Lebensdoof - Dein praktischer Lebenskompass: Finanzen, Recht und Alltagstipps jenseits von 'Hotel Mama', mit Insiderwissen von Steuererklärung bis Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Verträgen und Kündigung - Lilly Fröhlich - E-Book

Lebensdoof - Dein praktischer Lebenskompass: Finanzen, Recht und Alltagstipps jenseits von 'Hotel Mama', mit Insiderwissen von Steuererklärung bis Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Verträgen und Kündigung E-Book

Lilly Fröhlich

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Beschreibung

Du bist vogelfreie Ü18 und willst ›Hotel Mama‹ verlassen oder bist du schon ein weiser Hase und suchst nach ein paar Kniffen und Tricks, die dir das Leben erleichtern? Hast du in Mathe gelernt, wie du ein Bankkonto eröffnest? Oder zeigt dir dein Navi, wie du eine Wohnung findest und worauf du im Mietvertrag achten musst? Apropos Vertrag, worauf solltest du bei Verträgen überhaupt achten? Und wie kündigst du richtig? Brauchst du Versicherungen, und wenn ja, welche? Wie erledigst du Behördengänge? Wie schreibst du einen Widerspruch? Kennst du deine Rechte am Arbeitsplatz? Nein? Keine Panik! Das alles ist kein Hexenwerk, aber mit Halbwissen gerätst du schnell in hässliche Stolperfallen. Mit diesem leicht verständlichen, lebendigen Ratgeber bekommst du eine ganze Werkzeugkiste an die Hand, um deine Pflichten im Vorbeilaufen zu erledigen und deine Rechte mit einem Lächeln einzufordern.

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Fit fürs Leben

Lilly Fröhlich

Diesen Ratgeber der etwas anderen Art widme ich meinen Kindern.

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Lektorat: Sandra Fiedler

Autorenfoto: Dominik Pfau (www.dominikpfau.de)

Illustrationen: Nicole Schwalbe

Umschlaggestaltung: Nicole Schwalbe

Satz und Layout: Nicole Schwalbe

Druck und Distribution: tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg

Alle Rechte vorbehalten. Elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung.

4. Auflage

© 2024 Lilly Fröhlich

Softcover ISBN 978-3-384-06170-6

Hardcover ISBN 978-3-384-06171-3

Ich produziere perfekte umperfekte Bücher. Wenn du einen Fehler entdeckst, ärgere dich bitte nicht. Werde zum Fehlerentdecker und sende mir deine Anregungen an [email protected]

Weitere Informationen findest du unter: www.doofebuecher.de

Inhaltsverzeichnis

Cover

Titelblatt

Widmung

Urheberrechte

Achtung Leben – ich komme!

Was ist ein Vertrag?

Willenserklärung

Kleiner Ausflug zur Geschäftsfähigkeit

Taschengeld?

Rechtsgeschäft

Kauf in Trunkenheit

Was gibt es für Rechtsgeschäfte?

Einseitige Rechtsgeschäfte

Testament

Kündigung

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Schenkung

Geschenkte Firma

Konsens

Angebot

Annahme

Unaufgeforderte Warenzusendung

Hauptleistungspflichten

Kaufvertrag

Mietvertrag

Arbeitsvertrag

Handyvertrag

Gewährleistung

Verpatzter Einkauf

Reklamation

IKEA-Klausel

Werbeaussagen

Schlussverkauf

Achtung: Neues Kaufrecht5 ab 2022

Welche Rechte hast du bei einer Reklamation?

Nacherfüllung

Ersatzlieferung

Reparatur

Rücktritt

Nutzungsentschädigung

Minderung

Schadensersatz

Umtausch

Ohne Nachweis – Der verschlampte Kassenbon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zeit vorbei – 3 Wochen später

Gattungsware – Vom Umtausch ausgeschlossen

Online-Bestellung

Gewährleistung im Online-Business

Garantie im Online-/Offline-Business

Rückgabe/Widerruf

Wenige Schritte zur Rückgabe

Invitatio ad offerendum

Culpa in contrahendo

Kündigung eines Vertrags

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Abschicken per Einschreiben mit Rückschein

Abschicken per Einwurf-Einschreiben

Abschicken per PRIO-Brief

Abschicken per Fax

Selbst einwerfen mit Video-Beweis

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Blick in die Arbeitswelt

Wer ist denn jetzt eigentlich was?

