Von den Pflichten - Cicero - E-Book

Von den Pflichten E-Book

Cicero

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Beschreibung

De officiis (lat.: Von den Pflichten ) ist ein philosophisches Spätwerk Marcus Tullius Ciceros. Es wurde im Jahr 44 v. Chr. geschrieben und ist eines der Standardwerke antiker Ethik. In ihm werden kurzgefasst die Pflichten des täglichen Lebens behandelt, insbesondere die eines Staatsmannes.

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Von den Pflichten.

Cicero

Inhalt:

Marcus Tullius Cicero – Biografie und Bibliografie

Von den Pflichten.

Vorwort.

Vorwort zu der zweiten Auflage.

Einleitung

I. Cicero's schriftstellerische Thätigkeit in den drei letzten Jahren seines Lebens.

II. Die Lehre von den Pflichten.

III. Cicero's Bücher über die Pflichten.

IV. Ueber die Quellen, die Cicero in der Schrift über die Pflichten benutzt hat, und über das, was als dem Cicero eigentümlich anzusehen ist.

V. Inhalt der drei Bücher von den Pflichten.

Erstes Buch.

Zweites Buch.

Drittes Buch.

Von den Pflichten, Cicero

Jazzybee Verlag Jürgen Beck

Loschberg 9

86450 Altenmünster

ISBN: 9783849607432

www.jazzybee-verlag.de

[email protected]

Marcus TulliusCicero – Biografie und Bibliografie

Der berühmte Staatsmann und Redner, geb. 3. Jan. 106 v. Chr. in Arpinum als Sohn eines Ritters, gest. 7. Dez. 43 auf dem Landgut bei Formiä, widmete sich, in Rom vorgebildet, rhetorischen und philosophischen Studien und trat zuerst in Zivilprozessen als Redner auf; von seinen erhaltenen Reden ist die älteste die für P. Quinctus (81). Seinen Ruf begründete die (80) in einem Kriminalprozess gehaltene Verteidigungsrede für S. Roscius von Ameria, worin er einem Günstling Sullas entgegentrat. Zur Stärkung seiner Gesundheit und zur Förderung seiner philosophischen und rednerischen Ausbildung trat er 79 eine zweijährige Reise nach Griechenland und Asien an. 77 nach Rom zurückgekehrt, verwaltete er 75 die Quästur in Lilybäum auf Sizilien und gewann dann in Rom durch sein Rednertalent immer größeren Ruf. Als erster Redner galt er seit dem Prozess gegen den früheren Prätor in Sizilien, C. Verres (70). 69 bekleidete er die kurulische Ädilität; 66 unterstützte er als Prätor in der Rede für das Manilische Gesetz, seiner ersten Staatsrede, die Übertragung des Oberbefehls im Mithradatischen Krieg an Pompejus. Als Konsul erwarb er sich 63 durch Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung ein großes Verdienst, das ihm den Ehrennamen »Vater des Vaterlandes« eintrug. Als er aber nach Errichtung des ersten Triumvirats (60) in Überschätzung seiner Bedeutung als Vertreter des Senats und der Nobilität die ehrgeizigen Pläne des Pompejus, Cäsar und Crassus zu bekämpfen unternahm, wurde er auf deren Anstiften durch P. Clodius, seinen persönlichen Feind, wegen der Hinrichtung der Genossen Catilinas um einer Anklage bedroht und ging 58 in die Verbannung. Schon im nächsten Jahr aufs ehrenvollste zurückberufen, sah er durch die Macht der Triumvirate seine politische Tätigkeit völlig gelähmt. Um so eifriger wirkte er als Gerichtsredner; auch begann er in dieser Zeit schriftstellerisch tätig zu sein. 53 wurde er zum Augur ernannt, und 51–50 verwaltete er als Prokonsul die Provinz Kilikien mit großem Eifer und damals unerhörter Uneigennützigkeit. Nach Ausbruch des Bürgerkriegs (Anfang 49) entschied er sich nach anfänglichem Schwanken für Pompejus und folgte ihm nach Griechenland, trat aber nach der Schlacht bei Pharsalos von dessen Partei zurück und erwirkte sich von Cäsar Verzeihung und die Erlaubnis, nach Rom zurückzukehren. Die Zeit bis zur Ermordung Cäsars (15. März 44) brachte er wieder in ähnlicher, durch häusliches Unglück nur noch viel gedrückterer Lage und Stimmung zu als vor dem Bürgerkrieg, obgleich Cäsar ihm Achtung und Gunst bewies; den einzigen Trost fand er in angestrengter schriftstellerischer Tätigkeit, der wir aus dieser Zeit die meisten seiner Werke verdanken. Nach Cäsars Ermordung, an der er selbst keinen Anteil hatte, war er für die Versöhnung der Parteien tätig und führte eine allgemeine Amnestie herbei; als er aber sah, dass Antonius statt Cäsars sich der Herrschaft in Rom bemächtigte, begann er mit der ersten, 2. Sept. 44 gehaltenen Philippischen Rede den Kampf gegen Antonius, der ihn noch einmal an die Spitze des Staates erhob. Nach Antonius' Niederlage bei Mutina schien die Herrschaft des Senats wiederhergestellt, als Oktavian, mit dessen Hilfe der Sieg gewonnen war, mit Antonius und Lepidus das zweite Triumvirat schloss. Eins der ersten Opfer der von diesen verhängten Proskriptionen war C. Im Begriff, sich durch die Flucht zu retten, wurde er auf seinem Landgut bei Formiä von den nach ihm ausgesandten Mördern ereilt und getötet. Seinen Kopf und seine rechte Hand stellte Antonius auf der Rednerbühne in Rom aus. C. war nicht ohne Schwächen, namentlich gingen ihm Charakterfestigkeit und Entschlossenheit ab, in so sturmbewegten Zeiten für einen Staatsmann unerlässliche Erfordernisse. Auch tritt in seinem Tun und Reden maßlose Eitelkeit und Selbstüberschätzung hervor. Anderseits bilden sein auf das Ideale gerichteter Sinn, seine Vaterlandsliebe, sein warmes Herz für Freunde und Angehörige, seine Gutherzigkeit und Sittenreinheit, seine rastlose Tätigkeit und seine rednerischen Leistungen, die den Höhepunkt der römischen Beredsamkeit bezeichnen, Lichtseiten in seinem Bilde, die seine Tadler, namentlich Drumaun (»Geschichte der Stadt Rom«, Bd. 5 u. 6) und Mommsen (»Römische Geschichte«, Bd. 3), nicht genügend gewürdigt haben. Über seine Familienverhältnisse ist zu bemerken, daß er von seiner Gemahlin Terentia, von der er sich nach 33jähriger Ehe (46) trennte, zwei Kinder hatte, eine Tochter, Tullia, die in dritter unglücklicher Ehe 45 zum größten Schmerz des Vaters starb, und einen Sohn (s. Cicero 3). Antike Büsten von C. gibt es mehrere; die vortrefflichste ist die im Apsley House zu London (früher in der Villa Mattei zu Rom).

