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Beschreibung

Plötzlich Pflegefall! • Ein unverzichtbares Nachschlagewerk, das Angehörigen die tägliche Pflegearbeit erleichtert. • Alle Inhalte stammen aus den Fachredaktionen des renommierten Medizinverlags Urban & Fischer bei Elsevier • Für pflegende Laien zusammengestellt und verständlich aufbereitet. • Über 350 Seiten kompetentes Wissen, übersichtlich und aktuell Ein geliebter Mensch wird plötzlich zum Pflegefall. Immer mehr Angehörige entscheiden sich dann für die Pflege in den eigenen vier Wänden statt im Heim. Und das aus gutem Grund, denn die vertraute Umgebung unterstützt bei der Gesunderhaltung und lässt zudem viel Zuneigung und Nähe zu. Doch was ist nun zu tun? Wie pflegt man richtig? Fachlich kompetent und umfassend liefert dieses Praxisbuch alle Antworten auf die wichtigen Fragen der häuslichen Altenpflege. Der Grundlagenteil enthält Tipps für den Alltag mit Pflegebedürftigen, Hinweise für mehr Sicherheit und Infos zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zu pflegeerleichternden Hilfsmitteln und einer angepassten Wohnraumgestaltung. Die weiteren Kapitel befassen sich mit Hygiene, Wundversorgung sowie Lagerung und Positionierung des Pflegebedürftigen, darüber hinaus mit der Prophylaxe verschiedener Erkrankungen und der speziellen Pflege bei unterschiedlichen Krankheiten, z. B. Demenz, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zu guter Letzt erfahren Sie viel über die körperliche und geistige Aktivierung der Pflegebedürftigen für ein gestärktes Selbstwertgefühl.

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Das große Praxisbuch für Angehörige und Pflegende

Ein geliebter Mensch wird plötzlich zum Pflegefall. Immer mehr Angehörige entscheiden sich dann für die Pflege in den eigenen vier Wänden statt im Heim. Und das aus gutem Grund, denn die vertraute Umgebung unterstützt bei der Gesunderhaltung und lässt zudem viel Zuneigung und Nähe zu. Doch was ist nun zu tun? Wie pflegt man richtig? Fachlich kompetent und umfassend liefert dieses Praxisbuch alle Antworten auf die wichtigen Fragen der häuslichen Altenpflege.

Der Grundlagenteil enthält Tipps für den Alltag mit Pflegebedürftigen, Hinweise für mehr Sicherheit und Infos zu den Leistungen der Pflegeversicherung, zu pflegeerleichternden Hilfsmitteln und einer angepassten Wohnraumgestaltung. Die weiteren Kapitel befassen sich mit Hygiene, Wundversorgung sowie Lagerung und Positionierung des Pflegebedürftigen, darüber hinaus mit der Prophylaxe verschiedener Erkrankungen und der speziellen Pflege bei unterschiedlichen Krankheiten, z. B. Demenz, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zu guter Letzt erfahren Sie viel über die körperliche und geistige Aktivierung der Pflegebedürftigen für ein gestärktes Selbstwertgefühl.

Die Inhalte des Werkes entstanden in Zusammenarbeit mit Elsevier, Urban & Fischer Verlag und wurden für pflegende Laien zusammengestellt und verständlich aufbereitet: ein unverzichtbares Nachschlagewerk, das Angehörigen die tägliche Pflegearbeit erleichtert.

Genehmigte Sonderausgabe derNaumann & Göbel Verlagsgesellschaft mbH, Köln© Elsevier GmbH, München

Naumann & Göbel Verlagsgesellschaft mbHEmil-Hoffmann-Straße 1, D-50996 KölnUmschlagmotiv: © Fotolia.com: Robert Kneschke (U1)Gesamtherstellung: Naumann & Göbel Verlagsgesellschaft mbH, Köln

www.naumann-goebel.de

eISBN 978-3-8155-5453-1

Bild- und Textnachweis

Elsevier GmbH, München: 62 M.Hauble, Ulm, aus Baumgartner, Häusliche Pflege heute 1. Auflage 2003 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München; 113 M. Kosthorst, Borken aus Altenpflege Heute 2.A. 2014 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München; 116 M. Kosthorst, Borken aus Altenpflege Heute 2.A. 2014 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München; 134 U. Bazlen, T. Kommerell, N. Menche und die Reihe Pflege konkret, Urban & Fischer, München aus Baumgartner, Häusliche Pflege heute 1. Auflage 2003 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München; 158 H.Rintelen aus Sittler, Handbuch Altenpflege 4.A. 2011 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München; 354 Helmuth Ellgaard/Ellgaard Familienarchiv; Shutterstock: 2 li. Svitlana Boyko, 2 re. Monkey Business Images, 3 li. JPC-PROD, 3 re. Tolikoff Photography, 4 wavebreakmedia, 6 li. o. Andrey_Popov, 6 li. M. wavebreakmedia, 6 li. u. Berni, 6 re. o. Monkey Business Images, 6 re. u. Monkey Business Images, 8 Lighthunter, 9 JPC-PROD, 10 Kzenon, 11Photographee.eu, 12 wavebreakmedia, 13 Robert Kneschke, 15 Andrey_Popov, 16 Lisa S., 18 Berni, 19 Lisa S., 21 Robert Kneschke, 22 Toa55, 25 Monkey Business Images, 26 Kristo-Gothard Hunor, 28 Kristo-Gothard Hunor, 30Photographee.eu, 31 Ruslan Guzov, 33Photographee.eu, 34 Lighthunter, 35 Taphat Wangsereekul, 36 Robert Kneschke, 37 li. Monkey Business Images, 37 re. Pressmaster, 38 FamVeld, 39 Robert Kneschke, 40 Andrey_Popov, 41 li. u. re. pixinoo, 42 Andrey_Popov, 43 defotoberg, 44 Hanzi-mor, 47 Tolikoff Photography, 48 li. o. SpeedKingz, 48 li M. JPC-PROD, 48 li. u. OlegDoroshin, 48 re. o. Tolikoff Photography, 48 re. u. Room 76, 50 Tolikoff Photography, 51 michaelheim, 52 JPC-PROD, 54 Robert Kneschke, 55 Robert Kneschke, 57 JPC-PROD, 59 adriaticfoto, 60 Lisa S., 64 Jan Mika, 65 Toa55, 67 Room 76, 68 Volodymyr Baleha, 72Photographee.eu, 75 peter verreussel, 76 li. Taras Mikhailyuk, 76 re. Miriam Doerr Martin Frommherz, 77 o. OlegDoroshin, 77 u. CHIEW, 78 Pranee Chaiyadam, 79 o. Rasulov, 79 u. Natalie Board, 82 li. o. wavebreakmedia, 82 li. M. Toa55, 82 li. u. wavebreakmedia, 82 re. o. Svitlana Boyko, 82 re. u. wavebreakmedia, 84 Svitlana Boyko, 85 Anukool Manoton, 87 srisakorn wonglakorn, 88 showcake, 89 Anukool Manoton, 91 wavebreakmedia, 93 Sherry Yates Young, 94 docent, 95 CHIEW, 96 Chanida1443, 97 Sherry Yates Young, 98 li. BasketThought, 98 re. Sherry Yates Young, 100 benjamas11, 101 Sherry Yates Young, 102 Anukool Manoton, 103 o. Anukool Manoton, 103 u. PK289, 104 li. o. Ocskay Mark, 104 li. M. Photographee.eu, 104 li. u. srisakorn wonglakorn, 104 re. o. Room98, 104 re. u. Adam Gregor, 106Photographee.eu, 109 Miriam Doerr Martin Frommherz, 110Photographee.eu, 111 wavebreakmedia, 114 Chompoo Suriyo, 117 Nestor Rizhniak, 119 Ocskay Mark, 120 Robert Kneschke, 122 Tolikoff Photography, 124 Adam Gregor, 125 Jevgeni Mironov, 127 Adam Gregor, 128 Robert Kneschke, 129 li. Sever180, 129 re. Matt Antonino, 130 Jan Schneckenhaus, 131 Jevgeni Mironov, 132 li. o. Tibanna79, 132 li. M. SpeedKingz, 132 li. u. Tolikoff Photography, 132 re. o. Jarva Jar, 132 re. u. rochus, 136Photographee.eu, 137 lightwavemedia, 138 Lorena Fernandez, 139 srisakorn wonglakorn, 141 Artemida-psy, 142 Sever180, 144 Raccoonez, 145 Tolikoff Photography, 147 Tibanna79, 148 JPC-PROD, 150 michaelheim, 151 Cabeca de Marmore, 152 Lighthunter, 154 JPC-PROD, 157 CandyraiN, 159Photographee.eu, 159 JPC-PROD, 160 li. o. Syda Productions, 160 li. M. wavebreakmedia, 160 li. u. peter verreussel, 160 re. o. Creative Family, 160 re. u. sylv1rob1, 162 Miriam Doerr Martin Frommherz, 164 Lucky Business, 165 Steve Heap, 166 sruilk, 168 Romaset, 170 Nikom sunsopa, 173 Lucky Business, 175 goodluz, 178 peter verreussel, 180 Suzana Marinkovic, 181 nancy dressel, 182 tache, 184 DenisFilm, 186 Alexander Raths, 187 Yuri Kravchenko, 189 Pressmaster, 190 ACherst, 192 Tibanna79, 193 Tibanna79, 195 Hriana, 196 hywards, 199 CREATISTA, 200 Alice Day, 202 EMcgiq, 203 Alila Medical Media, 205 BioMedical, 206 Andrey_Popov, 207 Syda Productions, 209 wavebreakmedia, 210 Irinessa22, 213 wavebreakmedia, 215 Miriam Doerr Martin Frommherz, 218 Magnus Binnerstam, 220 lOvE lOvE, 222 plenoy m, 224 Olena Yakobchuk, 225 Alexander Raths, 229 wavebreakmedia, 230 Pat_Hastings, 231 Iakov Filimonov, 232 Robert Przybysz, 233Rawpixel.com, 234 SpeedKingz, 237 Tolikoff Photography, 239 Romeolomo SEP16, 240Photographee.eu, 242 Bork, 244 Image Point Fr, 247 SpeedKingz, 248 rzoze19, 250 edwardolive, 254 Ocskay Mark, 255 Nielskliim, 256 GagliardiImages, 258 Monkey Business Images, 259 JPC-PROD, 262 David Litman, 264 Creative Family, 266 peter verreussel, 267Photographee.eu, 268 Ocskay Mark, 269 Olena Yakobchuk, 271 Africa Studio, 272 Sirirat, 275 Ruslan Guzov, 279 cha cha cha studio, 280 Tolikoff Photography, 281 SpeedKingz, 283 Gitanna, 285Photographee.eu, 287 Prasit Rodphan, 289 Kzenon, 291 Robert Kneschke, 292 Iakov Filimonov, 293 DenisFilm, 294 Andrey_Popov, 295 Berna Namoglu, 297 ratmaner, 298 Svitlana Boyko, 299 racorn, 300 STUDIO GRAND OUEST, 301 sruilk, 302 wavebreakmedia, 304 Iakov Filimonov, 306 li. o. Africa Studio, 306 li. M. vitmore, 306 re. o. bikeriderlondon, 306 li. u. Rawpixel.com, 306 re. u. Photographee.eu, 308 Ocskay Mark, 309 Kzenon, 310 vitmore, 312 goodluz, 313 Robert Kneschke, 315 Kzenon, 316 Kzenon, 320 belushi, 321 belushi, 322 belushi, 324 GBZero, 326 Olena Yakobchuk, 327 Andrey_Popov, 329 FamVeld, 331 Kzenon, 332 Jacob Lund, 333 michaelheim, 336 Svitlana Boyko, 338 Svitlana Boyko, 340 Tolikoff Photography, 342 Africa Studio, 344 Africa Studio, 346 De Visu, 347 Jne Valokuvaus, 348Rawpixel.com, 350Photographee.eu, 352 Lisa S., 357 aboutsung, 358 Intelkuritsa, 359 li. YAKOBCHUK VIACHESLAV, 359 re. kudla, 360Photographee.eu, 361 o. Robert Kneschke, 361 u. Mariana Aabb

