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Inhalt Grundlagenwissen aus dem Bereich des Rechnungswesens hat auch für "Nichtkaufleute" eine große Bedeutung. Dieses Buch bietet einen Überblick über das gesamte betriebliche Rechnungswesen: Es stellt Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling prägnant dar und macht die Zusammenhänge zwischen diesen Teilen deutlich. Zahlreiche Abbildungen, Beispiele und die übersichtliche Struktur erleichtern das Verständnis. Neuauflage Der Bestseller zum Rechnungswesen ist inhaltlich auf dem aktuellsten Stand. Zusätzliche Abbildungen machen das Buch noch verständlicher. Zielgruppe Studierende der Betriebswirtschaft, Teilnehmer an betriebswirtschaftlichen Kursen und Weiterbildungsveranstaltungen, Vorbereitung der beruflichen Praxis (z. B. Juristen in der Wirtschaft), Unternehmensgründer.
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Seitenzahl: 323
Grundlagenwissen aus dem Bereich des Rechnungswesens besitzt auch für »Nichtkaufleute« eine große Bedeutung. Dieses Buch bietet einen Überblick über das gesamte betriebliche Rechnungswesen. Neben Buchführung und Bilanzierung werden die Bereiche Kostenrechnung und Controlling prägnant dargestellt und die bestehenden Wechselbezüge verdeutlicht. Zahlreiche Abbildungen, Beispiele und die übersichtliche Strukturierung erleichtern das Verständnis.
Alle, die sich im Rahmen von Aus- und Weiterbildungs-veranstaltungen (Studium, Schulungen), aber auch in ihrer beruflichen Tätigkeit in der Begriffs- und Gedankenwelt des Rechnungswesens zurechtfinden möchten (oder müssen), erhalten mit diesem Buch eine Hilfestellung. Das umfangreiche Register lässt das Buch zudem zu einem Nachschlagewerk und Handbuch für Studium und Praxis werden.
Dr. Volker Schultz ist Leiter des Finanz- und Rechnungswesens der Technischen Universität Darmstadt. Als Dozent unterrichtet er an verschiedenen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.
Beck-Wirtschaftsberater
Basiswissen
Buchführung, Bilanzierung,Kostenrechnung, Controlling
Von Dr. Schultz Volker
8., überarbeitete Auflage
dtv
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Kapitel Einleitung
2. Kapitel Buchführung
3. Kapitel Jahresabschluss und Bilanzierung
4. Kapitel Kostenrechnung
5. Kapitel Controlling
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
Inhaltsübersicht
Vorwort
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Kapitel Einleitung
1.1 Aufgaben und Bestandteile des betrieblichen Rechnungswesens
1.2 Einordnung des betrieblichen Rechnungswesens in die Betriebswirtschaftslehre
1.3 Grundlegende Begriffe
2. Kapitel Buchführung
2.1 Grundlagen
2.1.1 Aufgaben der Buchführung
2.1.2 Buchführungssysteme
2.1.3 Rechtsgrundlagen
2.1.4 Organisation der Buchführung
2.2 Grundelemente der doppelten Buchführung
2.2.1 Inventur und Inventar
2.2.2 Bilanz
2.2.3 Buchungstypen
2.2.4 Konten
2.2.5 Buchungssatz
2.2.6 Kontenrahmen und Kontenplan
2.3 Laufender Geschäftsverkehr
2.3.1 Warenverkehr
2.3.1.1 Warenkonto
X2.3.1.2 Bezugsaufwand
2.3.1.3 Preisnachlässe
2.3.1.4 Retouren
2.3.2 Löhne und Gehälter
2.3.3 Wechselgeschäfte
2.3.4 Steuern
2.3.5 Außerordentliche und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle
2.4 Abschlussvorbereitungen
2.4.1 Lagerbestandsveränderungen
2.4.2 Abschreibungen
2.4.2.1 Abschreibungen auf Anlagen
2.4.2.2 Abschreibungen auf Forderungen
2.4.3 Rechnungsabgrenzung
2.4.4 Rückstellungen
2.4.5 Rücklagen
2.4.6 Latente Steuern
3. Kapitel Jahresabschluss und Bilanzierung
3.1 Aufgaben und Bestandteile des Jahresabschlusses
3.2 Hauptabschlussübersicht
3.3 Auswirkung der Unternehmensrechtsform auf den Jahresabschluss
3.3.1 Einzelunternehmen
3.3.2 Personengesellschaften
3.3.3 Kapitalgesellschaften
3.4 Grundzüge der Bilanzierung nach HGB
3.4.1 Gliederung der Bilanz
3.4.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
3.4.3 Anhang und Lagebericht
3.4.4 Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
3.4.5 Arten von Bilanzen
3.4.6 Bilanzierung im Jahresabschluss
XI3.4.6.1 Bilanzierungsgrundsätze
3.4.6.2 Aktivierung und Passivierung
3.4.6.3 Bilanzansatzvorschriften
3.5 Konzernabschluss
3.6 Internationale Rechnungslegung
3.6.1 International Financial Reporting Standards (IFRS)
3.6.1.1 Historische Entwicklung und Organisation
3.6.1.2 Aufbau der IFRS
3.6.1.3 Auswirkungen einer Umstellung auf IFRS
3.6.1.4 Anwendung der IFRS in Deutschland
3.6.2 US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
3.7 Bilanzpolitik und Bilanzanalyse
4. Kapitel Kostenrechnung
4.1 Grundlagen
4.1.1 Aufgaben der Kostenrechnung
4.1.2 Kostenrechnungssysteme
4.1.3 Teilgebiete der Kostenrechnung
4.2 Kostenartenrechnung
4.2.1 Systematik der Kostenarten
4.2.2 Prinzipien der Kostenverteilung
4.2.3 Erfassung wichtiger Kostenarten
4.2.3.1 Material- und Energiekosten
4.2.3.2 Personalkosten
4.2.3.3 Dienstleistungskosten
4.2.3.4 Kalkulatorische Kosten
4.2.3.5 Öffentliche Abgaben
4.3 Kostenstellenrechnung
4.3.1 Kostenstellen
4.3.2 Aufbau und Funktion des Betriebsabrechnungsbogens
4.3.3 Primärkostenumlage
XII4.3.4 Sekundärkostenumlage (Innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
4.3.4.1 Blockumlageverfahren
4.3.4.2 Treppenverfahren
4.3.4.3 Gutschrift-Lastschrift-Verfahren
4.3.4.4 Mathematisches Verfahren
4.3.4.5 Vergleich der Verfahren
4.3.5 Gemeinkostenaufträge
4.3.5.1 Kostenartenverfahren
4.3.5.2 Kostenstellenausgleichsverfahren
4.3.5.3 Simultane Verrechnung
4.3.6 Ermittlung von Zuschlagssätzen
4.4 Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung)
4.4.1 Zuschlagskalkulation
4.4.1.1 Summarische Zuschlagskalkulation
4.4.1.2 Differenzierende Zuschlagskalkulation
