True Crime Schweiz - Adrian Langenscheid - E-Book

True Crime Schweiz E-Book

Adrian Langenscheid

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Beschreibung

«Ein erschütternder Blick in die Schweizer Kriminalgeschichte» – Christine Brand (Bestsellerautorin) Deutschlands erfolgsgekrönter True Crime-Autor Adrian Langenscheid entfacht mit seinen schockierenden Kurzgeschichten über wahre Verbrechen herzklopfendes Lesevergnügen. Es ist ein atemberaubendes, zutiefst erschütterndes Portrait menschlicher Abgründe, das gerade wegen seiner kühlen, sachlich-neutralen Schilderung gewaltige Emotionen weckt. Eiskalte Serienmörder, verhängnisvolle Familiendramen, tragische Entführungen, niederträchtige Folter und skrupelloser Missbrauch: zwölf schockierende True Crime-Kurzgeschichten zu wahren Kriminalfällen aus der Schweiz erwarten Sie. Gefesselt, fassungslos, verblüfft und zu Tränen gerührt werden Sie alles in Frage stellen, was Sie über die menschliche Natur zu wissen glauben. Das Leben schreibt entsetzliche Geschichten und dieses Buch fasst sie zusammen. Tauchen Sie ein in die schockierende Welt der wahren Kriminalfälle und der echten Verbrechen! «Binge-Reading pur! Hat man True Crime Schweiz einmal in der Hand, bleibt es da bis Seite 252.» – Beatrice Gmünder (SRF-Podcasterin) «Schockierend, fesselnd ... Gänsehaut! Ein Buch, das nachwirkt.» – Franziska Singer (Podcast Darf´s a bisserl Mord sein?) «Fassungslosigkeit garantiert! Aufwühlende Geschichten von Verbrechen, die die Grenzen des Vorstellbaren überschreiten.» – Podcast Überdosis Crime «Ein Blick in menschliche Abgründe, die mitten in unserer Gesellschaft passieren. Gänsehaut pur.» – Barbara Ryter (Journalistin (Blick, Gala, 20 Minuten), Inhaberin der Kommunikationsagentur Contcept)

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Adrian Langenscheid

TRUE

CRIME

SCHWEIZ

Wahre Verbrechen

Echte Kriminalfälle

Impressum

Autoren: Adrian Langenscheid, Yvonne Widler, Silvana Guanziroli, Caja Berg, Benjamin Rickert, Caja Berg

ISBN:

Ebook 978-3-98661-100-2

1. Auflage August 2023

© 2023 True Crime International/ Stefan Waidelich,

Zeisigweg 6, 72212 Altensteig

Coverbild: © Canva (canva.com)

Covergestaltung:@ Pixa Heros, Stuttgart

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Einige Dialoge und Äußerungen, der in diesem Buch auftretenden Personen sind nicht wortgetreu zitiert, sondern dem Sinn und Inhalt nach wiedergegeben.

Adrian Langenscheid

TRUE CRIME SCHWEIZ

Wahre VerbrechenEchte Kriminalfälle

Über dieses Buch:

Kaltblütige Morde, tragische Entführungen, niederträchtige Folter, skrupelloser Missbrauch, verhängnisvolle Familiendramen, schamlose Betrüger und eiskalte Serienmörder: zwölf wahre True Crime-Kurzgeschichten zu wahren Kriminalfällen aus der Schweiz.

Auch Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger lässt es nicht kalt, wenn Angeklagte wegen besonders skrupelloser Taten vor Gericht stehen und die erschütternden Schicksale der Opfer und deren Angehörigen nach und nach ans Licht kommen. Im Idealfall sorgt das abschließende Urteil für die gerechte Bestrafung der Täter – im Idealfall.

Über den Autor:

Adrian Langenscheid ist Autor der erfolgreichen Buchserie True Crime International. Alle seine Bücher haben nicht nur in Deutschland Bestsellerstatus erlangt. Das zwölfte Buch der Reihe knüpft an den beachtlichen Erfolg der Vorgänger an. Zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern lebt Adrian in Stuttgart, Baden Württemberg.

