Community Interpreting bei deutschen Behörden. Welche Kompetenzen brauchen SprachmittlerInnen beim Jobcenter? - Eva Stoelzel - E-Book

Community Interpreting bei deutschen Behörden. Welche Kompetenzen brauchen SprachmittlerInnen beim Jobcenter? E-Book

Eva Stoelzel

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Beschreibung

„Bitte bringen Sie eine Person mit, die Deutsch spricht und versteht.“ Geflüchtete, die sich beim Jobcenter anmelden möchten und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, werden von der Behörde häufig mit diesem Zettel abgewiesen. Die Verantwortung, sich um die Sprachmittlung zu kümmern, wird von der Behörde auf die Flüchtlinge abgewälzt. Als Lösung müssen oft Ad hoc-Dolmetscherinnen her, die die Gastsprache oft nur wenig besser beherrschen als die Kunden selbst. Die Folge sind unter anderem Gespräche ohne Verdolmetschung, Missverständnisse und Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Daneben sind auch die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen oft überfordert. Gerade im Bereich der Sprachmittlung für arabische Geflüchtete wird diese Problematik und die Notwendigkeit der Sprachmittlung besonders deutlich. Für viele gilt, dass sie in den häufigsten Fällen aus keinem sicheren Herkunftsland kommen und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten werden. Folglich wird über kurz oder lang ein großer Teil dieser Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Bei dieser großen Verantwortung, die die Jobcenter dabei tragen, stellt sich die Frage, was die Dolmetschwissenschaft dazu beitragen kann, die Kommunikation zwischen arabischen Geflüchteten und Mitarbeiterinnen des Jobcenters zu verbessern und zu helfen, ihre individuellen und institutionellen Ziele zu realisieren. Aus dem Inhalt: - Community Interpreting; - Kommunikative Situation; - Sprachmittlerkompetenzen; - Gesprächsanalysen; - Sprachmittlung

