsweise nacheinander auch im deutlich größeren Plenarsaal treffen, damit Abgeordnete und Mitarbeiter trotz physischer Präsenz untereinander die Mindestabstände einzuhalten vermochten. So wie das alltägliche Leben vor allem in den Sommermonaten unter Corona-Bedingungen weiter ging, spielten sich auch die parlamentarischen Abläufe ein. Im November 2020 verabschiedete der Bundestag eine noch detailliertere Novelle der gesetzlichen

Grundlagen des behördlichen Handelns. Sie folgten unter anderem einem Appell des Bundestagspräsidenten und einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach Eingriffe in die Grundrechte so präzise wie möglich gesetzlich verankert sein müssen.

Aufgaben des Bundestages

Damit sind zwei der wichtigsten Funktionen des Bundestages bereits deutlich geworden: Die Wahl- und die Gesetzgebungsfunktion. Der Bundestag entscheidet direkt oder indirekt mit, wer wichtige Staatsorgane, Verwaltungsfunktionen, herausgehobene Richterstellen und die Leitung von Kontrollbehörden übernimmt. Er kreiert also Verantwortlichkeiten, weswegen auch von einer Kreationsfunktion gesprochen wird.

Nicht minder wichtig ist seine Aufgabe als Gesetzgeber. Wie zu Beginn der Wahlperiode deutlich wurde, kann er sie selbstständig wahrnehmen und muss nicht auf Gesetzentwürfe der Regierung warten, obwohl dort natürlich ein großer praktischer und juristischer Sachverstand vorhanden ist. Die Gesetzgebung (lateinisch: legum latio) ist ein derart herausragendes Alleinstellungsmerkmal, dass die Wahlperiode eines Bundestages auch als Legislaturperiode bezeichnet wird, das Parlament auch als Legislative gilt.

Bundestag das oft zitierte „Forum der Nation“.

Ohne die Forumsfunktion des Bundestages sind diese beiden Aufgaben jedoch nicht vorstellbar: Wer vom Volk als Vertreter legitimiert ist, die Regierenden zu bestimmen und Gesetze zu machen, der muss auch nachvollziehbar die dahinter stehenden Beweggründe darlegen. Alle drei Aufgaben stehen unter der Klammer höherer Verbindlichkeit. Es ist ein Unterschied, ob eine Talkshow im Fernsehen mit provokanten, gezielt ausgesuchten Meinungen Einschaltquote erreichen will oder ob der nach dem Wählerwillen repräsentativ zusammengesetzte Bundestag stellvertretend in aller Öffentlichkeit mit der Überzeugungskraft unterschiedlicher Argumente ringt. Hier bildet der Bundestag das oft zitierte „Forum der Nation“. Die Zeiten sind längst vorbei, in denen diese Öffentlichkeit lediglich gegenüber zufälligen Besuchergruppen, über die Berichterstattung der Medien und dicke Wälzer gebundener stenografischer Protokolle hergestellt wurde. Ein paar Klicks reichen nun, und jeder ist per Internet über bundestag.de live dabei, kann sich auch nachträglich noch alle öffentlichen Sitzungen insgesamt anschauen oder zu einzelnen Redebeiträgen scrollen. Wer wissen will, was im Bundestag vor sich geht, wird rund um die Uhr zu jedem Thema fündig.

Die Bedeutung des Parlamentes liegt zudem in seiner Budgetfunktion. Der Bundestag entscheidet, wofür in diesem Staat auf Bundesebene Geld ausgegeben wird. Und wofür nicht. Die Bundesregierung wird zwar gerne mit Hinweisen zitiert, sie habe für dieses oder jenes Projekt Mittel bereitgestellt. Tatsächlich steht dahinter stets der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber, der auch den Abfluss der Mittel kontrolliert und unvorhergesehene zusätzliche Ausgaben ebenfalls genehmigen muss. Diese besondere Rolle wird auch durch die Tradition unterstrichen, dass der Vorsitz im einflussreichen Haushaltsausschuss des Bundestages von einem Mitglied der größten Oppositionsfraktion übernommen wird.

Die Kontrollfunktion der Opposition ist also wichtig, damit nichts unter den Teppich gekehrt werden kann.

Damit sind wir bei der Kontrollfunktion des Bundestages. In der öffentlichen Wahrnehmung wird diese vor allem den oppositionellen Fraktionen zugeschrieben. Sie treten oft mit beißender Kritik in Erscheinung, forschen hartnäckig nach Verantwortlichkeiten und Hintergründen, wenn in der Regierung etwas schiefgelaufen ist. Auch deshalb ist es das Parlament gewohnt, ein wenig auf die endgültige Regierungsbildung zu warten, um jedem Ministerium und dem jeweiligen Fachbereich gezielt jeweils mindestens einen Ausschuss spiegelbildlich entgegenstellen zu können. So schauen Umweltpolitiker dem Umweltministerium auf die Finger, Außenpolitiker dem Außenministerium, Gesundheitspolitiker dem Gesundheitsministerium. Das ist in Zeiten des Klimawandels, angesichts eskalierender Konflikte und vor allem auf dem Weg zu Corona-Impfstoffen besonders wichtig. Der Bundestag muss aber nicht auf die Bildung einer neuen Regierung warten. Er ging alleine für die Fachberatungen an den Start und vollzog sodann den neuen Zuschnitt der Ministerien nach. So folgte er dem um die Bereiche Bau und Heimat erweiterten Innenministerium, indem es einerseits den Innenausschuss um die Zuständigkeit für Heimat erweiterte, zugleich aber auch einen Schwerpunkt mit einem eigenen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen einsetzte.

Kontrolle ist zwar faktisch vor allem Sache der Opposition, auch wenn das Parlament als Ganzes dazu offiziell berufen ist. Doch auch die Regierungsfraktionen sind daran beteiligt – und mitunter sogar besonders wirksam: Veränderungen am Haushaltsentwurf der Regierung kommen vorwiegend aufgrund der Vorstellungen in den Koalitionsfraktionen zum Tragen, und wenn ein Vorhaben der Regierung die eigene Fraktion nicht zu überzeugen vermag, ist es damit schnell zu Ende. Auch Rücktrittsforderungen gegenüber Regierungsmitgliedern sind oft folgenlos, wenn sie nur von der Opposition kommen. Wenn aber auch die Mehrheitsfraktionen die angegriffene Person für nicht mehr tragbar halten, wird sie zumeist abgelöst. Die Kontrollfunktion der Opposition ist also wichtig, damit nichts unter den Teppich gekehrt werden kann.

Parlamente im Parlament: Die Fraktionen

Die Fraktionen bilden eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der parlamentarischen Abläufe. Die Bezeichnung kommt aus dem lateinischen Wort fractio für „Bruchstück“. Es umschreibt ein doppeltes Herausbrechen eines Teiles: Einerseits ist jede Fraktion Teil eines Parlamentes und mit zahlreichen Sonderrechten ausgestattet, um sich über zusätzliche Mitarbeiter arbeitsfähig zu machen und mit Fachwissen auszustatten, die Abläufe im Parlament mit zu gestalten und parlamentarische Initiativen von besonderem Gewicht zu starten. Andererseits ist jede Fraktion faktisch auch ein herausgebrochener Teil jener Partei, der ihre Mitglieder angehören. Bei den Fraktionen von SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das leicht ersichtlich. Für die CDU/CSU-Fraktion ist erst zu Beginn jeder Wahlperiode ein neuer Beschluss von CDU und CSU nötig, sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenzuschließen. Das ist so lange möglich, wie die beiden Parteien in keinem Bundesland gegeneinander antreten und gleichgerichtete Ziele verfolgen.

