Lehrplan Klarinette -  - E-Book

Lehrplan Klarinette E-Book

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Beschreibung

Innerhalb des Lehrplanwerkes des VdM mit Einzellehrplänen für jedes Instrumental- und Ergänzungsfach an Musikschulen ist nun der langerwartete Band für die Klarinette erschienen. Der Lehrplan ersetzt die bisherige Ausgabe BE 3523 und umfasst alle Grundlagen eines qualifizierten Klarinettenunterrichts an deutschen Musikschulen innerhalb des Verbandes. Wie alle anderen Ausgaben in der Reihe ist er somit unverzichtbar für den Instrumentallehrer und Schulleiter sowie wichtige Orientierung für die Lernenden. Neu sind u.a. der Unterrichtsplan in Tabellenform sowie weitere Tabellen, vollkommen überarbeitet und aktualisiert ist das ausführliche Literaturverzeichnis. Aus dem Inhalt: Allgemeiner Teil / Umgang mit dem Lehrplan / Musizierbereiche / Neue Musik – neue Spieltechniken / Die Klarinette im Unterricht / Üben / Besondere Leistungsförderung / Unterrichtsplan / Literaturverzeichnis

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Seitenzahl: 135

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Lehrplan

KLARINETTE

Herausgegeben vom

Verband deutscher Musikschulen

Gustav Bosse Verlag, Kassel

Die Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen erscheinen exklusiv im Gustav Bosse Verlag, Kassel.

Mitglieder der Lehrplankommission: Joachim Friedel, Frank Klüger, Rolf Thomas Lorenz, Prof. Wolfgang Mäder, Martin Pohl, Leitung: Klaus-Jürgen Weber

VdM-Koordination: Britta Schütz

Umschlagentwurf: Cornelius Uerlichs, Foto: Annika Feuss

Herausgegeben vom Verband deutscher Musikschulen e. V.

eBook-Version 2019

1. Auflage 2016

© Copyright 2016 by Gustav Bosse GmbH & Co. KG, Kassel

ISBN 978-3-7649-7016-1

DBV 114-07

www.bosse-verlag.de

eBook-Produktion: readbox publishing GmbH, Dortmund

Inhalt

ALLGEMEINER TEIL

Der Strukturplan des VdM

Die Stufen und ihre Lernziele

Lehrpläne und Unterrichtsgestaltung

Elternmitarbeit

Leistungs- und Zwischenprüfungen

Studienvorbereitende Ausbildung

Neue Musik und Jazz-, Pop- und Rockmusik

SPEZIELLER TEIL

Umgang mit dem Lehrplan

Das Instrument

Zur Entwicklungsgeschichte der Klarinette

Die Instrumente der Klarinettenfamilie

Instrumentenauswahl

Pflege und Wartung

Die Klarinette in der Musizierpraxis

Musizierbereiche

Die Klarinette im Orchester

Die Klarinette in der Kammermusik

Die Klarinette im Klarinettenensemble (auch Klarinettenchor)

