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Dieses Werk begleitet angehende Kommunikationspädagogen MMK durch alle Phasen der Prüfungsvorbereitung - schriftlich, mündlich und praktisch. Es erklärt die rechtlichen Grundlagen, die Theorie und Methodik der Menschenwürdigen Kommunikation sowie deren didaktische Umsetzung in der pädagogischen Praxis. Der Lehrgang orientiert sich am gesetzlichen Leitbild des § 1 SGB VIII, das seit 2022 die Förderung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fordert. Die "Menschenwürdig Motivierende Kommunikation" versteht Sprache als Ausdruck von Haltung, Würde und Entwicklungsförderung - nicht als Werkzeug der Bewertung. Hartmut Kay Hirsch verbindet rechtliche Systematik mit praktischer Ethik und zeigt, wie pädagogische Fachkräfte die Sprache der Würde im Berufsalltag anwenden und weitervermitteln können. Ein unverzichtbares Kompendium für Studierende, Lehrkräfte, Prüferinnen und Prüfer der Kommunikationspädagogik MMK und alle, die Bildung als Menschenrecht verstehen.
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Seitenzahl: 27
Veröffentlichungsjahr: 2026
1.0. VORWORT DES HERAUSGEBERS
1.2. VORWORT DES AUTORS
2.0. PRÜFUNGSINHALTE
2.1. RECHTLICHER TEIL DER KLAUSUR
2.2. THEORETISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.3. PRAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.4. DIDAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.5. MÜNDLICHER SOWIE PRAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
3.0. LÖSUNGSVORSCHLÄGE
4.0. LITERATURHINWEISE FÜR IHR STUDIUM
Das KommTheo-Institut für entwicklungsfördernde Kommunikation mit jungen Menschen bietet unter anderem den Lehrgang „Kommunikationspädagoge MMK® – Menschenwürdig Motivierende Kommunikation“ an. Auf Wunsch können Teilnehmende eine persönliche Teilnahmebestätigung als Nachweis ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.
Zusätzlich zur Teilnahmebestätigung kann durch eine bestandene schriftliche, mündliche und praktische Prüfung die Berechtigung erworben werden, die geschützte Wortmarke „Kommunikationspädagoge MMK® – Menschenwürdig Motivierende Kommunikation“ zu führen. Nach Auffassung des Markeninhabers sollte der Kommunikationspädagoge MMK® mindestens eine pädagogische Fachausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Diese Qualifikation ist nachzuweisen.
Ein Nachweis einer anschließenden Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich, da der Kommunikationspädagoge MMK® eine Zusatzqualifikation darstellt, die bereits vor der eigentlichen pädagogischen Berufsausübung erworben werden kann. Bildungspolitisches Ziel des Herausgebers ist es, die Kommunikationspädagogik MMK© und insbesondere ihre Methode „Entwicklungsfördernde Kommunikation“ im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB VIII als Pflichtfach in pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen zu verankern. Die Gründe hierfür werden beim Studium der Theorie der Menschenwürdigen Kommunikation deutlich.
Kommunikationspädagogen MMK® verfügen über erweiterte Kenntnisse der Theorie der Menschenwürdigen Kommunikation. In der Regel bildet ein Kommunikationspädagoge MMK® andere pädagogische Fachkräfte im Bereich der Kommunikation mit jungen Menschen weiter. Diese pädagogischen Fachkräfte sollen in der Lage sein, mit Kindern und Jugendlichen entwicklungsfördernd, kind- und jugendgerecht zu sprechen.
Darüber hinaus kann ein Kommunikationspädagoge MMK® auch als Kommunikationsbeauftragter in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, als Erziehungsberater für Eltern sowie für pädagogische Fach- und Lehrkräfte auf dem Gebiet der entwicklungsfördernden Kommunikation tätig sein und die Interessen junger Menschen – soweit rechtlich geregelt – vertreten.
Ziel des kind- und jugendgerechten Sprechens ist es, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu motivieren und zu fördern. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII und besteht für alle jungen Menschen von 0 bis 26 Jahren.
Damit gilt die selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit als gesetzesübergreifendes Leitbild für Schule, Kindergarten, Sozial-, Familien- und Strafrecht. Die Kommunikationspädagogik MMK© verfügt seit 2022 über einen gesetzlichen Rahmen im pädagogischen Handlungsfeld von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
Das KommTheo-Institut Stuttgart als kommunikationstheoretisches Institut gestaltet seine Schulungen und Unterlagen konsequent nach Wortbedeutung und -merkmalen. Dies bedeutet, dass eine Berufsbezeichnung nur erworben und eine Tätigkeit nur ausgeübt werden kann. Dabei spielt das biologische Geschlecht der Person keine Rolle. Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen sind Sachbegriffe, die vom Menschen geschaffen wurden, um berufliches Tun und Unterlassen zu beschreiben. Eine Sachbezeichnung besitzt kein biologisches Geschlecht.
So kann beispielsweise Max Mustermann unsere Hebamme und Frau Dr. Musterfrau unser Arzt sein. Ob Herr Mustermann als „Hebammerich“ oder Frau Dr. Musterfrau als „Ärztin“ bezeichnet werden möchte, ist nach der Theorie der Menschenwürdigen Kommunikation vorher mit dem Betroffenen zu klären – nicht aufgrund äußerlicher Annahmen über sein Geschlecht.