» Die Kriminalität wird niemals besiegt, und Strafverfolgung allein kann sie nicht ausrotten. Die Gesellschaft muss versuchen, ihre Ursachen zu beseitigen. «

- Clarence Darrow (1857 - 1938) Amerikanischer Rechtsanwalt -

» Wer Mord an einem Menschen begeht, dessen Blut soll durch Menschenhand vergossen werden, denn im Bild Gottes hat er den Menschen gemacht. «

- Die Bibel / 1. Buch Mose, 9,6 -

Kapitel 1: Vier Schläge

Der Zauber der Vorweihnachtszeit hat jetzt auch die letzten Bewohner in der kleinen Gemeinde Rupperswil im schweizerischen Kanton Aargau erreicht. In wenigen Tagen ist Heiligabend – die Fenster der Häuser entsprechend festlich geschmückt. Lichterketten sind um Sträucher und Büsche in den Vorgärten gewickelt. Es ist kalt, doch noch fällt kein Schnee aus den dicken, grauen Wolken am Himmel auf die Erde hinab. Einwohner, die an diesem Vormittag aus ihren Fenstern auf die Straße sehen, erblicken vielleicht das ältere Ehepaar, das mit prall gefüllten Tüten auf dem Weg zu ihrer Tochter ist. Sie lebt mit ihrer Familie in der beschaulichen Wohngegend Spitzbirrli-Quartier in einem Einfamilienhaus. Die Großeltern möchten schon einige Leckereien für das Festessen bei ihren Liebsten vorbeibringen. So ersparen sie sich die Plackerei am Heiligabend und schlendern gemeinsam durch die Straßen von Rupperswil, während der Geruch von brennendem Kaminholz ihre Nasen umschmeichelt. Aus einem der Häuser dringt festliche Musik. Im Vorbeigehen erhascht das Ehepaar einen Blick durch das Küchenfenster auf die Hausherrin, die gut gelaunt vor sich her pfeifend in einer großen Schüssel herumrührt. Dem Wohlgeruch auf der Straße nach zu urteilen ist die Frau gerade dabei, köstliche Weihnachtsleckereien zu backen. Je näher das ältere Ehepaar dem Wohnhaus der Tochter kommt, desto mehr weicht dieser verlockende Duft jedoch beißendem Rauchgeruch. Die beiden beschleunigen ihren Schritt, bis sie in die kleine Sackgasse einbiegen und das Haus der Familie erblicken. Durch die glühende Hitze im Inneren des Gebäudes zerbersten die Fensterscheiben und machen den Weg für den schwarzen Qualm frei, der in den Winterhimmel hochsteigt. Nur wenige Minuten später zerreißen heulende Martinshörner die Stille in der kleinen Gemeinde Rupperswil.

Viel ist über Thomas N.* nicht an die Öffentlichkeit gedrungen. So unscheinbar, wie seine Nachbarn den jungen, athletisch gebauten Mann mit den pechschwarzen Haaren und den dunkelbraunen Augen beschreiben, so gewöhnlich ist auch das Leben von Thomas. Der Junge kommt im Jahre 1983 auf die Welt. Gemeinsam mit seinem zwei Jahre älteren Bruder und den Eltern wohnt er in der kleinen Gemeinde Rupperswil. Der Vater stirbt an einem Herzinfarkt, als Thomas 28 Jahre alt ist. Schon immer hat er ein enges Verhältnis zu seiner Mutter, das nach dem Tod des Familienoberhauptes noch inniger wird. Die Frau ist nicht nur seine Mutter, sondern auch seine engste Vertraute, seine beste Freundin – neben seinen beiden Hunden ist sie das Wichtigste in seinem Leben.

Maskiert durch die Fassade eines engagierten Juniorenfußballtrainers und scheinbar erfolgreichen Geschichtsstudenten ahnt die Frau nichts von den Abgründen, die sich schon früh in der Seele ihres Sohnes auftun. In ihren kühnsten Träumen kann sich die Mutter nicht ausmalen, dass all die Zeugnisse und Urkunden von Universitäten, die Thomas herausragende Leistungen bescheinigen, sorgfältig erstellte Fälschungen ihres Sohnes höchstpersönlich sind – samt Logos und Unterschriften der Rektoren und Dekanen. Sie glaubt, dass Thomas sein Geschichtsstudium mit dem Master abgeschlossen hat und nun als Doktorand an der renommierten Universität Bern arbeitet. Bedingungslos finanziert sie dem scheinbar aufstrebenden jungen Mann seinen kostspieligen Lebensunterhalt.

Doch in Wirklichkeit ist ihr Sohn nicht in der Lage, auch nur einen seiner zahlreich angefangenen Studiengänge zu meistern. Einer geregelten Arbeit geht Thomas ebenfalls nicht nach. Chronisch pleite, kommt ihm im Frühling 2015 eine Idee, wie er schnell an Geld kommen könnte. In seinen Gedanken spielt er immer wieder durch, von einigen Menschen 30.000 Schweizer Franken (umgerechnet rund

30.305 EUR) zu erpressen und seine Opfer dann zu töten. Aber in dem 32-Jährigen gären nicht nur finanzielle Not, berufliche Ausweglosigkeit und das Vorhaben, seine Probleme mit einem Verbrechen lösen zu wollen.

