Mobil sein und mobil bleiben - Marianne Moldenhauer - E-Book

Mobil sein und mobil bleiben E-Book

Marianne Moldenhauer

4,8

Beschreibung

Bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft spielt die Mobilität eine ganz wichtige Rolle. Die nun vorliegende zweite Auflage von "Mobil sein und mobil bleiben" wurde komplett überarbeitet, aktualisiert und ergänzt. Auf mehr als 100 Seiten liefert die Autorin nützliche Informationen zu speziellen rechtlichen Ansprüchen, Hilfen und zahlreiche weiterführende Adressen rund um das Thema Multiple Sklerose (MS), Behinderung und Mobilität.

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Vorbemerkungen

Die Bezeichnung weiblicher oder männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in dieser Broschüre bringt die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen wird jedoch ausdrücklich verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

Der Inhalt dieses Buches ist seitens vorgenannter Autorin nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die enthaltenen Informationen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtssicherheit. Insbesondere bietet diese Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen die Autorin.

Für den Inhalt der Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Verbindliche Auskünfte holen Sie sich ggfs. bei einem Rechtsanwalt ein.

Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Adressen, Ruf-/Faxnummern und E-Mail-Anschriften auch ändern können.

„FÜR MICH IST MOBILITÄT

EIN STÜCK PERSÖNLICHE FREIHEIT

UND VORAUSSETZUNG

FÜR SOZIALE INTEGRATION.“

Autorin

Marianne Moldenhauer, Jg. 1965, geb. in Vechta (Niedersachsen), an Multipler Sklerose (MS) erkrankt seit 1989, lebt als selbstständig tätige Rechtsanwältin in Baunatal (Hessen). Mit ihren fachlichen Publikationen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen bietet sie MS-Erkrankten, Angehörigen und Interessierten bereits seit zwei Jahrzehnten praktische Lebenshilfen und zeigt Perspektiven auf. Irgendwann folgten Texte, Gedichte und Aphorismen rund um das Leben mit MS, das Tanzen, Einblicke in die persönliche Gefühlswelt und zum achtsamen Umgang mit der eigenen Lebensenergie hin zu einem aktiven und positiven Leben sowie eine Reise zum persönlichen Herzensglück. Ihren fünf Büchern folgt hiermit eine Neuauflage ihres vor fünf Jahren im Eigenverlag publizierten Ratgebers zum Thema Mobilität für Menschen mit Behinderung.

Liebe Leserin, lieber Leser,

ob im Beruf oder im Privaten - nie zuvor war es wichtiger als heute sich unabhängig und möglichst uneingeschränkt bewegen zu können.

Mobilität bestimmt die persönliche, soziale sowie berufliche Entwicklung eines jeden Einzelnen und bedeutet daher einen sehr großen Gewinn an Selbständigkeit und Lebensqualität.

Auch mobilitätseingeschränkte, behinderte Menschen wollen und sollen trotz ihrer gesundheitlichen Defizite ein selbstbestimmtes Leben führen können und per Gesetz soviel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie möglich haben. Demgemäß können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises je nach Schwere der Beeinträchtigung sowie u. U. dem Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Merkmale verschiedene Hilfen und Erleichterungen - sog. Nachteilsausgleiche - in Anspruch nehmen, wenn sie im Alltag unterwegs sind oder verreisen wollen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen Informationen zu speziellen rechtlichen Ansprüchen, Hilfen und Adressen rund um das Thema Multiple Sklerose-Erkrankung, Behinderung und Mobilität geben.

Der Ratgeber richtet sich dabei insbesondere an MS-Erkrankte, Angehörige und interessierte Dritte.

Um Ihnen gerecht zu werden, habe ich großen Wert auf einfache und für Laien verständliche Formulierungen gelegt.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre

WAS MIR MOBILITÄT BEDEUTET:

SELBSTBESTIMMTE BEWEGLICHKEIT

SICHERE UND SELBSTSTÄNDIGE

FORTBEWEGUNG

UNTERWEGSSEIN

FLEXIBILITÄT IM ALLTAG

UND VERÄNDERUNG

GRÖßTMÖGLICHE PERSÖNLICHE

UNABHÄNGIGKEIT

SPONTANITÄT UND FREIHEIT

WOHLBEFINDEN UND ERFOLG

TEILHABE AM GESELLSCHAFTLICHEN,

KULTURELLEN UND POLITISCHEN LEBEN

ERLEBNISSE UND KONTAKTE

MIT EINEM WORT:

LEBENSFREUDE

PHIL HUBBE

(http://www.hubbe-cartoons.de)

Treppenstufen?

Zu enge Türen?

Zu weite Wege?

Zu wenig Parkplätze?

Andere Stolpersteine?

Inhaltsverzeichnis

Diagnose: Multiple Sklerose

Schwer-/Behinderung

Sozialrechtliche Definition der Behinderung

Ermittlung des Grades der Behinderung

Der Schwerbehindertenausweis

Zusätzliche Ausweismerkzeichen

Missbrauch eines Schwerbehindertenausweises

Weiterführende Info-Tipps

Rechtsgrundlagen

Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Ausweis mit Freifahrtberechtigung

Wichtige Voraussetzung: Wertmarke für die Freifahrt

Gültigkeitsdauer

Kosten

Ausstellung eines neuen Beiblattes wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer

Verlust des Beiblattes

Beförderung einer Begleitperson und/oder Mitnahme eines Hundes

Mitnahme eines Hilfsmittels

Übersicht: Unentgeltliche Beförderung (...)