4.4.1.3 Maschinenstundensatzkalkulation
4.4.2 Divisionskalkulation
4.4.2.1 Einstufige Divisionskalkulation
4.4.2.2 Zweistufige Divisionskalkulation
4.4.2.3 Mehrstufige Divisionskalkulation
4.4.2.4 Äquivalenzziffernrechnung
4.4.3 Kalkulation von Kuppelprozessen
4.4.3.1 Restwertmethode
4.4.3.2 Einfache Marktwertmethode
4.4.3.3 Verbesserte Marktwertmethode
4.4.4 Prozesskostenrechnung
4.4.5 Zielkostenrechnung (Target Costing)
4.4.6 Verkaufspreisfestsetzung
4.5 Kurzfristige Erfolgsrechnung (Kostenträgerzeitrechnung)
4.5.1 Gesamtkostenverfahren
4.5.2 Umsatzkostenverfahren
4.6 Plankostenrechnung
4.6.1 Kostenplanung
4.6.2 Starre Plankostenrechnung
XIII4.6.3 Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis
4.6.4 Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung)
4.6.5 Kostenkontrolle
4.6.6 Break-Even-Analyse
4.7 Deckungsbeitragsrechnung
4.7.1 Einstufige Deckungsbeitragsrechnung
4.7.2 Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
4.7.3 Preisuntergrenzenbestimmung und Produktionsplanung mit Deckungsbeiträgen
4.7.4 Deckungsbeitragsrechnung auf der Basis vonrelativen Einzelkosten
5. Kapitel Controlling
5.1 Abgrenzung des Controlling-Begriffs
5.2 Aufgabenbereiche
5.3 Überblick über das Instrumentarium desControllings
5.3.1 Instrumente zur Prognose künftiger Entwicklungen
5.3.1.1 Gap-Analyse
5.3.1.2 Szenariotechnik
5.3.1.3 Früherkennungssysteme und Risikomanagement
5.3.2 Instrumente zur Beurteilung der Position eines Unternehmens
5.3.2.1 Umfeldanalyse
5.3.2.2 Strategische Erfolgsfaktoren
5.3.2.3 Stärken-Schwächen-Analyse
5.3.2.4 SWOT-Analyse
5.3.2.5 Benchmarking
5.3.3 Instrumente zur Beurteilung von unternehmensinternen Sachverhalten
5.3.3.1 Rückgriff auf die Kostenrechnung
5.3.3.2 Produktlebenszykluskonzept
5.3.3.3 Erfahrungskurvenkonzept
5.3.3.4 Portfolio-Analyse
XIV5.3.3.5 ABC-Analyse
5.3.3.6 Investitionsrechnung
5.3.3.7 Nutzwertanalyse
5.3.3.8 Profitcenter-Konzept
5.3.4 Budgetierung
5.3.4.1 Hierarchische Budgetierung
5.3.4.2 Budgetierung im Gegenstromverfahren
5.3.4.3 Zero-Base-Budgeting
5.3.4.4 Gemeinkostenwertanalyse
5.3.4.5 Better Budgeting und Beyond Budgeting
5.3.5 Informationsversorgung
5.3.5.1 Informationsbedarfsanalyse
5.3.5.2 Kostenrechnung als Informationsinstrument
5.3.5.3 Leistungs- oder Erlösrechnung
5.3.5.4 Kennzahlen und Kennzahlensysteme
5.3.5.5 Balanced Scorecard
5.3.5.6 Berichtswesen
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
Grundlagenwissen aus dem Bereich des Rechnungswesens ist auch für „Nichtkaufleute“ von zunehmender Bedeutung. Dies belegen die konstant hohen Verkaufszahlen dieses Buches, die nun schon die sechste Auflage erforderlich machen.
Auch in dieser Auflage wurde die bewährte Konzeption beibehalten, so dass die im Vorwort zur ersten Auflage (vgl. S.VII) genannten Zielsetzungen uneingeschränkt fortbestehen. Das Buch führt prägnant und leicht verständlich in die verschiedenen Teilbereiche des Rechnungswesens ein. Das umfangreiche Register lässt das Buch zu einem Nachschlagewerk und Handbuch für Studium und Praxis werden, mit dem sich auftauchende Fachbegriffe oder Fragestellungen rasch klären lassen.
Für die Neuauflage wurde der gesamte Text kritisch durchgesehen und dabei alle relevanten gesetzlichen Änderungen, insbesondere auch die Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) aus dem Jahre 2015 eingearbeitet, so dass das Buch auf aktuellem Stand ist.
Für Hinweise und Anregungen zu diesem Buch bin ich dankbar; speziell dafür steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung. Allen, die mir auf diesem Wege Bemerkungen zur fünften Auflage zukommen ließen, möchte ich herzlich danken.
Abschließend sei auf die beiden anderen Bände meiner in der Reihe „Beck-Wirtschaftsberater im dtv“ erschienen „Basiswissen-Trilogie“ hingewiesen, die eine sinnvolle Ergänzung dieses Buchs darstellen: Das „Basiswissen Betriebswirtschaft“ gibt einen Überblick über die gesamte Betriebswirtschaft, während das „Basiswissen Controlling“ eine praxisorientierte Einführung in das Instrumentarium des Controllings liefert.
Darmstadt, im April 2017
Dr. Volker Schultz
Steigende Kosten, abnehmende Gewinne und knappe Finanzmittel führen dazu, dass betriebswirtschaftliche Fragestellungen in zunehmendem Maße für Unternehmen eine existenzielle Bedeutung erlangen. Dies äußert sich dadurch, dass in den meisten Industrieunternehmen, aber auch in öffentlichen Verwaltungen
von den Mitarbeitern
„Kostenbewusstsein“
und „wirtschaftliches Denken“ verlangt,
in Sitzungen mit Fachbegriffen aus dem Bereich des Rechnungswesens operiert und
auf allen Hierarchieebenen „betriebswirtschaftlich“ argumentiert wird. Auch Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen setzen häufig die Kenntnis von wirtschaftswissenschaftlichen Grundbegriffen voraus.
Das vorliegende Buch bietet eine Hilfestellung, sich in der Begriffs- und Gedankenwelt des Rechnungswesens und des Controllings zurechtzufinden. Es soll
dem Leser einen
Überblick
über das betriebliche Rechnungswesen geben,
„Nicht-Kaufleuten“
eine
rasche Einarbeitung
in die Materie ermöglichen sowie
als
vorlesungs- oder lehrgangsbegleitende
Lektüre
für Lernende (Studenten, Seminarteilnehmer u.a.) geeignet sein.
Es werden die einzelnen Verfahren, deren Einsatzmöglichkeiten, aber auch deren Grenzen aufgezeigt. Das umfangreiche Register am Ende des Buches erleichtert das Nachschlagen, so dass sich in Beruf oder Studium auftauchende Fachbegriffe oder Fragestellungen rasch klären lassen.
Mit diesem Buch soll all denen geholfen werden, die sich in kurzer Zeit in das Rechnungswesen einarbeiten müssen, aber die voluminöse Lehrbuchliteratur zu diesem Thema scheuen.
