Öffentliches Recht im Überblick - Volker M. Haug - E-Book

Öffentliches Recht im Überblick E-Book

Volker M. Haug

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Beschreibung

Dieses Buch ist in erster Linie für Studierende nicht-juristischer Studiengänge geschrieben. Es eignet sich vor allem für Bachelor-Studierende, aber auch für Master- oder Lehramtskandidaten. Wer also z.B. Wirtschafts-, Politik-, Sozial- oder Planungswissenschaften studiert und sich dabei auch mit dem Öffentlichen Recht befassen will, bekommt hier eine überblicksartige Einführung in dieses Fach. Dabei werden alle wichtigen Probleme der Hauptgebiete des Öffentlichen Rechts – vom Europarecht über das Staatsrecht bis zum Verwaltungsrecht – behandelt. Mit einer möglichst unjuristischen Sprache und mit 165 grafischen oder tabellarischen Übersichten werden die Themen so aufbereitet, dass der Einstieg in das fremde Fach leichter fällt und die Inhalte besser "gespeichert" werden können. Aber auch Jura-Studierende, die in den ersten ein bis drei Semestern einen "sanften" Einstieg in das Öffentliche Recht suchen, werden von diesem Buch profitieren. Denn zum einen werden hier viele klausurrelevante Problemstellungen der Anfängerklausuren in verständlicher Weise erläutert. Und zum anderen enthalten die meisten Abschnitte einen Vertiefungshinweis auf weiterführende Lehrbücher. Mit Verständnisfragen (und Hinweisen, wo im Buch die Antwort zu finden ist) wird am Ende eines jeden Abschnitts allen Nutzern die Möglichkeit geboten, ihren Lernerfolg zu überprüfen und – soweit nötig – zu optimieren.

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Öffentliches Recht im Überblick

Staats-, Europa- und Verwaltungsrechtfür Bachelor und Staatsexamen

 

von

Volker M. Haug

 

 

3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

 

 

www.cfmueller.de

Öffentliches Recht im Überblick › Autor

Ministerialrat a.D. Prof. Dr. iur. Volker M. Haug ist seit 2019 Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht sowie Direktor des Instituts für Parlamentsrecht und Normsetzung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Außerdem lehrt er seit 2003 als Honorarprofessor an der Universität Stuttgart und ist als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. Vor dem Wechsel nach Ludwigsburg war er viele Jahre mit verschiedenen Leitungsfunktionen baden-württembergischer Ministerien und mit dem Aufbau der rechtswissenschaftlichen Abteilung an der Universität Stuttgart betraut. Seine Forschungsschwerpunkte liegen vor allem in den politiknahen Gebieten des Öffentlichen Rechts (Parlaments-, Gesetzgebungs-, Partizipations- und Föderalismusrecht) sowie im Hochschul-, Medien- und Internetrecht. Zu seinen Publikationen und Herausgeberschaften zählen die Lehrbücher „Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht“ und „Grundwissen Internetrecht“ sowie der Kommentar zur Landesverfassung von Baden-Württemberg und das Praxis-Handbuch „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“. Bibliografische

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-9289-9

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Dieses juristische Lehrbuch möchte alle Studierenden ansprechen, die bislang noch nicht näher mit „Jura“ in Berührung gekommen sind, sich nun aber mit dem Öffentlichen Recht (zum Begriff siehe Seite 6 f.) – beschäftigen wollen oder müssen. So wendet sich dieses Buch insbesondere an alle Studierenden nichtjuristischer Studiengänge (Bachelor oder Master) – z.B. in den Wirtschafts-, Politik-, Sozial-, Planungs- oder Ingenieurwissenschaften –, die öffentlich-rechtliche Inhalte haben. Genauso eignet es sich für Anfängerinnen und Anfänger im klassischen Jura-Studium, die einen verständlichen Einstieg in das Öffentliche Recht suchen. In beiden Fällen gilt: Wer (noch) nicht juristisch-fachlich sozialisiert ist, ist hier richtig.

Denn die ebenso zahlreichen wie guten „normalen“ Jura-Lehrbücher im öffentlichen Recht bilden bereits die hohe Komplexität des Faches ab, indem sie entweder sehr umfangreich, sehr anspruchsvoll oder aber auf viele Teilgebiets-Bücher aufgeteilt sind. Demgegenüber fristet das Angebot an eingängiger Einstiegs- und Überblicksliteratur – ohne deswegen oberflächlich oder völlig trivial zu sein – ein stiefmütterliches Schattendasein. Dem möchte ich mit diesem Buch entgegenwirken. Hier werden alle wichtigen Teilgebiete des Öffentlichen Rechts – vom Europarecht über das Staatsrecht bis hin zum Verwaltungsrecht – quasi aus einer Gesamtperspektive dargestellt. Dabei versuche ich, in einer möglichst „unjuristischen“ Sprache die Grundlinien und großen Zusammenhänge zu erläutern, ohne mich in juristische Fachdetails zu verlieren oder Vollständigkeit zu erreichen. Im Vordergrund steht daher ein Überblickscharakter, ergänzt durch die Darstellung ausgewählter, besonders relevanter Problemstellungen. Aus meiner mittlerweile über 25jährigen Lehrerfahrung ist mir auch bekannt, dass grafische und tabellarische Darstellungen das Verständnis oft mehr erleichtern, als lange Erläuterungstexte. Deshalb enthält dieses Buch – jedenfalls für die Verhältnisse juristischer Literatur – ungewöhnliche viele optische Lernhilfen und Tabellen. Und für den Fall, dass jemand mehr wissen will, enthält (fast) jeder Abschnitt einen vertiefenden Literaturhinweis auf ein jeweils einschlägiges Teilgebiets-Lehrbuch aus der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ oder „Schwerpunkte“ und teilweise auch andere weiterführende Hinweise. Die nunmehr dritte Auflage führt diese bewährte Konzeption in erweiterter Form fort, so dass nun alle wichtigen Grundrechte in dieser Überblicksdarstellung erläutert werden.

Trotz aller Bemühungen ist nichts so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Egal, ob Sie wichtige Inhalte vermissen, ob Sie Ideen für eine bessere Darstellung haben oder ob Sie auch nur (unvermeidliche) Druck- und Schreibfehler entdecken – ich freue mich über jedes Feedback ([email protected]). Besonders bedanken möchte ich mich bei allen, die durch Hinweise, Diskussionen und Kritik zum Gelingen des Werkes beitragen haben. Ebenso danke ich Christian Lenz vom C.F. Müller Verlag für die gute Betreuung. Gewidmet ist dieses Buch – wie die Vorauflagen – meiner Mutter, die daran vermutlich bemängelt hätte, dass es keinen Spannungsbogen enthält. Dennoch (oder erst recht) wünsche ich allen, die mit diesem Buch arbeiten, eine gute Bewältigung des eventuellen „Kulturschocks“ bei ihrer ersten Begegnung mit dem (wie ich finde) sehr spannenden Fach „Recht“ und viel Erfolg im Studium!

 

Ludwigsburg, im Januar 2021        Volker M. Haug

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

 Abbildungen

 Einführung

 I.Konzeption des Buches

  1.Ziele

  2.Inhalt und Aufbau

   a)Europarecht (Kap. 1)

   b)Staatsrecht (Kap. 2 und 3)

   c)Verwaltungsrecht (Kap. 4 und 5)

 II.Standort des Öffentlichen Rechts

  1.Jura ist überall!

  2.Struktur der Gesamtrechtsordnung

   a)Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht

   b)Zwischen- und überstaatliche Ebene

   c)Nationale Ebene

   d)Normenhierarchie

Erstes KapitelEuroparecht

 I.Grundlagen der EU

  1.Entstehungsgeschichte

   a)Gründung der drei europäischen Gemeinschaften (1951–1957)

   b)Vertrag von Maastricht (1992), insbesondere Gründung der Europäischen Union

   c)Vertrag von Nizza (2001) und starke Erweiterung der Union

   d)Vertrag von Lissabon (2007)

   e)Zusammenfassende Übersicht

  2.Grenzen des Integrationsprozesses

   a)Brexit

   b)Rechtsprechung des BVerfG

  3.Rechtscharakter

  4.Unionsbürgerschaft

  5.Abgrenzung zum Europarat

 II.Ziele der EU

  1.Zielbestimmungen des Art. 3 EUV

  2.Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)

   a)Einzelne Ausprägungen

   b)Problem der nationalen Souveränitätsrechte

  3.Binnenmarkt

   a)Bedeutung und Begriff

   b)Wesentliche Umsetzungsinstrumente

  4.Weitere Ziele im Überblick

   a)Sozialpolitische Zielsetzungen

   b)Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt und Solidaritätsprinzip

   c)Übrige Ziele

 III.Organe der Union

  1.Überblick

  2.Europäisches Parlament

   a)Bedeutung und Zusammensetzung

   b)Parlamentsrechtliche Eckpunkte

    aa)Wahlrecht

    bb)Abgeordnetenrecht

    cc)Geschäftsordnung

   c)Hauptfunktionen

    aa)Rechtssetzungsfunktion

    bb)Budgetfunktion

    cc)Kreationsfunktion

    dd)Kontrollfunktion

    ee)Fazit

  3.Europäischer Rat

  4.(Minister-)Rat

   a)Bedeutung und Zusammensetzung

   b)Arbeitsweise

    aa)Vorsitz

    bb)Mehrheitserfordernisse

   c)Hauptaufgaben

    aa)Koordinierung

    bb)Rechtssetzung

    cc)Budget

    dd)Organisation und Personal

    ee)Kontrolle

    ff)Außenvertretung

  5.Kommission

   a)Bedeutung und Zusammensetzung

   b)Hauptaufgaben

    aa)Exekutivfunktionen

    bb)„Hüterin der Verträge“ (Kontrolle)

