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Zufallsbegegnungen mit dem Glauben eindrücklich gestalten
Hochzeiten und Beerdigungen sind das beste Beispiel: Viele Menschen begegnen der Kirche und der Praxis des Glaubens nur noch anlässlich der Feier von Kasualien.
Das ist eine große Chance. Dagmar Knecht zeigt, wie man sie nutzen kann.
Zu jeder der klassischen Kasualien bietet sie eine biblisch-theologische Einführung und persönliche Einschätzungen zu neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Für einige Kasualien schlägt sie ein Grundmuster vor, das individuell gefüllt werden kann; darüber hinaus gibt es Gebete, Voten, Segensprüche und Predigtideen.
Dazu kommen eine Fülle von Anregungen, neue Kasualien wie Segnungsgottesdienst für Schwangere, die Segnung homosexueller Paare, den Eintritt in den Ruhestand oder andere Lebensübergänge deutend und ermutigend zu gestalten.
Eine große Hilfe, wenn es darum geht, Lebensfragen zu klären und Lebensphasen seelsorgerlich zu begleiten.
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Seitenzahl: 309
Veröffentlichungsjahr: 2022
Kasualien als Chance in der Gemeinde
Hochzeiten und Beerdigungen sind das beste Beispiel: Viele Menschen begegnen der Kirche und der Praxis des Glaubens nur noch anlässlich der Feier von Kasualien. Das ist eine große Chance. Dagmar Knecht zeigt, wie man sie nutzen kann.
Zu jeder der klassischen Kasualien bietet sie eine biblisch-theologische Einführung und persönliche Einschätzungen zu neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Für einige Kasualien schlägt sie ein Grundmuster vor, das individuell gefüllt werden kann; darüber hinaus gibt es Gebete, Voten, Segensprüche und Predigtideen.
Dazu kommen eine Fülle von Anregungen, neue Kasualien wie Segnungsgottesdienste für Schwangere, die Segnung homosexueller Paare, den Eintritt in den Ruhestand oder andere Lebensübergänge deutend und ermutigend zu gestalten.
Eine große Hilfe, wenn es darum geht, Menschen an Lebenswenden seelsorgerlich zu begleiten.
Umfassendes Download-Material unter:
www.arbeitsbuch-kasualien.de
Dagmar Knecht, geboren 1965, Studium der Evangelischen Theologie in Neuendettelsau, Erlangen und Heidelberg. Seit 2011 Gemeindepfarrerin in München an der Magdalenenkirche. Schwerpunkte der Arbeit: Gottesdienste, Arbeit mit Kindern und Familien sowie Arbeit im Team mit Pfarrer/innen und Religionspädagog/inn/en. Mitglied im Publikationsrat des Gottesdienstinstituts Nürnberg, Mediatorin und Mitglied bei Soroptimist International, Club München-Schwabing. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Dagmar Knecht
Arbeitsbuch
KASUALIEN
Bausteine für klassische und neue liturgische Anlässe
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Textnachweis
Bibelverse zitiert nach:
Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Copyright © 2022 Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh,
in der Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH,
Neumarkter Str. 28, 81673 München
Umsetzung eBook: Greiner & Reichel, Köln
Umschlagmotive: © Panuwach – iStockphoto.com (Ringe)
© Green Tana – iStockphoto.com (Friedenstaube, Kelch mit Brot)
ISBN 978-3-641-28006-2V001
www.gtvh.de
INHALT
1. KASUALIEN UND VOLKSKIRCHE
2. TAUFE
2.1 Grundlegung
Wen taufen wir?
In welchem Alter taufen wir?
Bekenntnis und Taufe?
2.2 Praktische Fragen
Wer tauft?
Der Ort der Taufe
Das Amt der Pat:in
Der Taufspruch
Die Gestaltung des Gottesdienstes durch Eltern und Taufgemeinde
Musikwünsche der Familie
Programmblätter für den Gottesdienst
Eine multikulturelle Festgemeinde?
Taufvorbereitungs-Abende
2.3 Liturgische Bausteine
Taufspruch-Vorschläge
Taufsprüche zu Zitaten aus der Literatur
Checkliste für Taufgespräch
Liedvorschläge
Ablauf des Taufgottesdienstes
Taufwasser-Betrachtungen
Fürbittengebete
Versprechen/Fragen für kirchliche und allgemeine Pat:innen
Haustaufe
Interkulturelles
2.4 Taufpredigten
3. KONFIRMATION
3.1 Grundlegung
Konfirmation und Taufe
Konfirmation im Rahmen von Kooperationen?
3.2 Praktische Fragen
Konfirmationsspruch und Konfirmationskerze
Kurskonzept
Beginn des Konfirmationskurses
Vor der Konfirmation: Prüfung oder Vorstellungsgottesdienst?
Prüfung zum Konfirmationskurs
Vorstellungsgottesdienst
Beichtgottesdienst mit oder ohne Eltern
Abendmahl im Konfirmationsgottesdienst
Einzelkonfirmation, Hauskonfirmation und andere Formen
3.3 Liturgische Bausteine
Texte für den Eingangsteil im Begrüßungsgottesdienst zum Konfirmationskurs
Gebete
Methoden für den Rückblick im Beichtgottesdienst
Patendank im Konfirmationsgottesdienst
Konfirmationsversprechen
Segnung der Jugendlichen
3.4 Predigten
4. TRAUUNG UND SEGNUNG VON PAAREN
4.1 Grundlegung
4.2 Praktische Fragen
Ort der Feier
Zuständigkeit der Pfarrer:in
Das Traugespräch
Die Braut und ihr Vater − Einzug in den Gottesdienst
Musikwünsche
Traufrage oder Trauversprechen?
Mitwirkung der Hochzeitsgesellschaft
Fotografieren
Abendmahl
4.3 Liturgische Bausteine
Handout und Checkliste für Traugespräch
Liedvorschläge
Ablauf
Trauversprechen
Trausegen
4.4 Predigten
5. BEERDIGUNG
5.1 Grundlegung
5.2 Praktische Fragen
Verschiedene Blickwinkel
Und wenn ich kaum etwas weiß …
Urnenwand und Krypta
Friedwald
Aussegnung
Lokale und Gegebenheiten
Musik
Bestattung von Personen, die nicht Mitglied der Kirchengemeinde waren
Bestattung Konfessionsloser
Trauercafé
5.3 Liturgische Bausteine
Ablauf
Gebete
Rituale zum Abschiednehmen
Voten und Gebete am Grab
Kyrie-Rufe bei einer Selbsttötung
Texte zur Begleitung von Angehörigen bei einem Todesfall
Texte zur Bestattung von kleinen Kindern und Embryonen
5.4 Trauercafé
5.5 Zum Jahrestag eines Todes
6. TAUFERINNERUNG
6.1 Grundlegung
6.2 Praktische Fragen
Wo feiert man die Tauferinnerung?