Im Sommer des Jahres 2015 erblickt Thomas beim Gassi gehen mit seinen Hunden einen Jungen, der gleich seine Aufmerksamkeit erregt. Er fixiert den 13-Jährigen; ist fasziniert von den stahlblauen Augen des Teenagers. Lange Zeit hatte es gedauert, bis Thomas sich seine pädophile Veranlagung eingestand. Doch er suchte sich keinen therapeutischen Rat, um zu lernen, mit seiner Neigung umzugehen und nicht zum Täter zu werden. Stattdessen gibt er sich seinen sexuellen Fantasien zügellos hin. Stundenlang sitzt der junge Mann vor seinem Laptop und verliert sich in den dunkelsten Abgründen des Internets. Gebannt starrt er auf den Bildschirm, während er sich verstörende Fotos und Videos von Missbräuchen an kleinen Jungen anschaut.

Unklar ist, warum sich der 32-Jährige zu dem Nachbarsjungen hingezogen fühlt. Thomas N. wird später eine Pädophilie attestiert, von der Experten sprechen, wenn eine Person eine sexuelle Neigung zu Kindern in der Vorpubertät hat. Meist handelt es sich dabei um Schutzbefohlene bis zu ihrem elften Lebensjahr. Fühlt die Person sich sexuell zu pubertierenden Minderjährigen hingezogen, bezeichnen Fachleute diese Störung der Sexualpräferenz als Hebephilie.

Thomas schleicht dem 13-jährigem Davin hinterher und sieht, dass der Junge eine Eingangstür zu einem großen Haus mit weißem Putz aufschließt. Der Teenager scheint hier zu wohnen – nur etwa 500 Meter von seinem Zu Hause entfernt. Fortan macht es sich der 32-Jährige zur Aufgabe, den Jungen, seine Familie und ihre Alltagsgewohnheiten auszuspionieren. Stundenlang recherchiert er im Internet und saugt alles auf, was er über Davin und die anderen Hausbewohner herausfinden kann. Er plant die Gassirunden mit seinen Vierbeinern so, dass er Davin des Öfteren, scheinbar zufällig, auf der Straße begegnet. Nie spricht er den Teenager an. Dennoch lösen die Begegnungen jedes Mal „Glücksgefühle“ in Thomas aus. Angeheizt vom Konsum der Kinderpornografie baut er den 13-Jährigen nun regelmäßig in seine sexuellen Fantasien ein. Darüber hinaus ändert Thomas seinen ursprünglichen Plan: Er will nicht mehr einfach nur irgendwen erpressen. Er hat es auf Davin und seine Familie abgesehen.

Am Morgen des 21. Dezembers 2015 ist es noch dunkel, als Georg in das Schlafzimmer seiner Lebensgefährtin Carla schleicht. Die Familienmutter ist bereits wach und sitzt mit ihrem Handy im Bett – auf der Suche nach den letzten Weihnachtsgeschenken. Das Licht des Handydisplays taucht ihr Gesicht in einen schummrigen Schein. Georgs Blick fällt auf die roten Ziffern des Funkweckers: 07:25 Uhr. Liebevoll streicht er über die langen, blonden Haare der 48-Jährigen und drückt ihr sanft einen Kuss auf die Stirn. Georg ist geschieden und hat zwei Söhne, die bei ihrer Mutter leben. Seit einigen Jahren ist er jetzt schon mit seiner neuen Lebensgefährtin Carla Schwerter* liiert, die ebenfalls zwei Söhne mit in die Beziehung brachte. Dion, mit 19 Jahren der Älteste, ist seit einem Jahr mit seiner ersten großen Liebe zusammen. Das frisch verliebte Paar verbringt jede freie Minute gemeinsam, und die zwei Jahre ältere Simona gehört mittlerweile schon zur Familie. Auch die letzte Nacht haben der 19-Jährige und seine Freundin miteinander im ausgebauten Dachstock verbracht, den Georg und Carla eigens für die beiden geräumt hatten.

Während er Carla liebevoll anblickt, denkt Georg an den gestrigen Tag zurück. Wie er mit ihrem Sohn, dem 13-jährigen Davin, ins Kino gegangen war, um sich den neuen „Star Wars“-Film anzuschauen. Auf dem Heimweg bedankte sich der blonde Junge für den schönen Tag, umarmte Georg und drückte ihn fest an sich. Georg war gerührt von der Geste und spürte, dass er dem Teenager nicht nur ein Freund, sondern auch ein Vaterersatz geworden war. Am Abend hatte sich die Familie bei einem köstlichen Raclette-Essen amüsiert. Georg freut sich auf die bevorstehenden Feiertage. So viel Zeit wie möglich will er mit der Familie verbringen.

