Der Hexenhammer - Heinrich Kramer - E-Book

Der Hexenhammer E-Book

Heinrich Kramer

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Beschreibung

Malleus maleficarum (lateinisch), deutsch (Der) Hexenhammer, ist ein Werk des deutschen Dominikaners, Theologen und Inquisitors Heinrich Kramer, das die Hexenverfolgung legitimierte und wesentlich beförderte. Das 1486 erstmals in Speyer gedruckte Buch erschien bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in rund 30.000 Exemplaren und 29 Auflagen. Auf den Titelblättern der meisten älteren Ausgaben wird auch Jakob Sprenger als Mitautor genannt, der einer umstrittenen Forschungshypothese zufolge jedoch nicht an der Entstehung beteiligt war. Die Basis für den in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bedeutend gewordenen Malleus maleficarum stellte die von dem Papst Innozenz VIII. ausgegebene Bulle Summis desiderantes affectibus dar. Kramer, der bereits 1484 in Ravensburg als Hexenverfolger aufgetreten war, verfasste den Hexenhammer, nachdem er im Jahr darauf mit einer Hexeninquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen gescheitert war. Das Traktat sollte seine theologisch umstrittene Position stärken und die Hexenverfolgung rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck, was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel, bei Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird. Kramer sammelt mit seinem Gehilfen, dem Theologen Johannes Gremper, in seinem Buch weit verbreitete Ansichten über die Hexen und Zauberer. Im Hexenhammer werden die bestehenden Vorurteile übersichtlich präsentiert und mit scholastischer Argumentation begründet. Klare Regeln fordern eine systematische Verfolgung und Vernichtung der vermeintlichen Hexen.

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Heinrich Kramer

Der Hexenhammer

Der Hexenhammer

(Malleus maleficarum)

Heinrich Kramer

Impressum

Texte: © Copyright by Heinrich Kramer

Umschlag:© Copyright by Walter Brendel

Übersetzer: © Copyright by J. W. R. Schmidt

Verlag:Das historische Buch, 2022

Mail: [email protected]

Druck:epubli - ein Service der neopubli GmbH,

Berlin

Inhalt

Vorwort

Des Hexenhammers erster Teil,

2. Teil

3. Teil

Vorwort

Deus neque vult mala fieri, nequevult mala non fieri; sed vult permitteremala fieri.Malleus maleficarum I, XII.

Von der vorliegenden erstmaligen Übersetzung des Hexenhammers gilt des Horatius Sprüchlein vom »nonum prematur in annum« in ganz besonderem Maße, indem sie – wenigstens die erste Hälfte – nicht bloß neun, sondern fast zwanzig Jahre in einer stillen Ecke meines Schreibtisches geschlummert hat. Als ganz junger Student hatte ich zu meiner eigenen Belehrung begonnen, das kulturgeschichtlich so überaus wichtige Werk zu übersetzen, mußte aber, von ganz anderen Arbeiten vollauf in Anspruch genommen, bald davon abstehen, ohne zu ahnen, daß zwei Lustren vergehen sollten, ehe ganz äußerliche Beweggründe mich bewogen, das inzwischen schier vergilbte Manuskript wieder zur Hand zu nehmen. Seitdem hat sich ja im Umschwunge der Jahre manches verändert: vielfach ist aus Freude Leid, spärlich aus Leid Freude geworden; aber was meine Ansicht über den Malleus maleficarum anlangt, so bin ich nach wie vor überzeugt, daß man im allgemeinen über seine Verfasser wie über seinen Inhalt zu hart, vor allen Dingen zu einseitig geurteilt hat. Indem man es für gewöhnlich verschmähte, der Entwicklung der Idee des Teufels- und Hexenglaubens, der Ausbildung des gesamten Lehrgebäudes der Dämonologie durch viele, viele Jahrhunderte hindurch nachzuspüren, gelangte man schnell zur bedingungslosen Verurteilung des Hexenhammers, ohne sich um die Frage nach etwaigen mildernden Umständen zu kümmern. Gehörten seine Richter der protestantischen oder aber gar keiner Kirche an, so geschah es überdies leicht, daß man der katholischen Kirche die ganze Verantwortung zuschob und sich nicht genug tun konnte im Schimpfen. Wir wollen gewiß nicht übersehen, daß die Eiferer gegen den Hexenwahn brave, ehrliche Männer waren, die um so mehr Anerkennung verdienen, einer je älteren Zeit sie angehören: denn dazumal war es oft ein lebensgefährliches Wagnis, nicht an die Hexen und ihre teuflischen Werke zu glauben. Immerhin berühren uns die Expektorationen eines Hauber oder Horst einfach komisch in ihrer kläglichen Einseitigkeit. Letzterer macht gelegentlich eines Inhaltsverzeichnisses des Malleus Randglossen, die sich in einer Bierzeitung vorzüglich ausnehmen müßten; und Haubers Urteil über den Verfasser ist eine solche Kapuzinade, daß es verdient, zitiert zu werden:

»Alles was man von einem Inquisitore der Ketzerey und von den damaligen Zeiten, da das Reich der Finsterniß und Bosheit auf das Höchste gestiegen war, sich nur vorstellen kan, das findet man in diesem Buch mit einander verbunden; Bosheit, Tumheit, Unbarhertzigkeit, Heucheley, Arglist, Unreinigkeit, Fabelhafftigkeit, leeres Geschwätze, und falsche Schlüsse herrschen durch und durch in dem gantzen Buch, und muß es jemand sehr sauer ankommen, ein an Sachen und Worten so elendes und boshafftes Buch durchzulesen ... So dumm, so boshafft, so arglistig der Autor dieses Buch schreibet, so hart und unbarmhertzig bezeuget er sich auch. Er schreibet von der Tortur, von Verbrennen, und andern Todes-Straffen, mit einem sang froid ohne ein einiges gelindes, und von Mitleiden und Erbarmen zeugendes Wort mit einfliessen zu lassen. Mehr wie ein Hencker, als wie ein Geistlicher. Dahin gehöret die zuvor angeführte Spitzfindigkeit desselben, daß man die Tortur, welche nach den Gesetzen nicht darff iteriret, wiederholet werden, nur continuiren oder fortsetzen wolle. Zu diesem kommt die Unreinigkeit unb Garstigkeit des Autors. Er führet nicht nur allerhand ohnanständige Schertze und Mönchs-Possen an, schreibet und redet als ein Pöckel-Heering; dahin das oben gemeldete gantze Capitel von den Fehlern und Bosheiten der Frauens-Personen gehöret, welches nicht anders lautet, als wann man einige ungezogene Leute in einer Sauff-Gesellschafft reden unb ohnverständig schertzen hörete, sondern er schreibt auch in anderen Stücken auf eine so unreine Weise, und von den Dingen, die einem Mönchen ohnbekannt seyn solten, so bekannt und familiar, als wann er kein Geistlicher, sondern eine Bade-Mutter gewesen wäre, oder ein Kerl, der etliche bordels ausgeheuret hat.«

Dies Urteil ist gewiß den edelsten Regungen entsprungen, aber es beweist doch nur die Einseitigkeit dessen, der es gefällt hat. Hauber muß keinen Sinn für Humor gehabt haben; sonst hätte er über die Tirade gegen die Weiber gelacht! Übrigens stammt gerade die fulminanteste Stelle darin aus den Schriften des H. Chrysostomus, der doch wohl ein hervorragend frommer Mann war? Aber gerade als solcher wußte er recht gut, daß gerade die Weiber für die Frommen die gefährlichsten Fallstricke wären, weshalb er so eindringlich vor ihnen warnt; wobei natürlich die Farben etwas dick aufgetragen werden, damit das Gemälde um so eher auffalle. So warnte mehr denn ein Jahrtausend früher Buddha seine Jünger in beweglichen Worten vor den Frauen: »Unergründlich verborgen, wie im Wasser des Fisches Weg, ist das Wesen der Weiber, der vielgewitzten Räuberinnen, bei denen Wahrheit schwer zu finden ist, denen die Lüge ist wie die Wahrheit und die Wahrheit wie die Lüge.« »Wie sollen wir, Herr, uns gegen ein Weib benehmen?« »Ihr sollt ihren Anblick vermeiden, Ananda«. »Wenn wir sie aber doch sehen, Herr, was sollen wir dann tun?«. »Nicht zu ihr reden, Ananda.« »Wenn wir aber doch mit ihr reden, Herr, was dann?« »Dann müßt ihr über Euch selbst wachsam sein. Ananda«. ( Oldenberg, Buddha, p. 187). – Und daß ein Mönch von sexuellen Dingen keine Kenntnis haben dürfe, ist doch eine abgeschmackte Behauptung! Ist nicht den Reinen alles rein? Was sollte denn mit unseren Geistlichen werden, die sich doch für gewöhnlich eines reichen Kindersegens erfreuen, ohne daß ihnen daraus ein schimpflicher Vorwurf gemacht wird?!