Ciceros schriftstellerische Tätigkeit war außerordentlich vielseitig; die Zahl der auf uns gekommenen Schriften ist, obwohl nicht wenige verloren gegangen sind, sehr bedeutend. l) Reden. Die Zahl der erhaltenen Reden ist 57; außerdem besitzen wir von ungefähr 20 Bruchstücke, von 35 kennen wir die Titel. Von den erhaltenen verdienen teils wegen ihres Gegenstandes, teils wegen ihrer Vortrefflichkeit Hervorhebung: »Pro Roscio Amerino« (80), die 7 »In Verrem« (70), »De imperio Cn. Pompei« (66), die 4 »InCatilinam« (63), »Pro Murena« (63), »Pro Archia poeta« (62), »Pro Sestio« (56), »Pro Plancio« (54), »Pro Milone« (52) und die 14 »Orationes Philippicae« (41 und 43). Sie zeichnen sich durch lebendigen Fluß der Darstellung, kunstvollen Bau der Perioden, (freilich oft zu rhetorische) Fülle des Ausdrucks, öfters auch durch geistvollen, wenngleich nicht immer zu rechter Zeit und in rechter Weise angebrachten Witz aus; den Demosthenischen freilich stehen sie an Einfachheit, Kraft und Gesinnungstüchtigkeit weit nach. Sie wurden oft herausgegeben, so von Klotz (Leipz. 1835–39, 3 Bde.), in Auswahl für den Schulgebrauch von Halm-Laubmann (Berl.), Richter-Eberhard (Leipz.), Müller (das. 1889, 2 Bde.), Nohl (das.), Heine (Halle 1895) u. a. 2) Rhetorische Schriften, über die Theorie der Beredsamkeit, wobei C. namentlich seine eigne Stellung als Redner darlegt und begründet. Die bedeutendsten sind: »De oratore«, in 3 Büchern, verfasst 55 (hrsg. von Ellendt, Königsb. 1840; Piderit-Harnecker, 6. Aufl., Leipz. 1890; Bake, Amsterd. 1863; Sorof, 2. Aufl., Berl. 1882; Wilkins, 2. Aufl., Lond. 1892; Stangl, Leipz. 1893); »Brutus de claris oratoribus«, verfaßt 46, eine für uns sehr wertvolle Geschichte der römischen Beredsamkeit (hrsg. von Ellendt, Königsb. 1844; Jahn-Eberhard, 4. Aufl., Berl. 1877; Piderit-Friedrich, 3. Aufl., Leipz. 1889); »Orator«, verfaßt 46, über das Ideal eines Redners (hrsg. von Jahn-Eberhard, 4. Aufl., Berl. 1877; Piderit-Friedrich, 3. Aufl., Leipz. 1889; Stangl, das. 1886). 3) Briefe, 864, in vier Sammlungen, eine unerschöpfliche und unschätzbare Quelle für die Zeitgeschichte. Die vier Sammlungen sind: 16 Bücher vermischter Briefe, gewöhnlich »Ad familiares« betitelt, von 62–43 (kritische Hauptausgabe von Mendelssohn, Leipz. 1893ff.); »Ad Atticum«, 16 Bücher, von 68–44 (Ausg. von Boot, 2. Aufl., Amsterd. 1886, 2 Bde.); »Ad Quintum fratrem«, 3 Bücher, von 60–54, und von dem Briefwechsel mit M. Brutus 23 Briefe aus der Zeit nach Cäsars Tode. Gesamtausgaben der Briefe von Wesenberg (Leipz. 1872–73, 2 Bde.), Tyrrell und Purser (Dublin 1899, 6 Bde.); in Auswahl von Hoffmann, (1. Bd., 7. Aufl. von Sternkopf, Berl. 1898; 2. Bd., 3. Aufl. von Andresen 1895); Süpfle-Böckel (9. Aufl., Karlsr. 1893), Bardt (Leipz. 1898); übersetzt von Wieland (Zürich 1808–21, 7 Bde.; neue Ausg., Leipz. 1840–41, 12 Bde.). Vgl. Peter, Der Brief in der römischen Literatur (Leipz. 1901). 4) Philosophische Schriften in dialogischer Form, inhaltlich zwar ohne selbständigen Wert, weil überwiegend aus griechischen Quellen geschöpft (vgl. Hirzel, Untersuchungen zu Ciceros philosophischen Schriften, Leipz. 1876–83, 3 Bde.), aber doch höchst verdienstlich, weil C. damit seinen Landsleuten die griechische Philosophie in römischer Sprache erst zugänglich gemacht und für philosophische Begriffe und Entwickelungen die lateinische Terminologie geschaffen hat: »De re publica«, 6 Bücher, verfasst 54, nur teilweise erhalten (Ausg. von Mai, Rom 1822 u. 1846; Osann, Götting. 1847); »De legibus«, um 52 verfaßt, 3 Bücher, aber unvollendet (Ausg. von Vahlen, 2. Aufl., Berl. 1883; Du Mesnil, Leipz. 1880); »Paradoxa Stoicorum«, von 46 (hrsg. von Moser, Götting. 1816; Schneider, Leipz. 1891); ferner aus dem Jahr 45: »De finibus bonorum et malorum«, 5 Bücher (Ausg. von Madvig, 3. Aufl., Kopenh. 1876; Holstein, Leipz. 1873; deutsch von J. H. v. Kirchmann, das. 1874), und »Academica« (davon erhalten das 2. Buch einer ersten und das 1. einer zweiten Bearbeitung; Ausg. von Reid, 2. Aufl., Lond. 1885); aus dem Jahr 41: »Tusculanae disputationes«, 5 Bücher (Ausg. von Kühner, 5. Aufl., Hannov. 1874; Tischer-Sorof, 8. Aufl., Berl. 1884; Seyffert, Leipz. 1864; Heine, 4. Aufl., Leipz. 1896); »De natura deorum«, 3 Bücher (Ausg. von Schömann, 4. Aufl., Berl. 1876; Goethe, Leipz. 1887; Mayor, Cambridge 1885, 3 Bde.); »Cato maior de senectute« (Ausg. von Sommerbrodt, 12. Aufl., Berl. 1896; Meißner, 4. Aufl., Leipz. 1898); »De divinatione«, 2 Bücher (hrsg. von Giese, das. 1829); »Laelius de amicitia« (Ausg. von Seyffert, 2. Aufl., das. 1876; Nauck, 10. Aufl., Berl. 1902; Meißner, 2. Aufl., Leipz. 1898); »De officiis«, 3 Bücher (Ausg. von Zumpt, Braunschw. 1838; Heine, 6. Aufl., Berl. 1885; Schiche, 2. Aufl., Leipz. 1896; übersetzt von Kühner, Stuttg. 1859, u. a.). Verloren ist sein vielgerühmter Dialog »Hortensius«, eine Empfehlung der Philosophie (vgl. Plasberg, Berl. 1892). Auch als Dichter hat sich C. versucht, in seiner Jugendzeit zur Übung (von seiner Übersetzung des Aratos sind noch bedeutende Bruchstücke vorhanden; hrsg. in Baehrens' »Poetae latini minores«, Bd. 1, Leipz. 1879), später vornehmlich aus Eitelkeit, freilich ohne viel Glück.