Muss es denn eine Ausbildung sein?

Wie Lernen Spaß macht

Arbeitszeiten

Arbeitszeit – was für alle gilt

Minijob (520-Euro-Basis)

7 goldene Regeln für Arbeitsverträge

Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung

Must-have für den Arbeitsvertrag

Stundennachweis

Krankmelden, aber richtig

Telematik

Kündigung eines Arbeitsvertrags

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Arbeitgeber zahlt keinen Lohn – und nun?

Checkliste Kündigung

Krass – das Aus in der Probezeit

Ausflug ins Strafrecht

Beteiligung an einer Schlägerei – § 231 StGB

Beleidigung – § 185 StGB

Mobbing - ein Straftatbestand?

Happy Slapping

Warum mobben soziale Wesen?

Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB

Betrug – § 263 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB

Diebstahl – räuberischer Diebstahl – Raub (§§ 242, 252, 249 StGB)

Tagessätze, Strafbefehle – Führungszeugnis

Lästige Behördengänge

Personalausweis und Reisepass

Personalausweis

Online-PIN

Reisepass

Rentenversicherungsnummer – RV-Nr.

(Steuer-)ID-Nummer

Kindergeld(-antrag)

Verzicht auf Kindergeldberechtigung

Abzweigungsantrag

Wohnberechtigungsschein – WBS

Ummeldung Wohnsitz

Kfz-Zulassung

Gesundheitspass

Führungszeugnis

Einfach

Behördlich

Erweitert

Gebühr/Kosten

Überbeglaubigt

Online-Antrag

Geburtsurkunde / Familienstammbuch

Steuerer klärung

Azubis

Studierende

Elster

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

GEZ - Gebühreneinzugszentrale

Behördenpost

Deine erste Wohnung

6 goldene Tipps beim Wohnungsfang

Hilf deiner Wohnungsfindung auf die Sprünge

Vermieter haben Vorlieben

Wozu eine Kaution?

Kaltmiete vs. Pauschalmiete mit Energieflat

Mietvertrag – und nun?

8 Tipps vor deiner Unterschrift

Was ist eine Kaltmiete?

Was ist eine Warmmiete?

Was ist eine Indexmiete?

Was ist eine Staffelmiete?

Beendigung Mietvertrag durch Trennung

Wohnberechtigungsschein

Vorsicht Falle bei eBay-Kleinanzeigen

Vorsicht Umzugsdepression!

Tipps zum Wohlfühlen im neuen Zuhause

1.Verscheuche alte Geister

2.Erfreue deinen Puk

3.Sorge für soziale Kontakte

4.Verfolge (D)ein Hobby

5.Strukturiere deinen Alltag

6.Relaxdays

7. Nährstofflevel checken

(Über-)Versichert?

Krankenversicherung

Studierende/r

Azubi

Ausbildungssuchend

Work & Travel

Privathaftpflichtversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wo passieren Unfälle denn überhaupt?

Erwerbsminderungsrente

Arbeitskraftabsicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung (GFV)

Funktionelle Invaliditätsabsicherung

Unfallversicherung

Hausratversicherung

Kfz-Versicherung

eVB-Nummer

Rentenversicherung

Lebensversicherung

Rechtsschutzversicherung

Goldene Regeln

Bankkonto unter der Bettmatratze

Was ist ein Girokonto?

Welches Geldinstitut wählst du?

Kontoführungsgebühren

Starter-Konto

Konto-Eröffnung

Überweisung

Kreditkarte

Schulden – und nun?

Haushaltsbuch und aufgebrauchte Vorräte

Formel des finanziellen Glücks

Augen auf beim Autokauf

Haftung

Quittung

Dinge, die du beim Kauf beachten solltest

TÜV – Technischer Überwachungsverein

Probefahrt

Kfz-Versicherung

Kfz-Zulassung

Wozu gibt es Automobilclubs?

Waschmaschine, Herd und Co.

Waschmaschine

VOR dem Waschen

NACH dem Waschen

Grobe Waschtregeln

Geschirrspüler

Herd/Ofen

Nudeln kochen

Backen

Fernseher

Heizen + Lüften

Müllentsorgung

Hier wird dir geholfen

Über die Autorin

Lebensdoof - Dein praktischer Lebenskompass: Finanzen, Recht und Alltagstipps jenseits von 'Hotel Mama', mit Insiderwissen von Steuererklärung bis Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Verträgen und Kündigung

Cover

Titelblatt

Widmung

Urheberrechte

Achtung Leben – ich komme!