Das Parlament des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern hat 71 Abgeordnete. Fast so viele Abgeordnete stellen im Bundestag allein die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen mit 67 Abgeordneten und Die Linke mit 69 Abgeordneten. Alle anderen Fraktionen liegen noch deutlich darüber. Der größte deutsche Landtag in Nordrhein-Westfalen besteht aus 199 Abgeordneten. Allein die Unionsfraktion im Bundestag besteht jedoch aus 246 Abgeordneten. Schon von diesen Zahlen liegt es daher nahe, dass sich auch innerhalb einer Fraktion im Bundestag unterschiedliche Gruppierungen wiederfinden. Da gibt es die Gruppe der Frauen oder die Gruppe der jungen Abgeordneten, es gibt Zusammenschlüsse entlang politischer Strömungen und solche entsprechend der Landsmannschaften. In allererster Linie beziehen sich die fraktionsinternen Strukturen aber auf Arbeitsgruppen und Arbeitskreise, in denen sich Sozialpolitiker genauso verbinden wie Wirtschaftspolitiker, Finanzpolitiker oder Innenpolitiker. Diese Gremien leisten wichtige Schrittmacherfunktionen und prägen Meinungen und Einstellungen der Kollegen. Sie schlagen ihrer eigenen Fraktion Positionierungen vor, tragen diese in die Detailberatung der Fachausschüsse und koppeln von dort den Beratungsfortschritt zurück in die Fraktion, damit diese rechtzeitig eine einheitliche Meinung festlegen kann.

Natürlich wäre es theoretisch möglich, dass sich alle 709 Abgeordneten allein als Vertreter des ganzen Volkes entsprechend den grundgesetzlichen Vorgaben aus Artikel 38 unbeeinflusst von irgendwelchen Gremien eine Meinung bilden. Aber ist es realistisch, dass sich jeder Abgeordnete in jedes von mehreren tausend Gesetzen mit seinen Hintergründen, Problemen, alternativen Lösungen und Perspektiven einarbeitet? Da ist es schon einfacher, sich innerhalb einer Gruppe von im Grundsatz gleichgesinnten Abgeordneten arbeitsteilig professionell aufzustellen und dem Fachwissen der politisch befreundeten Kollegen zu vertrauen, so wie sich diese auf die Empfehlungen unserer Beispielabgeordneten auf ihren Fachgebieten verlassen.

Der unscharfe Begriff „Fraktionszwang“

Im Laufe dieses Meinungsbildungsprozesses zu jedem einzelnen Gesetzentwurf bildet sich innerhalb jeder Fraktion eine Empfehlung heraus, über die dann abgestimmt wird und deren Mehrheitsentscheidung in der Regel von allen Fraktionsangehörigen akzeptiert werden soll. Das wird in der Öffentlichkeit häufig als „Fraktionszwang“ bezeichnet. Gerade bei umstrittenen Themen und knappen Mehrheiten im Parlament gibt es tatsächlich mehr oder weniger sanften Druck auf diejenigen, die sich entsprechend der Fraktionsregularien beim Fraktionsvorstand melden müssen, wenn sie von der Mehrheitsentscheidung abweichen wollen. Die „Abweichler“ werden dann möglicherweise verstärkt „bearbeitet“ und in „Beichtstuhlgesprächen“ unter vier Augen auf die Konsequenzen ihres Votums hingewiesen. Letztlich verbietet sich jedoch eben aufgrund von Artikel 38 und der darin garantierten Freiheit des Mandates, Abgeordnete zu einer bestimmten Stimmabgabe zu „zwingen“.

Rund 90 Prozent der parlamentarischen Arbeit findet außerhalb des Plenums statt.

Allerdings ist die oft zu hörende Kritik an möglichst einheitlicher Stimmabgabe von Abgeordneten einer Fraktion ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Es gibt neben dem Artikel 38 zur Unabhängigkeit der Abgeordneten auch den Artikel 21, demzufolge die Parteien an der Willensbildung mitwirken. Wer Parteien also daran misst, was sie vor der Wahl ankündigen und nach der Wahl davon umsetzen, der sollte auch Verständnis dafür haben, dass Fraktionsführungen jeden einzelnen Abgeordneten von einer gemeinsam gefundenen Linie zu überzeugen versuchen. Und wer die Stabilität einer Regierung danach beurteilt, wie geschlossen sie von den sie tragenden Fraktionen unterstützt wird, der sollte sich auch nicht wundern, wenn die Fraktionsführungen ebenfalls auf diesen Aspekt achten. So greift vieles ineinander und entlarvt oft zu hörende Kritikmuster an bestimmten Vorgängen im Bundestag als in sich widersprüchlich.

Das Arbeitsparlament

. . . weil es ein Erlebnis besonderer Art ist, in der Kuppel bis ganz nach oben zu steigen.

An dieser Stelle lässt sich auch die verbreitete Kritik an leeren Stühlen im Plenum während der meisten Routinedebatten aufgreifen. Wenn Medien die Bilder eines nur spärlich besetzten Plenarsaales mit kritischen Bemerkungen zum angeblich unterentwickelten Arbeitseifer von Abgeordneten veröffentlichen, ist diese Verurteilung nicht nur oberflächlich, sondern auch so lange wohlfeil, so lange nicht gleichzeitig die Pressetribüne gezeigt wird. Hier ist zumeist eine Parallelität zu beobachten. Füllen sich die für Medienvertreter reservierten Zuschauerränge mit Journalisten, sind zumeist auch darunter im Plenum die meisten Plätze besetzt. Geht es dagegen nicht um eine herausragend wichtige, aufwühlende und weichenstellende Beratung, sondern um die Abfolge von Debatten über einzelne Spezialnormen von wenig allgemeinem Interesse, gehen in der Regel sowohl die gerade nicht gefragten, also fachlich zuständigen Abgeordneten als auch die Journalisten außerhalb des Plenarsaales ihrer Arbeit nach.

Der Bundestag darf nämlich nicht auf das Plenum verkürzt werden. Rund 90 Prozent der parlamentarischen Arbeit finden außerhalb statt. Deswegen ist er mit der Bezeichnung Arbeitsparlament insgesamt auch besser umschrieben als mit der eines Redeparlamentes. Sicherlich wäre eine bessere Präsenz des Plenums häufig wünschenswert. Doch Anwesenheitslisten werden nicht nur vor den Eingängen des Plenarsaales ausgelegt, sondern an vielen Stellen in den Häusern des Bundestages. Verschaffen wir uns einmal einen kleinen architektonischen Überblick.

Gang durchs Parlamentsviertel

Im Mittelpunkt steht das historische Reichstagsgebäude. Es gehört zu den attraktivsten touristischen Reisezielen, weil es ein Erlebnis besonderer Art ist, in der Kuppel bis ganz nach oben zu steigen und dabei stets neue Eindrücke von Berlins Mitte zu gewinnen. Zu DDR-Zeiten stand es dicht an der Mauer und wurde nach einer ersten Sanierung und Modernisierung Anfang der 70er Jahre bereits während der deutschen Teilung vom Bundestag für einzelne Gremiensitzungen und eine ständige Ausstellung über Fragen zur deutschen Geschichte genutzt. Die Verhüllung mit 100.000 Quadratmetern spezialbeschichtetem, leicht silbern glänzendem Stoff durch das Künstlerpaar Christo und Jean-Claude markierte 1995 einen weltweit beachteten Neuanfang.

Daraus wurde der vierte Plenarsaal in der Geschichte des Bundestages – nach den ersten Jahrzehnten – alle in Bonn – im Bauhausstil der ehemaligen Pädagogischen Akademie, dem nachfolgenden Provisorium im früheren Wasserwerk und schließlich dem kreisrunden Neubau, der 1992 fertig wurde – und damit über ein Jahr nach dem Beschluss des Parlamentes, nach Berlin zu ziehen. Und zwar in das historische Reichstagsgebäude, das nach den Plänen des Architekten Paul Wallot bis 1894 errichtet worden war und sowohl das Parlament des Kaiserreiches als auch das der Weimarer Republik erlebte, bis es Ende Februar 1933 in Flammen aufging.

