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Dieses Buch ist in erster Linie für Studierende nicht-juristischer Studiengänge geschrieben. Es eignet sich vor allem für Bachelor-Studierende, aber auch für Master- oder Lehramtskandidaten. Wer also z.B. Wirtschafts-, Politik-, Sozial- oder Planungswissenschaften studiert und sich dabei auch mit dem Öffentlichen Recht befassen will, bekommt hier eine überblicksartige Einführung in dieses Fach. Dabei werden alle wichtigen Probleme der Hauptgebiete des Öffentlichen Rechts – vom Europarecht über das Staatsrecht bis zum Verwaltungsrecht – behandelt. Mit einer möglichst unjuristischen Sprache und mit 165 grafischen oder tabellarischen Übersichten werden die Themen so aufbereitet, dass der Einstieg in das fremde Fach leichter fällt und die Inhalte besser "gespeichert" werden können. Aber auch Jura-Studierende, die in den ersten ein bis drei Semestern einen "sanften" Einstieg in das Öffentliche Recht suchen, werden von diesem Buch profitieren. Denn zum einen werden hier viele klausurrelevante Problemstellungen der Anfängerklausuren in verständlicher Weise erläutert. Und zum anderen enthalten die meisten Abschnitte einen Vertiefungshinweis auf weiterführende Lehrbücher. Mit Verständnisfragen (und Hinweisen, wo im Buch die Antwort zu finden ist) wird am Ende eines jeden Abschnitts allen Nutzern die Möglichkeit geboten, ihren Lernerfolg zu überprüfen und – soweit nötig – zu optimieren.
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Staats-, Europa- und Verwaltungsrechtfür Bachelor und Staatsexamen
von
Volker M. Haug
3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
www.cfmueller.de
Öffentliches Recht im Überblick › Autor
Ministerialrat a.D. Prof. Dr. iur. Volker M. Haug ist seit 2019 Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht sowie Direktor des Instituts für Parlamentsrecht und Normsetzung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Außerdem lehrt er seit 2003 als Honorarprofessor an der Universität Stuttgart und ist als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. Vor dem Wechsel nach Ludwigsburg war er viele Jahre mit verschiedenen Leitungsfunktionen baden-württembergischer Ministerien und mit dem Aufbau der rechtswissenschaftlichen Abteilung an der Universität Stuttgart betraut. Seine Forschungsschwerpunkte liegen vor allem in den politiknahen Gebieten des Öffentlichen Rechts (Parlaments-, Gesetzgebungs-, Partizipations- und Föderalismusrecht) sowie im Hochschul-, Medien- und Internetrecht. Zu seinen Publikationen und Herausgeberschaften zählen die Lehrbücher „Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht“ und „Grundwissen Internetrecht“ sowie der Kommentar zur Landesverfassung von Baden-Württemberg und das Praxis-Handbuch „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“. Bibliografische
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-9289-9
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598
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Dieses juristische Lehrbuch möchte alle Studierenden ansprechen, die bislang noch nicht näher mit „Jura“ in Berührung gekommen sind, sich nun aber mit dem Öffentlichen Recht (zum Begriff siehe Seite 6 f.) – beschäftigen wollen oder müssen. So wendet sich dieses Buch insbesondere an alle Studierenden nichtjuristischer Studiengänge (Bachelor oder Master) – z.B. in den Wirtschafts-, Politik-, Sozial-, Planungs- oder Ingenieurwissenschaften –, die öffentlich-rechtliche Inhalte haben. Genauso eignet es sich für Anfängerinnen und Anfänger im klassischen Jura-Studium, die einen verständlichen Einstieg in das Öffentliche Recht suchen. In beiden Fällen gilt: Wer (noch) nicht juristisch-fachlich sozialisiert ist, ist hier richtig.
Denn die ebenso zahlreichen wie guten „normalen“ Jura-Lehrbücher im öffentlichen Recht bilden bereits die hohe Komplexität des Faches ab, indem sie entweder sehr umfangreich, sehr anspruchsvoll oder aber auf viele Teilgebiets-Bücher aufgeteilt sind. Demgegenüber fristet das Angebot an eingängiger Einstiegs- und Überblicksliteratur – ohne deswegen oberflächlich oder völlig trivial zu sein – ein stiefmütterliches Schattendasein. Dem möchte ich mit diesem Buch entgegenwirken. Hier werden alle wichtigen Teilgebiete des Öffentlichen Rechts – vom Europarecht über das Staatsrecht bis hin zum Verwaltungsrecht – quasi aus einer Gesamtperspektive dargestellt. Dabei versuche ich, in einer möglichst „unjuristischen“ Sprache die Grundlinien und großen Zusammenhänge zu erläutern, ohne mich in juristische Fachdetails zu verlieren oder Vollständigkeit zu erreichen. Im Vordergrund steht daher ein Überblickscharakter, ergänzt durch die Darstellung ausgewählter, besonders relevanter Problemstellungen. Aus meiner mittlerweile über 25jährigen Lehrerfahrung ist mir auch bekannt, dass grafische und tabellarische Darstellungen das Verständnis oft mehr erleichtern, als lange Erläuterungstexte. Deshalb enthält dieses Buch – jedenfalls für die Verhältnisse juristischer Literatur – ungewöhnliche viele optische Lernhilfen und Tabellen. Und für den Fall, dass jemand mehr wissen will, enthält (fast) jeder Abschnitt einen vertiefenden Literaturhinweis auf ein jeweils einschlägiges Teilgebiets-Lehrbuch aus der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ oder „Schwerpunkte“ und teilweise auch andere weiterführende Hinweise. Die nunmehr dritte Auflage führt diese bewährte Konzeption in erweiterter Form fort, so dass nun alle wichtigen Grundrechte in dieser Überblicksdarstellung erläutert werden.
Trotz aller Bemühungen ist nichts so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Egal, ob Sie wichtige Inhalte vermissen, ob Sie Ideen für eine bessere Darstellung haben oder ob Sie auch nur (unvermeidliche) Druck- und Schreibfehler entdecken – ich freue mich über jedes Feedback ([email protected]). Besonders bedanken möchte ich mich bei allen, die durch Hinweise, Diskussionen und Kritik zum Gelingen des Werkes beitragen haben. Ebenso danke ich Christian Lenz vom C.F. Müller Verlag für die gute Betreuung. Gewidmet ist dieses Buch – wie die Vorauflagen – meiner Mutter, die daran vermutlich bemängelt hätte, dass es keinen Spannungsbogen enthält. Dennoch (oder erst recht) wünsche ich allen, die mit diesem Buch arbeiten, eine gute Bewältigung des eventuellen „Kulturschocks“ bei ihrer ersten Begegnung mit dem (wie ich finde) sehr spannenden Fach „Recht“ und viel Erfolg im Studium!
Ludwigsburg, im Januar 2021 Volker M. Haug
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abbildungen
Einführung
I.Konzeption des Buches
1.Ziele
2.Inhalt und Aufbau
a)Europarecht (Kap. 1)
b)Staatsrecht (Kap. 2 und 3)
c)Verwaltungsrecht (Kap. 4 und 5)
II.Standort des Öffentlichen Rechts
1.Jura ist überall!