Darmstadt, im September 1998
Dr. Volker Schultz
Abb. 1–1
Bestandteile des Rechnungswesens und Verknüpfung mit dem Controlling
3
Abb. 1–2
Bereiche der Betriebswirtschaft
5
Abb. 1–3
Abgrenzung von Aufwand und Kosten
7
Abb. 2–1
Beispiel für ein Inventar
18
Abb. 2–2
Grundaufbau einer Bilanz nach § 247 HGB
20
Abb. 2–3
Beispiel für eine Bilanz
21
Abb. 2–4
Arten von Konten
24
Abb. 2–5
Grundsätzlicher Aufbau und Abschluss der Konten
25
Abb. 2–6
Kontenklassen des Industriekontenrahmens
30
Abb. 2–7
Aufbau von Wareneinkaufs- und Warenverkaufs- konto
34
Abb. 2–8
Beispiel zum Abschluss von Wareneinkaufs- und Warenverkaufskonto nach der Bruttomethode
35
Abb. 2–9
Arten von Preisnachlässen
37
Abb. 2–10
Aufteilung der Personalzusatzkosten im produzie- renden Gewerbe
41
Abb. 2–11
Wechselarten
46
Abb. 2–12
Entwicklung der Mehrwertsteuersätze
51
Abb. 2–13
Berechnung der Umsatzsteuer bei mehreren Handelsstufen
52
Abb. 2–14
Verlauf des Buchwertes bei zeitabhängigen Abschreibungsverfahren
60
Abb. 2–15
Abschreibungswahlrechte für abnutzbare Wirt- schaftsgüter des Anlagevermögens
64
Abb. 2–16
Arten der Rechnungsabgrenzung aufgrund des Verhältnisses von Zahlungszeitpunkt und Erfolgs- wirksamkeit
69
Abb. 3–1
Schema für eine Hauptabschlussübersicht
80
Abb. 3–2
Beispiel für eine Hauptabschlussübersicht
83
Abb. 3–3
Wichtige Rechtsformen
85
Abb. 3–4
Gewinnverteilungsübersicht
89
Abb. 3–5
Größenklassen bei Kapitalgesellschaften
96
XVIAbb. 3–6
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung
100
Abb. 3–7
Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
102
Abb. 3–8
Grundprinzip der Kapitalflussrechnung
104
Abb. 3–9
Bilanzarten
106
Abb. 3–10
Gültige IAS-Rechnungslegungsstandards
122
Abb. 3–11
IFRS-Rechnungslegungsstandards
123
Abb. 3–12
Stufenweise Anwendung von IFRS-Regelungen
124
Abb. 4–1
Stufen der Kostenrechnung
139
Abb. 4–2
Verschiedene Kostenperspektiven, dargestellt als „Kostenwürfel“
141
Abb. 4–3
Kostenverhalten in Abhängigkeit von der Ausbrin- gungsmenge
142
Abb. 4–4
Kostenstruktur bei produzierenden mittelstän- dischen Unternehmen
145
Abb. 4–5
Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals
149
Abb. 4–6
Bestimmung von kalkulatorischen Wagniskosten
151
Abb. 4–7
Betriebsabrechnungsbogen
156
Abb. 4–8
Leistungsverflechtung und grundlegende Zahlen zum Beispiel zur Sekundärkostenumlage
159
Abb. 4–9
Beispiel zum Blockumlageverfahren
161
Abb. 4–10
Beispiel zum Treppenverfahren
162
Abb. 4–11
Beispiel zum Gutschrift-Lastschrift-Verfahren
163
Abb. 4–12
Beispiel zum mathematischen Verfahren
165
Abb. 4–13
Beispiel zum Kostenstellenausgleichsverfahren
168
Abb. 4–14
Kalkulationsschema der Zuschlagskalkulation
172
Abb. 4–15
Beispiel zur verbesserten Marktwertmethode
187
Abb. 4–16
Ermittlung des Verkaufspreises
193
Abb. 4–17
Betriebsergebniskonto nach dem Gesamtkosten- verfahren
197
Abb. 4–18
Beispiel zur kurzfristigen Erfolgsrechnung
197
Abb. 4–19
Betriebsergebniskonto nach dem Umsatzkosten- verfahren
199
Abb. 4–20
Ermittlung einer Kostenfunktion
205
Abb. 4–21
Kostenplan
207
Abb. 4–22
Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis in Diagrammdarstellung
209
XVIIAbb. 4–23
Grenzplankostenrechnung in Diagramm- darstellung
213
Abb. 4–24
Mengen- und Preisabweichung
217
Abb. 4–25
Break-Even-Analyse
219
Abb. 4–26
Einstufige Deckungsbeitragsrechnung
222
Abb. 4–27
Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung: Ermittlung des Betriebsergebnisses
225
Abb. 4–28
Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung: Prozen- tuale Fixkostenaufteilung
226
Abb. 5–1
Prinzip der Gap-Analyse
239
Abb. 5–2
Szenario-Trichter
240
Abb. 5–3
Teilprozesse eines Risiko-Management-Systems
245
Abb. 5–4
Impact Matrix
248
Abb. 5–5
Stärken-Schwächen-Profil
251
Abb. 5–6
SWOT-Matrix
252
Abb. 5–7
Lebenszykluskurve für ein Produkt
257
Abb. 5–8
Erfahrungskurven
258
Abb. 5–9
Marktwachstum-Marktanteil-Portfolio
261
Abb. 5–10
ABC-Analyse
263
Abb. 5–11
DuPont-Kennzahlensystem
280
Abb. 5–12
ROCE-Kennzahlensystem
281
Abb. 5–13
Grundmodell der Balanced Scorecard
283
Abb.
Abbildung
AG
Aktiengesellschaft
AG
Arbeitgeber
AktG
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
Aufl.
Auflage
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
bzw.
beziehungsweise
DATEV
Datenverarbeitungsorganisation des steuer- beratenden Berufs in Deutschland e.G.
DB
Gesamtdeckungsbeitrag
db
Stückdeckungsbeitrag
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
€
Euro (europäische Währungseinheit)
e
Engpassbelastung
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
e.G.
Eingetragene Genossenschaft
EG
Europäische Gemeinschaft (heute: EU)
engl.
englisch
EStG
Einkommensteuergesetz
etc.
Et cetera (und so weiter)
e.V.
Eingetragener Verein
EU
Europäische Union
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (heute: EU)
f.
folgende Seite
ff.
folgende Seiten
FiFo
First in, First out (Verfahren)
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
XXGKR
Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie
GKV
Gesamtkostenverfahren
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
GmbH-Gesetz
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
H
Haben
h
Stunde
HGB
Handelsgesetzbuch
HiFo
Highest in, First out (Verfahren)
HK
Herstellkosten
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IFRIC
International Finance Reporting Interpretations Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
IKR
Industriekontenrahmen
InsO
Insolvenzordnung
IOSCO
International Organisation of Securities Commissions (Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden)
K
Gesamtkosten
k
Stückkosten
K(x)
Kostenfunktion
Kap.
Kapitel
KFIX
Fixkosten
kg
Kilogramm
KG
Kommanditgesellschaft
KIST
Istkosten zu Planpreisen (d.h. Preissteigerungen sind herausgerechnet)
KIST*
Istkosten zu Istpreisen (tatsächliche Kosten)
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
KPLAN
Plankosten
XXIKSOLL
Sollkosten (geplante Kosten bei Ist-Beschäftigung)
KVER
Verrechnete Plankosten
KVAR
Variable Gesamtkosten
kVAR
Variable Stückkosten
kW
Kilowatt
kWh
Kilowattstunde
lat.
lateinisch
LiFo
Last in, First out (Verfahren)
LoFo
Lowest in, First out (Verfahren)
lt.
laut
Ltd.
Private Limited Company (britische Unternehmensrechtsform)
m2
Quadratmeter
m3
Kubikmeter
ME
Mengeneinheit
mi
Istmenge
Mio.
Millionen
mP
Planmenge
MwSt
Mehrwertsteuer
OHG
Offene Handelsgesellschaft
p
Preis
pi
Istpreis
PIMS
Profit Impact of Market Strategies (Studie)
PKS
Prozesskostensatz
pp
Planpreis
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
ROCE
Return on Capital Employed
ROI
Return on Investment (Gesamtkapitalrendite)
S
Soll
S.