Über die Autorin

Index

Lebensdoof - Dein praktischer Lebenskompass: Finanzen, Recht und Alltagstipps jenseits von 'Hotel Mama', mit Insiderwissen von Steuererklärung bis Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Verträgen und Kündigung

Cover

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Was ist ein Vertrag?

Eigentlich hatte ich das Buch mit anderen Themen starten wollen. Aber während ich meinen typischen 14-Stunden-Tag als Autorin/ Juristin/Journalistin/Haushaltsvorstand und 5-fache Mutter startete, fiel mir auf, dass wir ständig und immerzu mit einer Sache konfrontiert werden:

Wir schließen permanent Verträge ab!

Egal, ob du beim Bäcker ein Brötchen oder beim Imbiss einen Burger kaufst; ob du im Elektrofachmarkt ein Handy mit Vertrag holst oder den coolen Pulli in der Boutique, der Vertrag klebt an dir wie eine Klette.

Selbst wenn du deinem/deiner Liebsten das Ja-Wort auf die Frage ›Willst du mich heiraten?‹ gibst, schließt du einen Vertrag.

Das Eheversprechen ›Ja, ich will‹ ist auch ein Vertrag, aber im Gegensatz zu anderen Verträgen kann man hier sein Recht auf Eheschließung NICHT einklagen. Wenn du also einen Rückzieher machst, ist das eben so.

Die Eheschließung (= Heirat) selbst ist auch ein Vertrag, der so einige Tücken hat und dich rechtlich anders bindet als eine ›schnöde‹ Verlobung. Solange du keinen Ehevertrag hast und damit die ›Zugewinngemeinschaft‹ ausschließt, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr euch wieder trennt. Aber das Thema wäre eher ein Ratgeber 2.0.

Wer also Verträge schließt, bindet sich.

Pacta sunt servanda, sagt der Jurist dazu, was so viel heißt wie ›Verträge sind einzuhalten‹.

Wenn du also ins nächste Fitnessstudio rennst und dort Sport machen willst, musst du einen Vertrag abschließen. Und zwar einen, aus dem du (meistens) vor Ablauf von 1 bis 2 Jahren nicht rauskommst, egal, wie ätzend du die Muckibude plötzlich findest. Da gibt es kein Umtausch- oder Rücktrittsrecht. Du bist bis zum Ablauf des Vertrages gefangen, und selbst hier musst du aufpassen, denn in der Regel musst du 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit kündigen, um die Verpflichtung auch tatsächlich von der Backe zu kriegen.

Bevor wir uns also in diesem Buch den vielen kleinen Dingen widmen, die einem (Jung-)Erwachsenen so über den Weg laufen - oder auch vor die Füße geworfen werden - kommen wir daher zu einer der grundlegendsten Sachen im Leben: dem Vertrag. Deutsche lieben Verträge!

Aber was ist das eigentlich genau, ein Vertrag?

Wann schließe ich einen Vertrag?

Hafte ich für einen Vertrag?

Und was passiert, wenn ich mich umentscheide?

Ein Vertrag ist ein 2-seitiges Rechtsgeschäft und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es muss zwischen den Vertragsparteien ein Konsens bestehen. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zustande, §145 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Zum Vertrag gehören die Hauptleistungspflichten, die jede Partei zu leisten hat.

Ich könnte verstehen, wenn du das Buch jetzt in die Ecke pfefferst und dir sagst: ›Lilly hat ʼn Knall! Ich verstehe nur Bahnhof!‹

Aber halt! Immer langsam mit den jungen Pferden.

Ich bin eine gute Ratgeberin und lasse dich nicht ohne (Rettungs-) Schirm im Regen stehen.

Jetzt kommt die Übersetzung, denn als Juristin habe ich obiges Geschwafel über ein paar Jahre studiert und mit einem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Zudem habe ich 5 Kinder, denen ich solche Dinge regelmäßig erkläre.

Darum weiß ich, dass man die Definition erst mal so umschreiben muss, dass sie jeder versteht.