    cc)Rechtssetzung

    dd)Außenvertretung

   c)Regierungsähnlicher Charakter

  6.Gerichtshof der Europäischen Union

   a)Aufgabe und Struktur

    aa)Begriff

    bb)Instanzenzug

    cc)Zuständigkeiten

    dd)Besetzung

   b)Verfahrensarten

  7.Europäische Zentralbank

  8.Rechnungshof

  9.Problem Demokratiedefizit

 IV.Unionsrecht

  1.Kategorien des Unionsrechts

   a)Primärrecht

    aa)Inhalt

    bb)Verfahren

    cc)Wirkung

   b)Sekundärrecht

    aa)Inhalt

    bb)Handlungsformen

     (a)Verordnung

     (b)Richtlinie

     (c)Beschluss

    cc)Verfahren

   c)Tertiärrecht

  2.Rechtssetzung

   a)Kompetenzordnung

   b)Verfahren

  3.Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht

   a)Vorrangstellung des Unionsrechts

   b)Begründung des Unionsrechtsvorrangs

   c)Problem der Kompetenzgrenzen (Ultra-vires-Kontrolle)

 V.Grundfreiheiten

  1.Allgemeine Grundsätze

   a)Funktion

   b)Anwendungsvoraussetzungen

    aa)Markt- bzw. Wettbewerbsbezug

    bb)Grenzüberschreitender Charakter

   c)Schutzbereich

    aa)Personeller Schutzbereich

    bb)Sachlicher Schutzbereich

    cc)Keine Bereichsausnahme

   d)Eingriff

    aa)Maßnahme eines Verpflichteten

    bb)Diskriminierung

    cc)Beschränkungsverbot

    dd)Schutzpflichten

   e)Rechtfertigung (Schranken)

   f)Untersuchungsaufbau

   g)Folgen bei einem Verstoß gegen eine Grundfreiheit

  2.Warenverkehrsfreiheit

  3.Personenverkehrsfreiheiten

   a)Arbeitnehmerfreizügigkeit

   b)Niederlassungsfreiheit

  4.Dienstleistungsfreiheit

  5.Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

   a)Kapitalverkehrsfreiheit

   b)Zahlungsverkehrsfreiheit

 VI.Grundrechte-Charta

  1.Historische Entwicklung

  2.Wesentliche Inhalte

  3.Anwendbarkeit

   a)Vielfalt der Grundrechtskataloge

   b)Anwendbarkeit der verschiedenen Grundrechtsordnungen

    aa)Grundrechte-Charta und GG

     (a)Durchführung des Unionsrechts ohne nationale Spielräume

     (b)Durchführung des Unionsrechts mit nationalen Spielräumen

    bb)EMRK

    cc)Übersicht:

Zweites KapitelStaatsordnung

 I.System des Staatsrechts

 II.Staatsziele

  1.Überblick: Staatsstrukturprinzipien und Staatsprogrammsätze

  2.Demokratieprinzip

   a)Volkssouveränität

   b)Politisch-kommunikative Freiheiten

   c)Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz

   d)Legitimationsgrundlage der Staatsgewalt

   e)Wehrhaftigkeit

  3.Rechtsstaatsprinzip

   a)Materieller Rechtsstaat

    aa)Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:

    bb)Rechtssicherheit:

   b)Formeller Rechtsstaat

    aa)Gewaltenteilung

    bb)Gesetzmäßigkeitsprinzip

  4.Föderalismusprinzip

   a)Eigenstaatlichkeit der Länder

   b)Bundestreue

  5.Sozialstaatsprinzip

  6.Republikprinzip

  7.Staatsprogrammsätze

   a)Umwelt- und Tierschutz

   b)Europäische Integration

   c)Gleichberechtigung

 III.Verfassungsorgane

  1.Die Staatsorganisation im Überblick

  2.Bundestag

   a)Bedeutung, Wahlrecht und Zusammensetzung

    aa)Wahlrechtsgrundsätze

    bb)Mandatsverteilung

    cc)Diskontinuität

   b)Arbeitsweise

    aa)Binnenstruktur

    bb)Stellung der Abgeordneten

    cc)Beschlussfähigkeit und Geschäftsordnung

    dd)Mehrheitsbegriffe

   c)Hauptfunktionen

    aa)Gesetzgebung

    bb)Budget

    cc)Kreation

    dd)Kontrolle

  3.Bundesrat

   a)Bedeutung und Zusammensetzung

   b)Arbeitsweise

    aa)Verwaltungsdominanz und politische Instrumentalisierung

    bb)Kontinuitätsprinzip

    cc)Imperatives Mandat

    dd)Gebot der einheitlichen Stimmabgabe

   c)Hauptfunktionen

    aa)Gesetzgebung

    bb)EU-Angelegenheiten

    cc)Verwaltung

  4.Bundesregierung

   a)Bedeutung und Zusammensetzung

   b)Bestellung und Abberufung

    aa)Regelfall der Kanzlerwahl

    bb)Konstruktives Misstrauensvotum als Sonderfall der Kanzlerwahl

    cc)Ernennung der Bundesminister als Abschluss der Regierungsbildung

    dd)Beendigung der Amtszeit der Regierung

   c)Vertrauensfrage

    aa)Grundprinzip

    bb)Funktionen in der politischen Praxis:

     (a)Unechte („auflösungsgerichtete“) Vertrauensfrage

     (b)Vertrauensfrage als Disziplinierungsmittel

   d)Arbeitsweise

    aa)Regierungsprinzipien

     (a)Kanzlerprinzip

     (b)Kabinetts- oder Kollegialprinzip

     (c)Ressortprinzip

    bb)Koalitionsvertrag

   e)Hauptfunktionen

  5.Bundespräsident

   a)Bedeutung

   b)Wahl und Amtsverlust

   c)Bindungen und eigene Spielräume

    aa)Gegenzeichnungspflicht

    bb)Verfassungsorgantreue

    cc)Prüfungsrecht

   d)Hauptfunktionen

    aa)Staatsnotar

    bb)Repräsentant

    cc)Orientierungsgeber

    dd)Krisenmanager

  6.Bundesverfassungsgericht

   a)Bedeutung

   b)Zusammensetzung und Struktur

   c)Verfahrensarten

  7.Sonstige Verfassungsorgane

   a)Gemeinsamer Ausschuss

   b)Vermittlungsausschuss

   c)Bundesversammlung

 IV.Gesetzgebung

  1.Gesetzgebungskompetenzen

   a)Träger der Gesetzgebungskompetenzen

   b)System und Arten der Gesetzgebungskompetenzen

    aa)Länderkompetenzen

    bb)Geschriebene Bundeskompetenzen

    cc)Ungeschriebene Bundeskompetenzen

  2.Gesetzgebungsverfahren

   a)Einleitungsverfahren

   b)Hauptverfahren

    aa)Parlamentarisches Verfahren

    bb)Bundesratsverfahren

    cc)Vermittlungsverfahren

    dd)Abschließende Befassung von Bundestag und Bundesrat

   c)Schlussverfahren

 V.Verwaltung

  1.Kompetenzrechtliches Grundprinzip

  2.Einzelformen des Gesetzesvollzugs

   a)Vollzug von Landesgesetzen

   b)Regelfall beim Vollzug von Bundesgesetzen

   c)Ausnahmefälle beim Vollzug von Bundesgesetzen

    aa)Durch die Länderverwaltung im Bundesauftrag

    bb)Durch bundeseigene Verwaltung

   d)Sonderfragen

 VI.Rechtsprechung

  1.Bedeutung

  2.Verfassungsgerichtsbarkeit

  3.Fachgerichtsbarkeiten

 VII.Finanzordnung

  1.Bedeutung

  2.Ausgabenhoheit

  3.Ertragshoheit und Finanzausgleich

  4.Besteuerungshoheit

Drittes KapitelWertordnung

 I.Überblick

  1.System der Grundrechte

  2.Objektives und subjektives Recht

   a)Objektives Recht

   b)Subjektives Recht

    aa)Abwehrfunktion („status negativus“)

    bb)Teilhabe- und Leistungsfunktion („status positivus“)

    cc)Teilnahmefunktion („status activus“)