Der Inhalt dieses Buches basiert textlich auf folgenden Titeln von Elsevier GmbH, München:

Baumgartner, Luitgart/Kirstein, Reinhard/Möllmann, Rainer Dr. (Hg.): Häusliche Pflege heute, München, 2003 (1. Auflage)

Beyschlag, Renate: Altengymnastik und kleine Spiele, München, 2012 (10. Auflage)

Dellermann, Karin/Engemann, Gabriele: Aktivierung für die Seniorenarbeit, Gespräche und Erinnerungen – 52 Ideen, München, 2011 (1. Auflage)

Menebröcker, Claudia/Smoliner, Christine (Hg.): Ernährung in der Altenpflege, München, 2013 (2. Auflage)

Protz, Kerstin: Moderne Wundversorgung, München, 2014 (7. Auflage)

Sittler, Engelbert/Kruft, Marianne (Hg.): Handbuch Altenpflege, München, 2011 (4. Auflage)

Wagner, Uwe: Positionierung: Lagerung und Positionswechsel – Ein Praxisbuch für die Pflege, München, 2012 (1. Auflage)

Inhalt

Vorwort

Kapitel 1 Grundlagen der Pflege

Pflege im häuslichen Bereich

Leistungen der Pflegeversicherung

Wohnraumgestaltung und pflegeerleichternde Hilfsmittel

Stürzen vorbeugen

Essen und Trinken

Pflegewissen

Kapitel 2 Allgemeine Hygiene

Gesundheit und Wohlbefinden durch richtige Körperpflege

Pflege und Kleidung

Pflegewissen

Kapitel 3 Allgemeine Wundversorgung

Wunden und ihre Behandlung

Wundspülung und -reinigung

Verbandwechsel und Hygiene

Pflegewissen

Kapitel 4 Lagerung und Positionierung

Die Vorteile richtiger Lagerung und Positionierung

Dekubitus durch richtige Lagerung und Pflege vermeiden

Positionen und Positionsunterstützung

Pflegewissen

Kapitel 5 Beobachtung und Prophylaxe

Durch Beobachten vorbeugen

Prophylaktische Pflegemaßnahmen

Pflegewissen

Kapitel 6 Pflege alter Menschen mit diversen Erkrankungen

Augenerkrankungen

Bluthochdruck

Herzinsuffizienz

Venenleiden

Erkrankungen der Arterien

Diabetes

Rheumatische Erkrankungen

Arthrosen

Onkologische Erkrankungen

Infektionen und multiresistente Stämme

Demenz

Pflegewissen

Kapitel 7 Aktivierung der Pflegebedürftigen

Ganzheitlich aktivierende Pflege

Altengymnastik

Gehirntraining im Alter

Pflegewissen

Anhang

Register

Weiterführende Literatur und Adressen

Bild- und Textnachweis

Vorwort

Die Bedeutung der häuslichen Pflege steigt immer weiter. Schon heute werden mehrere Hunderttausend Menschen hierzulande zu Hause gepflegt. Tritt die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ein, ist dieser, sei es durch Krankheit oder (altersbedingte) Behinderung, nicht mehr dazu in der Lage, die Verantwortung für die eigene Gesunderhaltung und für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu übernehmen. Dabei kann es sich um ein vollständiges Unvermögen handeln, bei dem der Betroffene komplett auf fremde Hilfe angewiesen ist, oder um ein bedingtes Unvermögen, bei dem er nur bei einigen Maßnahmen Hilfe braucht. Besonders Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dabei viel Unterstützung. Denn vor allem in der ersten Zeit der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds oder Partners kommt zur Unsicherheit im Umgang mit der neuen Situation oft auch die Beeinträchtigung der eigenen Befindlichkeit und eine Umstellung der Lebenssituation des Pflegenden hinzu.

Die Anforderungen an die Pflege in der heimischen Umgebung sind komplex.

Anders als bei der Versorgung im Krankenhaus ist die häusliche Pflege geprägt von der oft langjährigen Begleitung, Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen und/oder chronisch kranken Menschen. Allein schon die Rahmenbedingungen unterscheiden die häusliche Pflege dabei von der stationären. Können sich Pflegende in der Klinik bei Problemen ohne größeren Aufwand die Hilfe einer Kollegin oder eines Kollegen holen oder schnell einmal nach ärztlichem Rat fragen, so sind die Pflegenden in der häuslichen Pflege in viel stärkerem Maße auf sich gestellt und müssen verantwortungsbewusst Entscheidungen treffen. Zudem fühlt man sich als Laie bei verschiedenen Fragestellungen oftmals überfordert. In vielen Punkten ist zwar auch hier der behandelnde Arzt der kompetente Ansprechpartner und auch ambulante Pflegedienste, Physiotherapeuten, Psychologen und anderes Fachpersonal können Hilfestellungen bieten und Fragen beantworten, aber wie es die Praxis tagtäglich zeigt, bleiben dabei häufig auch Fragen offen oder müssen für den „Laien“ übersetzt werden.

Bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger geht es um verschiedenste Aspekte wie z. B. Prävention, Ausschöpfung der Pflegepotenziale zur Wiedergewinnung von Selbstständigkeit und alltagspraktischer Kompetenz sowie Verbesserung der Lebenssituation von chronisch kranken Menschen. Die häusliche Pflege hat das Ziel, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern sowie durch Krankheit oder Behinderung entstandene Beeinträchtigungen, wo immer möglich, zu beseitigen oder erträglicher zu gestalten. Dabei ist es wichtig, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte des Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen zu stärken und zu erhalten. Die häusliche Pflege umfasst dabei auch die hauswirtschaftliche Versorgung, die Unterstützung des fach- oder hausärztlichen Behandlungsziels und die weiterführende Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. das Vermeiden eines Klinikaufenthalts. Damit dies gelingt, ist das nötige Hintergrundwissen wichtig.

Die Hinweise und Tipps in diesem Ratgeber helfen pflegenden Angehörigen dabei, ihre pflegerischen Ziele zu verwirklichen. Der Grundlagenteil des Buches enthält Tipps für den Alltag mit Pflegebedürftigen, organisatorische Fragen der Pflege und Hinweise für mehr Sicherheit ebenso wie Infos zu pflegeerleichternden Hilfsmitteln und zu einer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepassten Wohnraumgestaltung. Die weiteren Kapitel befassen sich mit Hygiene, Wundversorgungen sowie Lagerung und Positionierung des Pflegebedürftigen. Ebenso erhalten Sie Hinweise zur Prophylaxe verschiedener Erkrankungen und zur speziellen Pflege bei unterschiedlichen Krankheiten (z. B. Demenz, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Auch die körperliche und geistige Aktivierung der Pflegebedürftigen kommt dabei nicht zu kurz. Die hier vorgestellten Informationen und Tipps helfen bei der täglichen Pflegearbeit. Um den Pflegenden dabei eine echte Hilfestellung an die Hand zu geben, sind die Hintergrundinformationen und Hinweise einfach und verständlich erklärt und sollen dem Leser damit eine praxisnahe Unterstützung bieten. Auf Grundlage dieses praktischen Hintergrundwissens wird häuslich pflegenden Angehörigen die tägliche Pflegearbeit erleichtert.

Pflege im häuslichen Bereich

Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass bis heute die meisten und wichtigsten Hilfen von den Familien – den Ehepartnern, Kindern und anderen Verwandten – der pflegebedürftigen älteren Menschen erbracht werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung, dem gesellschaftlich bedingten Wandel in der Familie und nicht zuletzt den wirtschaftlichen Zwängen, denen das Gesundheitssystem unterliegt, gewinnt die häusliche Pflege an immer größerer Bedeutung.

Wachsender Bedarf an häuslicher Pflege

Durch die Nähe zwischen Pflegebedürftigen und ihren direkten persönlichen Bezugspersonen sind stets beide betroffen, wenn sich die Situation verändert. Diese besondere gegenseitige Abhängigkeit und Einflussnahme kommt in der häuslichen Pflege besonders zum Tragen. Pflegende Angehörige wissen in der Regel über die Vorlieben und Gewohnheiten „ihres“ Pflegebedürftigen gut Bescheid. Meistens haben sich Routinen im Umgang miteinander herausgebildet. Wie die Statistiken zeigen, ist die Hälfte aller Pflegebedürftigen über 80 Jahre alt. Entsprechend sind die betreuenden und versorgenden Angehörigen entweder als Ehepartner oder Lebensgefährten in einem ähnlichen Alter oder die pflegenden Kinder (z. B. Töchter oder Schwiegertöchter) sind selbst bereits ca. 60 Jahre alt. Das bedeutet, dass die pflegenden Angehörigen bei sich selbst erste Anzeichen altersentsprechender und belastungsbedingter Einschränkungen erleben.

Ein Vorteil der häuslichen Pflege liegt im Gefühl der Geborgenheit der Pflegebedürftigen.