Willenserklärung

Dröseln wir also den Vertrag mal auf: Eine Willenserklärung ist (wie der Name schon sagt) ein stinknormaler Satz, eine Äußerung, die jemand sagen will und auch sagt.

Eine private Person2 muss hier etwas sagen, um eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen, also zum Beispiel, um etwas im Supermarkt zu bekommen, sprich: einzukaufen.

Früher hat man auf dem Markt sein Hasenfell gegen einen Korb getauscht, heute muss man in der Regel Geld über den Tresen schieben.

Der Jurist schlüsselt die Willenserklärung allerdings noch genau auf, damit alle (Un-)Klarheiten beseitigt sind.

Du gehst zum Bäcker und möchtest ein Brötchen haben. Hierzu sagst du: »Ich hätte gerne ein Mohnbrötchen.« Dann weiß der Bäcker, du möchtest ein Mohnbrötchen haben und dafür Geld bezahlen (= Rechtsfolge), und zwar so viel, wie das Brötchen eben kostet.

Du hast also eine Willenserklärung abgegeben, mit dem Ziel, dafür etwas zu essen zu bekommen.

Du bist erst 17 Jahre alt? Oder 11? Oder jünger?

Auch hier hat der Deutsche, der Gesetze liebt, eine Lösung gefunden.

Darum gucken wir erst einmal, ob und wer was überhaupt in welchem Alter kaufen darf, und machen einen klitzekleinen Ausflug zur Geschäftsfähigkeit.

Kleiner Ausflug zur Geschäftsfähigkeit

›Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Willenserklärung verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Wer geschäftsfähig ist, darf Rechtsgeschäfte abschließen. Geschäftsunfähig sind Kinder unter 7 Jahren, § 104 BGB. Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 17 (§ 106 BGB), unbeschränkt geschäftsfähig sind alle Personen über 18 Jahren.‹

Ein 6-jähriges Kind darf also keine Brezel kaufen gehen! Auch kein Eis oder Bonbons.

Ein 7-jähriges Kind darf ein Eis kaufen, wenn die Eltern einverstanden sind – oder das Kind Taschengeld bekommt.

Taschengeld?

Eine geile Sache! (Alle lieben Taschengeld.) Was hat es mit dem Taschengeld auf sich?

Es gibt den sogenannten Taschengeldparagrafen, § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der besagt, dass Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren mit ihrem Taschengeld einkaufen gehen dürfen, ohne dass der Vertrag ungültig wird, weil die Eltern etwas dagegen haben.

Kauft sich ein 7-jähriges Kind ein Eis von seinem Taschengeld, dürfen die Eltern hinterher das Geld vom Eisverkäufer nicht zurückverlangen. Der Verkäufer darf davon ausgehen, dass das Eis für 1 Euro vom Taschengeld gedeckt ist.

Bekommt ein 10-jähriges Kind zum Beispiel 10 Euro Taschengeld im Monat, darf es sich davon zum Beispiel eine Hörspiel-CD kaufen, die 9,99 Euro kostet. Auch hier kann der Verkäufer davon ausgehen, dass er die CD nicht zurücknehmen muss3. Spart sich ein 15-Jähriger monatelang sein Taschengeld, um sich ein Smartphone zu kaufen, welches 300 Euro kostet, so ist dieser Kauf nicht mehr vom Taschengeldparagrafen gedeckt!

Die Eltern können zum Verkäufer gehen, das Handy zurückgeben und das Geld herausverlangen, und zwar ganze 2 Wochen lang. Das ist der Zeitraum, in dem das Geschäft des Minderjährigen schwebend unwirksam ist und jeden

Verkäufer zittern lassen sollte (den Minderjährigen in der Regel auch, denn der hat sich bei dem Kauf ja was dabei gedacht).

Auch dürfen Minderjährige ohne Genehmigung der Eltern keine Abos oder Ratenverträge, also Verträge, wo sie den Kaufpreis monatlich abstottern müssen, abschließen. Dies dient dem Schutz von Minderjährigen und wurde nicht erfunden, um diese zu ärgern.

Geschäftsfähigkeithat nichts mitRechtsfähigkeitzu tun! Sobald ein Mensch geboren wird, ist er ab dem ersten Atemzug rechtsfähig. Das heißt, auch ein Säugling darf ein Haus besitzen (Eigentum) oder eine Million Euro erben.

Können Eltern das Taschengeld abhängig vom Alter oder von einer Gegenleistung zahlen?