Nachdem er sich von Carla verabschiedet hat, schleicht er leise die Treppe hinunter und zieht vorsichtig die Haustür hinter sich ins Schloss. Georg nimmt einen tiefen Atemzug und spürt, wie die frische Morgenluft in seine Lunge strömt. Sein Blick fällt auf die Vorgärten seiner Nachbarn, wo ihm beleuchtete Rentiere und bunt blinkende Schneemänner entgegen strahlen. Zügigen Schrittes geht Georg zu seinem Auto und öffnet die Fahrertür. „Raus aus der Kälte“, denkt der Mann, während er den Motor startet und mit zusammengezogenen Schultern die Heizung hochdreht. Dann lenkt er seinen Wagen vom Grundstück der Familie und macht sich auf den Weg zur Arbeit im rund neun Kilometer entfernten Aarau. Georg bemerkt die dunkle Gestalt nicht, die in der Deckung der Büsche das Haus der Familie beobachtet und mit freudiger Erregung dem bevorstehenden Ereignis entgegenfiebert.

Kurz nachdem Georg das Haus verlassen hat, steht auch Carla auf. Die 48-Jährige zieht sich etwas über und macht sich auf den Weg in die Küche. Sie möchte die Ruhe des Morgens noch ein wenig genießen, bevor die anderen wach werden und der tägliche Trubel losgeht. Doch bevor die Frau dazu kommt, sich einen Kaffee aufzubrühen, klingelt es an der Haustür. Mit gerunzelter Stirn wirft Carla einen Blick auf die Uhr. Es ist noch vor 8:00 Uhr. „Wer kann das wohl so früh schon sein?“, überlegt sie, während sie zur Tür läuft.

Vor ihr steht ein athletisch gebauter Mann mit pechschwarzen Haaren und dunkelbraunen Augen. Dringend müsse der Unbekannte mit ihr sprechen. Er sei ein Mitarbeiter des psychologischen Dienstes der Sekundarschule, die ihr jüngster Sohn besucht. Der souverän wirkende Mann reicht Carla eine Visitenkarte. Dr. Sebastian Meier, Schulpsychologe, liest die 48-Jährige. Fragend blickt die Frau den Mann an. Es habe einen schrecklichen Vorfall in der Schule gegeben, führt der angebliche Schulpsychologe weiter aus. Ein junges Mädchen habe wegen des Mobbings durch ihre Mitschüler Suizid begangen. Um seine Behauptung zu untermauern, reicht er Carla ein Schreiben des Schuldirektors. Die Mutter ist fassungslos, als sie liest, dass ihr Sohn Davin maßgeblich an dem Mobbing beteiligt gewesen sein soll.

Der Psychologe sei nun bei der Familie, um mit ihnen über die Vorkommnisse in der Schule zu sprechen. Carla bittet den Mann herein, führt ihn in die Küche und bietet ihm eine Tasse Kaffee an. Während die Maschine die dampfende Flüssigkeit aufbrüht, geht die Familienmutter in den ersten Stock, um Davin zu wecken.

Wenige Minuten später kommt der Junge verschlafen zu seiner Mutter und dem Schulpsychologen in die Küche, die vom Duft des Kaffees erfüllt ist. Erst, als der angebliche Psychologe plötzlich und unvermittelt ein Messer aus seinem Rucksack zieht, begreift Carla, dass sie auf eine List hereingefallen ist. Um glaubhaft zu wirken und sich Zutritt zu dem Einfamilienhaus zu verschaffen, hatte Thomas eine gefälschte Visitenkarte für Dr. Sebastian Meier sowie ein fiktives Schreiben der Schule an seinem Laptop erstellt.

Im Bruchteil einer Sekunde reißt der Eindringling den 13-Jährigen zu sich und drückt ihn rücklings gegen sich. Die scharfe Klinge des Messers hält er dem Teenager an die Kehle. Lange hat er darauf gewartet, seinen teuflischen Plan in die Tat umzusetzen. In seinem Rucksack hat der Mann noch weitere Utensilien. Neben sechs Flaschen Fackelöl und einem Feuerzeug liegen Klebeband, Handschuhe und ein Mundschutz bereit. Auch Kabelbinder, die Thomas zum Teil schon zu Handschellen verknotet hat, und Sexspielzeug finden sich unter den Tatwerkzeugen.