Rollenwechsel der pflegenden Angehörigen

Wenn sich die Pflegebedürftigkeit schleichend entwickelt, ist die Chance gegeben, langsam in die Rolle des betreuenden und pflegenden Angehörigen hineinzuwachsen. Nicht nur der Pflegebedürftige muss sich mit seiner Rolle, Hilfe annehmen zu müssen, anfreunden, auch der Angehörige muss oftmals eine neue Rolle akzeptieren, bereit und in der Lage zu sein, Hilfe zu leisten. Er soll von nun an der oder die „Starke“ sein, was vielleicht in der Beziehung zum jetzt Pflegebedürftigen nicht der bisherigen Rolle entsprach. Hier sind die an sich selbst gestellten Ansprüche von den von außen herangetragenen Erwartungen, z. B. des Pflegebedürftigen, der Familie, der Nachbarn, der Gesellschaft, zu unterscheiden. Der Umgang mit der Rolle als pflegender Angehöriger ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst: der eigenen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, den Belastungen über die Pflege hinaus (z. B. Mehrfachbelastung durch Berufstätigkeit, eigene Familie und Pflegetätigkeit) und der Art der Beziehung zum Pflegebedürftigen. Aber auch das Wissen über spezifische Pflegehandlungen und Möglichkeiten der Pflege sowie die Kenntnis und Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten (z. B. Gesprächskreis für pflegende Angehörige, Kurzzeitpflege) können den Umgang mit der Rolle als Pflegender bestimmen.

Eine Situation, in der sich die bisherige Rollenverteilung grundlegend verändert

Veränderung der eigenen Lebensführung

Mit dem Rollenwechsel geht auch eine Veränderung der eigenen Lebensführung einher. Gerade bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wird schnell deutlich, dass der Tagesablauf angepasst werden muss und eine grundlegende Entscheidung über die pflegerische Versorgung ohne oder mit Hilfe von außen ansteht. Der weitaus größte Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt, und hier wiederum der größere Anteil ohne durchgängige Hilfe durch professionelle Dienste. Regelmäßige Beratungen finden jedoch in jedem Fall statt, wenn man Leistungen der Pflegeversicherung bezieht. Selbst wenn professionelle Pflegedienste in der Pflege mitarbeiten, liegt trotzdem noch ein wesentlicher Anteil an der pflegerischen Versorgung bei den Angehörigen. Die Veränderungen umfassen – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichem Umfang – ein verstärktes „Angebundensein“ an zu Hause sowie das Gefühl, immer verfügbar sein zu müssen und wenig Zeit (und Platz) für sich selbst zu haben. Zudem kann es auch zu Einschränkungen im Alltag (z. B. keine freie Zeiteinteilung) und finanziellen Einbußen (durch Wegfall der eigenen Erwerbstätigkeit) kommen. Weitere Veränderungen stellen zusätzliche körperliche und seelische Belastungen dar, vor allem bei der Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Abbauprozessen.

Zunächst erscheinen die genannten Veränderungen vergleichbar zu denen, die anfallen, wenn ein Säugling oder Kleinkind versorgt werden muss. Bei Kindern ist jedoch davon auszugehen, dass sie zunehmend selbstständiger werden. Bei Pflegebedürftigen ist hingegen genau diese Aufgabe, Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten, eine anstrengende Herausforderung und teilweise durch alters- oder krankheitsbedingten körperlichen und psychischen Abbau gar nicht möglich. Der Pflegeaufwand nimmt mit der Zeit eher zu.

Selbstpflege: auch mal an sich denken

Die Angehörigen pflegen 24 Stunden am Tag, und das meist 12 Monate im Jahr. Dabei verleugnen oder vernachlässigen sie häufig ihre eigenen Bedürfnisse. Dadurch fühlen sich die meisten Pflegenden stark bis sehr stark belastet. Unter den gegebenen Umständen sind unterschiedliche Entlastungsmöglichkeiten von größter Bedeutung. Sie zu kennen und in Anspruch zu nehmen, ist für die Leistungsfähigkeit pflegender Angehöriger und zur Erhaltung ihrer eigenen Gesundheit wichtig. Hierzu gehören:

Kurzzeitpflege ermöglicht notwenige Auszeiten von der Pflegebelastung.

• Besuch eines Hauskrankenpflegekurses zum Erlernen grundlegender pflegerischer Techniken (z. B. Wäschewechsel bei Bettlägerigen, rückenschonendes Arbeiten)

• mobile soziale Dienste, die die Betreuung stundenweise übernehmen und dadurch „Freizeit“ ermöglichen oder Transporte des Pflegebedürftigen zu Veranstaltungen übernehmen

• Gesprächskreise mit Gleichgesinnten zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die von Pflegediensten, Gemeinden oder als Selbsthilfegruppe angeboten werden

• eigene soziale Kontakte, Hobbys sowie andere schöne Erlebnisse pflegen; sich eigene Schlaf-, Bewegungs-, Ess- und Trinkgewohnheiten bewusst machen und -halten

• in der Familie für Vertretung sorgen

• Entlastung durch Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege suchen

• Beratungsbesuche als Chance für das Stellen pflegerischer Fragen begreifen und nutzen

• die Zusammenarbeit mit den professionellen Pflegediensten als Entlastung wahrnehmen können

Häufig brauchen Angehörige, die schon lange Zeit einen Verwandten pflegen, viel Motivation und Unterstützung von außen, um sich kleine Annehmlichkeiten und Entlastungsmöglichkeiten zu erlauben. Oft scheint eine Fixierung zwischen pflegebedürftiger Person und pflegender Bezugsperson unvermeidlich zu sein. Um diese (erzwungene) Nähe zu lockern, zu lösen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist es notwendig, sich immer wieder bewusst zu machen, dass auch Distanz in der Pflegebeziehung Platz hat und haben darf.

Selbsthilfe- und Angehörigengruppen

In Selbsthilfe- und Angehörigengruppen treffen sich akut oder ehemals Betroffene bestimmter Krankheiten. Einige Pflegedienste bieten auch Gesprächskreise für pflegende Angehörige an. Die Treffen dienen in erster Linie dem Erfahrungs- und Informationsaustausch. Die Teilnehmer können voneinander lernen und sich gegenseitig Mut machen. Die Mitarbeiter dieser Gruppen sind meist ehrenamtlich tätig. Informationen und Kontaktadressen zu krankheitsbezogenen Selbsthilfegruppen können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Pflegende Angehörige sollten sich in regelmäßigen Abständen Unterstützung und Erfahrungsaustausch von außen holen, um die Pflegesituation zu reflektieren.

Leistungen der Pflegeversicherung

Ziel der Pflegeversicherung ist es, dem Pflegebedürftigen zu einem möglichst selbstbestimmten Leben zu verhelfen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Ressourcen des Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten. Die Pflegenden haben die Aufgabe, sich an dieser Zielsetzung zu orientieren. Bei allen Pflegeleistungen spielt die aktivierende Pflege eine große Rolle.

Vor Inanspruchnahme ist bei allen Personen, die voraussichtlich länger als sechs Monate pflegerischer Hilfe bedürften, der Umfang der Hilfe zu prüfen. Dazu hat der Pflegebedürftige oder dessen gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei der entsprechenden Pflegekasse zu stellen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) erhält von der Pflegekasse dann den Auftrag, die Begutachtung zur Pflegeeinstufung innerhalb von fünf Wochen durchzuführen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit beinhaltet dabei drei grundlegende Aspekte:

• Das Bedürfnis nach Hilfe muss durch Krankheit oder Behinderung verursacht sein.

• Die Bedürftigkeit muss Verrichtungen des täglichen Lebens umfassen (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftlicher Versorgung)

• Die Bedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Die Diagnose der Grunderkrankung spielt für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit keine Rolle. Wird ein Mensch pflegebedürftig, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Grundpflege und häuslichen Versorgung in Form von Sachleistungen oder Geldleistungen. Dabei variiert die Höhe der Leistungen je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Diese wird mithilfe von fünf Pflegegraden bestimmt. Ist eine Einstufung nicht möglich, weil der pflegebedürftige Mensch z. B. keine Grund-, sondern nur Behandlungspflege oder ausschließlich hauswirtschaftliche Hilfen benötigt, erhält er keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. In diesen Fällen muss er die hauswirtschaftlichen Hilfen selbst zahlen und die Behandlungspflege bei der Krankenkasse beantragen.

Unter Pflegesachleistungen ist die Übernahme der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch geeignete (professionelle) Pflegekräfte zu verstehen. Diese Pflegekräfte sind entweder direkt bei der Pflegekasse angestellt oder bei einer Einrichtung, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat (z. B. einem ambulanten Pflegedienst). Übersteigen die tatsächlichen Kosten der Pflegeleistungen die von der Pflegekasse bewilligten Beträge, wird dem Versicherten die Differenz privat in Rechnung gestellt.

Pflegebedürftige können aber auch Pflegegeld beantragen und damit die Pflege durch Angehörige oder Nachbarn selbst sicherstellen. Sind die Angehörigen oder Nachbarn verhindert, z. B. durch Urlaub oder Erkrankung, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Kurzzeitpflege oder Ersatzpflegekraft für maximal vier Wochen je Kalenderjahr. Möglich sind auch Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen. Wenn die real durchgeführten Sachleistungen des ambulanten Pflegediensts den von den Pflegekassen zugebilligten Höchstsatz nicht erreichen, erhält der Pflegebedürftige die Differenz auf Antrag ausbezahlt.

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf eine kurzzeitige Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Ist die Pflege eines Pflegebedürftigen so zeitaufwendig, dass die pflegenden Angehörigen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können, übernimmt die Pflegekasse die Differenz der Beiträge zur Rentenversicherung.

Außerdem sind sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. auf dem Weg dorthin in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Kosten dafür tragen die Kommunen. Zur Verbesserung der Qualität der häuslichen Pflege und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen übernimmt die Pflegekasse ferner die Kosten für Pflegekurse sowie bei Empfängern von Pflegegeld viertel- oder halbjährlich Pflegeeinsätze im Sinne von Beratungsgesprächen durch Mitarbeiter der Pflegedienste.

Lassen Sie sich in Pflegefragen beraten.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und tragen zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen bei. Nicht nur die Qualität der Pflege, auch die Belastung für die Pflegenden und Pflegebedürftigen hängt von den verfügbaren Hilfsmitteln ab (z. B. Badewannenlift, Toilettenstuhl, Patientenlifter). Sind die Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt, wie z. B. Handschuhe oder Krankenunterlagen, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der monatlichen Kosten. Technische Hilfen zur Verbesserung der Wohnsituation werden einmalig bezuschusst, wenn die Pflege dadurch wesentlich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Eine solche Bezuschussung ist eine KannLeistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die für die Pflege benötigten spezifischen Pflegematerialien, z. B. Verbandsmaterial, Einwegspritzen, Krankenunterlagen, Inkontinenzmaterial, werden in der Regel vom Hausarzt verschrieben.

Teilweise werden die Hilfsmittel von den Krankenkassen bewilligt. Seit ihrer Einführung haben Pflegebedürftige auch aus Mitteln der Pflegeversicherung Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die ihnen eine Erleichterung bringen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dafür bedarf es jedoch der Verordnung durch den Arzt. Bezweifelt dieser die Notwendigkeit eines Pflegemittels, ebnet meist eine gute Begründung den Weg zum Hilfsmittelrezept. Stimmen Arzt und Pflege- oder Krankenkasse dem Hilfsmittel nicht zu, bleibt dem Versicherten nur das Ausleihen bei einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Sanitätsfachgeschäft.