Seite
sdb
Spezifischer Deckungsbeitrag
XXIISE
Societas Europaea (Europäische Gesellschaft, Europa-AG)
SEC
Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsicht)
SGB V
Sozialgesetzbuch, fünftes Buch
sog.
so genannt
SUP
Societas Unius Personae (Europäische Einper- sonengesellschaft)
t
Tonne
u.a.
und anderes
UG
Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
UKV
Umsatzkostenverfahren
USA
Vereinigte Staaten von Amerika
US-GAAP
US-Generally Accepted Accounting Principles
USt-IdNr.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
UStG
Umsatzsteuergesetz
vgl.
vergleiche
x
Beschäftigung, Ausbringungsmenge
xIST
Istbeschäftigung, tatsächliche Ausbringungsmenge
xPLAN
Planbeschäftigung, geplante Ausbringungs- menge
z.B.
zum Beispiel
ZBB
Zero Base Budgeting
€
Euro (europäische Währungseinheit)
Σ
Summe
Formelzeichen, die sich nur auf eine bestimmte Gleichung beziehen, sind nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden. Sie werden unmittelbar bei der jeweiligen Gleichung erläutert.
Das betriebliche Rechnungswesen bildet den Kern des Informationssystems eines Unternehmens. Alle Vorgänge in einem Unternehmen, die zahlenmäßig darstellbar sind, werden durch das Rechnungswesen erfasst, verarbeitet und an die zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Unternehmens weitergeleitet. Damit dokumentiert das Rechnungswesen zum einen die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, zum anderen werden Grundlagen für Entscheidungen zur Verfügung gestellt.
Es lassen sich folgende Aufgaben des Rechnungswesens unterscheiden:
Informationsgewinnung Das Rechnungswesen hat alle Geld- und Leistungsströme, die innerhalb eines Unternehmens, aber auch durch Geschäftsbeziehungen mit der Unternehmensumwelt auftreten, zu erfassen und zu dokumentieren.
Informationsverarbeitung Die gewonnenen Informationen sind auszuwerten und so aufzubereiten, dass sie zur Planung, Steuerung und Kontrolle im Unternehmen eingesetzt werden können. Die Art und der Umfang der Aufbereitung ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen, aber auch aus den Informationswünschen der Empfänger (z.B. der Unternehmensleitung).
2
Informationsweiterleitung Die aufbereiteten Informationen werden anschließend an unternehmensexterne und unternehmensinterne Adressaten weitergeleitet.
Aus den beiden Adressatenkreisen ergibt sich eine Aufteilung des Rechnungswesens in die beiden Bestandteile externes und internes Rechnungswesen.
Das externe Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zu dokumentieren und Rechenschaft gegenüber Anteilseignern (Aktionäre, Gesellschafter), Arbeitnehmern, Geschäftspartnern, dem Staat (Steuerbehörden) oder der interessierten Öffentlichkeit abzulegen. Zum externen Rechnungswesen zählen die Buchführung und der aus der Buchführung abgeleitete Jahresabschluss. Durch eine gesetzliche Reglementierung des externen Rechnungswesens soll die Vergleichbarkeit der ermittelten Zahlen sichergestellt, und willkürliche Festlegungen sollen verhindert werden.
Die Informationen, die aus dem externen Rechnungswesen gewonnen werden können, sind für die Unternehmensleitung oder Entscheidungsträger in Fachabteilungen im Regelfall nicht ausreichend. Zur Erfüllung von Planungs-, Kontroll-, Steuerungs- und Entscheidungsaufgaben werden zusätzliches Datenmaterial und detaillierte Analysen benötigt. Je größer und komplexer ein Unternehmen ist, desto höher sind die Anforderungen an diese Informationen. Die Informationsbereitstellung übernimmt das interneRechnungswesen, das ohne gesetzliche Vorgaben durch das Unternehmen frei ausgestaltet werden kann. Im Regelfall greifen die Unternehmen beim Aufbau eines internen Rechnungswesens jedoch auf bewährte Verfahren und Methoden zurück, die von der Betriebswirtschaftslehre ständig fortentwickelt und erweitert werden.
Den Hauptbestandteil des internen Rechnungswesens bildet die Kostenrechnung, die teilweise auch als „Kosten- und Leistungsrechnung“ oder als „Kosten- und Erlösrechnung“ bezeichnet wird. In dem vorliegenden Buch wird konsequent der Begriff „Kostenrechnung“ angewandt, da die meisten Verfahren aus diesem Bereich 3ausschließlich Kosten betrachten und eigenständige Verfahren zur Leistungsrechnung weitgehend fehlen (vgl. dazu Kap.5.3.5.3).
Die Kostenrechnung ermöglicht eine Kontrolle des Unternehmenserfolgs, die Zurechnung von Kosten auf bestimmte Unternehmensbereiche und unterstützt die Preisfestlegung. Durch Planungsrechnungen, statistische Auswertungen (beispielsweise Produktions-, Verkaufs- und Personalstatistiken) und verdichtete Kennzahlen lässt sich der Informationsgehalt der Kostenrechnung erweitern.
Abb. 1–1: Bestandteile des Rechnungswesens und Verknüpfung mit dem Controlling
Der Einfluss, den das Rechnungswesen durch die von ihm bereitgestellten Informationen auf die Entscheidungsfindung und die Unternehmenspolitik gewonnen hat, ist in den letzten Jahrzehnten ständig gewachsen. Daher muss durch ein übergeordnetes Führungsunterstützungssystem sichergestellt werden, dass Planung, Kontrolle und Informationsversorgung zum Wohle des Unternehmens 4aufeinander abgestimmt sind. Diese Koordinationsfunktion wird durch das Controlling wahrgenommen.
Der Controllingbegriff ist vielgestaltig und wird in Praxis und Wissenschaft nicht einheitlich verwendet (vgl. Kap.5.1). Allgemein anerkannt ist die Aussage, dass das Controlling unternehmerische Entscheidungen durch eine zielgerichtete Beschaffung der benötigten Informationen unterstützt. Wie Abb. 1–1 verdeutlicht, stammen die meisten der durch das Controlling verarbeiteten Informationen aus dem Rechnungswesen. Die enge Verknüpfung von Rechnungswesen und Controlling wird auch dadurch deutlich, dass in vielen Unternehmen die heutigen Controllingabteilungen aus dem zentralen Rechnungswesen hervorgegangen sind.
Im Rahmen dieses Buches werden die einzelnen Bestandteile des Rechnungswesens näher erläutert. Nach der Buchführung (Kap.2) und dem Jahresabschluss (Kap.3) wird ausführlich auf die Kostenrechnung (Kap.4) eingegangen. Mit dem Controlling und den von ihm genutzten Instrumenten beschäftigt sich das 5.Kapitel.
Die Betriebswirtschaftslehre lässt sich nach verschiedenen Kriterien gliedern. Eine gängige und zugleich übersichtliche Gliederung unterteilt die Betriebswirtschaftslehre nach den einzelnen betrieblichen Funktionen, die in einem Unternehmen wahrgenommen werden.
Abb. 1–2 zeigt schematisch die wichtigsten Funktionen eines Unternehmens und die das Unternehmen mit seiner Umwelt verbindenden Güter-, Finanz- und Informationsströme.
Auf den Beschaffungsmärkten sind Güter (Rohstoffe, Zukaufteile, Maschinen) und Dienstleistungen durch die Materialwirtschaft, Kapital durch die Finanzwirtschaft sowie Arbeitskräfte durch die Personalwirtschaft zu beschaffen. Diese Ressourcen werden durch den Produktionsprozess zusammengeführt, zu Produkten (oder Dienstleistungen) geformt und anschließend auf den Absatzmärkten angeboten. Im Rahmen der Absatzwirtschaft erfolgt der Vertrieb und das Marketing.
