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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veräußerung eines Unternehmens steht häufig am Anfang von Restrukturie-rungsmaßnahmen. Dabei sind jedoch gerade im Bereich des Unternehmenskaufs in der Krise zahlreiche juristische Besonderheiten zu beachten. Ziel der Arbeit ist es, das komplexe Thema des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz zu beschreiben und juristische Besonderheiten und Gestaltungsoptionen, sowohl im Hinblick auf die Transaktionsstruktur, als auch - in gebotener Kürze - ausgewählte Aspekte der Vertragsgestaltung herauszuarbeiten.
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Veröffentlichungsjahr: 2013
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Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Krisenbegriff
C. Akquisition vor der Insolvenzeröffnung
I. Ausgestaltung der Transaktion
1. Übernahmezeitpunkt
2. Transaktionsform
II. Strafrechtliche Risiken
1. Bankrottdelikte
2. Untreue
III. Haftungsrisiken
1. Haftung bei Firmenfortführung
3. Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
4. Innenhaftung von Gesellschaftern und Geschäftsführer
5. Weitere potentielle Haftungsrisiken
IV. Insolvenzspezifische Risiken
1. Anfechtungsrisiko
2. Erfüllungswahlrecht
V. Vertragsgestaltung
D. Akquisition nach der Insolvenzeröffnung
I. Ausgestaltung der Transaktion
1. Übernahmezeitpunkt
2. Transaktionsform
II. Übertragende Sanierung
1. Insolvenzspezifische Schwierigkeiten bei der Übernahme
2. Haftungsprivilegien
III. Insolvenzplanverfahren
1. Integrierte übertragende Sanierung
2. Dept-Equity-Swap
IV. Vertragsgestaltung
F. Schlusswort
Literaturverzeichnis
Unternehmenskäufe spielen in der heutigen Managementpraxis eine zunehmend bedeutende Rolle im Rahmen der Unternehmensstrategie. Nicht zuletzt aufgrund der Eurokrise, sowie der schwächelnden Weltwirtschaft rückt dabei auch zunehmend das Thema des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz (Distressed Mergers & Acquisitions) in den Fokus möglicher Kaufinteressenten.
Die Veräußerung eines Unternehmens steht häufig am Anfang von Restrukturierungsmaßnahmen. Dabei sind jedoch gerade im Bereich des Unternehmenskaufs in der Krise zahlreiche juristische Besonderheiten zu beachten.
Die nachfolgende Seminararbeit definiert nach der Einleitung (Teil A) zunächst den Krisenbegriff als Ausgangspunkt der Ausarbeitung (Teil B). Darauf aufbauend widmen sich der dritte und vierte Teil der Arbeit der detaillierten Darstellung der Besonderheiten des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz unter differenzierter Betrachtung des jeweiligen Transaktionszeitpunktes: Vor der Insolvenzeröffnung (Teil C), beziehungsweise nach der Insolvenzeröffnung (Teil D). Neben möglichen Haftungsfolgen und entsprechenden Lösungsmöglichkeiten, werden insolvenzspezifische Risiken, aber auch Chancen aufgezeigt. Es erfolgt abschließend eine Zusammenfassung und Bewertung der aufgezeigten Handlungsoptionen (Teil F).
Ziel der Arbeit ist es, das komplexe Thema des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz zu beschreiben und juristische Besonderheiten und Gestaltungsoptionen, sowohl im Hinblick auf die Transaktionsstruktur, als auch - in gebotener Kürze - ausgewählte Aspekte der Vertragsgestaltung herauszuarbeiten.
Der Begriff der Unternehmenskrise kann grundsätzlich in eine betriebswirtschaftliche und eine rechtliche Krise unterschieden werden. Krisen von Unternehmen werden in den meisten Fällen durch endogene und nicht durch exogene wirtschaftliche Faktoren ausgelöst. Bei ungehindertem Ablauf kann sich eine betriebswirtschaftliche Krise in mehreren Stufen (Strategische Krise – Erfolgskrise – Liquiditätskrise) zu einer rechtlichen Krise fortentwickeln.[1]
Der Zeitpunkt einer Unternehmenskrise ist allerdings nicht gesetzlich definiert und beginnt regelmäßig bereits vor den insolvenzrechtlich relevanten Tatbeständen der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung.[2] Abgestellt werden kann hierbei auf den Zeitpunkt an welchem die Gesellschafter, als ordentliche Kaufleute, dem Unternehmen Eigenkapital zugeführt hätten, beziehungsweise zu welchem die Gesellschaft kreditunwürdig wurde.[3]
Zunächst sollen die rechtlichen Besonderheiten von Akquisitionen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens dargestellt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Haftungsrisiken und adäquaten Lösungsmöglichkeiten.