Die Klarinette im Blasorchester

Die Klarinette in der Volksmusik

Die Klarinette im Jazz

Neue Musik – neue Spieltechniken

PÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN

Die Klarinette im Unterricht

Grundgedanken zum Unterrichtsbeginn

Lernfelder

Körper und Instrument

Musiklehre / Gehörbildung / Liedspiel / Vom-Blatt-Spiel

Unterrichts- und Sozialformen

Grundsätzliche inhaltliche Überlegungen zum Unterricht

Unterrichtskonzept

Kriterien zur Auswahl einer KlarinettenSchule

Klarinetten-Unterricht mit Erwachsenen

Elektronische Medien

Üben

Zielbewusstes Üben

Übekompetenz

Mentales Training

Besondere Leistungsförderung

Vorspiele und Konzertgestaltung

Vorbereitung auf Wettbewerbe

Studienvorbereitung

Unterrichtsplan

LITERATURVERZEICHNIS

Schwierigkeitsgrade

Epochen und Stilbereiche

Schulen und Unterrichtswerke

Ab Unterstufe

Etüden und Übungen

Spiel-Literatur

Klarinette Solo

Klarinette mit Klavier

C-Klarinette

B-Klarinette

Zwei Klarinetten

Drei Klarinetten

Vier Klarinetten

Bassetthorn

Bassklarinette

Unterhaltsames für Klarinette und Klavier

Konzerte

Orchesterstudien

Bücher / Schriften / Software / Verlage und Verlagsabkürzungen / Anschriften

Zur Geschichte der Klarinette und ihrer Entwicklung

Methodik – Didaktik

Neue Musik / Jazz / Improvisation

Lexika

Musik-Medizin (Auswahl)

Anschriften

Verlags-Kürzel

Komponisten- und Autorenverzeichnis

ALLGEMEINER TEIL

Der Strukturplan des VdM

Die öffentliche Musikschule: Konzept, Aufbau und Struktur

Der Strukturplan beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule in der Kommunalen Bildungslandschaft. Auf ihn beziehen sich die VdM-Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne für sämtliche Unterrichtsfächer. Um einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebots in ganz Deutschland zu gewährleisten, ist der Strukturplan gemäß Beschluss der Bundesversammlung vom 14. Mai 2009 für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.

Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.

Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.

Bestimmten Zielgruppen wendet sich die Musikschule z. T. mit speziellen Angeboten zu, z. B. Erwachsenen1, Menschen mit Behinderung2, Mitbürgern mit Migrationshintergrund3, sozial Benachteiligten4. Sie kommt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen entgegen. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationsbereitschaft mit anderen Einrichtungen am Ort schafft sie für ihre SchülerInnen Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.

Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laienmusikvereinigungen sowie vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune eine besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung.

Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen, dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit, und folgt bundesweiten Qualitätsstandards.

Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülerinnen und Schülern, Eltern und Musikschule den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen.

Die Elementarstufe / Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit.

Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.

Die Stufen und ihre Lernziele

Rahmenlehrpläne

Für alle Unterrichtsfächer der Musikschule gibt es Rahmenlehrpläne (bzw. Bildungspläne), die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Mehrjähriger, kontinuierlicher Unterricht führt zu einem Ergebnis, das – den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend – den Anforderungen eines sinnerfüllten Musizierens besonders gerecht wird und die persönlichkeitsbildende Wirkung des aktiven Musizierens zum Tragen kommen lässt. Die jeweils angegebene Zeitdauer ist ein Mittelwert zur Orientierung. Sie gilt für zielgruppenspezifische Angebote nur eingeschränkt.

Elementarfächer / Grundfächer

Grundfächer bilden das Unterrichtsangebot der Musikschule in der Elementarstufe / Grundstufe. Sie können ohne besondere Voraussetzungen besucht werden. Hier steht die bildende Begegnung mit den elementaren musikalischen Erlebnis- und Ausdrucksweisen im Mittelpunkt: Sensibilisierung der Wahrnehmung – insbesondere des Gehörs –, das Erleben und Kennenlernen einer Vielzahl von Musikstücken und Instrumenten, der Umgang mit der Stimme und das Singen, die Erfahrung des Zusammenhangs von Musik und Bewegung, erstes Spiel mit Instrumenten sowie erste Einsichten in musikalische Zusammenhänge und der Umgang mit grundlegenden Elementen der Musiklehre.

Die Elementarfächer / Grundfächer dienen als Regelangebot der Musikschulen im Grundstufenbereich und umfassen neben der Musikalischen Früherziehung weitere altersgerechte Formen, die aufbauend angeboten werden. Der Unterricht fördert individuelle musikalische Fähigkeiten und schafft die Grundlage für vielfältige musikalische Entwicklungen. Die Musikschule gewährleistet dabei eine fachkompetente pädagogische Betreuung, Beratung und Begabungsfindung. Der Besuch der Grundstufe ist in der Regel Voraussetzung für den nachfolgenden Instrumental- oder Vokalunterricht.