Rituale zur Tauferinnerung
6.3 Liturgische Bausteine
Am Taufbecken – mit Liedruf
Am Taufbecken – ohne Berührung
Segnungstexte
7. HAUSABENDMAHL
7.1 Grundlegung
7.2 Praktische Fragen
Musik
Hygiene
Beteiligung
7.3 Liturgische Bausteine
Votum zum Beginn
Gebete
Abendmahlsgebete vor den Einsetzungsworten
Dankgebete
8. KRANKENSALBUNG/GEBET FÜR KRANKE
8.1 Grundlegung
8.2 Praktische Fragen
Wer ist dabei?
Abendmahl – Salbung oder Segnung?
Das Öl
Vorbereitung und Spontanität
8.3 Liturgische Bausteine
Lesungen
Gebete
Segen
9. BEICHTE
9.1 Grundlegung
9.2 Praktische Fragen
Einzelbeichte
Gemeinschaftsbeichte
9.3 Liturgische Bausteine
Beichtspiegel mit Liedruf
Beichtspiegel zum Jahresrückblick
Beichtgebete zum Jahresende
10. SEGNUNGSGOTTESDIENSTE ZU PERSÖNLICHEN ANLÄSSEN
10.1 Segnung eines Kindes
10.2 Schwangerschaft
10.3 Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums
10.4 Umzug
10.5 Segnung von Wohnung, Haus und Hausgemeinschaft
10.6 Trennung/Scheidung
10.7 Ehejubiläum
10.8 Eintritt in den Ruhestand
10.9 Gebete und Segen mit Tieren
10.10 Abschied von Haustieren
11. ÖFFENTLICHE/GEMEINSAME GEBETS- UND SEGENSGOTTESDIENSTE
11.1 St. Martin, Laternenumzug
11.2 Silvester/Neujahr
11.3 Jubiläen, Festgottesdienste mit Fahnenabordnungen
11.4 Einweihung von Bildungseinrichtungen oder Sport- und Spielstätten
11.5 Motorradgottesdienst
11.6 Gedenktag eines Attentats
11.7 Interreligiöse Friedensgebete
11.8 Gesamtgesellschaftliche Krisen (Corona)
12. ALLGEMEINE SEGENSTEXTE
1. KASUALIEN UND VOLKSKIRCHE
Volkskirche ist – so schlicht das klingt – eine Kirche für das Volk. Also für alle, für die gesamte Gesellschaft, nicht nur für die ca. 5 % der Mitglieder, die üblicherweise rund um einen Kirchturm regelmäßig anzutreffen sind.
Volkskirche heißt, es gibt Kapazitäten, Ressourcen: Arbeitszeit von Pfarrer:innen und anderen Berufsgruppen, die kirchliche Angebote allen zur Verfügung stellen; auch den Teilen der Bevölkerung, die keine besondere Nähe zu einer christlichen Kirche haben.
Wo wird das sichtbar? Spätestens seit den Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 gehen Kirchen und Gemeinden verstärkt auf digitale Präsenz zu, auf Online-Seelsorge und auf Spiritualität im digitalen Raum, auf Bildungsangebote im Internet erst recht. Gut so.
Ebenso wichtig sind die schon bisher wichtigsten Standbeine der Volkskirche, nämlich Religionsunterricht (wo es ihn gibt) und Kasualien. In beiden Handlungsfeldern werden Menschen unabhängig von ihrer Bindung an eine Ortsgemeinde oder Konfession angesprochen – und seelsorglich, spirituell und verkündigend begleitet.
Dass die Kirche sich im Umbruch befindet, ist an vielen Stellen sichtbar. Wohin dieser Umbruch führen wird, zeigt sich erst im Ansatz – es ist aber schon jetzt deutlich, dass Kirche noch intensiver auf Mitglieder eingehen wird, die nur punktuell Kontakt zu ihr suchen. Dabei kommt den Kasualien eine besondere Rolle zu. Sowohl die klassischen »Amtshandlungen« wie Taufe, Trauung, Beerdigung, aber auch Konfirmation werden stärker als noch vor wenigen Jahren von individuellen und teils überraschenden Wünschen geprägt. Dazu kommen neuere Kasualien wie Gottesdienste zur Einschulung, Segnung für homosexuelle und/oder nicht verheiratete Paare, aber auch der Wunsch nach einer gottesdienstlichen Begleitung in anderen wichtigen Neuanfängen – Schwangerschaft, Adoption eines Kindes, Scheidung, Eintritt in den Ruhestand, Beginn einer Ausbildung, Kircheneintritt, Umzug, Hausbau und anderes mehr.
Gerade bei solchen Anlässen kann es gut gelingen, ein positives und einladendes Bild von Kirche zu vermitteln und Menschen einen »einfachen Zugang zur Liebe Gottes« zu ermöglichen (Leitsatz aus dem Programm »Profil und Konzentration« – PuK – der Bayerischen Landeskirche, https://puk.bayern-evangelisch.de). Anders gesagt, der Auftrag aus dem Ordinationsversprechen von Pfarrer:innen, das Evangelium zu verkündigen, lässt sich für die Mehrzahl der Kirchenmitglieder und erst recht für Nicht-Mitglieder bei den Kasualien besonders gut erfüllen.
Gleichzeitig stellt sich an vielen Stellen die Frage, was in die geltenden Agenden an Sonderwünschen integriert werden kann und was nicht – darf die Braut am Arm ihres Vaters in die Kirche einziehen, oder geht das nach evangelischem Verständnis gar nicht? Welche Musik darf in einem Gottesdienst erklingen? Kann ein aus der Kirche Ausgetretener kirchlich bestattet werden oder eine Konfessionslose Taufpatin werden? Wenn etwas nicht geht – wie können wir das plausibel vermitteln und den Angehörigen trotzdem entgegenkommen?
Dieses Buch will dazu Anregungen geben und helfen, »Lebensfragen zu klären und Lebensphasen seelsorgerlich zu begleiten« (wieder PuK, Bayern, https://puk.bayern-evangelisch.de).