Vielleicht fragst du dich, ob deine Eltern dein Taschengeld davon abhängig machen dürfen, ob du im Haushalt mithilfst, gute Schulnoten hast oder dich gut benimmst.

Die Antwort ist eindeutig: Sie dürfen, sollten es aber nicht!

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die es deinen Eltern verbieten, dein Taschengeld mit einer Gegenleistung zu verknüpfen.

Es gibt ja nicht einmal Gesetze, die es deinen Eltern vorschreiben, dir überhaupt Taschengeld zu zahlen.

Taschengeldzahlungen sind absolut FREIWILLIG!

Es gibt trotzdem ein paar goldene Regeln4:

1. Das Kind erhält den festgelegten Betrag regelmäßig und unaufgefordert. Jüngere Kinder können größere Zeiträume noch nicht überblicken, deshalb sollten Eltern am Anfang das Taschengeld wöchentlich ausgeben, ab 9 bis 10 Jahren reicht monatlich.

2. Das Kind darf sich grundsätzlich davon kaufen, was es möchte. Einzige Bedingung ist, dass es nicht gefährlich oder ungesund ist. Die Eltern sollten sich also nicht einmischen, es sei denn, sie werden vom Kind um Rat gefragt.

3. Die Taschengeldhöhe sollte nicht abhängig gemacht werden von zusätzlichen Einnahmen. Zum Beispiel Dazuverdienen in kleinen Jobs oder bei Geldgeschenken von Verwandten.

4. Schulmaterial, Nahrungsmittel und Kleidung sollten grundsätzlich nicht vom Taschengeld gekauft werden. Ausnahme sind hier mutwilliges Beschädigen von Schulmaterial oder besondere Kleidungswünsche.

5. Bestrafungen und Belohnungen sollten nicht über das Taschengeld erfolgen, es sollte eine feste Größe bleiben. Taschengeld sollte also kein Erziehungsmittel oder Druckmittel sein.

Höhe des Taschengeldes

Auch gibt es keine Vorschriften, in welchem Alter du welche Summe an Geld zur Verfügung gestellt bekommen solltest.

ABER … es gibt tatsächlich eine Taschengeldtabelle, an der sich Eltern orientieren können, aber nicht müssen.

Taschengeldtabelle

Unter 6 Jahren

0,50 bis 1,00 Euro pro Woche

6 Jahre

1,00 bis 1,50 Euro pro Woche

7 Jahre

1,50 bis 2,00 Euro pro Woche

8 Jahre

2,00 bis 2,50 Euro pro Woche

9 Jahre

2,50 bis 3,00 Euro pro Woche

10 Jahre

15,50 bis 18,00 Euro pro Monat

11 Jahre

18,00 bis 20,50 Euro pro Monat

12 Jahre

20,50 bis 23,00 Euro pro Monat

13 Jahre

23,50 bis 25,50 Euro pro Monat

14 Jahre

25,50 bis 30,50 Euro pro Monat

15 Jahre

30,50 bis 38,00 Euro pro Monat

16 Jahre

38,00 bis 45,50 Euro pro Monat

17 Jahre

45,50 bis 61,00 Euro pro Monat

18 Jahre

61,00 bis 76,00 Euro pro Monat

Zurück zu unseren Willenserklärungen…

Du bist auf einer Auktion/Versteigerung und der Auktionator vorne will den Anwesenden ein Kunstgemälde für eine Million Euro verkaufen. (Wahnsinn, aber das gibt es!) Du bist mit deinen Eltern dort und entdeckst plötzlich eine Freundin am Rande der Veranstaltung. Du winkst ihr heftig zu, um sie zu begrüßen.

Nun haben wir folgendes Problem: Bei einer Auktion bietet der Auktionator (der Typ vorne mit dem Hammer in der Hand) den Gegenstand zu einem vorgeschlagenen Preis an (hier das Bild für eine Million Euro). Die Gäste im Raum, die den Gegenstand kaufen wollen, heben für den Kauf die Hand.

Du ahnst sicherlich schon, wo hier das Problem steckt?!

Exakt. Du winkst deiner Freundin zu, hebst dazu die Hand – und schwups, hast du einen Kaufvertrag über ein Bild für schlappe eine Million Euro abgeschlossen.

Wolltest du nicht?

