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Beschreibung

Anerkannte Fachleute beleuchten aktuelle Rechts- und Praxisentwicklungen im Bereich der Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüsse. Die Themen umfassen Unternehmenszusammenschlüsse mittels Fusionen, Verkäufe von VC-finanzierten Startups, aktuelle Entwicklungen beim Zusammenwirken von M&A und Arbeitsrecht sowie ESG-Implikationen auf M&A-Transaktionen.

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Veröffentlichungsjahr: 2024

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M&A unter geänderten Vorzeichen Copyright © by Hans-Jakob Diem und Matthias Wolf is licensed under a Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 4.0 International, except where otherwise noted.

© 2024 – CC BY-NC-ND (Werk), CC BY-SA (Text)

Herausgeber: Hans-Jakob Diem, Matthias Wolf – Europa Institut an der Universität ZürichVerlag: EIZ Publishing (eizpublishing.ch)Produktion, Satz & Vertrieb:buchundnetz.comISBN:978-3-03805-689-8 (Print – Softcover)978-3-03805-690-4 (PDF)978-3-03805-691-1 (ePub)DOI: https://doi.org/10.36862/eiz-689Version: 1.00 – 20240610

Das Werk ist als gedrucktes Buch und als Open-Access-Publikation in verschiedenen digitalen Formaten verfügbar: https://eizpublishing.ch/publikationen/ma-unter-geaenderten-vorzeichen/.

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Vorwort

Am 12. September 2023 führte das Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ) unter unserer Leitung das sechsundzwanzigste Seminar zum Thema Mergers & Acquisitions durch. Im vorliegenden Band, der die Beiträge der Referentinnen und Referenten beinhaltet, werden sowohl private als auch öffentliche Transaktionen behandelt. Dieter Dubs und Fabienne Perlini-Frehner widmen sich dem Thema der Beratung des Verwaltungsrates der Zielgesellschaft in Übernahme­situationen, in deren Rahmen regelmässig heikle Rechtsfragen zu beantworten sind. Hans-Jakob Diem befasst sich in seinem Beitrag mit dem Unternehmenszusammenschluss mittels Fusion (insbesondere von Publikumsgesellschaften) und stellt die Strukturierung, relevante steuer- und kapitalmarktrechliche Aspekte sowie den Ablauf und die Dokumentation solcher Transaktionen dar. Frank Gerhards und Romain Fakhourys Beitrag zeigt die Probleme beim Verkauf und bei der Finanzierung von VC-finanzierten Startups im Umfeld sinkender Bewertungen auf. Diesen Beitrag haben wir zusätzlich auch in französischer Sprache in diesen Band aufgenommen. Manuel Werder geht zusammen mit Philippe Weber, Morgan Boëffard und Marco Sidler auf Earn-out und Milestones, deren Zweck und Risiken, praktische Bedeutung sowie die Vertragsgestaltung solcher Bestimmungen ein. Aktuelle Entwicklungen im Bereich zwischen M&A und Arbeitsrecht werden von Anja Affolter Marino beleuchtet. Zum Schluss widmet sich Alex Nikitine der Thematik der ESG-Implikationen auf M&A-Transaktionen.

Für das gute Gelingen der Tagung und die Veröffentlichung des vorliegenden Bandes geht unser herzlicher Dank zunächst an die Referenten und Verfasser der Beiträge. Sodann danken wir auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europa Instituts und dort besonders Herrn Janick Elsener.