Nein! Wir sind jetzt über solche kurzsichtige Beurteilung geschichtlicher Tatsachen hinaus, zumal seit den grundlegenden Arbeiten von Joseph Hansen, der in seinen »Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter«, Bonn 1901, in höchst verdienstlicher Weise eine Fülle von Material in Form von Originaltexten zusammengetragen hat, aus dem man sich ein historisch richtiges Bild von der Entwicklung der Hexenidee machen kann, worauf es allein ankommt. Schon die Bemerkung in der Apologia zum Hexenhammer, der zufolge sich dieses Buch durchaus nur auf den Schriften der Kirchenväter, Scholastiker und anderer Autoren aufbaut und die Verfasser desselben aus ihrem eigenen Wissen so gut wie nichts dazugetan haben, hätte vor einem zu raschen Urteile bewahren sollen. In der Tat zeigt sich uns der Malleus nur als der Schlußstein eines Baus, an dem viele Jahrhunderte gearbeitet haben; und mag dieses Gebäude eine Schmach für die Menschheit und für das Christentum sein, was kein anständiger Mensch bezweifelt – die Tatsache, daß der Malleus maleficarum eben nur die letzten Konsequenzen aus den offen zu Tage liegenden Prämissen zieht, enthält die einzig richtige und zwanglose Erklärung der Existenz jenes »düsteren« Buches und, wenn es hier überhaupt gestattet ist, davon zu reden: auch die allein zulässige Entschuldigung! Es gibt hoffentlich heutzutage niemanden mehr, der der Inquisition oder den Hexenverfolgungen noch das Wort redet, so fest auch immer, trotz der unleugbaren Errungenschaften der Wissenschaft, selbst in unseren modernen Zeiten der Glaube an Hexenwerk und Teufelsspuk die Geister weiter Kreise gefangen hält. Aber man versetze sich nur einmal in die Läge der Menschheit gegen Ende des Mittelalters: man müßte sich wundern, wenn der Hexenhammer nicht erschienen wäre! Der Boden war ja aufs beste vorbereitet. Die Gelehrten, zuerst die Kirchenväter, hatten sattsame Gelegenheit gehabt, sich mit der Person des Versuchers zu befassen, der ja bekanntlich schon im Alten Testament, gleich auf den ersten Seiten, eine so verhängnisvolle Rolle gespielt hat und immer wieder, auch im Neuen Testamente, auftaucht. Seine Taten sind in aller Gedächtnis, so daß es überflüssig erscheint, darüber noch ein Wort zu verlieren. Aber die Theorien der Gelehrten, zunächst nur den Fachgenossen vertraut und von ihnen von Geschlecht zu Geschlecht vererbt, stetig vertieft und verallgemeinert, mußten doch bald in den breiteren Schichten des Volkes dringen, wozu die Prediger das meiste beitrugen, denen natürlich der Böse ein stets willkommenes, immer neu variiertes Thema für die Predigt bedeutete; dem Volke aber ist der Teufel immer verständlicher gewesen als der Herrgott in seiner erhabenen Majestät: der Teufel in seiner Leutseligkeit, den man auch gelegentlich einmal so recht gspaß'g prellen und zum dummen Teufel machen kann, ist recht eigentlich der Gott der kleinen Leute. Der gemeine Mann schickt in Krankheitsfällen gewiß erst zum Quacksalber oder zur Streichfrau, die »büßen« und »besprechen« kann, ehe er sich an den »Doktor« wendet: dieser steht ihm eben zu hoch. Was für ein krasser Aberglaube hat aber vor sechshundert Jahren und noch früher geherrscht!! Wir verwöhnten Söhne einer »enorm fortgeschrittenen Zeit« können uns nur sehr schwer einen Begriff davon machen, wie die damaligen Menschen ohne Dampf, Gas und Elektrizität haben leben können; ohne Buchdruckereien! Vergegenwärtigen wir uns etwa die Leistungen eines Lessing z. B. immer in richtiger Weise? Nehmen wir nicht vielmehr die Errungenschaften, die wir diesem Manne und so vielen seiner Vorfahren, Zeitgenossen und Nachfahren