Neuere Ausgaben sämtlicher Werke: Garatoni (unvollständig, Neap. 1777–88); Orelli (Zürich 1826–30, 4 Bde.; 5. Bd. 1833, enthaltend die Scholiasten; 6.–8. Bd. 1836–38, das »Onomasticon Tullianum«; 2. Aufl. von Orelli, Baiter und Halm das. 1845–62, 4 Bde., die kritische Hauptausgabe); Baiter und Kayser (das. 1862–69, 11 Bde.); Müller (das. 1878–98, 11 Bde.). Lexika zu Ciceros Werken: von Nizolius (»Thesaurus Ciceronianus«, Basel 1559 u. ö., zuletzt Lond. 1820); Merguet (zu den Reden, Jena 1884, 4 Bde.; zu den philosophischen Schriften, das. 1887ff.). Neuere Übersetzungen in der Metzlerschen Sammlung römischer Prosaiker (von Osiander u. a.) und der Langenscheidtschen Übersetzungsbibliothek römischer Klassiker (von Kühner, Mezger, Binder u. a.). Vgl. Gerlach, M. Tullius C. (Basel 1864); Teuffel, Studien und Charakteristiken (2. Aufl., Leipz. 1889); Aly, C., sein Leben und seine Schriften (Berl. 1891); Zielinski, C. im Wandel der Jahrhunderte (Leipz. 1897); Schneidewin, Die antike Humanität (Berl. 1897); G. Boissier, Cicéron et ses amis (12. Aufl., Par. 1902; deutsch von Döhler, Leipz. 1870); Lebreton, Étude sur la langue et la grammaire de Cicéron (Par. 1901); Cucheval, Cicéron orateur (das. 1901, 2 Bde.).

Von den Pflichten.

Vorwort.

Die Textesrecension, die ich bei meiner Uebersetzung von Cicero's Büchern über die Pflichten zu Grunde gelegt habe, ist die von Reinhold Klotz (Lipsiae sumptibus et typis B. G. Teubneri MDCCCLVI); jedoch habe ich mich nicht sklavisch an dieselbe gebunden, sondern vielmehr die Lesarten der Handschriften und die Ansichten der Kritiker auf's Neue sorgfältig geprüft und, so oft eine Lesart in der erwähnten Ausgabe nicht gehörig begründet erschien, der besseren den Vorzug gegeben. Ueberall, wo dieß geschehen ist, habe ich es in den beigefügten Anmerkungen angezeigt und die Gründe für die angenommene Lesart kurz angeführt.

Die Hülfsmittel, die ich bei der Beurtheilung des Textes, bei der Uebersetzung und der Erklärung benutzt habe, sind außer der eben erwähnten Ausgabe von Reinhold Klotz folgende:

M. Tullii Ciceronis de Officiis libri tres recensuit et scholiis Jacobi Facciolati suisque aniniadversionibus instruxit Aug. Gotth. Gernhard. Lipsiae, Gerhard., Fleischer, jun. MDCCCXI.

M.Tulli Ciceronis de Officiis libri tres, ad probatissimorum quorunque exemplarium fidem emendati et cum commentariis editi a Carolo Beiero. Tomus I. Liber I. Lipsiae, Steinacker et Wagner. MDCCCXX. Tomus II. Liber II et III. MDCCCXXI.

M. Tullii Ciceronis opera, ed. Jo. Casp. Orellius, Voluminis IV Pars II. Turici, sumptibus Orelli, Fuesslini et sociorum. MDCCCXXVIII.

M. Tullii Ciceronis de Officiis libr. tres, ad solam priscorum exemplarium fidem recensuit adjectisque Joa. Mich. Heusingeri et suis adnotationibus explicatiores editurus erat Jac. Frid. Heusinger. Edit. a Conr. Heusingero, Jac. Fr. filio, curatam repetivit suisque animadversionibus auxit Car. Timotheus Zumptius. Brunsvigae MDCCCXXXVIII. Vieweg.

M. Tullii Ciceronis de Officiis ad Marcum filium libri tres, erklärt von G. Fr.  Unger. Leipzig, Weidmann'sche Buchhandlung 1852.

Abhandlung über die menschlichen Pflichten in drei Büchern aus dem Lateinischen des Marcus Tullius Cicero, übersetzt von Christian Garve. Vierte Ausgabe. Breslau bei Wilhelm Gottlieb Korn. 1792. Dazu:

Philosophische Anmerkungen und Abhandlungen zu Cicero's Büchern von den Pflichten von Christian Garve, in drei Bänden. Breslau bei Wilhelm Gottlieb Korn. 1792.