Info

Folgende Pflegehilfsmittel werden am häufigsten benötigt:

• Rollstuhl und Toilettenstuhl

• Bett mit höhenverstellbarer Ebene (50–90 cm) und verstellbarem Kopfteil

• Gehwagen (z. B. Rollator)

• Badelifter

• Patientenlifter (Diese sind in der häuslichen Pflege allerdings nur dann einsetzbar, wenn die Wohnverhältnisse des Pflegebedürftigen dies zulassen.)

Wohnraumgestaltung und pflegeerleichternde Hilfsmittel

Viele Schwierigkeiten mit Beginn der Pflegebedürftigkeit ergeben sich direkt aus dem Einschnitt in die gewohnten Lebensabläufe und den daraus notwendigen Veränderungen. Eine Vielzahl an speziellen Hilfsmitteln sowie die Umgestaltung des Wohnraums können in der Pflege und im Alltag der Betroffenen Entlastung bringen. Einen pflegebedürftigen Menschen darin zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben, sollte Anliegen des Pflegenden sein.

Den Alltag regeln helfen

Wird ein Patient pflegebedürftig aus dem Krankenhaus oder nach einer ambulanten Behandlung beim Facharzt nach Hause entlassen, ist er oft verunsichert. Zu Hause muss er von heute auf morgen wieder selbst für sich sorgen. Viele Betroffene fühlen sich dem nicht gewachsen, zumal sie meist noch nicht vollkommen genesen sind. Abgesehen von der körperlichen Anstrengung, die sie erwartet, belastet sie das Gefühl, allein zurechtkommen zu müssen. Für die nötige Sicherheit sorgt dann das Einschalten von Überleitungspflegenden oder Sozialarbeitern, die zusammen mit dem Betroffenen, den Angehörigen, den Pflegenden der Station und Ärzten die Entlassung planen und – wo gewünscht – Kontakt mit einem ambulanten Pflegedienst aufnehmen.

Eine angepasste Lebensumgebung macht vieles einfacher.

Je nachdem, wie der Betroffene die erste Zeit zu Hause erlebt, gewinnt er seine alte Sicherheit in neuer Form zurück: Es ist immer jemand für ihn da oder telefonisch erreichbar, z. B. Angehörige, der Pflegedienst oder der Hausarzt, es wird für ihn gesorgt (Essen, Körperpflege, Haushalt) und er erfährt Rücksicht und Schonung. Er erlebt, dass medizinisch notwendige Maßnahmen ambulant genauso kompetent durchgeführt werden wie im Krankenhaus, und es wird eine aktivierende Pflege durchgeführt, deren Ziel die größtmögliche Wiedererlangung der Selbstständigkeit ist. Je eher dem Betroffenen diese Perspektive aufgezeigt wird, desto ruhiger wird er seiner Entlassung aus dem Krankenhaus entgegensehen und innere Blockaden, die die Heilung verhindern können, abbauen.

Alarmsysteme – Sicherheit bei Abwesenheit

Um dem Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit des Pflegenden das Gefühl von Sicherheit zu geben und diese zu gewährleisten, haben sich zwei Arten von Alarmsystemen bewährt, das hausinterne Notrufsystem und der Hausnotruf mit externer Rufbereitschaft und Anbindung.

Hausinterner Notruf: Wenn (pflegende) Angehörige im gleichen Haus oder in der Wohnung leben, aber meistens außer Hörweite des Krankenzimmers sind, ist es sinnvoll, dem Patienten eine „Klingel“ zu installieren. Hier eignen sich handelsübliche Babyphones, die auf Geräusche reagieren (bei Schwerstpflegebedürftigkeit am sinnvollsten), hausinterne Funkanlagen, die auf Knopfdruck eine Gegensprechanlage einschalten, oder normale Telefonanlagen mit einem Mobilteil, das der Patient zu hausinternen Anrufen, aber eventuell auch mit gespeicherter Nummer des Hausarzts oder des Pflegedienstes zu externen Anrufen nutzen kann.

Hausnotruf: Bei Kranken oder Behinderten, die länger am Tag allein sind und bei denen die Gefahr von Stürzen, Herzproblemen oder sonstigen Anfallleiden besteht, kann ein sogenannter Hausnotruf installiert werden, der entweder von einem Pflegedienst oder einer darauf spezialisierten Organisation gestellt wird. Der Hausnotruf ist ein Alarm- und Sicherheitssystem. Über ein kleines Signalgerät, das am Körper getragen wird, kann der Pflegebedürftige jederzeit Hilfe herbeirufen, egal wo er sich in der Wohnung befindet. Voraussetzung dafür ist ein Telefonanschluss. Hier wird eine Feststation installiert, die sich bei Alarmauslösung einschaltet und automatisch die Nummer der Notrufzentrale wählt. Über die Telefonleitung und mittels des eingebauten Mikrophons und Lautsprechers kann akustischer Kontakt zum Pflegebedürftigen aufgenommen werden. Nach Abklärung des Grundes entscheidet die Zentrale anhand einer individuellen Prioritätenliste, ob der Nachbar, der Pflegedienst, die Angehörigen oder der Hausarzt informiert werden. Da die Zentrale auch einen Schlüsselplan besitzt, kann sie im Bedarfsfall z. B. auch den Pflegedienst und den Notarzt gleichzeitig informieren. Große Pflegedienste haben eine eigene Notrufzentrale; kleinere arbeiten in einem regionalen Verbund mit anderen Pflegediensten oder einem überregionalen Hausnotrufanbieter zusammen.

Info

Bei Betroffenen, die in einem Pflegegrad der Pflegekasse eingestuft sind, werden die Kosten für den Hausnotruf bei bestimmter Indikation (der Betroffene muss alleinstehend sein) von der Kasse komplett übernommen. Bei nicht eingestuften Pflegebedürftigen wird der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse meist abgelehnt.

Altersgerechter Wohnungsumbau

Eine Form der „Sicherheitsprophylaxe“, an die oft nicht gedacht wird, ist die Wohnraumanpassung. Der Medizinische Dienst (MDK) wird schon bei Einstufung des Betroffenen in einen Pflegegrad prüfen, welche Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege und zur Sicherheit des Pflegebedürftigen möglich und nötig sind. Eine Möglichkeit sind kleinere oder größere Veränderungen (Umbaumaßnahmen) der Wohnung. In Betracht kommen beispielsweise Haltegriffe (z. B. an der Toilette, Badewanne, Dusche oder beim Küchentisch), eine Erhöhung der Toilette oder die Verbreiterung des Türrahmens im Bad (Rollstuhlbreite). Auch der Einbau eines Treppenlifts im Flur oder die Entfernung von erhöhten Türschwellen (rollstuhlgerecht) können je nach Fall sinnvolle Umbaumaßnahmen sein. Nach Antrag bei der Pflegeversicherung werden diese Maßnahmen je nach Fall einkommensabhängig übernommen bzw. bezuschusst. Ziel der gesetzlich vorgesehenen Zuschüsse ist es, eine Pflege zu Hause so lange wie möglich zu sichern. Auch der Hausarzt und der Pflegedienst können ein Gutachten zur Notwendigkeit einer Umbaumaßnahme erstellen. Besser noch als nachträgliche Umbaumaßnahmen sind altersgerechte Wohnungen, die als solche geplant, gebaut und vermietet oder verkauft und eventuell im Zusammenhang mit betreutem Wohnen angeboten werden.

Sicherheit im Badezimmer

Besonders im Bad und bei der Hygiene ergibt sich durch eine Pflegebedürftigkeit eine neue Situation. Ein für Pflegebedürftige zweckmäßig eingerichtetes Badezimmer ist jedoch selten. Deshalb ist daran zu denken, eventuell einige Hilfsmittel zu besorgen, anzubringen oder zu benutzen. Dies sind beispielsweise verschiedene Haltegriffe an/in/neben der Badewanne oder der Dusche, eine Sitzmöglichkeit in der Dusche sowie eine Sitzmöglichkeit vor der Wanne oder der Dusche. Auch ein Handspiegel am Waschbecken (für Pflegebedürftige, die nicht stehen können), eventuell ein Wannenlifter, eine dickere Duschvorlage vor der Badewanne und eine rutschfeste Badematte in der Badewanne und/oder der Dusche dienen der Sicherheit im Bad.

Sicherheit in Haushalt und Krankenzimmer

Wenn eine Wohnraumanpassung (noch) nicht stattgefunden hat, sind in der häuslichen Pflege das Krankenzimmer und die Wohnung nicht wie im Krankenhaus funktionell eingerichtet, sondern sind oft eine an die Pflegesituation angepasste Notlösung. Hier gilt es abzuwägen, welche Kompromisse sich z. B. in Hinsicht auf Platzmangel, Wünsche des Betroffenen oder eine größere Selbstständigkeit vertreten lassen und welche zu weit gehen und den Pflegebedürftigen oder den Pflegenden gefährden würden. So kann es beispielsweise bei längerer Abwesenheit des Pflegenden im Einzelfall sinnvoll sein, die Sicherung für den Herd herauszunehmen und die Gewährleistung warmen Wassers oder Essens in der Zwischenzeit z. B. mit einer Mikrowelle zu regeln. Vor allem im Krankenzimmer geht es auch um die Gesundheit der Pflegenden. Daher sollte hier ein Mindestmaß an Unfallvorsorge herrschen, z. B. durch ein höhenverstellbares Pflegebett. Grundsätzlich unterscheiden kann man zwischen Sicherheitsmaßnahmen bei mobilen und immobilen Pflegebedürftigen: Wenn der Patient so mobil ist, dass er aufstehen kann, trotzdem aber in seiner Beweglichkeit eingeschränkt und unsicher ist, kann beispielsweise ein Nachtstuhl neben dem Bett eine Hilfe sein. Akzeptiert der Betroffene dies nicht, so wird der Wege zur Toilette so frei geräumt, dass entweder ein Halten an den Möbeln oder Wänden möglich ist und/oder Platz für die Benutzung von Gehhilfen vorhanden ist.

Sicherheitsvorkehrungen im Badezimmer

Achtung

Bei schwerstpflegebedürftigen, immobilen Betroffenen, die womöglich mehrere Stunden allein sind, sollten Sie Sicherheitsregeln besonders sorgfältig beachten. Dazu kann zählen:

• Sofern vorhanden, hat der Betroffene ein Alarmsystem greifbar.

• Getränke und Nahrung, gegebenenfalls Medikamente, sind für ihn erreichbar.

• Eine funktionierende Uhr hängt im Sichtbereich des Betroffenen.

• Kündigen Sie an, wann Sie zurückkommen, und halten Sie sich an die angekündigte Zeit.

