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Das qualifizierte Zeugnis E-Book

Sirko Archut

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Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH (Recht), Veranstaltung: LL.M. Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte des qualifizierten Zeugnisses ist die Geschichte eines Schriftstücks, welches in den ursprünglichen Anfängen seines Aufkommens schon vor Hunderten von Jahren zunächst Auskunft über die Lauterkeit und geleistete Arbeit eines für eine bestimmte Zeit für einen anderen zur Arbeit Verpflichteten gab beziehungsweise geben sollte. Es kann daher aus heutiger Sicht hinsichtlich seines Ursprungs schon auf eine lang andauernde Tradition verweisen. So gab es nachweislich die ersten Zeugnisse bereits in der frühen Neuzeit, welche ihrerseits vornehmlich im Handwerk und im Gesindewesen ausgestellt wurden. Hintergrund dafür war, dass erstmals so genannte Gesindezeugnisse mit der Gesindeordnung von Hildesheim verlangt und sodann im Jahre 1530 mit der Reichspolizeiordnung sogenannte Atteste für ein ordnungsgerechtes Ausscheiden des Gesindes eingeführt wurden, wobei es den Dienstherren bei Geldstrafe verboten war, Knechte ohne entsprechendes Zeugnis zu beschäftigen. Das sogenannte Gesindedienstbuch, in dem sodann nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses von Seiten des Dienstherrn schon vollständig in qualifizierter Weise Zeugnis über die Führung und das Benehmen des Beschäftigten einzutragen war, wurde im Jahre 1846 in Preußen eingeführt. Im Jahre 1869 wurde mit der Gewerbeordnung der Zeugniszwang abgeschafft. Im Gegenzug erhielten die Arbeiter nun erstmals einen Anspruch dahin gehend, ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis verlangen zu können, welches sich auf die Führung und spätestens seit 1891 auf die Leistung erstrecken konnte. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 01.01.1900 im damaligen Deutschen Kaiserreich, welches neben vielen Regelungen des Privatrechts auch Normen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund wie Kündigungsfristen oder aber Formvorschriften für arbeitsrechtliche Kündigungen beinhaltete, wurde auch ein Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses gesetzlich geregelt, welcher seinem Sinn und Zweck nach auch Arbeitszeugnisse mit einschließt.[...]

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Veröffentlichungsjahr: 2013

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Inhaltsübersicht

 

A. Einleitung

B. Fortgang der Arbeit

C. Hypothese

D. Das Zeugnis in Ausgestaltung als Arbeitszeugnis

I. Anspruchsvoraussetzungen

1. Anwendungsbereiche von BGB, GewO, BBiG, BBG u.a.

a) Anwendungsbereich des § 630 BGB

b) Anwendungsbereich des § 109 GewO

c) § 16 I BBiG und § 19 SeemannsG

d) Tarifvertragliche Regelung/Öffentlicher Dienst

2. Dauerhaftes Vertragsverhältnis

a) Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 109 GewO

b) Sonstige Dienstverhältnisse im Sinne von § 630 BGB

3. Zeugnisanspruch endgültiges Zeugnis/Rechtliche Ausflüsse

4. Zeugnisanspruch vorläufiges Zeugnis/Rechtliche Ausflüsse

5. Zeugnisanspruch Zwischenzeugnis/Rechtliche Ausflüsse

6. Umschulungszeugnis/Qualifizierungszeugnis

II. Zeugnisarten

III. Wahlrecht

IV. Wahlschuld

V. Fälligkeit

VI. Zeugnisanforderungen/Einheitliches Zeugnisrecht

1. Materielle Anforderungen

a) Das einfache Zeugnis

b) Das qualifizierte Zeugnis (Theoretische Grundsätze)

2. Formelle Anforderungen

a) Grundsätzlicher Inhalt (Grundelemente)

b) Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses

c) Sprache

d) Schriftform

e) Abfassen in 3. Person

f) Unterschrift des Ausstellenden

g) Aussteller

VII. Durchsetzung des Zeugnisanspruchs

1. Holschuld des Anspruchstellers

2. ZBR - Zurückbehaltungsrecht

3. Rechtliche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs

a) Erfüllung

b) Konkrete Berichtigung

c) Verschlechterungsverbot/Vollstreckung

VIII. Dauer des Zeugnisanspruchs/Bindung des Verpflichteten

1. Unabdingbarkeit des Zeugnisanspruchs/Verzicht

2. Ausschlussfrist

3. Verjährung/Verwirkung

4. Widerruf

5. Bindung des Verpflichteten

IX. Schadensersatz (SE) - Zeugnis

1. SE: Dienstverpflichteter/Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber

a) Anspruch aus §§ 280, 241 II BGB; § 286 BGB, § 288 IV BGB

b) § 823 I BGB

2. SE: Neuer Arbeitgeber vs. alter Arbeitgeber

a) § 826 BGB

b) § 831 BGB

c) Vertragsähnliche Grundsätze i. V. m. § 278 BGB (§ 254 BGB)

3. SE: Neuer Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer

E. Studienergebnisse

F. Ausblick

I. Hinsichtlich der praktizierenden Zeugnisausstellung

1. Wohlwollen

2. Wahrheit/Vollständigkeit

3. Freiheit des Wortes/Formulierungsfreiheit

4. Unwahre Zeugnisse/Wohlwollen/Folgen

II. Pro und Contra qualifiziertes Arbeitszeugnis

III. Neue Zeugnisbewertungsansätze - Thesis

G. Zusammenfassung

ANHANG

 

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

 M A S T E R – T H E S I S

A. Einleitung[1]