Zu jeder der klassischen Kasualien gibt es hier eine biblisch-theologische Einführung und persönliche Einschätzungen zu den sich neu entwickelnden Gestaltungsmöglichkeiten. Für einige Kasualien ist ein Grundmuster vorgeschlagen, das individuell gefüllt werden kann; darüber hinaus gibt es Gebete, Voten, Segensprüche, auch ganze Predigten oder Predigtteile zu den »ganz normalen«, aber auch zu bisher eher selten Anlässen.
Die Idee hinter diesen Bausteinen ist, die Vorbereitungszeit für einzelne Kasualien zu minimieren und dennoch eine sehr persönliche Feier zu ermöglichen. Das individuelle Erleben wird – oft in Ambivalenzen – ernst genommen, aber nicht bewertet, und es wird immer die Brücke zur Nähe und Begleitung Gottes gesucht.
Es gibt in der kirchlichen Landschaft schon erste Erfahrungen mit Kasualagenturen bzw. »Servicestellen für Taufe, Trauung, Bestattung & mehr« (Bayern). Ich halte das für eine gute Entwicklung, eine große Chance, dass Menschen, die spirituelle Begleitung an Lebensübergängen suchen, diese auch in den Kirchengemeinden vor Ort finden können, ggf. vermittelt durch die Servicestelle an einem wohnortnahen oder gewünschten Veranstaltungsort.
Die Servicestelle – als erste Informations- und Vermittlungsstelle – ist das eine; das andere ist eine gute Begleitung der Paare, Familien oder Einzelpersonen in den jeweiligen Gemeinden. Wie weit können wir den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen dabei entgegenkommen?
Unser Auftrag als Ordinierte ist ja vielfältig. Ich meine, wir können dem am besten entsprechen, wenn wir eine gute Balance finden zwischen dem, was Kirche ausmacht, was unser spezifisches Profil ist und dem, was die Menschen sich heute an geistlicher und spiritueller Begleitung wünschen – innerhalb, am Rande und auch außerhalb der Kirche.
Dabei sind wir zuallererst Gott verpflichtet – und Gott liebt die Menschen, auch die, die nicht in der Kirche sind, oder die, denen kirchliche Wege, Formulare und Zuständigkeiten fremd sind. Genau für diese Menschen sollten wir möglich machen, was immer geht. Dass Menschen überhaupt eigene Wünsche haben und Kasualien individuell gestalten wollen – auch an besonderen Orten – ist m.E. Ausdruck ihrer Gottebenbildlichkeit und ihrer Freiheit und Verantwortung für ihre eigene religiöse Identität.
Wir als Liturg:innen nehmen unsere Verantwortung wahr, vor Gott und in Bezug auf unsere jeweiligen kirchlichen Vorgaben, und suchen die Verbindung zwischen Tradition, Bekenntnis, Geschmacksfragen und Gottes universellem Zuspruch an alle Geschöpfe.
Und dabei müssen wir selbstverständlich auch ökonomisch handeln. Dieses Arbeitsbuch bietet dafür grundlegende Überlegungen zu vielen denkbaren Kasualien, und auch praktische Beispiele, die gern genauso übernommen werden dürfen – oder auch variiert und verändert.
Im gedruckten Buchteil finden Sie dazu vielfältige Gestaltungsvorschläge: einzelne Texte, aber auch ganze Gottesdienstentwürfe und Predigten. Im ➡DOWNLOAD-BEREICH stehen darüber hinaus Listen, Gottesdienst-Vorlagen und Handouts zur Verfügung, die die Vorbereitung einer Kasualie erleichtern können. Den ➡DOWNLOAD-BEREICH finden Sie unter: www.arbeitsbuch-kasualien.de
2. TAUFE
2.1 Grundlegung
Wer glaubt und getauft wird, wird selig werden.
Mk 16,16
Im Neuen Testament ist die Taufe verbunden mit den Themen Buße, Umkehr und Vergebung. Hier stehen erwachsene Menschen vor Augen, die ihrem Leben durch die Taufe eine entscheidende Wende geben: sie wenden sich ab von dem, woran sie bisher geglaubt, worauf sie sich bisher verlassen haben und wenden sich dem Gott Israels zu. Für Jüdinnen und Juden ist das eine Rückbesinnung auf den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs, den Gott, der aus der Sklaverei in Ägypten herausgeführt hat. Für Heidinnen und Heiden ist es eine völlig neue Orientierung zu einem Gott, der nicht nur die ganze Welt erschaffen hat, sondern auch jeder einzelnen Person einen persönlichen Friedensschluss und ewiges Leben anbietet. Wer sich zu Jesus Christus als dem Sohn Gottes bekennt, gehört durch die Taufe fest zu ihm. Am jüngsten Tag – so die Vorstellung des Johannes-Evangeliums und der paulinischen und deuteropaulinischen Briefe – wird Christus für diejenigen eintreten, die sich zu ihm bekennen und wird für sie Gnade und Vergebung aller Sünden bewirken, wenn sie ihre Schuld bereuen und um Vergebung bitten. Damit steht den Christinnen und Christen das »Tor zum Himmel« offen. Die Angst vor Vergeltung und Höllenqualen oder vor einem ewigen Tod ist für sie gegenstandslos. »Jesus is your ticket to heaven« wird Jahrhunderte später in Gospels gedichtet werden.
In den synoptischen Evangelien werden Schriftstellen oft dahingehend interpretiert, dass Christinnen und Christen durch falsches Verhalten die Erlösung »verpassen« (Mt 25,31-44). Das berühmte Gemälde Michelangelos in der Sixtinischen Kapelle vom »Weltgericht« illustriert das sehr anschaulich. Wer sich unbarmherzig verhält, wird auch keine Barmherzigkeit vor Gott finden – und umgekehrt: wer im Leben barmherzig ist, findet Gnade vor Gottes Augen.
Diese beiden Pole ziehen sich auch durch die weitere Dogmengeschichte. Während die einen darauf bestehen, dass nur ein guter und gerechter Lebenswandel »in den Himmel« führt, betonen die anderen, dass durch den Glauben und die Taufe die Fürsprache Christi im Jüngsten Gericht sichergestellt ist und damit die Versöhnung mit Gott hergestellt und das ewige Leben in Gottes Reich erwirkt ist.