Bis zum Umzug von Parlament und Regierung im Jahr 1999 wurde das Gebäude erneut entkernt und – mit besonderem Respekt vor der historischen Bausubstanz – unter der Regie des britischen Architekten Norman Foster an die Bedürfnisse eines modernen und transparenten Parlamentes angepasst. Die Gleichzeitigkeit von traditionellem Erbe und zeitgemäßen Ergänzungen kommt auch in zwei Widmungen zum Ausdruck. Ende 1916 waren aus eingeschmolzenen Kanonen die Buchstaben „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ gegossen und auf dem Westgiebel angebracht worden. Sie bilden für Tagesbesucher auch heute noch die Begrüßung. Hinzu gekommen ist ein Projekt des Künstlers Hans Haacke im nördlichen Innenhof. In einem großen rechteckigen Trog sind hier die Buchstaben „DER BEVÖLKERUNG“ montiert. Rings umher wächst und wuchert es aus Erde, die Abgeordnete aus ihren Wahlkreisen mit nach Berlin brachten.

. . . sondern darüber hinaus weitere 111 Volksvertreter ihren Dienst antraten.

Im Osten schließt sich das ehemalige Reichstagspräsidentenpalais an, in dem die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft untergebracht ist. Hier gibt es Räumlichkeiten für Empfänge, Veranstaltungen und Besprechungen in kleinem oder größerem Kreis. Im Fernsehen sieht man sie insbesondere, wenn – wie 2005, 2013 und auch wieder 2017 – Parteivertreter sondieren, ob sie in Koalitionsgespräche eintreten sollen. Hinter dem Palais beginnt das Jakob-Kaiser-Haus, das an beiden Seiten der Dorotheenstraße viele Abgeordnetenbüros enthält. Eigentlich handelt es sich um acht, jeweils sechsgeschossige Gebäude, die miteinander verbunden sind und bis zur Wilhelmstraße reichen. Spaziergänger sehen entlang der Spree auch etwas von der Kunst am Bau, etwa Glaswände mit den Grundrechten im 1949er Original.

Wer sich an dieser Stelle rumdreht, sieht auf der anderen Flussseite zwei weitere prägnante Bauwerke: Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus mit Räumen für die Verwaltung, die Bibliothek oder das Archiv und vor allem mit einem großen Anhörungssaal, aus dem die Medien bei wichtigen Sitzungen von Untersuchungsausschüssen berichten. Über zwei Fußgängerbrücken ist dieses Gebäude auf der anderen Spreeseite mit dem Paul-Löbe-Haus verbunden. Hier gibt es weitere Abgeordnetenbüros, die sich um Sitzungssäle für die Fachausschüsse gruppieren. Weil sich diese in vier Rundbauten auf der nördlichen und vier weiteren auf der südlichen Seite befinden, kann insgesamt von einem „Achtzylinder“ gesprochen werden. Ein sinniges Bild, wenn wir daran denken, dass die Ausschussarbeit sozusagen als Motor der parlamentarischen Demokratie betrachtet werden kann. Als in der Sommerpause 2019 der Plenarsaal gerade grundüberholt wurde und dafür auch alle Sitze ausgebaut wurden, bestand das Paul-Löbe-Haus eine weitere Prüfung: Im langgezogenen Atrium versammelte sich der Bundestag zu einer zusätzlichen Sitzung, damit nach dem Ausscheiden von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ihre Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer an ungewöhnlichem Ort vereidigt werden konnte.

„Spreesprung“

Das Paul-Löbe-Haus schließt nach Westen mit einer großen Glasfassade ab, in der sich das gegenüberliegende Kanzleramt spiegelt. Städtebaulich ist diese architektonische Verbindung von Exekutive und Legislative nicht nur interessant für die deutsche Praxis der parlamentarischen Demokratie. Es ergibt sich in der Ausrichtung und Abfolge der Bauwerke auch ein „Band des Bundes“, das bereits im Kanzlergarten beginnt und zwei Mal über die Spree „springt“. Diese von den Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank schon kurz nach dem Hauptstadtbeschluss entworfene Konzeption ist ein starkes Ausrufezeichen an die Adresse der deutschen Geschichte: Die klare West-Ost-Linie überwindet die deutsche Teilung an der Spree. Wo früher die Grenzer patrouillierten und auf Flüchtlinge schossen, flanieren heute die Spaziergänger über eine luftige Brücke oder wechseln weiter oben Abgeordnete und ihre Mitarbeiter vom Paul-Löbe-Haus ins Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

Im Bereich von Wilhelm- und Dorotheenstraße sowie am Boulevard Unter den Linden befinden sich weitere Gebäude des Bundestages, in denen Abgeordnete und Einrichtungen der Verwaltung untergebracht sind. Gerade zu Beginn dieser Wahlperiode war viel zu organisieren, hatte das Wahlrecht doch dazu geführt, dass nicht nur die gesetzlich vorgesehene Zahl von 598 Abgeordneten erreicht wurde, sondern darüber hinaus weitere 111 Volksvertreter ihren Dienst antraten.

Der Weg in den Bundestag

Wie konnte es dazu kommen? In einem Satz: Als Spätfolge verfassungsrechtlicher Vorgaben für ein Wahlrecht, das sich an dem Grundsatz orientiert, jeder abgegebenen Stimme gleich viel Gewicht zu geben und dabei die Vorteile zweier unterschiedlicher Wahlsysteme zu verknüpfen. Es gibt Demokratien, in denen ausschließlich diejenigen das Volk repräsentieren, die in den einzelnen Wahlkreisen die Nase vorn haben. Das ist ein Mehrheitswahlrecht. Sein Vorteil liegt in der Nähe des Gewählten zum Bürger. Der Nachteil liegt darin, dass alle Stimmen für sämtliche anderen Kandidaten und politischen Konzepte unter den Tisch fallen.

Es gäbe auch die Möglichkeit, bundesweit nur Parteien zu wählen, die vorher zentrale Listen mit Bewerbern aufgestellt haben. Von diesen Listen zögen dann der Reihe nach so viele Politiker ins Parlament, wie den einzelnen Parteien im Verhältnis der abgegebenen Stimmen zueinander zustehen. Das nennt man Verhältniswahlrecht. Der Vorteil ist, dass jede Stimme gleich zählt, der Nachteil besteht darin, dass vor Ort eine Identifikation mit einem Volksvertreter immens schwerfällt. Deutschland versucht diese unterschiedlichen Auswahlprinzipien miteinander zu verschmelzen, indem es sich für ein „personalisiertes Verhältniswahlrecht“ entschieden hat.

Das Problem des negativen Stimmengewichtes

Das ist vom Grundsatz her leicht verständlich. Mit der Erststimme wird vor Ort derjenige gewählt, der den Wahlkreis direkt vertreten soll, mit der Zweitstimme wird geklärt, in welchem Stärkeverhältnis die Parteien im Bundestag insgesamt vertreten sein sollen. Dafür ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils annähernd gleich viele Menschen wohnen. Dann wird nach Einwohnerzahl der Bundesländer und nach Wahlbeteiligung ermittelt, wie viele Sitze (einschließlich Direktmandate) auf welche Partei aus den einzelnen Bundesländern entfallen.

Für 276 Abgeordnete ist es die erste Wahlperiode, das sind fast 40 Prozent.

Das alte Wahlrecht trug lediglich dem Umstand Rechnung, dass eine Partei in einem Bundesland sehr viele Mandate direkt über die Erststimme gewinnen kann, obwohl ihr nach der Berechnung der Zweitstimmen gar nicht so viele zustehen. Würde man als Folge Direktmandate einfach streichen, wären Mehrheiten für Erststimmen unterschiedlich viel wert. Also entstanden „Überhangmandate“. Die direkt gewählten Abgeordneten saßen alle im Bundestag, wodurch die betroffene Partei dann entsprechend stärker vertreten war. Dieses Prinzip lässt Verschiebungen zu. Wie unter einem Brennglas war das 2005 zu besichtigen, als wegen des Todes eines Bewerbers in Dresden eine Nachwahl nach der eigentlichen Bundestagswahl nötig wurde. Die Wähler konnten einer Partei zu mehr Sitzen verhelfen, indem sie sie nicht mit der Zweitstimme wählten. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass es ein derartiges „negatives Stimmengewicht“ nicht geben dürfe.