Egal … du hast es gekauft – oder auch nicht!?

Auf einer Auktion solltest du niemals winken, wenn du nix kaufen möchtest!

Willkommen im echten Leben!

Keine Sorge! Du hast nicht plötzlich eine Million Euro Schulden für ein Bild, welches du gar nicht haben willst. Du kommst hier in der Regel mit einem blauen Auge davon, könntest aber dem Auktionshaus Schadensersatz zahlen müssen, weil die das Bild entweder noch mal versteigern müssen oder weil derjenige, der das Bild kaufen wollte, bereits weg ist und jetzt nicht mehr kaufen kann. Dann bleibt das Auktionshaus auf dem Bild sitzen und muss den Schinken noch mal bei der nächsten Auktion anbieten. Über die Folgen deines Winkens streiten sich die Juristen, bei denen es immer eine herrschende Meinung (h.M.) und eine Mindermeinung (M.M.) gibt. Denn eigentlich hattest du ja kein Erklärungsbewusstsein.

Du wolltest nur jemanden begrüßen und nix kaufen.

Noch ein Beispiel: Du schläfst am Strand ein. Ein Straßenverkäufer drückt dir ein iPhone in die Hand, weckt dich auf und will dann von dir dafür 800 Euro haben. Hat er dir ja schließlich verkauft, oder?

Geht nicht, sagst du?

Richtig – denn du hattest keinen Handlungswillen.

Wer schläft oder hypnotisiert durch die Gegend ›hoppelt‹, gibt keine Willenserklärung ab (weil er keinen Handlungswillen hat) und kann damit auch nix (ver-)kaufen – der Göttin sei Dank!

(Oder vielmehr dem findigen Juristen, der hier einen Ausweg gefunden hat.)

Nächstes Beispiel: Dein Opa hat eine teure Edelsteinsammlung im Wert von 500.000 Euro, und weil er unbedingt in die USA fliegen will, verkauft er sie für 5.000 Euro. 80 Jahre lang hat er sie gehütet wie einen Schatz. Und nun ist er auf seine alten Tage plötzlich leichtsinnig geworden.

Darf er allein entscheiden, schließlich ist er erwachsen, denkst du?

Richtig …

… oder auch nicht?

Nehmen wir an, dein Opa war aufgrund seines Alters geistig verwirrt und verkauft in dem Zustand seine Sammlung (für viel zu wenig Geld). Am nächsten Tag kann er sich an nichts mehr erinnern und sucht seine Edelsteinsammlung.

Hat er eine Willenserklärung abgegeben?

Äußerlich hat dein Opa eine Willenserklärung abgegeben, denn schließlich hat er dem Käufer gesagt, dass dieser die Edelsteine für 5.000 Euro mitnehmen kann.

Dein Opa ist volljährig und damit voll geschäftsfähig.

(Hast du ja vermutlich bereits gelernt!)

Damit kann natürlich jeder andere (Erwachsene) davon ausgehen, dass dein Opa weiß, was er tut.

Aber was ist, wenn sich ein Mensch im Alter wieder ›rückwärts‹ entwickelt und weniger Verstand zeigt als ein Kind?

Was, wenn er dement ist?

Hier kommt der Jurist ins Spiel, der die Willenserklärung so aufsplittet, dass sie in ganz viele Bestandteile zerlegt wird, damit man deinem Opa die viel zu billig verkaufte Edelsteinsammlung auch wieder zurückholen kann. Denn Opas Willenserklärung war im Zustand geistiger Umnachtung nichtig, also ungültig.

Rechtsgeschäft

Nachdem du nun gelesen hast, was Willenserklärungen sind, erkläre ich dir das Rechtsgeschäft.

Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die von einer geschäftsfähigen Person abgegeben wird. Es kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, ist aber keine Willenserklärung. Mit dem Rechtsgeschäft wird eine Rechtsfolge herbeigeführt.

Kauf in Trunkenheit

Auf deiner Schulabschlussparty feiert ihr heftig und trinkt möglicherweise das ein oder andere Gläschen mehr. Gehen wir mal davon aus, dass du 2 Wochen vorher 18 Jahre alt geworden bist. Im alkoholisierten Zustand hast du deinen besten Kumpel so lieb, dass du ihm dein neues iPhone XI für süße 5 Euro verkaufst, damit du dir von dem Geld den letzten Cocktail kaufen kannst.

iPhone weg, Geld weg, Cocktail ist alle.