Auch innerhalb der christlichen Kirchen werden diese beiden Pole unterschiedlich gewichtet. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), in der orthodoxe, katholische und protestantische Kirchen zusammengeschlossen sind, wird die Taufe gegenseitig anerkannt. Wer in der einen Kirche getauft ist, gilt auch in der anderen Kirche als getauft. Unterschiede gibt es darin, was das für die Glaubenspraxis bedeutet. Die einen (Konfessionen oder auch Strömungen innerhalb einer Konfession) betonen z.B. das Bekenntnis als Voraussetzung zur Taufe. In diesem Sinn wird ggf. eine Tauferinnerung mit einem Bekenntnisakt verbunden oder auch noch einmal getauft; in anderen steht der Impuls zu nach biblischem Maßstab »richtigem« Verhalten im Vordergrund.
Die Aufnahme des obengenannten Satzes aus dem Markusevangelium als fester Bestandteil der Agende zum Sonntagsgottesdienst macht deutlich, wie sich evangelische-lutherische Kirche hier positioniert: Kein Mensch kann aus sich heraus die Gnade Gottes durch gute Werke verdienen; wer aber an Christus glaubt und getauft ist, wird – mit Michelangelos Bildersprache – auf der rechten Seite (von Christus aus) stehen, in den Himmel auffahren und ewig im Frieden leben.
Die Taufe ist nicht nur ein Initiationsritus und Familienfest, sondern ein Sakrament mit weitreichenden Folgen.
Damit stellt sich die Frage: Können wir einem Menschen die Taufe verweigern?
Wen taufen wir?
Wer getauft ist, gehört zu Christus. Warum aber zu einer bestimmten Konfession?
Nach allem, was im Neuen Testament zu lesen ist, ist eine glaubende Existenz nicht ohne die Gemeinschaft mit andern Gläubigen denkbar.
In unserer Gesellschaft sind kirchliche Gemeinschaften in der Regel in verbindlichen Strukturen organisiert. Die meisten kirchlichen Angebote stehen selbstverständlich allen Menschen offen – trotzdem gibt es eine Festlegung, wer Mitglied ist und wer nicht. Durch diese Festlegung werden die finanziellen Lasten gerecht verteilt und es wird eine Gemeinschaft benannt, die zu Jesus Christus gehört.
In diesen Gemeinschaften gibt es zu verschiedenen Punkten sehr unterschiedliche Auffassungen. Und so kommt es, dass sich ein Mensch mit der Taufe für eine dieser Gemeinschaften entscheiden muss. Eine Taufe im »luftleeren Raum«, also ohne Anbindung an eine konkrete Kirche oder Gemeinde, scheint mir vom Wesen des christlichen Glaubens her nicht möglich.
Die Taufe begründet zwar die Mitgliedschaft in einer konkreten, konfessionellen Kirche, wird aber von allen andern christlichen Kirche anerkannt – sofern sie mit Wasser und im Namen des dreieinigen Gottes vollzogen wurde. Ein Wechsel der Konfession ist jederzeit möglich und alle Kirchen wissen sich ohnehin in Jesus Christus miteinander verbunden.
Spannend ist in dem Zusammenhang die Frage, inwiefern ein Mensch sich als »Christ« sehen kann, wenn er getauft, aber aus seiner Kirche ausgetreten ist. Die Taufe jedenfalls ist durch einen Kirchenaustritt nicht aufgehoben; eine wesentliche Komponente christlicher Existenz – die Gemeinschaft mit anderen Christ:innen – fehlt aber vermutlich. Ich plädiere dafür, in solchen Situationen der jeweiligen Person selbst die Deutungshoheit über ihre Art des Glaubens zu überlassen.
Für die Taufe heißt das: Wer getauft werden will – oder wer möchte, dass ihr/sein Kind getauft wird, den schicke ich nicht weg. Es wird sich bestimmt eine Lösung finden, wie das möglich sein wird. Die Konfession der Eltern und Pat:innen spielt dann eine Rolle, muss aber das ausschlaggebend sein?
In welchem Alter taufen wir?
Schon seit vielen Jahren verschwimmt das »richtige« Alter für die Taufe.
Welche Kriterien können gelten?
a) Wir taufen so früh wie möglich nach der Geburt
Dafür spricht, dass die Taufe ein Angebot, ein Zuspruch Gottes ist, den kein Mensch je verdienen könnte. Und was nicht verdient werden kann, ist auch nicht an irgend eine Leistung des Täuflings oder seiner Familie gebunden. Je früher ein neugeborener Mensch getauft wird, desto deutlicher wird, dass Gott der eigentliche Akteur in der Taufe ist und nicht der Mensch.
b) Wir taufen, wenn das Kind es aktiv erleben kann/Wir taufen, wenn das Kind sich die Erinnerung bewahren kann
Die Taufe ist das wichtigste Fest, das wir individuell als kirchliche/religiöse Feier erleben können. Es ist schön, wenn man sich daran erinnern kann.
Andrerseits ist es sehr, sehr unterschiedlich, an welche Ereignisse aus ihrer Kindheit sich junge Menschen tatsächlich erinnern.
Und an die Stelle der echten, eignen Erinnerung treten sehr oft Erinnerungen an Fotos oder Erzählungen aus der eigenen Kindheit.
Eine frühe Taufe kann also durchaus eine Wirkung in der Erinnerung der Getauften entfalten, auch dann, wenn sie sich gar nicht an das Ereignis selber erinnern können.
c) Wir taufen, wenn die/der Getaufte eine bewusste, tragfähige Entscheidung treffen kann
Das klingt zwar einleuchtend, wirft aber auch eine Reihe von Fragen auf: Wann ist dieser Zeitpunkt? Wann sind Jugendliche reif für solche Entscheidungen? Sind wir Menschen das je? Und sind wir es irgendwann noch nicht?
Wie sieht diese Entscheidungsfähigkeit für Menschen mit geistigen Behinderungen aus? Oder für Entwicklungsverzögerte? Oder für unsichere Menschen, die vielleicht in frühen Jahren stark beeinträchtigt wurden in ihrer Identität, ihrem Urvertrauen und ihren kognitiven und emotionalen Fähigkeiten?
Es ist schwierig festzulegen, wann eine Entscheidung tragfähig und verantwortungsvoll ist. Ein bewusster Wunsch ist sicher ein guter Indikator, aber nicht das einzige Kriterium.
Aus meiner Sicht ist die Taufe für jedes Alter geeignet. Wir können dabei problemlos den Wünschen derer entsprechen, die danach fragen.