2.Struktur der Gesamtrechtsordnung
a)Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht
b)Zwischen- und überstaatliche Ebene
c)Nationale Ebene
d)Normenhierarchie
Erstes KapitelEuroparecht
I.Grundlagen der EU
1.Entstehungsgeschichte
a)Gründung der drei europäischen Gemeinschaften (1951–1957)
b)Vertrag von Maastricht (1992), insbesondere Gründung der Europäischen Union
c)Vertrag von Nizza (2001) und starke Erweiterung der Union
d)Vertrag von Lissabon (2007)
e)Zusammenfassende Übersicht
2.Grenzen des Integrationsprozesses
a)Brexit
b)Rechtsprechung des BVerfG
3.Rechtscharakter
4.Unionsbürgerschaft
5.Abgrenzung zum Europarat
II.Ziele der EU
1.Zielbestimmungen des Art. 3 EUV
2.Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR)
a)Einzelne Ausprägungen
b)Problem der nationalen Souveränitätsrechte
3.Binnenmarkt
a)Bedeutung und Begriff
b)Wesentliche Umsetzungsinstrumente
4.Weitere Ziele im Überblick
a)Sozialpolitische Zielsetzungen
b)Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt und Solidaritätsprinzip
c)Übrige Ziele
III.Organe der Union
1.Überblick
2.Europäisches Parlament
a)Bedeutung und Zusammensetzung
b)Parlamentsrechtliche Eckpunkte
aa)Wahlrecht
bb)Abgeordnetenrecht
cc)Geschäftsordnung
c)Hauptfunktionen
aa)Rechtssetzungsfunktion
bb)Budgetfunktion
cc)Kreationsfunktion
dd)Kontrollfunktion
ee)Fazit
3.Europäischer Rat
4.(Minister-)Rat
a)Bedeutung und Zusammensetzung
b)Arbeitsweise
aa)Vorsitz
bb)Mehrheitserfordernisse
c)Hauptaufgaben
aa)Koordinierung
bb)Rechtssetzung
cc)Budget
dd)Organisation und Personal
ee)Kontrolle
ff)Außenvertretung
5.Kommission
a)Bedeutung und Zusammensetzung
b)Hauptaufgaben
aa)Exekutivfunktionen
bb)„Hüterin der Verträge“ (Kontrolle)
cc)Rechtssetzung
dd)Außenvertretung
c)Regierungsähnlicher Charakter
6.Gerichtshof der Europäischen Union
a)Aufgabe und Struktur
aa)Begriff
bb)Instanzenzug
cc)Zuständigkeiten
dd)Besetzung
b)Verfahrensarten
7.Europäische Zentralbank
8.Rechnungshof
9.Problem Demokratiedefizit
IV.Unionsrecht
1.Kategorien des Unionsrechts
a)Primärrecht
aa)Inhalt
bb)Verfahren
cc)Wirkung
b)Sekundärrecht
aa)Inhalt
bb)Handlungsformen
(a)Verordnung
(b)Richtlinie
(c)Beschluss
cc)Verfahren
c)Tertiärrecht
2.Rechtssetzung
a)Kompetenzordnung
b)Verfahren
3.Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht
a)Vorrangstellung des Unionsrechts
b)Begründung des Unionsrechtsvorrangs
c)Problem der Kompetenzgrenzen (Ultra-vires-Kontrolle)
V.Grundfreiheiten
1.Allgemeine Grundsätze
a)Funktion
b)Anwendungsvoraussetzungen
aa)Markt- bzw. Wettbewerbsbezug
bb)Grenzüberschreitender Charakter
c)Schutzbereich
aa)Personeller Schutzbereich
bb)Sachlicher Schutzbereich
cc)Keine Bereichsausnahme
d)Eingriff
aa)Maßnahme eines Verpflichteten
bb)Diskriminierung
cc)Beschränkungsverbot
dd)Schutzpflichten
e)Rechtfertigung (Schranken)
f)Untersuchungsaufbau
g)Folgen bei einem Verstoß gegen eine Grundfreiheit
2.Warenverkehrsfreiheit
3.Personenverkehrsfreiheiten
a)Arbeitnehmerfreizügigkeit
b)Niederlassungsfreiheit
4.Dienstleistungsfreiheit
5.Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
a)Kapitalverkehrsfreiheit
b)Zahlungsverkehrsfreiheit
VI.Grundrechte-Charta
1.Historische Entwicklung
2.Wesentliche Inhalte
3.Anwendbarkeit
a)Vielfalt der Grundrechtskataloge
b)Anwendbarkeit der verschiedenen Grundrechtsordnungen
aa)Grundrechte-Charta und GG
(a)Durchführung des Unionsrechts ohne nationale Spielräume
(b)Durchführung des Unionsrechts mit nationalen Spielräumen
bb)EMRK
cc)Übersicht:
Zweites KapitelStaatsordnung
I.System des Staatsrechts
II.Staatsziele
1.Überblick: Staatsstrukturprinzipien und Staatsprogrammsätze
2.Demokratieprinzip
a)Volkssouveränität
b)Politisch-kommunikative Freiheiten
c)Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz
d)Legitimationsgrundlage der Staatsgewalt
e)Wehrhaftigkeit
3.Rechtsstaatsprinzip
a)Materieller Rechtsstaat
aa)Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:
bb)Rechtssicherheit:
b)Formeller Rechtsstaat
aa)Gewaltenteilung
bb)Gesetzmäßigkeitsprinzip
4.Föderalismusprinzip
a)Eigenstaatlichkeit der Länder
b)Bundestreue
5.Sozialstaatsprinzip
6.Republikprinzip
7.Staatsprogrammsätze
a)Umwelt- und Tierschutz
b)Europäische Integration
c)Gleichberechtigung
III.Verfassungsorgane
1.Die Staatsorganisation im Überblick
2.Bundestag
a)Bedeutung, Wahlrecht und Zusammensetzung
aa)Wahlrechtsgrundsätze
bb)Mandatsverteilung
cc)Diskontinuität
b)Arbeitsweise
aa)Binnenstruktur
bb)Stellung der Abgeordneten
cc)Beschlussfähigkeit und Geschäftsordnung
dd)Mehrheitsbegriffe
c)Hauptfunktionen
aa)Gesetzgebung
bb)Budget
cc)Kreation
dd)Kontrolle
3.Bundesrat
a)Bedeutung und Zusammensetzung
b)Arbeitsweise
aa)Verwaltungsdominanz und politische Instrumentalisierung
bb)Kontinuitätsprinzip
cc)Imperatives Mandat
dd)Gebot der einheitlichen Stimmabgabe
c)Hauptfunktionen
aa)Gesetzgebung
bb)EU-Angelegenheiten
cc)Verwaltung
4.Bundesregierung
a)Bedeutung und Zusammensetzung
b)Bestellung und Abberufung
aa)Regelfall der Kanzlerwahl
bb)Konstruktives Misstrauensvotum als Sonderfall der Kanzlerwahl
cc)Ernennung der Bundesminister als Abschluss der Regierungsbildung
dd)Beendigung der Amtszeit der Regierung
c)Vertrauensfrage
aa)Grundprinzip
bb)Funktionen in der politischen Praxis:
(a)Unechte („auflösungsgerichtete“) Vertrauensfrage
(b)Vertrauensfrage als Disziplinierungsmittel
d)Arbeitsweise
aa)Regierungsprinzipien
(a)Kanzlerprinzip
(b)Kabinetts- oder Kollegialprinzip
(c)Ressortprinzip
bb)Koalitionsvertrag
e)Hauptfunktionen
5.Bundespräsident
a)Bedeutung
b)Wahl und Amtsverlust
c)Bindungen und eigene Spielräume
aa)Gegenzeichnungspflicht
bb)Verfassungsorgantreue
cc)Prüfungsrecht
d)Hauptfunktionen
aa)Staatsnotar
bb)Repräsentant
cc)Orientierungsgeber
dd)Krisenmanager
6.Bundesverfassungsgericht
a)Bedeutung
b)Zusammensetzung und Struktur
c)Verfahrensarten
7.Sonstige Verfassungsorgane
a)Gemeinsamer Ausschuss
b)Vermittlungsausschuss
c)Bundesversammlung
IV.Gesetzgebung
1.Gesetzgebungskompetenzen
a)Träger der Gesetzgebungskompetenzen
b)System und Arten der Gesetzgebungskompetenzen
aa)Länderkompetenzen
bb)Geschriebene Bundeskompetenzen
cc)Ungeschriebene Bundeskompetenzen
2.Gesetzgebungsverfahren
a)Einleitungsverfahren
b)Hauptverfahren
aa)Parlamentarisches Verfahren
bb)Bundesratsverfahren
cc)Vermittlungsverfahren
dd)Abschließende Befassung von Bundestag und Bundesrat
c)Schlussverfahren
V.Verwaltung
1.Kompetenzrechtliches Grundprinzip
2.Einzelformen des Gesetzesvollzugs
a)Vollzug von Landesgesetzen
b)Regelfall beim Vollzug von Bundesgesetzen
c)Ausnahmefälle beim Vollzug von Bundesgesetzen
aa)Durch die Länderverwaltung im Bundesauftrag
bb)Durch bundeseigene Verwaltung
d)Sonderfragen
VI.Rechtsprechung
1.Bedeutung
2.Verfassungsgerichtsbarkeit
3.Fachgerichtsbarkeiten
VII.Finanzordnung
1.Bedeutung
2.Ausgabenhoheit
3.Ertragshoheit und Finanzausgleich
4.Besteuerungshoheit
Drittes KapitelWertordnung
I.Überblick
1.System der Grundrechte
2.Objektives und subjektives Recht
a)Objektives Recht
b)Subjektives Recht
aa)Abwehrfunktion („status negativus“)
bb)Teilhabe- und Leistungsfunktion („status positivus“)
cc)Teilnahmefunktion („status activus“)
3.Verfassungsbeschwerde
a)Bedeutung
aa)Zulässigkeit
bb)Begründetheit
b)Zulässigkeitsvoraussetzungen
aa)Ordnungsgemäßer Antrag, Beteiligtenfähigkeit und Frist
bb)Tauglicher Beschwerdegegenstand
cc)Beschwerdebefugnis
dd)Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität
c)Prüfungsschema
II.Grundrechtsträger und -verpflichtete
1.Das Grundrechtsverhältnis
a)Grundsatz des Bürger-Staats-Verhältnisses
b)Sonderfall der mittelbaren Drittwirkung unter Privatpersonen
aa)Keine unmittelbare Bindung von Privatpersonen an die Grundrechte
bb)Mittelbare Bindung von Privatpersonen
2.Grundrechtsträger (Grundrechtsberechtigung)
a)Natürliche Personen
b)Juristische Personen
aa)Juristische Person im verfassungsrechtlichen Sinn
bb)Inländischer Charakter
cc)Wesensmäßige Anwendbarkeit
3.Grundrechtsgebundene (Grundrechtsverpflichtung)