5
Abb. 1–2: Bereiche der Betriebswirtschaft
Die Steuerung des Unternehmens, die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen und die Ausrichtung des gesamten Unternehmens auf gemeinsame Ziele ist Aufgabe der (Unternehmens-)Führung. Um die anliegenden Planungs-, Organisations- und Steuerungsaufgaben erfüllen zu können, wird die Führung durch die Informationswirtschaft unterstützt, die in Abb. 1–2 durch den dunkelblau unterlegten Bereich dargestellt ist. Die Informationswirtschaft verbindet alle übrigen betrieblichen Funktionsbereiche und sorgt für den erforderlichen Informationsaustausch.
Die wesentlichen Bestandteile der Informationswirtschaft eines Unternehmens sind das Rechnungswesen und das Controlling (vgl. Kap.1.1). Durch das Rechnungswesen werden sämtliche Güter-, Finanz- und Informationsströme aufgezeichnet und überwacht. Das Controlling hat die Aufgabe, die durch das Rechnungswesen bereitgestellten Daten und zusätzliche Informationen entscheidungsgerecht für die Unternehmensführung aufzubereiten. Darüber hinaus hat das Controlling den Auftrag, das bestehende Informationssystem 6des Unternehmens ständig an künftige Anforderungen (z.B. durch die Einführung neuer Instrumente) anzupassen.
Durch die Betriebswirtschaftslehre werden einige Begriffe, die in der Umgangssprache nicht eindeutig zur Anwendung kommen, exakt definiert. Für das Rechnungswesen haben Abgrenzungen, die im Zusammenhang mit Zahlungs- und Leistungsströmen stehen, eine grundlegende Bedeutung. Es sind dies die Begriffspaare Einzahlung/Auszahlung, Einnahme/Ausgabe, Ertrag/Aufwand und Erlös/Kosten. Jedes dieser Begriffspaare lässt sich einer der folgenden vier Rechnungsebenen zuordnen:
Zahlungsmittelebene
(Einzahlung und Auszahlung) Die Zahlungsmittelebene bildet den Zahlungsverkehr eines Unternehmens ab. Unter Zahlungsmitteln versteht man den Bestand an
Bargeld
(Münzen, Banknoten) und an
Buchgeld
(Guthaben auf Konten bei Kreditinstituten). Ein Zufluss von Zahlungsmitteln wird als
Einzahlung
, ein Abfluss als
Auszahlung
bezeichnet.
Geldvermögensebene
(Einnahme und Ausgabe) Bei der Betrachtung des Geldvermögens werden zusätzlich zum Zahlungsverkehr auch Kreditgeschäfte berücksichtigt (Debitoren- und Kreditorenbuchführung). Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand (Bar- und Buchgeld) sowie dem Bestand von
Forderungen
(ausstehende Zahlungen von Kunden) und
Verbindlichkeiten
(„Schulden“, z.B. in Form eines Bankkredits) zusammen. Fließt Geldvermögen zu, ist dies eine
Einnahme
; ein Abfluss wird als
Ausgabe
bezeichnet. Durch eine Ausgabe vermindert sich die Liquidität eines Unternehmens, während Einnahmen die Liquidität steigern.
Reinvermögensebene
(Ertrag und Aufwand) Das Reinvermögen besteht aus
Geldvermögen
und
Sachvermögen
. Ein Geschäftsvorfall, der zu einer Zunahme des Reinvermögens führt (also einen Wertzuwachs bewirkt), wird als
Ertrag
7
bezeichnet. Einen das Reinvermögen vermindernden Vorgang („wertmäßigen Verbrauch“) nennt man
Aufwand
. Im Rahmen der Buchführung (
vgl.
Kap.2) werden Erträge und Aufwendungen periodenbezogen gegenübergestellt, um daraus Gewinn oder Verlust sowie den Jahresabschluss ableiten zu können.
Betriebsebene
(Erlös und Kosten) Auf der Betriebsebene werden die dem Unternehmenszweck dienende Gütererstellung und der Güterverbrauch eines Unternehmens betrachtet. Die entsprechenden Begriffe zur Charakterisierung der Bestandsveränderungen sind
Erlös
und
Kosten
, die im Rahmen der Kostenrechnung (
vgl.
Kap.4) näher betrachtet werden. Teilweise wird, vor allem in älteren Veröffentlichungen, statt des Begriffs „Erlös“ auch die Bezeichnung „Leistung“ verwendet (
vgl.
Kap.5.3.5.3) und somit Kosten und Leistungen gegenübergestellt.
Im Rechnungswesen besitzen die Begriffe „Aufwand“ und „Kosten“ eine besondere Bedeutung. Aufwendungen werden in der Buchführung berücksichtigt, während Kosten in die Kostenrechnung eingehen. In den meisten Fällen entsprechen sich Aufwand und Kosten. Doch es gibt sowohl Aufwendungen, denen keine Kosten gegenüberstehen, wie auch Kosten, denen keine Aufwendungen entsprechen. Dadurch können die Ergebnisse von Buchführung und Kostenrechnung voneinander abweichen. Abb. 1–3 verdeutlicht diesen Zusammenhang.
Abb. 1–3: Abgrenzung von Aufwand und Kosten
8Der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten ergibt sich aus den Definitionen der beiden Begriffe. Aufwendungen entstehen durch einen mit Ausgaben verbundenen Güterverbrauch, während bei Kosten zusätzlich ein „Sachzielbezug“, aber nicht unbedingt eine Ausgabe vorliegen muss. Sachzielbezogen sind alle Aufwendungen, die dem eigentlichen Unternehmenszweck im Rahmen der normalen („ordentlichen“) Geschäftstätigkeit dienen.
Gemäß Abb. 1–3 lassen sich bei der Abgrenzung von Aufwand und Kosten die folgenden vier Bereiche unterscheiden:
Bereich (1):
Neutraler Aufwand
Aufwendungen, die keine Kosten darstellen, werden als neutrale Aufwendungen bezeichnet. Es sind dies Aufwendungen, die
keinen Sachzielbezug besitzen, also nicht dem primären Unternehmensziel dienen (
betriebsfremde Aufwendungen
wie z.B. Spenden an karitative Einrichtungen), oder
einer anderen Zeitperiode zuzurechnen sind (
periodenfremde Aufwendungen
) oder
nicht durch den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entstanden sind (so genannter
„außerordentlicher Aufwand“
wie z.B. Brandschäden).
Im Schrifttum wird teilweise auch ein bewertungsbedingter neutraler Aufwand angeführt, der hier aus systematischen Gründen zu Bereich (3) gerechnet wird.
Bereich (2):
Grundkosten
und
Zweckaufwand
In Buchführung und Kostenrechnung werden die gleichen Beträge verrechnet. Derartige Kosten heißen Grundkosten, die entsprechenden Aufwendungen werden als Zweckaufwand bezeichnet. In diesen Bereich fallen die meisten Ausgaben eines Unternehmens, wie die Löhne der Arbeiter, Gehälter der Angestellten oder der Verbrauch von Rohstoffen.
Bereich (3):
Anderskosten
und
Zweckaufwand
Einem Teil des Zweckaufwands stehen Kosten gegenüber, die zwar dieselbe Ursache haben, für die aber in der Kostenrechnung ein anderer Betrag als in der Buchführung verrechnet wird. Diese Kosten tragen die Bezeichnung „Anderskosten“ oder aufwandsungleiche
9
Kosten, da in Buchführung und Kostenrechnung unterschiedliche („andere“) Wertansätze gewählt werden. Derartige Abweichungen entstehen beispielsweise durch die Wahl von unterschiedlichen Abschreibungssätzen in Kostenrechnung und Bilanzierung.
