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Conny Wienhold

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Sonstiges, Note: 1,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für germanistische Sprachwissenschaft), Veranstaltung: die großen althochdeutschen Textdenkmäler, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Regula Benedicti wurde im 6. Jahrhundert von Benedikt von Nursia in Anlehnung an die Regula magistri, deren Autor unbekannt ist, verfasst. Ursprünglich sollte es eine verbindliche Klosterregel für sein neu gegründetes Kloster Monte Cassino sein, aber sie verbreitete sich schnell in Mitteleuropa und gab dem abendländischen Mönchtum seine Form. Die Regel verpflichtet die Mitglieder zu lebenslanger Verbundenheit an einen Ort, zum Gehorsam gegenüber dem Abt, zum Eigentums- und Eheverzicht, zum Gebet, zur Handarbeit und zur Askese. Benedikts Regel war in der Entwicklung des Mönchtums allerdings nicht die erste Regel, die für das klösterliche Leben geschaffen wurde. Eine Reihe von Klostervätern schrieb Regeln für das gemeinsame Zusammenleben. Benedikt machte sich mit all diesen Schriften vertraut, wodurch er seine Regel in dieser Art, wie sie uns überliefert wurde, verfassen konnte. Er nahm Bezug auf die Schriften seiner Vorgänger, vor allem die Heilige Schrift, die Regeln des Pachomius und Basilius, die Schriften des Kassian, die Apophthegmata und die Schriften des heiligen Augustinus. Die Schriften, Auffassungen und vor allem die Klosterregel des Letzteren sollen in dieser Arbeit zum Vergleich herangezogen werden, um zu zeigen, inwieweit Benedikt anderes Gedankengut übernommen oder verändert hat. Der heilige Benedikt kannte und nutzte alle vor ihm entstandenen Schriften und Regeln. Dennoch war keine der Regeln derartig ausgefeilt, um im Endeffekt ein genaues Gesetz für das Zusammenleben zu geben. Der Kirchenvater verwendet die Regel des heiligen Augustinus und seine Briefe und Schriften, änderte diese aber ab. Beide ähneln sich im Gedankengut und in ihren Auffassungen, doch Benedikt reformierte die Regeln zu einem Gesetz. Augustinus wendet sich schon gegen die alten Traditionen, aber nicht in dem Maße, wie Benedikt dies 100 Jahre später macht. Augustinus Ideen schaffen eine Brücke zwischen den alten Traditionen und den neuen Lehren und geben eine Vorlage für Neuerungen, die Benedikt nutzt. Es wird vor allem auf die augustinische und die benediktinische Regel eingegangen und beide werden verglichen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regeln aufzuzeigen. Weiterhin werden einige andere Werke des Augustinus zu Rate gezogen, um seine Vorstellung einer klösterlichen Gemeinschaft verständlicher darzustellen, da Benedikt Ansichten in seine Regel einbezieht, die Augustinus in anderen Werken eindeutiger dargestellt hat als in seiner Klosterregel.

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Veröffentlichungsjahr: 2010

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Inhaltaverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Leben in der Gemeinschaft zum Zweck der Vollendung

 2.1 Gesetze zum gemeinschaftlichen Zusammenleben und die soziale Strukturierung

 2.1.1 Regelungen für den Eintritt in das benediktinische Kloster

 2.1.2 Hierarchie in der Gemeinde

 2.1.3 Kleidung und Schlaf

 2.1.4 Speisen und Getränke

 2.1.5 Verhältnis von Arbeit, Studium und Gebet/wirtschaftliche Struktur

 2.1.6 Der Strafkodex

 2.2 Gesetze zur Regelung der inneren Haltung

 2.2.1 Die Zwölf Stufen der Demut als Grundlage der inneren Haltung

 2.2.2 Der Gehorsam

 2.2.3 Die caritas-perfecto

3. Fazit

4. Abkürzungsverzeichnis

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

 

Die Regula Benedicti wurde im 6. Jahrhundert von Benedikt von Nursia in Anlehnung an die Regula magistri, deren Autor unbekannt ist, verfasst. Ursprünglich sollte es eine verbindliche Klosterregel für sein neu gegründetes Kloster Monte Cassino sein, aber sie verbreitete sich schnell in Mitteleuropa und gab dem abendländischen Mönchtum seine Form. Die Regel verpflichtet die Mitglieder zu lebenslanger Verbundenheit an einen Ort, zum Gehorsam gegenüber dem Abt, zum Eigentums- und Eheverzicht, zum Gebet, zur Handarbeit und zur Askese.