III.Einteilung und Anwendung der Grundrechte
1.Grundrechtsarten
2.Anwendungsfragen
a)Betroffenheit der nationalen Grundrechte
b)Grundrechtskonkurrenz
aa)Spezialitätsgrundsatz
bb)Parallele Geltung
3.Aufbau einer Grundrechtsprüfung
a)Anwendbarkeitsvoraussetzungen
b)Betroffenheit des Schutzbereichs
c)Eingriff
aa)Klassischer Eingriffsbegriff
bb)Moderner („kollateraler“) Eingriffsbegriff
d)Rechtfertigung
aa)Schranken bei Freiheits- und Justizgrundrechten
bb)Rechtfertigung bei Gleichheitsgrundrechten
e)Schranken-Schranke
f)Prüfungsschema
g)Differenzierung zwischen Rechtsgrundlage und Einzelfallanwendung
aa)Rechtsgrundlage des Eingriffs
bb)Konkrete Einzelfallanwendung
IV.Menschenwürde und Persönliche Freiheitsgrundrechte
1.Menschenwürde (Art. 1 GG)
a)Bedeutung
b)Schutzbereich und Eingriff
aa)Personell
bb)Beispiele:
cc)Eingriffe
2.Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG)
a)Bedeutung und Schutzbereich
b)Schrankentrias
c)Schranken-Schranke
3.Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG)
a)Bedeutung
b)Fallgruppen
c)Abwägung durch die Sphärentheorie
4.Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG)
a)Schutzbereich
aa)Leben
bb)Körperliche Unversehrtheit
cc)Objektive Dimension
b)Eingriff und Rechtfertigung
5.Freiheit der Person und Freizügigkeit (Art. 2 II 2, 11 GG)
a)Schutzbereich und Eingriff
aa)Personeller Schutzbereich
bb)Sachlicher Schutzbereich
cc)Eingriff
b)Rechtfertigung
6.Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
a)Schutzbereich
aa)Personell
bb)Sachlich
cc)Gewährleistungen
b)Eingriff und Rechtfertigung
7.Ehe, Familie und Kindererziehung (Art. 6 I-III, 7 II GG)
a)Schutzbereich
aa)Personell
bb)Sachlicher Schutzbereich der Ehe
cc)Sachlicher Schutzbereich der Familie
dd)Sachlicher Schutzbereich des elterlichen Erziehungsrechts
b)Eingriff und Rechtfertigung
aa)Ehe und Familie
bb)Elterliches Erziehungsrecht
8.Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
a)Schutzbereich
aa)Sachlich
bb)Personell
b)Eingriff und Rechtfertigung
V.Politisch-kommunikative Freiheitsgrundrechte
1.Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit (Art. 5 I, II GG)
a)Schutzbereiche
aa)Personell
bb)Meinungsfreiheit
cc)Informationsfreiheit
dd)Medienfreiheiten (Presse, Rundfunk, Film)
b)Eingriffe und Rechtfertigung
aa)Schrankenregelung des Art. 5 II GG
(a)Allgemeine Gesetze
(b)Jugendschutz
(c)Ehrschutz
bb)Schranken-Schranken
(a)Wechselwirkungslehre
(b)Zensurverbot
2.Kunstfreiheit (Art. 5 III GG)
a)Schutzbereich
aa)Personell
bb)Sachlich
b)Eingriff und Rechtfertigung
3.Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III GG)
a)Schutzbereich
aa)Personell
bb)Sachlich
b)Eingriff und Rechtfertigung
4.Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
a)Bedeutung und Schutzbereich
aa)Bedeutung
bb)Personeller Schutzbereich
cc)Sachlicher Schutzbereich
b)Rechtfertigung
5.Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
a)Bedeutung und Schutzbereich
b)Eingriff und Rechtfertigung
6.Asylrecht (Art. 16a GG)
a)Schutzbereich
aa)Personell
bb)Sachlich
b)Eingriff und Rechtfertigung
7.Petitionsfreiheit (Art. 17 GG)
a)Bedeutung und Schutzbereich
aa)Bedeutung
bb)Personeller Schutzbereich
cc)Sachlicher Schutzbereich
dd)Voraussetzungen und Gewährleistungsumfang
ee)Sonderfall der „Öffentlichen E-Petition“
b)Eingriff und Rechtfertigung
VI.Wirtschaftliche Freiheitsgrundrechte
1.Berufsfreiheit
a)Bedeutung und Schutzbereich
aa)Bedeutung
bb)Personeller Schutzbereich
cc)Sachlicher Schutzbereich
b)Eingriff
c)Rechtfertigung (Drei-Stufen-Lehre des BVerfG)
2.Eigentumsfreiheit
a)Bedeutung und Schutzbereich
aa)Bedeutung
bb)Personeller Schutzbereich
cc)Sachlicher Schutzbereich
b)Eingriff
c)Rechtfertigung
aa)Rechtfertigung einer Inhalts- und Schrankenbestimmung
bb)Rechtfertigung bei einer Enteignung
d)Sozialisierungsermächtigung (Art. 15 GG)
3.Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)
a)Vereinigungsfreiheit
aa)Bedeutung und Schutzbereich
(a)Personeller Schutzbereich
(b)Sachlicher Schutzbereich
bb)Eingriff und Rechtfertigung
b)Koalitionsfreiheit
aa)Bedeutung und Schutzbereich
(a)Personeller Schutzbereich
(b)Sachlicher Schutzbereich
bb)Eingriff und Rechtfertigung
VII.Gleichheits- und Justizgrundrechte
1.Gleichheitsgrundrechte
a)Bedeutung und Prüfungsaufbau
b)Gleichheitswidrigkeit
c)Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen
aa)Rechtssetzung
bb)Rechtsanwendung
d)Beispiele für zulässige und unzulässige (Un-)Gleichbehandlungen
2.Justizgrundrechte
a)Rechtsweggarantie
b)Gesetzlicher Richter
c)Abschaffung der Todesstrafe
d)Rechtliches Gehör
e)Gesetzlichkeitsgebot (nulla poena sine lege)
f)Verbot der Doppelstrafe (ne bis in idem)
g)Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug
Viertes KapitelAllgemeines Verwaltungsrecht
I.Begriff, Typen und Organisation der Verwaltung
1.Begriff und Aufgaben
a)Verwaltungsbegriff
b)Verwaltungsfunktionen
c)Verwaltungsarten
aa)Eingriffs- und Leistungsverwaltung
bb)Fiskalverwaltung
2.Verwaltungsträger und -organisation
a)Verwaltungsträger
b)Unmittelbare Staatsverwaltung
c)Mittelbare Staatsverwaltung
d)Autonome Selbstverwaltung
II.Verwaltungsprinzipien
1.Handlungsmaximen
2.Gestaltungsspielräume
a)Unbestimmte Rechtsbegriffe
b)Beurteilungsspielräume
c)Ermessen
aa)Begriff
bb)Ermessensformen
cc)Ermessenseinschränkungen
dd)Ermessensfehler
III.Verwaltungsinstrumente
1.Systematisierung der Handlungsformen
2.Normen und Vorschriften
a)Normen
b)Verwaltungsvorschriften
3.Verwaltungsakt
a)Begriff
aa)Maßnahme
bb)Behörde
cc)Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
dd)Regelung
ee)Außenwirkung
ff)Einzelfall
b)Arten
c)Nebenbestimmungen
aa)Bedeutung
bb)Systematik
cc)Nebenbestimmungen im Einzelnen
d)Verwaltungsverfahren
aa)Verfahrensarten
bb)Wichtige Bedingungen des nichtförmlichen Verwaltungsverfahrens:
e)Fehlerhaftigkeit
aa)Abgrenzung der Fehlerhaftigkeit zu den Begriffsmerkmalen eines VAs
bb)Fehlerarten im Überblick
cc)Schlicht rechtswidriger VA
(a)Ermächtigungsgrundlage
(b)Formelle Rechtmäßigkeit
(c)Materielle Rechtmäßigkeit
dd)Nichtigkeit
(a)Absatz 1 – Generalklausel (relative Nichtigkeitsgründe)
(b)Absätze 2 und 3
(c)Prüfungsaufbau
f)Außerkrafttreten
aa)Erledigung
bb)Aufhebung durch die Behörde
cc)Voraussetzungen für die behördliche Aufhebung
(a)Rücknahme eines belastenden VAs
(b)Widerruf eines belastenden VAs
(c)Rücknahme eines begünstigenden VAs:
(d)Widerruf eines begünstigenden VAs:
dd)Gerichtliche Aufhebung
4.Sonstige Instrumente
a)Öffentlich-rechtlicher Vertrag
aa)Bedeutung
bb)Begriffsmerkmale
cc)Arten
dd)Rechtmäßigkeitsanforderungen
ee)Prüfungsschema:
b)Schlichtes Verwaltungshandeln
c)Verwaltungsprivatrecht
IV.Rechtsschutz
1.Formlose Rechtsbehelfe
a)Bedeutung formloser Rechtsbehelfe
b)Die formlosen Rechtsbehelfe im Einzelnen
2.Förmliche Rechtsbehelfe
a)Bedeutung förmlicher Rechtsbehelfe
b)Gegenüber der Behörde: Widerspruch
c)Gegenüber dem Gericht: Klage
3.Voraussetzungen erfolgreicher verwaltungsgerichtlicher Klagen
a)Zulässigkeitsvoraussetzungen
aa)Verwaltungsrechtsweg
bb)Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen
cc)Statthafte Klageart
dd)Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
(a)Klagebefugnis § 42 II VwGO:
(b)Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO
(c)Klagefrist, § 74 VwGO
(d)Besonderheiten der Feststellungsklage, § 43 VwGO
b)Begründetheitsvoraussetzungen
aa)Anfechtungsklage
bb)Verpflichtungsklage
cc)Allgemeine Leistungsklage:
dd)Feststellungsklage:
Fünftes KapitelAusgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts
I.Öffentliches Wirtschaftsrecht
1.Allgemeines Gewerberecht
a)Gewerbebegriff
aa)Positiv-Merkmale („Gewerbsmäßigkeit“)
bb)Negativ-Merkmale („Gewerbsfähigkeit“)
b)Gewerbefreiheit und Gewerbearten
aa)Stehendes Gewerbe
(a)Normalfall Anzeigepflicht mit Untersagungsmöglichkeit
(b)Ausnahmefall Zulassungspflicht
bb)Reisegewerbe
cc)Marktgewerbe
2.Besonderes Gewerberecht
a)Gaststättenrecht
aa)Bedeutung