Am nächsten Tag kannst du dich nicht daran erinnern, dass du dein heiliges Smartphone verschleudert hast und wo es nun ist.

Du triffst dich mit deiner Clique und dort ist auch dein bester Kumpel, der gerade stolz sein neues iPhone präsentiert, welches er dir supergünstig abgekauft hat. Lernen durch Schmerz?

Oder ist der Kaufvertrag vielleicht ungültig, weil du deine Willenserklärung im Suff abgegeben hast?

Ein Kaufvertrag unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sorgt generell dafür, dass deine Willenserklärung nichtig ist (§ 105 BGB). Aber es muss sich hierbei wirklich um eine starke Vergiftung handeln.

Hiervon geht man bei etwa 3,4 Promille Blutalkoholgehalt aus oder bei Drogenkonsum.

Gehen wir mal davon aus, dass du nicht ›trinkgewohnt‹ bist und bei dir auch schon ein Pegel von etwa 2 Promille ausreichend ist, damit du einen Filmriss hast.

Gehe also zu deinem Kumpel, drücke ihm die 5 Euro in die Hand und hole dir dein Smartphone wieder. Sollte dies nicht fruchten, wirst du wohl oder übel einen Anwalt oder das Zivilgericht einschalten müssen. Wir gehen aber mal davon aus, dass dein Kumpel einsichtig ist und dir das Handy zurückgibt.

Was gibt es für Rechtsgeschäfte?

Einseitige Rechtsgeschäfte

Sie bestehen nur aus einer Willenserklärung.

Testament

Du schreibst in dein Testament, was du nach deinem Tod an wen vererben/weiterreichen willst. Das darf jeder! Dafür brauchst du auch nicht zwingend einen Notar.

Kündigung

Du kündigst beim Sportverein und führst damit die Rechtsfolge herbei, dass deine Mitgliedschaft beendet wird.

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Bestehen aus mindestens zwei Willenserklärungen.

 Kaufvertrag

 Mietvertrag

 Schenkung

 etc.

Schenkung

Eine Schenkung ist tatsächlich ein Vertrag, so verrückt das klingt.

Wenn Opa Jörgen dir also 10 Hundert-EuroScheine in die Hand drückt und sagt: »Kauf dir was Schönes!«, ist das ein 2-seitiges Rechtsgeschäft, eine sogenannte Handschenkung. Dein Opa macht das Angebot über 1.000 Euro (= 1. Willenserklärung) und du musst es annehmen (= 2. Willenserklärung).

ABER … es ist nur einseitig verpflichtend (!), denn dein Opa schröpft ja SEINE Ersparnisse und kann/darf dafür KEINE Gegenleistung verlangen.

Solche Handschenkungen sind in der Regel Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke.

Nehmen wir an, dein Opa hat megagroße Spendierhosen an und will dir gleich eine ganze Eigentumswohnung zur bestandenen Abi-Prüfung schenken, dann muss die Schenkung über einen Notar beurkundet werden, weil es sich um eine Immobilie handelt.

Auch größere Geldsummen müssen über den Notar laufen. Wenn dein Opa dir also 20.000 Euro verspricht, solltet ihr das über einen Notar laufen lassen (§ 518 BGB). Wenn ihr das vergesst, ist die Schenkung allein durch die Übergabe des Geldes allerdings gültig (oder auch ›geheilt‹, wie der Jurist sagt). Steuerfrei kann jeder Elternteil seinen Kindern bis zu 400.000 Euro schenken, Großeltern jeweils 200.000 Euro. Nicht schlecht, oder?

Geschenkte Firma

Dein Opa will seine Firma deiner Schwester schenken, obwohl du schon seit Jahren scharf darauf bist und richtig Bock hast, dort zu arbeiten. Die Firma läuft super, schreibt schwarze Zahlen (ist also schuldenfrei) und erfreut sich großer Beliebtheit. Dein Opa geht davon aus, dass deine Schwester den Betrieb bestmöglich weiterführen wird. Darum verkauft er die Firma nicht, sondern schenkt sie deiner Schwester. Undankbar, wie deine Schwester aber ist, hat sie gar keine Lust auf die Firma und denkt nur daran, mit einem Verkauf der Firma fett Kohle zu kassieren.