Thomas treibt seine junge Geisel und Mutter Carla die Treppen zum Dachstock des Hauses hinauf. Dort angekommen, befiehlt er der geschockten Mutter, ihren ältesten Sohn und seine Freundin zu fesseln und zu knebeln. Dion und Simona, unerwartet aus dem Schlaf gerissen, blicken in die vor Panik geweiteten Augen des kleinen Davins. Vor Angst wie gelähmt lassen die beiden sich von der

48-Jährigen mit den Kabelbindern fesseln, die der unbekannte Mann Carla aus seinem Rucksack entgegenwirft.

Nachdem er seinen Geiseln ihre Handys abgenommen hat, befiehlt er der Mutter, zur Bank zu fahren und Geld abzuholen. Sie solle es nicht wagen, Alarm zu schlagen und die Polizei zu informieren – dann würden alle sterben. Er habe bereits ein Foto der Frau an seinen Komplizen geschickt, der sie auf Schritt und Tritt verfolgen werde. Carla kann nicht ahnen, dass das nur eine weitere List des angeblichen Schulpsychologen ist.

Mit wackligen Knien tritt die Mutter aus dem Haus und wankt zu ihrem Auto. Sie darf jetzt nur nicht die Nerven verlieren. Wie ein Mantra sagt sie sich diesen Satz immer und immer wieder in Gedanken auf. Sie wird jetzt zu dem Bankomaten in Rupperswil und dann in das rund 4 Kilometer entfernte Wildegg fahren, das Geld holen, zügig zurückfahren, dem Unbekannten seine Beute übergeben, und dann wird er das Weite suchen.

An dem Bankomaten in Rupperswil angekommen, hebt Carla 1.000 EUR ab – die Funktion für Schweizer Franken ist an jenem Tag nicht verfügbar. Dann macht sie sich auf den Weg zu der Bank in Wildegg und hebt dort am Schalter erneut Bargeld ab. 9.850 Schweizer Franken händigt der Angestellte der Frau aus, die auf ihn einen gestressten Eindruck macht. Eine installierte Kamera in der Bank dokumentiert den Vorgang. Eilig verlässt Carla das Gebäude und rast nach Rupperswil zurück.

Zu Hause angekommen offenbart sich ihr, dass der Täter nicht vorhat, den Überfall glimpflich zu beenden. Nachdem Carla dem falschen Schulpsychologen das Bargeld übergibt, fesselt dieser auch sie mit Kabelbindern. Dann vergeht er sich auf bestialische Art und Weise an dem 13-jährigen Davin. Den sexuellen Missbrauch an dem wehrlosen Jungen hält Thomas N. auf insgesamt acht Handyvideos und zahlreichen Fotos fest. Als der Täter endlich von seinem Opfer ablässt, fesselt und knebelt er auch Davin.

Während der 32-Jährige sich an dem Teenager vergeht, schafft Dion es, sich von seinen Fesseln zu befreien. Als der Täter das bemerkt, greift er zu dem mitgebrachten Küchenmesser. Skrupellos sticht er auf Carlas ältesten Sohn ein. Mit einem gezielten Kehlkopfschnitt tötet er den 19-Jährigen, bevor er der Reihe nach auch Mutter Carla, Freundin Simona und Bruder Davin mit Messerstichen und Halswunden so schwer verletzt, dass sie qualvoll verbluten.

Dann greift Thomas N. in seinen Rucksack, zieht eine Plastikflasche heraus und übergießt die vier grausam zugerichteten Leichen mit Fackelöl. Das Blut der Opfer färbt die kristallklare Flüssigkeit in ein grotesk wirkendes Rosa. Ohne mit der Wimper zu zucken, Mitleid oder Reue zu empfinden, fischt der Mörder aus seiner Tasche das Feuerzeug und dreht fest an dem Reibrad. Es dauert nur wenige Sekunden, bis die ermordeten Opfer und das Zimmer in Vollbrand stehen. Ungesehen verlässt der Mörder das Haus der Familie und macht sich auf den Heimweg. Zu Hause angekommen, führt ihn sein erster Gang zu seinem Laptop. Während Thomas hört, wie Martinshörner die Stille im Spitzbirrli-Quartier zerreißen, überspielt er die Videos und Bilder seiner monströsen Tat auf eine Festplatte. Die schrecklichen Trophäen, die Außenstehenden das Blut in den Adern gefrieren lässt, sind für Thomas N. bedeutende Erinnerungen.

Gegen 11:30 Uhr trifft die Feuerwehr am Wohnhaus der Familie Schwerter ein. Sofort beginnen sie mit den Löscharbeiten. Nur wenige Minuten später erhält Georg auf der Arbeit einen Anruf von seinem Schwiegervater in spe. „Es brennt bei euch“, sagt der ältere Mann mit aufgeregter Stimme.