(Diese berühmte Uebersetzung Garve's ist mehr als eine geistreiche freie Bearbeitung des Ciceronischen Werkes denn als eine genaue Uebersetzung desselben anzusehen, und die damit verbundenen gelehrten und scharfsinnigen Bemerkungen und Abhandlungen haben weniger den Zweck Cicero's Werk zu erklären als an dasselbe die Lehren der modernen Ethik anzuknüpfen.)

Des Markus Tullius Cicero drei Bücher von den Pflichten, übersetzt und erläutert von M. Karl Chr. Hauff, Diakonus zu Nürtingen im Württembergischen. München 1823. Druck und Verlag von E. A. Fleischmann.

Marcus Tullius Cicero's Werke. Sechszehntes Bändchen: die Pflichtenlehre, übersetzt von Ernst Wilhelm Eckermann, Rector der Stadtschule zu Uslar im Solling-Prenzlau, Druck und Verlag der Ragocy'schen Buchhandlung 1831. (In der Uebersetzungsbibliothek der Griechischen und Römischen Klassiker. Vierte Abtheilung, Römische Prosaiker, XLV.)

Cicero's Bücher von den Pflichten, in's Deutsche übertragen von August Wilhelm Zumpt. (Aus: "Cicero's sämmtliche Werke, herausgegeben von Reinhold Klotz.") Leipzig 1841. Verlag von Carl Focke.

Marcus Tullius Cicero's Werke. Neunzehntes Bändchen. Drei Bücher über die Pflichten, übersetzt von G. G.  Uebelen, Rector und Professor am K. Württ. Gymnasium zu Stuttgart. Erstes Bändchen. Zweite Auflage. Stuttgart. Verlag der J. B. Metzler'schen Buchhandlung. 1855. (In der Sammlung: Römische Prosaiker in neuen Uebersetzungen, herausgegeben von C. N. v. Osiander, Prälaten zu Stuttgart, und G. Schwab, Ober-Consistorialrath und Studienrath zu Stuttgart. Achtundachtzigstes und Zweiundneunzigstes Bändchen.)

Ueber die Grundsätze, denen ich bei meiner Uebersetzung gefolgt bin, habe ich mich in dem Vorworte zu meiner Uebersetzung der Tusculanen, sowie über den Zweck der beigefügten Anmerkungen in dem Vorworte zu meiner Uebersetzung der drei Bücher vom Redner ausgesprochen.

Hannover, am 1. September 1859.

Vorwort zu der zweiten Auflage.

Die gegenwärtige Auflage habe ich sorgfältig durchgesehen und die Stellen, in denen ich in dem Texte oder in den Anmerkungen einen Fehler auffand, verbessert.

Hannover, am 1. März 1873.

Kühner.

Einleitung

I. Cicero's schriftstellerische Thätigkeit in den drei letzten Jahren seines Lebens.

1. Nachdem die Freiheit des Römischen Reiches durch Cäsar unterdrückt und die alte Verfassung des Staates umgestoßen war, zog sich Cicero von dem Staatsdienste zurück, da er, der sein Vaterland über Alles liebte, einem Staate, an dessen Spitze ein Gewaltherrscher stand und in dem nur Willkür die Stelle der Gesetze einnahm, seine Dienste nicht mehr widmen konnte. Der bedauernswerthe Zustand der öffentlichen Verhältnisse erfüllte ihn mit tiefer Trauer, und zu dem Schmerze um den Staat gesellte sich auch noch ein häusliches Unglück, indem ihm seine innigst geliebte Tochter Tullia durch den Tod entrissen wurde. In dieser Stimmung wandte er sich dem Studium der Philosophie zu, die er schon in seiner Jugend eifrig getrieben hatte, und suchte aus dieser Quelle Trost und Erleichterung für sein tief betrübtes und niedergebeugtes Gemüth zu schöpfen.

2. Sowie er es aber immer als seine Lebensaufgabe betrachtet hatte seine ganze Thätigkeit der Wohlfahrt seines Vaterlandes zu widmen, so wollte er auch jetzt, von der Staatsverwaltung und den gerichtlichen Geschäften befreit, die Muße, die ihm die Nothwendigkeit auferlegt hatte, nicht in Unthätigkeit dahin schwinden lassen, sondern sie vielmehr zum Besten seiner Mitbürger anwenden. Er faßte daher den Entschluß die Griechische Philosophie nach Latium zu verpflanzen, die wichtigsten Theile derselben in Lateinischer Sprache zu behandeln und so diese herrliche Wissenschaft seinen Landsleuten zugänglicher zu machen.

3. Er entwickelte eine erstaunenswerthe schriftstellerische Thätigkeit auf dem Gebiete der Philosophie. In den Jahren 45 und 44 v. Chr. gab er folgende Schriften heraus: die Trostschrift, den Hortensius über das Lob der Philosophie, fünf Bücher über das höchste Gut und Uebel und die Akademischen Untersuchungen; im folgenden Jahre: die Tusculanen in fünf Büchern; drei Bücher von dem Wesen der Gottheit, zwei Bücher über die Weissagung, die Schrift über das Schicksal, den Lälius über die Freundschaft, den Cato über das Alter, die Schrift über den Ruhm, die Topik (die zu den rhetorischen Schriften gehört) und die drei Bücher über die Pflichten.

4. Diese schriftstellerische Thätigkeit muß um so bewunderungswürdiger erscheinen, wenn man bedenkt, daß er sich seit dem Anfange Septembers des Jahres 44 v. Chr. wieder dem politischen Schauplatze zugewandt hatte und sich auf demselben als Staatsredner in voller Thätigkeit zeigte.