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Hintergrund der Arbeit

1.2 Eine Weiterbildung für Sprachmittlerinnen beim Jobcenter

1.3 Vorannahmen und Fragestellung

2 Begriffserklärungen

3 Community Interpreting

3.1 Charakteristika

3.2 Entwicklung von Community Interpreting in Deutschland

4 Die kommunikative Situation beim Jobcenter

4.1 Die Position der Behördenvertreterinnen

4.2 Die Position der Geflüchteten

5 Kompetenzen von Sprachmittlerinnen bei Behörden

5.1 Sprachübergreifende Kompetenzen

5.2 Sprachspezifische Kompetenzen

6 Methode

6.1 Die teilnehmende Beobachtung

6.2 Durchführung der Studie

6.3 Die Pilotstudie

6.4 Aufbereitung der Daten

7 Analyse der gedolmetschten Gespräche zur beruflichen Situation

7.1 Erstes Gespräch

7.2 Zweites Gespräch

7.3 Drittes Gespräch

7.4 Viertes Gespräch

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Glossar

1 Einleitung

1.1 Hintergrund der Arbeit

„Bitte bringen Sie eine Person mit, die Deutsch spricht und versteht.“ Geflüchtete in Sachsen, die sich beim Jobcenter anmelden möchten und die Landessprache noch nicht ausreichend sprechen, werden von der Behörde häufig mit diesem Zettel wieder abgewiesen. Und damit hat die Suche nach einer Dolmetscherin[1] in der Behörde für Arbeitsvermittlung noch kein Ende, sondern fängt gerade erst an. Für die Anmeldung beim Jobcenter, die Abgabe der Anträge und Papiere und vor allem für das Gespräch bei der Arbeitsvermittlung liegt es meistens in der Verantwortung der Geflüchteten, sich um die Sprachmittlung zu kümmern. Als Lösung müssen oft Ad hoc-Dolmetscherinnen her; Familienmitglieder, Freunde, unausgebildete Ehrenamtliche oder Migrantinnen, die die Gastsprache nur etwas besser beherrschen als die Kunden selber. Die Folgen davon sind unter anderem Gespräche ohne Verdolmetschung, Missverständnisse bei Gesprächen und Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Daneben sind auch die ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen oft unsicher bei ihrer Tätigkeit, da sie nicht die notwendigen Dolmetschkompetenzen haben. Gerade im Bereich der Sprachmittlung für arabische Geflüchtete wird diese Problematik und die Notwendigkeit der Sprachmittlung besonders deutlich, zumal wenn man die aktuellen Zahlen betrachtet. Derzeit leben über 46 000 Asylbewerberinnen im Bundesland Sachsen, von denen über 43% syrischer oder irakischer Herkunft sind.[2] Für diese Geflüchteten gilt, dass sie in den häufigsten Fällen aus keinem sicheren Herkunftsland kommen und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten werden. Folglich wird über kurz oder lang ein großer Teil dieser Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden müssen, sowohl um ihnen eine Möglichkeit der Integration und Selbstständigkeit zu garantieren, als auch um dem deutschen Staat volkswirtschaftlichen Nutzen zu bringen. Bei dieser großen Verantwortung, die das Jobcenter derzeit trägt, stellt sich die Frage, was die Dolmetschwissenschaft dazu beitragen kann, die Kommunikation zwischen arabischen Geflüchteten und Mitarbeiterinnen des Jobcenters zu verbessern und zu helfen, ihre individuellen und institutionellen Ziele zu realisieren.

1.2 Eine Weiterbildung für Sprachmittlerinnen beim Jobcenter

Die Antwort hierauf kann eine weiterführende Qualifizierung in Form eines Workshops für Sprachmittlerinnen sein, die explizit für den Bereich des Dolmetschens beim Jobcenter ausgebildet werden und zwar in den Sprachen Arabisch und Deutsch. Diese Idee ist der Hintergrund der vorliegenden Arbeit und die Konzeption solch eines Workshops kann sich auf die Ergebnisse dieser Arbeit stützen. Ohne auf die Durchführung im Detail einzugehen, soll nun kurz dargestellt werden, was die Ziele dieses Workshops sein werden.

Bei der Qualifizierung von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen sollen sowohl deutsche als auch arabische Muttersprachlerinnen die Möglichkeit bekommen, sich der Sprachmittlung beim Jobcenter in einem Maß zu beschäftigen, das sie befähigt, kompetent und professionell eine Sprachmittlung anzubieten, die sowohl den Kunden als auch den Behördenvertreterinnen gerecht wird und sie persönlich nicht überfordert. Der Workshop soll sich an Personen richten, die mindestens das Niveau C1[3] in der jeweiligen Fremdsprache vorweisen können; Erfahrungen oder Vorqualifikationen im Dolmetschbereich sind jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn diese Arbeit sich auf die Stadt L. konzentriert, so sollen die Ergebnisse doch deutschlandweit der Fortbildung von Sprachmittlerinnen in diesem Bereich nutzen. Wegen dem akuten Mangel an Sprachmittlerinnen in Deutschland gibt es bereits verschiedene Initiativen, an deren Expertise angeknüpft werden und mit denen zusammengearbeitet werden kann. Nur beispielhaft sei hier der SprInt-Pool genannt, der Sprach- und Intregrationsmittler-Pool, der von der Diakonie Wuppertal und ihren Partnern aufgestellt wurde und Migrantinnen zu Sprachmittlerinnen ausbildet, welche von den verschiedenen Einrichtungen auch in L. bestellt werden können[4]. Sprachübergreifende Workshops werden derzeit auch europaweit ins Leben gerufen und beschäftigen sich mit der Ausbildung allgemeiner Kompetenzen von Community Interpretern[5].[6] Bisher existieren jedoch noch sehr wenige dieser Angebote im Vergleich zu dem bestehenden hohen Bedarf und es gibt noch kein Trainingsprogramm in Deutschland, welches sich auf Dolmetschen beim Jobcenter für das Sprachenpaar Arabisch-Deutsch konzentriert.