  3.Verfassungsbeschwerde

   a)Bedeutung

    aa)Zulässigkeit

    bb)Begründetheit

   b)Zulässigkeitsvoraussetzungen

    aa)Ordnungsgemäßer Antrag, Beteiligtenfähigkeit und Frist

    bb)Tauglicher Beschwerdegegenstand

    cc)Beschwerdebefugnis

    dd)Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität

   c)Prüfungsschema

 II.Grundrechtsträger und -verpflichtete

  1.Das Grundrechtsverhältnis

   a)Grundsatz des Bürger-Staats-Verhältnisses

   b)Sonderfall der mittelbaren Drittwirkung unter Privatpersonen

    aa)Keine unmittelbare Bindung von Privatpersonen an die Grundrechte

    bb)Mittelbare Bindung von Privatpersonen

  2.Grundrechtsträger (Grundrechtsberechtigung)

   a)Natürliche Personen

   b)Juristische Personen

    aa)Juristische Person im verfassungsrechtlichen Sinn

    bb)Inländischer Charakter

    cc)Wesensmäßige Anwendbarkeit

  3.Grundrechtsgebundene (Grundrechtsverpflichtung)

 III.Einteilung und Anwendung der Grundrechte

  1.Grundrechtsarten

  2.Anwendungsfragen

   a)Betroffenheit der nationalen Grundrechte

   b)Grundrechtskonkurrenz

    aa)Spezialitätsgrundsatz

    bb)Parallele Geltung

  3.Aufbau einer Grundrechtsprüfung

   a)Anwendbarkeitsvoraussetzungen

   b)Betroffenheit des Schutzbereichs

   c)Eingriff

    aa)Klassischer Eingriffsbegriff

    bb)Moderner („kollateraler“) Eingriffsbegriff

   d)Rechtfertigung

    aa)Schranken bei Freiheits- und Justizgrundrechten

    bb)Rechtfertigung bei Gleichheitsgrundrechten

   e)Schranken-Schranke

   f)Prüfungsschema

   g)Differenzierung zwischen Rechtsgrundlage und Einzelfallanwendung

    aa)Rechtsgrundlage des Eingriffs

    bb)Konkrete Einzelfallanwendung

 IV.Menschenwürde und Persönliche Freiheitsgrundrechte

  1.Menschenwürde (Art. 1 GG)

   a)Bedeutung

   b)Schutzbereich und Eingriff

    aa)Personell

    bb)Beispiele:

    cc)Eingriffe

  2.Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG)

   a)Bedeutung und Schutzbereich

   b)Schrankentrias

   c)Schranken-Schranke

  3.Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)

   a)Bedeutung

   b)Fallgruppen

   c)Abwägung durch die Sphärentheorie

  4.Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Leben

    bb)Körperliche Unversehrtheit

    cc)Objektive Dimension

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  5.Freiheit der Person und Freizügigkeit (Art. 2 II 2, 11 GG)

   a)Schutzbereich und Eingriff

    aa)Personeller Schutzbereich

    bb)Sachlicher Schutzbereich

    cc)Eingriff

   b)Rechtfertigung

  6.Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Personell

    bb)Sachlich

    cc)Gewährleistungen

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  7.Ehe, Familie und Kindererziehung (Art. 6 I-III, 7 II GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Personell

    bb)Sachlicher Schutzbereich der Ehe

    cc)Sachlicher Schutzbereich der Familie

    dd)Sachlicher Schutzbereich des elterlichen Erziehungsrechts

   b)Eingriff und Rechtfertigung

    aa)Ehe und Familie

    bb)Elterliches Erziehungsrecht

  8.Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Sachlich

    bb)Personell

   b)Eingriff und Rechtfertigung

 V.Politisch-kommunikative Freiheitsgrundrechte

  1.Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit (Art. 5 I, II GG)

   a)Schutzbereiche

    aa)Personell

    bb)Meinungsfreiheit

    cc)Informationsfreiheit

    dd)Medienfreiheiten (Presse, Rundfunk, Film)

   b)Eingriffe und Rechtfertigung

    aa)Schrankenregelung des Art. 5 II GG

     (a)Allgemeine Gesetze

     (b)Jugendschutz

     (c)Ehrschutz

    bb)Schranken-Schranken

     (a)Wechselwirkungslehre

     (b)Zensurverbot

  2.Kunstfreiheit (Art. 5 III GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Personell

    bb)Sachlich

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  3.Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Personell

    bb)Sachlich

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  4.Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

   a)Bedeutung und Schutzbereich

    aa)Bedeutung

    bb)Personeller Schutzbereich

    cc)Sachlicher Schutzbereich

   b)Rechtfertigung

  5.Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)

   a)Bedeutung und Schutzbereich

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  6.Asylrecht (Art. 16a GG)

   a)Schutzbereich

    aa)Personell

    bb)Sachlich

   b)Eingriff und Rechtfertigung

  7.Petitionsfreiheit (Art. 17 GG)

   a)Bedeutung und Schutzbereich

    aa)Bedeutung

    bb)Personeller Schutzbereich

    cc)Sachlicher Schutzbereich

    dd)Voraussetzungen und Gewährleistungsumfang

    ee)Sonderfall der „Öffentlichen E-Petition“

   b)Eingriff und Rechtfertigung

 VI.Wirtschaftliche Freiheitsgrundrechte

  1.Berufsfreiheit

   a)Bedeutung und Schutzbereich

    aa)Bedeutung

    bb)Personeller Schutzbereich

    cc)Sachlicher Schutzbereich

    b)Eingriff

    c)Rechtfertigung (Drei-Stufen-Lehre des BVerfG)

  2.Eigentumsfreiheit

   a)Bedeutung und Schutzbereich

    aa)Bedeutung

    bb)Personeller Schutzbereich

    cc)Sachlicher Schutzbereich

   b)Eingriff

   c)Rechtfertigung

    aa)Rechtfertigung einer Inhalts- und Schrankenbestimmung

    bb)Rechtfertigung bei einer Enteignung

   d)Sozialisierungsermächtigung (Art. 15 GG)

  3.Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)

   a)Vereinigungsfreiheit

    aa)Bedeutung und Schutzbereich

     (a)Personeller Schutzbereich

     (b)Sachlicher Schutzbereich

    bb)Eingriff und Rechtfertigung

   b)Koalitionsfreiheit

    aa)Bedeutung und Schutzbereich

     (a)Personeller Schutzbereich

     (b)Sachlicher Schutzbereich

    bb)Eingriff und Rechtfertigung

 VII.Gleichheits- und Justizgrundrechte

  1.Gleichheitsgrundrechte

   a)Bedeutung und Prüfungsaufbau

   b)Gleichheitswidrigkeit

   c)Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen

    aa)Rechtssetzung

    bb)Rechtsanwendung

   d)Beispiele für zulässige und unzulässige (Un-)Gleichbehandlungen

  2.Justizgrundrechte

   a)Rechtsweggarantie

   b)Gesetzlicher Richter

   c)Abschaffung der Todesstrafe

   d)Rechtliches Gehör

   e)Gesetzlichkeitsgebot (nulla poena sine lege)

   f)Verbot der Doppelstrafe (ne bis in idem)

   g)Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug

Viertes KapitelAllgemeines Verwaltungsrecht

 I.Begriff, Typen und Organisation der Verwaltung

  1.Begriff und Aufgaben

   a)Verwaltungsbegriff

   b)Verwaltungsfunktionen

   c)Verwaltungsarten

    aa)Eingriffs- und Leistungsverwaltung

    bb)Fiskalverwaltung

  2.Verwaltungsträger und -organisation

   a)Verwaltungsträger

   b)Unmittelbare Staatsverwaltung

   c)Mittelbare Staatsverwaltung

   d)Autonome Selbstverwaltung

 II.Verwaltungsprinzipien

  1.Handlungsmaximen

  2.Gestaltungsspielräume

   a)Unbestimmte Rechtsbegriffe

   b)Beurteilungsspielräume

   c)Ermessen

    aa)Begriff

    bb)Ermessensformen

    cc)Ermessenseinschränkungen

    dd)Ermessensfehler

 III.Verwaltungsinstrumente

  1.Systematisierung der Handlungsformen

  2.Normen und Vorschriften

   a)Normen

   b)Verwaltungsvorschriften

  3.Verwaltungsakt

   a)Begriff

    aa)Maßnahme

    bb)Behörde

    cc)Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

    dd)Regelung

    ee)Außenwirkung

    ff)Einzelfall

   b)Arten

   c)Nebenbestimmungen

    aa)Bedeutung

    bb)Systematik

    cc)Nebenbestimmungen im Einzelnen

   d)Verwaltungsverfahren

    aa)Verfahrensarten

    bb)Wichtige Bedingungen des nichtförmlichen Verwaltungsverfahrens:

   e)Fehlerhaftigkeit

    aa)Abgrenzung der Fehlerhaftigkeit zu den Begriffsmerkmalen eines VAs

    bb)Fehlerarten im Überblick

    cc)Schlicht rechtswidriger VA

     (a)Ermächtigungsgrundlage

     (b)Formelle Rechtmäßigkeit

     (c)Materielle Rechtmäßigkeit

    dd)Nichtigkeit

     (a)Absatz 1 – Generalklausel (relative Nichtigkeitsgründe)