5. Nach der Ermordung Cäsar's (15. März 44) nämlich schöpfte er wieder Hoffnung, die Freiheit des Römischen Staates werde aufs Neue wieder aufblühen, die alte Verfassung zurückkehren und er selbst wieder eine einflußreiche Stellung in der Staatsverwaltung einnehmen. Allein an die Stelle Cäsar's trat Marcus Antonius, der zwar alle Fehler und Laster seines Vorgängers, aber nicht seine lobenswerthen Eigenschaften besaß. Mit bewundernswerther Kraft und Entschlossenheit trat Cicero gegen Antonius, der sich nach Cäsar's Beispiele an die Spitze des Staates setzen wollte, auf und hielt gegen ihn die herrlichen Reden, die unter dem Namen Philippiken bekannt sind (im J. 44 und 43). Er hatte besonders auf den jungen Octavius, Cäsar's Großneffen, der auf Seiten der Optimaten stand, seine Hoffnung gesetzt. Aber bald darauf verband sich Octavius mit Antonius und Lepidus zu einem Triumvirate und gab Cicero dem Antonius preis, der ihn am 7. December des Jahres 43 ermorden ließ.

II. Die Lehre von den Pflichten.

1. Die Stoiker theilten die Moralphilosophie in drei Theile ein: in die Lehre von den Gütern (von dem höchsten Gute), von den Tugenden und von den Pflichten. Die früheren Philosophen hatten die Lehre von den Pflichten nicht besonders abgehandelt, sondern nur angedeutet. Die Stoiker waren die Ersten, welche diese Untersuchung, die früher über die ganze Moralphilosopie ausgebreitet war, zu einem besonderen Gegenstande ihrer Betrachtung machten. Die Grundlage der ganzen Moralphilosophie bildete bei den Alten die Lehre von den Gütern oder von dem höchsten Gute. Unter einem Gute verstehen die Alten das, was durch die Kraft der Tugend, durch die moralische Kraft des Menschen, erzeugt wird, und das höchste Gut ist die Vereinigung aller Güter, die durch die Tugend erzeugt werden. Die Tugend aber ist die gleichmäßige und beständige Kraft der Seele, durch die das Gute erzeugt wird. Was dieses Gute sei, wird von verschiedenen Schulen verschieden bestimmt. Die Pflicht endlich ist die Regel, nach der sich die Tugend richtend das Gute erzeugt.

2. Die Pflicht (τὸ καθη̃κον) wird von den Stoikern so bestimmt: ‘Ορίζεται δὲ τὸ καθη̃κον τὸ ακόλουθον εν ζω̃η, ὸ πραχθὲν εύλογον απολογίαν έχει, d. h. die Pflicht ist das Zusammenhängende im Leben, das gethan eine vernünftige Rechtfertigung zuläßt. Sie nehmen eine doppelte Pflicht an: eine vollkommene (τέλειον) und eine mittlere (μέσον) oder gewöhnliche. Die vollkommene Pflicht wird auch κατόρθωμα (rectum) und die mittlere Pflicht schlechtweg καθη̃κον genannt. Die mittleren oder gewöhnlichen Pflichten gehören den Nichtweisen, die vollkommenen aber nur den Weisen an. Die vollkommenen Pflichten, die κατορθώματα (recta oder recte facta), die rechten Handlungen, fassen alle Bestandtheile der Tugend in sichund werden mit der vollen Kraft der Tugend ausgeführt; die mittleren Pflichten (τὰ καθήκοντα), die schicklichen Handlungen, unterscheiden sich von jenen in Ansehung der sittlichen Kraft, mit der sie ausgeführt werden. Während der Weise seine Handlungen rasch und ohne Mühe, aus einem inneren Drange ausführt, thut dieß der Nichtweise mit Mühe und Anstrengung, durch die äußeren Umstände dazu veranlaßt.

3. Die Stoiker scheinen die Lehre von den Pflichten nach den vier Kardinaltugenden (Klugheit, φρόνησις, prudentia; Tapferkeit, ανδρεία, fortitudo; Gerechtigkeit, δικαιοσύνη, justitia; Mäßigkeit, σωφροσύνη, moderatio) eingetheilt zu haben. Auch Cicero hat diese Eintheilung befolgt. Die Stoiker sagten jedoch: in jeder den Pflichten entsprechenden Handlung müssen alle Tugenden vereinigt sein; denn wenn auch eine Handlung nur Eine Seite der Sittlichkeit zeigt, so muß sie doch auch die übrigen Tugenden in sich schließen. Z. B. in einer gerechten Handlung tritt zwar die Gerechtigkeit besonders hervor; aber die gerechte Handlung kann nicht als der Ausfluß der Gerechtigkeit allein gedacht werden, sondern als der Ausfluß aller Tugenden.

III. Cicero's Bücher über die Pflichten.

1. Die Abfassung der drei Bücher über die Pflichten fällt in die Monate October und November des Jahres 44 v. Chr., also in das dreiundsechzigste Lebensjahr Cicero's.

2. Die ganze Untersuchung über die Pflichten ist nach Cicero von doppelter Art. Die eine, die theoretische, gehört der Untersuchung über das höchste Gut an, worauf die vollkommenen Pflichten, welche sich auf den Weisen beziehen, abgeleitet werden; die andere, von der die mittleren oder gewöhnlichen Pflichten abgeleitet werden, beruht auf den Vorschriften, welche sich auf die Einrichtung des gewöhnlichen Lebens beziehen. Diese gewöhnlichen Pflichten bilden den Gegenstand, den Cicero in diesen Büchern behandelt. Nicht der vollendete und durchaus weise Mensch wird in ihnen aufgestellt, sondern ein vir bonus, das heißt ein Mann, den man im gewöhnlichen Leben einen Biedermann, einen rechtschaffenen Mann nennt.