Zürich, im April 2024 Hans-Jakob Diem Matthias Wolf

2

Inhaltsübersicht

Beratung des Verwaltungsrates in Übernahmesituationen

Dr. iur. Dieter Dubs, LL.M., Partner bei Bär & Karrer AG, Zürich MLaw, Fabienne Perlini-Frehner, Rechtsanwältin, LL.M., Counsel, Bär & Karrer AG, Zürich

Unternehmenszusammenschluss mittels Fusion

lic. iur. Hans-Jakob Diem, LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Walder Wyss AG, Zürich

Venture Capital im Umfeld sinkender Bewertungen: Investitions- und Verkaufsbedingungen, Interessenkonflikte und besondere Vertragsgestaltung

Dr. iur. Frank Gerhard, LL.M., Partner bei Homburger AG, ZürichRomain Fakhoury, MLaw, MBA, Rechtsanwalt bei Homburger AG, Zürich

Le venture capital en tendance baissière: conditions d’investissement et de vente, conflits d’intérêts et aspects contractuels particuliers

Dr. iur. Frank Gerhard, LL.M., Partner bei Homburger AG, ZürichRomain Fakhoury, MLaw, MBA, Rechtsanwalt bei Homburger AG, Zürich

Earn-out, Milestones und weitere aufgeschobene Kaufpreiszahlungen

Manuel Werder, LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Niederer Kraft Frey AG, ZürichPhilippe Weber, LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Niederer Kraft Frey AG, ZürichMorgan Boëffard, LL.M., Rechtsanwalt, Senior Associate bei Niederer Kraft Frey AG, ZürichMarco Sidler, LL.M., Rechtsanwalt, Junior Associate bei Niederer Kraft Frey AG, Zürich

M&A und Arbeitsrecht – aktuelle Entwicklungen

lic. iur. Anja Affolter Marino, Rechtsanwältin, Partnerin, Lenz & Staehelin, Zürich

ESG – Implikationen auf M&A-Transaktionen

Dr. iur. Alex Nikitine, LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei Walder Wyss AG, Zürich

Unternehmenszusammenschluss mittels Fusion

Hans-Jakob Diem

Inhalt

EinleitungStrukturierung des ZusammenschlussesFusion oder Quasifusion?Zustimmungserfordernisse und ErfolgswahrscheinlichkeitOne Step vs. Two Step TransactionMindestpreis und PaketprämieTauschwährung: Aktien- und BarkomponenteKonzernstrukturenSteuerliche GesichtspunkteRechtsrisikenWahl der übernehmenden Gesellschaft; Absorptions- oder KombinationsfusionZu prüfende VariantenSteuersituationAngebotspflichtRegulatorische ÜberlegungenWeitere GesichtspunkteÜberblick über die relevanten SteueraspekteGrundsätzliche SteuerneutralitätNennwertzuwachsSpitzenausgleich (Ausgleichszahlungen)Eigene AktienKapitaleinlagereservenSteuerliche RückwirkungSteuerrulingsKapitalmarktrechtliche AspekteProspektpflicht und ProspektinhaltInsbesondere: FinanzzahlenPrüfung und Publikation des ProspektsAblauf und Dokumentation der TransaktionTransaktionsablauf und zeitliche VerhältnisseTransaktionsablaufZeitliche VerhältnisseDue DiligenceFusionsvertragUmtauschverhältnis und Fairness OpinionEinladung zu den Generalversammlungen; AktionärsbroschüreWesentliche TransaktionsrisikenInterloperAktionärswiderstandRechtsrisiken; namentlich InteressenkonflikteSchlussfolgerungenAnhang: Übersicht über die zu erstellenden DokumenteLiteraturverzeichnis

Einleitung[1]

In der Vergangenheit haben eine Reihe von Zusammenschlüssen zwischen Schweizer Publikumsgesellschaften mittels Fusion stattgefunden. Hinzuweisen ist etwa auf die Zusammenschlüsse der Swiss Prime Site und der Maag Holding AG im Jahr 2005, der Zschokke Holding und der Batigroup Holding zur Implenia im Jahr 2006, der Novartis und der Alcon im Jahr 2011, der Burkhalter und der Poenina im Jahr 2022 und der Starrag und der Tornos im Jahr 2023.[2] Der vorliegende Beitrag beleuchtet einige Besonderheiten, die in der Strukturierung und Durchführung solcher Zusammenschlüsse zu beachten sind. Dabei wird auf eine detaillierte Darstellung des fusionsgesetzlichen Verfahrens verzichtet; hierzu sei auf die zahlreichen Kommentare und Monografien verwiesen.[3] Auch steuerliche Aspekte werden nachfolgend lediglich dem Grundsatz nach betrachtet.

Als Beispielfall soll der nachfolgend skizzierte, geplante Zusammenschluss zwischen der Müller Holding und der P Group, die beide an der SIX Swiss Exchange kotiert sind, dienen. Die zusammengeschlossene Gruppe soll auch nach dem Zusammenschluss kotiert sein und die Familie Müller, die an beiden Gesellschaften beteiligt ist, möchte weiter investiert bleiben. Daher soll die Transaktion grundsätzlich als Aktientausch durchgeführt werden. Eine Kontrollprämie ist nicht vorgesehen. Selbstverständlich soll die Transaktion möglichst steuerneutral durchgeführt und rasch abgeschlossen werden.

Beispielfall: Zusammenschluss zwischen der Müller Holding und der P Group

Strukturierung des Zusammenschlusses

Fusion oder Quasifusion?

Für den Zusammenschluss zweier Publikumsgesellschaften oder einer Publikumsgesellschaft und einer privat gehaltenen Gesellschaft stehen grundsätzlich die Fusion und die Quasifusion zur Verfügung. Sind beide Gesellschaften börsenkotiert, wird die Quasifusion mittels eines öffentlichen Tauschangebots bewerkstelligt, während der Quasifusion einer Publikums- und einer privat gehaltenen Gesellschaft regelmässig ein Aktienkauf- bzw. Aktientauschvertrag und eine Sacheinlagekapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu Grunde liegt. Im Rahmen der Strukturierung gilt es zu prüfen, ob der Fusion oder der Quasifusion der Vorzug zu geben ist.[4] Der Vergleich der Vor- und Nachteile wird oft, aber nicht immer, zugunsten der Fusion ausfallen.

Zustimmungserfordernisse und Erfolgswahrscheinlichkeit

Mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens weist die Fusion Vorteile gegenüber dem Tauschangebot auf. Dies liegt zum einen an den Zustimmungserfordernissen. Während die Fusion Generalversammlungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte voraussetzt[5], haben die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft beim Tauschangebot ein individuales Wahlrecht, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.[6] Die Fusion entscheidet sich in den Generalversammlungen, während beim Tauschangebot ausschlaggebend ist, ob die vorausgesetzte Mehrheit der Aktien – in der Regel zwei Drittel der ausstehenden Aktien – durch die Aktionäre angedient werden. Dies kann einen Unterschied ausmachen. Sodann ist das Risiko von Interlopern beim Tauschangebot grösser als bei der Fusion, was in erster Linie daran liegt, dass das Übernahmeverfahren öffentliche Auktionen aufgrund des individuellen Wahlrechts der Aktionäre und klar definierter Verfahren und Zeitpläne von konkurrierenden Angeboten strukturell begünstigt. Auch ist es den Parteien einer öffentlichen Übernahme nach der Praxis der Übernahmekommission (UEK) verwehrt, die Transaktion vertraglich abzusichern.[7] So kann z.B. ein bedeutender Aktionär eine Andienungsvereinbarung widerrufen, wenn eine Konkurrenzofferte erfolgt, während ein Voting Agreement eines Aktionärs, an der Generalversammlung für eine Fusion zu stimmen, auch bei Vorlage einer Konkurrenztransaktion durchsetzbar bleibt.[8] Zu erwähnen ist auch die restriktive Praxis der UEK zu Fiduciary Out-Klauseln, welche die Freiheit der Zusammenschlussparteien, das Ausstiegsrecht der Zielgesellschaft bei konkurrierenden Angeboten einzuschränken, beschneidet.[9] Bei Fusionen bestehen solche Schranken im Grundsatz nicht.[10]