Unterhalt an bedürftige Personen -  - E-Book

Unterhalt an bedürftige Personen E-Book

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Beschreibung

Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie - einem unterhaltsberechtigten Angehörigen Hilfe zur Deckung seines normalen Lebensunterhaltes gewähren, also Unterkunft, Kleidung, Ernährung usw. gewähren oder - eine Ihnen nahestehende Person, der Sie besonders verpflichtet sind, in einer besonderen Lebenslage unterstützen, zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.Tragen Sie für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen Kosten für normalen Unterhalt, dann dürfen Sie diese Kosten bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art geltend machen. Greifen Sie hingegen jemandem in einer besonderen Notlage finanziell unter die Arme, dann kommt der Abzug der Unterhaltsleistungen in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage. Wenn Sie sowohl normalen als auch besonderen Unterhalt tragen, müssen Sie konkret zuordnen, welche Beträge wie abziehbar sind. Manchmal sind in einem Betrag beide Leistungen enthalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Steuerabzug möglichst hoch ausfällt.

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© 2023 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbHPostfach 10 01 61 · 68001 MannheimTelefon 0621/[email protected]

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Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Typischer Lebensunterhalt

1.1   Wer darf steuerbegünstigt unterstützt werden?

1.1.1   Die Voraussetzungen im Überblick

1.1.2   Im Inland lebender Ehegatte

1.1.3   Geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte

1.1.4   Auslandsehepartner

1.1.5   Eingetragener Lebenspartner

1.1.6   Gleichgestellte Personen dürfen Sie auch unterstützen

1.1.7   Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes

1.1.8   Kinder und Enkelkinder

1.1.9   Eltern, Großeltern, Schwiegereltern

1.1.10   Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen

1.2   So hoch ist die Steuervergünstigung

1.2.1   Unterhaltshöchstbetrag

1.2.2   Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung

1.2.3   Opfergrenze und verfügbares Einkommen

1.3   Wann der Empfänger bedürftig ist

1.3.1   Vermögen des Empfängers

1.3.2   Einkommen des Empfängers

1.4   Typischer Unterhalt: Was zählt dazu?

1.5   Durch Gestaltung Steuern sparen

1.5.1   So können Sie den Unterstützungszeitraum festlegen

1.5.2   Unterhaltszeitraum von wenigen Monaten: So werden Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt

1.6   Einzelfälle

1.6.1   Mehrere Empfänger: Unterhaltsleistungen aufteilen

1.6.2   Mehrere Unterstützer: Unterhaltshöchstbetrag aufteilen

1.6.3   Eltern: Kein Kindergeld und trotzdem finanziell verantwortlich?

1.6.4   Auslandsempfänger: Besonderheiten

2   Besonderer Unterhalt

2.1   Was eine besondere Notlage ist

2.2   Wem Sie wann steuerbegünstigt helfen dürfen

2.2.1   Rechtliche Zwangsläufigkeit

2.2.2   Sittliche Zwangsläufigkeit

2.3   Bedürftigkeit des Empfängers: Wie sie geprüft wird und wie sie sich auswirkt

2.3.1   So wirkt sich Vermögen des Empfängers aus

2.3.2   Wie das Einkommen des Empfängers zu berücksichtigen ist

3   Wenn Sie normalen und besonderen Unterhalt tragen