Die Taufe ist ein Angebot von Gott. Gott bietet ein Bündnis, eine Art Vertrag an. Wer bei der Taufe schon erwachsen ist, oder religionsmündig, also mindestens 14 oder 16 Jahre – je nach Landeskirche und Bundesland – kann darüber selbst entscheiden. Und muss das auch. Wer jünger ist, ist an die Entscheidung der Eltern/Erziehungsberechtigten gebunden. Sie treffen mit der Taufe eine Entscheidung, die für das Kind ein Leben lang gilt. Die Taufe kann durch nichts und niemanden aufgehoben werden. Wer getauft ist, gehört zu Christus; Christus steht an seiner Seite, egal wie der Mensch sich später positionieren wird.
Kann daraus ein Schaden entstehen? Wer an den Gott der christlichen Bibel glaubt, kann in der Taufe nur eine Chance sehen, ein »Ticket to Heaven«. Wer nicht daran glaubt, kann nicht weniger als nichts darin sehen. Sollte es tatsächlich keinen Gott geben und unsere Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben komplett ins Nichts laufen, dann ist es egal, ob wir getauft sind oder nicht.
Wenn es aber doch einen Gott gibt, der uns liebt, die uns ruft – dann haben wir mit der Taufe alle Türen geöffnet. Warum sollten wir also einem neugeborenen Menschen diesen Weg nicht offen halten?
Wenn ein Mensch schon als kleines Kind getauft wird, sollte er aber die Gelegenheit bekommen, dafür ein Bewusstsein zu entwickeln. Ich empfehle Eltern und Pat:innen, den Jahrestag der Taufe mit dem Kind zu feiern. Wenn die Patin zum Tauftag ein Geschenk schickt oder zu Besuch kommt, dann hat das eine viel größere Wirkung als am Geburtstag, wo ja oft viele andere mitfeiern. Wenn die Taufkerze jedes Jahr am Tauftag brennt, wird das Kind ganz von allein danach fragen, was das bedeutet, wird Fotos sehen wollen usw.
Eine religiöse Erziehung, mindestens ein Ermöglichung der religiösen Begleitung eines Kindes sollte der Taufe also folgen. Einklagen und verlangen lässt sich das nicht, aber der oder die Pfarrer:in kann das im Gespräch durchaus anregen und die Gemeinde, in die hinein getauft wird, sollte das unterstützen – mit Tauferinnerungsgottesdiensten zum Beispiel oder mit Karten zum Tauftag, vielleicht mit Tipps zur Tauftagsfeier zu Hause.
Bekenntnis und Taufe?
In der Urkirche und in den systematisch-theologischen Erwägungen ist das eigene Bekenntnis zum Glauben an den dreieinigen Gott konstitutive Voraussetzung für die Taufe. Das war praktikabel, solange nur Erwachsene oder jedenfalls als mündig anerkannte Personen um die Taufe gebeten haben. Das dürfte für die Zeit, in der Paulus oder auch Petrus agiert haben, zutreffen. Schon sehr bald aber wurden auch Kinder getauft, Neugeborene und Unmündige, die kein eigenes Bekenntnis ablegen konnten. Für sie wurde das Patenamt geschaffen, eine Art »Mentorat«, um die Kinder in den Glauben hineinzuführen und dazu, selber diesen Glauben zu bekennen.
Wir taufen ein Kind oder auch einen Erwachsenen in der Hoffnung, dass die Getaufte in diesen Glauben hineinwächst. Das schließt nicht aus, dass wir alle unsere kritischen Fragen haben, wenn wir nie alles verstehen und erklären können, auch, wenn uns manches Angst macht, wofür der Gekreuzigte ja auch steht.
Aber es kommt darauf an, wem, welcher Idee, welcher Kraft ein Täufling oder seine Eltern und Pat:innen sich verbunden und verpflichtet fühlen.
2.2 Praktische Fragen
Wer tauft?
Dies Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten – und hat in der jüngsten Vergangenheit noch an Bedeutung zugenommen …
Der angenommene Normalfall ist: Der oder die Pfarrer:in am Wohnort der Familie tauft.
Das erste Problem für die Familie ist nun, herauszufinden, wer dafür eigentlich zuständig ist. Über Internetportale und über die z.T. schon eingerichteten Servicestellen kann hier ein Kontakt leicht hergestellt werden.
Es ist aber auch eine Taufe an einem Ort und/oder durch eine:n andere:n Pfarrer:in möglich.
Zum guten Stil gehört es, den oder die Pfarrer:in am Wohnsitzort dabei einzubeziehen bzw. um Zustimmung (Dimissioriale) zu bitten. Ebenso kann ein:e ortsfremde:r Pfarrer:in am gewünschten Ort die Taufe durchführen, wenn der oder die dort zuständige Pfarrer:in dem zustimmt (Zession).
Formal liegt die Zuständigkeit immer beim Pfarramt am Wohnsitz des Täuflings. Wenn die Taufe von jemand anders und/oder an einem andern Ort vollzogen werden soll, ist das in der Regel kein Problem, sollte aber abgesprochen sein.
Seit dem Corona-Jahr 2020 stellt sich noch eine andere Frage: Wer gießt dem Kind bei der Taufe tatsächlich das Wasser über den Kopf?
Bis 2019 war völlig klar: Der oder die Pfarrer:in spricht die Worte zur Taufe und tauft. Nun durfte 2020 keine Berührung bei der Taufe erfolgen. So hat es sich ergeben, dass der oder die Pfarrer:in die Worte spricht und jemand aus der Familie – Mutter, Vater oder Pat:in – dabei das Wasser über den Kopf des Täuflings schöpft. Was als Notlösung entstanden ist, hat sich bald als sehr feierliche und emotional intensive Form etabliert. Daher wäre es auch in Zukunft wünschenswert, die Möglichkeit, auf diese Weise die Taufe zu praktizieren, beizubehalten.
Eine andere, sehr schöne Form ist es, wenn Geschwisterkinder bei der Taufe einbezogen werden. Sie können z.B. das Taufwasser aus einem Krug in die Hand der Täufer:in gießen, die dann das Kind mit Wasser und im Heiligen Geist tauft – dabei spricht er oder sie selber die Taufworte, oder ein:e Pfarrer:in spricht sie, während getauft wird.
Der Ort der Taufe
Immer häufiger wird auch bei Taufen der Wunsch nach einem besonderen Ort geäußert. Das kann eine Schlosskapelle mit besonders schönem Ambiente sein, oder im Grünen, an einem See oder Bach. Ausgelöst durch die Corona-Krise sind auch Haustaufen – im Wohnzimmer oder im Garten – wieder stärker in den Blick gekommen. Die »Leitlinien kirchlichen Lebens« sehen Haustaufen nur in begründeten Ausnahmefällen vor. Nun mag eine Pandemie mit Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverboten durchaus als Begründung genügen, Ausnahmefälle waren die Taufen außerhalb der Kirchen in den Jahren 2020 und 2021 aber eher nicht. Hinter diese neue Normalität wird man wohl nicht zurück können.