3. Insbesondere scheint er bei Abfassung dieser Bücher den Staatsmann ins Auge gefaßt zu haben. Er will gleichsam das Bild eines Mannes aufstellen, der mit Würde der Verwaltung des Staates vorstehen kann. Verschiedene Gründe mußten ihn dazu bestimmen. Zunächst hatte er diese Bücher für seinen Sohn geschrieben, dem er eine Anleitung geben wollte, wie ein junger Mann sich zu einem tugendhaften Staatsmanne ausbilden könne; dann schrieb er für Römer und insbesondere für junge Römer, deren höchstes Streben war eine wichtige Stellung im Staate einzunehmen; und Cicero selbst hatte in früheren Jahren die ersten Staatsämter bekleidet und sich um die Verwaltung des Staates unsterbliche Verdienste erworben, und noch in dem Jahre, in dem diese Bücher geschrieben sind, war er wieder mit aller Kraft als Staatsmann aufgetreten und hatte gegen Antonius die vier ersten Philippischen Reden gehalten. Mit tiefer Wehmuth blickte er auf die traurige Lage des Staates, welche durch die Leidenschaften und Begierden der Männer, die an der Spitze des Staates damals standen oder kurz zuvor gestanden hatten, herbeigeführt waren. Darum wollte er durch seine Schrift über die Pflichten nach Kräften dazu beitragen, daß die Römische Jugend, die sich dem Staatsdienste widmete, in allen ihren Handlungen und in ihrer ganzen Lebensweise sich von den Grundsätzen der Sittlichkeit leiten und bestimmen lasse. Mit der größten Erbitterung und Entrüstung spricht er gegen Cäsar und Antonius, durch deren Herrschsucht die Freiheit und die alte Verfassung des Staates vernichtet worden war. Ueberall tritt in diesen Büchern deutlich der Staatsmann hervor, selbst in den Beispielen, die er zur Erklärung und Beleuchtung seiner Lehren aus der Griechischen und Römischen Geschichte entlehnt; aber weit weniger der Philosoph, der in seinen Untersuchungen nicht eine bestimmte Klasse von Menschen, sondern das ganze Menschengeschlecht berücksichtigen soll.

4. Ueber die Pflicht im Allgemeinen und über den Begriff derselben spricht er sich sehr kurz aus. Er wundert sich, daß Panätius von der Pflicht keine Begriffsbestimmung gegeben habe; denn jede Unterweisung, die man über irgend einen Gegenstand nach den Grundsätzen der Wissenschaft unternehme, müsse von der Begriffsbestimmung desselben ausgehen, damit man einsehe, was der eigentliche Gegenstand der Untersuchung sei. Man hat dem Cicero den Vorwurf gemacht, er selbst habe die bei Panätius vermißte Begriffsbestimmung nicht gegeben, sondern nur die Eintheilung der Pflicht angeführt. Allein wenn man die Stelle genau betrachtet, so gibt er allerdings eine Begriffsbestimmung, aber nicht der Pflicht im Allgemeinen, sondern nur der mittleren oder gewöhnlichen Pflicht, indem er sagt: Mittlere Pflicht ist das, wovon man einen vernünftigen Grund angeben kann, warum es geschehen sei. Von der vollkommenen Pflicht sagt er nur, sie sei das, was recht ist. Diese Begriffsbestimmung der gemeinen Pflicht ist für den Zweck seiner Schrift genügend, deren Gegenstand die gewöhnlichen Pflichten, Sittenvorschriften für das gewöhnliche Leben sind. Uebrigens paßt diese Bestimmung ebenso gut auf die vollkommenen Pflichten der Weisen, die sich ja überhaupt von den mittleren nur durch den höheren Grad der sittlichen Kraft, mit der sie ausgeübt werden, unterscheiden. Aber nicht zu leugnen ist, daß es höchst auffallend erscheinen muß, daß Cicero erst die Eintheilung der Pflichten vorausschickt und dann erst die Begriffsbestimmung von der Pflicht folgen läßt, und zwar erst bei der zweiten Art der Eintheilung und in einer ziemlich nachlässigen Weise. Man hat daher in neuerer Zeit die Vermuthung aufgestellt, daß die Begriffsbestimmung der Pflicht am Ende des zweiten Kapitels in unseren Handschriften verloren gegangen sei und etwa so gelautet habe: Omne, quod ratione actum est, officium appellamus.

5. Cicerotheilt nach der Ansicht des Panätius die Pflichten in drei Theile nach der dreifachen Ueberlegung, die man bei Fassung eines Entschlusses anwendet. Diese Ueberlegung bezieht sich nämlich:

a) auf das Sittlichgute, wenn man überlegt, ob der Gegenstand der Ueberlegung sittlichgut oder sittlichschlecht sei, und wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden die bessere sei (Inhalt des ersten Buches);

b) auf den Nutzen, wenn man überlegt, ob der Gegenstand der Ueberlegung nützlich oder schädlich sei, und wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden die nützlichere sei (Inhalt des zweiten Buches);

c) die dritte Art der Ueberlegung findet statt, wenn das anscheinend Nützliche mit dem Sittlichguten zu streiten scheint (Inhalt des dritten Buches).

Auf diese Weise entstehen fünf Theile:

von dem Sittlichguten,

wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden vorzuziehen sei,

von dem Nützlichen,

wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden vorzuziehen sei,

von dem Streite des Nützlichen mit dem Sittlichguten.

6. Wie wir oben gesehen haben, hat Cicero die Lehre von den Pflichten nach den vier Kardinaltugenden (Klugheit, Gerechtigkeit, Mäßigkeit, Tapferkeit) abgehandelt. Diese Behandlungsweise leidet an dem Fehler, daß immer nur Eine Tugend berücksichtigt und diese Eine Tugend von den anderen getrennt wird, da doch nach der Meinung der Stoiker alle Tugenden so innig mit einander verbunden sind, daß alle an allen Theil nehmen und nicht eine Tugend von einer anderen getrennt werden kann. Es gibt also nur Eine Tugend, und diese besteht in der Vollkommenheit der Vernunft; aber diese Vernunft äußert ihre Kraft auf verschiedene Weise.

7. Eine andere Abtheilung der Pflichten fand nach den drei Theilen der menschlichen Natur statt, welche die Stoiker annahmen. Diese drei Theile sind: das thierische Wesen im Menschen, die Vernunft und der Geselligkeitstrieb. Hiernach besteht jede mit den Pflichten übereinstimmende Handlung darin, daß man die Triebe der thierischen Natur der Herrschaft der Natur unterwirft, dieselben durch die Vernunft richtig leitet und die Vernunft und den Geselligkeitstrieb ausbildet und vervollkommnet. Diese Eintheilung ist der anderen vorzuziehen, da nach ihr eine sittlichgute Handlung als ein Ausfluß der ganzen und vollen Tugend und nicht eines Theiles der Tugend erscheint.