bb)Gaststättenbegriff
cc)Konzessionspflicht
b)Handwerksrecht
c)Verkehrsgewerberecht
d)Regulierungsrecht
3.Wirtschaftsinterventionsrecht
a)Öffentliche Unternehmen
aa)Begriff
bb)Arten
cc)Ordnungspolitische Einordnung
dd)Rechtliche Bindungen
b)Privatisierung
aa)Begriff
bb)Grenzen
cc)Privatisierungsstufen:
c)Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen
aa)Anwendungsvoraussetzungen
(a)Schwellenwert
(b)Öffentlicher Auftrag i.S.d. § 103 I GWB
(c)Negativmerkmale
bb)Vergabeverfahren
cc)Rechtsschutz
d)Subventionsrecht
aa)Begriff
bb)Subventionsformen
cc)Zulässigkeitsgrenzen
dd)Subventionsrechtsverhältnis
II.Kommunalrecht
1.Rechtliche Stellung der Kommunen
a)Rechtsform und Funktion im Staatsaufbau
b)Garantie der kommunalen Selbstverwaltung
aa)Inhalt
bb)Reichweite
cc)Rechtsschutz
c)Staatsaufsicht
aa)Aufsichtswahrnehmung und -arten
bb)Aufsichtsmittel im Überblick
cc)Mittel der Rechtsaufsicht im Einzelnen
(a)Informationsverlangen
(b)Beanstandung und Aufhebungs- bzw. Rückgängigmachungsverlangen
(c)Anordnungsrecht
(d)Ersatzvornahme
(e)Bestellung eines Beauftragten und Absetzung des Bürgermeisters
(f)Präventive Aufsichtsmittel
(g)Weitere Aufsichtsmittel
(h)Allgemeine Rechtsmäßigkeitsanforderungen
(i)Rechtsschutz
dd)Fachaufsicht
2.Tätigkeitsfelder der Kommunen
a)Aufgabenstruktur
b)Handlungsformen
aa)Rechtssetzung
(a)Begriff
(b)Ermächtigungsgrundlage
(c)Verfahren
(d)Rechtsmängel
(e)Rechtsschutz
bb)Öffentliche Einrichtungen
3.Kommunalverfassung
a)Bürger und Einwohner
b)Gemeinderat
aa)Stellung
bb)Selbstorganisation
cc)Aufgaben
dd)Mitglieder
(a)Wahl
(b)Hinderungsgründe
(c)Mandatsverlust
(d)Status
c)Bürgermeister
aa)Stellung und Wahl
bb)Aufgaben
(a)Vorsitz im GR
(b)Leitung der Verwaltung
d)Kommunale Willensbildung
aa)Gemeinderatsbeschluss
bb)Mitwirkung der Bürgerschaft
(a)Unterrichtungsanspruch
(b)Einwohnerversammlung
(c)Einwohnerantrag
(d)Bürgerbegehren
(e)Bürgerentscheid
(f)Rechtsschutz
e)Kommunalverfassungsstreit
III.Planungsrecht
1.Grundlagen
a)Begriff
b)Kategorien
2.Grundsatz der Planungsfreiheit
a)Bedeutung der Planungsfreiheit
b)Grenzen der Planungsfreiheit
aa)Planrechtfertigung
bb)Planerische Konfliktbewältigung und planerische Zurückhaltung
cc)Umweltprüfungen
dd)Abwägungsgebot
3.System der raumbezogenen Planungen
a)Überfachliche Gesamtplanungen
aa)Raumordnung und Landesplanung
bb)Bauleitplanung
b)Fachplanungen
aa)Überblick
bb)Planfeststellungsverfahren
c)Spannungen zwischen den Planungsarten
aa)Raumordnung/Fachplanung
bb)Raumordnung/Bauleitplanung
cc)Fachplanung/Bauleitplanung
d)Rechtsformen
4.Rechtsschutz
Stichwortverzeichnis
a.A.
andere Ansicht
a.a.O.
am angegebenen Ort
AbgG
Abgeordnetengesetz
Abs.
Absatz
A.d.ö.R.
Anstalt des öffentlichen Rechts
ADR
Ausschuss der Regionen
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AG
Amtsgericht, Aktiengesellschaft
AG VwGO BW
Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung Baden-Württemberg
AK
Arbeitskreis
AO
Abgabenordnung
AöR
Archiv des öffentlichen Rechts
APR
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
ArbG
Arbeitsgericht
ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
arg.
argumentum
AtG
Atomgesetz
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAG
Bundesarbeitsgericht
BAGE
Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
BauGB
Baugesetzbuch
BBergG
Bundesberggesetz
BBG
Bundesbeamtengesetz
BDI
Bundesverband der Deutschen Industrie
BeamtStG
Beamtenstatusgesetz
BEGTPG
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BerlVerfGH
Berliner Verfassungsgerichtshof
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGH
Bundesgerichtshof
BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
BKAG
Bundeskriminalamtgesetz
BM
Bürgermeister
BNA
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BPräsWahlG
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BRat
Bundesrat
BR-Drs.
Bundesrats-Drucksache
BReg
Bundesregierung
BSG
Bundessozialgericht
BT
Bundestag
BT-Drs.
Bundestags-Drucksache
BT-PetA-VfGrds.
Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGG
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGK
Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BMWi
Bundeswirtschaftsministerium
CR
Computer und Recht
DVO GemO BW
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
DWA
Direktwahlakt
EAG
Europäische Atomgemeinschaft
EG
Europäische Gemeinschaft
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGKS
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EigBG
Eigenbetriebsgesetz
EMRK
Europäische Menschenrechtskonvention
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
EP
Europäisches Parlament
ESVGH
Entscheidungssammlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Entscheidungen der Staatsgerichtshöfe beider Länder
EU
Europäische Union
EuG
Gericht der Europäischen Union
EuGöD
Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
EuGH
Gerichtshof der Europäischen Union
EUV
Vertrag über die Europäische Union
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EZB
Europäische Zentralbank
FG
Finanzgericht
FStrG
Fernstraßengesetz
FTG
Feiertagsgesetz
GASP
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
GastG
Gaststättengesetz
gem.
gemäß
GemA
Gemeinsamer Ausschuss
GemO
Gemeindeordnung (bei fehlendem Länderzusatz: von Baden-Württemberg)
GewO
Gewerbeordnung
GFK
Genfer Flüchtlingskonvention
GG
Grundgesetz
GKZ
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Geschäftsordnung
GR
Gemeinderat
GRC
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
GüKG
Güterkraftverkehrsgesetz
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HessVerf
Verfassung des Landes Hessen
h.M.
herrschende Meinung
HS
Halbsatz
HwO
Handwerksordnung
i.d.R.
in der Regel
i.e.S.
im engeren Sinn
IFG
Informationsfreiheitsgesetz
IM
Innenministerium
IPR
Internationales Privatrecht
IRG
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
i.S.d.
im Sinne des/der
ISTGH
Internationaler Strafgerichtshof
i.S.v.
im Sinne von
i.V.m.
in Verbindung mit
i.w.S.
im weiteren Sinn
JSE
Jura Studium & Examen (Ausbildungszeitschrift)
JZ
Juristenzeitung
KAG BW
Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg
KErzG
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
KG
Kammergericht, Kommanditgesellschaft
KGSG
Kulturgutschutzgesetz
Kom.
Kommission (EU)
KomWG BW
Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg
KomWO BW
Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg
KPD
Kommunistische Partei Deutschlands
KUG
Kunsturheberrechtsgesetz
LAG
Landesarbeitsgericht
LBO BW
Landesbauordnung Baden-Württemberg
LFGB
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LG
Landgericht
LHG BW
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
lit.
Kleinbuchstabe (bei Normzitaten)
LKrO BW
Landkreisordnung Baden-Württemberg
LplG BW
Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg
LSG
Landessozialgericht
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
LV BW
Landesverfassung Baden-Württemberg
LVG BW
Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg
MMR
MultiMedia und Recht
MStV
Medienstaatsvertrag
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
NABEG
Netzausbaubeschleunigungsgesetz
OdW
Ordnung der Wissenschaft (Zeitschrift)
ÖV
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
OLG
Oberlandesgericht
OVG
Oberverwaltungsgericht
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ParlStG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
PartG
Parteiengesetz
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
PFB
Planfeststellungsbeschluss
PFV
Planfeststellungsverfahren
PJZS
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
PolG BW
Polizeigesetz Baden-Württemberg
ProstG
Prostitutionsgesetz
PUAG
Untersuchungsausschussgesetz
RFSR
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 3 II EUV)
RGSt
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
RiWG
Richterwahlgesetz
RL
Richtlinie
Rn.
Randnummer
ROG
Raumordnungsgesetz
RVO
Rechtsverordnung
S.