Ein wichtiger Punkt ist die Öffentlichkeit von Gottesdiensten. Wird ein Kind an einem See in einem öffentlichen Gottesdienst getauft, dann findet das zwar – meist – nicht an einem liturgisch geprägten Ort statt, immerhin aber in einem Gottesdienst mit Gemeindegliedern über die Taufgesellschaft hinaus.
Tauffeste mit der Taufe von mehrere Täuflingen in einem gemeinsamen Gottesdienst mit anschließendem Fest verbinden beide Anliegen: die Taufe findet an einem besonderen Ort statt und ist gleichzeitig ein öffentlicher Gottesdienst. Darüber hinaus bietet sie Menschen mit geringem Budget oder sehr kleiner Familie eine unkomplizierte Möglichkeit, ihre Taufe »groß« zu feiern. Vielen Menschen ist das sehr willkommen und erleichtert ihnen die Entscheidung für die Taufe ihres Kindes.
Andere wollen gerade die sehr persönliche Feier im Kreis der eigenen Familie. Ehrlichweise muss man zugeben, dass die Taufgottesdienste in unseren Kirchen auch vor Corona praktisch ohne anwesende Öffentlichkeit bzw. Gemeinde stattfanden. Oft waren der oder die Mesner:in und ein Elternteil neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer die einzigen Mitglieder der Ortsgemeinde. Auch Kirchenvorstandsmitglieder sind in der Regel sehr überrascht, wenn sie um die Teilnahme bei Taufgottesdiensten gebeten werden.
Meines Erachtens sollten wir deshalb den Anspruch, das Gottesdienste öffentlich sind, zwar nicht aufgeben – aber doch modifizieren. Gottesdienste sind grundsätzlich für alle offen und sollten das auch unbedingt bleiben. Aber nicht in jedem Gottesdienst muss »Öffentlichkeit« zwingend vertreten sein. Wenn also familiäre Gottesdienste zur Taufe in einer Kirche stattfinden können, dann können sie das auch in der Wohnung, bzw. dem Garten der Tauffamilie. Der Bezug der Taufe zur Öffentlichkeit der Kirchengemeinde muss dann anders hergestellt werden.
Der Hinweis an die Familie, dass der Gottesdienst öffentlich ist – also jeder kommen könnte – auch wenn er in einem Privathaus stattfindet, mag hilfreich sein für das Bewusstsein der Feiernden, wird aber faktisch nichts ändern. Und im Zweifelsfall, wenn tatsächlich jemand kommt, den die Tauffamilie nicht im Haus haben will, kann man ihr das Hausrecht ja nicht streitig machen.
Wichtiger finde ich es, das Ereignis der Taufe an sich in der Gemeinde gut bekannt zu machen. Vielerorts gibt es ja sichtbare Zeichen am Taufbecken oder auf Plakatwänden der Kirche, wer getauft wurde. Die Veröffentlichung im Gemeindebrief findet oft noch statt; auf den Internetseiten von Gemeinden stehen Datenschutz und Arbeitsaufwand bei der Aktualisierung dagegen. Vielleicht lassen sich aber auch da noch neue Möglichkeiten finden, auf die Taufen hinzuweisen.
Und: mir scheint es wichtig, Ehrenamtliche aus der Gemeinde stärker mit den Tauffamilien in Kontakt zu bringen, als das meistens geschieht. Es könnten z.B. die Leiterinnen von Eltern-Kind-Gruppen oder Familien-Gottesdienst-Teams sowie Mitglieder des Kirchenvorstands in den Taufgottesdienst einbezogen werden – kurzes Grußwort, Geschenk und/oder Urkunde der Gemeinde überreichen wären dafür sinnvolle Aufgaben.
Wenn solche Möglichkeiten genutzt werden, wäre aus meiner Sicht eine Haustaufe durchaus ein schöner Regelfall und müsste nicht als Ausnahme gelten.
Das Amt der Pat:in
In der heutigen Praxis wird es immer schwieriger, passende Pat:innen zu finden. Vielerorts ist schon davon die Rede, das Patenamt abzuschaffen – jedenfalls mit der Aufgabenzuschreibung, die bisher gilt. Aus meiner Sicht ist das eine sinnvolle Überlegung. Die religiöse Erziehung übernehmen doch kaum jemals die Pat:innen, sondern immer in erster Linie Eltern oder Großeltern.
Das Bekenntnis zum dreieinigen Gott kann nicht stellvertretend gegeben werden. Wer könnte sich ernsthaft dafür verbürgen, dass sein/ihr Kind oder Patenkind diesen Glauben übernehmen wird? Das würde ja genau den Kern der Sache, das persönliche, individuelle Bekenntnis, konterkarieren.
Möglich ist aber, zu versprechen, einem Kind oder Patenkind Glauben und Vertrauen in Gott nahezubringen. Mit dem Kind zu beten, biblische Geschichten zu erzählen oder vorzulesen, als Gesprächspartner:in bei Glaubens- und Sinnfragen da zu sein – das können Eltern und Pat:innen durchaus versprechen. Und sie können für ihr Kind/Patenkind beten, Verantwortung für das neue Leben übernehmen – vor Gott, vor sich selbst und gegenüber dem »ewigen Kreislauf des Lebens …«, also gegenüber dem Schöpfungswillen Gottes. Eben das sollten Eltern und Paten tun – je auf ihre Weise.
a) Kirchliches Patenamt
Der/die Pat:in vertritt gegenüber dem Täufling die kirchliche Gemeinde, folglich wird dieses Amt seitens der Kirche nur einem Kirchenmitglied übertragen.
Kirchliche Pat:in kann also nur sein, wer einer christlichen Kirche im Verbund der ACK angehört. Die Aufgabe der Pat:in ist es, den Täufling zu unterstützen, dass sie/er sich in der Kirche, in die sie/er getauft wird, zuhause fühlt. Dazu gehört selbstverständlich eine gute Beziehung zum Kind und ein Bewusstsein für den eigenen Frömmigkeitsstil. Die Pat:in soll für ihr Patenkind beten und ihm/ihr für Gespräche über den Glauben zur Verfügung stehen.
b) Allgemeines lebenspraktisches Patenamt
Kann es darüber hinaus noch andere Pat:innen geben?
Warum eigentlich nicht?