1.3 Vorannahmen und Fragestellung

Die Analysen in dieser Arbeit beruhen auf Vorannahmen, die hier kurz dargestellt werden. Als Erstes gehe ich davon aus, dass Sprachmittlung beim Jobcenter benötigt wird, ohne dies noch einmal im Besonderen zu untersuchen. Diese Annahme entspringt zum einen der Tatsache, dass die meisten arabischen Geflüchteten, die beim Jobcenter einen SGBII- Antrag stellen, erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, die meisten wenige Monate. Sie können daher noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen, um ein Beratungsgespräch auf einer deutschen Behörde alleine meistern zu können. Da auf deutschen Behörden immer noch der Grundsatz „Deutsch ist Amtssprache“[7] gilt, werden den Geflüchteten daneben kaum Möglichkeiten gegeben, sich auf einer anderen Sprache mit den Behördenvertreterinnen zu verständigen. Daneben steht eine weitere Vorannahme: In Sachsen gibt es keinen bereits etablierten Dolmetschdienst, der regelmäßig von den Behörden genutzt wird, der den dargestellten Bedarf decken könnte und dessen Dolmetscherinnen bereits dementsprechend ausgebildet wurden. Ein bundesweites Trainingsprogramm in diesem Bereich existiert bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Auf diesen Vorannahmen aufbauend lautete die Fragestellung dieser Arbeit: Welche Kompetenzen benötigen Sprachmittlerinnen die beim Jobcenter für arabische Geflüchtete dolmetschen? Durch eine Bedarfsanalyse sollen sowohl die sprachlichen Kompetenzen als auch die sprachübergreifenden Kompetenzen in den Blick genommen werden. Wie diese Frage beantwortet werden soll, wird im Folgenden genauer erläutert.

Die vorliegende Arbeit ist in zwei Teile gegliedert, einen theoretischen und einen praktischen Teil, die einander ergänzen. Während der theoretische Teil das Thema mit Hilfe von aktuellen Publikationen untersucht, wird der praktische Teil diese Erkenntnissen nutzen, um die Fragestellung von der praktischen Seite zu beleuchten; die Ergebnisse zu verifizieren oder falsifizieren, sie zu konkretisieren und somit Ergebnisse zu ermitteln, die in der Praxis nutzbar sind.

Zu Beginn des theoretischen Teils sollen grundlegende Begriffe für das Verständnis des Themas definiert und erklärt werden. Im zweiten Kapitel wird der Bereich des Community Interpreting zusammengefasst dargestellt, wobei besonderes Augenmerk darauf liegen wird, wie sich diese Dolmetschform in den letzten Jahren in Deutschland entwickelt hat und mit welchen Problemen Dolmetscherinnen in diesem Gebiet heute konfrontiert sind. Für die Skizzierung dieses Bereichs werden die bekanntesten Werke im Bereich des Community Interpreting herangezogen; hier sind vor allem die Werke von Sonja Pöllabauer, Franz Pöchhacker, Cecilia Wadensjö, Şebnem Bahadır, und Ashley Marc Slapp zu nennen. Im dritten Kapitel werden dann die zwei Perspektiven dargestellt, zwischen denen beim Jobcenter vermittelt wird mit dem Ziel, mögliches Konfliktpotential herauszufiltern und beide Positionen in der späteren Analyse der Gespräche zu berücksichtigen. Im vierten und letzten Kapitel des theoretischen Teils soll eine Literaturrecherche darüber Aufschluss geben, welche Kompetenzen Community Interpreter laut der Forschung im Bereich des Behördendolmetschens aufweisen sollten, zum einen sprachspezifisch und zum anderen sprachübergreifend. Dabei werden Aspekte hinsichtlich persönliche Eigenschaften und der Ehrenkodex des Dolmetschens[8] außer Acht gelassen, da Erstere schwer lernbar und Zweiterer für alle Dolmetsch-Settings gelten sollten und nicht spezifisch für das Jobcenter hervorgehoben werden muss. Das fünfte Kapitel stellt den Übergang zum praktischen Teil der Arbeit dar und erläutert die Methodik der Forschung. Als Methodik wird die teilnehmende Beobachtung von gedolmetschten Gesprächen beim Jobcenter beschrieben. Im sechsten Kapitel werden dann die Ergebnisse der teilnehmenden Beobachtung dargestellt. Dabei soll Augenmerk darauf gelegt werden, welche Probleme in den verschiedenen Gesprächen aufgetaucht sind und wie diese gelöst wurden bzw. wo Missverständnisse entstanden sind; all dies soll zur Bearbeitung der Fragestellung beitragen.