     (b)Absätze 2 und 3

     (c)Prüfungsaufbau

   f)Außerkrafttreten

    aa)Erledigung

    bb)Aufhebung durch die Behörde

    cc)Voraussetzungen für die behördliche Aufhebung

     (a)Rücknahme eines belastenden VAs

     (b)Widerruf eines belastenden VAs

     (c)Rücknahme eines begünstigenden VAs:

     (d)Widerruf eines begünstigenden VAs:

    dd)Gerichtliche Aufhebung

  4.Sonstige Instrumente

   a)Öffentlich-rechtlicher Vertrag

    aa)Bedeutung

    bb)Begriffsmerkmale

    cc)Arten

    dd)Rechtmäßigkeitsanforderungen

    ee)Prüfungsschema:

   b)Schlichtes Verwaltungshandeln

   c)Verwaltungsprivatrecht

 IV.Rechtsschutz

  1.Formlose Rechtsbehelfe

   a)Bedeutung formloser Rechtsbehelfe

   b)Die formlosen Rechtsbehelfe im Einzelnen

  2.Förmliche Rechtsbehelfe

   a)Bedeutung förmlicher Rechtsbehelfe

   b)Gegenüber der Behörde: Widerspruch

   c)Gegenüber dem Gericht: Klage

  3.Voraussetzungen erfolgreicher verwaltungsgerichtlicher Klagen

   a)Zulässigkeitsvoraussetzungen

    aa)Verwaltungsrechtsweg

    bb)Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen

    cc)Statthafte Klageart

    dd)Besondere Sachurteilsvoraussetzungen

     (a)Klagebefugnis § 42 II VwGO:

     (b)Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO

     (c)Klagefrist, § 74 VwGO

     (d)Besonderheiten der Feststellungsklage, § 43 VwGO

   b)Begründetheitsvoraussetzungen

    aa)Anfechtungsklage

    bb)Verpflichtungsklage

    cc)Allgemeine Leistungsklage:

    dd)Feststellungsklage:

Fünftes KapitelAusgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts

 I.Öffentliches Wirtschaftsrecht

  1.Allgemeines Gewerberecht

   a)Gewerbebegriff

    aa)Positiv-Merkmale („Gewerbsmäßigkeit“)

    bb)Negativ-Merkmale („Gewerbsfähigkeit“)

   b)Gewerbefreiheit und Gewerbearten

    aa)Stehendes Gewerbe

     (a)Normalfall Anzeigepflicht mit Untersagungsmöglichkeit

     (b)Ausnahmefall Zulassungspflicht

    bb)Reisegewerbe

    cc)Marktgewerbe

  2.Besonderes Gewerberecht

   a)Gaststättenrecht

    aa)Bedeutung

    bb)Gaststättenbegriff

    cc)Konzessionspflicht

   b)Handwerksrecht

   c)Verkehrsgewerberecht

   d)Regulierungsrecht

  3.Wirtschaftsinterventionsrecht

   a)Öffentliche Unternehmen

    aa)Begriff

    bb)Arten

    cc)Ordnungspolitische Einordnung

    dd)Rechtliche Bindungen

   b)Privatisierung

    aa)Begriff

    bb)Grenzen

    cc)Privatisierungsstufen:

   c)Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen

    aa)Anwendungsvoraussetzungen

     (a)Schwellenwert

     (b)Öffentlicher Auftrag i.S.d. § 103 I GWB

     (c)Negativmerkmale

    bb)Vergabeverfahren

    cc)Rechtsschutz

   d)Subventionsrecht

    aa)Begriff

    bb)Subventionsformen

    cc)Zulässigkeitsgrenzen

    dd)Subventionsrechtsverhältnis

 II.Kommunalrecht

  1.Rechtliche Stellung der Kommunen

   a)Rechtsform und Funktion im Staatsaufbau

   b)Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

    aa)Inhalt

    bb)Reichweite

    cc)Rechtsschutz

   c)Staatsaufsicht

    aa)Aufsichtswahrnehmung und -arten

    bb)Aufsichtsmittel im Überblick

    cc)Mittel der Rechtsaufsicht im Einzelnen

     (a)Informationsverlangen

     (b)Beanstandung und Aufhebungs- bzw. Rückgängigmachungsverlangen

     (c)Anordnungsrecht

     (d)Ersatzvornahme

     (e)Bestellung eines Beauftragten und Absetzung des Bürgermeisters

     (f)Präventive Aufsichtsmittel

     (g)Weitere Aufsichtsmittel

     (h)Allgemeine Rechtsmäßigkeitsanforderungen

     (i)Rechtsschutz

    dd)Fachaufsicht

  2.Tätigkeitsfelder der Kommunen

   a)Aufgabenstruktur

   b)Handlungsformen

    aa)Rechtssetzung

     (a)Begriff

     (b)Ermächtigungsgrundlage

     (c)Verfahren

     (d)Rechtsmängel

     (e)Rechtsschutz

    bb)Öffentliche Einrichtungen

  3.Kommunalverfassung

   a)Bürger und Einwohner

   b)Gemeinderat

    aa)Stellung

    bb)Selbstorganisation

    cc)Aufgaben

    dd)Mitglieder

     (a)Wahl

     (b)Hinderungsgründe

     (c)Mandatsverlust

     (d)Status

   c)Bürgermeister

    aa)Stellung und Wahl

    bb)Aufgaben

     (a)Vorsitz im GR

     (b)Leitung der Verwaltung

   d)Kommunale Willensbildung

    aa)Gemeinderatsbeschluss

    bb)Mitwirkung der Bürgerschaft

     (a)Unterrichtungsanspruch

     (b)Einwohnerversammlung

     (c)Einwohnerantrag

     (d)Bürgerbegehren

     (e)Bürgerentscheid

     (f)Rechtsschutz

   e)Kommunalverfassungsstreit

 III.Planungsrecht

  1.Grundlagen

   a)Begriff

   b)Kategorien

  2.Grundsatz der Planungsfreiheit

   a)Bedeutung der Planungsfreiheit

   b)Grenzen der Planungsfreiheit

    aa)Planrechtfertigung

    bb)Planerische Konfliktbewältigung und planerische Zurückhaltung

    cc)Umweltprüfungen

    dd)Abwägungsgebot

  3.System der raumbezogenen Planungen

   a)Überfachliche Gesamtplanungen

    aa)Raumordnung und Landesplanung

    bb)Bauleitplanung

   b)Fachplanungen

    aa)Überblick

    bb)Planfeststellungsverfahren

   c)Spannungen zwischen den Planungsarten

    aa)Raumordnung/Fachplanung

    bb)Raumordnung/Bauleitplanung

    cc)Fachplanung/Bauleitplanung

   d)Rechtsformen

  4.Rechtsschutz

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

AbgG

Abgeordnetengesetz

Abs.

Absatz

A.d.ö.R.

Anstalt des öffentlichen Rechts

ADR

Ausschuss der Regionen

AEG

Allgemeines Eisenbahngesetz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AG

Amtsgericht, Aktiengesellschaft

AG VwGO BW

Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung Baden-Württemberg

AK

Arbeitskreis

AO

Abgabenordnung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

APR

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

ArbG

Arbeitsgericht

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

arg.

argumentum

AtG

Atomgesetz

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAGE

Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BauGB

Baugesetzbuch

BBergG

Bundesberggesetz

BBG

Bundesbeamtengesetz

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie

BeamtStG

Beamtenstatusgesetz

BEGTPG

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

BerlVerfGH

Berliner Verfassungsgerichtshof

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BImSchG

Bundesimmissionsschutzgesetz

BKAG

Bundeskriminalamtgesetz

BM

Bürgermeister

BNA

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

BPräsWahlG

Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

BRat

Bundesrat

BR-Drs.

Bundesrats-Drucksache

BReg

Bundesregierung

BSG

Bundessozialgericht

BT

Bundestag

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

BT-PetA-VfGrds.

Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerfGK

Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BMWi

Bundeswirtschaftsministerium

CR

Computer und Recht

DVO GemO BW

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg

DWA

Direktwahlakt

EAG

Europäische Atomgemeinschaft

EG

Europäische Gemeinschaft

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

EP

Europäisches Parlament

ESVGH

Entscheidungssammlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Entscheidungen der Staatsgerichtshöfe beider Länder

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGöD

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EZB

Europäische Zentralbank

FG

Finanzgericht

FStrG

Fernstraßengesetz

FTG

Feiertagsgesetz

GASP

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

GastG

Gaststättengesetz

gem.

gemäß

GemA

Gemeinsamer Ausschuss

GemO

Gemeindeordnung (bei fehlendem Länderzusatz: von Baden-Württemberg)

GewO

Gewerbeordnung

GFK

Genfer Flüchtlingskonvention

GG

Grundgesetz

GKZ

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO

Geschäftsordnung

GR

Gemeinderat

GRC

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

GüKG

Güterkraftverkehrsgesetz

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HessVerf

Verfassung des Landes Hessen

h.M.

herrschende Meinung

HS

Halbsatz

HwO

Handwerksordnung

i.d.R.

in der Regel

i.e.S.

im engeren Sinn

IFG

Informationsfreiheitsgesetz

IM

Innenministerium

IPR

Internationales Privatrecht

IRG

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

i.S.d.

im Sinne des/der

ISTGH

Internationaler Strafgerichtshof

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

i.w.S.

im weiteren Sinn

JSE

Jura Studium & Examen (Ausbildungszeitschrift)

JZ

Juristenzeitung

KAG BW

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

KErzG

Gesetz über die religiöse Kindererziehung

KG

Kammergericht, Kommanditgesellschaft

KGSG

Kulturgutschutzgesetz

Kom.