Ich erlebe immer wieder, dass Eltern ihrem Kind einen Paten, eine Mentorin, oder wie auch immer wir das nennen wollen, an die Seite geben wollen, die für das Kind da ist, es begleitet und ihm/ihr beisteht – was auch immer solchen Beistand in Zukunft erfordern wird. Dabei geht es keineswegs nur um religiöse Themen; andrerseits – ist die Frage nach einer Begleitung über das hinaus, was wir erwarten und planen können, wirklich areligiös?
Oft erlebe ich Eltern mit dem Bedürfnis, ihren Kindern eine weitere Begleitperson an die Seite zu stellen. Das ist gut, denn es eröffnet dem neuen Lebewesen mehr Perspektiven und mehr Möglichkeiten. Daher plädiere ich dafür, diese Begleitung positiv zu bewerten und sie in den Taufgottesdienst einzubeziehen – auch dann, wenn sie keine spezifisch christliche Konnotation hat.
Ein:e allgemeine:r Lebenspat:in kann ihr oder sein Amt durchaus auch im kirchlichen Taufgottesdienst aufnehmen. Sie oder er ist kein:e kirchliche Pat:in; wird nicht in die Kirchenbücher eingetragen und bekommt keine kirchliche Urkunde. Aber sie oder er kann im Gottesdienst zur Taufe ein eigenes Versprechen geben. Dieses Versprechen gibt die Person gegenüber den Eltern ab – gleichwohl kann der oder die Pfarrer:in dafür den formellen Rahmen schaffen, in dem sie oder er entsprechende Fragen stellvertretend für die Eltern stellt.
Beispiele für ein solches Versprechen zu einer allgemeinen Lebenspatenschaft im Auftrag der Eltern finden sich unter 2.3 Liturgische Bausteine.
Im Gottesdienst muss m.E. der Unterschied zwischen kirchlichen und allgemeinen Pat:innen nicht sichtbar werden. Alle können am Taufbecken stehen, alle werden gefragt und antworten, alle können gesegnet werden – so sie das möchten.
Absolut unverzichtbar ist, dass den Eltern sowie den Pat:innen der Unterschied zwischen einem kirchlichen Amt und Auftrag und der Beauftragung durch die Eltern klar ist. Das muss natürlich vor der Taufe besprochen werden. Im Anschluss an die Taufe gratuliere ich allen – Eltern, Pat:innen und ggf. Täufling und Geschwisterkindern – zur Taufe und überreiche dabei den Eltern oder dem Täufling und den kirchlichen Pat:innen ihre Urkunde.
Der Taufspruch
Wer getauft wird, bekommt dabei einen Satz aus der Bibel zugesprochen, manchmal auch mehrere. Wer sucht den aus?
Ich meine, es soll ein Satz sein, der wie eine Überschrift über dem Leben des Täuflings stehen kann. Er sollte zu dem Menschen passen, der getauft wird, sollte aber auch anklingen lassen, was Gott diesem Menschen schenkt, anbietet oder aufträgt.
Aus meiner Sicht sollte am besten ein:e kirchliche:r Pat:in diesen Spruch aussuchen. Sie kann sich ja mit den Eltern beraten, deren Einschätzung über das, was schon an Persönlichkeit des Täuflings erkennbar ist, und auch deren Wünsche für sein Leben aufnehmen.
Das ist mein Ideal – faktisch sind es aber meistens die Eltern selbst, die den Taufspruch aussuchen. Auch dagegen ist ja nichts einzuwenden.
Bisweilen kommt es auch vor, dass sich die Eltern dazu nicht imstande sehen – oder dass durch äußere Umstände, z.B. Sprachbarrieren, die Vorbereitungsgespräche zur Taufe eine solche Absprache nicht ermöglichen. In diesem Fall suche ich als Pfarrerin gern einen Taufspruch aus.
Denen, die einen Taufspruch auswählen, lasse ich freie Hand. Einzige Voraussetzung ist: Der Spruch muss in der Bibel stehen. Als Hilfestellung für Taufsprüche habe ich Listen mit beliebten Sprüchen bereit (siehe unten) und verweise auf entsprechende Internetseiten, z.B. die Taufinformationen der eigenen Landeskirche und www.taufspruch.de und das Evangelische Gesangbuch (für Bayern und Thüringen), Nummer 812.
Gerade im Internet werden Taufsprüche oft in mir völlig unbekannten Formulierungen gefunden. Die Übersetzungen sind manchmal sehr frei. Ich bestehe aber nicht auf bestimmten Vorgaben für die Bibelübersetzung. Ich meine, die biblischen Sätze wurden damals in der Alltagsprache der Menschen gesagt und aufgeschrieben – wir dürfen sie also ruhig auch heute in unsere Umgangssprache übertragen. Tatsächlich können dieselben Aussagen sehr unterschiedlich wirken, je nachdem, mit welchem Wortschatz und welchen Konnotationen sie wiedergegeben werden. Diese Bandbreite der Interpretation sollten wir biblischen Worten lassen, meine ich. Daher akzeptiere ich auch sehr freie – ggf. eigene – Übersetzungen, wenn Sie nach meinem Kenntnisstand die biblische Aussage treffen.
Manchmal gibt es den Wunsch, ein Zitat aus der Literatur zum Taufspruch zu machen. Das akzeptiere ich nicht. Ich suche dann nach einem biblischen Zitat, das die Intention des Literaturzitats aufnimmt und schlage das als Taufspruch vor. Gern biete ich auch an, mir zu sagen, was Eltern oder Pat:in besonders wichtig ist und dazu einen passenden Bibelspruch zu finden. Das ursprünglich gewünschte Literaturzitat nehme ich dann in der Predigt auf, es kann gern zusätzlich zum Taufspruch verlesen werden oder ein Leitmotiv für die Fürbitten bilden.
Die Gestaltung des Gottesdienstes durch Eltern und Taufgemeinde
Eltern, Pat:innen und Taufgemeinde dürfen den Taufgottesdienst so intensiv mitgestalten, wie sie selber das möchten. So, wie ich das kenne, wollen Familien, die ihr erstes Kind taufen, gern viel selber übernehmen, z.B. das Gebet am Anfang, eine Rede der Pat:in an das Taufkind, Lesungen, Fürbitten … Wenn das dritte Kind einer Familie getauft wird, sind die Eltern oft dankbar für alles, was sie nicht selber machen müssen. Beides ist legitim – unabhängig von der Kinderzahl. Ich biete den Eltern immer an, das Gebet am Anfang selber zu sprechen und mache dazu einen Textvorschlag (könnte gern auch ein anderes Gebet sein). Ich rate aber dringend davon ab, dass beide Eltern den Texte gemeinsam sprechen. Besser ist es, ein Elternteil spricht einen Text, der andere kümmert sich um das Kind bzw. Geschwisterkinder. Dabei können sich die Eltern selbstverständlich abwechseln.