Satz (bei Normzitaten)/Seite
SaatgutVG
Saatgutverkehrsgesetz
SG
Sozialgericht
sog.
sogenannte(n)
SRP
Sozialistische Reichspartei
StGB
Strafgesetzbuch
StrG BW
Straßengesetz Baden-Württemberg
StVollzG
Strafvollzugsgesetz
SUP
Strategische Umweltprüfung
TKG
Telekommunikationsgesetz
TÜV
Technischer Überwachungsverein
UA
Unterabsatz
UrhG
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
US-Verf.
Verfassung der USA
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VA
Verwaltungsakt
VerfGH BW
Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
VerfGHG BW
Verfassungsgerichtshofsgesetz Baden-Württemberg
VermA
Vermittlungsausschuss
VG
Verwaltungsgericht
VGH
Verwaltungsgerichtshof
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
ZAR
Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik
ZG
Zeitschrift für Gesetzgebung
ZParl
Zeitschrift für Parlamentsfragen
Anschütz, Gerhard/Thoma, Richard: Handbuch des Staatsrechts, Bd. 1, 1930
Bader, Johann/Funke-Kaiser, Michael/Stuhlfauth, Thomas/Albedyll, Jörg von: Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018
Battis, Ulrich: Bundesbeamtengesetz, 5. Aufl. 2017
Bergmann, Jan (Hrsg.): Handlexikon der Europäischen Union, 5. Aufl. 2015
Bull, Hans Peter/Mehde, Veit: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre, 9. Aufl. 2015
Burgi, Martin: Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019
Calliess, Christian/Ruffert, Matthias (Hrsg.): EUV/AEUV – Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta, 5. Aufl. 2016
Degenhart, Christoph: Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 36. Aufl. 2020
Ehlers, Dirk/Pünder, Hermann (Hrsg.): Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Aufl. 2015
Eichholz, Christiane: Europarecht, 3. Aufl. 2013
Fischer, Kristian/Fetzer, Thomas: Europarecht, 12. Aufl. 2019
Franke, Siegfried F.: Steuerpolitik in der Demokratie, 1993
Franke, Siegfried F.: Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. 1998
Frotscher, Werner/Kramer, Urs: Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 7. Aufl. 2019
Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin (Hrsg.): Das Recht der Europäischen Union: EUV/AEUV, 71 Erg.-Lfg. Aug. 2020
Gröpl, Christoph/Windthorst, Kay/v. Coelln, Christian: Grundgesetz – Studienkommentar, 4. Aufl. 2020
Haug, Volker: Bindungsprobleme und Rechtsnatur parlamentarischer Geschäftsordnungen, 1994
Haug, Volker M.: Grundwissen Internetrecht, 3. Aufl. 2016
Haug, Volker M.: Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018
Haug, Volker M. (Hrsg.): Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 2018
Hillgruber, Christian/Goos, Christoph: Verfassungsprozessrecht, 5. Aufl. 2020
Hoffmann-Riem, Wolfgang/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Voßkuhle, Andreas (Hrsg.): Grundlagen des Verwaltungsrechts, Band II, 2. Aufl. 2012
Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts; Band II, 3. Aufl. 2004; Band IV, 3. Aufl. 2006
Jarass, Hans D./Pieroth, Bodo: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 16. Aufl. 2020
Katz, Alfred/Sander, Gerald: Staatsrecht – Grundlagen, Staatsorganisation, Grundrechte, 19. Aufl. 2019
Kingreen, Thorsten/Poscher, Ralf: Grundrechte Staatsrecht II, 36. Aufl. 2020
Kopp, Ferdinand O./Ramsauer, Ulrich: Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Aufl. 2020
Limberger, Gerhard: Die Kompetenzen des Bundesrates und ihre Inanspruchnahme, 1982
Maunz, Theodor/Dürig, Günter (Begr.): Grundgesetz Kommentar, Loseblatt, 91. Erg.-Lfg. April 2020
Maurer, Hartmut/Waldhoff, Christian: Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020
Müller, Matthias: Kommunalrecht Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2019
Münch, Ingo von/Kunig, Philip (Hrsg.): Grundgesetz-Kommentar, 6. Aufl. 2012
Papier, Hans-Jürgen/Krönke, Christoph: Grundkurs Öffentliches Recht 2, Grundrechte, 4. Aufl. 2020
Peine, Franz-Joseph/Siegel, Thorsten: Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2020
Peucker, Martina/Bätge, Frank: Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl. 2018
Plate, Klaus/Schulze, Charlotte/Fleckenstein, Jürgen: Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2017
Ruthig, Josef/Storr, Stefan: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020
Sachs, Michael (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar, 8. Aufl. 2018
Schenke, Wolf-Rüdiger: Verwaltungsprozessrecht, 16. Aufl. 2019
Schliesky, Utz: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2014
Schmidt, Thorsten Ingo: Kommunalrecht, 2. Aufl. 2014
Schroeder, Daniela: Grundrechte, 5. Aufl. 2019
Schwarze, Jürgen u.a. (Hrsg.): EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019
Sodan, Helge/Ziekow, Jan: Grundkurs Öffentliches Recht, 8. Aufl. 2018
Streinz, Rudolf: Europarecht, 11. Aufl. 2019
Streinz, Rudolf (Hrsg.): EUV/AEUV, Beck‘sche Kurz-Kommentare, 3. Aufl. 2018
Wienbracke, Mike: Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2020
Ziekow, Jan: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020
Zippelius, Reinhold/Würtenberger, Thomas: Deutsches Staatsrecht, 33. Aufl. 2018
1Teilgebiete des Öffentlichen Rechts
2Struktur der Gesamtrechtsordnung
3Normenhierarchie
4Entwicklung der EU
5Rechtscharakter der EU
6Unionsbürgerschaft
7Europäische Union und Europarat
8Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
9Stufen wirtschaftlichen Zusammenwachsens
10Binnenmarkt
11Organstruktur der EU
12Hauptaufgaben von EP, (Minister-)Rat und Kommission (EU)
13Stufen der Mitwirkung des EP bei der Rechtssetzung
14Verfahren der Haushaltsaufstellung (EU)
15Mehrheitsbegriffe bei Ratsbeschlüssen (EU)
16Struktur, Instanzen und Zuständigkeitsverteilung beim Gerichtshof der EU
17Direktklage-Verfahren beim Gerichtshof der EU
18Demokratische Legitimation der EU
19Normenkategorien und -hierarchie
20Instrumente des Sekundärrechts
21Unterschiede und Vorteile von Verordnung und Richtlinie
22System der EU-Rechtssetzungskompetenzen
23Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU
24Begründung des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts
25Verletzung einer Grundfreiheit (Prüfungsschema)
26Warenverkehrsfreiheit
27Personenverkehrsfreiheiten
28Abgrenzung Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
29Grundrechtschutzsysteme
30Anwendbarkeit der verschiedenen Grundrechtssysteme
31System des Staatsrechts
32Staatsziele
33Ausprägungen des Demokratieprinzips
34Demokratie-Dimensionen
35Legitimation staatlichen Handelns
36Legitimationskette
37Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips
38Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
39Rückwirkungsverbot
40Gewaltenteilung
41Dimensionen des Föderalismusprinzips
42Staatsorganisation Deutschlands
43Wahlrechtsgrundsätze
44Binnenstruktur des Bundestages
45Immunität und Indemnität
46Mehrheitsbegriffe
47Zusammensetzung des Bundesrats
48Vertrauensfrage und Misstrauensvotum
49Regierungsprinzipien
50Hauptfunktionen und Spielräume des Bundespräsidenten
51Struktur des BVerfG
52Verfahrensarten vor dem BVerfG
53System und Arten der Gesetzgebungskompetenzen
54Voraussetzungen für die Erforderlichkeit gem. Art. 72 II GG
55Handlungsoptionen des Bundesrats bei Zustimmungsgesetzen
56Handlungsoptionen des Bundesrats bei Einspruchsgesetzen
57Gesetzgebungsverfahren des Bundes
58Prüfungsschema der Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes
59Einzelformen des Gesetzesvollzugs
60Zweige der Fachgerichtsbarkeit
61Ertragshoheit nach Steuerarten
62System der Wertordnung
63Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde
64Grundrechtsträger und Grundrechtsgebundene
65Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
66Juristische Personen im verfassungsrechtlichen Sinn
67Grundrechtsarten
68Prüfungsschema einer Grundrechtsverletzung
69Fallgruppen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
70Sphärentheorie
71Art. 2 II 2, 104 GG: Schutzbereich und Eingriff
72Forum internum und externum
73Schutzbereich von Art. 13 GG
74Eingriffe und Schranken von Art. 13 GG
75Wechselwirkung von Meinungs- und Informationsfreiheit
76Teilmedienfreiheiten
77Schutzbereiche und Schranken von Art. 5 I, II GG
78Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit
79Schutzbereich der Kunstfreiheit
80Schrankensystem von Art. 8 GG
81Gegenständlicher Schutzbereich von Art. 10 GG
82Zeitlicher Schutzbereich von Art. 10 GG
83Schranken des Asylrechts
84Petitionsbegriff
85Petitionsarten
86Petitionsvoraussetzungen und -anspruch
87Berufsbegriff in Art. 12 GG
88Drei-Stufen-Lehre des BVerfG zu Art. 12 GG