Die Elementarstufe / Grundstufe kann zusätzlich Angebote für bestimmte Zielgruppen beinhalten, z. B. für ältere Anfänger, Erwachsene, Senioren u. a. Als Übergang zwischen Grund- und Unterstufe können Orientierungsangebote eingerichtet werden, in denen Grundlagen vertieft, einzelne Instrumente erprobt und persönliche Neigungen und Begabungen festgestellt werden können.

Instrumental- / Vokalfächer

Mit einem breiten Fächerspektrum ermöglicht die Musikschule ihren Schülerinnen und Schülern, eine eigene musikalische Ausdrucksweise mit einem Instrument oder der Stimme zu erlernen und zu entwickeln. Instrumental- und Vokalfächer stehen im Mittelpunkt des weiterführenden Unterrichts der Musikschule. Die auf die Unter-, Mittel- und Oberstufe abgestimmten Lehrpläne gewährleisten einen dem Alter und der persönlichen Entwicklung gemäßen Aufbau eines Lern- und Erlebnisprozesses, in dem musikalische und technische Herausforderungen miteinander harmonieren. In jeder Stufe können Einzelunterricht und eine der vielen Formen von Gruppenunterricht sinnvoll sein. Darüber entscheidet die Musikschule im Sinne einer optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Lehrpläne formulieren die Inhalte und Lernziele des Unterrichts an Musikschulen und geben damit den Lehrkräften eine Orientierung, ohne die Freiheit der Methode einzuschränken. Wesentliches Kennzeichen der Arbeit einer Musikschule ist die sorgfältige Abstimmung der praktischen, theoretischen, der allgemein-musikalischen und der speziellen instrumentalen oder vokalen Ausbildung.

Eine zentrale Aufgabe der Musikschularbeit ist das gemeinsame Musizieren von Anfang an. Musizieren mit anderen ermöglicht die Anwendung des Gelernten, gibt Anregungen für die nächsten Schritte, schult Ohr und Reaktionsfähigkeit, steigert die Motivation und vermittelt soziale Kompetenz. Regelmäßiges Vorspielen / -singen fördert Selbstbewusstsein sowie Kritikfähigkeit und macht mit der Möglichkeit vertraut, sich über Musik mitzuteilen. Erst ein mehrjähriger kontinuierlicher Unterricht kann SchülerInnen in die Lage versetzen, ihre individuellen musikalischen Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und das aktive Musizieren als bedeutsam für ihr Leben wahrzunehmen.

Die VdM-Rahmenlehrpläne sind so konzipiert, dass leistungsbereite Schülerinnen und Schüler die empfohlenen Lernziele von Unter- und Mittelstufe in jeweils etwa vier Jahren erreichen können. Schülerinnen und Schüler der Musikschule und ihre Eltern haben Anspruch auf qualifizierte und umfassende Beratung. Die Empfehlungen der Musikschule basieren auf der Einschätzung der Fachlehrkraft und dem Rat eines Teams erfahrener Kolleginnen und Kollegen.

Unterstufe

Das erste Begreifen des Instruments, die Erkundung seiner klanglichen Möglichkeiten und eine entspannte Grundhaltung schaffen die Basis für eine Einheit von Körper und Instrument, von Klangvorstellung und Technik. Wichtige Anknüpfungspunkte bilden Erkenntnisse und Erlebnisse aus der Grundstufe. Die Beherrschung der Grundlagen des Umgangs mit Instrument oder Stimme ermöglicht das Erkennen formaler, harmonischer sowie struktureller Grundelemente, Improvisation und gemeinsames Musizieren sowie das niveaugerechte Spielen einfacher Stücke.

Mittelstufe

Ein gewachsenes musikalisches Vorstellungsvermögen erfordert eine entsprechende Weiterentwicklung der Technik. Diese ermöglicht den differenzierteren Umgang mit verschiedenen Epochen, Stilen und Formen der Musik. Im musikalischen Zusammenspiel ist bereits die Mitwirkung an großen Werken der Musik möglich. Unterricht in Theoriefächern fördert die Erkenntnis und Reflexion musikalischer Zusammenhänge.