Patinnen und Paten freuen sich oft über die Möglichkeit, etwas für den Gottesdienst beizutragen. Hier kann ich besonders empfehlen:
Einen Brief an das Patenkind schreiben, mit Bezug zum Taufspruch und zu den Gefühlen, den Hoffnungen und Wünschen für das Patenkind. Dieser Brief kann gern – in Teilen – im Gottesdienst vorgelesen werdenEine Geschichte oder ein Lied zum Taufspruch vortragenDie Fürbitten zur Taufe zu visualisieren: Kleine Kärtchen schreiben, die dann zu einem großen Bild zusammen gefügt werden (Baum – Äpfel; Himmel – Engel; Blumenkranz – Blüten; Regenbogen – Tropfen …)Die Taufkerze passend zum Taufspruch gestalten: mit Taufdatum und einem passenden Symbol/Bild.Sehr beliebt ist es, Familienmitglieder bei den Fürbitten einzubeziehen. Dabei empfehle ich, Gebetsanliegen an verschiedene Familienmitglieder zu verteilen und jeder formuliert dazu eine eigene Fürbitte. Diese Gebete müssen nicht »druckreif« sein – sie sind einfach Sätze, die wir Gott sagen! Wichtig ist nur, dass Gebete sich an Gott richten, nicht an die Menschen, die zuhören. Gott legt nicht Wert auf perfekte Formulierungen, nur darauf, dass wir aus dem Herzen reden …
Mögliche Gebetsthemen, die verteilt werden, könnten sein:
Der TäuflingDie Familie des TäuflingsDie Pat:innenVerstorbene FamilienmitgliederDie Gemeinde des TäuflingsDie Ökumene der KirchenKinder allgemein, auch in traurigen Umständen, Hunger und KriegDie Bewahrung der SchöpfungFriede in aller WeltWenn es ein Geschwisterkind des Täuflings gibt, das sich beteiligen möchte, könnte das gereimte Fürbittengebet unten eine gute Möglichkeit sein.
Musikwünsche der Familie
Soweit ich weiß, gibt es – anders als in der katholischen Kirche – für uns keine Vorgaben, welche Musik in einem Gottesdienst gespielt werden darf und welche nicht. Bei Taufen höre ich jetzt immer öfter die Frage: Können wir Musik vom Handy einspielen?
Ob das sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das wichtigste ist, dass die Lautstärke und die Klangqualität stimmen. Wenn das Handy gut verstärkt wird, kann das durchaus eine gute Option sein. Ich habe schon sehr dichte Momente in einem Gottesdienst erlebt, wenn genau das Musikstück gespielt wird, dass die Eltern sich gewünscht haben.
Ich rate aber davon ab, das als einzige Musik im Gottesdienst zu haben. Zwei Gemeindelieder empfehle ich immer – auch wenn nur eine Handvoll Menschen laut singen wird. Das sollten dann sehr bekannte Lieder sein, damit die Hemmschwelle zum Singen möglichst niedrig ist. Also z.B. »Danke für diesen guten Morgen«, »Großer Gott, wir loben dich« oder »Von guten Mächten wunderbar geborgen«. Wenn zwei oder mehr Familien zur Taufe zusammenkommen oder Menschen dabei sind, die zu singen gewohnt sind, dürfen es natürlich mehr Lieder sein, dann auch etwas weniger bekannte. Wenn eine Taufgesellschaft sehr klein ist, geht es auch mal ganz ohne Gesang. Auf jeden Fall aber habe ich immer eine:n Organist:in dabei, die oder der »live« spielt, meist nicht nur an der Orgel, sondern auch am Klavier. Gelegentlich bringt die Tauffamilie auch eigene Musiker:innen, eine Band oder einen Chor mit – das ist mir immer sehr willkommen.
Bei der Auswahl der Lieder ist mein persönlicher Geschmack kein Kriterium. Sicher, ich habe die kirchlichen Klassiker schon wesentlich öfter gehört, als mir lieb ist, und sicher trifft nicht jedes Musikstück, dass sich die Eltern wünschen, meinen Geschmack. Trotzdem habe ich bisher jeden Wunsch akzeptiert, den Menschen mitgebracht haben. Und ich habe noch in jedem gewünschten Lied etwas gefunden, worauf ich in der Predigt oder in einer Überleitung (zum Versprechen, zur Taufe, zum Segen) Bezug nehmen konnte. Die Leute haben Gründe, warum sie sich genau dies oder jenes wünschen, die versuche ich zu erkennen und aufzunehmen. Nicht zuletzt das macht einen Gottesdienst persönlich und individuell – auch wenn ich letztlich in jeder Taufe dasselbe sage …
Allerdings: Wenn eine Familie ein Gemeindelied aussucht, dass nicht einmal ich kenne, dann rate ich davon ab, das mit der Taufgesellschaft zu singen. Es kann sehr beklemmend werden, wenn alle warten, dass jemand singt und keiner sich traut. So ein Stück lasse ich dann lieber von einer professionellen Sängerin vortragen oder vom Handy aus einspielen.
Programmblätter für den Gottesdienst
Liedblätter oder Programmhefte zum Taufgottesdienst erfüllen mehrere sehr wichtige Funktionen:
Sie bieten allen, die zum Gottesdienst kommen, Orientierung über den Ablauf – was kommt als nächstes? Welche Lieder werden wir singen? Wie lange wird es noch dauern? Das alles trägt dazu bei, dass sich die Taufgemeinde im Gottesdienst nicht fremd fühlt, sondern alle Teile gut mitvollziehen – oder beobachten kann.
Wichtig ist dabei, alle Texte, die die Gemeinde mitsprechen oder -singen soll, abzudrucken, also auch das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser. In der Regel kann nicht vorausgesetzt werden, dass alle, die zu einer Taufe kommen, diese Texte auswendig können. Und es ist ein Zeichen guter Gastfreundschaft, diese Texte zur Verfügung zu stellen. Sehr wahrscheinlich werden auch Gäste zur Taufe kommen, die sich selber nicht als Christ:innen sehen und die mit christlichen Traditionen wenig vertraut sind. Sie können über das Lied- oder Programmblatt mitverfolgen, was gesprochen und gesungen wird.
