Typen nationaler Souveränität in westlichen Demokratien - Timo Nitz - E-Book

Typen nationaler Souveränität in westlichen Demokratien E-Book

Timo Nitz

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein demokratischer Staat in dem nicht das Volk herrscht? Das könnten wir uns allenfalls als ein Paradoxon vorstellen oder vielleicht noch an eine tyrannische Staatselite denken, die sich unter dem Deckmantel der Demokratie an die Macht geputscht hat. Wie immer wir auch versucht sein werden, diesen Widerspruch einer nichtdemokratischen Demokratie zu lösen, eines scheint dabei für uns prinzipielle Gültigkeit zu besitzen: in einer echten Demokratie herrscht einzig und allein das Volk. "Weit gefehlt!", könnte uns Peter Graf Kielmannsegg an dieser Stelle bereits entgegenhalten; "Unter den Staaten der Welt gibt es keinen, in dem das Volk im blanken Sinne des Wortes als Souverän herrscht - und es hat auch keinen gegeben in den bald zweihundert Jahren seit der Proklamation der Volkssouveränität durch die Französische Revolution" (Kielmannsegg, 1977: 9). Aber wer dann, möchten wir fragen? Wer "herrscht" in unseren Demokratien? Wo und wie ist die Souveränität in (westlichen) Demokratien verankert? Wir wollen uns im Folgenden dem "Letztentscheidungsrecht", der Souveränität, anhand von drei Realmodellen annähern: der Volkssouveränität mit ihrem exemplarischen Realmodell der Schweiz, der Parlamentssouveränität mit ihrem Realmodell "Großbritannien" und der VerfassungssouverÄnitÄt mit ihrem Realmodell der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Demokratie, Freiheit und Recht im politischen Entscheidungssystem.

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Veröffentlichungsjahr: 2010

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Inhaltsverzeichnis
II. DREI EXEMPLARISCHE REALMODELLE
1. DIE VOLKSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL DER SCHWEIZ
2. DIE PARLAMENTSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL GROßBRITANNIENS
3. DIE VERFASSUNGSSOUVERÄNITÄT AM REALMODELL DER BUNDESREPUBLIK
III. ZUSAMMENFASSUNG / ERGEBNISSICHERUNG DES VERGLEICHS

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I. „Souveränität“ in „Demokratien“ - eine einleitende Begriffsbestimmung

Mit „Souveränität“ ist insbesondere1eine Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staatsgebietes gemeint: und zwar dieobersteund deshalb - formell -von nichts und niemand mehr abhängige Herrschaftsgewalt(Estel: 249f). Die Frage nach dem Souverän ist also die Frage, wer der alleinige Inhaber der letztgültigen Staatsgewalt ist. In den westlichen Demokratien scheint die Antwort auf diese Frage schon im Begriff der Demokratie selbst

zu liegen: Die Souveränität kommt dem Volke zu.2Sie ist unmittelbarer Ausdruck der vorstaatlichen (politischen) Allmacht des Volkes. „Dem Selbstverständnis nach bedeutet Demokratie Herrschaft des Volkes über sich selbst. In der Demokratie ist das Volk der Demiurg, die oberste, universale, finale, kurzum die souveräne Entscheidungsinstanz“ (Leibholz: 18). Demnach ist in einer wahren Demokratie das Volk der alleinige Machthaber und der alleinige Inhaber der Souveränität: „der obere“, „über allen stehend“. Seiner Souveränität „verleiht“ es Ausdruck, indem es seine politische Macht an Institutionen und/oder Vertreter delegiert, die den bestmöglichen Schutz nach Außen und Innen sowie eine optimale Wohlfahrt versprechen. Das Volk besitzt jedoch jederzeit das Recht, der politischen Vertretung seine bloß „ausgeliehene Macht“ zu entziehen und selbst als eigentlicher Souverän auf die politische Bühne zu treten. Dieses latente Recht (Souveränität), was jederzeit in Anspruch genommen werden kann, bezeichnet Heidrun ABROMEIT als „Letztentscheidungsrecht“ oder als das „letztgültige Zustimmungsrecht“.

Das Letztentscheidungsrecht konkretisiert sich schließlich in durchaus unterschiedlichen politischen Entwürfen, die ABROMEIT alsSouveränitätskonzeptebezeichnet. Ihrer Meinung nach „prägen Souveränitätskonzepte die Struktur politischer Entscheidungssysteme, und zwar insbesondere hinsichtlich desInklusionsgrades,desAusmaßes an Kontrolle, Machtbalance und Minderheitenschutzsowie hinsichtlich desGrades an Rechtssicherheit“(Abromeit: 49). Darüber hinaus sieht sie einen engen Zusammenhang zwischen dem jeweiligen Souveränitätskonzept und dem damit verknüpften Wollen und Können (des Souveräns), sich in supranationalen Zusammenschlüssen einzupassen.

Im Folgenden wollen wir uns dem „Letztentscheidungsrecht“, der Souveränität, anhand von drei Realmodellen annähern: der Volkssouveränität mit ihrem exemplarischen Realmodell der Schweiz, der Parlamentssouveränität mit ihrem Realmodell „Großbritan-

1nebennderräußerennUnabhängigkeitteinessStaatess//Herrschers

2alttgriech.:~~Volksherrschaft