89Abgrenzung der Schutzbereiche von Berufs- und Eigentumsfreiheit
90Eingriffsarten bei der Eigentumsfreiheit
91Koalitionsbegriff und -freiheit
92Prüfung eines Gleichheitsverstoßes
92aAusprägungen des Gleichheitsgebots
93Justizgrundrechte
94Gewährung rechtlichen Gehörs
95Verwaltungsbegriff
96Verwaltungsfunktionen
97Verwaltungsaufbau
98Mittelbare Staatsverwaltung
99Verwaltungsprinzipien
100Zuständigkeitsformen
101Gesetzliche „Dehnfugen“ im Verwaltungsrecht
102Verwaltungsrechtliche Rechtsfolgenarten
103Ermessensfehler
104Handlungsformen der Verwaltung
105Normen und Vorschriften
106Materieller und formeller Behördenbegriff
107Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts
108Einteilung von Verwaltungsakten
109Unselbstständige und selbstständige Nebenbestimmungen
110Gegenstand und rechtliche Bedeutung der einzelnen Nebenbestimmungen
111Zweck der einzelnen Nebenbestimmungen und Beispiele
112Fehlerarten bei Verwaltungsakten
113Rechtmäßigkeitsanforderungen an einen Verwaltungsakt (Prüfungsschema)
114Außerkrafttreten eines Verwaltungsaktes
115Merkmale des öffentlich-rechtlichen Vertrags
116Arten des öffentlich-rechtlichen Vertrags
117Wirksamkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
118Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Verwaltungshandeln
119Formlose Rechtsbehelfe
120Widerspruchsverfahren
121Klagearten
122Zielrichtungen der auf eine Veränderung hinwirkenden Klagearten
123Statthaftigkeit der verwaltungsgerichtlichen Klagearten
124Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
125Anspruchsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage (Prüfungsschema)
126Gewerbebegriff
127Positiv-Merkmale des Gewerbebegriffs
128Negativ-Merkmale des Gewerbebegriffs
129Gewerbearten
130Auswahlkriterien für Teilnehmerzulassungen
131Gaststättenbegriff
132Handwerksrolle
133Verkehrsgewerberecht
134Bundesnetzagentur
135Formen öffentlicher Unternehmen
136Zulässigkeitsvoraussetzungen öffentlicher Unternehmen
137Privatisierungsstufen
138PPP-Modelle
139Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts
140Vergabearten bzw. Ausschreibungsverfahren
141Vergabeverfahren
142Verwaltungsrechtlicher Subventionsbegriff
143Unionsrechtliches Subventionsverbot
144Rechtswirkungen kommunalen Handelns
145Arten von Kommunen im Verhältnis zum Staat
146Veränderungen des Gemeindegebiets
147Eingriffe in die Selbstverwaltungsgarantie
148Verfahrensarten bei Eingriffen in die Selbstverwaltungsgarantie
149Kommunalverfassungsbeschwerde und Kommunalrechtliche Normenkontrolle
150Formen der Staatsaufsicht
151Mittel der Rechtsaufsicht
152Präventive Aufsichtsinstrumente
153Dualistische Aufgabenstruktur
154Monistische Aufgabenstruktur
155Kommunale Aufgabentypen
156Arten und Bedeutung kommunaler Aufgaben
157Kommunales Rechtssetzungsverfahren
158Kommunalverfassung (BW)
159Begriffsabgrenzung von Einwohnern, Gemeindebürgern und Staatsbürgern
160Rechte und Pflichten von Einwohnern und Bürgern
161Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Parlamenten und Gemeinderäten
162Funktionen des Gemeinderats
163Procedere bei der Wahl des Bürgermeisters
164Aufgaben des Bürgermeisters
165Widerspruchsrecht des Bürgermeisters
165aBeschlussfähigkeit des Gemeinderats
166Arten von Gemeinderatsbeschlüssen
167Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde
168Partizipationsrechtliche Instrumente der Bürgerschaft
169Bürger- und Ratsbegehren
170Rechtsschutz bei partizipationsrechtlichen Instrumenten
171Rechtsschutzsystem bei kommunalen Handlungen
172Planung zwischen Exekutive und Legislative
173Kategorien des Planungsrechts
174Zweistufigkeitsprinzip
175Unterschied von Vollzugs- und Planungsrecht
176Umweltprüfungen
177Abwägungsvorgang
178Stufen der überfachlichen Gesamtplanung
179Stufen der örtlichen Bauleitplanung
180Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen
181Fachplanungsinstrumente
182Planfeststellung zwischen Planungs- und Genehmigungsverfahren
183Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
184Spannungsverhältnisse zwischen Raumordnung, Fachplanung und Bauleitplanung
185Rechtsformen ausgewählter Planungen
186Rechtsformen von Planungen (systematisch)
187Abwägungsfehler
188Rechtserheblichkeit von Abwägungsfehlern
1
Dieses Buch behandelt die wichtigsten Gebiete des Öffentlichen Rechts in Form einer Überblicksdarstellung und verfolgt dabei zwei Ziele:
–
Zunächst einmal ist es ein Lernbuch, das Jura-Anfängern bzw. Nichtjuristen[1] den Zugang zum Verständnis der einzelnen Themen des Öffentlichen Rechts eröffnet und mit dem man die Stoffinhalte gut verstehen und lernen kann. Um dies zu unterstützen, habe ich viele Fragen in insgesamt 190 grafischen Darstellungen und tabellarische Übersichten verdeutlicht. Zudem ist das Buch an den meisten Stellen mit Beispielen angereichert, durch die die theoretischen Aussagen anschaulich und nachvollziehbar gemacht werden. Außerdem sind die entscheidenden Begriffe in jedem Absatz durch Fettdruck hervorgehoben, was die Orientierung im Text erleichtert. Schließlich dienen diesem Zweck Verständnisfragen am Ende der einzelnen inhaltlichen Abschnitte, mit deren Hilfe man überprüfen kann, ob der Stoff „sitzt“. Als Lösung sind jeweils die Randnummern angegeben, wo der jeweilige Stoff erläutert wird. Und für diejenigen, die noch etwas genauer wissen möchten, sind neben Einzelnachweisen in den Fußnoten zu den meisten Abschnitten Vertiefungshinweise angegeben.
2
–
Daneben kann das Buch auch als Nachschlagewerk verwendet werden, wenn man zu einem Teilaspekt eine rasche Information benötigt. Dieser Zielsetzung dient zum einen ein (hoffentlich) klarer und nachvollziehbarer Aufbau, der im Inhaltsverzeichnis abgebildet ist und durch Kopfzeilen auf jeder Seite unterstützt wird. Zum anderen enthält das Buch am Ende ein ausführliches Stichwortverzeichnis, mit dessen Hilfe jedes Thema – auch ohne nähere Kenntnis vom Aufbau des Buches – rasch gefunden werden kann.
3
Kein Buch kann alles zugleich erreichen. Deshalb steht die juristische Denk- und Arbeitsweise, also die Methodik, nicht im Fokus dieses auf inhaltliche Stoffvermittlung ausgerichteten Werks. Wer sich näher informieren möchte, wie die Juristen „ticken“ und wie sie methodisch an die Lösung rechtlicher Fälle und Probleme herangehen, kann ergänzend mein Buch „Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht – Basiswissen, Übersichten, Schemata“ heranziehen. Dort erkläre ich zunächst in einem ausführlichen Methodik-Kapitel das Handwerkszeug juristischen Arbeitens, bevor in einem staatsrechtlichen und einem verwaltungsrechtlichen Kapitel Fallbeispiele mit Musterlösungen (und Erläuterungsspalte zum methodischen Vorgehen) angeboten werden. Da die juristischen Anteile bei nichtjuristischen Studiengängen im Rahmen der Bachelor-/Masterstruktur aber oft auf die reine Stoffvermittlung reduziert worden sind und deshalb in Klausuren keine schulmäßigen Falllösungen mehr verlangt werden, dürfte die in diesem Buch gebotene überblicksartige Stoffdarstellung für die Studierenden nichtjuristischer Studiengänge genügen, während die Jurastudierenden auch die Falllösungsmethodik einüben müssen. Deshalb empfiehlt sich für diese Zielgruppe auch die Anschaffung des Fallbearbeitungsbuchs.
Werden in diesem Buch Gesetzesstellen angegeben, erfolgt die Bezeichnung von Absätzen in der Regel mit römischen Ziffern (ohne den Zusatz „Abs.“), von Unterabsätzen mit dem vorangestellten Zusatz „UA“, von Sätzen (nur) mit einer arabischen Zahl (ohne den Zusatz „Satz“ oder „S.“) und von Halbsätzen mit dem vorangestellten Zusatz „HS“.
4
Die fünf Kapitel des Buches decken die wichtigsten Teilfächer des Öffentlichen Rechts mit ihrem jeweiligen Prozessrecht ab:
Teilgebiete des Öffentlichen Rechts
[Bild vergrößern]
5
Im ersten Kapitel wird das Europarecht (genauer: das europäische Unionsrecht) behandelt. Damit trägt der Aufbau der dominierenden Bedeutung des überstaatlichen Rechts Rechnung. Denn das Europarecht ist inzwischen nicht nur qualitativ (wegen seines Anwendungsvorrangs vor dem nationalen Recht), sondern auch quantitativ (wegen seiner umfangreichen Regelungsfülle) in vielen Rechtsbereichen von maßgeblicher Bedeutung. Viele Gesetze, die der äußeren Form nach als deutsches Recht daherkommen, sind nur noch nationale Umsetzungsakte europarechtlicher Vorgaben (was inzwischen sogar für Teile des guten alten BGBs gilt[2]). Deshalb trifft die von Europaabgeordneten immer wieder gern zitierte Aussage zu, dass die (politische) Musik (für Deutschland) zwar in Berlin spielt, aber in Brüssel komponiert wird.