8. Die Klugheit (φρόνησις, prudentia) beruht auf der Erkenntniß der Wahrheit. Diese Tugend handelt Cicero sehr kurz ab, sei es, daß sein Vorgänger Panätius diesen Theil der Lehre von den Pflichten kurz erörtert hatte, sei es, daß Cicero meinte, derselbe liege dem praktischen Sinne seiner Landsleute, für die er schrieb, zu fern. Darin hat Cicero gefehlt, daß er diese Tugend in ein genus naturale und in ein genus honestum, d. h. in die Klugheit, die sich auf die Natur bezieht, und in die Klugheit, die sich auf die Sittlichkeit bezieht, getheilt hat. Er vermischt offenbar die Tugend der Klugheit mit den Wissenschaften. In einer Moral aber muß alles von der moralischen Erkenntniß ausgehen, nicht von einer anderen Einsicht. Nur die Klugheit, die moralische Einsicht, muß hingestellt werden; die Künste und Wissenschaften kann man nicht als Tugenden aufstellen, sondern als Fähigkeiten, welche die moralische Einsicht ausbilden muß. Doch ist es auch möglich, daß dieser Irrtum nicht zuerst von Cicero, sondern schon von Panätius begangen ist.

9. Hierauf folgen die übrigen Kardinaltugenden:

Die Gerechtigkeit (δικαιοσύνη, justitia), die auch die Wohlthätigkeit, die Billigkeit, die Dankbarkeit und die Pflichten, auf denen die Geselligkeit des Lebens beruht, umfaßt;

die Tapferkeit oder Seelengröße (ανδρεία, fortitudo), die aus einem Streben nach Vorrang entsteht;

die Mäßigkeit und Selbstbeherrschung (σωφροσύνη, moderatio, modestia, temperentia), woraus auch das Anständige (decorum, πρέπον) bezogen wird, welches sowol in den anderen Tugenden, als auch ganz besonders in der Selbstbeherrschung hervortritt.

10. Das Anständige (decorum) ist nach seinerBestimmung doppelt: erstens das allgemeine Anständige, das sich in der Sittlichkeit überhaupt befindet; zweitens ein diesem Untergeordnetes, das sich auf die einzelnen Theile der Sittlichkeit bezieht. Das allgemeine Anständige ist das, was der Erhabenheit des Menschen angemessen ist, inwiefern sein Wesen sich von den übrigen lebenden Geschöpfen unterscheidet. Das diesem untergeordnete Anständige ist das, was unserer Natur insofern angemessen ist, als sich darin Mäßigung und Selbstbeherrschung mit einem gewissen edlen Anstande zeigt.

11. Panätius hatte drei Fälle aufgestellt, wo die Menschen über das, was Pflicht ist, zu überlegen und mit sich zu Rathe zu gehen pflegen. Der erste ist, wenn sie in Ungewißheit sind, ob das, um was es sich handelt, sittlichgut oder unsittlich sei; der zweite, ob es nützlich oder schädlich sei; der dritte, wie man bei einem Streite des anscheinend Sittlichguten mit dem anscheinend Nützlichen zu entscheiden habe. Ueber die beiden ersten Fälle hat er sich in drei Büchern erklärt; über den dritten aber, schreibt er, wolle er demnächst reden, hat jedoch sein Versprechen nicht erfüllt.

12. Diesen von Panätius weggelassenen Theil hat Cicero größten Theiles, wie es scheint, ohne fremde Beihülfe ergänzt. In der angeführten dreitheiligen Eintheilung des Panätius, meint Cicero (), seien zwei Fälle übergangen. Denn nicht allein, sagt er, pflegt man zu überlegen, ob Etwas sittlichgut oder unsittlich sei, sondern auch, wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden die bessere sei; desgleichen wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden die nützlichere sei.

13. Allein deßhalb durfte Cicero dem Panätius keinen Vorwurf machen. Gerade die größten Sittenlehrer wollen von diesem Theile der Moralphilosophie, den man die Casuistik nennt, Nichts wissen. Sind die Grundbegriffe der Moral richtig aufgestellt, so kann man die Casuistik gänzlich entbehren; denn in dieser wird nur das nachgeholt, was bei der Aufstellung des Grundbegriffes übersehen war.

14. In der Untersuchung über das Nützliche (Inhalt des zweiten Buches) wird zuerst über das Nützliche im Allgemeinen gehandelt; dann werden die Arten des Nützlichen aufgezählt, welche zur Erhöhung des Glückes und Ansehens der Menschen beitragen () Ferner wird über die Mittel gesprochen, wodurch wir das Nützliche erreichen können. Alles, was zur Erhaltung des menschlichen Lebens beiträgt, sind theils leblose Dinge, theils lebende Wesen (); von den letzteren die einen vernunftlos, die anderen vernünftig. Das Nützliche wird mit dem Nützlichen nur kurz verglichen.

15. In dem dritten Buche endlich wird über den Streit des Nutzens mit der Sittlichkeit gehandelt. Cicero sagt, Panätius habe diese Frage zwar aufgeworfen, aber nicht gelöst, obwol er dreißig Jahre nach Herausgabe seiner Schrift gelebt habe. Auch darüber wundert er sich, daß diesen Punkt Posidonius in einer Abhandlung nur kurz berührt habe, zumal da er schreibe, es sei in der ganzen Philosophie kein Punkt so nothwendig. Cicero stimmt aber keinesweges denen bei, die behaupten, Panätius habe diesen Punkt übersehen, sondern er sagt, absichtlich habe Panätius ihn übergangen, überhaupt habe er ihn gar nicht schreiben dürfen, weil der Nutzen niemals mit der Sittlichkeit streiten könne. Ueber das Letztere lasse sich zweifeln, ob dieser Fall in die Untersuchung habe hineingezogen oder ganz weggelassen werden müssen; aber das Andere unterliege keinem Zweifel, daß er von Panätius aufgenommen, aber unbeachtet gelassen worden sei ().

IV. Ueber die Quellen, die Cicero in der Schrift über die Pflichten benutzt hat, und über das, was als dem Cicero eigentümlich anzusehen ist.