 

Benedikts Regel war in der Entwicklung des Mönchtums allerdings nicht die erste Regel, die für das klösterliche Leben geschaffen wurde. Eine Reihe von Klostervätern schrieb Regeln für das gemeinsame Zusammenleben. Benedikt machte sich mit all diesen Schriften vertraut, wodurch er seine Regel in dieser Art, wie sie uns überliefert wurde, verfassen konnte. Er nahm Bezug auf die Schriften seiner Vorgänger, vor allem die Heilige Schrift, die Regeln des Pachomius und Basilius, die Schriften des Kassian, die Apophthegmata und die Schriften des heiligen Augustinus.[1] Die Schriften, Auffassungen und vor allem die Klosterregel des Letzteren sollen in dieser Arbeit zum Vergleich herangezogen werden, um zu zeigen, inwieweit Benedikt anderes Gedankengut übernommen oder verändert hat.

 

Das heißt, inwieweit hat Benedikt aus Schriften, Briefen und zu allererst aus der Regel des heiligen Augustinus abgeschrieben oder die Gedanken und Inhalte verändert oder verbessert? 

 

Der heilige Benedikt kannte und nutzte alle vor ihm entstandenen Schriften und Regeln. Dennoch war keine der Regeln derartig ausgefeilt, um im Endeffekt ein genaues Gesetz für das Zusammenleben zu geben. Der Kirchenvater verwendet die Regel des heiligen Augustinus und seine Briefe und Schriften, änderte diese aber ab. Beide ähneln sich im Gedankengut und in ihren Auffassungen, doch Benedikt reformierte die Regeln zu einem Gesetz. Augustinus wendet sich schon gegen die alten Traditionen, aber nicht in dem Maße, wie Benedikt dies 100 Jahre später macht. Augustinus' Ideen schaffen eine Brücke zwischen den alten Traditionen und den neuen Lehren und geben eine Vorlage für Neuerungen, die Benedikt nutzt.

 

Es wird vor allem auf die augustinische und die benediktinische Regel eingegangen und beide werden verglichen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regeln aufzuzeigen. Weiterhin werden einige andere Werke des Augustinus zu Rate gezogen, um seine Vorstellung einer klösterlichen Gemeinschaft verständlicher darzustellen, da Benedikt Ansichten in seine Regel einbezieht, die Augustinus in anderen Werken eindeutiger dargestellt hat als in seiner Klosterregel.

2. Leben in der Gemeinschaft zum Zweck der Vollendung

 

Die Regel des heiligen Benedikt setzt sich aus 73 leges zusammen und einem Prolog, in dem schon von vornherein Grundgedanken des klösterlichen Zusammenlebens festgehalten werden und das eigentliche Ziel offenbart wird: nämlich zu demjenigen zurückzukehren, den man durch Trägheit des Ungehorsams verlassen hat.[2] Man betritt einen steinigen Weg, um sich selbst zu finden und mit der Einigung Christi seine Vollendung zu sichern. Für dieses Ziel und vor allem für den gesamten Weg zur persönlichen Vollendung darf es nicht nur Richtlinien geben, sondern Gesetze und Regelungen, welche von allen Ordensmitgliedern eingehalten werden müssen. Die Benediktinerregel ist grundsätzlich keine theologische Schrift, sondern ein Gesetzbuch für das Leben im benediktinschen Kloster.

