Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden? - Valérie Lynne Stroech - E-Book

Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden? E-Book

Valérie Lynne Stroech

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beleuchtet die strafrechtliche Relevanz von Deepfakes, die erwachsene Personen während vermeintlicher sexueller Handlungen zeigen. Im Fokus steht die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um Betroffene wirksam zu schützen, oder ob eine gezielte Kriminalisierung nötig ist, um den komplexen Herausforderungen solcher moderner KI-Technologien im Strafrecht gerecht zu werden. Die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden weitschreitenden technischen Möglichkeiten stellen eine der Herausforderungen dar, mit denen sich unsere heutige Gesellschaft vielfach konfrontiert sieht. Aus diesen Entwicklungen resultiert die potenzielle Gefahr, mithilfe der Nutzung von künstlicher Intelligenz Missbrauch zu betreiben. Insbesondere die komplexe rechtliche Behandlung von sogenannten „Deepfakes“ stellt das Strafrecht vor eine juristische Problemstellung von erheblichem Ausmaß. Seit 2017 fallen unter diesen Begriff „mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence, AI) generierte oder modifizierte Foto-, Video- oder Audioaufnahmen“. Die Studie „The State of Deepfakes – Landscape, Trace and Impact“ des in Amsterdam ansässigen Cybersicherheitsunternehmens „Deeptrace“ hat gezeigt, dass „über 90% der verbreiteten Deepfakes solche mit pornografischen Inhalten“ sind. Dabei werden aus Fotoaufnahmen stammende Gesichter von Individuen auf die Körper von Mitwirkenden in pornografischen Filmen projiziert und dadurch „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten pornografischen Kontext gesetzt“. Das damit einhergehende Missbrauchsspektrum reicht „von individueller Erpressung bis hin zu breit angelegter konzentrierter Desinformation“. Juristisch sensibel ist es diesbezüglich insbesondere angemessene Vorschriften zu erlassen, „die zum einen die Verwendung von Deepfakes als Kunstwerke, in der Bildung, in der Wissenschaft und im Dienste der Sicherheitsbehörden offen und zugleich transparent

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Veröffentlichungsjahr: 2025

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