Kommission (EU)

KomWG BW

Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg

KomWO BW

Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg

KPD

Kommunistische Partei Deutschlands

KUG

Kunsturheberrechtsgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LBO BW

Landesbauordnung Baden-Württemberg

LFGB

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

LG

Landgericht

LHG BW

Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg

lit.

Kleinbuchstabe (bei Normzitaten)

LKrO BW

Landkreisordnung Baden-Württemberg

LplG BW

Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg

LSG

Landessozialgericht

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LV BW

Landesverfassung Baden-Württemberg

LVG BW

Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg

MMR

MultiMedia und Recht

MStV

Medienstaatsvertrag

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NABEG

Netzausbaubeschleunigungsgesetz

OdW

Ordnung der Wissenschaft (Zeitschrift)

ÖV

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

OLG

Oberlandesgericht

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

ParlStG

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

PartG

Parteiengesetz

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

PFB

Planfeststellungsbeschluss

PFV

Planfeststellungsverfahren

PJZS

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

PolG BW

Polizeigesetz Baden-Württemberg

ProstG

Prostitutionsgesetz

PUAG

Untersuchungsausschussgesetz

RFSR

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 3 II EUV)

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

RiWG

Richterwahlgesetz

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

ROG

Raumordnungsgesetz

RVO

Rechtsverordnung

S.

Satz (bei Normzitaten)/Seite

SaatgutVG

Saatgutverkehrsgesetz

SG

Sozialgericht

sog.

sogenannte(n)

SRP

Sozialistische Reichspartei

StGB

Strafgesetzbuch

StrG BW

Straßengesetz Baden-Württemberg

StVollzG

Strafvollzugsgesetz

SUP

Strategische Umweltprüfung

TKG

Telekommunikationsgesetz

TÜV

Technischer Überwachungsverein

UA

Unterabsatz

UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

US-Verf.

Verfassung der USA

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

VA

Verwaltungsakt

VerfGH BW

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

VerfGHG BW

Verfassungsgerichtshofsgesetz Baden-Württemberg

VermA

Vermittlungsausschuss

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

ZAR

Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

ZParl

Zeitschrift für Parlamentsfragen

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Peine, Franz-Joseph/Siegel, Thorsten: Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2020

Peucker, Martina/Bätge, Frank: Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl. 2018

Plate, Klaus/Schulze, Charlotte/Fleckenstein, Jürgen: Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2017

Ruthig, Josef/Storr, Stefan: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020

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Schenke, Wolf-Rüdiger: Verwaltungsprozessrecht, 16. Aufl. 2019

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Schmidt, Thorsten Ingo: Kommunalrecht, 2. Aufl. 2014

Schroeder, Daniela: Grundrechte, 5. Aufl. 2019

Schwarze, Jürgen u.a. (Hrsg.): EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019

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Streinz, Rudolf: Europarecht, 11. Aufl. 2019

Streinz, Rudolf (Hrsg.): EUV/AEUV, Beck‘sche Kurz-Kommentare, 3. Aufl. 2018

Wienbracke, Mike: Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2020

Ziekow, Jan: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020

Zippelius, Reinhold/Würtenberger, Thomas: Deutsches Staatsrecht, 33. Aufl. 2018

Abbildungen

1Teilgebiete des Öffentlichen Rechts

2Struktur der Gesamtrechtsordnung

3Normenhierarchie

4Entwicklung der EU

5Rechtscharakter der EU

6Unionsbürgerschaft

7Europäische Union und Europarat

8Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

9Stufen wirtschaftlichen Zusammenwachsens

10Binnenmarkt

11Organstruktur der EU

12Hauptaufgaben von EP, (Minister-)Rat und Kommission (EU)

13Stufen der Mitwirkung des EP bei der Rechtssetzung

14Verfahren der Haushaltsaufstellung (EU)

15Mehrheitsbegriffe bei Ratsbeschlüssen (EU)

16Struktur, Instanzen und Zuständigkeitsverteilung beim Gerichtshof der EU

17Direktklage-Verfahren beim Gerichtshof der EU

18Demokratische Legitimation der EU

19Normenkategorien und -hierarchie

20Instrumente des Sekundärrechts

21Unterschiede und Vorteile von Verordnung und Richtlinie

22System der EU-Rechtssetzungskompetenzen

23Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU

24Begründung des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts

25Verletzung einer Grundfreiheit (Prüfungsschema)

26Warenverkehrsfreiheit

27Personenverkehrsfreiheiten

28Abgrenzung Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

29Grundrechtschutzsysteme

30Anwendbarkeit der verschiedenen Grundrechtssysteme

31System des Staatsrechts

32Staatsziele

33Ausprägungen des Demokratieprinzips

34Demokratie-Dimensionen

35Legitimation staatlichen Handelns

36Legitimationskette

37Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips

38Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

39Rückwirkungsverbot

40Gewaltenteilung

41Dimensionen des Föderalismusprinzips

42Staatsorganisation Deutschlands

43Wahlrechtsgrundsätze

44Binnenstruktur des Bundestages

45Immunität und Indemnität

46Mehrheitsbegriffe

47Zusammensetzung des Bundesrats

48Vertrauensfrage und Misstrauensvotum

49Regierungsprinzipien

50Hauptfunktionen und Spielräume des Bundespräsidenten

51Struktur des BVerfG

52Verfahrensarten vor dem BVerfG

53System und Arten der Gesetzgebungskompetenzen

54Voraussetzungen für die Erforderlichkeit gem. Art. 72 II GG

55Handlungsoptionen des Bundesrats bei Zustimmungsgesetzen

56Handlungsoptionen des Bundesrats bei Einspruchsgesetzen

57Gesetzgebungsverfahren des Bundes

58Prüfungsschema der Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes

59Einzelformen des Gesetzesvollzugs

60Zweige der Fachgerichtsbarkeit

61Ertragshoheit nach Steuerarten

62System der Wertordnung

63Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde

64Grundrechtsträger und Grundrechtsgebundene

65Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

66Juristische Personen im verfassungsrechtlichen Sinn

67Grundrechtsarten

68Prüfungsschema einer Grundrechtsverletzung

69Fallgruppen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

70Sphärentheorie

71Art. 2 II 2, 104 GG: Schutzbereich und Eingriff

72Forum internum und externum

73Schutzbereich von Art. 13 GG

74Eingriffe und Schranken von Art. 13 GG

75Wechselwirkung von Meinungs- und Informationsfreiheit

76Teilmedienfreiheiten

77Schutzbereiche und Schranken von Art. 5 I, II GG

78Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit

79Schutzbereich der Kunstfreiheit

80Schrankensystem von Art. 8 GG

81Gegenständlicher Schutzbereich von Art. 10 GG

82Zeitlicher Schutzbereich von Art. 10 GG

83Schranken des Asylrechts

84Petitionsbegriff

85Petitionsarten

86Petitionsvoraussetzungen und -anspruch

87Berufsbegriff in Art. 12 GG

88Drei-Stufen-Lehre des BVerfG zu Art. 12 GG

89Abgrenzung der Schutzbereiche von Berufs- und Eigentumsfreiheit

90Eingriffsarten bei der Eigentumsfreiheit

91Koalitionsbegriff und -freiheit

92Prüfung eines Gleichheitsverstoßes

92aAusprägungen des Gleichheitsgebots

93Justizgrundrechte

94Gewährung rechtlichen Gehörs

95Verwaltungsbegriff

96Verwaltungsfunktionen

97Verwaltungsaufbau

98Mittelbare Staatsverwaltung

99Verwaltungsprinzipien

100Zuständigkeitsformen

101Gesetzliche „Dehnfugen“ im Verwaltungsrecht

102Verwaltungsrechtliche Rechtsfolgenarten

103Ermessensfehler

104Handlungsformen der Verwaltung

105Normen und Vorschriften

106Materieller und formeller Behördenbegriff

107Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts

108Einteilung von Verwaltungsakten

109Unselbstständige und selbstständige Nebenbestimmungen

110Gegenstand und rechtliche Bedeutung der einzelnen Nebenbestimmungen

111Zweck der einzelnen Nebenbestimmungen und Beispiele

112Fehlerarten bei Verwaltungsakten

113Rechtmäßigkeitsanforderungen an einen Verwaltungsakt (Prüfungsschema)

114Außerkrafttreten eines Verwaltungsaktes

115Merkmale des öffentlich-rechtlichen Vertrags

116Arten des öffentlich-rechtlichen Vertrags

117Wirksamkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

118Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Verwaltungshandeln

119Formlose Rechtsbehelfe

120Widerspruchsverfahren

121Klagearten

122Zielrichtungen der auf eine Veränderung hinwirkenden Klagearten

123Statthaftigkeit der verwaltungsgerichtlichen Klagearten

124Besondere Sachurteilsvoraussetzungen

125Anspruchsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage (Prüfungsschema)