Bereich (4):
Zusatzkosten
(aufwandslose Kosten) Unter „Zusatzkosten“ versteht man Kosten, die keinen Aufwand bilden, da keine Ausgabe erfolgt ist. Als Zusatzkosten werden kalkulatorische Zinsen (Zinsen auf das eingesetzte Eigenkapital), kalkulatorische Wagniskosten (Periodisierung aperiodischer Ereignisse wie Ausschuss oder Materialschwund), kalkulatorischer Unternehmerlohn und kalkulatorische Mieten unterschieden.
Anderskosten und Zusatzkosten werden zusammen als kalkulatorische Kosten bezeichnet. Sie erhöhen die Genauigkeit der Kostenrechnung (vgl. Kap.4.2.3). Im externen Rechnungswesen bleiben die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt.
In der Umgangssprache wird häufig auch von „Unkosten“ gesprochen. Neben dem betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff hat dieser Ausdruck keinen Platz und sollte vermieden werden.
Im betriebswirtschaftlichen Schrifttum finden sich detaillierte Abgrenzungen auch für die Begriffspaare der übrigen Rechnungsebenen (beispielsweise bei Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S.633ff.), auf die an dieser Stelle verzichtet werden kann.
In den bisherigen Ausführungen wurde ein wertmäßiger Kostenbegriff zugrunde gelegt, der Abweichungen zwischen Aufwendungen und Kosten bzw. zwischen Buchführung und Kostenrechung ausdrücklich zulässt. Als Wertansatz können je nach Zielrichtung der Kostenrechnung Anschaffungskosten, Wiederbeschaffungskosten oder auch Opportunitätskosten angesetzt werden. Wiederbeschaffungskosten stellen darauf ab, dass für die Beschaffung einer Maschine (oder einer Produktionsanlage) aufgrund von Preissteigerungen, aber auch aufgrund der technologischen Fortentwicklung heute ein höherer Betrag zu zahlen ist als bei der Anschaffung; für den ursprünglich gezahlten Betrag wäre heute keine Maschine mehr 10erhältlich. Opportunitätskosten bilden die Gewinneinbuße ab, die entsteht, wenn ein Wirtschaftsgut für einen bestimmten Zweck eingesetzt und damit einem anderen Einsatzzweck entzogen wird (sog. „Nutzenentgang“). Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein OHG-Gesellschafter einen privaten Lagerschuppen kostenlos seinem Unternehmen zur Nutzung überlässt, obwohl ein anderer Interessent dafür 500 € Miete pro Monat zahlen würde. Die Opportunitätskosten wären in diesem Falle 500 € pro Monat.
Neben dem wertmäßigen Kostenbegriff spielen in der Betriebswirtschaftslehre auch pagatorische Kosten eine Rolle. Pagatorische Kosten orientieren sich an tatsächlichen Auszahlungen; als Kosten sind somit die Anschaffungskosten anzusetzen. Dadurch bleiben die Gestaltungsmöglichkeiten der Kostenrechnung begrenzt; deshalb basieren die weiteren Ausführungen auf dem wertmäßigen Kostenbegriff.
Die Buchführung, die auch als „Finanzbuchführung“, als „Geschäftsbuchführung“ oder im angelsächsischen Sprachraum als „Financial Accounting“ bezeichnet wird, hat die Aufgabe, den laufenden Geschäftsverkehr eines Unternehmens abzubilden. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen seiner Buchführung alle Geschäftsvorfälle chronologisch, systematisch und lückenlos aufzuzeichnen. Unter Geschäftsvorfällen werden alle in Zahlenwerten festgehaltenen, wirtschaftlich bedeutsamen Vorgänge wie Güterbewegungen (Warenverkauf) oder Zahlungsvorgänge verstanden. Geschäftsvorfälle können sich aus Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Kunden, Kreditinstituten, Arbeitnehmern und dem Staat ergeben, aber auch durch innerbetriebliche Strukturveränderungen veranlasst werden.
Durch die chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle dokumentiert die Buchführung die Tätigkeit des Unternehmens und ermöglicht eine externe Rechenschaftslegung gegenüber Anteilseignern, Banken, dem Staat und der interessierten Öffentlichkeit.
Daneben hat die Buchführung die Aufgabe, eine periodische Ermittlung des Erfolgs zu ermöglichen. Durch die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) bzw. von Aufwendungen und Erträgen lässt sich der Gewinn oder Verlust für eine 12Abrechnungsperiode bestimmen. Durch die Aufstellung einer Bilanz wird die Zusammensetzung des Unternehmensvermögens und die Herkunft des Kapitals deutlich.
Grundsätzlich lassen sich kameralistische Buchführung und kaufmännische Buchführung unterscheiden.
Die kameralistische Buchführung oder Kameralistik ist das Buchführungssystem der Behörden und öffentlichen Verwaltungen. Sie orientiert sich am staatlichen Haushaltsplan (Etat), der durch das zuständige Parlament verabschiedet wird. Durch die Kameralistik soll in erster Linie eine Kontrolle der tatsächlichen Ausgaben ermöglicht werden. Dazu wird ein Vergleich zwischen tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen einerseits und den entsprechenden Soll-Ansätzen des Haushaltsplans andererseits vorgenommen. Weitere Anforderungen, wie etwa eine Aufwandsrechnung oder eine Erfolgskontrolle, können an die Grundform der Kameralistik nicht gestellt werden. Durch Modifikationen und Erweiterungen lässt sich der Aussagegehalt der Kameralistik verbessern, doch für einen Einsatz im kaufmännischen Bereich ist sie nicht zweckmäßig. Aufgrund der Grenzen der Kameralistik fand in den letzten Jahren in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine Umstellung auf die kaufmännische Buchführung statt.
Die kaufmännische Buchführung besitzt zwei Ausprägungsformen, die einfache und die doppelte Buchführung.
Bei der einfachen Buchführung werden lediglich Einnahmen und Ausgaben in chronologischer Reihefolge buchmäßig erfasst. Üblicherweise erfolgt die einfache Buchführung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese darf gemäß § 4 Absatz 3 EStG nur von Steuerpflichtigen angewandt werden, die von der Buchführungspflicht gesetzlich befreit sind. Dies trifft auf Freiberufler sowie auf Kleinstunternehmer (Einzelkaufleute nach § 241a HGB, bei denen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Umsatzerlöse 600.000 Euro und der Jahresüberschuss 60.000 Euro nicht überschreiten) zu. Sie können ihren Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust) 13mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, indem sie von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abziehen. Eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung müssen hierbei ebenso wenig aufgestellt werden wie ein Inventar.
Das im kaufmännischen Bereich üblicherweise eingesetzte Buchführungssystem ist das der doppelten Buchführung. Bei der doppelten Buchführung (kurz auch als „Doppik “ bezeichnet) wird der Periodenerfolg auf zweifache Weise ermittelt: zum einen durch einen Bestandsvergleich über die Bilanz, zum anderen durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem werden bei der Verbuchung von Geschäftsvorfällen mindestens zwei Konten berührt und eine getrennte chronologische und sachliche Erfassung vorgenommen. Durch die doppelte Verbuchung ist zugleich eine Kontrolle für die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse sichergestellt.