Um das künftig auszuschließen, wurde ein komplizierter Mechanismus entwickelt. Wo immer ein Überhangmandat entsteht, muss der Verstärkungs-Effekt durch Ausgleichsmandate für andere Parteien wieder aufgefangen werden. Die Gefahr einer zusätzlichen Aufblähung ist dann besonders groß, wenn mehr Parteien über die Fünf-Prozent-Hürde kommen und Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsmandate haben. Und sie wächst noch mehr, wenn die traditionell großen Parteien deutlich schwächer abschneiden bei den Zweitstimmen, dennoch aber in den meisten Wahlkreisen knapp vorne liegen und ihre Bewerber direkt durchbringen. Beides geschah 2017: Die Union gewann 43 Überhangmandate, die SPD drei. Dadurch wurden 65 Ausgleichsmandate fällig: 19 für die SPD, 15 für die FDP, elf für die AfD und je zehn für Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Alles in allem sind das 111 Abgeordnete mehr als eigentlich vorgesehen – da verstand es sich fast von selbst, dass schnell Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des Wahlrechts laut wurden. Am 8. Oktober 2020 beschloss der Bundestag eine Änderung in zwei Schritten. Bei der nächsten Bundestagswahl am 26. September 2021 wird es kleinere Veränderungen bei den Berechnungen und der Zahl der Überhangmandate geben. Die Zahl der Wahlkreise wird für die übernächste Wahl verringert.

So setzt sich der Bundestag zusammen

Die Bundestagswahl 2017 führte zu einer stark veränderten Zusammensetzung des Bundestages. Gegenüber der 18. Wahlperiode verlor die CDU 55 Sitze und kam auf 200 Mandate, die CSU verlor zehn Sitze und hat nun 46 Abgeordnete, 40 Sitze verlor die SPD, die mit 153 Abgeordneten in den Bundestag einzog. Nach dem Austritt eines SPD-Abgeordneten, der dem Parlament weiter als fraktionsloses Mitglied angehört, besteht die SPD-Fraktion aus 152 Mitgliedern. Alle anderen Fraktionen lagen im Plus: Die Linke kletterte um fünf auf 69 Mandate, Bündnis 90/Die Grünen um vier auf 67 Mandate. Nach einer Pause von vier Jahren kam die FDP mit 80 Abgeordneten wieder in den Bundestag. Die AfD gewann bei ihrem ersten Einzug in den Bundestag 94 Sitze; allerdings verlor die Fraktion durch Austritt und Ausschluss bis Ende 2020 sechs Mitglieder. Sie werden nun als fraktionslos verzeichnet.

Der Bundestagspräsident strahlt zudem weit über seine innerparlamentarische Rolle hinaus. Er ist protokollarisch zweiter Mann im Staat.

Der Bundestag hat sich durch die Wahl sehr stark erneuert. Für 276 Abgeordnete ist es die erste Wahlperiode, das sind fast 40 Prozent. Man erkennt sie in den nachfolgenden Biografien daran, dass ein Stern ihrem Namen vorangestellt ist. Für weitere 169 Abgeordnete hat erst die zweite Legislatur begonnen. Bei ihnen sind es zwei Sterne. Zieht man diese beiden Gruppen zusammen, so kommen wir auf über 60 Prozent der Abgeordneten, die man noch nicht als „alte Hasen“ des Parlamentsgeschehens bezeichnen kann. Einer ragt weit heraus: Für den CDU-Politiker Dr. Wolfgang Schäuble ist es bereits die 13. Wahlperiode. Der mit Abstand erfahrenste Abgeordnete ist nun also auch der „Chef“. Ihm kommt zugute, dass er das parlamentarische Geschehen aus unterschiedlichster Perspektive kennt. Er war Teil der Mehrheit wie Teil der Minderheit, er gehörte selbst der Regierung an und führte die Opposition an. Wenn der Bundestag nach dem Wahlergebnis nun vor größeren Herausforderungen steht, wenn es um die Würde des Hohen Hauses, um Debattenkultur und Minderheitenrechte geht, kann es nicht schaden, wenn an der Spitze so viel Erfahrung in einer Person angesiedelt ist.

Der Bundestagspräsident strahlt weit über seine innerparlamentarische Rolle hinaus. Er ist protokollarisch zweiter Mann im Staat. Auch außerhalb des Bundestages hat sein Wort somit Gewicht.

24 Sterne kommen durch die weiteren Mitglieder des Bundestagspräsidiums, den Vizepräsidenten, zusammen. Sie unterstützen den Bundestagspräsidenten und leiten mit ihm im Wechsel die Plenardebatten. Hans-Peter Friedrich von der CSU ist bereits seit 1998 im Bundestag und hat ebenfalls Erfahrungen sowohl in der Opposition als auch als Minister in der Regierung. Wolfgang Kubicki von der FDP hat vor allem jahrzehntelange Parlamentserfahrung im schleswig-holsteinischen Landtag und war zuvor bereits von 1990 bis 1992 und kurz 2002 im Bundestag. Das dienstälteste Präsidiumsmitglied ist Petra Pau von der Fraktion Die Linke. Sie gehört dem Bundestag seit 1998 und dem Präsidium seit 2006 an. Und auch Claudia Roth von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam erstmals im Jahr 1998 in den Bundestag. Dagmar Ziegler von der SPD sammelte in Brandenburg Erfahrungen in Parlament und Regierung und gehört dem Bundestag seit 2009 an. Sie folgte im November 2020 auf den überraschend verstorbenen SPD-Politiker Thomas Oppermann (66). Der Bundestagspräsident würdigte ihn als „Vollblut-Parlamentarier“. Er habe sich in seiner Zeit als Parlamentarischer Geschäftsführer und Fraktionsvorsitzender genauso auf den leidenschaftlich geführten Schlagabtausch verstanden, wie er in seinem Amt als Vizepräsident auf die Wahrung der Würde des Hauses bedacht gewesen sei. Der Bundestag verliere mit ihm „einen besonnenen Kollegen von hohem juristischen Sachverstand und großer politischer Erfahrung“, erklärte Schäuble. In der Konstituierenden Sitzung beschloss der Bundestag, dass auch die AfD einen Vizepräsidenten vorschlagen kann; bis Ende 2020 gab es für die jeweils nominierten Personen jedoch in mehreren Anläufen nicht die erforderliche Mehrheit.

Vor allem die parlamentarische Erfahrung und weniger das Lebensalter zählt – anders als der Name vermuten lässt – bei der Zusammensetzung des Ältestenrates. Dieser besteht aus dem Präsidium und weiteren Abgeordneten aller Fraktionen und unterstützt ebenfalls den Bundestagspräsidenten. Hier geht es um die Arbeitsabläufe im Parlament vor und hinter den Kulissen, etwa auch um die Klärung von Konflikten und besonderen Vorkommnissen während der Debatten. Der Ältestenrat legt mittelwie kurzfristig die Themen für die Beratungen im Plenum fest und setzt eine Reihe von Kommissionen ein, die sich intensiv zum Beispiel mit dem Einsatz der Informationstechnik im Bundestag oder mit den Belangen der Mitarbeiter auseinandersetzen.