126Gewerbebegriff

127Positiv-Merkmale des Gewerbebegriffs

128Negativ-Merkmale des Gewerbebegriffs

129Gewerbearten

130Auswahlkriterien für Teilnehmerzulassungen

131Gaststättenbegriff

132Handwerksrolle

133Verkehrsgewerberecht

134Bundesnetzagentur

135Formen öffentlicher Unternehmen

136Zulässigkeitsvoraussetzungen öffentlicher Unternehmen

137Privatisierungsstufen

138PPP-Modelle

139Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts

140Vergabearten bzw. Ausschreibungsverfahren

141Vergabeverfahren

142Verwaltungsrechtlicher Subventionsbegriff

143Unionsrechtliches Subventionsverbot

144Rechtswirkungen kommunalen Handelns

145Arten von Kommunen im Verhältnis zum Staat

146Veränderungen des Gemeindegebiets

147Eingriffe in die Selbstverwaltungsgarantie

148Verfahrensarten bei Eingriffen in die Selbstverwaltungsgarantie

149Kommunalverfassungsbeschwerde und Kommunalrechtliche Normenkontrolle

150Formen der Staatsaufsicht

151Mittel der Rechtsaufsicht

152Präventive Aufsichtsinstrumente

153Dualistische Aufgabenstruktur

154Monistische Aufgabenstruktur

155Kommunale Aufgabentypen

156Arten und Bedeutung kommunaler Aufgaben

157Kommunales Rechtssetzungsverfahren

158Kommunalverfassung (BW)

159Begriffsabgrenzung von Einwohnern, Gemeindebürgern und Staatsbürgern

160Rechte und Pflichten von Einwohnern und Bürgern

161Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Parlamenten und Gemeinderäten

162Funktionen des Gemeinderats

163Procedere bei der Wahl des Bürgermeisters

164Aufgaben des Bürgermeisters

165Widerspruchsrecht des Bürgermeisters

165aBeschlussfähigkeit des Gemeinderats

166Arten von Gemeinderatsbeschlüssen

167Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde

168Partizipationsrechtliche Instrumente der Bürgerschaft

169Bürger- und Ratsbegehren

170Rechtsschutz bei partizipationsrechtlichen Instrumenten

171Rechtsschutzsystem bei kommunalen Handlungen

172Planung zwischen Exekutive und Legislative

173Kategorien des Planungsrechts

174Zweistufigkeitsprinzip

175Unterschied von Vollzugs- und Planungsrecht

176Umweltprüfungen

177Abwägungsvorgang

178Stufen der überfachlichen Gesamtplanung

179Stufen der örtlichen Bauleitplanung

180Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen

181Fachplanungsinstrumente

182Planfeststellung zwischen Planungs- und Genehmigungsverfahren

183Ablauf des Planfeststellungsverfahrens

184Spannungsverhältnisse zwischen Raumordnung, Fachplanung und Bauleitplanung

185Rechtsformen ausgewählter Planungen

186Rechtsformen von Planungen (systematisch)

187Abwägungsfehler

188Rechtserheblichkeit von Abwägungsfehlern

Einführung

I.Konzeption des Buches

1.Ziele

1

Dieses Buch behandelt die wichtigsten Gebiete des Öffentlichen Rechts in Form einer Überblicksdarstellung und verfolgt dabei zwei Ziele:

Zunächst einmal ist es ein Lernbuch, das Jura-Anfängern bzw. Nichtjuristen[1] den Zugang zum Verständnis der einzelnen Themen des Öffentlichen Rechts eröffnet und mit dem man die Stoffinhalte gut verstehen und lernen kann. Um dies zu unterstützen, habe ich viele Fragen in insgesamt 190 grafischen Darstellungen und tabellarische Übersichten verdeutlicht. Zudem ist das Buch an den meisten Stellen mit Beispielen angereichert, durch die die theoretischen Aussagen anschaulich und nachvollziehbar gemacht werden. Außerdem sind die entscheidenden Begriffe in jedem Absatz durch Fettdruck hervorgehoben, was die Orientierung im Text erleichtert. Schließlich dienen diesem Zweck Verständnisfragen am Ende der einzelnen inhaltlichen Abschnitte, mit deren Hilfe man überprüfen kann, ob der Stoff „sitzt“. Als Lösung sind jeweils die Randnummern angegeben, wo der jeweilige Stoff erläutert wird. Und für diejenigen, die noch etwas genauer wissen möchten, sind neben Einzelnachweisen in den Fußnoten zu den meisten Abschnitten Vertiefungshinweise angegeben.

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Daneben kann das Buch auch als Nachschlagewerk verwendet werden, wenn man zu einem Teilaspekt eine rasche Information benötigt. Dieser Zielsetzung dient zum einen ein (hoffentlich) klarer und nachvollziehbarer Aufbau, der im Inhaltsverzeichnis abgebildet ist und durch Kopfzeilen auf jeder Seite unterstützt wird. Zum anderen enthält das Buch am Ende ein ausführliches Stichwortverzeichnis, mit dessen Hilfe jedes Thema – auch ohne nähere Kenntnis vom Aufbau des Buches – rasch gefunden werden kann.

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Kein Buch kann alles zugleich erreichen. Deshalb steht die juristische Denk- und Arbeitsweise, also die Methodik, nicht im Fokus dieses auf inhaltliche Stoffvermittlung ausgerichteten Werks. Wer sich näher informieren möchte, wie die Juristen „ticken“ und wie sie methodisch an die Lösung rechtlicher Fälle und Probleme herangehen, kann ergänzend mein Buch „Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht – Basiswissen, Übersichten, Schemata“ heranziehen. Dort erkläre ich zunächst in einem ausführlichen Methodik-Kapitel das Handwerkszeug juristischen Arbeitens, bevor in einem staatsrechtlichen und einem verwaltungsrechtlichen Kapitel Fallbeispiele mit Musterlösungen (und Erläuterungsspalte zum methodischen Vorgehen) angeboten werden. Da die juristischen Anteile bei nichtjuristischen Studiengängen im Rahmen der Bachelor-/Masterstruktur aber oft auf die reine Stoffvermittlung reduziert worden sind und deshalb in Klausuren keine schulmäßigen Falllösungen mehr verlangt werden, dürfte die in diesem Buch gebotene überblicksartige Stoffdarstellung für die Studierenden nichtjuristischer Studiengänge genügen, während die Jurastudierenden auch die Falllösungsmethodik einüben müssen. Deshalb empfiehlt sich für diese Zielgruppe auch die Anschaffung des Fallbearbeitungsbuchs.

Hinweis zur Zitierweise von Normen:

Werden in diesem Buch Gesetzesstellen angegeben, erfolgt die Bezeichnung von Absätzen in der Regel mit römischen Ziffern (ohne den Zusatz „Abs.“), von Unterabsätzen mit dem vorangestellten Zusatz „UA“, von Sätzen (nur) mit einer arabischen Zahl (ohne den Zusatz „Satz“ oder „S.“) und von Halbsätzen mit dem vorangestellten Zusatz „HS“.

2.Inhalt und Aufbau

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Die fünf Kapitel des Buches decken die wichtigsten Teilfächer des Öffentlichen Rechts mit ihrem jeweiligen Prozessrecht ab:

Abbildung 1:

Teilgebiete des Öffentlichen Rechts

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a)Europarecht (Kap. 1)

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Im ersten Kapitel wird das Europarecht (genauer: das europäische Unionsrecht) behandelt. Damit trägt der Aufbau der dominierenden Bedeutung des überstaatlichen Rechts Rechnung. Denn das Europarecht ist inzwischen nicht nur qualitativ (wegen seines Anwendungsvorrangs vor dem nationalen Recht), sondern auch quantitativ (wegen seiner umfangreichen Regelungsfülle) in vielen Rechtsbereichen von maßgeblicher Bedeutung. Viele Gesetze, die der äußeren Form nach als deutsches Recht daherkommen, sind nur noch nationale Umsetzungsakte europarechtlicher Vorgaben (was inzwischen sogar für Teile des guten alten BGBs gilt[2]). Deshalb trifft die von Europaabgeordneten immer wieder gern zitierte Aussage zu, dass die (politische) Musik (für Deutschland) zwar in Berlin spielt, aber in Brüssel komponiert wird.

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Das europarechtliche Kapitel behandelt zunächst die Grundlagen, was vor allem die historische Entwicklung und den Rechtscharakter betrifft. Es folgt eine Darstellung der wichtigsten Ziele der EU, zu denen vor allem der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ sowie der Europäische Binnenmarkt zählen. Anschließend werden die für europäische Entscheidungsprozesse maßgeblichen Organe erläutert. Dabei handelt es sich um den Europäischen Rat, den (Minister-)Rat, das Parlament, die Kommission und den Europäischen Gerichtshof; wegen ihrer faktisch hohen Bedeutung gehe ich in diesem Abschnitt auch kurz auf die Europäische Zentralbank ein. Des Weiteren werden die Rechtssetzung der EU und die dafür geltenden Verfahrensvorschriften behandelt. In diesem Zusammenhang spielt auch das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht eine Rolle. Von besonderer Bedeutung sind außerdem die den Binnenmarkt maßgeblich konstituierenden „Grundfreiheiten“ sowie – in zunehmendem Maß – auch die EU-Grundrechtecharta (GRC), die hier jeweils in einem eigenen Abschnitt behandelt werden.