Die grundsätzlichen Regeln der doppelten Buchführung wurden erstmals 1494 in dem Buch „Summa de Arithmetica“ durch den Venezianer Luca Pacioli zusammengestellt. Aufgrund der regen Handelsbeziehungen zwischen den großen Handelshäusern gelangten sie bald nach Deutschland und fanden dort Verbreitung. In den folgenden Jahrhunderten entwickelte sich die doppelte Buchführung zu einem umfangreichen System mit erheblichen länderspezifischen Besonderheiten. Seit 1968 wird versucht, in den Ländern der Europäischen Union die Regelungen zu harmonisieren. Dazu wurden mehrere europäische Richtlinien mit Mindestanforderungen an das Rechnungswesen herausgegeben, die jeder EU-Staat in nationales Recht umsetzen muss.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich ausschließlich auf das System der doppelten Buchführung. Die Kameralistik und die einfache Buchführung werden nicht weiter betrachtet.
Da die Buchführung als Informationsquelle und als Instrument der Rechenschaftslegung für unternehmensexterne Adressaten (Anteilseigner, Gläubiger, Staat u.a.) dienen soll, ist sicherzustellen, dass die Zahlen der Buchführung nach einheitlichen Regelungen erfasst und dargestellt werden. Ferner müssen die Zahlen nachprüfbar sein. Aus 14diesem Grund hat der Gesetzgeber im Handels- und im Steuerrecht Rahmenrichtlinien zur Buchführung festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen werden durch die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ ergänzt, die sich an den Gepflogenheiten, die „ordentliche und ehrenwerte Kaufleute“ zeigen sollen, orientieren.
Für die Buchführung grundlegend sind die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Das gesamte dritte Buch des HGB beschäftigt sich mit den „Handelsbüchern“ und Vorschriften zu deren Führung. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann und jedes Unternehmen verpflichtet, nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Bücher zu führen. Lediglich Einzelkaufleute, bei denen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die Umsatzerlöse 600.000 Euro und der Jahresüberschuss 60.000 Euro nicht überschreiten, sind nach § 241a HGB von der Pflicht zur Buchführung befreit; sie müssen lediglich eine steuerliche Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz3 EStG erstellen. Darüber hinaus enthalten das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz Regelungen, die die Buchführung betreffen.
Steuerliche Bestimmungen, die bei Buchführung und Bilanzierung zu beachten sind, finden sich in der Abgabenordnung, im Einkommensteuergesetz, im Körperschaftsteuergesetz und im Umsatzsteuergesetz.
Durch den unbestimmten Rechtsbegriff der „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB ) werden die gesetzlichen Regelungen spezifiziert und an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, der durch die Automatisierung und Internationalisierung des Rechnungswesens ausgelöst wird, angepasst. Mehrere GoB sind in das HGB integriert und bilden damit kodifiziertes Recht. Für die übrigen GoB gilt die Generalnorm des §238 HGB, nach der die GoB bei der Buchführung zu beachten sind.
Es lassen sich formelle und materielle GoB unterscheiden. Die formellen GoB sollen Klarheit und Übersichtlichkeit der Aufzeichnungen sicherstellen. Es wird gefordert, dass die Buchführung systematisch und verständlich geführt werden muss. Ferner gilt das „Belegprinzip“, nach dem keine Buchung ohne Beleg ausgeführt werden darf. Korrekturen müssen nachvollziehbar sein. Durch die 15Vorgabe von Aufbewahrungsfristen für Belege und Buchungsunterlagen soll eine nachträgliche Überprüfung ermöglicht werden.
Die materiellen GoB zielen auf Vollständigkeit und Richtigkeit ab. So ist die Verbuchung fingierter Geschäftsvorfälle ebenso unzulässig wie die Nichtverbuchung von buchungspflichtigen Vorgängen.
Zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle dienen die „Bücher“, die früher die Form von dicken Folianten hatten. Heute besitzen sie im Regelfall die Form von EDV-Dateien oder Computerlisten.
Im Grundbuch, das auch die Bezeichnungen Journal, Memorial, Primanota oder Tagebuch trägt, werden alle Geschäftsvorfälle chronologisch geordnet aufgelistet. Nach den organisatorischen Gegebenheiten eines Unternehmens kann das Grundbuch in mehrere Teilbücher (z.B. Kassenbuch, Wareneinkauf, Warenverkauf, Bankkonto) aufgeteilt werden.
Eine zweite Verbuchung erfolgt im Hauptbuch nach sachlichen Kriterien. Aus dem Hauptbuch lassen sich Nebenbücher ausgliedern. Die Nebenbücher werden getrennt geführt. Über verdichtete Buchungen (Sammelbuchungen) fließen die Daten der Nebenbücher dann in das Hauptbuch ein. Nebenbücher werden häufig für das Warenlager, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Anlagenverwaltung angelegt. In weiteren Nebenbüchern werden die Geschäftsbeziehungen mit Kunden (Debitorenbuchführung) und Lieferanten (Kreditorenbuchführung) aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen sind nach einzelnen Kunden bzw. Lieferanten geordnet, so dass die individuellen Kreditverhältnisse deutlich werden.
Grundlage für jede Verbuchung bildet ein Beleg. Im Regelfall liegen so genannte „natürliche Belege“ oder Urbelege vor, die auf Transaktionen zwischen den Unternehmen und Dritten beruhen. Natürliche Belege sind Rechnungen, Quittungen, Frachtbriefe oder Bankauszüge. Ist ein natürlicher Beleg nicht vorhanden, muss ein künstlicher Beleg angefertigt werden. Beispiele für künstliche Belege sind Materialentnahmescheine, Lohn- und Gehaltslisten oder Umbuchungsanweisungen.
16Die Belege sind geordnet abzulegen und zehn Jahre lang aufzubewahren (§257 Absatz IV HGB). Bei einer chronologischen Ablage können die abgelegten Belege als Grundbuchersatz dienen.
Die vorherrschende Buchführungsform ist heute die EDV-gestützte Buchführung, durch die eine Mehrfacherfassung vermieden und die automatisierte Weiterverarbeitung erleichtert wird. Traditionelle Buchführungstechniken wie die Übertragungsbuchführung oder die Durchschreibebuchführung spielen heute keine Rolle mehr.
Kleinere Unternehmen betrauen häufig ihren Steuerberater nicht nur mit der Erstellung ihrer Steuererklärung, sondern auch mit der Durchführung der Buchführung. Steuerberater können dazu auf die Dienste der DATEV zurückgreifen, die als zentrales Großrechenzentrum der steuerberatenden Berufe 1966 in Nürnberg gegründet wurde. Über die DATEV können Steuerberater Buchführung, Bilanzierung, das Mahnwesen, die Lohnabrechnung, aber auch die Kostenrechnung und die Steuerberechnung für ihre Klienten EDV-technisch abwickeln.
Zur Durchführung einer ordnungsmäßigen Buchführung muss bekannt sein, welche Bestände an Vermögen (z.B. Bargeld, Waren, Maschinen) und Schulden (z.B. offene Rechnungen, Kredite) ein Unternehmen aufweist. Die zu diesem Zweck regelmäßig durchgeführten Bestandsaufnahmen werden als Inventur bezeichnet. Nach §240 HGB muss eine Inventur zu Beginn der Aufnahme eines Handelsgewerbes und dann mindestens alle 12 Monate erfolgen.
Durch die Vorgabe, mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen zu müssen, zwingt der Gesetzgeber die Unternehmen zur Selbstinformation.
Die Inventur bildet die Grundlage für den Jahresabschluss; zugleich ermöglicht die Inventur
eine Überprüfung der Buchbestände,
17
eine Korrektur der Lagerbuchführung durch die Ermittlung von Diebstählen oder von verdorbenen Waren und
eine Feststellung des tatsächlichen Materialverbrauchs.