• Vor dem Verlassen der Wohnung wird die Lagerung des Betroffenen im Bett oder Sessel noch mal überprüft und gegebenenfalls verändert.

• Die Antidekubitusmatratze ist auf Wechseldruck geschaltet.

• Brennende Glühbirnen, die auch Wärme abgeben, befinden sich nicht zu nah beim Pflegebedürftigen oder an Kissen.

• Handtücher werden nicht über oder zu nah an den Heizlüfter gehängt (Brandgefahr).

• Elektrische Geräte (z. B. Kaffeemaschine) sind ausgeschaltet.

• Bei Verlassen des Zimmers ist das Bettgitter oben.

Eingeschränkte Mobilität erfordert verstärkte Pflege- und Sicherheitsmaßnahmen.

Gerade bei eingeschränkt mobilen Pflegebedürftigen sollten Sie die Wohnung nicht verlassen, ohne mögliche Gefahren oder Hindernisse zu beseitigen. So kann z. B. ein für die Pflege benutzter und im Weg stehen gelassener Stuhl für einen unsicheren Rollstuhlfahrer zum unüberwindbaren Hindernis werden, ein nicht geradegezogener Teppich oder das Stromkabel des Pflegebetts für einen unsicheren Läufer zur Stolperfalle. Bei alten Pflegebedürftigen kann es grundsätzlich besser sein, so wenig wie möglich zu verändern, weil sie ihren nächtlichen Weg zur Toilette „im Schlaf“ kennen und fallen könnten, weil plötzlich ein Sessel, an dem sie sich immer abgestützt haben, nicht mehr da steht, wo sie ihn erwarten.

Das Krankenbett

Das Krankenbett muss sowohl den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen als auch den Anforderungen des Pflegenden für ein gesundes Arbeiten gerecht werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass auch im Krankenzimmer ein Pflegebett aufgestellt wird, das diese Anforderungen erfüllt. Oft kann dies schon geschehen, bevor ein Mensch, z. B. nach einem Schlaganfall, aus der Klinik oder Reha entlassen wird. Wurde schon eine Einstufung in die Pflegeversicherung vorgenommen, ist dies kein Problem. Die Notwendigkeit für ein Pflegebett kann durch Attest des Krankenhausarztes, ein Rezept vom Hausarzt oder durch den Medizinischen Dienst (MDK) direkt bescheinigt werden. Je nach Krankenkasse und Dringlichkeit (Pflegegrad) dauert die Lieferung durch ein beauftragtes Sanitätshaus ein bis sieben Tage. Eine normale Matratze wird mitgeliefert, sie sollte jedoch bei besonderer Gefährdung durch Entstehung der Dekubitus oder bei vorhandenem Dekubitus (Druckgeschwür) sofort durch eine Antidekubitusmatratze ( siehe Pflegewissen S. 128) ersetzt oder ergänzt werden.

Info

Das Krankenbett sollte von beiden Seiten aus zugänglich sein, da so die Pflege des Betroffenen erleichtert wird. Ein Platz an der Wand ist nicht empfehlenswert. Ist das Schlafzimmer für die Umstellung nicht geeignet, sollten Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen über einen Umzug in ein anderes Zimmer nachdenken.

Physiologischer Bettknick

Viele Pflegebetten haben eine Liegefläche, die sich nicht an den natürlichen Körpermaßen des Menschen orientiert. Die Liegefläche ist im Verhältnis 1:2 in ein kurzes Kopfteil und ein langes Fußteil unterteilt, das tatsächliche Verhältnis zwischen Oberkörper und Beinen beträgt aber 1:1. Durch die unnatürliche Beugung des Körpers im Bereich der Brustwirbelsäule statt in der Hüfte kommt es zur Stauchung des Oberkörpers mit erschwerter Nahrungsaufnahme (Verschluckungsgefahr), zunehmenden Rückenschmerzen und einer Einschränkung der Atmung. Weitere Folgen sind das ständige Herunterrutschen zum Fußende, eine erhöhte Muskelspannung, eine Einschränkung der Mobilität und die Verschiebung von Gewebeschichten bei erhöhtem Oberkörper (Dekubitusgefahr).

Um dem Pflegebedürftigen das Liegen im Pflegebett mit einem nicht körpergerechten Bettknick zu erleichtern, können Sie zur Verlängerung des Oberkörperteils ein Brett längs unter die Matratze schieben und mit Kissen polstern. Damit kleinere Menschen im Bett nicht nach unten rutschen, können Sie einen Bettkasten, ein Kissen oder ein Sofapolster ans Fußende stellen.

Bettzubehör

Zur Ausstattung eines Pflegebetts gehört koch- und waschmaschinenfeste Bettwäsche (am besten aus Baumwolle, da man in Baumwolle nicht so sehr schwitzt), ein Bettlaken (am besten Spannbettbezug, da sich dieser leichter aufziehen lässt und glatt bleibt) und eventuell ein Stecklaken. Außerdem benötigen Sie einen wasserdampfdurchlässigen, aber wasserabweisenden Matratzenschoner sowie ein großes und ein kleines Kopfkissen. Am besten verwendet man eine leichte Bettdecke für den Sommer und eine dicke für den Winter. Pflegebetten haben meist eingebaute Bettgitter, die nur hochgezogen werden müssen, wenn sie gebraucht werden. Dies ersetzt allerdings nicht die Überwachung unruhiger oder verwirrter Pflegebedürftiger, da es möglich ist, dass sie über die Gitter klettern und sich dabei verletzen. Außerdem bedarf der Gebrauch der Bettgitter des Einverständnisses des Pflegebedürftigen und einer ärztlichen Anordnung.

Matratze

Wenn die Matratze im Krankenbett zu weich oder zu hart ist, führt dies bei vielen Pflegebedürftigen zu Rückenproblemen und Verspannungen, deren Folge häufig Kopfschmerzen sind. Bei zu weichen Matratzen schaffen schon einfache Mittel wie ein untergeschobenes Brett Abhilfe. Klagt der Pflegebedürftige hingegen über eine zu harte Unterlage, sollte diese ausgetauscht werden. Die ideale Matratze passt sich den Körperformen des Pflegebedürftigen an. Daneben gibt es zahlreiche Spezialmatratzen, z. B. aus atmungsaktivem Schaumstoff. Die richtige Matratze mindert die Gefahr von Rückenproblemen und Druckgeschwüren. Für schmale, leichtgewichtige Menschen eignen sich eher weiche Matratzen, bei fettleibigen Menschen oder Pflegebedürftigen mit Bandscheibenproblemen ist eine eher festere Unterlage angezeigt. Bei Dekubitusgefahr, verbunden mit einer erheblichen Bewegungseinschränkung, sollten Sie sich frühzeitig um ein Spezialbett oder eine spezielle Antidekubitusmatratze kümmern.

Ein spezielles Bett gehört zur Grundausstattung der Pflege von bettlägrigen Personen.

Stürzen vorbeugen

Stürze sind eine der häufigsten Ursachen und Auslöser für die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Hälfte aller 70-Jährigen bereits einmal oder mehrmals gestürzt ist. Die Folge dieser Stürze sind oft schmerzhafte Blutergüsse und Prellungen. Bei etwa 15 % aller Stürze kommt es zu ernsthafteren Verletzungen, wobei die Oberschenkelhalsbrüche das größte Problem darstellen. Häufig treten auch Brüche des Oberarms und der Schulter auf.

Besonders gefährlich sind Stürze auf den Kopf. Die Folge kann ein Schädelbruch oder ein subdurales Hämatom (Bluterguss zwischen den Hirnhäuten) sein, das oft erst nach einigen Tagen Symptome zeigt. Daher sollten Menschen, deren Kopf bei einem Sturz in Mitleidenschaft gezogen wurde, sofort ärztlich untersucht werden. Zu ihrer Beobachtung ist meistens ein Klinikaufenthalt über mehrere Tage sinnvoll.

Besonders ältere und kranke Menschen haben oftmals Schwierigkeiten, die Körperbalance oder das Gleichgewicht zu halten. Auch natürliche Schutzreaktionen sind häufig nicht mehr so ausgeprägt.

Ursachen von Stürzen

Zu den häufigsten Sturzursachen gehören fehlendes körperliches Training, Mangelernährung bzw. Wassermangel, Bewegungsarmut und Einschränkung der Mobilität, aber auch eine Veränderung der Körperhaltung, z. B. durch Osteoporose. Auch Schwanken beim Gehen, kleinschrittiges Gehen, Unebenheiten im Boden, Stolperfallen, Veränderungen in der Wohnung oder eine nicht richtig angepasste Brille können zu Stürzen führen. Ebenso gefährlich kann Barfußgehen oder eine nicht richtig angezogene oder falsche Fußbekleidung sein.

Daneben können auch Krankheitsfaktoren wie z. B. Sichtstörungen, Orientierungsstörungen durch Hörschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Durchblutungsstörungen) oder neurologische Krankheiten (z. B. Epilepsie) die Ursachen von Stürzen sein. Infrage kommen auch gerontopsychiatrische Krankheiten (z. B. Alzheimer), orthopädische Krankheiten (z. B. Fußmissbildungen) oder eine Verschlechterung des Allgemeinzustands. Hinzu kommen Gefährdungen durch die Wirkung von Medikamenten (z. B. bewusstseinseinschränkende Psychopharmaka oder Schlafmittel).

Sturzgefahr vermindern

Zur Vorbeugung von Stürzen kommen beispielsweise Krankengymnastik und andere vorbeugende Übungen infrage, z. B. Muskelaufbautraining, Treppensteigen, Bewegungs- und Balancetraining, Kräftigung der Bein- und Armmuskulatur, Gehtraining sowie das Einüben von Hinfallen und besonders von Aufstehen. Auch der richtige Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Gehstock, Rollator) sowie das Überprüfen der richtigen Passform und Länge von Gehhilfen sind wichtig. Dies gilt auch für die Verwendung passender Fußbekleidung (z. B. feste, geschlossene Schuhe mit flacher Sohle, Antirutschsocken). Achten Sie auch darauf, dass der Pflegebedürftige seine Brille und sein Hörgerät trägt und geben Sie Hilfestellung bei der Reinigung. Außerdem sollten Sie immer die z. B. an Rollstühlen befindlichen Bremsen feststellen und Fußstützen an Rollstühlen nach unten klappen. Beim Aufstehen Fußstützen wegklappen, damit der Pflegebedürftige nicht mit dem Rollstuhl vornüberkippt. Überwachen Sie auch die Reaktionen auf Arzneimitteleinnahme und verabreichen Sie Schlafmittel nicht zu spät.