6
Das europarechtliche Kapitel behandelt zunächst die Grundlagen, was vor allem die historische Entwicklung und den Rechtscharakter betrifft. Es folgt eine Darstellung der wichtigsten Ziele der EU, zu denen vor allem der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ sowie der Europäische Binnenmarkt zählen. Anschließend werden die für europäische Entscheidungsprozesse maßgeblichen Organe erläutert. Dabei handelt es sich um den Europäischen Rat, den (Minister-)Rat, das Parlament, die Kommission und den Europäischen Gerichtshof; wegen ihrer faktisch hohen Bedeutung gehe ich in diesem Abschnitt auch kurz auf die Europäische Zentralbank ein. Des Weiteren werden die Rechtssetzung der EU und die dafür geltenden Verfahrensvorschriften behandelt. In diesem Zusammenhang spielt auch das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht eine Rolle. Von besonderer Bedeutung sind außerdem die den Binnenmarkt maßgeblich konstituierenden „Grundfreiheiten“ sowie – in zunehmendem Maß – auch die EU-Grundrechtecharta (GRC), die hier jeweils in einem eigenen Abschnitt behandelt werden.
7
Daneben gibt es mit dem Völkerrecht noch ein weiteres Teilrechtsgebiet des Öffentlichen Rechts im internationalen Kontext (siehe unten, Rn. 20), ohne allerdings in diesem Buch erläutert zu werden. Dieses Teilrechtsgebiet ist in vielerlei Hinsicht durch Besonderheiten geprägt und zugleich in den Rechtsmodulen nichtjuristischer Bachelorstudiengänge nicht präsent. Ebenso wenig zählt es noch zum Pflichtstoff des ersten juristischen Staatsexamens (vgl. § 8 II JAPrO BW). Zudem wirkt es sich wesentlich weniger (bzw. sehr viel mittelbarer) als das Europarecht auf das „Alltagsrecht“ aus. In der Abwägung zwischen dem Nachteil einer fachlichen Lücke und dem Vorteil einer stringenteren Ausbildungsrelevanz und kompakteren Darstellung dieses Lehrbuches habe ich mich deshalb zugunsten Letzterem entschieden.
8
Der staatsrechtliche Teil gliedert sich in zwei Kapitel. So wird zunächst in Kapitel 2 die Staatsordnung erläutert. Dabei geht es um die Staatsziele, um die Organisation der deutschen Staatlichkeit mit Darstellung der Bildung und Aufgaben der einzelnen Verfassungsorgane (vorrangig auf Bundesebene), um das Gesetzgebungssystem mit unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie das Gesetzgebungsverfahren, und schließlich um den Aufbau und die Organisation der Verwaltung. Im letzten Abschnitt von Kapitel 2 geht es dann um den Aufbau der Gerichtsbarkeit und um die prozessrechtliche Seite des Staatsrechts. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Verfahrensarten des Bundesverfassungsgerichts.
9
Weil das deutsche Staatsrecht – insbesondere das GG – sich aber nicht auf ein reines Organisationsstatut beschränkt (wie das etwa bei der Bismarck-Verfassung von 1871 noch der Fall war), sondern auch ein Wertesystem begründet, widmet sich Kapitel 3 den Grundrechten, die die Werteordnung des GG bilden. Dazu zählen die für Grundrechte geltenden allgemeinen Regeln und Prinzipien (die sog. Grundrechtslehren) sowie eine Erläuterung der bedeutenderen Einzelgrundrechte.
10
Der dritte Block des Buches gilt dem Verwaltungsrecht, das zwei Kapitel umfasst. Damit wird die Grundstruktur des Verwaltungsrechts aufgegriffen, die sich in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht einteilen lässt. Zum allgemeinen Verwaltungsrecht, das den Gegenstand von Kapitel 4 bildet, gehören alle verwaltungsrechtlichen Grundregeln und -prinzipien, die (zumindest grundsätzlich)[3] unabhängig von der konkreten Verwaltungsmaterie – also „allgemein“ – gelten. Man kann das allgemeine Verwaltungsrecht auch als die „vor die Klammer gezogenen“ Regeln begreifen, während in der Klammer dann die einzelnen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts stehen. Zu diesen allgemeinen Regeln vor der Klammer gehören Grundfragen des Verwaltungsaufbaus und der Verwaltungsorganisation, die Verwaltungsprinzipien, das Verwaltungsinstrumentarium, die dafür geltenden Verfahrensregeln und – last but not least – das Verwaltungsprozessrecht.
11
Das „innerhalb der Klammer“ stehende besondere Verwaltungsrecht umfasst demgegenüber nun die schier unübersehbare Fülle der verschiedenen Sonderregeln für die einzelnen Fachgebiete, auf denen Verwaltungshandeln stattfindet. Zu diesen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts gehören beispielsweise das Baurecht, das Beamtenrecht, das Eisenbahnrecht, das Luftverkehrsrecht, das Naturschutzrecht, das Polizeirecht, das Raumordnungsrecht, das Schulrecht, das Steuerrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Wasserrecht, das Wehrrecht, usw. Es liegt auf der Hand, dass auch nur eine überblicksmäßige Darstellung aller Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts jedes Buch – erst recht dieses hier – sprengen würde. Deshalb behandelt Kapitel 5 exemplarisch nur einige wenige Fachverwaltungsgebiete. Die Auswahl dieser Gebiete erfolgte anhand der Themenschwerpunkte juristischer Vorlesungen in Bachelor-Studiengängen: Wirtschaftsrecht für die Studierenden wirtschaftswissenschaftlicher Fächer, Planungsrecht für Studierende umwelt- und planungswissenschaftlicher Disziplinen sowie Kommunalrecht für Studierende mit politik-, verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung.
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Eine besondere Faszination des Rechts besteht in seiner Allgegenwärtigkeit in allen Bereichen unseres Lebens. Von der Wiege bis zur Bahre, im Berufsleben wie im Privatleben, in Deutschland wie an jedem anderen Ort der Welt, stehen wir in Rechtsbeziehungen und nehmen viele rechtlich erhebliche Handlungen vor, ohne dass wir uns dessen bewusst wären. Natürlich weiß jeder, dass es etwas mit dem Recht zu tun hat, wenn man z.B. ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit bezahlen muss, eine Körperverletzung begangen hat, heiratet, ein Auto kauft, eine Arbeitsstelle antritt, in den Genuss einer Erbschaft gelangt, BAföG bekommt oder eine Gaststättenkonzession erhält.
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Doch noch viele andere Dinge sind rechtlich erheblich und geregelt, so z.B. wenn man getauft wird (Begründung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft, u.U. mit der späteren Folge einer Kirchensteuerpflicht), in die Schule kommt (Beaufsichtigungsvertrag, Erfüllung der Schulpflicht) und dort Zensuren erhält (behördliche Vorbereitungsmaßnahmen für einen Verwaltungsakt, nämlich die Versetzung bzw. Nichtversetzung), eine Zeitung am Kiosk kauft (drei Verträge: ein Kaufvertrag und jeweils ein Übereignungsvertrag für die Zeitung und das Geld), mit der Straßenbahn fährt (Beförderungsvertrag bzw. Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB), als Autofahrer den befreundeten Fußgänger mit einer Hupe grüßt (Ordnungswidrigkeit) oder seine Schreibtischlampe brennen lässt (Höhe des Entgeltanspruchs des Elektrizitätswerks). Auch Ihre Arbeit mit diesem Buch hat vermutlich eine rechtliche Grundlage: Entweder haben Sie es gekauft (drei Verträge, s.o.), ausgeliehen (Leihvertrag) oder für Ihre persönliche Nutzung kopiert (urheberrechtlich relevante Vervielfältigung, die als Privatkopie gem. § 53 UrhG ausnahmsweise erlaubt ist).
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Mit dieser Allgegenwärtigkeit des Rechts ist natürlich eine nicht mehr zu überschauende Anzahl an Normen verbunden. Um dennoch sich einen gewissen Überblick über das System verschaffen zu können, werden die Normen in Rechtsgebieten systematisch gebündelt und damit in einer Gesamtstruktur erfasst. Eine mögliche Darstellung dieser Struktur sieht wie folgt aus:[4]
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Struktur der Gesamtrechtsordnung
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Die Kernunterscheidung der juristischen Teildisziplinen erfolgt zwischen dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht. Das Zivilrecht erfasst die Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen gelten; der Staat – jedenfalls in seiner Sonderrolle als Hoheitsträger – spielt hier keine Rolle. Deshalb könnte man in diesem Sinn das zentrale Gesetz des Zivilrechts, das BGB, auch mit „Bürger gegen Bürger“ übersetzen.[5] Der weit verstandene Begriff des Öffentlichen Rechts (i.w.S.) hingegen gilt für die Rechtsnormen, bei denen der Staat als Hoheitsträger ins Spiel kommt – sei es „unter sich“ (z.B. ein Konflikt von Staatsorganen), sei es im Verhältnis zum Bürger. In einer weiteren Begriffsdifferenzierung unterscheidet man zwischen dem Strafrecht, in dem der Staat besonders massiv in die Rechtssphäre des Bürgers eingreift (weshalb man hier das zentrale Gesetz, das StGB, funktional mit „Staat gegen Bürger“ übersetzen kann), und dem Öffentlichen Recht im engeren Sinn. Dieses engere Begriffsverständnis bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch unter Juristen das Öffentliche Recht, weshalb auch in diesem Buch unter „Öffentlichem Recht“ stets das im engeren Sinn verstanden wird.