Bei der Inventur wird ein Verzeichnis erstellt, in dem die Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens vollständig, detailliert und unter Angabe eines Wertes aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis trägt die Bezeichnung Inventar.
Das Inventar gliedert sich in die drei Teile „Vermögensgegenstände“, „Schulden“ und „Reinvermögen“. Die Vermögensgegenstände werden nach ihrer Liquidierbarkeit (Veräußerbarkeit) in Anlage- und in Umlaufvermögen unterteilt.
Schwer veräußerbar ist das Anlagevermögen eines Unternehmens, das dem Geschäftsbetrieb längere Zeit dienen soll. Es besteht aus Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Geräten sowie aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Leichter liquidierbar sind die Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte, Material, Forderungen gegenüber Kunden, Bankguthaben oder die Barkasse des Unternehmens.
Im zweiten Abschnitt des Inventars sind die Schulden, geordnet nach abnehmender Fälligkeit, aufgeführt. Aus der Differenz zwischen Vermögensgegenständen und Schulden errechnet sich das Reinvermögen des Unternehmens. Das Reinvermögen ist somit der Betrag, um den das Vermögen eines Unternehmens dessen Schulden übersteigt. Es wird auch als „Eigenkapital“ bezeichnet.
In Abb. 2–1 ist als Beispiel das Inventar eines kleinen Einzelhandelsunternehmens dargestellt. Die einzelnen Positionen sind untereinander in Form einer Liste (so genannte „Staffelform“) angeordnet.
Die Erfassung der Wirtschaftsgüter kann durch eine körperliche oder eine buchmäßige Bestandsaufnahme sowie aufgrund von Urkunden erfolgen. Bei der körperlichen Bestandsaufnahme wird die Menge für jede Vermögensgegenstandsart durch Zählen, Messen oder Wiegen ermittelt. Dies kann durch eine vollständige Aufnahme aller Vermögensgegenstände (Vollinventur) oder durch die Erfassung einer Teilmenge (Stichprobeninventur) und einer anschließenden Hochrechnung erfolgen. Eine buchmäßige Bestandsaufnahme wird über eine Fortschreibung der Bestände aufgrund von schriftlichen Unterlagen (z.B. bei nichtkörperlichen Wirtschaftsgütern wie Forderungen, Bankguthaben oder Verbindlichkeiten) vorgenommen.
18Abb. 2–1: Beispiel für ein Inventar
19Das Inventar muss für einen bestimmten Stichtag aufgestellt werden. Bei den meisten Unternehmen ist das Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, so dass der Inventarstichtag auf den 31.12. fällt. Ein Unternehmen kann jedoch auch ein Geschäftsjahr wählen, das vom Kalenderjahr abweicht (gemäß §4a EStG).
Die eigentliche Inventur muss nicht am Inventarstichtag durchgeführt werden. Nach dem Zeitpunkt der Inventurdurchführung unterscheidet man folgende Inventurformen:
Stichtagsinventur:
Die Bestandsaufnahme erfolgt am Stichtag oder am davor-
bzw.
danachliegenden arbeitsfreien Tag. Diese Form der Inventur ist auf Betriebe beschränkt, die technisch in der Lage sind, alle Bestände an einem oder zwei Tagen aufzuzeichnen.
Ausgeweitete Stichtagsinventur
:
Die Bestandsaufnahme erfolgt innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Die Inventurergebnisse sind mengen- und wertmäßig auf den Inventarstichtag fortzuschreiben oder zurückzurechnen.
Vor- oder nachverlagerte Inventur:
Die Bestandsaufnahme erfolgt in den letzten drei Monaten vor oder den ersten zwei nach Geschäftsjahresschluss. Ebenso wie bei der ausgeweiteten Stichtagsinventur sind die Ergebnisse mengen- und wertmäßig auf den Inventarstichtag umzurechnen.
Permanente Inventur:
Die Bestandsaufnahme erfolgt zu einem beliebigen Zeitpunkt; Bestandsveränderungen zwischen Aufnahmetag und Inventarstichtag werden durch mengenmäßige Fortschreibung berücksichtigt. Diese Inventurform stellt besondere Anforderungen an die Aufzeichnung von Zu- und Abgängen, beispielsweise in Form einer Lagerkartei. Sie hat den Vorteil, dass sich die Inventurarbeiten über das ganze Jahr verteilen. Eine komplette Lagerbestandserfassung kann dann erfolgen, wenn die Lagerbestände nach einem Räumungsverkauf niedrig sind.
Eine Kombination der verschiedenen Inventurformen ist zulässig.
Eine Bilanz ist eine auf einen bestimmten Stichtag bezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Sie wird im Bereich öffentlicher Verwaltungen auch als „Vermögensrechnung“ bezeichnet.
Die Bilanz wird aus dem Inventar abgeleitet, das ebenfalls eine stichtagsbezogene Aufstellung von Vermögen und Kapital darstellt (vgl. Abschnitt 2.2.1). Bei der Aufstellung einer Bilanz werden die Inventar-Einzelpositionen aus Gründen der Übersichtlichkeit zu übergeordneten Einheiten zusammengefasst. Im Gegensatz zum Inventar enthält eine Bilanz ausschließlich Wertangaben, auf Mengenangaben und auf eine Auflistung von Einzelpositionen wird verzichtet. Damit wird verhindert, dass die Bilanz externen Lesern einen zu detaillierten Einblick in das Unternehmen gewährt.
Abb. 2–2: Grundaufbau einer Bilanz nach §247 HGB
Traditionell lässt sich eine Bilanz in Form einer zweispaltigen Tabelle („Kontenform“) darstellen. In der linken Spalte der Tabelle werden die als „Aktiva“ bezeichneten Vermögensgegenstände, in der rechten Spalte das als „Passiva“ bezeichnete Eigen- und Fremdkapital des Unternehmens aufgeführt. Daneben enthalten beide Bilanzseiten Korrekturpositionen („Rechnungsabgrenzungsposten“), auf die in Abschnitt 2.4.3 näher eingegangen wird. In Abb. 2–2 sind die Grundpositionen einer Bilanz in Kontenform gemäß den Anforderungen des §247 HGB dargestellt.
21In Fortführung des Beispiels aus Abb. 2–1 ist in Abb. 2–3 die Bilanz für ein kleines Einzelhandelsunternehmen aufgestellt.
Abb. 2–3: Beispiel für eine Bilanz (abgeleitet aus dem Inventar gemäß Abb. 2–1)
Die Aktiva verdeutlichen die Verwendung des Kapitals. Die Aktiva werden durch das gesamte „aktiv“ im Unternehmen arbeitende Vermögen gebildet. Wie auch beim Inventar werden die Vermögensgegenstände nach zunehmender Liquidierbarkeit, gegliedert in Anlage- und Umlaufvermögen, aufgeführt. Ein Vergleich von Abb. 2–1 und Abb. 2–3 zeigt, wie durch die Verdichtung der Einzelpositionen die Bilanz eine größere Übersichtlichkeit als das Inventar besitzt: So sind acht Inventarpositionen zu der Bilanzposition „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ zusammengefasst.
Die Passiva dokumentieren die Herkunft des dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Kapitals. Es setzt sich aus Eigen- und aus Fremdkapital zusammen. Das Fremdkapital zeigt die Ansprüche der Gläubiger gegen das Unternehmen, also die vorhandenen Schulden. Der durch die Anteilseigner selbst aufgebrachte Anteil des Kapitals wird als Eigenkapital bezeichnet.
22Das Eigenkapital