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Daneben gibt es mit dem Völkerrecht noch ein weiteres Teilrechtsgebiet des Öffentlichen Rechts im internationalen Kontext (siehe unten, Rn. 20), ohne allerdings in diesem Buch erläutert zu werden. Dieses Teilrechtsgebiet ist in vielerlei Hinsicht durch Besonderheiten geprägt und zugleich in den Rechtsmodulen nichtjuristischer Bachelorstudiengänge nicht präsent. Ebenso wenig zählt es noch zum Pflichtstoff des ersten juristischen Staatsexamens (vgl. § 8 II JAPrO BW). Zudem wirkt es sich wesentlich weniger (bzw. sehr viel mittelbarer) als das Europarecht auf das „Alltagsrecht“ aus. In der Abwägung zwischen dem Nachteil einer fachlichen Lücke und dem Vorteil einer stringenteren Ausbildungsrelevanz und kompakteren Darstellung dieses Lehrbuches habe ich mich deshalb zugunsten Letzterem entschieden.

b)Staatsrecht (Kap. 2 und 3)

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Der staatsrechtliche Teil gliedert sich in zwei Kapitel. So wird zunächst in Kapitel 2 die Staatsordnung erläutert. Dabei geht es um die Staatsziele, um die Organisation der deutschen Staatlichkeit mit Darstellung der Bildung und Aufgaben der einzelnen Verfassungsorgane (vorrangig auf Bundesebene), um das Gesetzgebungssystem mit unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie das Gesetzgebungsverfahren, und schließlich um den Aufbau und die Organisation der Verwaltung. Im letzten Abschnitt von Kapitel 2 geht es dann um den Aufbau der Gerichtsbarkeit und um die prozessrechtliche Seite des Staatsrechts. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Verfahrensarten des Bundesverfassungsgerichts.

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Weil das deutsche Staatsrecht – insbesondere das GG – sich aber nicht auf ein reines Organisationsstatut beschränkt (wie das etwa bei der Bismarck-Verfassung von 1871 noch der Fall war), sondern auch ein Wertesystem begründet, widmet sich Kapitel 3 den Grundrechten, die die Werteordnung des GG bilden. Dazu zählen die für Grundrechte geltenden allgemeinen Regeln und Prinzipien (die sog. Grundrechtslehren) sowie eine Erläuterung der bedeutenderen Einzelgrundrechte.

c)Verwaltungsrecht (Kap. 4 und 5)

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Der dritte Block des Buches gilt dem Verwaltungsrecht, das zwei Kapitel umfasst. Damit wird die Grundstruktur des Verwaltungsrechts aufgegriffen, die sich in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht einteilen lässt. Zum allgemeinen Verwaltungsrecht, das den Gegenstand von Kapitel 4 bildet, gehören alle verwaltungsrechtlichen Grundregeln und -prinzipien, die (zumindest grundsätzlich)[3] unabhängig von der konkreten Verwaltungsmaterie – also „allgemein“ – gelten. Man kann das allgemeine Verwaltungsrecht auch als die „vor die Klammer gezogenen“ Regeln begreifen, während in der Klammer dann die einzelnen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts stehen. Zu diesen allgemeinen Regeln vor der Klammer gehören Grundfragen des Verwaltungsaufbaus und der Verwaltungsorganisation, die Verwaltungsprinzipien, das Verwaltungsinstrumentarium, die dafür geltenden Verfahrensregeln und – last but not least – das Verwaltungsprozessrecht.

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Das „innerhalb der Klammer“ stehende besondere Verwaltungsrecht umfasst demgegenüber nun die schier unübersehbare Fülle der verschiedenen Sonderregeln für die einzelnen Fachgebiete, auf denen Verwaltungshandeln stattfindet. Zu diesen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts gehören beispielsweise das Baurecht, das Beamtenrecht, das Eisenbahnrecht, das Luftverkehrsrecht, das Naturschutzrecht, das Polizeirecht, das Raumordnungsrecht, das Schulrecht, das Steuerrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Wasserrecht, das Wehrrecht, usw. Es liegt auf der Hand, dass auch nur eine überblicksmäßige Darstellung aller Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts jedes Buch – erst recht dieses hier – sprengen würde. Deshalb behandelt Kapitel 5 exemplarisch nur einige wenige Fachverwaltungsgebiete. Die Auswahl dieser Gebiete erfolgte anhand der Themenschwerpunkte juristischer Vorlesungen in Bachelor-Studiengängen: Wirtschaftsrecht für die Studierenden wirtschaftswissenschaftlicher Fächer, Planungsrecht für Studierende umwelt- und planungswissenschaftlicher Disziplinen sowie Kommunalrecht für Studierende mit politik-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung.

II.Standort des Öffentlichen Rechts

1.Jura ist überall!

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Eine besondere Faszination des Rechts besteht in seiner Allgegenwärtigkeit in allen Bereichen unseres Lebens. Von der Wiege bis zur Bahre, im Berufsleben wie im Privatleben, in Deutschland wie an jedem anderen Ort der Welt, stehen wir in Rechtsbeziehungen und nehmen viele rechtlich erhebliche Handlungen vor, ohne dass wir uns dessen bewusst wären. Natürlich weiß jeder, dass es etwas mit dem Recht zu tun hat, wenn man z.B. ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit bezahlen muss, eine Körperverletzung begangen hat, heiratet, ein Auto kauft, eine Arbeitsstelle antritt, in den Genuss einer Erbschaft gelangt, BAföG bekommt oder eine Gaststättenkonzession erhält.

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Doch noch viele andere Dinge sind rechtlich erheblich und geregelt, so z.B. wenn man getauft wird (Begründung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft, u.U. mit der späteren Folge einer Kirchensteuerpflicht), in die Schule kommt (Beaufsichtigungsvertrag, Erfüllung der Schulpflicht) und dort Zensuren erhält (behördliche Vorbereitungsmaßnahmen für einen Verwaltungsakt, nämlich die Versetzung bzw. Nichtversetzung), eine Zeitung am Kiosk kauft (drei Verträge: ein Kaufvertrag und jeweils ein Übereignungsvertrag für die Zeitung und das Geld), mit der Straßenbahn fährt (Beförderungsvertrag bzw. Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB), als Autofahrer den befreundeten Fußgänger mit einer Hupe grüßt (Ordnungswidrigkeit) oder seine Schreibtischlampe brennen lässt (Höhe des Entgeltanspruchs des Elektrizitätswerks). Auch Ihre Arbeit mit diesem Buch hat vermutlich eine rechtliche Grundlage: Entweder haben Sie es gekauft (drei Verträge, s.o.), ausgeliehen (Leihvertrag) oder für Ihre persönliche Nutzung kopiert (urheberrechtlich relevante Vervielfältigung, die als Privatkopie gem. § 53 UrhG ausnahmsweise erlaubt ist).

2.Struktur der Gesamtrechtsordnung

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Mit dieser Allgegenwärtigkeit des Rechts ist natürlich eine nicht mehr zu überschauende Anzahl an Normen verbunden. Um dennoch sich einen gewissen Überblick über das System verschaffen zu können, werden die Normen in Rechtsgebieten systematisch gebündelt und damit in einer Gesamtstruktur erfasst. Eine mögliche Darstellung dieser Struktur sieht wie folgt aus:[4]

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Abbildung 2:

Struktur der Gesamtrechtsordnung

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a)Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht

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Die Kernunterscheidung der juristischen Teildisziplinen erfolgt zwischen dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht. Das Zivilrecht erfasst die Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen gelten; der Staat – jedenfalls in seiner Sonderrolle als Hoheitsträger – spielt hier keine Rolle. Deshalb könnte man in diesem Sinn das zentrale Gesetz des Zivilrechts, das BGB, auch mit „Bürger gegen Bürger“ übersetzen.[5] Der weit verstandene Begriff des Öffentlichen Rechts (i.w.S.) hingegen gilt für die Rechtsnormen, bei denen der Staat als Hoheitsträger ins Spiel kommt – sei es „unter sich“ (z.B. ein Konflikt von Staatsorganen), sei es im Verhältnis zum Bürger. In einer weiteren Begriffsdifferenzierung unterscheidet man zwischen dem Strafrecht, in dem der Staat besonders massiv in die Rechtssphäre des Bürgers eingreift (weshalb man hier das zentrale Gesetz, das StGB, funktional mit „Staat gegen Bürger“ übersetzen kann), und dem Öffentlichen Recht im engeren Sinn. Dieses engere Begriffsverständnis bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch unter Juristen das Öffentliche Recht, weshalb auch in diesem Buch unter „Öffentlichem Recht“ stets das im engeren Sinn verstanden wird.

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Zur Abgrenzung von Zivilrecht und Öffentlichem Recht hat die Rechtswissenschaft verschiedene Theorien entwickelt.