Pflegebedürftige, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und aus pflegerischen Gründen zu Hause in ein anderes Zimmer kommen, eventuell mit neuem Pflegebett, sollten eingewiesen werden, als wären sie in einer fremden Umgebung, damit sie sich besser zurechtfinden. Veränderungen im Zimmer des Pflegebedürftigen, z. B. durch zusätzliche Geräte wie einen Nachtstuhl, sollte man am besten morgens vornehmen. So hat der Pflegebedürftige Zeit, sich bis zur Nacht auf die veränderte Umgebung einzustellen.

Um Stürze zu verhindern, helfen außerdem Maßnahmen zur Gestaltung eines sicheren Umfelds. Hierzu gehören rutschsichere und trockene Bodenbeläge, blendfreies Licht und Handläufe im Flur sowie Haltegriffe im Nassbereich, aber auch das Meiden von Teppichen sowie anderen Stolperfallen (z. B. herumliegende Kabel, im Weg stehende Gegenstände), standsichere Stühle und farblich gekennzeichnete Stufen und Schwellen.

Schutz beim Stürzen

Stürze haben bisweilen lebensbedrohliche Folgen und sind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nie ganz auszuschließen. Aus diesem Grund wurden Hilfsmittel entwickelt, die die Sturzfolgen so gering wie möglich halten sollen. Vielfach bewährt haben sich Sturzhelme, die insbesondere bei Epilepsiekranken eingesetzt werden. Sturzhelme werden vom Fachhandel individuell angepasst. Des Weiteren sind seit einiger Zeit mit Erfolg Hüftprotektoren zur Vermeidung von Oberschenkelhalsbrüchen im Handel. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind hingegen meist keine Sturzprophylaxe. Besonders der Herausfallschutz (Bettgitter) birgt ein hohes Verletzungsrisiko, z. B. durch Einklemmen von Extremitäten oder Übersteigen, zum Teil mit tödlichem Ausgang! Sie sind nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung angezeigt. Eine Fixierung, die länger als 24 Stunden andauert, muss immer richterlich angeordnet werden!

Sturzangst

Vor allem ältere Menschen, die schon einmal die Erfahrung gemacht haben und gestürzt sind, entwickeln eine große Angst vor einem erneuten Fallen. Daraus kann sich eine regelrechte Sturzphobie entwickeln, die als Post-Fall-Syndrom bezeichnet wird. Aus Angst schränken die Betroffenen ihre Bewegungsmöglichkeiten weiter ein. Dadurch entsteht ein Teufelskreis, weil Bewegungseinschränkung und damit verbundener Trainingsmangel das Sturzrisiko weiter fördern. Menschen, die Angst haben zu stürzen, bewegen sich vorsichtiger und damit weniger elastisch, sodass sie Störungen im Bewegungsablauf schlechter ausbalancieren können. Hier gilt es, einfühlsam mit entsprechenden Bewegungsangeboten zu reagieren.

Achtung

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Sturz, sind folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen:

• Ruhe bewahren, keine Hektik!

• beruhigend auf den Pflegebedürftigen einwirken

• Untersuchung auf Verletzungen oder Bewegungseinschränkungen

• beim Aufstehen helfen

• Kühlung der verletzen Körperteile hilft bei Schmerzbekämpfung, Schwellungen und Blutergussbildung

• den Arzt benachrichtigen (eventuell Röntgenkontrolle)

• intensive Krankenbeobachtung auf Blutdruck, Puls, Kopfschmerzen, Übelkeit, Bewusstsein wegen der Gefahr der Hirnblutung in den ersten Stunden

Essen und Trinken

Nicht nur die Unfallvermeidung steht im Alltag im Vordergrund, sondern auch die Gesundheitsvorsorge. Dies beginnt bereits mit dem Essen und Trinken. Soweit nötig, muss der Pflegende dabei die Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten des Pflegebedürftigen begleiten und organisieren. Dazu gehört auch die Bevorratung und Zubereitung der Getränke. Manche Pflegebedürftige benötigen zusätzlich zum Essen oder als Nahrungsersatz besondere Trinknahrungen. Bei Appetitlosigkeit, Kau- und Schluckstörungen, Gewichtsverlust oder nach Operationen im Hals-Rachen-Bereich sollten Sie dem Betroffenen neben passierter und pürierter Kost auch hochkalorische Trinknahrungen anbieten. Im Handel gibt es verschiedene Produkte, die in Geschmacksrichtung und Zusammensetzung (z. B. ballaststoff- oder eiweißreich) variieren.

Beobachtung der Ernährung

Orientieren Sie sich bei der Ernährung an den Wünschen und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Dies betrifft die Auswahl und Zubereitung der Nahrungsmittel, die Verteilung der Mahlzeiten über den Tag und die Umstände der Nahrungsaufnahme (z. B. Essen am Tisch, im Bett). Während einer akuten Krankheit ändern sich meistens Hunger, Durst und Appetit, wohingegen bestimmte Vorlieben und Abneigungen gleich bleiben. Die Beobachtung des Ernährungsverhaltens ist deshalb ein anhaltender Prozess. Dabei sollten Sie regelmäßig Hunger, Appetit und Durst des Pflegebedürftigen erfragen. Die Beobachtung des Ernährungsverhaltens gibt häufig Hinweise auf die aktuelle physische und psychische Situation eines Menschen. Darum sollten Sie auch darauf achten, wie der Pflegebedürftige isst und trinkt (mit Widerwillen oder Appetit), wann er isst und trinkt (Regelmäßigkeit, Häufigkeit) und wie viel er isst und trinkt (kleine Portionen, große Portionen, viel, wenig).

Menschen mit Appetitlosigkeit sitzen vor ihrem Teller, stochern darin herum und essen fast nichts – selbst die Lieblingsspeisen bleiben liegen. Appetitlosigkeit begleitet die meisten Krankheiten sowie Bestrahlungs- und Chemotherapien und tritt auch nach größeren Operationen auf. Weitere Ursachen können Stress, Sorgen, eine fremde Umgebung und ungewohnte Kostformen sein. Bei Appetitlosigkeit sollten Sie die Wünsche des Pflegebedürftigen berücksichtigen und ihn nicht zum Essen zwingen. Ein neu aufgetretener Widerwille gegen bestimmte Nahrungsmittel kann Hinweis auf eine organische Ursache sein. Beispielsweise deutet eine Abneigung gegen Fleisch womöglich auf eine bösartige Tumorerkrankung hin. Dabei sollten Sie nicht nur darauf achten, was der Pflegebedürftige täglich isst und trinkt (Momentaufnahme), sondern auch seinen Ernährungszustand, also das Ergebnis seines längerfristigen Ernährungsverhaltens, beachten.

Anhaltende Appetitlosigkeit kann zu Unterernährung führen.

Essen und Trinken als Kranker

Krankheit oder Pflegebedürftigkeit wirken sich zwangsläufig auf die „Ernährungskultur“ der Betroffenen aus. Versuchen Sie daher möglichst, dem Pflegebedürftigen seine gewohnten Essensrituale, z. B. das Anden-Tisch-Setzen oder das gemeinsame Essen mit der Familie, zu ermöglichen. Dies ist allerdings, z. B. bei Bettlägerigkeit oder durch besondere Kost, nicht immer möglich. Daher sollte man gemeinsam nach den bestmöglichen Kompromissen suchen. Der Pflegebedürftige sollte dabei nach Möglichkeit außerhalb des Bettes essen. In Gemeinschaft schmeckt es einfach besser und man kann sich nebenher unterhalten. Das Essen ist eine Gelegenheit, vorwiegend bettlägerige Pflegebedürftige zu mobilisieren. Hierzu sollten Sie dem Betroffenen helfen, sich an den Tisch zu setzen. Wichtig ist es auch, sich speziell um den Pflegebedürftigen zu kümmern, wenn er nicht essen darf (weil er z. B. vor einer Operation oder Untersuchung nüchtern bleiben muss), will (weil er z. B. keinen Appetit hat) oder kann (weil er z. B. die Bewegungen beim Essen nicht ausführen kann oder nicht in der Lage ist zu schlucken).

Der Pflegebedürftige darf nicht essen und trinken

Es gibt Gründe, weshalb Pflegebedürftige nicht essen und trinken dürfen, am häufigsten, weil der Hausarzt kommt, um Blut abzunehmen, oder weil andere ambulante Untersuchungen anstehen. Nüchterne Menschen leiden oft unter starkem Durst und Hunger: Lippen, Zunge und Mund sind trocken, der Magen knurrt. Sie sind deswegen häufig unleidlich und ungeduldig. Informieren Sie den Pflegebedürftigen daher immer über den Grund und die Dauer des Nahrungsverzichts. Je nachdem, ob der Grund eine ambulante Operation oder eine Untersuchung ist, lässt sich zumindest der Mundtrockenheit mit Mundpflege entgegenwirken.

Der Pflegebedürftige möchte nicht essen und trinken

Wenn ein Pflegebedürftiger Nahrung ablehnt, hat dies immer einen Grund. Versuchen Sie daher, diesen herauszufinden, um entsprechend handeln zu können. Hat der Pflegebedürftige z. B. keinen Appetit, hilft es manchmal, kleine Portionen zu richten, denn große wirken oft nicht bezwingbar. Achten Sie auch auf eine appetitliche Zubereitung und bieten Sie Lieblingsgerichte sowie einfache Speisen (z. B. Grießbrei, Joghurt, Brühe) an. Der Appetit lässt sich oft auch durch saure Speisen (z. B. Äpfel, Zitrusfrüchte, Sauermilch) oder durch Suppen auf Bouillonbasis anregen. Nach ärztlicher Absprache können Sie z. B. auch Pepsinwein oder ein Glas Bier anbieten. Beides wirkt appetitanregend, enthält aber Alkohol. Wenn möglich, ist auch die Einbindung der ganzen Familie beim Essen empfehlenswert. Schmeckt das Essen dem Pflegebedürftigen hingegen nicht, sollten Sie seine Wünsche herausfinden und den Speiseplan entsprechend umstellen.

Wenn der Pflegebedürftige über Sodbrennen klagt, sollten Sie darauf achten, keine säurehaltigen und -lockenden Nahrungsmittel wie Zitrusfrüchte, Kaffee und Süßspeisen zu reichen. Bieten Sie stattdessen Joghurt, der die Säure aufgrund seines Eiweißgehalts puffert, und mehrere kleine Mahlzeiten an. Nach ärztlicher Absprache können Sie auch Antazida (magensäurereduzierende Mittel) zwei bis drei Stunden nach den Mahlzeiten geben. Klagt der Pflegebedürftige über Aufstoßen, Blähungen und Völlegefühl, sollten Sie bei der Nahrungszubereitung auf blähende Nahrungsmittel (z. B. Zwiebeln, Kohl) und kohlensäurehaltige Getränke verzichten. Der Pflegebedürftige sollte möglichst langsam essen und gut kauen und anstatt drei große lieber mehrere kleine Mahlzeiten einnehmen. Zu den Mahlzeiten sollten Sie nur wenig zu trinken reichen. Daneben helfen eine aufgelegte Wärmflasche, Einreibungen mit Kümmel-Anis-Salbe und entblähende Tees (z. B. Fenchel-Kümmel-Anis-Tee). Fordern Sie den Pflegebedürftigen zudem möglichst zu Bewegung auf.

Ist dem Pflegebedürftigen übel, sollten Sie zunächst die Ursache dafür abklären und den Arzt benachrichtigen. Außerdem sollten Sie den Betroffenen ruhig und tief durchatmen lassen und für Frischluft sorgen, unbekömmliche Mahlzeiten weglassen und den Pflegebedürftigen eventuell nach Absprache mit dem Arzt Nahrungsverzicht einhalten lassen oder ihm nur Tee und Zwieback geben.

Der Pflegebedürftige kann nicht essen und trinken

Ursache dafür, dass der Pflegebedürftige nicht essen oder trinken kann, sind entweder Störungen der zum Essen und Trinken notwendigen Bewegungsabläufe, der Schutzreflexe (Schlucken, Husten) oder des Bewusstseins. Im Umgang mit den Betroffenen ist Geduld und Einfühlungsvermögen gefordert. Denn oft kann der Kranke seine Einschränkungen und die damit einhergehende Abhängigkeit von anderen Menschen nicht akzeptieren. Bei der Betreuung sollten Sie insbesondere darauf achten, vorhandene Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu fördern und aufrechtzuerhalten. Unsichere und ungezielte Bewegungen, die die Nahrungsaufnahme erheblich erschweren, treten z. B. bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall auf. Hierbei empfiehlt es sich, das Essen übersichtlich zu richten. Beispielsweise lassen sich Brotscheiben besser greifen als kleine Stückchen. Lassen Sie dem Pflegebedürftigen beim Essen Zeit und drängen Sie ihn nicht. Außerdem sollten Sie ihn so viel wie möglich alleine verrichten lassen (z. B. greifen, Arm heben).

Regelmäßige Mahlzeiten zu festen Zeiten fördern den Appetit.

Bei Pflegebedürftigen mit Schluckstörungen empfiehlt sich ein fachgerecht durchgeführtes Ess- und Trinktraining und eventuell ein Schlucktraining. Auch eine Bewegungseinschränkung beeinträchtigt die Nahrungsaufnahme eines Betroffenen erheblich. Wenn die Nahrungsaufnahme nicht außerhalb des Betts stattfinden kann und auch keine sitzende Position im Bett eingenommen werden darf, sollte man möglichst den Kopf des Betroffenen erhöht lagern, den Teller in Reichweite auf Brustkorb oder Ausziehtisch stellen und Hilfsmittel einsetzen (z. B. gebogene Strohhalme). Auch ein Spiegel am Patientenaufrichter oder an der Zimmerdecke kann als Hilfsmittel dienen, damit der Pflegebedürftige sieht, was er isst.

Ist die Sehkraft eines Pflegebedürftigen eingeschränkt oder ist er blind, sollten Sie seine individuellen Gewohnheiten berücksichtigen, z. B. wo er sein Glas normalerweise hinstellt oder wohin er sein Essbesteck auf das Tablett legt, damit er es jederzeit problemlos finden kann. Weiterhin sollten Sie ihm exakte Informationen über die Anordnung des Tellers, des Bestecks und der Trinkgefäße geben.

Ist eine schlecht sitzende, schmerzende oder fehlende Zahnprothese das Problem, sollten Sie den Mund des Pflegebedürftigen sorgfältig inspizieren und eventuell einen Zahnarzttermin organisieren. Der Pflegebedürftige sollte die Prothese immer tragen, damit sich der Kiefer nicht verformt, und nach dem Essen den Mund ausspülen bzw. die Prothese reinigen. Bei schlechtem Sitz sollte man eventuell Haftcreme oder -pulver anwenden. Wenn der Pflegebedürftige ein solches Präparat nicht benutzt, sollten Sie auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und es besorgen.

Lagerung in Sitzposition

Jeder gesunde Mensch setzt sich zum Essen und Trinken hin, weil eine aufrechte Körperhaltung den natürlichen Transportweg der Nahrung durch die Speiseröhre unterstützt und ein Verschlucken verhindert. Entsprechend sollten Sie dem Pflegebedürftigen möglichst dabei helfen, diese Essposition einzunehmen. Im Bett fällt aufrechtes Sitzen wesentlich schwerer als im Stuhl oder Sessel. Schon aus diesem Grund sollten Pflegebedürftige zum Essen aufstehen, wenn keine Bettruhe angeordnet wurde – ganz abgesehen von Krümeln und Essensresten, die sich vielleicht sonst im Bett befinden. Wenn der Pflegebedürftige nicht mobil ist, sollte er im Bett so aufrecht wie möglich sitzen: Dazu dem Betroffenen zuerst helfen, kopfwärts zu rutschen (Mobilisation) und dann das Kopfteil so hochstellen, dass der Pflegebedürftige aufrecht sitzt. Der Knick des Oberkörpers muss dabei im Hüftbereich sein, nicht im Brustbereich. Eventuell können Sie auch an die Füße ein Kissen zum Abstützen legen, damit der Pflegebedürftige sicher sitzt und nicht herunterrutscht. Außerdem sollten Sie den Kopf so unterstützen, dass er leicht nach vorne geneigt ist.

Unterstützung beim Essen und Trinken

Muss im Bett gegessen werden, stellt man meistens ein Tablett mit Füßen über die Hüfte des Pflegebedürftigen, sodass er den Überblick darüber hat. Rechtshändern stellen Sie Glas und Messer auf die rechte Seite, Linkshändern umgekehrt. Niedriges Geschirr steht vorne und hohes Geschirr hinten, damit die Gegenstände nicht umgeworfen werden. Bett und Bekleidung des Pflegebedürftigen schützen Sie mit einer Serviette. Setzen Sie sich zum Essenreichen auf einen Stuhl neben dem Bett bzw. am Tisch neben dem Pflegebedürftigen, sodass Sie sich auf gleicher Höhe mit ihm befinden und nicht auf ihn herabsehen.

Der Pflegebedürftige sollte den Umfang der Hilfestellung bestimmen können.

Für das Essenreichen sollten Sie sich Zeit nehmen und Geduld haben. Der Teller steht in Sichtweite des Kranken, und die Portionen richten Sie nach seinem Wunsch. Der Pflegebedürftige bestimmt Geschwindigkeit und Reihenfolge der Mahlzeit. Halten Sie nicht schon den nächsten Bissen vor seinen Lippen bereit, sondern warten Sie, bis er fertig gekaut und heruntergeschluckt hat. Beim Essenreichen gibt der Pflegebedürftige selbst an, wie schnell er isst: Die Hand des Pflegebedürftigen liegt auf der des Pflegenden und bestimmt durch ein vorher vereinbartes Zeichen (z. B. durch Druck) das Tempo. Gegebenenfalls helfen Sie dem Pflegebedürftigen beim Öffnen von Marmeladendöschen, beim Brotrichten oder Fleischschneiden und bieten ihm Ess- und Trinkhilfen an. Bei heißen Getränken kontrollieren Sie zuerst die Temperatur an der Innenseite Ihres Arms. Beim Trinken können Sie, wenn nötig, folgendermaßen helfen: Der Pflegebedürftige befindet sich in Oberkörperhochlage und Sie unterstützen mit einer Hand von hinten seinen Kopf. Geben Sie ihm schluckweise Flüssigkeit und warten Sie, bis er sie heruntergeschluckt hat.

Ess- und Trinkhilfen

Ess- und Trinkhilfen ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Bei der Auswahl des Hilfsmittels sind der Wunsch des Pflegebedürftigen und seine Beweglichkeit entscheidend. Vorwiegend kommen Ess- und Trinkhilfen bei rheumatologischen und neurologischen Erkrankungen zum Einsatz, z. B. bei Menschen mit Amputationen, Lähmungen und Verletzungen. Hilfsmittel wie aufsteckbare Griffvorrichtungen für Becher und Gläser, Trinkröhrchen oder spezielle Trinkbecher (z. B. mit zwei Henkeln) erleichtern dem Betroffenen das Essen und Trinken und fördern seine Selbstständigkeit. Folgende Esshilfen erleichtern dem Pflegebedürftigen das selbstständige Essen:

• Ein Teller mit erhöhtem Rand bzw. Telleraufsatz verhindert, dass Speisen über den Tellerrand geschoben werden.

• Ein Einhandbesteck bzw. Besteckhalter ermöglicht das Essen mit nur einer Hand.

• Eine Klammergabel wird mithilfe einer Klammer am Tellerrand befestigt und fixiert somit das Schneidegut (z. B. die Wurst).

• Ein Eierbecher mit Saugfuß verhindert das Wegrutschen des Bechers.

• Eine Matte verhindert das Verrutschen des Tellers.

• Schneidehilfen ermöglichen das Schneiden (z. B. von Brot) mit einer Hand.

Verschlucken vermeiden

Viele Pflegebedürftige, die Hilfestellung beim Essen oder Trinken brauchen, sind verwirrt, sehr schwach oder haben eine Schluckstörung. Bei all diesen Pflegebedürftigen besteht Aspirationsgefahr, also die Gefahr des Eindringens von Fremdkörpern oder Flüssigkeiten in die Atemwege. Nahrung oder Fremdkörper können in die Atemwege gelangen bei reduzierter Zungenbeweglichkeit, bei verzögertem oder fehlendem Schluckvorgang, beim Kauen oder Sprechen, aber auch beim Essen, durch Erbrechen oder durch Zurückströmen von Magensaft in die Mundhöhle. Fremdkörper, die in die Atemwege gelangt sind, lösen einen Hustenreflex aus, wodurch sie oft sofort wieder nach außen befördert werden. Gelingt das Aushusten nicht, können größere Brocken in die Luftröhre gelangen – der Betroffene bekommt keine Luft und droht zu ersticken. Kleinere Teile, die bis in die Lunge gelangen, schädigen das Gewebe, das mit einer Entzündung reagiert. Die Folge ist eine Lungenentzündung (Aspirationspneumonie). Gerade bei alten und kranken Menschen kann diese Erkrankung einen schweren Verlauf nehmen – oft mit tödlichem Ausgang.

Achtung

Die Aspirationsgefahr wird oft unterschätzt. Aspirationspneumonie und Ersticken können lebensbedrohliche Folgen einer verfrühten Nahrungsaufnahme sein! Gefährdet sind insbesondere Pflegebedürftige, die länger nichts gegessen haben oder intubiert waren, Pflegebedürftige mit neurologischen Erkrankungen (z. B. Schlaganfall), verwirrte, alte Menschen und Pflegebedürftige, die oft erbrechen. Hier ist es besonders wichtig, Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen.

Besonders gefährlich ist es, wenn Erbrochenes aspiriert wird, da die Nahrung dann schon mit den Verdauungsenzymen und der Salzsäure des Magens durchsetzt ist, was die Bronchialschleimhaut sehr stark angreift: Sie wird regelrecht angedaut.

Vorbeugende Maßnahmen

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um ein „Verschlucken“ von Nahrung oder anderen Fremdkörpern in die Luftröhre zu vermeiden. Dazu gehört z. B. die Oberkörperhochlagerung zum Essen und bei jedem Schluck, den der Pflegebedürftige trinkt, außerdem nach dem Essen für mindestens 20–30 Minuten. Bleiben Sie zudem, wenn der Pflegebedürftige isst und trinkt, am Ort und geben Sie ihm Zeit zum Essen und Trinken. Wichtig ist auch die Mundhygiene nach dem Essen, um Essensreste zu entfernen.

Maßnahmen nach einer Aspiration

Kräftiges Klopfen auf den Rücken zwischen die Schulterblätter unterstützt den Betroffenen beim Aushusten. Ist dies nicht erfolgreich, sollte er mit vorgebeugtem Oberkörper nochmals kräftig husten und so versuchen, den „verschluckten“ Bissen herauszuwürgen. In jedem Fall sollte man den Arzt über die Aspiration informieren.

Mangelnde Flüssigkeitsaufnahme und „Austrocknung“

„Austrocknung“ (Dehydratation) ist die Abnahme der Körperflüssigkeit des Organismus. Sie gilt als häufigstes Gefährdungsmoment für alte Menschen. Etwa 7 % aller älteren Pflegebedürftigen sind bei ihrer Aufnahme ins Krankenhaus dehydriert und jeder fünfte alte Mensch, der mit einer Dehydratation in die Klinik eingewiesen wird, verstirbt innerhalb der nächsten 30 Tage.

Eine Dehydratation entsteht sowohl durch zu geringe Flüssigkeitsaufnahme als auch durch erhöhte Flüssigkeitsausfuhr. Die Ursache bei älteren Menschen ist nicht selten eine Kombination aus beidem: Sie trinken zu wenig, scheiden aber gleichzeitig – z. B. durch Abführmittelgebrauch – große Mengen Wasser aus. Der anfänglich geringe Flüssigkeitsmangel nimmt – vom Betroffenen und seinen Angehörigen über lange Zeit unbemerkt – stetig zu, bis es schließlich zu erkennbaren Organstörungen kommt. Wie es bei älteren Menschen zu einem solch erheblichen Flüssigkeitsdefizit ohne entsprechende Gegenregulation durch vermehrtes Trinken kommen kann, ist noch unklar. Wahrscheinlich ist das Bewusstwerden des Durstes, also das Durstempfinden, durch noch unbekannte Mechanismen gestört. Der Flüssigkeitsbedarf beträgt bei normaler Ausscheidung etwa 1,5–2 Liter pro Tag.

Anzeichen einer Dehydratation

Stehende Hautfalten können ein Anzeichen für eine Dehydratation sein. Hierbei handelt es sich aber um ein eher unsicheres Zeichen, da sie z. B. bei alten Menschen auch ohne Dehydratation auftreten können. Einige Symptome machen jedoch ein sofortiges ärztliches oder pflegerisches Eingreifen nötig. Dazu gehören Durst und ein verminderter Spannungszustand der Haut auf der Stirn oder dem Brustbein, aber auch eine trockene Mundschleimhaut mit Schluckstörungen, eine trockene Zunge mit Belägen und Rissen, Sprachstörungen und Schleimhautverletzungen sowie Gewichtsverlust und Verstopfung. Auch eine verminderte Urinausscheidung, ein schneller Puls und ein niedriger Blutdruck sowie zunehmende Lethargie, eine Veränderung der gewohnten geistigen Aktivität oder Verwirrtheit sind unverzüglich zu behandeln. Vorsicht: Durch den Wassermangel wird das Blut „dicker“, wodurch die Thrombosegefahr ( siehe S. 193 ff.) steigt!

Notfall Dehydratation

Bei plötzlich auftretender oder zunehmender Verwirrtheit, Muskelschwäche, Muskelkrämpfen, Bewusstseinseintrübung, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Herzrasen und eingesunkenen Augäpfeln ist sofort der Arzt zu unterrichten!

Risikofaktoren

Um einer Dehydratation vorzubeugen, ist es wichtig, die Risikofaktoren zu kennen. Hierzu gehören ein verringertes Durstempfinden (z. B. bei alten und verwirrten Menschen) sowie Schluckstörungen und Schmerzen (Trinken ist zu anstrengend). Auch das Ausscheiden von sehr viel Flüssigkeit, Diuretika- oder Abführmitteleinnahme, eine (ärztlich angeordnete) Flüssigkeitseinschränkung, starkes Schwitzen oder Infekte mit hohem Fieber können zu Dehydratation führen. Weitere Risikofaktoren sind Bewusstseinsstörungen, Apathie, Depression, Desorientiertheit oder ein schlecht eingestellter Diabetes mellitus. Bei Harninkontinenz kann es außerdem dazu kommen, dass der Pflegebedürftige weniger trinkt – in der irrtümlichen Annahme, den unwillkürlichen Harnabgang dadurch vermeiden zu können. Immobilität kann ebenfalls zu Dehydratation führen, wenn der Pflegebedürftige z. B. das Getränk nicht erreichen bzw. das Glas nicht greifen oder halten kann.

Starker Flüssigkeitsmangel bewirkt Erschöpfung und Antriebslosigkeit.

Vorbeugende Maßnahmen

Sowohl zur Vorbeugung als auch bei bestehender Dehydratation sollten Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Während in schweren Fällen eine Infusionstherapie angezeigt ist, kann in leichteren Fällen das Flüssigkeitsdefizit durch ausreichendes Trinken behoben werden. Hierbei hilft es, dem Pflegebedürftigen sein Lieblingsgetränk bereitzustellen, regelmäßig etwas zu trinken anzubieten und dem Pflegebedürftigen beim Trinken Zeit zu lassen.

Hilfestellungen beim Trinken sollten mit Bedacht und Zurückhaltung erfolgen.

Animieren Sie den Betroffenen zum Trinken, z. B. indem Sie mittrinken und für Geselligkeit sorgen. Füllen Sie das Getränk immer in ein für den Pflegebedürftigen passendes Trinkgefäß und stellen Sie es griffbereit. Verwenden Sie dabei möglichst ein für den Betroffenen gewohntes Trinkgefäß, denn die „klassischen“ Schnabelbecher verstärken eher das Krankheitsgefühl und behindern die Rehabilitation. Außerdem muss der Mund beim Trinken aus dem Schnabelbecher gespitzt und der Kopf in den Nacken gelegt werden, wodurch sich eine Position ergibt, die das Schlucken nahezu unmöglich macht. Hinzu kommt, dass die Flüssigkeit im Schuss einfließt und die Menge kaum gesteuert werden kann. Auch die Temperatur des Getränks ist erst identifizierbar, wenn es bereits im Mund ist (Verbrennungsgefahr).

Füllen Sie das Trinkgefäß nicht bis zum Rand und vermeiden Sie „Flaschenbatterien“ auf dem Tisch, da sie eher abschrecken. Bieten Sie schwachen Pflegebedürftigen einen Strohhalm an. Kaffee, schwarzer sowie grüner Tee haben eine ausschwemmende Wirkung. Deshalb sollten Sie dem Pflegebedürftigen hierzu immer ein Glas Wasser anbieten. Führen Sie bei Pflegebedürftigen mit (drohender) Dehydratation außerdem langfristig eine Flüssigkeitsbilanz durch.

Achtung

Die vermehrte Flüssigkeitszufuhr kann bei älteren Menschen eine bis dahin gerade noch ausgeglichene Herzschwäche entgleisen lassen. Deshalb sollten Sie unbedingt auf die Zeichen einer Herzinsuffizienz, insbesondere auf Atemnot, achten.

Trinkplan und Flüssigkeitsbilanz

Erstellen Sie zur Überprüfung der Flüssigkeitsaufnahme möglichst einen Trinkplan, in dem Sie die Trinkmenge, die Getränkeart, die Uhrzeit, Besonderheiten und Tagesgesamtmenge notieren. Dabei wird eine Tasse mit ca. 150 Millilitern, ein Becher mit ca. 200 Millilitern und ein Teelöffel mit ca. 4–5 Millilitern berechnet. Um die Flüssigkeitszufuhr genauer zu überwachen, können Sie auch das regelmäßig vom Pflegebedürftigen verwendete Geschirr oder den Löffel genau abmessen.

Eine genaue Flüssigkeitsbilanzierung erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung. Hierbei werden Flüssigkeitsein- und -ausfuhr 24 Stunden lang gemessen. Ziel ist eine ausgeglichene Bilanz. Die Einfuhr umfasst nicht nur Getränke, sondern z. B. auch Suppen oder Obst, die Ausfuhr alle Ausscheidungen wie Urin, Stuhl oder Erbrochenes. Ist die Einfuhr größer als die Ausfuhr, spricht man von einer positiven Bilanz, überwiegt die Ausfuhr, ist die Bilanz negativ. Ausgeglichen ist die Bilanz, wenn beide Werte nahezu gleich sind. Bei der Durchführung notiert man alle Getränke und deren Mengen sowie jeden Toilettengang, wenn möglich, mit Menge.

Pflegewissen zum Nachschlagen

Förderung und Erhalt der Mobilität

Wer nur noch schlecht gehen, hören oder sehen kann, benötigt gut angepasste und individuell geeignete Hilfsmittel. Dies gilt auch, wenn der Toilettengang nicht mehr in üblicher Weise möglich ist oder der Pflegebedürftige unter Inkontinenz leidet. Bei der Auswahl und beim Umgang mit den Hilfsmitteln benötigen Pflegebedürftige oft die Hilfe der Pflegenden.

Gehhilfen

Es gibt eine Fülle von Hilfsmitteln, um die Mobilisation sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegenden zu erleichtern – und manchmal überhaupt erst zu ermöglichen. Die Entscheidung für ein bestimmtes Hilfsmittel wird dabei nach verschiedenen Kriterien getroffen. Es soll u. a. Sicherheit bieten, Selbstständigkeit fördern, einfach zu bedienen und dem Zustand des Pflegebedürftigen angepasst sein. Bei fortschreitender Genesung sollten Sie den Pflegebedürftigen in Absprache mit dem Arzt und den Physiotherapeuten dazu ermutigen, beim Gehen nach und nach auf das gewohnte Hilfsmittel zu verzichten. Umgekehrt sollten Sie ihn bei zunehmender Gebrechlichkeit dazu ermutigen, das Hilfsmittel auch zu benutzen und z. B. den Gehbock nicht nur in der Ecke stehen zu lassen.