 

Eine Grundvoraussetzung, um zu einer Einheit mit Christus zu gelangen, ist die Wahl eines speziellen Mönchtums. Aus den Dialogi des Papstes Gregor „der Große“ erfahren wir etwas, wenn auch nur Weniges, über das Leben des heiligen Benedikt. Er ist allen generes monachorum verpflichtet gewesen, wodurch er für sich feststellen konnte, welche Art des Mönchtums am ehesten mit der Heiligen Schrift in Einklang zu bringen ist. Somit stellt er in seinem ersten Kapitel die Arten, die es gibt, vor und bekennt sich ganz offen zum Coinobitentum, indem er die Vor- und Nachteile der anderen generes aufreiht und am Ende dieses Kapitels das Coinobitentum als das genus fortissimum[3] anpreist. Über die anderen Arten des monastischen Lebens lohne es sich nicht zu sprechen, denn über diese miserrimae conversationes[4] sollte man lieber schweigen und sich dem Wichtigen zuwenden.

 

Doch das Leben in der Gemeinschaft ist keine Neuerung, die Benedikt geschaffen hat. Diese Art, Christus und dem Herrn zu folgen und sie nachzuahmen, hat auch schon Augustinus in seiner Regel verankert, wenn auch nicht in derartiger Schärfe. Augustinus Regel entstand 100 Jahre vor der Benediktinerregel und galt somit zu dieser Zeit als einschlägige Neuerung. Dennoch zeichnet er die Grenzen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens nicht ganz so genau auf. „Primum, propter quod in unum estis congregati, [...]“[5]. Er verwendet keine genaue Bezeichnung, wie Benedikt, der seine Mönche als coenobitae ansieht und sich somit für eine ganz spezifische Art des Zusammenlebens ausspricht. Augustinus bezeichnet allgemein seine Klostermitglieder als congregati, somit als eine Vereinigung geselligen Zusammenlebens. Damit werden erst einmal nur die Arten der Mönche ausgeschlossen, die sich dem Anachoreten- oder Eremitentum angeschlossen haben und ein Leben in Einsamkeit bevorzugen. Doch auch wenn Augustinus sich nicht zu einem einzigen Mönchtum bekennt, schränkt er in seiner Regel die Art und Weise des klösterlichen Zusammenlebens ein, auch ohne eine spezifische Form deutlich auszusprechen.

 

Andererseits zeigt sich in der Regel des Heiligen Benedikt, dass er nur einmal das Wort coenobium[6] verwendet und ansonsten ebenfalls auf Wörter zurückgreift, die allgemein die Gemeinschaft bezeichnen, ebenso wie Augustinus congregatio oder monasterium verwendet. Dabei wird monasterium hier als eine „[...] selbständige, unabhängige Niederlassung [...]“[7] angesehen, Augustinus jedoch verwendet den Begriff ausschließlich für das Kloster.[8]

 

Wichtig für beide Kirchenführer ist die Tatsache, dass das Leben in der klösterlichen Gemeinschaft den Grundgedanken beider Regeln darstellt, auch wenn der Umgang mit den Begriffen bei Augustinus einen größeren Spielraum der Interpretation zulässt. Die Regel des Benedikt spricht ausschließlich die Coinobiten an und diejenigen, die sich für dieses Lebensideal entscheiden wollen.

 

2.1 Gesetze zum gemeinschaftlichen Zusammenleben und die soziale Strukturierung

 

Wie oben erwähnt, erscheint in der Benediktinerregel keine „philosophisch-theologische Abhandlung, sondern ein Gesetz,[...]“ welches „[...] die äußere Ordnung und die wirtschaftlichen, organisatorischen Bedürfnisse[...]“[9] behandelt. Dennoch kann man aus der Regel die Auffassung der inneren Seelenzustände und den Gottesgedanken herauslesen. Doch grundsätzlich hat Benedikt ein Werk geschaffen, welches zuerst die Organisation regelt, um sich daraufhin auf die eigenständige Suche nach Gott zu begeben. Dafür ist die genaue Planung der äußeren Zustände von großer Bedeutung, damit sich jeder Einzelne auf sein Seeleninneres und seine Gottessuche konzentrieren kann. Damit sichert Benedikt seinen Mönchen „[...] ein breites Feld der Selbstverwirklichung [...], denn gerade für den letzten Schritt zur Vollkommenheit muss der Mönch allein seinen Weg finden.“[10]

 

Aus diesem Grund wird hier zuerst auf die äußeren Strukturen, welche in dem Gesetz geregelt werden, eingegangen, um sich im Anschluss daran ein Bild von der theologischen Seite der Regel zu machen.