Panik überkommt Georg. Hoffentlich geht es Carla und den Kindern gut. Zum Glück war seine Lebensgefährtin schon wach, als er das Haus am Morgen verlassen hatte. Bestimmt hat sie rechtzeitig den Brandgeruch wahrgenommen, und alle konnten sich aus dem Haus retten.

Georg rast zurück nach Rupperswil. Auf der Fahrt dorthin macht er sich große Sorgen. Ist es seine Schuld, dass ein Feuer ausgebrochen ist? Hatte er vielleicht am Abend vergessen, eine der Kerzen zu löschen? Noch bevor er am Haus der Familie ankommt, sieht er die Blaulichter der zahlreichen Einsatzfahrzeuge. Neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben sich auch einige Nachbarn und Schaulustige am Ort des Geschehens versammelt. Neugierig beobachten sie das geschäftige Treiben der Hilfskräfte. Nur die Rettungssanitäter stehen etwas verloren an ihrem Fahrzeug – scheinbar werden sie nicht gebraucht.

Georg schaut sich um. Wo ist Carla? Wo sind Davin, Dion und Simona? Er kann sie unter all den Menschen nicht ausmachen. Was der Familienvater zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß: Nachdem die Feuerwehrleute es geschafft hatten, den Brand unter Kontrolle zu bringen, fanden sie im Haus die vier gefesselten und geknebelten Leichen. Sofort war den Einsatzkräften klar, dass sie es hier nicht mit einem gewöhnlichen Hausbrand zu tun haben.

Als Georg mit der grausamen Wahrheit konfrontiert wird, bricht für ihn eine Welt zusammen. Seine große Liebe, seine Carla – tot. Davin, Dion und seine Freundin Simona – ebenfalls tot, ermordet. Die Menschen, die ihm am wichtigsten sind, werden nie wieder zu ihm zurückkehren.

Trauer und Angst legen sich wie eine schwere Decke über Rupperswil. Trauer um die grausam ermordete Familie; Angst davor, dass der Täter erneut zuschlagen könnte. Währenddessen nimmt die Kriminalpolizei ihre Ermittlungen auf. Auch Georg verhören sie. Zunächst glaubt der Familienvater, die Beamten möchten lediglich seine Zeugenaussage aufnehmen. Nachdem die Polizisten seine Hände und Fingernägel aber auf Rußspuren untersuchen, dämmert dem Mann, dass die Kriminalisten ihn als möglichen Täter in Betracht ziehen.

Die Kriminalpolizei steht vor einem Rätsel. Das Feuer hat das Innere des Hauses zum Teil zerstört und einen Großteil der Spuren vernichtet. Sie überlegen, wer ein Interesse daran haben könnte, die Familie auf so grausame Art und Weise auseinanderzureißen. Und so fangen sie an, sich vom inneren zum äußeren Kreis möglicher Tatverdächtige vorzuarbeiten. Aber sie treten auf der Stelle. Georg und einige weitere Angehörige können sie bald als Mörder ausschließen. Das Verbrechen beschäftigt die Menschen weit über die Grenzen der Schweiz hinaus. Und auch die Presse stürzt sich auf die Vorkommnisse im beschaulichen Rupperswil. Im Internet betätigen sich eine Vielzahl von Hobby-Detektiven an der Aufklärung des Falles. Gerüchte werden verbreitet: Nur weil Georg ein Alibi habe, hieße das noch lange nicht, dass er nicht einen Auftragskiller engagiert haben könne. Diese haltlosen Behauptungen drücken wie eine schwere Last auf Georgs ohnehin schon gebrochene Seele.

Trotz der schlechten Spurenlage gibt niemand die Hoffnung auf, dass die Kriminalpolizei den Täter doch noch ausfindig macht. Erst als einige Zeitungen berichten, dass ein Fernsehteam den „Vierfachmord von Rupperswil“ filmisch für die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ aufarbeitet, ist klar, dass die Kriminalpolizei im Dunkeln tappt. Und das, obwohl eine vierzigköpfige Sonderkommission Tag und Nacht an dem Fall arbeitet. Von offizieller Seite wird im Februar 2016 eine Belohnung von 100.000 Schweizer Franken für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, geboten – der bis dahin höchste Betrag, der in der Schweizer Kriminalgeschichte offeriert wurde. Dennoch erhalten die Kriminalisten keine Hinweise, die ihre Ermittlungen vorantreiben.