Verändert hat sich auch das Geschlechterverhältnis im Bundestag. Nach einem zuletzt gestiegenen Frauenanteil ging er nun von 37,3 auf 30,9 Prozent zurück. Die einzelnen Fraktionen trugen sehr unterschiedlich dazu bei. Die Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen besteht zu 58 Prozent aus Frauen, bei der Fraktion Die Linke aus 54 Prozent. 33 Prozent sind es bei der SPD, 24 bei der FDP, 16 bei der Union und elf bei der AfD. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt zählt insgesamt 35,8 Millionen deutsche Männer und 37,5 Millionen deutsche Frauen im Land. Hier liegt der Frauenanteil also bei über 51 Prozent. Allerdings hatte der Bundeswahlleiter darauf hingewiesen, dass unter den 4828 Personen, die zur Bundestagswahl 2017 in Wahlkreisen und auf Landeslisten für den Bundestag kandidierten, der Frauenanteil ebenfalls lediglich 29 Prozent betrug.

Wie Gesetze wirklich entstehen

Es gibt eine dreifache Annäherung an den Kern der Arbeit des Bundestages als Gesetzgeber. Da ist zum ersten die Gewaltenteilungslehre, wie wir sie an den Schulen lernen. Danach macht die Legislative, also der Bundestag, die Gesetze, führt die Exekutive, also die Regierung, sie aus, und wendet die Judikative, also die Gerichte, sie an. Wir ahnen, dass dies formal richtig dargestellt ist, es in der Praxis aber anders läuft.

Aus der Praxis wird oft die Vorstellung verbreitet, dass tatsächlich die Regierung die Gesetze macht, der Bundestag sie durchwinkt, und sie in Kraft treten, wenn der Bundesrat das nicht verhindert. Dafür scheint es auch immer wieder Belege zu geben. Etwa wenn gemeldet wird, dass die Regierung dieses oder jenes Gesetz „beschlossen“ habe. So weit verbreitet diese zweite Darstellung auch sein mag – auch sie trifft nicht zu. Darauf zu bestehen, dass die Regierung kein „Gesetz“ beschlossen habe, sondern lediglich einen „Gesetzentwurf“, wäre der erste Schritt zu einem besseren Verständnis.

Das vielsagende „Struck’sche Gesetz“

Die dritte Variante ist besser: das genauere Betrachten der Abläufe – einschließlich eines Blicks hinter die Kulissen. Aus denen dringt das häufig zitierte „Struck’sche Gesetz“ heraus und lässt ahnen, dass die Rolle der Abgeordneten möglicherweise größer ist als vielfach angenommen. Dieses „Gesetz“ besteht aus einem einfachen Satz: „Kein Gesetz kommt aus dem Bundestag so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ So betonte es der inzwischen verstorbene seinerzeitige SPD-Fraktionschef Peter Struck mehrfach in einer Zeit, in der seine Partei wohlgemerkt die Regierung stellte. Es war also eine klare Ansage an seine eigenen Parteifreunde in der Regierung, die Rolle des Bundestages nicht gering zu schätzen.

Die meisten Gesetze entstehen tatsächlich in den Ministerien. Hier gibt es entsprechenden großen fachlichen und juristischen Sachverstand. Wenn umweltrechtliche Vorgaben nicht zu den erhofften Ergebnissen führen und eine Nachbesserung nötig machen, sitzen im Umweltministerium diejenigen, die sich zusammen mit den Anwendern in anderen Behörden und Unternehmen am besten damit auskennen. Also liegt es nahe, dass sie auch die Vorschläge für eine Novelle erarbeiten und zusammen mit Fachleuten aus anderen Abteilungen und anderen Ministerien beurteilen, welche Vorteile, Nachteile und Nebenwirkungen eine neue haben würde. Zudem führt der Koalitionsvertrag zu einem Arbeitsplan der neuen Bundesregierung: Welche der vereinbarten Gesetze sollen in welcher Reihenfolge in Angriff genommen werden, welches Ministerium übernimmt dabei die Federführung, welches wird in welchem Umfang mit beteiligt? Auch deshalb liegt die Initiative vielfach bei der Regierung.

Also ist das Entwerfen von Paragrafen bei ihr im Prinzip gut aufgehoben. Daneben hat der Bundestag selbst natürlich auch das Recht, Gesetze zu schreiben. Auch der Bundesrat kann Gesetzentwürfe auf den Weg bringen. Doch alle müssen erst einmal in den Bundestag eingebracht und dort grundsätzlich und allgemein in der sogenannten Ersten Lesung beraten wird. Am Ende wird noch nichts beschlossen. Vielmehr geht es dann zur Detailberatung in die Fachausschüsse. Einer übernimmt stets die Federführung. Hat das Gesetz Auswirkungen auch auf Politikbereiche, auf die andere Fachausschüsse spezialisiert sind, werden auch diese zur Mitberatung herangezogen.

Alles wird auf Herz und Nieren geprüft

In den Ausschüssen wird das geplante Gesetz auf Herz und Nieren geprüft. Manchmal liegen zum selben Themenkomplex auch unterschiedliche Entwürfe vor, in denen Koalition und Oppositionsfraktionen ihre gegensätzlichen Vorstellungen unterbreiten. Zumeist holt sich das Parlament auch externen Sachverstand ins Haus. Dann werden auf Vorschlag der einzelnen Fraktionen verschiedene Experten eingeladen, die das Meinungsspektrum in Praxis und Wissenschaft zum jeweiligen Beratungsgegenstand abdecken. Sie belassen es in der Regel nicht bei allgemeinen Einschätzungen, sondern tragen konkrete Änderungs- und Verbesserungsvorschläge vor. Der federführende Ausschuss bildet sich daraufhin eine Mehrheitsmeinung, stimmt auch über Änderungen ab und reicht den meist in Einzelpunkten korrigierten Entwurf in einer neuen Ausschussfassung an das Plenum zurück. In dem Bericht werden auch die Stellungnahmen anderer mitberatender Ausschüsse und die Einschätzungen der einzelnen Fraktionen festgehalten. Sodann geht es in eine neue allgemeine Aussprache, die auch die Veränderungen durch die Mehrheit im Ausschuss berücksichtigt (Zweite Lesung). In der zumeist unmittelbar folgenden Dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung.

Dann folgt erst der Durchgang durch den Bundesrat. Bei Regelungen, die nicht in die Rechte der Bundesländer eingreifen, kann der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder Einspruch erheben. Diesen Einspruch kann die entsprechende Mehrheit des Bundestages wiederum überstimmen. Dann steht der letzten Prüfung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten mit nachfolgender Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nichts mehr im Wege. Greift das Gesetz jedoch in Rechte der Länder ein, ist die aktive Zustimmung einer Mehrheit im Bundesrat zwingend erforderlich. Bleibt die aus, können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen.

Vermittlungsausschuss ohne Regierung

Das Vermittlungsverfahren bei besonders umstrittenen Gesetzesvorhaben läuft dann ohne Bundesregierung. Denn in diesem gemeinsamen Ausschuss von Bundesrat und Bundestag sitzen lediglich Mitglieder dieser beiden Verfassungsorgane. Auch bei den weiteren Verfahren ist die Regierung raus. Ganz gleich, ob nach der Einschaltung des Vermittlungsausschusses der Bundesrat sich noch mal mit dem ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Gesetz befasst, ob im Vermittlungsausschuss Veränderungen verabredet werden und die dann erneut sowohl durch den Bundestag als auch durch den Bundesrat gehen, oder aber das Vorhaben scheitert. Auch daraus lässt sich etwas über die Stellung des Bundestages herauslesen.

Erst recht gilt das, wenn wir die Praxis beleuchten. Die Vorstellung, dass der auf einen Fachbereich spezialisierte Abgeordnete erst etwas von einem Gesetzesvorhaben erfährt, wenn die Bundesregierung den Entwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet hat, entspricht zwar den formalen Abläufen, aber nicht dem richtigen Leben. Jedes Ministerium, das am Ende nicht blamiert dastehen will, tut natürlich gut daran, diejenigen frühzeitig mit einzubeziehen, die anschließend die Mehrheit ihrer Kollegen in den Fraktionen von der Richtigkeit der gewählten Regelung überzeugen sollen. Die so genannten „Berichterstatter“, die über einzelne Gesetzesvorhaben sowohl den jeweiligen Ausschuss als auch ihre Fraktionen auf dem Laufenden halten, wirken im Hintergrund informell durchaus schon an mancher Gesetzesentstehung mit, wenn der Bundestag formal noch nicht eingeschaltet ist.