1. Daß Cicero in den Büchern über die Pflichten vorzüglich den Stoikern gefolgt sei, sagt er selbst.

2. Seit Zeno, dem Gründer der Stoischen Schule, hatten mehrere Stoiker über die Pflichten (περὶ του̃ καθήκοντος) geschrieben: Zeno, Kleanthes, Chrysippus, Diogenes aus Babylon, Antipater aus Tarsus, Panätius, Posidonius, Hekaton, Antipater aus Tyrus. Unter den Genannten hat Cicero am Meisten den Panätius aus Rhodus (um 150 v. Chr.), einen der berühmtesten Stoiker, zum Führer gewählt. Dieser hatte drei Bücher mit großer Sorgfalt über die Pflichten geschrieben. Cicero erwähnt gemeiniglich den Panätius da, wo er von dessen Ansicht abweicht. Es ist daher anzunehmen, daß er ihm auch an anderen Stellen gefolgt ist, wo er ihn nicht namentlich anführt, zumal da er an mehreren Stellen ausdrücklich erklärt, er habe sich vorzüglich an Panätius angeschlossen. Nicht Weniges hat Cicero auch von Diogenes aus Babylon, Antipater aus Tarsus, Hekaton, Posidonius, Antipater aus Tyrusentlehnt. Auch scheint er Manches dem Chrysippus zu verdanken, obwol er ihn nicht namentlich anführt. Wenigstens finden sich mehrere Stellen, die genau mit den Bruchstücken, die uns von den Schriften dieses Philosophen erhalten sind, übereinstimmen. Mit Bestimmtheit läßt sich freilich hierüber Nichts sagen, da die Ansichten des Chrysippus auch in die Schriften der von Cicero angeführten Stoiker übergegangen sein könnten. An manchen Stellen, besonders an solchen, welche sich auf den Staatsmann beziehen, hat er Plato's politische Schriften benutzt. Auch die Peripatetiker hat er nicht unbeachtet gelassen.

3. Was das dritte Buch anlangt, in dem Cicero den von Panätius weggelassenen Punkt, die Vergleichung des Sittlichguten und des Nützlichen, erörtert; so hat er diesen Theil ohne fremde Beihülfe ergänzt, wie er selbst sagt; denn in den Schriften, die ihm in die Hände gekommen seien, finde sich seit Panätius keine Erörterung dieses Gegenstandes, der er seinen Beifall hätte schenken können. Uebrigens hatten denselben Gegenstand Posidonius, Diogenes, Antipater, Hekaton, deren Schriften dem Cicero wohl bekannt waren, wie wir oben gesehen haben, behandelt. Er mag ihnen daher Manches, ohne sich dessen klar bewußt zu sein, zu verdanken haben, namentlich dem Posidonius, dessen Schrift er zu diesem Zwecke gelesen hatte, wie wir aus einer Aeußerung von ihm selbstersehen.

4. Uebrigens verfuhr Cicero in der Benutzung seiner Quellen mit einer gewissen Freiheit und Selbständigkeit. Er übersetzt sie nicht, sondern schöpft aus ihnen nach eigenem Urtheile und Gutdünken, so viel und auf welche Weise er es für gut hält. Die von Griechischen Philosophen entlehnten Gedanken bespricht und erörtert er auf seine eigentümliche Weise, unterwirft sie seiner Kritik, beleuchtet sie mit einer reichen Fülle auserwählter Beispiele aus der Griechischen und Römischen Geschichte, trägt sie in schöner und fließender Sprache vor; kurz, das Ganze athmet einen ächt Römischen Geist; nicht eine trockene und steife Nachbildung der Griechischen Muster sehen wir vor uns, sondern Alles trägt das Gepräge einer frischen und lebensvollen Schöpfung an sich.

5. Wenn auch die Grundgedanken über die Lehre von den Pflichten in den beiden ersten Büchern als von den Stoikern und namentlich von Panätius entlehnt zu betrachten sind; so finden sich doch auch einige Gedanken, welche Cicero entweder zuerst sorgfältig behandelt oder doch wenigstens gründlicher als sein Vorgänger beleuchtet hat. Wir rechnen hierher folgende Punkte:

6. Zuerst die Erörterung des Wesens der Sittlichkeit und des Nutzens. Er sagt: "In dem Worte Nützlich hat der gewöhnliche Sprachgebrauch einen Fehler gemacht und ist vom rechten Wege abgewichen, indem derselbe allmählich dahin gekommen ist, daß er, die Sittlichkeit vom Nutzen trennend, annahm, es gebe ein Sittlichgutes, das nicht nützlich, und ein Nützliches, das nicht sittlichgut sei: ein Irrtum, der auf das Leben der Menschen den verderblichsten Einfluß äußern mußte." Er fügt hinzu, daß die Begriffe Nutzen und Sittlichkeit ihrem Wesen nach mit einander verschmolzen seien und nur in der Begriffsscheidung von einander getrennt werden konnten. "Hieraus folgt," sagt er, "daß Alles, was sittlichgut ist, gleichfalls nützlich ist. Leute, die hierin eine weniger klare Einsicht haben, bewundern oft verschlagene und listige Menschen und sehen Arglist als Weisheit an. Ein solcher Irrtum muß beseitigt und die allgemeine Meinung zu der Ueberzeugung und Einsicht geleitet werden, daß man nur durch sittlichgute Entschließungen und gerechte Handlungen die Erfüllung seiner Wünsche erreichen kann."

7. Im dritten Buchebehandelt er die von Panätius aufgeworfene, aber nicht gelöste Frage: Wenn das scheinbar Sittlichgute mit dem scheinbar Nützlichen in Streit geräth, wie soll derselbe entschieden werden? Oft bringen es nämlich, sagt er, die Zeitumstände mit sich, daß eine Handlung, die man gemeiniglich für unsittlich hält, als nicht unsittlich befunden wird. Um nun in solchen Fällen ohne allen Fehlgriff zu entscheiden, muß man eine Vorschrift aufstellen, deren Befolgung uns bei der Vergleichung der Dinge vor jeder Abweichung von der Pflicht bewahrt. Es muß nämlich der Grundsatz gelten: der Nutzen des Einzelnen und der der ganzen Menschheit soll ein und dasselbe sein. Der Nutzen Aller ist etwas Allen Gemeinsames. Bei allen Handlungen muß der allgemeine Nutzen berücksichtigt werden, und nur insoweit dürfen unsere Vortheile gefordert werden, wenn zugleich der allgemeine Nutzen gefordert wird. So