Oberstufe

Die Auseinandersetzung mit musikalisch anspruchsvollen und technisch schwierigen Werken motiviert bei besonderer Begabung und Leistungsbereitschaft dazu, die technischen und klanglichen Möglichkeiten zu perfektionieren. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind unverzichtbare Mitglieder in den Ensembles der Musikschule und übernehmen dabei auch solistische Aufgaben.

Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Musikschulen bieten als intensive Förderung besonders begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern, die ein musikalisches Berufsstudium (z. B. als Orchestermusiker, Musikpädagoge, Kirchenmusiker, Tontechniker o. a.) an einer Musikhochschule oder einer anderen Ausbildungsstätte für Musikberufe anstreben, eine Studienvorbereitende Ausbildung an.

Ensemblefächer

Ensemblefächer sind in allen Leistungsstufen integraler Bestandteil des ganzheitlichen Bildungskonzepts der öffentlichen Musikschule. Das Zusammenspiel muss in seinen Techniken und Regeln ebenso erlernt und geübt werden wie Instrumentalspiel und Singen selbst. Erst die Befähigung dazu ermöglicht eine eigenständige Beteiligung am aktiven Musikleben. Im gemeinsamen Musizieren werden kommunikative und soziale Kräfte, die zum Wesen der Musik gehören, erlebbar, wirksam und lernbar. Kontinuierliche Ensemblearbeit bildet daher an der Musikschule mit dem Unterricht im Instrumental- bzw. Vokalfach eine aufeinander abgestimmte Einheit und stellt ein herausragendes Merkmal öffentlicher Musikschularbeit dar. Eine Vielzahl vokaler und instrumentaler Ensembles unterschiedlicher Besetzungen und stilistischer Prägung gehört daher zum verbindlichen Unterrichtsangebot der Musikschule.

Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer, die zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots der Musikschule dienen. Insbesondere das Fach Hörerziehung / Musiklehre soll im Rahmen der Musikschulausbildung belegt werden. Weitere Ergänzungsfächer sind beispielsweise Musikgeschichte, Akustik / Instrumentenkunde, Improvisation, Komposition oder Korrepetition. Zum anderen stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar, wie z. B. Musik und Bewegung, Tanz, Musiktheater, Darstellendes Spiel oder Rhythmik.

Kooperationen

Kooperationen mit Partnern in der Kommunalen Bildungslandschaft unterstützen einerseits die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten und Schulen sowie bei weiteren Kooperationspartnern (z. B. Laienmusik). Andererseits eröffnen sie breitere Zugänge zum Bildungsangebot der Musikschule. Kooperationen können auf vielfältige Weise erfolgen. Hier sind neben der Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen im Ganztagsbereich zahlreiche weitere Kooperationsformen gängige Praxis. Sie führen musikalische Kräfte und andere Ressourcen zusammen und sind eine sinnvolle Möglichkeit kommunaler Netzwerkbildung. Projekte können eine praktikable Einstiegsebene für Kooperationen darstellen.

Projekte

Projekte sind zusätzliche musikpädagogische Angebote einer Musikschule. Sie sind zeitlich begrenzt und zumeist inhaltlich abgeschlossen. Mit Kursen, Workshops, Exkursionen, Kooperationen und anderen geeigneten Organisationsformen eröffnen sie einen Raum für besondere Aktivitäten der Musikschule. Projekte gehen flexibel auf Nachfragen zu speziellen, fachlich geleiteten Angeboten ein, erweitern das Angebot für die eigenen Schülerinnen und Schüler, gewinnen neue Zielgruppen und ermöglichen die Erprobung neuer Angebote.