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Zur Abgrenzung von Zivilrecht und Öffentlichem Recht hat die Rechtswissenschaft verschiedene Theorien entwickelt.
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Nach der Subordinationstheorie liegt öffentliches Recht vor, wenn das maßgebliche Rechtsverhältnis durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis (statt einer Gleichordnung auf Augenhöhe) geprägt ist. Das ist der Fall, wenn eine Seite – z.B. eine Behörde – einseitig entscheidet.
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Nach der Interessentheorie liegt öffentliches Recht vor, wenn der fragliche Sachverhalt im Allgemeinwohlinteresse (anstelle des Individualinteresses) liegt.
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Und die Sonderrechtstheorie gelangt zum öffentlichen Recht, wenn auf mindestens einer Seite des Rechtsverhältnisses ein Hoheitsträger steht, der auf Grund eines Sonderrechtes handelt. Ein Sonderrecht ist eine Norm, die nicht jedermann, sondern nur Hoheitsträger zu einem bestimmten Handeln ermächtigt.
Die Abgrenzung ist immer nach allen drei Theorien vorzunehmen, weil nicht selten die einzelnen Theorien zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.
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So agieren zwei Gemeinden bei einem Vertragsschluss zum gemeinsamen Betrieb einer Kläranlage zwar auf Augenhöhe, also ohne Über-/Unterordnung. Aber zum einen liegt die Abwasserentsorgung im Allgemeininteresse und zum anderen nehmen die Gemeinden hier die hoheitliche Aufgabe der Abwasserentsorgung als Sonderrecht wahr, weshalb ihr Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur ist.
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Wenn der privatrechtlich organisierte TÜV die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs bescheinigt, handelt zwar eine private Rechtsperson und kein Hoheitsträger. Das kann der TÜV aber nur, weil er mit dieser hoheitlichen Aufgabe beliehen worden ist, weshalb auch hier ein Sonderrecht vorliegt (§ 29 II StVZO). Zudem entscheidet der TÜV einseitig (also nicht etwa auf dem Verhandlungsweg) über die Plakettenerteilung, weshalb hier auch ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorliegt. Schließlich liegt die Verkehrssicherheit der zugelassenen Fahrzeuge im Allgemeininteresse. Somit liegt auch hier öffentliches Recht vor.[6]
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Sowohl dem Zivilrecht als auch dem Öffentlichen Recht (i.e.S.) lassen sich Rechtsgebiete auf zwischen- und übernationaler Ebene einerseits und auf nationaler Ebene andererseits zuordnen. So gibt es im Zivilrecht das „Internationale Privatrecht (IPR)“. Dabei handelt es sich um Normen des internationalen oder – anders als die etwas unglückliche Bezeichnung vermuten lässt – des nationalen Rechts, mit denen in grenzüberschreitenden Fällen geklärt werden kann, welches nationale Recht anzuwenden ist. Streitet sich z.B. eine deutsche mit einer österreichischen Schifffahrtsgesellschaft vor einem deutschen Gericht darüber, wer Eigentümerin eines kleinen Passagierschiffs ist, dessen Heimathafen in Romanshorn (CH) am Bodensee ist, gilt für diesen Rechtsstreit schweizerisches Recht. Denn Art. 45 I Nr. 2 EGBGB erklärt dafür das Recht des Heimathafens für maßgeblich.[7]
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Im Öffentlichen Recht gibt es auf der internationalen Ebene zum einen das Völkerrecht. Dieses umfasst die Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse unter den souveränen Staaten und Staatenverbindungen maßgeblich sind. Dazu gehören sowohl multilaterale Verträge wie die Charta der Vereinten Nationen, als auch bi- oder trilaterale Verträge von zwei oder drei Staaten wie z.B. Doppelbesteuerungs- oder Auslieferungsabkommen. In diesen Fällen gehen souveräne Staaten ohne Souveränitätsverzichte freiwillige Rechtsbindungen gegenüber anderen Staaten ein. Zum anderen gibt es das bereits angesprochene Europarecht, das wegen der Souveränitätsverzichte der EU-Mitgliedstaaten in den verschiedenen Europäischen Verträgen eine überstaatliche Rechtsbindung gegenüber den Mitgliedstaaten entfaltet (hierzu näher nachfolgend Kapitel 1).
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Das Strafrecht kennt als Normen des internationalen Rechts das Völkerstrafrecht, das jedoch nur einen sehr engen Anwendungsbereich hat. Denn dieses erfasst nur die „schwersten Verbrechen […], welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, also Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (Art. 5 I IStGH-Statut). Für sonstige Strafdelikte gibt es keine unmittelbar geltenden Normen internationalen Rechts. Zwar existieren internationale Abkommen wie z.B. das Cybercrime-Abkommen,[8] die aber keine Strafbarkeitsnormen enthalten, sondern nur Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten, bestimmte Strafbarkeitsnormen zu erlassen. Auch ein internationales Kollisionsrecht gibt es im Strafrecht nicht. Vielmehr bestimmt jeder Staat seinen Strafanspruch durch seine nationale Strafrechtsordnung selbst. Das kann im Extremfall sogar zur Folge haben, dass ein Täter wegen derselben Tat in verschiedenen Ländern mehrfach bestraft werden kann (was innerstaatlich wegen Art. 103 III GG ausgeschlossen ist, sog. „ne bis in idem“).
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Auf nationaler Ebene ist das Zivilrecht unstreitig das größte und praktisch wichtigste Teilrechtsgebiet. Grund dafür ist, dass nahezu alle Menschen fast täglich privatrechtlich aktiv sind (und sei es nur beim morgendlichen Kauf eines Pappbechers mit Kaffee oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel), was im Öffentlichen Recht und – gottseidank – erst recht im Strafrecht wesentlich weniger der Fall ist.
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Zum Zivilrecht gehört im deutschen Recht zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen fünf Büchern, die die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, Grundsätze des Vertragsrechts und einzelne Vertragstypen wie z.B. Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag, sachenrechtliche Kategorien wie Eigentum und Besitz, familienrechtliche Fragen wie Verwandtschaft, Ehe und Scheidung sowie das Erbrecht regeln. Hinzu kommen zahlreiche Nebengesetze, von denen nur wenige beispielhaft zu nennen sind: das Handelsgesetzbuch (HGB), das für den kaufmännischen Bereich besonders wichtig ist, das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Insolvenzordnung (InsO). Auch das Arbeitsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet.
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Das Öffentliche Recht umfasst auf nationaler Ebene im Schwerpunkt das Staats- und Verwaltungsrecht, wie das bereits im Zusammenhang mit dem Aufbau des Buches näher erläutert wurde (s.o., Rn. 8–11).
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Zum deutschen Strafrecht gehört vorrangig das als Kernstrafrecht bezeichnete Strafgesetzbuch (StGB), das (ähnlich wie im Verwaltungsrecht) einen allgemeinen und einen besonderen Teil kennt. Der allgemeine Teil regelt generelle, deliktsunabhängige Strafrechtskategorien wie die Versuchsstrafbarkeit, Formen der Täterschaft und der Teilnahme (Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe), Notwehr und Notstand oder die Verjährungsvorschriften. Im besonderen Teil sind demgegenüber die einzelnen Strafdelikte in verschiedenen Deliktsgruppen jeweils näher beschrieben und mit Strafandrohungen versehen. So umfassen beispielsweise die „Straftaten gegen das Leben“ unter anderem den Mord, den Totschlag, die Tötung auf Verlangen, den Schwangerschaftsabbruch, die Aussetzung und die fahrlässige Tötung (§§ 211–222 StGB).
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Daneben gibt es noch zahlreiche Einzeldelikte, die nicht im StGB, sondern in verschiedenen Fachgesetzen enthalten sind. Hierzu zählen etwa die im Urheberrechtsgesetz geregelte strafbare Urheberrechtsverletzung (§§ 106–111 UrhG) oder die in der Abgabenordnung unter Strafe gestellte Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Diese fachgesetzlich normierten Strafdelikte bezeichnet man zusammenfassend als Nebenstrafrecht, für das aber der allgemeine Teil des Kernstrafrechts ebenso gilt.
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Trotz zahlreicher dogmatischer Unterschiede[9] gehört zu einem weiteren Strafrechtsbegriff im Sinne eines Sanktionsrechts schließlich noch das Ordnungswidrigkeitenrecht, das vor allem im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt ist. Vereinfacht gesagt betrifft dies die kleineren Regelverstöße, die der Staat zwar sanktioniert (hauptsächlich mit Geldbußen), ohne aber damit einen „sozialethischen Tadel“ mit Eintragung im Führungszeugnis zu verbinden – etwa wenn jemand das Auto falsch parkt oder zu schnell fährt.
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Die große Vielfalt an Normen und Normgebern schlägt sich in einer fein ziselierten Rangordnung nieder, wobei eine höherrangige Norm eine niederrangige im Regelfall verdrängt (s.u., Rn. 210 f.) oder sogar unwirksam werden lässt.
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Die zentrale Abfolge der Hierarchiestufen orientiert sich daran, von welcher Ebene das Recht gesetzt wird: Ganz oben steht das dem nationalen Recht übergeordnete Recht der Europäischen Union