Dieser Aspekt bezieht sich naturgemäß vor allem auf die Koalitionsfraktionen. Aber je nach Mehrheitsverhältnissen und Materie können auch die Experten der Opposition eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Natürlich ebenfalls eher informell. Aber für den weiteren Gang des Verfahrens ist es insbesondere bei umstrittenen Zustimmungsgesetzen, bei denen eine gewisse Eile geboten ist, wichtig, auch Stimmen von denjenigen Ländervertretern zu bekommen, deren Parteien in einzelnen Bundesländern in der Regierung sitzen, auch wenn sie im Bundestag „nur“ die Rolle der Opposition haben. Sie wirken dann in der innerparteilichen Meinungsbildung mit bei der Frage, wie ein Gesetz formuliert sein muss, damit die Chancen steigen, auch im Bundesrat dafür eine Mehrheit zu bekommen. Die Rolle „des“ Bundestages bei der Gesetzgebung ist also bei genauer Betrachtung differenzierter zu gewichten als es herkömmlichen Pauschalurteilen entspricht.

Ausschüsse und weitere Gremien

Die Fachausschüsse sind unerlässlich, wenn es um das Abwägen jeder einzelnen beabsichtigten Regelung in einem kurzen oder umfangreichen Gesetzesvorhaben geht. Nur hier, und nicht im Plenum, lassen sich die Details im Austausch mit Sachverständigen erörtern, können die jeweiligen Berichterstatter zur Not stundenlang nachbohren, können Abordnungen auch damit beauftragt werden, sich Beispiele in anderen Ländern oder besonders betroffene Situationen vor Ort anzuschauen. Generell orientiert sich der Bundestag, wie oben geschildert, bei der Gründung von Fachausschüssen am Bauplan der Bundesregierung. Aber der Bundestag ist daneben völlig frei, bestimmten Fachthemen eine besondere Aufmerksam durch einen eigenen Ausschuss zukommen zu lassen. So etwa durch den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Sportausschuss, den Tourismusausschuss oder den Ausschuss für Kultur und Medien. Die Bedeutung des Budgetrechts ist für das Parlament so herausragend, dass sich eigene Gremien einerseits um die Ausgabeplanung im Haushaltsausschuss und andererseits um die Einnahme-Grundlagen in Form von Steuern im Finanzausschuss kümmern.

Ausschüsse mit Verfassungsrang

Eine Reihe von Ausschüssen können allerdings nicht verändert oder weggelassen werden, da sie verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind. Da ist etwa der Verteidigungsausschuss, der die Identifikation der Bundeswehr als Parlamentsarmee unter anderem dadurch unterstreicht, dass er sich jederzeit in einen Untersuchungsausschuss verwandeln kann, um Missständen in der Truppe oder Verfehlungen im Verteidigungsministerium auf den Grund zu gehen. Zur Unterstützung seiner parlamentarischen Kontrolle und als eine Art Ombudsmann für die Soldatinnen und Soldaten wählt der Bundestag zudem den Wehrbeauftragten mit einem eigenen Arbeitsstab.

Seine Unabhängigkeit wird dadurch verstärkt, dass er mit Kanzlermehrheit gewählt werden muss und sein Amt fünf Jahre, also über das Ende einer Wahlperiode und deren Mehrheiten hinaus, wahrnimmt. Für ihn ist im Plenarsaal stets ein einzelner Sitz zwischen dem Pult des Bundestagspräsidenten und der Bundesratsbank reserviert.

Der Petitionsausschuss wird häufig als Seismograf des Parlaments erlebt.

Verfassungsrang haben daneben drei weitere Ausschüsse. Im Fall des Auswärtigen Ausschusses kommt die Bedeutung des Bundestages ganz besonders zum Ausdruck, ist die Außenpolitik doch klassischerweise eine Domäne der Regierung. Doch wie sie mit den Hoheitsrechten Deutschlands umgeht, hat die Regierung fortwährend mit dem Parlament rückzukoppeln. Und die schon zitierten Bundeswehreinsätze im Ausland werden nicht von der Regierung beschlossen. Sie werden federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten. Die Festschreibung dieses Gremiums im Grundgesetz führt denn auch zu einer Parlamentarisierung der Außenpolitik. Vielfach können Außenpolitik-Experten in Konfliktfällen auch dezent im Kontakt mit Parlamentskollegen die Arbeit von Diplomaten ergänzen und unterstützen.

Der im Grundgesetz gleichfalls verankerte Petitionsausschuss wird häufig als Seismograf des Parlamentes erlebt. Wo immer gesetzliche Regelungen in der Anwendung klemmen, wann immer etwas schiefläuft, die Bürger sich ungerecht behandelt fühlen oder gute Verbesserungsvorschläge haben – hier ist ihre Anlaufstelle.

Mit der fortschreitenden europäischen Integration ist zudem der in der Verfassung vorgeschriebene Europaausschuss immer wichtiger geworden. Die Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Ebene schlägt sich hier auch darin nieder, dass Mitglieder des Europaparlamentes an der Ausschussarbeit mitwirken. Eine weitere Besonderheit dieses Gremiums besteht auch darin, dass er nicht nur Beschlussempfehlungen an das Plenum formulieren, sondern bei ausgesuchten Vorgängen auch stellvertretend für den gesamten Bundestag entscheiden kann.

Wichtige parlamentarische Kontrolle

Jederzeit kann ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, der sich auf der Grundlage klarer Vorgaben darum kümmert, bestimmte Aspekte des Regierungshandelns eingehend nachzuvollziehen. Mitunter rollen dann Hunderte von Aktenordnern mit der Beschreibung von Vorgängen, Handlungen und Kommunikation in den jeweiligen Sitzungssaal. Ein Untersuchungsausschuss hört die Beteiligten als Zeugen an und legt dem Plenum am Ende wiederum einen Bericht vor. Nicht immer können sich die Fraktionen auf eine gemeinsame Bewertung verständigen. Dann gibt es mehrere Berichte. In der Regel ist das ein Instrument insbesondere für die oppositionelle Kontrolle. Aber auch die Fraktionen der Regierungskoalition mischen bei der Aufklärung mit.

Mehrfach gestärkt wurde das in der Regel geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Es hat weitgehende Auskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung in Sachen nachrichtendienstlicher Arbeit und kann in wichtige Vorgänge beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst Einsicht in die Akten verlangen und Mitarbeiter befragen. Für besondere Vorgänge kann das Gremium einen Sachverständigen beauftragen. Zudem hat es nun auch einen ständigen Bevollmächtigten an der Seite.Mehr Transparenz ist möglich, indem das Gremium öffentliche Bewertungen beschließen und zum Beispiel die Chefs der drei Dienste in öffentlicher Sitzung befragen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die G10-Kommission des Bundestages, die jeden einzelnen Eingriff in das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 genehmigen muss oder verhindern kann.