Weitere Nachteilsausgleiche im Bahnverkehr

Nachteilsausgleiche auf Reisen in Europa

Weiterführende Info-Tipps

Rechtsgrundlagen

Erleichterungen für behinderte Menschen bei der Kfz-Steuer

Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung von 50 Prozent

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Benutzungseinschränkungen

Zweckfremde Benutzung des Kfz

Wechsel von der Freifahrt zur Kfz-Steuerermäßigung oder umgekehrt

Kosten

Weiterführende Info-Tipps

Rechtsgrundlagen

Übersicht: Freifahrt oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Behinderung und Hundesteuer

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung/-ermäßigung

Rechtsgrundlagen

Mobilitätseingeschränkt mit dem Flugzeug unterwegs

Übersicht: Betreuungscodes

Voraussetzungen

Beispiele für Unterstützungsleistungen

Wenn etwas nicht klappen sollte

Weitere Informationen, u. a. zu Fluggastrechten

Rechtsgrundlagen

Fahrerlaubnis für Menschen mit Behinderung

Erwerb der Fahrerlaubnis

Gutachten

Finanzielle Hilfen

Weiterführende Info-Tipps

Rechtsgrundlagen

Kraftfahreignung

Mindestanforderungen

Möglichkeiten zum Ausgleich von Eignungsmängeln

Abklärung der Fahreignung

Fazit

Rechtsgrundlagen

Sonderrechte in Umweltzonen

Befreiung von der Gurt-/Schutzhelmpflicht

Möglichkeiten der Befreiung

Gültigkeitsdauer

Kosten

Rechtsgrundlage

Parkerleichterungen

Der (hell-)blaue Parkausweis

Berechtigung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes

Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis

Parkberechtigung

Folgen unbefugter Nutzung

Kosten

Der orangefarbene Parkausweis

Vier Personengruppen

Parkberechtigung

Der dunkelblaue Parkausweis mit dem Vermerk „BY“

Regionale Besonderheiten

Persönlicher Behindertenparkplatz

Erleichterungen für Ohnhänder und kleinwüchsige Menschen

Rechtsgrundlagen

Sondernachlässe für schwerbehinderte Menschen beim Autokauf

Übersicht: Folgende Hersteller gewähren Vergünstigungen

Wie bekomme ich den sog. Abrufschein?

Weiterführende Info-Tipps

Beitragsermäßigungen, Assistenz- und Beratungsleistungen bei Automobilclubmitgliedschaft

Hilfen an Tankstellen

Behinderungsbedingte Kfz-Kosten im Steuerrecht

Privatfahrten

Fahrten zur Arbeit

Rechtsgrundlage

Zusätzliche Gebühren für Autobesitzer

Versicherungsschutz für Elektrokrankenfahrzeuge

Haftpflichtversicherung

Diebstahlschutz

Betriebserlaubnis

Rechtsgrundlage

Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge

Krankenfahrtenregelungen zur Kostenübernahme

Grundsatz

Generelle Zulässigkeit

Krankenfahrten mit Genehmigung

Ausnahmen von der vorherigen Genehmigung

Zuzahlungsregelung

Belastungsgrenze

Überschreiten der Belastungsgrenze

Rechtsgrundlagen

Übersicht: Voraussetzungen für Krankenfahrten

Hilfsmittel

Definition

Wunsch- und Wahlrecht

Umfang des Anspruchs

Musterbrief: Antrag auf Stromkostenerstattung

Toilettenschlüssel für Behinderten-WC´s

Fahrdienste

Reisen mit dem Rollstuhl

Reiseveranstalter

Ratgeber

Weiterführende Info-Tipps

Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Stichwortverzeichnis

I. Diagnose: Multiple Sklerose

Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark; auch der Sehnerv ist ein Teil des Gehirns), von der in Deutschland vermutlich mehr als 200.000 Menschen betroffen sind. Das häufigste Erkrankungsalter liegt zwischen dem 20. und dem 40. Lebensjahr; zwei Drittel der Erkrankten sind Frauen.

Gesunde Nervenbahnen sind – einem Kabel vergleichbar – von einer Isolierschicht umhüllt und geschützt, die als Myelin bezeichnet wird. Bei dieser sog. Myelinschicht (auch Markscheide oder Nervenscheide genannt) handelt es sich um eine Schicht aus Fett und Eiweiß.

Da die Vernarbungen bei jedem Erkrankten anders auftreten, sind auch die Beschwerdebilder ganz unterschiedlich. Sie äußern sich z.B. in Seh-, Sprach-, Bewegungs-, Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen, Blasen- und Darmstörungen, extremer Müdigkeit und Energielosigkeit, Taubheitsgefühlen, spastischer Versteifung und Lähmung sowie auch kognitiven Störungen.