2 Begriffserklärungen

Bedarfsanalyse:

Die Bedarfsanalyse wird definiert als eine „Erschließung von Bedarfen aus deren Aus-und Bewertung. Die Erschließung von Bedarfen umfasst eine Ermittlung des Ist-Zustandes und des Soll -Zustandes“[9]. Das Ziel einer Bedarfsanalyse im Bereich des Spracherwerbs ist es folglich zu analysieren, welche Kompetenzen Lernende besitzen müssen, um eine bestimmte Rolle zu erfüllen.[10] In dieser Arbeit geht es um Lernende, die sowohl Arabisch oder Deutsch als Fremdsprache lernen, als auch Lernende im Bereich des Community Interpreting sind. Die Frage, welche Kompetenzen diese Lernenden entwickeln sollten, um die Rolle der Dolmetscherinnen beim Jobcenter zu erfüllen, steht im Zentrum dieser Bedarfsanalyse. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zu ziehen zwischen Bedürfnissen, die subjektiv sind und dem Bedarf, der objektiv und den Lernenden nicht bewusst ist und daher von verschiedenen Seiten analysiert werden muss.[11] Eine Bedarfsanalyse ist eine wichtige Grundlage für Weiterbildungsangebote, da sie die Lernziele definiert, die sich im Spannungsfeld zwischen vorhandenen und angestrebten Kompetenzen befinden. Dabei liefert sie, und dies soll auch für diese Arbeit gelten, nur Ideen, die überprüft und mit Hilfe weiterer Informationen vervollständigt werden müssen, damit darauf aufbauend ein konkretes für die Zielgruppe passendes Angebot formuliert werden kann.[12] Da in dieser Bedarfsanalyse zwei verschiedene Zielgruppen im Zentrum stehen, deutsche und arabische Muttersprachlerinnen, wird besonders darauf geachtet werden, die Anforderungen an die zwei unterschiedlichen Zielgruppen anzupassen.[13]

Community Interpreting:

Community Interpreting wird als dritter großer Bereich des Dolmetschens neben dem Konferenz- und dem Gerichtsdolmetschen gesehen.[14] Dolmetschen ist laut Pöchhacker eine Instanz, die jemandem „etwas Bedeutungshaftes zweckmäßig verstehbar macht“.[15] Der Begriff Community Interpreting selbst ist zum einen relativ unbekannt und neu und zum anderen schwer fassbar, da für die gleiche oder ähnliche Art des Dolmetschens viele verschiedene Begriffe in verschiedenen Ländern und Kontexten benutzt werden.[16] Eine mögliche Definition von Community Interpreting, in der Arbeit auch mit CI abgekürzt, gibt uns Sonja Pöllabauer:

„Community Interpreting ermöglicht Menschen, deren Mutter- bzw. Bildungssprache nicht die des Gastlandes ist, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen des Gastlandes. Sie helfen zwei oder mehr Gesprächsparteien, die einander nicht gleichgestellt sind und über unterschiedliche Wissen und soziokulturelle Vorwissen verfügen, zu ihrer gegenseitigen Zufriedenheit zu kommunizieren.“ [17]

Andere Begriffe für diese Form des Dolmetschens sind im Englischen unter anderem Liaison Interpreting, Dialogue Interpreting, Cultural Interpreting, Ad-hoc-Interpreting und im deutschsprachigen Raum auch der von Pöchhacker geprägte Begriff Kommunaldolmetschen. Da diese Form des Dolmetschens häufig von Laien ausgeführt wird, spricht man daneben auch von Laiendolmetschen oder einfach von Sprachmittlung.[18] Nach Knapp und Knapp-Potthoff ist Sprachmittlung eine Tätigkeit, die „nicht professionelles, alltagspraktisches Dolmetschen“[19] umfasst, bei dem die Sprachmittlerinnen die Funktion einer dritten Gesprächspartnerin innehaben und auch vermittelnd eingreifen können. In dieser Arbeit werden Sprachmittlerinnen nach dem umgangssprachlichen Gebrauch und nach Knapp/Knapp-Potthoffs Definition als Dolmetscherinnen bezeichnet, die keine professionelle Ausbildung im Bereich des Community Interpreting haben und oft eine aktive Rolle in Gesprächen einnehmen. Da sich international der Begriff Community Interpreting durchgesetzt hat, soll dieser auch in vorliegender Arbeit die Form des Dolmetschens im oben definierten Kontext bezeichnen. Wenn im Folgenden also von Dolmetscherinnen die Rede ist, sind jene unausgebildeten Sprachmittlerinnen gemeint, die im intrasozietären Kontext zwischen Minderheiten in der Gesellschaft und Institutionen des Gastlandes dolmetschen. Als rechtliche Grundlage für den Einsatz von Community Interpretern gilt das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen auf Grund der Herkunft oder anderen Aspekten zu verhindern oder zu beseitigen.[20] Das Menschenrecht auf gleichberechtigtem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ist die Grundlage des Community Interpreting, denn dazu gehört das Verstehen von Informationen, um Angebote in Anspruch nehmen zu können.[21] In Deutschland herrschen kaum Regelungen zum Einbeziehen von Community Interpretern für die Verständigung bei Institutionen und somit kann jede diese Tätigkeiten ausführen.[22]

Geflüchtete:

Als asylberechtigt gelten alle, die politisch verfolgt werden. Das bedeutet, dass sie von ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt werden, dass ihre Menschenwürde verletzt ist. Vor allem in den Jahren seit 2013 ist die Zahl der Asylanträge in Europa stark angestiegen, und zwar um 24% alleine zwischen den Jahren 2013 bis 2014. Diese Entwicklung kann auf die gewalttätigen Konflikte in der Welt zurückgeführt werden, vor allem in Syrien, dem Irak und Afghanistan.[23] In Deutschland haben alle, die einen Asylantrag stellen, vorerst den Status Asylbewerberin und besitzen eine Aufenthaltsgestattung, bis eine Entscheidung gefallen ist, also der Asylantrag abgelehnt oder die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.[24] Es gibt dabei verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen. Entweder wird die Asylbewerberin nach der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG anerkannt und erhält eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre sowie den freien Zugang zum Arbeitsmarkt, oder es erfolgt die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes nach den Genfer Konventionen[25], wird ebenso eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt sowie das Recht zur Erwerbstätigkeit. Besteht Lebensgefahr im Herkunftsland, so wird der subsidiäre Schutz erteilt, der einen Aufenthalt in Deutschland für ein Jahr garantiert und ebenso den Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt.[26] In dieser Arbeit wird von Geflüchteten gesprochen, wenn es um diese drei Gruppen von Personen mit Aufenthaltsstatus geht. Innerhalb Deutschlands werden aufzunehmende Asylbewerberinnen nach dem „Königsteiner Schlüssel“[27] auf die Bundesländer aufgeteilt. Danach hat Sachsen im Jahr 2015 5,1% der Asylsuchenden aufgenommen. Die Zahl der Neuzugänge in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen hat sich in den Monaten Januar bis Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahr versechsfacht, sodass im Jahr 2015 69.500 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert wurden. 43% der in Sachsen registrierten AsylbewerberInnen kommen aus Syrien.[28] Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der syrischen Kunden beim Jobcenter in den nächsten Jahren ansteigen wird.

Das Jobcenter:

Das Jobcenter ist eine Einrichtung, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört und zuständig ist für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Während Asylbewerberinnen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt erhalten, übernimmt diese Aufgabe das Jobcenter bei Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis und gestatteter Erwerbstätigkeit. Das SGB II,