Typische Abläufe einer Sitzungswoche

Der Bundestag ist nach einer Wahl neu konstituiert, auch die Ausschüsse haben sich gebildet, es kann also mit Volldampf losgehen. Wie erlebt ein Abgeordneter eine solche Sitzungswoche? Es geht für einige schon vor dem eigentlichen Wochenstart los: Sonntags abends Eintreffen in Berlin, falls die ersten Sitzungen bereits für den Montagmorgen angesetzt sind. Bei Abgeordneten, die auch den Vorständen ihrer Partei angehören, ist das regelmäßig der Fall. In besonderen Lagen tagen kleine Zirkel von Entscheidungsträgern auch schon mal am Sonntagnachmittag. Parlamentarische Geschäftsführer und Ältestenrat haben die Themen für die einzelnen Plenarsitzungen bereits in der zurückliegenden Sitzungswoche festgelegt, am Montag treten dann die Vorstände der Bundestagsfraktionen zur Feinplanung zusammen. Bei welchen Tagesordnungspunkten wird es kritisch? Welche ganz frisch diskutierten Themen eignen sich für Aktuelle Stunden? Die bringen den Bundestag regelmäßig parallel zur Gesetzesberatungs-Routine an den Puls der Zeit. Abwechslung ist auch hier der Anspruch: Mal thematisiert die Mehrheit, mal die Minderheit, was ihr aktuell als besonders brisant erscheint. Ist es mit so viel Diskussionsbedarf verbunden, dass eine Stunde nicht ausreicht, kann daraus auch leicht eine längere Debatte werden. Der Montagabend wird auch zu Landesgruppensitzungen genutzt. Denn jede Fraktion organisiert sich nicht nur nach fachlichen Arbeitskreisen, soziologischen Gruppen oder politischen Strömungen, sondern auch nach der regionalen Herkunft der Abgeordneten. So verfolgen die Parlamentarier aus jedem Bundesland, wo es um die Interessen ihrer Heimat geht und wie sie hier aktiv werden sollen.

30 Sekunden sind sie grün, danach 30 gelb, und dann springen sie auf Rot.

Der Dienstag ist einerseits den Sitzungen sämtlicher Arbeitsgruppen und Arbeitskreise vorbehalten. Andererseits treffen sich an diesem Tag regelmäßig die Fraktionen zu Vollversammlungen. Am Anfang geht es zumeist um die aktuelle politische Lage aus der Sicht des Chefs oder der Chefin, worauf sich eine Aussprache anschließt. Das ist der Ort und der Zeitpunkt für wichtige Weichenstellungen. Daraus nehmen Regierungsmitglieder ein umfassendes Stimmungsbild mit, aus dem sich ersehen lässt, welche Projekte ohne Probleme „durch“ gehen, bei welchen noch Korrekturen oder Überzeugungsarbeit nötig sind. Vor allem wird in der Fraktion Zustimmung oder Ablehnung geklärt und wer wozu reden soll.

Spätestens am Mittwoch startet das Plenarsaalgeschehen. Hat am Vormittag das Bundeskabinett getagt, berichtet ein Regierungsmitglied von den Beschlüssen und steht zu weiteren Fragen zur Verfügung. Diese Regierungsbefragung soll möglichst ohne lange Monologe und so abwechslungsreich wie möglich laufen. Deshalb leuchten an den Wänden Lichtzeichen auf: 30 Sekunden sind sie grün, danach 30 gelb, und dann springen sie auf Rot, und der Sitzungspräsident drängt zum Ende. Auch die Fragestunde läuft nach diesem Muster, nur dass für den Einstieg zwei Minuten gestoppt werden. Der Mittwoch ist insbesondere in den Vormittagsstunden als Ausschusstag vorgesehen. Sämtliche Fachausschüsse beraten Gesetze und weitere Vorgänge aus ihrem jeweiligen Bereich.

Der Donnerstag ist der klassische Sitzungstag des Plenums. Am Vormittag werden die wichtigsten Debatten der Woche in einer so genannten „Kernzeit“ aufgesetzt. Gewöhnlich geht es danach mit Gesetzesberatungen bis in den späten Abend, manchmal sogar bis zum frühen Morgen weiter. Wenn es viel zu spät zu werden droht, können im Einvernehmen zwischen den Fraktionen einzelne Beiträge oder ganze Debattenrunden auch zu Protokoll gegeben werden. Nachdem im Herbst 2019 zwei Abgeordnete gesundheitliche Probleme bekommen hatten, verständigten sich die Fraktionen darauf, die Debatten donnerstags möglichst nicht über Mitternacht hinaus zu planen, sondern verschiedene Themen der Woche auf den Mittwoch vorzuziehen. Wichtig für den Verlauf der Sitzungen ist die Abwechslung zwischen den einzelnen Fraktionen, denen im Verhältnis zu ihrer Größe auch entsprechend mehr oder weniger Redezeit zusteht. Im 19. Bundestag teilt sich das so auf, dass die Union von einer Stunde 20 Minuten erhält, die SPD 13, die AfD acht, die FDP sieben und für Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stehen jeweils sechs Minuten zur Verfügung. In kürzeren Runden gibt es ein reduziertes Redebudget. Natürlich kann jede Fraktion ihr eigenes Zeitbudget auch unter mehreren Rednerinnen und Rednern aufteilen.

Am Freitag sind in Sitzungswochen regelmäßig weitere Debatten im Plenum angesetzt. Kommen die bis zum frühen Nachmittag durch, erleichtert dies den Abgeordneten, rechtzeitig zu lokalen oder regionalen Sitzungen in ihrer Heimat zu kommen, auch Orts- und Kreisparteitage sind häufig am Freitagabend wahrzunehmen. Doch manchmal wird das auch knapp.

Die wenigsten Abgeordneten leisten sich dann ein erholsames Wochenende. Es wird in Situationen mit höher schlagenden politischen Wellen viel telefoniert. Und der Wähler vor Ort verlangt natürlich auch danach, seinem Abgeordneten nicht nur zu Wahlkampfzeiten zu begegnen. Vor allem in größeren Flächenwahlkreisen kommen so im Jahr viele tausend Kilometer zusammen, die der Abgeordnete auf dem Weg zu Volksfesten, Versammlungen, Gedenkstunden, Konzerten, Jubiläumsfeiern, Gewerkschaftstagen und vielen Anlässen mehr zurücklegt.

Was bekommt ein Abgeordneter für seine Arbeit?

Gemessen an diesem Einsatz und bezogen auf seine Verantwortung als Gesetzesmacher und parlamentarischer Kontrolleur halten sich die Bezüge von Abgeordneten in einem engen Rahmen. Auf Empfehlung einer externen Kommission wurde die Besoldung von Bundesrichtern zum Maßstab genommen. Seit 2016 folgen diese in der Regel einmal jährlich der Lohnentwicklung. Allerdings entschied der Bundestag im Mai 2020, auf die turnusmäßige Anpassung zu verzichten, da in dem Bemessungswert die Auswirkungen der Pandemie noch keinen Niederschlag gefunden hatten. Deshalb beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2019 unverändert 10.083,47 Euro. Weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld noch Sonderzahlungen gibt es dazu. Wohl aber eine steuerfreie Kostenpauschale für Ausgaben, die mit der Ausübung des Mandates verbunden sind, und zwar seit 1. Januar 2021 4.560,59 Euro. Gibt der Abgeordnete mehr aus, kann er das nicht in Rechnung stellen oder von der Steuer absetzen. Gestellt wird ihm allerdings ein Büro mitsamt Technik, und er kann mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Die Kosten dafür sind derzeit auf 22.436 Euro pro Monat gedeckelt – ganz gleich, wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter und Bürokräfte der Abgeordnete beschäftigt. Die Abwicklung erfolgt über die Bundestagsverwaltung.

Darüber hinaus erhält der Abgeordnete neben den Leistungen der eigenen Mitarbeiter und denen der Fraktion auch das Know-how der Bundestagsverwaltung an die Seite gestellt. Rund 3000 Mitarbeiter sorgen im Hintergrund dafür, dass der parlamentarische Betrieb läuft. Das reicht von der Heizung über die Ausschusstagesordnung bis zur wissenschaftlichen Expertise.

Gregor Mayntz

Besuchen Sie den Bundestag

Hinweise zum Besuch beim Bundestag: Es wird dringend empfohlen, die aktuellen Besuchsmöglichkeiten von Bundestag und Reichstagsgebäude rechtzeitig zu klären, da sie den jeweiligen Umständen entsprechend angepasst werden.