Bei der MS geht man von drei grundsätzlich zu unterscheidenden Krankheitsverläufen aus: Bei einer schubförmigen MS (Erscheinungshäufigkeit ca. 40 %) treten ein oder mehrere neurologische Symptome nur kurzzeitig auf, d. h. sie klingen bereits nach wenigen Tagen wieder (fast) vollständig ab. Bei einem sekundär-fortschreitenden Krankheitsverlauf (Erscheinungshäufigkeit ebenfalls ca. 40 %) entwickelt ein Großteil der Patienten mit einer schubförmigen MS in einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren kontinuierlich zunehmende Beeinträchtigungen. Im Unterschied dazu ist die primär fortschreitende Verlaufsform, bei der sich die auftretenden neurologischen Symptome nicht mehr zurückbilden, eher selten. Es treten auch Mischformen dieser Grundformen der Erkrankung auf.

Das ist positiv:

Die Chancen, sein Leben mit nur relativ geringen Beeinträchtigungen weiterleben zu können, haben sich insbesondere in den letzten Jahren auch durch verbesserte Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten deutlich erhöht.

Viele MS-Erkrankte sind auch noch nach Jahrzehnten weitgehend beschwerdefrei.

II. Schwer-/Behinderung

Für MS-Erkrankte, die aufgrund ihrer Erkrankung motorisch beeinträchtigt sind, ist die Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung von enormer Bedeutung. Ein ganz wichtiger Aspekt ist hierbei der Lebensbereich MOBILITÄT, für den es einige Möglichkeiten der Förderung bzw. auch Nachteilsausgleiche gibt.

1. Sozialrechtliche Definition der Behinderung

Menschen sind gemäß der sozialgesetzlichen Definition „behindert“, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch - SGB IX).

Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf eine Erkrankung, auf ein Unfallereignis beruht oder ob sie seit der Geburt besteht.

2. Ermittlung des Grades der Behinderung

Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Versorgungsämtern auf Antrag festgestellt.

Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“, „Landesamt für Soziales und Versorgung“ oder „Amt für soziale Angelegenheiten“.

Die Auswirkungen eines Leidens auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung bezeichnet und in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt.

Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung.

Eine Feststellung über den Grad der Behinderung wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt.

Behinderte Menschen, deren GdB wenigstens 50 beträgt und in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als „schwerbehindert“ eingestuft.

3. Der Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Ausweis, seit dem 1. Januar 2013 – zunächst schrittweise und seit Anfang 2015 in allen Bundesländern – benutzerfreundlich als Plastikkarte im Bankkartenformat.

Hintergrund:

Der kleine Ausweis soll weniger diskriminierend wirken als die „alten großen Papierlappen“. Er ist zudem handlicher als der „alte“ Ausweis und damit für die meisten Ausweisinhaber benutzerfreundlicher.

(Quelle: BMAS)

HINWEIS:

Für

„alte“ Ausweise

- bislang im Postkartenformat (DIN A5) und aus festem Papier - besteht

kein Umtauschzwang

, diese gelten bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum weiter, u. U. also unbefristet.

Für die Inhaber „alter“ Ausweise

BITTE BEACHTEN SIE:

Bei einem Antrag auf Umtausch kann (muss aber nicht!) das zuständige Amt eine Überprüfung der Schwerbehinderteneigenschaft vornehmen, was eventuell zu Nachteilen führen kann (z.B. die Herabstufung des Grades der Behinderung).

Mit dem Schwerbehindertenausweis führt der Ausweisinhaber den Nachweis seiner Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch mit sich.

Im Schwerbehindertenausweis wird im Unterschied zu dem Bescheid, mit dem die Feststellung des Behinderungsgrades bekanntgegeben wird (sog. Feststellungsbescheid), nicht angegeben, auf welchen Funktionsstörungen die Behinderung beruht. Ist die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen, reicht es aus, den Ausweis vorzulegen.

Bei Behinderungen mit einem GdB unter 50 aber wenigstens 20 erhält der Betroffene keinen Ausweis, sondern lediglich einen Feststellungsbescheid.

Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.

Die einzelnen GdB-Werte werden dabei nicht addiert. Der GdB ist vielmehr ausgehend von der stärksten Beeinträchtigung mit Blick auf die weiteren Beeinträchtigungen zu entwickeln, wobei zu beachten ist, dass sich die Auswirkungen von einzelnen Beeinträchtigungen einander verstärken, sich überschneiden, aber auch gänzlich voneinander unabhängig sein können.

4. Zusätzliche Ausweismerkzeichen

Je nach Ausprägung einzelner Gesundheitsstörungen können zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden.

(Quelle: BMAS)

HINWEIS:

Alle bereits festgestellten Nachteilsausgleiche können auch mit den bisherigen „alten“ Ausweisen in Anspruch genommen werden.

Folgende Merkzeichen können eingetragen werden:

Merkzeichen

Bedeutung

aG

außergewöhnliche Gehbehinderung

B

Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Bl

blind

G

erheblich gehbehindert

Gl

gehörlos

H

hilflos

RF

Anspruch auf Rundfunkbeitragsbefreiung/-ermäßigung und Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom