Reden gegen Verres - Cicero - E-Book

Reden gegen Verres E-Book

Cicero

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Beschreibung

Unter der Oberbezeichnung Reden gegen Verres (lateinisch Orationes in Verrem, deutsch auch "Verrinen") werden zwei Reden Marcus Tullius Ciceros zusammengefasst, die dieser 70 v. Chr. im Zusammenhang mit einem Prozess gegen Gaius Verres verfasste, den ehemaligen Statthalter von Sizilien, der wegen Korruption und Erpressung angeklagt war. Durch die Reden, die mit Ciceros Wahlkampf um das Amt des Ädilen zusammenfielen, konnte dieser hohes öffentliches Ansehen erringen. Zugleich wurde er zum bedeutendsten römischen Redner, da er Quintus Hortensius Hortalus, der bis dahin als wichtigster Redner Roms galt, schlagen konnte - Hortensius trat als Verres' Verteidiger auf.

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Reden gegen Verres

Marcus Tullius Cicero

Inhalt:

Marcus Tullius Cicero – Biografie und Bibliografie

Reden gegen Verres

Einleitung

Vorbereitendes Verfahren: Rede gegen Quintus Caecilius.

Erste Verhandlung. Einleitungsrede

Zweite Verhandlung. Der Anklage erster Teil.

Der Anklage zweiter Teil. Die Gerichte in Sicilien

Der Anklage dritter Teil. Die Kornrede

Der Anklage vierter Teil. Von den Kunstwerken

Der Anklage fünfter Teil. Die Mordrede

Antike und moderne Namen sicilischer und unteritalischer Orte

Reden gegen Verres, Cicero

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

ISBN: 9783849607425

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

Marcus TulliusCicero – Biografie und Bibliografie

Der berühmte Staatsmann und Redner, geb. 3. Jan. 106 v. Chr. in Arpinum als Sohn eines Ritters, gest. 7. Dez. 43 auf dem Landgut bei Formiä, widmete sich, in Rom vorgebildet, rhetorischen und philosophischen Studien und trat zuerst in Zivilprozessen als Redner auf; von seinen erhaltenen Reden ist die älteste die für P. Quinctus (81). Seinen Ruf begründete die (80) in einem Kriminalprozess gehaltene Verteidigungsrede für S. Roscius von Ameria, worin er einem Günstling Sullas entgegentrat. Zur Stärkung seiner Gesundheit und zur Förderung seiner philosophischen und rednerischen Ausbildung trat er 79 eine zweijährige Reise nach Griechenland und Asien an. 77 nach Rom zurückgekehrt, verwaltete er 75 die Quästur in Lilybäum auf Sizilien und gewann dann in Rom durch sein Rednertalent immer größeren Ruf. Als erster Redner galt er seit dem Prozess gegen den früheren Prätor in Sizilien, C. Verres (70). 69 bekleidete er die kurulische Ädilität; 66 unterstützte er als Prätor in der Rede für das Manilische Gesetz, seiner ersten Staatsrede, die Übertragung des Oberbefehls im Mithradatischen Krieg an Pompejus. Als Konsul erwarb er sich 63 durch Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung ein großes Verdienst, das ihm den Ehrennamen »Vater des Vaterlandes« eintrug. Als er aber nach Errichtung des ersten Triumvirats (60) in Überschätzung seiner Bedeutung als Vertreter des Senats und der Nobilität die ehrgeizigen Pläne des Pompejus, Cäsar und Crassus zu bekämpfen unternahm, wurde er auf deren Anstiften durch P. Clodius, seinen persönlichen Feind, wegen der Hinrichtung der Genossen Catilinas um einer Anklage bedroht und ging 58 in die Verbannung. Schon im nächsten Jahr aufs ehrenvollste zurückberufen, sah er durch die Macht der Triumvirate seine politische Tätigkeit völlig gelähmt. Um so eifriger wirkte er als Gerichtsredner; auch begann er in dieser Zeit schriftstellerisch tätig zu sein. 53 wurde er zum Augur ernannt, und 51–50 verwaltete er als Prokonsul die Provinz Kilikien mit großem Eifer und damals unerhörter Uneigennützigkeit. Nach Ausbruch des Bürgerkriegs (Anfang 49) entschied er sich nach anfänglichem Schwanken für Pompejus und folgte ihm nach Griechenland, trat aber nach der Schlacht bei Pharsalos von dessen Partei zurück und erwirkte sich von Cäsar Verzeihung und die Erlaubnis, nach Rom zurückzukehren. Die Zeit bis zur Ermordung Cäsars (15. März 44) brachte er wieder in ähnlicher, durch häusliches Unglück nur noch viel gedrückterer Lage und Stimmung zu als vor dem Bürgerkrieg, obgleich Cäsar ihm Achtung und Gunst bewies; den einzigen Trost fand er in angestrengter schriftstellerischer Tätigkeit, der wir aus dieser Zeit die meisten seiner Werke verdanken. Nach Cäsars Ermordung, an der er selbst keinen Anteil hatte, war er für die Versöhnung der Parteien tätig und führte eine allgemeine Amnestie herbei; als er aber sah, dass Antonius statt Cäsars sich der Herrschaft in Rom bemächtigte, begann er mit der ersten, 2. Sept. 44 gehaltenen Philippischen Rede den Kampf gegen Antonius, der ihn noch einmal an die Spitze des Staates erhob. Nach Antonius' Niederlage bei Mutina schien die Herrschaft des Senats wiederhergestellt, als Oktavian, mit dessen Hilfe der Sieg gewonnen war, mit Antonius und Lepidus das zweite Triumvirat schloss. Eins der ersten Opfer der von diesen verhängten Proskriptionen war C. Im Begriff, sich durch die Flucht zu retten, wurde er auf seinem Landgut bei Formiä von den nach ihm ausgesandten Mördern ereilt und getötet. Seinen Kopf und seine rechte Hand stellte Antonius auf der Rednerbühne in Rom aus. C. war nicht ohne Schwächen, namentlich gingen ihm Charakterfestigkeit und Entschlossenheit ab, in so sturmbewegten Zeiten für einen Staatsmann unerlässliche Erfordernisse. Auch tritt in seinem Tun und Reden maßlose Eitelkeit und Selbstüberschätzung hervor. Anderseits bilden sein auf das Ideale gerichteter Sinn, seine Vaterlandsliebe, sein warmes Herz für Freunde und Angehörige, seine Gutherzigkeit und Sittenreinheit, seine rastlose Tätigkeit und seine rednerischen Leistungen, die den Höhepunkt der römischen Beredsamkeit bezeichnen, Lichtseiten in seinem Bilde, die seine Tadler, namentlich Drumaun (»Geschichte der Stadt Rom«, Bd. 5 u. 6) und Mommsen (»Römische Geschichte«, Bd. 3), nicht genügend gewürdigt haben. Über seine Familienverhältnisse ist zu bemerken, daß er von seiner Gemahlin Terentia, von der er sich nach 33jähriger Ehe (46) trennte, zwei Kinder hatte, eine Tochter, Tullia, die in dritter unglücklicher Ehe 45 zum größten Schmerz des Vaters starb, und einen Sohn (s. Cicero 3). Antike Büsten von C. gibt es mehrere; die vortrefflichste ist die im Apsley House zu London (früher in der Villa Mattei zu Rom).

Ciceros schriftstellerische Tätigkeit war außerordentlich vielseitig; die Zahl der auf uns gekommenen Schriften ist, obwohl nicht wenige verloren gegangen sind, sehr bedeutend. l) Reden. Die Zahl der erhaltenen Reden ist 57; außerdem besitzen wir von ungefähr 20 Bruchstücke, von 35 kennen wir die Titel. Von den erhaltenen verdienen teils wegen ihres Gegenstandes, teils wegen ihrer Vortrefflichkeit Hervorhebung: »Pro Roscio Amerino« (80), die 7 »In Verrem« (70), »De imperio Cn. Pompei« (66), die 4 »InCatilinam« (63), »Pro Murena« (63), »Pro Archia poeta« (62), »Pro Sestio« (56), »Pro Plancio« (54), »Pro Milone« (52) und die 14 »Orationes Philippicae« (41 und 43). Sie zeichnen sich durch lebendigen Fluß der Darstellung, kunstvollen Bau der Perioden, (freilich oft zu rhetorische) Fülle des Ausdrucks, öfters auch durch geistvollen, wenngleich nicht immer zu rechter Zeit und in rechter Weise angebrachten Witz aus; den Demosthenischen freilich stehen sie an Einfachheit, Kraft und Gesinnungstüchtigkeit weit nach. Sie wurden oft herausgegeben, so von Klotz (Leipz. 1835–39, 3 Bde.), in Auswahl für den Schulgebrauch von Halm-Laubmann (Berl.), Richter-Eberhard (Leipz.), Müller (das. 1889, 2 Bde.), Nohl (das.), Heine (Halle 1895) u. a. 2) Rhetorische Schriften, über die Theorie der Beredsamkeit, wobei C. namentlich seine eigne Stellung als Redner darlegt und begründet. Die bedeutendsten sind: »De oratore«, in 3 Büchern, verfasst 55 (hrsg. von Ellendt, Königsb. 1840; Piderit-Harnecker, 6. Aufl., Leipz. 1890; Bake, Amsterd. 1863; Sorof, 2. Aufl., Berl. 1882; Wilkins, 2. Aufl., Lond. 1892; Stangl, Leipz. 1893); »Brutus de claris oratoribus«, verfaßt 46, eine für uns sehr wertvolle Geschichte der römischen Beredsamkeit (hrsg. von Ellendt, Königsb. 1844; Jahn-Eberhard, 4. Aufl., Berl. 1877; Piderit-Friedrich, 3. Aufl., Leipz. 1889); »Orator«, verfaßt 46, über das Ideal eines Redners (hrsg. von Jahn-Eberhard, 4. Aufl., Berl. 1877; Piderit-Friedrich, 3. Aufl., Leipz. 1889; Stangl, das. 1886). 3) Briefe, 864, in vier Sammlungen, eine unerschöpfliche und unschätzbare Quelle für die Zeitgeschichte. Die vier Sammlungen sind: 16 Bücher vermischter Briefe, gewöhnlich »Ad familiares« betitelt, von 62–43 (kritische Hauptausgabe von Mendelssohn, Leipz. 1893ff.); »Ad Atticum«, 16 Bücher, von 68–44 (Ausg. von Boot, 2. Aufl., Amsterd. 1886, 2 Bde.); »Ad Quintum fratrem«, 3 Bücher, von 60–54, und von dem Briefwechsel mit M. Brutus 23 Briefe aus der Zeit nach Cäsars Tode. Gesamtausgaben der Briefe von Wesenberg (Leipz. 1872–73, 2 Bde.), Tyrrell und Purser (Dublin 1899, 6 Bde.); in Auswahl von Hoffmann, (1. Bd., 7. Aufl. von Sternkopf, Berl. 1898; 2. Bd., 3. Aufl. von Andresen 1895); Süpfle-Böckel (9. Aufl., Karlsr. 1893), Bardt (Leipz. 1898); übersetzt von Wieland (Zürich 1808–21, 7 Bde.; neue Ausg., Leipz. 1840–41, 12 Bde.). Vgl. Peter, Der Brief in der römischen Literatur (Leipz. 1901). 4) Philosophische Schriften in dialogischer Form, inhaltlich zwar ohne selbständigen Wert, weil überwiegend aus griechischen Quellen geschöpft (vgl. Hirzel, Untersuchungen zu Ciceros philosophischen Schriften, Leipz. 1876–83, 3 Bde.), aber doch höchst verdienstlich, weil C. damit seinen Landsleuten die griechische Philosophie in römischer Sprache erst zugänglich gemacht und für philosophische Begriffe und Entwickelungen die lateinische Terminologie geschaffen hat: »De re publica«, 6 Bücher, verfasst 54, nur teilweise erhalten (Ausg. von Mai, Rom 1822 u. 1846; Osann, Götting. 1847); »De legibus«, um 52 verfaßt, 3 Bücher, aber unvollendet (Ausg. von Vahlen, 2. Aufl., Berl. 1883; Du Mesnil, Leipz. 1880); »Paradoxa Stoicorum«, von 46 (hrsg. von Moser, Götting. 1816; Schneider, Leipz. 1891); ferner aus dem Jahr 45: »De finibus bonorum et malorum«, 5 Bücher (Ausg. von Madvig, 3. Aufl., Kopenh. 1876; Holstein, Leipz. 1873; deutsch von J. H. v. Kirchmann, das. 1874), und »Academica« (davon erhalten das 2. Buch einer ersten und das 1. einer zweiten Bearbeitung; Ausg. von Reid, 2. Aufl., Lond. 1885); aus dem Jahr 41: »Tusculanae disputationes«, 5 Bücher (Ausg. von Kühner, 5. Aufl., Hannov. 1874; Tischer-Sorof, 8. Aufl., Berl. 1884; Seyffert, Leipz. 1864; Heine, 4. Aufl., Leipz. 1896); »De natura deorum«, 3 Bücher (Ausg. von Schömann, 4. Aufl., Berl. 1876; Goethe, Leipz. 1887; Mayor, Cambridge 1885, 3 Bde.); »Cato maior de senectute« (Ausg. von Sommerbrodt, 12. Aufl., Berl. 1896; Meißner, 4. Aufl., Leipz. 1898); »De divinatione«, 2 Bücher (hrsg. von Giese, das. 1829); »Laelius de amicitia« (Ausg. von Seyffert, 2. Aufl., das. 1876; Nauck, 10. Aufl., Berl. 1902; Meißner, 2. Aufl., Leipz. 1898); »De officiis«, 3 Bücher (Ausg. von Zumpt, Braunschw. 1838; Heine, 6. Aufl., Berl. 1885; Schiche, 2. Aufl., Leipz. 1896; übersetzt von Kühner, Stuttg. 1859, u. a.). Verloren ist sein vielgerühmter Dialog »Hortensius«, eine Empfehlung der Philosophie (vgl. Plasberg, Berl. 1892). Auch als Dichter hat sich C. versucht, in seiner Jugendzeit zur Übung (von seiner Übersetzung des Aratos sind noch bedeutende Bruchstücke vorhanden; hrsg. in Baehrens' »Poetae latini minores«, Bd. 1, Leipz. 1879), später vornehmlich aus Eitelkeit, freilich ohne viel Glück.

Neuere Ausgaben sämtlicher Werke: Garatoni (unvollständig, Neap. 1777–88); Orelli (Zürich 1826–30, 4 Bde.; 5. Bd. 1833, enthaltend die Scholiasten; 6.–8. Bd. 1836–38, das »Onomasticon Tullianum«; 2. Aufl. von Orelli, Baiter und Halm das. 1845–62, 4 Bde., die kritische Hauptausgabe); Baiter und Kayser (das. 1862–69, 11 Bde.); Müller (das. 1878–98, 11 Bde.). Lexika zu Ciceros Werken: von Nizolius (»Thesaurus Ciceronianus«, Basel 1559 u. ö., zuletzt Lond. 1820); Merguet (zu den Reden, Jena 1884, 4 Bde.; zu den philosophischen Schriften, das. 1887ff.). Neuere Übersetzungen in der Metzlerschen Sammlung römischer Prosaiker (von Osiander u. a.) und der Langenscheidtschen Übersetzungsbibliothek römischer Klassiker (von Kühner, Mezger, Binder u. a.). Vgl. Gerlach, M. Tullius C. (Basel 1864); Teuffel, Studien und Charakteristiken (2. Aufl., Leipz. 1889); Aly, C., sein Leben und seine Schriften (Berl. 1891); Zielinski, C. im Wandel der Jahrhunderte (Leipz. 1897); Schneidewin, Die antike Humanität (Berl. 1897); G. Boissier, Cicéron et ses amis (12. Aufl., Par. 1902; deutsch von Döhler, Leipz. 1870); Lebreton, Étude sur la langue et la grammaire de Cicéron (Par. 1901); Cucheval, Cicéron orateur (das. 1901, 2 Bde.).

Reden gegen Verres

Einleitung

Die Reden, welche Marcus Tullius Cicero im Jahre 70 vor unserer Zeitrechnung in Rom gegen Gaius Verres hielt, entstammen seiner mittleren Periode. Er war noch nicht der gefeierte, über alle Rivalen weit erhabene Klassiker des Stiles und der Form, als welchen ihn späterhin – zum Teil auf Grund dieser Reden – alle bewunderten, aber er war auch seit langem nicht mehr der Anfänger, der sich seine Stellung im Staat und auf dem Forum erst erkämpfen mußte. Er war damals 36 Jahre alt; die Advokatenpraxis ging glatt, die jugendliche Abhängigkeit von den rhetorischen Mustern der Mode war bereits glücklich überwunden, und politisch hatte der arbeitsame Süditaliker bereits ein "kurulisches" Amt bekleidet, d. h. die Mitgliedschaft im römischen Senat errungen, so daß er sich eben mit Erfolg um ein noch höheres, wertvolleres Amt bewerben durfte. Für ihn, wie für jeden echten römischen Vollbürger, gab es kein Stehenbleiben, Stillstand wäre Rückschritt gewesen; um aber vorwärts zu kommen, genügte es damals nicht, den Ochsenweg zu beschreiten und im gleichmäßigen Tempo ruhig zuschauend den Ereignissen zu folgen, sondern es hieß in die Ereignisse eingreifen, sich lancieren, wo man kann, frisch zupacken, jede Gelegenheit beim Schopfe fassen. Eine solche Gelegenheit bot Cicero die Klage der vereinigten Gemeinden von Sicilien gegen ihren jüngst abgetretenen Landvogt, den von der römischen Reichsregierung als Statthalter eingesetzten Prätor Verres.

Über Verres' Leben wissen wir fast nur, was Cicero in den vorliegenden Reden erzählt. Nun ist zwar ein Ankläger kein Richter, noch weniger ein Biograph, am wenigsten im alten Rom, wo durch die Praxis den Gerichtsrednern die Übertreibung, die einseitige Schilderung zum Gesetze gemacht, die Lüge methodisch erlaubt war; allein man beschäftigte sich im Altertum und zwar sofort vom Erscheinen dieser Reden an so lebhaft mit ihrem Objekte, und die Übereinstimmung der antiken Autoren ist so vollständig, daß man diesmal in allen wesentlichen Punkten dem Cicero Glauben schenken darf. Verres war tatsächlich ein gemeines Subjekt, wie die meisten Stadtrömer seiner Zeit; durch adlige Abkunft, gewöhnliche Streberei, politischen Gesinnungswechsel und namentlich als Scherge Sullas, der ihn zu den niedrigsten Exekutordiensten verwendete, fing er an Carriere zu machen. Das weitere besorgte die echt römische "Camorra", die Clique seiner Standesgenossen, daneben die nach unseren Begriffen rein orientalische Beamtenwirtschaft, die damals im Reiche Platz gegriffen hatte und bestehen blieb, bis Caesars gewaltige Faust den Augiasstall reinigte: fast jeder Beamte preßte seinen Amtsbefohlenen aus soviel er irgend konnte, um sich mit dem Ertrage durch Bestechung des Wahlpöbels ein höheres Amt zu kaufen. So hatte es Verres trotz der unglaublichsten Verbrechen und gänzlicher politischer Unfähigkeit bis zum Prätor, also zum Gerichtspräsidenten in Rom, gebracht – seine Befugnisse und seine Thätigkeit setzt Cicero so klar auseinander, daß man auf die Reden selbst verweisen darf – als ihn die Nemesis ereilte. Drei Jahre hatte er sich in Sicilien gütlich gethan, da war seine Amtszeit um; erst jetzt durften die Überlebenden unter seinen Opfern gerichtlich gegen ihn vorgehen und zwar nur in Rom durch Vermittelung eines Römers. Mit echt sicilianischer Intelligenz wandten sie sich zu diesem Zweck an Cicero, den schon damals Hervorragendsten unter den Rednern der politischen Oppositionspartei; der bis dahin berühmteste Rechtsanwalt in Rom, Quintus Hortensius, gehörte der durch Sullas Gesetze allmächtig gewordenen Optimatenpartei an und wäre gegen ein Mitglied der Camorra so wenig zu gewinnen gewesen, wie etwa heutzutage Zanardelli gegen Crispi.

Die Aufgabe für Cicero war schwer. Für uns scheint dies auf den ersten Blick kaum begreiflich; wer die lange Reihe von Verres' Verbrechen übersieht, wird das Thema höchst einfach finden. Verres hatte gestohlen, geraubt, betrogen, unterschlagen, gemordet, hatte Hochverrat und eine Menge anderer Dinge begangen, die durch bestimmte Gesetze verboten waren und geahndet werden mußten; folglich war er strafbar. Aber praktisch lagen die Verhältnisse anders. Schon in einem modernen Staat, in dem der allgemeine moralische Sinn auf niedriger Stufe steht, würde jene Konsequenz nicht gezogen werden; tatsächlich sehen wir z. B. in England noch heute Verbrecher vom Schlage des Verres straflos ausgehen, obgleich ihre Schuld nicht nur erwiesen, sondern auch eingestanden ist. Vollends in den letzten Dezennien der verfallenden römischen Republik ging es beim Urteil über menschliche Existenzen nie nach dem Rechte, sondern nur nach den persönlichen Einflüssen, und die waren nicht gerade auf Ciceros Seite. Die Richter mußten seit Einführung der Sullanischen Gesetze nicht mehr dem "Ritterstande", d. h. der gut bürgerlichen haute finance, sondern dem "Senatorenstande", d. h. der allmächtigen aristokratischen Clique, entnommen werden; und wenn auch der Kläger wie der Beklagte das Recht hatte, eine bestimmte Anzahl von Geschworenen zu verwerfen, an deren Stelle dann andere durchs Los gesetzt wurden, so waren doch die Chancen für den "Optimaten" Verres erheblich günstiger als für den "Emporkömmling" Cicero. Dieser mußte also den Einfluß, den er an Verbindungen nicht besaß, durch persönliche Eigenschaften zu gewinnen suchen, und dazu half ihm nichts so sehr wie die Beredsamkeit.

Seine Aufgabe war nicht nur eine zwingende und elegante Beweisführung nebst durchgreifendem Kampfe gegen den feindlichen Anwalt, sondern der Angeklagte mußte rein zerschmettert, und in den Richtern mußte das Bewußtsein erweckt werden: "wir müssen ihn verurteilen, es bleibt uns nichts anderes übrig, tausend Gründe zwingen uns dazu, von denen jeder einzelne allein schon ausreichen würde." So mußte der Redner auf die Richter persönlich und sachlich einwirken, und dazu gehörte viel mehr als eine geschickte Verarbeitung des gesammelten Materiales und ein glänzender Vortrag. Es handelte sich darum, dem Gegner jeden irgend möglichen Einwand vorweg zu nehmen, ihn an jeder Bewegung zu verhindern, den Vorteil, den der Angreifer als solcher überall besitzt, voll auszunutzen: blieb auch nur ein Hinterpförtchen offen, so war Gefahr im Verzuge.

Cicero mußte den Geschworenen für den Fall der Freisprechung drohen; und da kam es ihm denn sehr gelegen, daß die Oppositionspartei damals für die Übertragung der Gerichte an den Ritterstand agitierte – der Hinweis auf diese Agitation, die noch in demselben Jahre zum Ziele gelangen sollte, kehrt von Zeit zu Zeit wie ein Refrain in seinen Reden wieder. Eine Hauptsache aber war die Erregung der Leidenschaften; der Redner mußte die Geschworenen wie das zuhörende Volk in eine Wut gegen den Angeklagten versetzen, die stärker wirkte als alle Verstandesgründe. Er mußte auf seine Hörer fascinierend, begeisternd, rührend wirken wie heutzutage ein Musiker. In seinen theoretischen Schriften spricht Cicero viel über dies Motiv und über die Mittel, es ins Werk zu setzen; Hauptsache ist natürlich die Begabung, aber in hohem Grade kam es auch auf rechte Disposition des Stoffes und Wahl des geeigneten Momentes an. "Setzt nach den nötigen Vorbereitungen im geeigneten Augenblick eine mächtige Leidenschaft ein," sagt Cicero, "so wirkt sie vernichtend, furchtbar, unwiderstehlich," und er citiert als Beispiel seinen Kampf gegen Verres. Einen sonst hochachtbaren Redner tadelt er wegen seines Mangels an Beweglichkeit: "nicht einmal daß er mit dem Fuß aufstampfte!" – Man sieht, daß auch die Erregung der Leidenschaften durch Theorien gelenkt wurde; die ausdrückliche Versicherung Ciceros, daß er seine im Kampfe wirksame Passion nicht heuchele, sondern wirklich empfinde, darf man wohl dahin verstehen, daß er an sich glaubte, daß er sich wirklich in die Illusion hineinredete, als wäre er so gerührt, so wütend u. dgl. wie er seinen Hörern scheinen wollte, um in ihnen die gleichen Empfindungen zu erwecken. Von einer wirklichen Hingerissenheit im Schmerze kann natürlich keine Rede sein; es wäre das schlimmste Zeichen für einen Redner, wenn er die Herrschaft über sich selbst verlöre, denn damit hätte er sofort auch die Herrschaft über die Zuhörer verloren; vielmehr kannte Cicero das Gesetz sehr gut, das ein Späterer in die Worte zusammenfaßte, "man darf nicht zu aufgeregt sein, wenn man andere aufregen will," und hierin spricht sich so recht der schauspielerische Charakter der antiken Beredsamkeit aus, die deshalb eine so hohe künstlerische Ausbildung erhielt, daß sich mit ihr keine moderne, selbst nicht die der Franzosen und Italiener vergleichen kann. Eine Idee davon giebt schon die Thatsache, daß in Rom der Redekünstler viel mehr galt als selbst der Dichter; er hatte, wie der Schauspieler, die größte Sorgfalt auf seine äußere Erscheinung, auf Haltung und Toilette zu verwenden, jede Gewandfalte war studiert, und natürlich jede Bewegung, jeder Tonfall von Wichtigkeit. Der beliebte Vergleich zwischen Redner und Krieger hätte einem so kriegerisch gewöhnten Volke wie den Römern unmöglich so einleuchten können, wenn nicht der eine wie der andere seine ganze Existenz für den Kampf eingesetzt hätte, bei dem er Mut und Ausdauer brauchte, wie List und Berechnung. Cicero citiert einmal eine Wendung aus einer Rede seines auch in diesem Prozesse genannten großen Vorgängers und Vorbildes Crassus, die nicht nur durch die Kraft ihrer Worte und ihrer Bilder so übermächtig wirkte, sondern weil der Sprecher durch Mienenspiel, Augenleuchten, Körperhaltung und Stimmklang den Eindruck des siegenden Fechtvirtuosen hervorrief, der seinen Gegner in die Pfanne haut. Oft bezeichnet das einsilbige lateinische Quid?, dessen buchstäbliche Übersetzung "Was?" oder "Wie?" sich im Deutschen lächerlich und schulmäßig ausnehmen würde, mit seinem spitzen stechenden Klange die Stelle, wo der Redner mit dem Fuß aufstampfte; oft hört man ein rollendes Anwachsen und allmähliches Nachlassen oder plötzliches Abbrechen des Tones aus den geschriebenen Worten heraus; oft bemerkt man die einschlagenden Schlußkadenzen, die den dröhnenden Beifall des Publikums entfesselten, und die Pausen, in denen der geschickte Akteur dieses Kapital einheimste. Er mußte es verstehen, den Hörer in Angst zu versetzen und zu erlösen, ihn gegen den Feind zu erbittern und für sich einzunehmen; und dazu gehörten nicht nur die bestechenden Mittel des Augenblicks: es ist keine Übertreibung, wenn Cicero sagt, der perfekte Redner müsse sich eines anständigen Lebenswandels befleißigen, um anderen Leuten ihre Sünden vorwerfen zu können. Der Grund ist bezeichnend, die Selbstcharakteristik im höchsten Grade beachtenswert; vor allem aber sieht man, bis zu welchem Superlativ hier die Methode ausgebildet ist: alles, auch der Lebenswandel, muß nach den Erfordernissen des Handwerkes geregelt werden.

Cicero verfügte über die nötigen Mittel zu solchen Effekten in vollem Maße. Talent, angeerbte Neigungen, Fleiß und Charakter verbanden sich in ihm, um ihn zum ersten Redner nicht nur seiner Zeit, sondern des ganzen römischen Altertums zu machen. Ein großer Geist, ein tiefer Denker ist er nicht gewesen; ihn zu einem bedeutenden Staatsmann oder gar Philosophen zu stempeln, das mag man ruhig denen überlassen, denen die Grammatik alles ist und die auf die klösterlichen Traditionen der mittelalterlichen Scholastik schwören. Aber einer der edelsten Charaktere, der gebildetsten Menschen seiner Zeit war er sicher; er konnte Griechisch im besten Sinne des Wortes und betrieb diese Studien, nicht weil sein Beruf es ihm gebot oder weil ihn die Prunkstücke moderner Maulhelden amüsierten, sondern weil es ihm um Plato und die Tragödie ernst war. Cicero war geistreich und human; und diese Züge waren von wesentlicher Bedeutung für seine Kunst.

Daß die Kunst der Beredsamkeit nicht auf römischem Boden gewachsen ist, weiß jedermann; schon die kurze Spanne Zeit, in der sie sich zur Blüte entwickelte, beweist es. Selbst für die berühmten Reden des Gaius Gracchus, die ihre Wirkung wohl mehr der grandiosen Persönlichkeit ihres Schöpfers und ihrem epochemachenden Inhalt als ihrer Form verdankten, fand sich kein litterarischer Ersatz. Binnen wenigen Jahrzehnten ging jene Entwicklung vor sich: die Römer übertrugen auch hierin, was sie bei den Griechen vorfanden, auf ihr Gebiet. Aber während die meisten anderen Künste dort versagten oder versiegten, fand die Rhetorik wegen des formellen, phrasenhaften Sinnes der Nation und wegen ihrer großen praktischen Brauchbarkeit im Kampfe des Lebens den günstigsten Boden. Man hatte es zu oft erlebt und namentlich bei den Griechen mit angesehen, wie stark im Leben der Einzelnen wie der Völker die Kunst des Sprechens, der momentanen Konzentration einer Menschenkraft auf das Wort, zum Gelingen der eigenen Absicht und zur Herrschaft über andere beiträgt. Gewachsen war diese seltsame Blüte antiken Geistes zufällig in demselben Lande, das in Ciceros Leben eine so bedeutende Rolle spielen sollte, in Sicilien; hier hatten im fünften Jahrhundert, zur Zeit wo Athen der Welt die Tragödie, die Komödie, den Parthenon, die sokratische Philosophie und die Form des Staatenbundes unter einheitlicher Centralleitung schenkte, ionische Griechen die Theorie der "Kunstrede in Prosa" erfunden. Ein Ionier aus Leontinoi, jener Stadt, die Cicero nur noch als Centrum fruchtbaren Ackergebietes bezeichnet (als Stadt war sie verkommen, wie heut ihr Ackerland versumpft ist) Gorgias brachte sie im Jahre 427 nach Athen, und ihre politische Wirkung war ebenso groß, freilich auch ebenso verhängnisvoll, wie ihre literarische. Alle weiteren Phasen des hellenischen Lebens begleitete sie mit ihrer selbständigen, nie stockenden Entwicklung; deren Resultat nahmen die Römer hinüber, aber jeder einzelne Römer, nicht zum wenigsten Cicero, bedurfte der griechischen Erzieher und des griechischen Umganges, um mit seinem Latein zu machen, was zu machen war. So hatte Cicero auch nach Absolvierung seiner Studien in der Heimat wie auf ausländischen Hochschulen noch lange an sich zu arbeiten, bis er die vollendete Technik erreicht hatte; dann aber begann erst die wahre Arbeit, die Feile am eigenen Inneren, die Läuterung des Geschmackes, in dessen Dienst die Technik gestellt werden mußte. Zur Zeit des Verresprozesses hatte er diese Höhe längst erklommen, und nach dem Verresprozesse konnte ihm niemand mehr den Prinzipat streitig machen.

In diesem Prozesse ward ihm die Verwendung seines Könnens schwerer gemacht als je zuvor. In der Vorrede zur ersten Verhandlung erzählt er selbst in knapper, ansprechender Weise von den Intriguen, die die feindliche Partei ins Werk setzte, um ihn kalt zu stellen; da ward ein Scheinkläger gedungen, der Verres wegen seiner Erpressungen in Achaia, also wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Vorganges, anklagen sollte, unmittelbar ehe Cicero von seinen Materialsammlungen in Sicilien, zu denen er sich eine Frist von 110 Tagen ausgebeten hatte, zurückkehren könnte; aber dieser Versuch schlug fehl, da Cicero, von seinem Vetter Lucius Tullius Cicero unterstützt, die ungeheuere Arbeit schon in 50 Tagen beendete. Anderseits stiftete man einen gewissen Quintus Caecilius an, die Scheinklage für Sicilien zu übernehmen, und Cicero mußte eigens die den Prozeß einleitende Rede ausarbeiten, um den falschen Konkurrenten aus dem Felde zu schlagen und den Richtern zu beweisen, daß sie ihm, dem erwählten Anwalte der Sicilianer, die Anklage gegen Verres zu überlassen hatten. Nun versuchte man's mit einer Bestechung Ciceros, mit Wühlereien gegen ihn bei seinen Zeugen und bei den Richtern; als das alles nicht gelang, blieb der Camorra noch ein letztes Mittel: man versuchte den Austrag des Prozesses, der im August begann, bis nach Neujahr zu verschleppen, wo die wichtigsten Staatsämter in den Händen der Camorra befindlich, übrigens beim Publikum die erste Aufregung über den gewaltigen Skandal längst verrauscht und damit der moralische Erfolg von vornherein verloren war. Die Verschleppung schien durchführbar, weil das Gesetz nach erfolgtem Verdikt den Appell des Verurteilten an eine zweite Verhandlung gestattete und inzwischen die verschiedenen Festspielperioden mit obligaten Gerichtsferien einsetzen würden. Um daher schnell zum Ziele zu gelangen, disponierte Cicero sein Verfahren ausnahmsweise so, daß er auf eine zusammenhängende Rede verzichtete und nach jedem einzelnen Klagepunkte sofort die in Betracht kommenden Zeugen verhören ließ; diese Anklage dauerte neun Tage. Ihre Wirkung war überwältigend; Verres wartete den zweiten Termin nicht ab, sondern ging freiwillig in die Verbannung, und der Gerichtshof bestätigte durch sein Urteil diese schwerste aller gegen einen römischen Bürger damals erlaubten Strafen. Verres' Vermögen wurde, soweit man dessen habhaft werden konnte, eingezogen und den Sicilianern überwiesen; von einem wirklichen Schadenersatze war natürlich nicht die Rede, da der Räuber einen großen Teil seiner Schätze beizeiten in Sicherheit gebracht hatte und die ruinierten Existenzen durch kein Mittel wieder herzustellen waren. – Später hört man nichts mehr von Verres, als daß er im Jahre 43 wie Cicero von Antonius geächtet wurde; er soll noch von der grausamen Ermordung seines einstigen Verfolgers gehört haben und auf diese befriedigende Kunde hin mit großer Fassung in den Tod gegangen sein.

Für Cicero begann nach Erledigung des Prozesses erst die eigentliche rhetorische Arbeit. Der Römer strebt unter allen Umständen nach Monumentalisierung; Cicero wäre sehr thöricht gewesen, wenn er seinem Erfolge, der ihn praktisch so erheblich förderte, nicht litterarisch ein Denkmal gesetzt hätte. So gab er nicht nur die Rede heraus, mit der er die Bewerbung des Caecilius um die Anklage erledigte, sowie die Vorrede zur eigentlichen Anklage des ersten Termines, sondern er arbeitete auch für den buchhändlerischen Vertrieb die fortlaufende, zusammenhängende Anklagerede aus, die er gehalten hätte, wenn es zum zweiten Termin gekommen wäre. Damit bannt er zunächst seinen Erfolg fest; sodann liefert er der Mit- und Nachwelt ein Meisterstück seiner Kunst und zugleich eine ausführliche Darstellung des Vorganges, wie sie kein Geschichtswerk je gemeldet hätte. Er hat die Rede in einem Umfange niedergeschrieben, wie er sie niemals hätte halten können, aber er hielt auch bei der Niederschrift die Fiktion fest, als gälte es die gesprochene Rede, als spielte sich die Scene auf dem Forum von Rom ab, vor den Geschworenen, unter einem Gerichtspräsidenten, in Gegenwart des Angeklagten und einer zahlreichen Volksmenge; ja, diese fortwährende Beziehung auf die Anwesenden und auf das Lokal giebt der Sprache erst die volle anschauliche Bewegung. Dennoch schreibt Cicero nicht wörtlich so, wie er gesprochen hätte; außer der Rücksicht auf den Umfang bestimmt ihn dazu die Erfahrung, daß die gesprochene Rede, litterarisch fixiert, niemals den authentischen Eindruck hervorbringt. Was durch die Entfernung der Rede vom Forum verloren ging, mußte ersetzt werden; dies war eine Aufgabe des Schriftstellers. Er hat sie gelöst und führt dabei seine Fiktion strenge durch; er konnte freilich darauf rechnen, daß man seine Publikation mit dem Ohr und nicht bloß mit dem Verstande genießen würde. Denn wenn der gebildete Römer sich ein Buch vornahm, so that er es nicht wie wir, die wir lautlos die einzelnen Buchstaben verfolgen und nur mittels des Denkens den Sinn der Worte in uns aufnehmen, sondern er hielt sich kundige Sklaven, die ihm das Werk vorlasen und genug Übung besaßen, um dies mit dem nötigen Ausdrucke zu thun. So kam der Autor zu seinem Rechte, der Leser war vielmehr Hörer des Dichters oder Redners, und dieser hatte das Bewußtsein, mit seinem Werke stets zum Publikum zu sprechen. – Inhaltlich hielt Cicero die Ordnung ein, die er auch mündlich beobachtet haben würde. Die ganze Klage ist in fünf Teile zerlegt, von denen jeder als eine selbständige Rede mit eigenem Bau gearbeitet ist. Der erste schildert das Vorleben des Angeklagten; daß darauf eine solche Ausführlichkeit verwendet wurde, war nötig, weil sie Stimmung machte, den Hörer unterhielt und namentlich einem römischen Bedürfnis entsprach. Jeder, der in einem Prozeß erwähnt wurde, mußte persönlich charakterisiert werden; man wird sehen, daß Cicero niemanden nennt, ohne ein Wort über seinen Charakter und seine sociale Stellung hinzuzufügen; trotz der Gefahr der Eintönigkeit mußten diese kurzen Personalbeschreibungen stets vollständig wiedergegeben werden, eben weil sie ein Gesetz römischen Lebens und damit ein Stück römischer Weltanschauung repräsentierten. So wird nun auch der Angeklagte charakterisiert; dazu war eine ganze Rede nötig, die sein Leben bis zum Augenblicke der Abreise nach Sicilien schildert. Mit dem zweiten Teile beginnt die eigentliche Anklage; hier hat Cicero sein Material nicht nach chronologischen oder lokalen, sondern nach stofflichen Gesichtspunkten disponiert. In jedem anderen Falle wären Wiederholungen unvermeidlich gewesen; durch die Zusammenordnung des Gleichartigen wurde die Scheidung in große Hauptabschnitte, die Wirkung der Kontraste und namentlich jene Steigerung erzielt, die das wesentlichste Erfordernis für eine anhaltende Spannung des Hörers wie für eine künstlerische Gestaltung der Form bildet. Zunächst wird die Thätigkeit des Gerichtspräsidenten, dann in der dritten Rede die Verwaltung der Korngefälle dargestellt; dieser Teil war für den Römer der interessanteste, schon weil es sich hier um ein wesentliches Element der hauptstädtischen Volksernährung handelte. So ist dieser Teil auch der umfangreichste geworden; hier hatte Cicero den wirklich gefährlichen Einwand zu entkräften, daß Verres ungewöhnlich große Getreidequantitäten nach Rom geschickt hatte – indem er nämlich die Provinzialen betrog und die Zukunft der Landwirtschaft lahm legte. Das römische Publikum, also der verkommene Adel und der gefräßige Pöbel, beide gleichermaßen arbeitsscheu, dachte natürlich nicht an die Zukunft; weitsichtige Politik war ihnen ebenso fremd wie etwa Mitleid mit den zertretenen Sicilianern, und deshalb hat Cicero hier offenbar alle ihm zur Verfügung stehenden Fälle vorgetragen, um so die nachteiligen Folgen auch für die Hauptstädter fühlbar zu machen. Er wußte wohl, daß er durch einen solchen Appell an den Magen bei seinen Quiriten erheblich stärker wirkte als durch einen Appell an die längst verlorene nationale Ehre. – Der vierte Teil, für den römischen Hörer nur ein amüsantes Intermezzo, dürfte heute den Leser am meisten interessieren: hier berichtet Cicero über die Statuen, Reliefs u. dgl., die Verres für seine Galerie in ganz Sicilien zusammenstahl. Den Römern gegenüber hatte Cicero hiermit einen schweren Stand, denn ihnen galten griechische Kunstwerke nur als kindische Spielereien, mit denen sich ein rechter Weltbeherrscher gar nicht abgeben dürfte; höchstens als Dekorationsstückchen hatten sie für ihn einen gewissen Wert, und deswegen war ihre Überführung nach Rom nur zu wünschen. Cicero mußte, um nicht für einen sentimentalen Tropf zu gelten, wiederholt jene echt römische Unbildung vorschützen, die damals bei vornehmen, weitgereisten, griechisch redenden und von griechischem Wesen tief begeisterten Leuten bereits anfing sich zu verflüchtigen; dennoch verstand er es auch hier, namentlich durch Anrufung religiöser und kaufmännischer Gefühle, den Unwillen gegen den Räuber rege zu machen, dessen Hochverrat und Blutthaten die fünfte Rede erzählt, um durch die krassesten Bilder die Erbitterung aufs äußerste zu steigern.

Wenn diese Reden hier in einer neuen, freien Übersetzung vorgelegt werden, obgleich doch keine Übersetzung den Charakter, die Wirkung, ja auch nur den Rhythmus des Originales annähernd wiedergeben kann, so geschieht das nicht nur um Ciceros willen. Es ist wahr, daß der geistvolle Advokat, der mit seinem aufrichtigen Streben nach griechischer Geisteshöhe und dabei seinem treuherzigen Festhalten an römischen Traditionen einen Übergang zwischen zwei scharf gesonderten Generationen darstellt, schon an sich verdient, mehr als unter dem Namen des großen Worthelden bekannt zu werden. Aber der Hauptgrund ist die Thatsache, daß diese Reden uns ein Stück Geschichte bieten. Einen wirklichen römischen Historiker hat es ja nie gegeben; die tüchtigsten Autoren, die über die Römer und sonstigen Völker des Altertumes berichten, sind ohne Ausnahme Griechen. Cicero selbst, dessen Patriotismus wahrlich soweit ging wie nur der eines altrömischen Fanatikers, der sogar Verseschmiede wie Ennius ernst nimmt und mit einer Verdacht erregenden Grundsätzlichkeit die Gleichberechtigung seiner Nation neben den Ausländern auf allen Gebieten betont – er selbst vermißt einen rechten Historiker, der die Kunst der Sprache in den Dienst der Geschichtschreibung stellte. Ein solcher fand sich freilich wenige Decennien später in Livius, und dessen Werk ist für die Römer ein Objekt des Nationalstolzes geworden; aber dies ist höchstens für die Römer bezeichnend, denn Livius war einseitiger Rhetor ohne historischen Sinn, ohne Kritik, ohne Wahrheitsliebe, ohne Menschenkenntnis, ohne die Fähigkeit, ein wirkliches Problem auch nur zu verstehen, geschweige denn es anzufassen. Seine geschickte Art zu schreiben hat im ganzen nur Unheil angerichtet; ihm zumeist ist es zu verdanken, wenn all der Blödsinn von Horatiern und Curiatiern, Fabricius, römischem Ehrgefühl etc. etc. noch immer, trotz Niebuhr und Mommsen, in verschiedenen Erdenwinkeln gelehrt und geglaubt wird. Vollends für die Zeit, die uns hier interessiert, kommen am wenigsten die erzählenden Historiker, dagegen am meisten die unzweideutigen Urkunden in Betracht; und zu diesen gehören in erster Linie Ciceros Reden gegen Verres. Wer sie mit der nötigen Aufmerksamkeit liest, um ein wenig zwischen die Zeilen zu gucken und die allgemeinen Zustände zu erfassen, von denen der Redner schweigt, der wird vor allen Dingen mit dem neuerdings viel gepredigten Aberglauben fertig werden, daß die Römer den Hellenismus in Schutz genommen hätten. Aufgeräumt haben sie mit dem Griechentume so viel sie irgend konnten; und wenn der besiegte Grieche durch seine Kultur den römischen Sieger trotz dessen verzweifelter Gegenwehr doch schließlich beherrschte und lenkte, so zeigte sich eben das Walten von inneren Kräften, die mächtiger sind als die rohe Faustkraft des Soldaten. Sicilien z. B. war seit vielen Jahrhunderten ein Hauptsitz des Griechentums gewesen. Soweit die blühende Insel nicht dem Barbarengeschmeiß der phönikischen Karthager zum Opfer gefallen war, hatten Griechen der verschiedensten Stämme, namentlich Ionier und Dorer, das Land in Besitz genommen, zahlreiche Städte gegründet, in eiserner Arbeit den Boden kultiviert und auf der Grundlage solider Wirtschaft und gesunder städtischer Organisation eine Blüte des Landes hervorgerufen, die bei der wunderbaren Begabung und naturgemäßen Entwicklung der Nation einen glänzenden Wohlstand sowie eine hohe Civilisation zur Folge hatte. Innere Zerwürfnisse, zahllose Fehden zwischen Stämmen, Gemeinden und Parteien konnten zwar einzelne Städte zu Grunde richten, aber niemals dem Gesamtgedeihen schaden, denn Neues entstand an Stelle des Vernichteten, und die Monarchen, obgleich illegal, führten mit erhöhter Kraft fort, was die Stadtrepubliken begonnen hatten. Selbst die rasende Zerstörungswut der Karthager, deren vollen Ausdruck man noch heute an Tempeln sieht, die während der Arbeit vernichtet wurden, selbst Hamilkar und Hannibal konnten der Blüte Siciliens nichts anhaben; aber freilich waren jene ewigen inneren Zerwürfnisse, die für das Denkervolk der Hellenen und der Deutschen gleich charakteristisch sind und die Athen nebst dem ganzen eigentlichen Hellas des Ostens aufgezehrt hatten, wohl dazu angethan, den italischen Horden das Eindringen zu erleichtern. Der Römer brachte das Verhängnis. Als Syrakus, die größte, reichste und nach Athen wichtigste Stadt des hellenischen Altertums, im Jahre 212 v. Chr. durch Marcus Marcellus genommen wurde, da fanden die Römer nicht ein altersschwaches, für den Schnitter reifes Gemeinwesen vor, wie später in Alexandreia oder wie die Türken in Konstantinopel oder die Goten in Rom, sondern Syrakus gleicht einem genialen Menschen, der in der Blüte seiner Vollkraft durch niedrige Hinterlist gefällt wird. Cicero pflegt zwar den Marcellus als großmütigen Eroberer zu schildern; das mußte er um des populären Vorurteiles und der advokatischen Tendenz willen; aber glauben darf man ihm nur, daß Marcellus nicht ganz so fürchterlich hauste, wie die Mehrzahl der späteren römischen Statthalter und ihrer Gehilfen, der Steuerpächter. Die Römer waren seit Urzeiten ein Kaufmannsvolk; materieller Vorteil galt ihnen alles. Deshalb ist es unsinnig, den modernen Begriff starren Rechtsgefühles und selbstverleugnender Gewissenhaftigkeit, wie ihn tendenziöse Phrasenmacher der ganz modern empfindenden augusteischen Zeit in die ältere Geschichte eingeschwärzt haben, als Maßstab für das echte, eigentliche Römertum zu verwerten. So lange die Römer nicht hellenisch civilisiert sind, darf man sie im ganzen als Barbaren auffassen. Nichts ist lächerlicher als der Versuch, die modernen Italiener mit den alten Römern in Verbindung zu bringen; das Vorurteil von der "lateinischen Rasse" überlasse man getrost den Journalisten. Es giebt keine Lateiner mehr; die Völkerwanderungen und Völkermischungen des Mittelalters haben neue Nationen geschaffen, die sich wahrlich mit den Lateinern sehr zum eigenen Vorteile messen können. In Spanien und Gallien war die einheimische keltiberische, resp. keltisch-germanische Bevölkerungsmasse nur mit einer dünnen Schicht von römischen Beamten und sonstigen Geldspekulanten überzogen worden: mit denen ward im Anfange des Mittelalters schnell aufgeräumt. In Spanien sorgten Goten und Sarazenen, in Gallien die unerschöpflich aus dem Osten hervorbrechenden Germanen, namentlich zuletzt die Franken, nach denen jetzt der größte Teil des Landes heißt, für die Zuführung frischen gesunden Blutes in den verfallenden Körper der einheimischen Nationen; einer der gefeiertsten französischen Historiker, der gewaltige Taine, hat eindringlich darauf hingewiesen, daß Galliens Wiedergeburt auf seiner Germanisierung beruht. Vollends in Italien wurde durch die endlosen Einfälle von Germanen und Orientalen eine durchaus neue Bevölkerung an Stelle der ganz verrotteten alten gesetzt; durch anhaltende Mischung bildete sich die neue Rasse, und in den Wirren und Kämpfen des späteren Mittelalters, sowie unter den ständigen Einflüssen der Natur wie der antiken Kulturreste erhielt sie ihren bleibenden Charakter. Daher die großen Unterschiede zwischen den Italienern der verschiedenen Himmelsstriche und Landschaften. Es ist bekannt, daß Sicilien nie ganz römisch geworden ist; es blieb immer ein unterjochtes Stück Ausland, bis im Mittelalter die Griechen von Sarazenen und Normannen abgelöst wurden; die Sitten der einen wie die Kunstwerke der anderen setzen uns noch heute in Erstaunen, während von der Römerzeit nur das Elend übriggeblieben ist, in dem der größte Teil des Landes verkümmern mußte. Es ist nicht minder bekannt, daß Florenz seinen Aufschwung hauptsächlich durch die massenhaften Ansiedelungen deutscher Ritter erhielt; Florenz ist aber die Heimat Dantes, ist Heimat und Hochsitz der italienischen Renaissance, während Rom niemals einen Künstler und seit dem Untergange der antiken Welt überhaupt keinen großen Mann hervorgebracht hat. Über das griechische Element in Neapel, das byzantinische in Ravenna, das keltische in Genua, das germanische in Venedig ist viel geschrieben worden. Nur die Sprache und einige äußere Gebräuche nahmen die neuentstehenden Völkerschaften von den aussterbenden Lateinern zu sich herüber. Der moderne Italiener mit seiner schlanken Gestalt, seinen feinen individuellen Gesichtszügen, seinem empfindlichen Geschmack, seinem elastischen Gang, seinen leichten graziösen Manieren, seinem vollendeten Takt- und Formgefühl, seinem natürlichen Kunstsinn, seiner Lebensfreude und seiner unbezwinglichen Abneigung gegen alle Disciplin hat nichts gemein mit dem kurzen, stämmigen, zwiebelköpfigen, gefühlsrohen, ausschließlich materielle Interessen kennenden Römer des Altertumes, der von Kunst nichts ahnte, sein Bestes als Soldat und Politiker leistete, keine Individualität besaß und mit dem Begriff auch das Wort Disciplin erfand. Der Römer – das kann ein Anatom oder Bildhauer ebenso gut beweisen wie ein Psycholog – hätte mehr Ähnlichkeit mit dem Russen als mit dem Toskaner oder Umbrer von heute; der Unterschied ist, wenn auch im umgekehrten Sinne, fast ebenso groß, wie der zwischen dem Athener des perikleischen Zeitalters und dem Albanesen, der heute Attika bewohnt. Vielleicht haben sich in einzelnen Winkeln der Abruzzen versprengte Lateiner fortgepflanzt, wie versprengte Griechen in einigen Bergdörfern Thessaliens; für das Gesamtbild der Nation sind diese Fäserchen ohne Bedeutung. – In beiden klassischen Ländern hat sich die antike Sprache erhalten und das zeugt für ihre Kraft; aber man vergesse nicht zu beobachten, wie sie gesprochen wird: dann merkt man den Unterschied zwischen den Rassen von einst und jetzt. Der alte Römer war ein Barbar, der Korinth zerstörte, wie er das erste beste Räubernest zerstört hatte; die wunderbare, an Kunstschätzen wie an hochbegabten Menschen überreiche Stadt war längst unfähig, Rom politisch zu schaden, aber die Handelsherren fürchteten die Konkurrenz, und so mußte denn dieses Centrum griechischen Kunstlebens dem Erdboden gleich gemacht werden und seine Bewohner in die Sklaverei wandern. Caesar konnte hier trotz nachdrücklicher Bemühungen so wenig dauernden Wandel schaffen, wie die Hohenstaufen in Sicilien. Von der römischen Wirtschaft in Sicilien giebt uns Cicero unwillkürlich einen Begriff; Verres that ja nur, was viele seiner Vorgänger ebenfalls gethan hatten, und wenn sich mancher Leser beim ersten Eindrucke fragt, wie es nur möglich gewesen wäre, daß ein solches Subjekt hätte freigesprochen werden können, so wird er sich bei näherem Zusehen mit noch größerem Erstaunen fragen, wie es denn möglich war, daß es verurteilt wurde.

Man hat von Analogieen in der Weltgeschichte gesprochen, von ewig waltenden Gesetzen, die in verschiedenen Epochen homogene Entwicklungen erzeugen müssen. Das Schicksal des unglücklichen Sicilien und der übrigen hellenischen Mittelmeerstaaten – von der Krim bis Ägypten, von Asien bis Marseille und der spanischen Küste – unter römischer Herrschaft eröffnet uns vielleicht einen Ausblick auf die Zukunft: man ahnt, was aus der europäischen Kultur und ihren Trägern, aus den Völkern Dantes und Raphaels, Shakespeares und Rembrandts, Goethes und Nietzsches, Beethovens und Schuberts werden wird, wenn wieder ein Barbarenvolk die kleinlichen politischen Zerwürfnisse der höherstehenden Nationen ausnutzen darf, um durch seine eigensinnige, einseitige Beharrlichkeit die Weltherrschaft zu erringen.

Rom, 1897.

Friedrich Spiro.

Vorbereitendes Verfahren: Rede gegen Quintus Caecilius.

I. (1) Hoher Gerichtshof, verehrte Anwesende!

Mancher von euch wird sich vielleicht wundern, daß ich nach einer so langjährigen, in Staats- und Privatprozessen ausschließlich auf Verteidigung gerichteten Thätigkeit jetzt plötzlich die Richtung wechsele und mich auf eine Anklage einlasse. Mit Recht; denn stets lag es mir fern, jemandem zu nahe treten zu wollen. Wer aber in dem vorliegenden Falle die Beweggründe meines Auftretens kennt, wird ohne Weiteres meinen Schritt billigen und zugleich einsehen, daß hier niemand neben mir als Kläger in Frage kommen kann.

(2) Als meine Quästur in Sicilien zu Ende war, verließ ich die Provinz mit dem Bewußtsein, daß alle Sicilianer meiner Amtsführung und Persönlichkeit ein dauerndes liebevolles Andenken bewahren würden; sie konnten darauf rechnen, neben den berühmten Familien, die seit Generationen das Patronat der Insel übernommen haben, auch an mir eine Stütze für ihre berechtigten Ansprüche zu besitzen. Jetzt, wo man sie gepeinigt und ausgesogen hat, wenden sie sich alle an mich; ganz offiziell, einmal über das andere flehen sie mich an, für ihre Interessen einzutreten; sie erinnern mich an mein oft gegebenes, oft gehaltenes Versprechen, sie nie im Stiche zu lassen, wenn sie mich brauchen. (3) Jetzt sei der Moment gekommen, wo ich nicht irgend welche vereinzelten Interessen, sondern die Existenz der ganzen Provinz schützen müsse; sie könnten ja nicht einmal zu den Göttern mehr ihre Zuflucht nehmen, denn sie hätten gar keine Götter mehr in ihren Städten, seitdem Gaius Verres die heiligen Bilder aus den Stätten der Andacht weggerissen: was überhaupt je die menschliche Grausamkeit, Habsucht, Prasserei und Herrschsucht an Schandthaten zu leisten vermöchte, das alles hätten sie drei Jahre lang unter diesem einen Landvogte durchgemacht – nun sollt ich sie doch nicht umsonst flehen lassen, wo ich eigentlich dafür verantwortlich wäre, daß sie überhaupt niemanden anzuflehen brauchten.

II. (4) Glaubet mir, meine Herren, es war mir ein herber Schmerz, diese Alternative, entweder den braven Leuten ihre Bitte um Hilfe abschlagen oder plötzlich meinen Beruf wechseln zu müssen: von Jugend auf hatt' ich immer verteidigt, nun sollt ich anklagen! – Ich nannte ihnen den Quintus Caecilius und berief mich auf seine Amtsthätigkeit in ihrer Provinz. Aber dies Argument, das mir zu Hilfe kommen sollte, entwaffnete mich vielmehr vollständig: viel eher hätten sie mir das peinliche Geschäft erlassen, wenn sie den Caecilius nicht gekannt oder doch nicht als Beamten in ihrem Lande gehabt hätten. (5) Schließlich bestimmten mich moralische Verpflichtung, gegebenes Versprechen, mitleidiges Empfinden, viele bedeutende Vorbilder, alte Beziehungen und die Regeln unserer Ahnen, diese Last zu übernehmen; wahrlich nicht meiner Neigung, sondern meinen Nächsten zuliebe. Nur Eines tröstet mich: diese meine scheinbare Anklage ist in Wahrheit vielmehr eine Verteidigung. Ich verteidige viele Menschen, viele Gemeinden, ja die ganze Provinz Sicilien. Dagegen verklage ich nur einen Menschen; so kann ich meinem Grundsatz, immer nur helfend und lindernd für die Menschheit einzutreten, beinahe treu bleiben. (6) Angenommen, dem wäre nicht so und der Fall nicht von so ganz besonderer Bedeutung; angenommen, die Sicilianer hätten mich nicht aufgefordert und ich wäre ihnen nicht so eng verbunden: hätte ich dann denselben Schritt rein im Staatsinteresse unternommen – wer könnte mir einen Vorwurf daraus machen, daß ich einen so beispiellos schamlosen Räuber vor Gericht ziehe? einen Menschen, der nicht bloß in Sicilien, sondern in Griechenland, Kleinasien, Kilikien, Pamphylien, ja schließlich am ärgsten hier in Rom selber vor unsern Augen gefrevelt hat!

III. (7) Wahrhaftig, unter heutigen Umständen kann ich dem Staate gar keinen größeren Dienst erweisen; der römischen Nation ist es willkommen, den Alliierten und Ausländern erwünscht, schließlich für alle vom größten materiellen und moralischen Werte. Die Provinzen sind nach langer entsetzlicher Schinderei endlich ruiniert, unsere Bündner und Steuerzahler dermaßen in Elend und Verzweiflung gestürzt, daß sie schon gar nicht mehr auf Rettung hoffen, sondern nur noch an einen Trost für ihr Unglück denken. (8) Wer die Gerichte dem Senatorenstand erhalten wissen will, muß den Mangel an fähigen Klägern erfahren; wer die Fähigkeit dazu besitzt, vermißt bei den Gerichtshöfen die nötige Strenge; indessen braucht das schwergeprüfte Rom nichts so dringend, wie die alte Würde und Bedeutung seiner Gerichte. Den Gerichten zuliebe will man die Amtsgewalt der Volkstribunen im alten Umfange wieder herstellen ; um dem Richteramte wieder aufzuhelfen, will man zu seiner Ausübung jetzt den Ritterstand heranziehen; das jämmerliche Benehmen vieler Richter ist daran schuld, daß sogar der strenge Name "Censor" vor dem Volke nicht mehr so herbe klingt wie früher, sondern man einen Censor verlangt, dem man nach Belieben Gunst und Beifall erteilt. (9) So zerrüttet sind die Verhältnisse: charakterlose Menschen geben all ihrer Willkür Spielraum, das Volk murrt täglich lauter, die Gerichtshöfe sind bestochen, der ganze Stand in der öffentlichen Achtung gesunken – da sah ich die einzige Abhilfe für so viel Übelstände in dem selbständigen Eintreten fähiger, unbescholtener Persönlichkeiten für Gesetz und Recht. Um der Nation im ganzen aufzuhelfen, versuche ich den Staat an seiner wundesten Stelle zu behandeln.

(10) Soviel über die Veranlassung zu meinem Schritte; nun zum Gegenstand unseres Streites, damit ihr für die Auswahl des Klägers die rechten Gesichtspunkte gewinnet. Meine Grundanschauung ist folgende. Wenn bei einem Prozesse wegen Erpressung mehrere sich zur Übernahme der Anklage melden, so muß man zweierlei herauszubekommen suchen: erstens, wen der geschädigte Teil am meisten und zweitens, wen der Urheber des Schadens am wenigsten wünscht. IIII. (11) Im vorliegenden Falle, find ich, ist beides sehr klar; dennoch muß ich mich über beides verbreiten und zwar zuerst über das wichtigste: die Gesinnung der Geschädigten, um derentwillen dieser Erpressungsprozeß geführt werden soll. Gaius Verres, so heißt es, hat drei Jahre lang die Provinz Sicilien verwüstet, die Gemeinden ruiniert, die Häuser ausgeraubt, die Tempel geplündert. Aus ganz Sicilien sind die Kläger erschienen; sie kennen mich als einen zuverlässigen Menschen und wenden sich Hilfe suchend durch meine Vermittelung an euch und an Roms Gesetze; ich soll ihnen zu ihrem Rechte verhelfen, ihnen Genugtuung verschaffen, sie bei den Behörden vertreten, mit einem Worte: die ganze Sache führen. (12) Was will nun Caecilius vorbringen? daß ich ohne Aufforderung seitens der Sicilianer auftrete, oder daß der ausdrückliche Wunsch unserer treuesten Bündner wirkungslos bleiben soll? Wenn du zu behaupten wagst, was sich dein angeblicher Feind Verres am meisten wünscht, nämlich, daß die Sicilianer mich nicht aufgefordert hätten, so besserst du die Lage dieses deines angeblichen Feindes bedeutend; eigentlich ist er nämlich von der öffentlichen Meinung bereits gerichtet, seitdem der Entschluß fast sämtlicher Sicilianer, überhaupt einen Kläger gegen ihn aufzustellen, bekannt geworden ist. (13) Wenn du nun als sein "Feind" diese Thatsache leugnest, die er selber, so peinlich sie ihm auch ist, dennoch nicht abzuleugnen wagt, so nimm dich in acht; man könnte dir vorwerfen, du zeigest dich etwas zu gemütlich in der Ausübung deiner Feindseligkeiten. Außerdem habe ich meine Zeugen unter den ersten Männern unserer Stadt; alle brauche ich gar nicht aufzuzählen, ich nenne nur einige hier anwesende, sämtlich Leute, vor denen eine Unwahrheit zu sagen mir schlecht bekommen würde. Da ist Gaius Marcellus, Mitglied des Gerichtshofes; da ist Gnaeus Lentulus Marcellinus; auf beide stützen sich die Sicilianer angelegentlich, wie denn die ganze Provinz von jeher dem Namen Marcellus innig verbunden ist. (14) Diese Männer wissen, wie ich nicht nur aufgefordert, sondern so heftig gedrängt wurde, daß ich entweder die Führung übernehmen oder alle meine Beziehungen zu den Leuten abbrechen mußte. Aber wozu führe ich überhaupt Zeugen an, als ob die Sache irgendwie zweifelhaft wäre? Aus der ganzen Provinz sind die vornehmsten Persönlichkeiten hergekommen; sie sind hier zugegen und beschwören den Gerichtshof, doch ja bei der Auswahl ihres Rechtsvertreters nicht anders zu verfahren, als ihr eigener Vorschlag es empfiehlt. Sämtliche Gemeinden von ganz Sicilien haben ihre Abgeordneten geschickt bis auf zwei ; hätten diese zwei es auch gethan, so würden zwei wichtige Klagepunkte wegfallen, in deren Objekt Verres mit ihnen gemeinsame Sache gemacht hat. (15) Warum man sich nun gerade an mich wandte?– Ja, bestünde ein Zweifel, ob man es that oder nicht, so würde ich erklären, warum man es that; da aber alles so klar liegt, daß ihr es mit eigenen Augen sehen könnt, so weiß ich nicht, warum man aus der Wahl, die diese Leute trafen, einen Vorwurf gegen mich ableiten sollte. (16) Natürlich nehme ich mir nicht heraus – weder verliere ich ein Wort darüber, noch möchte ich auch nur irgend eine solche Vorstellung erwecken – daß sie mich all ihren sonstigen Schützern in Rom vorgezogen hätten. Davon ist keine Rede; sondern man zog bei jedem die Zeit, die Gesundheit, die juristische Geübtheit in Betracht. Mein Grundsatz für Theorie und Praxis war hierbei immer: jeder irgend Geeignete übernehme die Sache eher als ich; aber besser ich als niemand.

V. (17) Somit steht es fest, daß die Sicilianer mich mit der Führung ihrer Klage betraut haben; es erwächst nun die Frage, ob diese Thatsache für den Gerichtshof etwas zu bedeuten hat, ob den Bündnern Roms, die jetzt als Bittsteller zu euch kommen, auch Beachtung geschenkt werden soll, wenn sie zu ihrem Rechte gelangen wollen. Darüber brauche ich nun nicht viel zu reden, wir wissen ja alle, daß das ganze Erpressungsgesetz nur um der Bündner willen gegeben worden ist. (18) Wird ein römischer Bürger beraubt, so erhebt er Civilklage nach Privatrecht; jenes Gesetz ist für die Bündner da, es bildet den Rechtsschutz der Ausländer, es ist für sie eine feste Burg, weniger fest freilich als früher, aber immerhin der einzige Trost, auf den sie noch ihre Hoffnung setzen können: für dieses Gesetz braucht Rom so gut wie die fernsten Völker jederzeit gewissenhafte Hüter. (19) So versteht es sich denn von selbst, daß man das Gesetz nach dem Vorschlage derjenigen anwendet, zu deren Schutze man es gegeben hat. Wenn ganz Sicilien wie ein Mensch reden könnte, es würde sagen: "Alles Gold und Silber, das ich besessen, aller Schmuck meiner Städte, Landsitze und Tempel, alles Recht, das mir Roms Senat und Volk gewährt – alles das hast du, Gaius Verres, mir geraubt. Darum verklage ich dich nach dem Wortlaute des Gesetzes auf einen Schadenersatz von hundert Millionen Sesterzen." So würde die ganze Provinz reden, wenn sie, wie gesagt, eine Stimme besäße; da sie das nicht kann, so hat sie ihren Sprecher in Gestalt des ihr geeignet scheinenden Vertreters selbst gewählt. (20) Und bei einem solchen Gegenstande sollte jemand unverschämt genug sein, sich in eine ganz fremde Angelegenheit zu mischen, sich gegen den Wunsch der beteiligten Persönlichkeiten der Sache auch nur zu nähern!