Noch während der Dreharbeiten für die Fernsehsendung kommt es dann aber zu einer plötzlichen Wendung bei der Fahndung nach der „Bestie von Rupperswil“, wie die Medien den unbekannten Täter taufen. Offiziell hält die Polizei unter Verschluss, wie sie dem Mörder auf die Schliche gekommen ist. Fünf Jahre nach den Morden erscheint in der Tageszeitung „BLICK“ jedoch ein Artikel der „mithilfe von Quellen, die mit dem Fall vertraut sind“, die entscheidenden Ermittlungsschritte zu enthüllen scheint.

Beim ersten Indiz, das die Beamten zum Täter geführt habe, handelte es sich um eine Anfrage bei dem Internetgiganten „Google“. Die Fahnder baten um die IP-Adressen all jener Computer, von denen aus vor den Morden nach den späteren Opfern gesucht wurde. Nachdem der Konzern den Fahndern die Daten zugänglich machte, stießen die Ermittler auf eine IP-Adresse, von der aus auffallend häufig nach der Familie gesucht wurde. Ab da dauerte es nicht mehr lange, bis der Kriminalpolizei der Name des Nutzers bekannt war.

Als Nächstes soll eine kostspielige Fahndungsmethode erfolgt sein – ein sogenannter Antennensuchlauf. Die Kriminalisten können so herausfinden, welche Handys sich zum Zeitpunkt der Morde in den Sendemasten nahe dem Tatort einwählten. Resultat war ein weiterer Datenberg von nicht weniger als 30.000 Telefonnummern. Auch der Name, der ihnen schon bei der Überprüfung der IP-Adressen ins Auge gestochen war, fand sich hier wieder. Thomas‘ Handy klinkte sich fast immer zur gleichen Zeit im Sendemast ein. Zumeist dann, wenn ihn die Gassirunde mit seinen beiden Hunden am Haus der späteren Opfer vorbeiführte. Nur am Tag der Morde wählte sich das Handy des vermeintlichen Doktoranden nicht ein. Ein weiteres Indiz, das den jungen Mann nur noch verdächtiger erscheinen lässt.

Obwohl es am Anfang so aussah, hat das Feuer im Haus der Familie offenbar nicht alle Spuren zerstört. Den Kriminaltechnikern gelingt es, die DNA des Täters zu sichern. Dies machen sich die Beamten jetzt zunutze. Sie stellen Thomas N. eine Falle, indem sie ihn in eine fingierte Verkehrskontrolle lotsen. Sie bitten ihn um einen Alkoholtest. Bereitwillig stimmt der 33-Jährige zu und pustet mit aller Kraft in das Röhrchen des Alkoholmessgerätes, bevor die Beamten den Mann weiterfahren lassen. So sieht Thomas auch nicht, dass die Polizisten das Röhrchen vorsichtig in eine kleine Plastiktüte fallen lassen. Thomas N. ahnt nicht, dass sich das Mundstück nur wenige Minuten später schon auf dem Weg in ein Labor befindet. Dort eingetroffen, vergleichen die Experten die DNA auf dem Röhrchen mit der DNA aus dem Haus – Volltreffer!

Es ist der 12. Mai 2016 – genau 146 Tage, nachdem die Familie in ihrem Zuhause brutal aus dem Leben gerissen wurde. Kurz vor 9:00 Uhr morgens stürmen etwa zehn Polizisten in eine Starbucks-Filiale in Aarau und verhaften den sichtlich erstaunten Thomas N.. Die Ermittler wissen, dass die Verhaftung kein Tag zu früh ist. Der 33-Jährige hat sich schon wieder auf die Lauer gelegt und im Internet nach potenziellen Opfern recherchiert. Die Kriminalisten atmen auf, als die Handschellen klicken. Sie sind sicher, dass sie gerade nicht nur einem eiskalten Mörder, sondern auch einem zukünftigen Serientäter das Handwerk gelegt haben.

Bestätigt sehen die Kriminalbeamten ihre Befürchtung auch mit der Tatsache, dass sie bei der Durchsuchung des Elternhauses von Thomas N. einen Rucksack entdecken. Darin befinden sich zur Fesselung vorbereitete Stricke, Klebeband und Kabelbinder sowie eine alte Armeepistole.

Thomas ist geständig und genießt sichtlich seine Rolle als Geheimniskrämer. Nur er allein ist in Besitz der fehlenden Puzzlestücke, die den Kriminalisten ein vollständiges Bild der Tat liefern – auch wenn sich manche seiner Aussagen nicht mit den objektiven Befunden decken. Der 33-Jährige gilt die erste Zeit nach seiner Festnahme als suizidgefährdet und wird daher rund um die Uhr per Videoüberwachung in seiner Zelle beobachtet. Nach einem halben Jahr macht der Häftling einen stabilen Eindruck und kann aus dem Sicherheitstrakt in die normale Haftanstalt überstellt werden.