Elementarstufe / Grundstufe

1) Eltern-Kind-Gruppen

2) Elementare Musikpädagogik (EMP) in Kindertagesstätten (Kooperation)

Alter

bis 3 Jahre

bis 6 Jahre

Voraussetzungen

keine

keine

Unterrichtsform

Gruppen / Großgruppen

Gruppen / Großgruppen

Unterrichtseinheiten

1–2

1–2

Dauer

ca. 2 Jahre

programmbezogen, örtlich bestimmt, flexibel

In Zusammenarbeit mit KiTas oder ähnlichen Einrichtungen sind Angebote in der Elementaren Musikpädagogik (EMP) zunehmende Praxis in der Kommunalen Bildungslandschaft. Angebote für das Alter von Dreijährigen schaffen den Übergang von Eltern-Kind-Gruppen zur Musikalischen Früherziehung.

3) Musikalische Früherziehung / EMP

4) Musikalische Grundausbildung / EMP / Singklassen

Alter

zwischen 3 bzw. 4 und 6 Jahren

zwischen 5 bzw. 6 und 8 Jahren

Voraussetzungen

keine

keine

Unterrichtsform

Großgruppen

Großgruppen

Unterrichtseinheiten

1–2

1–2

Dauer

ca. 2 Jahre

1–2 Jahre

Die Elementarstufe / Grundstufe kann weitere Grundfächer und Angebote für bestimmte Zielgruppen beinhalten. Dabei liegen qualitätvolle Formen der Elementaren Musikpädagogik allen Angeboten in der Elementarstufe / Grundstufe zugrunde.

5) Orientierungsangebote*

6) Musikalische Kooperations-programme (Grundschulalter)**

Alter

ab 5 Jahre

6 –9 Jahre

Voraussetzungen

möglichst Nr. 2–4

keine

Unterrichtsform

Gruppen / Großgruppen

Klassen / Gruppen / Großgruppen

Unterrichtseinheiten

1–2

1–2

Dauer

ca. 1 Jahr

programmbezogen

* Zu 5. Orientierungsangebote

Orientierungsangebote ermöglichen in erster Linie eine gesicherte Auswahl und Entscheidung über das Fach / die Fächer für den Instrumental- / Vokalunterricht. Soweit Orientierungsangebote als direkter Einstieg in die Instrumental- / Vokalausbildung genutzt werden, sollen sie kontinuierlich angelegt sein und wesentliche Anteile Elementarer Musikpädagogik enthalten.

** Zu 6. Musikalische Kooperationsprogramme

Breite Zugänge zur Musik und zum aktiven Musizieren werden vielfach als landesspezifische Programme angeboten, die zumeist in Kooperation zwischen Musikschule und allgemein bildender Schule vollzogen werden. Sie sind weitgehend im Grundschulalter angesiedelt und können sich auch auf den Bereich der Sekundarstufe erstrecken.

Unterstufe

Instrumental- / Vokalfächer

Alter

ohne Beschränkung

Voraussetzungen

i. d. R. Besuch der Elementarstufe / Grundstufe

Unterrichtsform

Gruppen- / Einzelunterricht

Unterrichtseinheiten

1

Dauer

ca. 4 Jahre

Ensemblefach / -fächer

Voraussetzungen

dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach

Unterrichtsform

ensemblespezifisch

Unterrichtseinheiten

1–2

Mittelstufe

Instrumental- / Vokalfächer

Alter

ohne Beschränkung

Voraussetzungen

Fortschritte entsprechend dem Lehrplan

Unterrichtsform

Gruppen- / Einzelunterricht

Unterrichtseinheiten

1

Dauer

ca. 4 Jahre

Ensemblefach / -fächer

Voraussetzungen

dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach

Unterrichtsform

ensemblespezifisch

Unterrichtseinheiten

1–2

Oberstufe

Instrumental- / Vokalfächer

Alter

ohne Beschränkung

Voraussetzungen

Fortschritte entsprechend dem Lehrplan und besondere Begabung / Leistung

Unterrichtsform

Einzelunterricht

Unterrichtseinheiten

1

Dauer

ohne Begrenzung

Ensemblefach / -fächer

Voraussetzungen

dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach

Unterrichtsform

ensemblespezifisch

Unterrichtseinheiten

1–2

Die jeweils angegebene Zeitdauer ist ein Mittelwert zur Orientierung.