Nach der Subordinationstheorie liegt öffentliches Recht vor, wenn das maßgebliche Rechtsverhältnis durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis (statt einer Gleichordnung auf Augenhöhe) geprägt ist. Das ist der Fall, wenn eine Seite – z.B. eine Behörde – einseitig entscheidet.

Nach der Interessentheorie liegt öffentliches Recht vor, wenn der fragliche Sachverhalt im Allgemeinwohlinteresse (anstelle des Individualinteresses) liegt.

Und die Sonderrechtstheorie gelangt zum öffentlichen Recht, wenn auf mindestens einer Seite des Rechtsverhältnisses ein Hoheitsträger steht, der auf Grund eines Sonderrechtes handelt. Ein Sonderrecht ist eine Norm, die nicht jedermann, sondern nur Hoheitsträger zu einem bestimmten Handeln ermächtigt.

Die Abgrenzung ist immer nach allen drei Theorien vorzunehmen, weil nicht selten die einzelnen Theorien zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

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Beispiel:

So agieren zwei Gemeinden bei einem Vertragsschluss zum gemeinsamen Betrieb einer Kläranlage zwar auf Augenhöhe, also ohne Über-/Unterordnung. Aber zum einen liegt die Abwasserentsorgung im Allgemeininteresse und zum anderen nehmen die Gemeinden hier die hoheitliche Aufgabe der Abwasserentsorgung als Sonderrecht wahr, weshalb ihr Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur ist.

Wenn der privatrechtlich organisierte TÜV die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs bescheinigt, handelt zwar eine private Rechtsperson und kein Hoheitsträger. Das kann der TÜV aber nur, weil er mit dieser hoheitlichen Aufgabe beliehen worden ist, weshalb auch hier ein Sonderrecht vorliegt (§ 29 II StVZO). Zudem entscheidet der TÜV einseitig (also nicht etwa auf dem Verhandlungsweg) über die Plakettenerteilung, weshalb hier auch ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt. Schließlich liegt die Verkehrssicherheit der zugelassenen Fahrzeuge im Allgemeininteresse. Somit liegt auch hier öffentliches Recht vor.[6]

b)Zwischen- und überstaatliche Ebene

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Sowohl dem Zivilrecht als auch dem Öffentlichen Recht (i.e.S.) lassen sich Rechtsgebiete auf zwischen- und übernationaler Ebene einerseits und auf nationaler Ebene andererseits zuordnen. So gibt es im Zivilrecht das „Internationale Privatrecht (IPR)“. Dabei handelt es sich um Normen des internationalen oder – anders als die etwas unglückliche Bezeichnung vermuten lässt – des nationalen Rechts, mit denen in grenzüberschreitenden Fällen geklärt werden kann, welches nationale Recht anzuwenden ist. Streitet sich z.B. eine deutsche mit einer österreichischen Schifffahrtsgesellschaft vor einem deutschen Gericht darüber, wer Eigentümerin eines kleinen Passagierschiffs ist, dessen Heimathafen in Romanshorn (CH) am Bodensee ist, gilt für diesen Rechtsstreit schweizerisches Recht. Denn Art. 45 I Nr. 2 EGBGB erklärt dafür das Recht des Heimathafens für maßgeblich.[7]

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Im Öffentlichen Recht gibt es auf der internationalen Ebene zum einen das Völkerrecht. Dieses umfasst die Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse unter den souveränen Staaten und Staatenverbindungen maßgeblich sind. Dazu gehören sowohl multilaterale Verträge wie die Charta der Vereinten Nationen, als auch bi- oder trilaterale Verträge von zwei oder drei Staaten wie z.B. Doppelbesteuerungs- oder Auslieferungsabkommen. In diesen Fällen gehen souveräne Staaten ohne Souveränitätsverzichte freiwillige Rechtsbindungen gegenüber anderen Staaten ein. Zum anderen gibt es das bereits angesprochene Europarecht, das wegen der Souveränitätsverzichte der EU-Mitgliedstaaten in den verschiedenen Europäischen Verträgen eine überstaatliche Rechtsbindung gegenüber den Mitgliedstaaten entfaltet (hierzu näher nachfolgend Kapitel 1).

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Das Strafrecht kennt als Normen des internationalen Rechts das Völkerstrafrecht, das jedoch nur einen sehr engen Anwendungsbereich hat. Denn dieses erfasst nur die „schwersten Verbrechen […], welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (Art. 5 I IStGH-Statut). Für sonstige Strafdelikte gibt es keine unmittelbar geltenden Normen internationalen Rechts. Zwar existieren internationale Abkommen wie z.B. das Cybercrime-Abkommen,[8] die aber keine Strafbarkeitsnormen enthalten, sondern nur Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten, bestimmte Strafbarkeitsnormen zu erlassen. Auch ein internationales Kollisionsrecht gibt es im Strafrecht nicht. Vielmehr bestimmt jeder Staat seinen Strafanspruch durch seine nationale Strafrechtsordnung selbst. Das kann im Extremfall sogar zur Folge haben, dass ein Täter wegen derselben Tat in verschiedenen Ländern mehrfach bestraft werden kann (was innerstaatlich wegen Art. 103 III GG ausgeschlossen ist, sog. „ne bis in idem“).

c)Nationale Ebene

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Auf nationaler Ebene ist das Zivilrecht unstreitig das größte und praktisch wichtigste Teilrechtsgebiet. Grund dafür ist, dass nahezu alle Menschen fast täglich privatrechtlich aktiv sind (und sei es nur beim morgendlichen Kauf eines Pappbechers mit Kaffee oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel), was im Öffentlichen Recht und – gottseidank – erst recht im Strafrecht wesentlich weniger der Fall ist.

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Zum Zivilrecht gehört im deutschen Recht zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen fünf Büchern, die die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, Grundsätze des Vertragsrechts und einzelne Vertragstypen wie z.B. Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag, sachenrechtliche Kategorien wie Eigentum und Besitz, familienrechtliche Fragen wie Verwandtschaft, Ehe und Scheidung sowie das Erbrecht regeln. Hinzu kommen zahlreiche Nebengesetze, von denen nur wenige beispielhaft zu nennen sind: das Handelsgesetzbuch (HGB), das für den kaufmännischen Bereich besonders wichtig ist, das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Insolvenzordnung (InsO). Auch das Arbeitsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet.

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Das Öffentliche Recht umfasst auf nationaler Ebene im Schwerpunkt das Staats- und Verwaltungsrecht, wie das bereits im Zusammenhang mit dem Aufbau des Buches näher erläutert wurde (s.o., Rn. 8–11).

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Zum deutschen Strafrecht gehört vorrangig das als Kernstrafrecht bezeichnete Strafgesetzbuch (StGB), das (ähnlich wie im Verwaltungsrecht) einen allgemeinen und einen besonderen Teil kennt. Der allgemeine Teil regelt generelle, deliktsunabhängige Strafrechtskategorien wie die Versuchsstrafbarkeit, Formen der Täterschaft und der Teilnahme (Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe), Notwehr und Notstand oder die Verjährungsvorschriften. Im besonderen Teil sind demgegenüber die einzelnen Strafdelikte in verschiedenen Deliktsgruppen jeweils näher beschrieben und mit Strafandrohungen versehen. So umfassen beispielsweise die „Straftaten gegen das Leben“ unter anderem den Mord, den Totschlag, die Tötung auf Verlangen, den Schwangerschaftsabbruch, die Aussetzung und die fahrlässige Tötung (§§ 211–222 StGB).

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Daneben gibt es noch zahlreiche Einzeldelikte, die nicht im StGB, sondern in verschiedenen Fachgesetzen enthalten sind. Hierzu zählen etwa die im Urheberrechtsgesetz geregelte strafbare Urheberrechtsverletzung (§§ 106–111 UrhG) oder die in der Abgabenordnung unter Strafe gestellte Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Diese fachgesetzlich normierten Strafdelikte bezeichnet man zusammenfassend als Nebenstrafrecht, für das aber der allgemeine Teil des Kernstrafrechts ebenso gilt.

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Trotz zahlreicher dogmatischer Unterschiede[9] gehört zu einem weiteren Strafrechtsbegriff im Sinne eines Sanktionsrechts schließlich noch das Ordnungswidrigkeitenrecht, das vor allem im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt ist. Vereinfacht gesagt betrifft dies die kleineren Regelverstöße, die der Staat zwar sanktioniert (hauptsächlich mit Geldbußen), ohne aber damit einen „sozialethischen Tadel“ mit Eintragung im Führungszeugnis zu verbinden – etwa wenn jemand das Auto falsch parkt oder zu schnell fährt.

d)Normenhierarchie

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Die große Vielfalt an Normen und Normgebern schlägt sich in einer fein ziselierten Rangordnung nieder, wobei eine höherrangige Norm eine niederrangige im Regelfall verdrängt (s.u., Rn. 210 f.) oder sogar unwirksam werden lässt.

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Die zentrale Abfolge der Hierarchiestufen orientiert sich daran, von welcher Ebene das Recht gesetzt wird: Ganz oben steht das dem nationalen Recht übergeordnete Recht der Europäischen Union