VI. Wenn die Sicilianer zu dir, Caecilius, sagten, "wir kennen dich nicht, wir wissen nicht, wer du bist, wir haben dich noch nie gesehen; laß uns unsere Existenz durch den Mann verteidigen, der sich uns bewährt hat" – würden sie damit nicht die allernatürlichste, annehmbarste Forderung erheben? Nun sagen sie aber, sie kennen beide; den einen möchten sie gern, den andern um keinen Preis als Anwalt haben. (21)  Warum sie ihn nicht wollen, das wäre klar, auch wenn sie schwiegen; nun schweigen sie aber nicht: dennoch willst du dich ihnen durchaus aufdrängen? Willst in einer Sache reden, die dich nichts angeht, willst Leute verteidigen, die lieber von aller Welt verlassen, als von dir verteidigt sein wollen? Willst deine Hilfe denen versprechen, die weder von deinem guten Willen, noch, wenn du ihn hättest, von deinem Können überzeugt sind? Warum willst du ihnen das bißchen Hoffnung auf einen Rest von Besitz, das ihnen Gesetz und Recht übrig lassen, auch noch gewaltsam austreiben? Das Gesetz will ihnen helfen und du stellst dich plötzlich dazwischen! In ihrem Lande hast du dich um sie nicht gerade verdient gemacht, und jetzt willst du ihnen allen Boden unter den Füßen entziehen! Willst ihnen alle Gelegenheit benehmen, nicht etwa bloß die, auf ihr Recht zu dringen, nein, auch die, ihr Verhängnis zu beklagen! Wozu das alles? (22) Denn wenn du redest, erscheint ja keiner von ihnen; weißt du doch sehr wohl, daß sie um alles in der Welt nicht durch deine Vermittlung an jemand anders, sondern durch jede andere Vermittelung an dir Rache nehmen möchten!

VII. Aber vielleicht steht nur dieses Eine fest, daß die Sicilianer mich gern als Rechtsvertreter haben wollen; der andere Punkt ist vielleicht weniger klar, nämlich wen Verres möglichst ausgeschlossen zu sehen wünschte. Nun hat wohl kein Mensch jemals öffentlich so verzweifelt um sein moralisches Dasein gekämpft, wie Verres und seine Freunde um die Vergebung dieser Anklage. Verres weiß, wie grundverschieden Caecilius und ich der Sache gegenüberstehen; worin diese Verschiedenheit besteht, werde ich bald erklären, (23) jetzt bemerke ich nur, was du, Caecilius, mir ja im stillen zugiebst, daß er von mir alles fürchtet, von dir nichts. Aus diesem Grunde kommt sein Freund, der große Advokat, dir zu Hilfe; er arbeitet gegen mich, er verlangt ganz offen, daß man dich mir vorziehen soll, und er behauptet, dies in der besten Absicht zu thun, ohne die mindeste Gefahr für den Ruf des Gerichtshofes. Er spricht so zu den Richtern: "Ich verlange ja nicht, was ich bei einigermaßen energischem Bemühen stets durchzusetzen pflege, nämlich die Freisprechung des Verklagten; ich verlange nur, daß statt des einen Juristen der andere die Anklage übernehme. Thut mir dies zu Gefallen, entschließet euch, es ist ja so einfach, es ist so in der Ordnung, so ungefährlich; ist es einmal geschehen, dann könnt ihr, ohne euch irgend zu kompromittieren, einen Schritt weiter gehen und meinen Schützling freisprechen." (24) Um nun in die Liebenswürdigkeit ein bißchen bittere Drohung zu mischen, fügt er hinzu, im Richterkollegium säßen einige Vertrauensmänner , denen die Stimmtäfelchen gezeigt werden müßten; die Kontrolle wäre sehr leicht, da sie ja diesmal nicht einzeln, sondern alle zusammen ihre Stimmen abgeben; jeder bekäme ein Wachstäfelchen, und zwar mit dem richtigen offiziellen Wachs, nicht mit jenem betrügerisch gefärbten, das kürzlich einen solchen Skandal hervorgerufen. So müht der große Advokat sich ab, schließlich nicht so sehr um des Verres willen, sondern weil die ganze Geschichte ihm selber höchst ungelegen kommt. Bis jetzt wird nämlich das Anklagen in der Regel von vornehmen Bengeln besorgt, mit denen er natürlich leicht fertig wird, oder von bestechlichen Winkelrednern, die er zu verachten alle Ursache hatte; wenn nun an deren Stelle jetzt Männer von Ansehen mit der nötigen Energie auftreten, dann sieht er das Ende seiner unumschränkten Gerichtsherrlichkeit gekommen. VIII. (25) Eines sag ich ihm im voraus: wenn mir diese Anklage überlassen wird, so muß er in Zukunft sein ganzes Verteidigungssystem umändern; auf einer besseren, anständigeren Grundlage als er selber will, muß er seine Nachahmung berühmter Redner der vorigen Generation durchführen, denn Männer wie Lucius Crassus und Marcus Antonius, die er noch mit erlebt hat, glaubten zu den Prozessen ihrer Freunde nichts als ihren vorzüglichen Geist und Charakter mitbringen zu sollen. Er soll sich nicht einbilden, daß ich Bestechungsversuche zulasse; sie würden so manchem schlecht bekommen. (26) Ich habe in diesem Prozesse für Sicilien zugleich die Initiative Roms ergriffen; ich will nicht einen gemeinen Menschen unterdrücken – das wünschen die Sicilianer – sondern die Gemeinheit überhaupt ausrotten: das verlangt Rom. Und es ist hohe Zeit! Wie weit freilich meine Kräfte dazu ausreichen, das mögen andere beurteilen; ich habe mich darüber nicht zu äußern.

(27) Und deine Kräfte, Caecilius, wie weit reichen sie? Wo hast du jemals auf diesem Gebiet etwas geleistet oder auch nur riskiert? Weißt du nicht, was es bedeutet, einen öffentlichen Prozeß zu führen, ein ganzes Menschenleben zu analysieren? Es nicht nur den Richtern, sondern der Öffentlichkeit so vorzuführen, daß jeder es bis in seine Einzelheiten hinein übersehen kann! Du willst das Geschick der Bündner, die Ruhe der Provinzen, die Herrschaft der Gesetze, die Würde des Gerichtes beschützen? – VIIII. Laß dir von mir erzählen (du hast hier zum erstenmal Gelegenheit, es zu lernen), was ein Ankläger für Eigenschaften haben muß; wenn du nur eine einzige davon in dir entdecken kannst, so will ich dir freiwillig deinen Wunsch erfüllen und diesen Platz gern einräumen.

Das erste ist eine völlige persönliche Unbescholtenheit. Nichts ist so unzulässig, als wenn einer von anderen Menschen Rechenschaft über ihr Leben verlangt und sie selbst über das seinige nicht zu geben vermag. (28) Da brauche ich nun über dich nicht viel Worte zu verlieren: jeder weiß ja, daß nur die Sicilianer bisher Gelegenheit hatten, dich kennen zu lernen – und die Sicilianer mit all ihrer Erbitterung gegen deinen angeblichen Feind erklären, gar nicht vor Gericht erscheinen zu wollen, wenn du diesen Feind verklagst. Warum sie das erklären? Von mir bekommst du darüber nichts zu hören; mögen die Anwesenden sich selber ihre Gedanken machen. Die Menschen sind ja nun einmal so schrecklich spitzfindig und argwöhnisch; so vermuten die Sicilianer, daß du nicht Zeugnisse gegen Verres von Sicilien zum Gerichtstag herschaffen, sondern vielmehr Schriftstücke, in denen deine Finanzwirtschaft zusammen mit Verres' Statthalterschaft urkundlich charakterisiert war, aus Sicilien fortschaffen lassen wolltest.

(29) Zweitens muß ein Ankläger rücksichtslos aufrichtig sein. Das könntest du aber nicht, selbst wenn du es wolltest. Ich will mich gar nicht auf jene immerhin unleugbaren Thatsachen berufen: wie du dich vor deinem Abschied von Sicilien mit Verres aussöhntest; wie Verres dann deinen Freund und Sekretär Potamon bei sich in der Provinz behielt; wie dein Bruder Marcus Caecilius, ein ganz prächtiger junger Mensch, nicht nur diesem Prozeß ferne bleibt, sondern als intimster Freund des Verres dauernd bei ihm lebt. Solche und ähnliche Charakteristika eines falschen Anklägers stehen massenweise zur Verfügung; aber wie gesagt, ich mache keinen Gebrauch davon; dagegen betone ich, daß du ein wahrer Ankläger beim besten Willen nicht sein könntest. (30) Es liegen nämlich eine Menge Klagepunkte vor, die dich und Verres gemeinsam betreffen, so daß du sie als Kläger gar nicht berühren dürftest. X. Zum Beispiel: Ganz Sicilien klagt, Verres hätte sich bei den Getreidelieferungen für seinen Hausbedarf, deren Wert seitens der Besitzer in