Gruppenunterricht im Instrumental- / Vokalfach ist kein Ensemblefach im Sinne des Strukturplans. Für die Studienvorbereitende Ausbildung (ab Mittelstufe) an Musikschulen gelten besondere Bestimmungen.

Unterrichtsfächer

Musikschulen erteilen im Rahmen des Strukturplans folgenden Unterricht:

Elementarstufe / Grundstufe:

Eltern-Kind-Gruppen + Angebote für Dreijährige

Elementare Musikpädagogik (EMP) in der KiTa

Musikalische Früherziehung / EMP

Musikalische Grundausbildung / EMP / Singklassen

Orientierungsangebot

Musikalische Kooperationsprogramme

Unter-, Mittel- und Oberstufe:

a) ein breitgefächertes Angebot an Instrumental- / Vokalfächern aus den Fachbereichen:

Streichinstrumente

Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gambe u. a.

Zupfinstrumente

Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline, Zither, Harfe, Bağlama u. a. Holzblasinstrumente

Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon u. a.

Blechblasinstrumente

Trompete, Posaune, Horn, Tuba u. a.

Tasteninstrumente

Klavier, Cembalo, Orgel, Akkordeon, E-Piano, Keyboard u. a.

Schlaginstrumente

Schlagzeug, Pauken, Mallets, Percussion u. a.

Gesang

Singen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Stimmbildung u. a.

b) eine Vielfalt von Ensemblefächern unterschiedlicher Besetzungen und Stilistiken:

Sing- und Spielgruppen, Chöre, Streichorchester, Kammerorchester, Sinfonieorchester, Zupforchester, Blasorchester, Kapellen, Akkordeonorchester, Kammermusik, Spielkreise, Instrumentalgruppen, Big Bands, Combos, Jazz-, Rock- und Pop-Bands, Salonorchester, Folkloregruppen, Volksmusik, Musiktheater, Musical u. v. m.

c)Ergänzungsfächer

Allgemeine Musiklehre, Musiktheorie, Hörerziehung, Musikgeschichte, Akustik, Instrumentenkunde, Improvisation, Komposition, Arrangement, Solfège, Solmisation, Sprecherziehung, Musik und Bewegung, Tanz, Ballett, Musiktheater, Rhythmik, Musik und Computer, Multi-Media u. v. m.

Das Mindestangebot einer öffentlichen Musikschule ist in den Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen beschrieben.

Weitere Aufgaben der Musikschularbeit – Inklusion / Integration / Kooperation

Musikerziehung und Musikunterricht für Menschen mit Behinderung

Ein besonderes Programm stellt bei öffentlichen Musikschulen und im Verband deutscher Musikschulen die integrative Arbeit bzw. die Arbeit mit Menschen mit Behinderung dar, die sich an den individuellen Möglichkeiten orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behinderungsspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Angebote für Menschen mit Behinderung sind somit ein selbstverständlicher Teil des Auftrages öffentlicher Musikschulen.

Angebote für Erwachsene und Senioren

In Form von Unterricht, Kursen, Workshops oder Projekten können für diese Altersgruppen spezifische, örtlich oder situativ unterschiedliche musikpädagogische, musikalische oder musikbezogene Angebote der Musikschule gemacht werden, auch in Kooperation mit Senioreneinrichtungen u. a.

Veranstaltungen gehören zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild einer Musikschule. Vorspiele und Konzerte sind für Schülerinnen und Schüler eine unverzichtbare Lernerfahrung, ein motivierendes Übe- und Probenziel – als ein Ergebnis ihres Unterrichts im Instrumental- oder Vokalfach wie auch im Ensemblefach. Auftrittslernen ist eine fachlich notwendige Ergänzung des Unterrichts und stellt eine wesentliche Dimension des Musikerlebnisses dar, wendet sich Musik doch als künstlerische Kommunikation an ein Publikum.