Im März 2018, über zwei Jahre nach dem „Vierfachmord von Rupperswil“ findet der Jahrhundertprozess gegen Thomas N. vor dem Bezirksgericht Lenzburg statt. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten wiegen schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen mehrfachen Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit einem Kind, sexuelle Nötigung, Brandstiftung, Besitz von Kinderpornografie, Urkundenfälschung und mehrfache, strafbare Vorbereitungshandlungen vor.

Zwei psychiatrische Gutachter tragen vor Gericht ihre Einschätzung über den Angeklagten vor. Die Experten bescheinigen dem 33-Jährigen eine narzisstische und eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung. Der Gutachter Josef Sachs führt aus: „Im Gegensatz zu den sexuellen Handlungen mit einem Kind, die in direktem Zusammenhang mit der Pädophilie stehen, kann die Vierfachtötung tatsächlich nicht auf eine psychische Persönlichkeitsstörung zurückgeführt werden.“ Die Staatsanwältin macht sich die Aussage in ihrem Plädoyer zunutze und fordert eine lebenslange Verwahrung für den Angeklagten, die in der Schweiz unter anderem nur dann ausgesprochen werden kann, wenn bei dem Täter keine therapierbare psychische Störung vorliegt. Die Juristin ist überzeugt, dass die anderen Taten mit den diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen erklärbar sind – nicht aber die brutale Ermordung der Opfer. Folglich war bei Thomas N. keine psychische Störung ausschlaggebend für die Morde, sodass es auch nichts zu therapieren gibt. Der Richter folgt den Ausführungen der Staatsanwältin jedoch nicht.

Die Verhandlung dauert vier Tage, bis der Vorsitzende Richter am 18. März 2018 das Urteil verkündet: Er verurteilt den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung, die Thomas N. nach seiner Haftstrafe von mindestens 15 Jahren in einer Maßnahmevollzugseinrichtung antreten muss; wobei er zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits zwei Jahre der bevorstehenden Haftstrafe abgesessen hat.

Bei der ordentlichen Verwahrung erfolgt eine erste Beurteilung des Häftlings nach zwei bis fünf Jahren. Erst wenn ein positiver Bescheid der Bewährungshilfe vorliegt, kann er wieder, anders als bei der lebenslänglichen Verwahrung, in die Freiheit entlassen werden.

Der Richter rügt auch die Argumentation der Pflichtverteidigerin des Mörders als „bizarr“ und „grotesk“. Die Juristin hatte in ihrem Plädoyer versucht, den unschuldigen Opfern eine Teilschuld in die Schuhe zu schieben. Nach ihrer Ansicht habe die Familie selbst durch ihr widerstandsloses Betragen zum grausamen Tatgeschehen beigetragen.

Thomas N. legt Berufung gegen die angeordnete ordentliche Verwahrung ein, und auch die Staatsanwaltschaft ist nicht zufrieden mit dem Urteil. Sie verlangt eine lebenslängliche Verwahrung des Vierfach-Mörders. Der Berufungsprozess findet vor dem Aargauer Obergericht statt. Die Richter bestätigen jedoch im Dezember 2018 das erste Urteil des Bezirksgerichtes Lenzburg. Die Juristen sehen keine gesetzliche Grundlage, um Täter zu einer lebenslänglichen Verwahrung zu verurteilen, da der Mann von den zwei unabhängigen Gutachtern nicht als „dauerhaft untherapierbar“ eingestuft worden ist. Derweil überlegt die Verteidigung von Thomas N., mit dem Fall vor das Bundesgericht zu ziehen.

Thomas älterer Bruder und seine Schwägerin haben sich von dem verurteilten Mörder abgewandt und sogar ihren Nachnamen geändert. Sie möchten mit dem Mann, der so viel Angst, Schrecken und Trauer nach Rupperswil brachte, nichts mehr zu tun haben. Nur seine Mutter steht noch immer wie ein Fels in der Brandung hinter ihrem Sohn. Besuchs- und Telefonzeiten hat der Häftling nur ihr vorbehalten. Das Haus in Rupperswil, in dem sie gemeinsam mit Thomas lebte, hat die Mutter mittlerweile verkauft und ist in einen anderen Ort gezogen.

Der Aargauer Regierungsrat beschließt, die ausgelobte Belohnung von 100.000 Schweizer Franken unter den involvierten Ermittlern im Fall des „Vierfachmordes von Rupperswil“ aufzuteilen, da kein Hinweis aus der Bevölkerung zur Überführung des Täters führte.

---ENDE DER LESEPROBE---