Informationen über die Besuchsmöglichkeiten von Bundestag und Reichstagsgebäude erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Deutscher Bundestag

Besucherdienst

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon 030 227-32152

Telefax 030 227-36436

E-Mail: [email protected]

Kuppel und Dachterrasse des Reichstagsgebäudes können kostenlos besichtigt werden. Eine Besichtigung ist jedoch nur mit vorheriger Anmeldung möglich, es können sich Einzelpersonen und Gruppen anmelden. Für eine bequeme Terminanfrage steht ein Online-Formular zur Verfügung, eine Anmeldung ist aber auch per Fax oder per Post möglich (s. o.). Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Anmeldungen müssen bis spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Besuchstermin vorliegen.

Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname und Geburtsdatum. Ohne korrekt und vollständig ausgefüllte Online-Formulare kann der Besucherdienst des Bundestages die Anfragen nicht bearbeiten. Die Kuppel ist täglich von 8 bis 24 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist um 21.45 Uhr. Pro Einlass (jede Viertelstunde) können bis zu 25 Besucher angemeldet werden.

Anmeldungen zum Besuch einer Plenarsitzung sind ebenfalls über die o. a. Anschrift möglich. Wegen des hohen Andrangs empfiehlt sich eine schriftliche Reservierung, dies gilt vor allem für Besuchergruppen.

Darüber hinaus werden weitere Hausführungen sowie Kunst- und Architekturführungen im Reichstagsgebäude und im Paul-Löbe-Haus angeboten, nähere Informationen dazu auch unter www.bundestag.de.

Unter der Kuppel des Deutschen Doms:

Hier werden Sie zum Abgeordneten

Es muss nicht immer der Bundestag sein. Wer mehr über den deutschen Parlamentarismus und den Deutschen Bundestag wissen will, für den lohnt sich ein Besuch im Deutschen Dom auf dem Berliner Gendarmenmarkt. Unter seiner Kuppel befindet sich die vollständig neu gestaltete Dauerausstellung

Wege – Irrwege – Umwege

Clou der Ausstellung ist ein Miniatur-Plenarsaal mit Kuppel, Rednerpult, Bundestagsadler, Präsidentenplatz, Regierungs- und Bundesratsbank, der dem Plenarsaal im Reichstagsgebäude nachempfunden ist. Hier können Gäste sogar selbst die Rolle von Bundestagsabgeordneten übernehmen und auf einem der 49 Abgeordneten-Plätze – sie sind wie im Bundestagsplenum im originalen Reichstagsblue bezogen – Platz nehmen. Sobald im Plenarsaal im Reichstagsgebäude der Sitzungsbetrieb stattfindet, wird dieser auf zwei Großbildschirme übertragen. Fast wie live fühlt sich das an. Besonders spannend ist jeder Donnerstag in den Sitzungswochen des Bundestages (stündlich zwischen 9 und 13 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr): Dann können Besucher an dem Rollenspiel „Bundestagssitzung“ teilnehmen und dadurch die Abläufe im Parlament als „Abgeordnete“ noch stärker miterleben.

Highlights sind auch eine multimediale Zeitachse, auf der die Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik und ihre Einbettung in die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen seit 1949 dargestellt werden. An 10 großen interaktiven Bildschirmen, aufgeteilt nach den 17 bisherigen Wahlperioden des Bundestages, können Besucher Dokumente, Bilder und Filme anschauen – darunter absolute Raritäten aus dem Archiv der Deutschen Wochenschau.

Dass der Bundestag durchaus über die Gabe von Humor und Selbstironie verfügt, wird durch den fiktiven Abgeordneten Jakob Maria Mierscheid deutlich, der schon seit Jahrzehnten die Parlamentarier erheitert und nun auch im Deutschen Dom trotz seines hohen Alters, er wurde angeblich am 1. März 1933 geboren, präsent ist: In sieben Kurzfilmen erklärt er den Ablauf einer Sitzungswoche und zeigt die Arbeit in den Ausschüssen, im Plenum, in den Fraktionssitzungen sowie im Wahlkreis.

Kürschners Volkshandbuch

würde Jakob Maria Mierscheid etwa so darstellen:

MIERSCHEID SPD

Jakob Maria Mierscheid; Schneidermeister; 54497 Morbach/Hunsrück – * 1. 3. 1933 Morbach/Hunsrück; kath.; verh., 4 Töchter – Volksschule Morbach, Schneiderlehre in Simmern, Meisterprüfung 1956. Arbeiter in Morbach. Mitgl. der Gewerkschaft Landwirtschaft und Forsten, Mitgl. Kleintierzüchterverein Morbach, Freiwillige Feuerwehr Morbach, dort seit 1977 Ehren-Kommandant, Mitgl. der Turnfreunde, Ehrenmitgl. des Sängerbundes; Freie Gewerkschaft Holz und Kunststoffe, Beisitzer im Senioren-Vorstand. Silberne Ehrennadel des MGV Morbach. – MdB seit 1979.

Landesliste Rheinland-Pfalz

Jakob Maria Mierscheid ist ein fiktiver deutscher Politiker und seit 1979 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er steht für den normalen Bürger und die normale Bürgerin im Parlament: Blicken Sie in den Spiegel neben der Biografie (so der Text in der Ausstellung), auch Sie könnten Mitglied des Deutschen Bundestages sein.

Wege – Irrwege – Umwege

Deutscher Dom

Gendarmenmarkt, Berlin

Geöffnet Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Eintritt frei.

Der Gang der Gesetzgebung

Weiterer Gang der Gesetzgebung

Wahlergebnis vom 24. September 2017

Zur Wahl zugelassene Parteien

AD-DEMOKRATEN

Allianz Deutscher Demokraten

AfD

Alternative für Deutschland

B*

bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken

BGE

Bündnis Grundeinkommen

BP

Bayernpartei

Bündnis C

Bündnis C – Christen für Deutschland

BüSo

Bürgerrechtsbewegung Solidarität

CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CSU

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.

Deutsche Konservative

DEUTSCHE KONSERVATIVE

DGP

Die GERADE Partei

DiB

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

DIE EINHEIT

DIE EINHEIT

DIE FRAUEN

Feministische Partei DIE FRAUEN

Die Grauen

Die Grauen – Für alle Generationen

Die Humanisten

Partei der Humanisten

DIE LINKE

DIE LINKE

Die PARTEI

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

DIE RECHTE

DIE RECHTE

DIE VIOLETTEN

Die Violetten; für spirituelle Politik

DKP

Deutsche Kommunistische Partei

DM

Deutsche Mitte; Politik geht anders . . .

du.

Die Urbane. Eine HipHop Partei

FAMILIE

Familien-Partei Deutschlands

FDP

Freie Demokratische Partei

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

Gesundheitsforschung

Partei für Gesundheitsforschung

GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

JED

Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands

MENSCHLICHE WELT

Menschl. Welt; für das Wohl + Glücklich-Sein aller

MG

Magdeburger Gartenpartei

MIETERPARTEI

Mieterpartei

MLPD

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

Neue Liberale

Die Sozialliberalen

NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

ÖDP

Ökologisch-Demokratische Partei

PDV

Partei der Vernunft

PIRATEN

Piratenpartei Deutschland

REP

DIE REPUBLIKANER

SGP

Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Tierschutzallianz

Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz

Tierschutzpartei

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

TPD

Transhumane Partei Deutschland

UNABHÄNGIGE

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

Volksabstimmung

Ab jetzt . . . Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen

V-Partei3

V-Partei3 – Veränderung, Vegetarier und Veganer

ZENTRUM

Deutsche Zentrumspartei

Wahlergebnis auf Bundesebene

2017

2013

Wahlberechtigte

61 688 485

61 946 900

Wählerinnen und Wähler

46 976 341

44 309 925

Wahlbeteiligung

76,2%

71,5%

Ungültige Erststimmen

586 726

684 883