verdanken, als etwas ganz Selbstverständliches hin, an dessen Herleitung niemand denkt? Es ist eben Allgemeingut geworden. So war aber auch der Hexenglaube damals ein Dogma, an dessen Wahrheit zu zweifeln ein böses Ding war. Freilich gab es auch in jenen schwarzen Zeiten noch hier und da Männer, die nicht an die Lehren des Hexenhammers glaubten, gerade so wie es heute auch noch »rückständige« Leute gibt, die sich nicht entschließen können, an den Dichter und Komponisten Richard Wagner zu glauben; aber die Narren waren doch immer in der weit überwiegenden Mehrheit; und selbst große und größte Geister konnten sich, als Söhne ihrer Zeit, aus den Anschauungen des Saeculum nicht befreien, sodaß z. B. Luther fest an die Existenz der »Wechselbälge« oder »Kilkröpfe« glaubte, die man aus dem Umgange der Dämonen mit den Hexen hervorgehen ließ. Item, der Hexenglaube war schließlich epidemisch geworden, nachdem Jahrhunderte auf die Gesundheit des Geistes losgewüstet hatten. Hansen führt aus der Zeit von 1258 bis 1526 siebenundvierzig päpstliche Erlasse auf, die sich gegen das Zauber- und Hexenwesen wenden, und aus den Jahren 1270-1540 sechsundvierzig Nummern aus der sonstigen Litteratur zur Geschichte des Hexenwahns. Darunter sind zu nennen: Arnaldus de Villanova, De maleficiis; Zanchinus Ugolini, Super materia haereticorum; Spicilegium daemonolatriae; Bertramus Teuto, De illusionibus daemonum; Raimundus Tarrega, De invocatione daemonum; Nicolaus von Jauer, Tractatus de superstitionibus; Johannes Nider, Formicarius; Johannes Wunschilburg, Tractatus de superstitionibus; Johannes de Mechlinia, Utrum perfecta dei Opera possint impediri daemonis malicia; Nicolaus Jacquerius, Flagellum haereticorum fascinariorum; Johann Tinctoris, Sermo de secta Vaudensium; Hieronymus Vicecomes, Lamiarum sive striarum opusculum; Flagellum maleficorum editum per ... Petrum Mamoris; Marianus Socinus, Tractatus de sortilegiis; Ambrosius de Vignate, Tractatus de haereticis; Johann Vincentii, Liber adversus magicas artes ...; Bernard Basin, Tractatus de artibus magicis ac magorum maleficiis; Angelus Politianus, Lamia. Die Verfasser des Hexenhammers berufen sich auf eine ganze Reihe von Gewährsmännern – abgesehen von der Bibel, die sehr häufig zitiert wird, um die Existenz von Dämonen, Hexen und Hexenwerk solemniter zu beweisen. – Die Frankfurter Ausgabe von 1588 nennt sie in dieser Reihenfolge: Dionysius Areopagita, Joannes Chrysostomus, Joannes Cassianus, Joannes Damascenus, Heraclides, Hilarius, Augustinus, Gregorius papa primus, Isidorus, Itinerarium Clementis, Remigius, Albertus Magnus, Thomas Aquinas, Bernardus Abbas, Bonaventura, Antonius, Petrus de Bonaventura, Petrus Damianus, Nicolaus de Lyra, Glossa ordinaria, Paulus Burgensis, Magister Historiarum, Magister Sententiarum, Vincentius Beluacensis, Guilelmus Parisiensis, Petrus de Palude, Petrus de Taranthasia, Scotus, Guido Carmelita, Alexander de Ales, Joannes Nider, Rabbi Moses, Compendium Theologicae veritatis, Vitae sanctorum patrum, Concilia, Jura Canonica, Boetius, Hostiensis, Gratianus, Thomas Brabantinus, Raymundus, Ubertinus, Goffredus, Caesareus, Bernardus. Schon diese Fülle von Vorgängern und Gewährsmännern des Hexenhammers, unter denen sich ja eine Reihe glänzender Namen findet, läßt den selbständigen Anteil seiner Verfasser als gering vermuten; eine genaue Vergleichung des Malleus aber mit seinen Quellen, Wort für Wort, würde wahrscheinlich das Verdienst des Heinrich Institoris und seines Kollegen noch um ein gut Stück herabdrücken. Haben sie doch nicht einmal den Titel als ihr Eigentum zu beanspruchen! Die Bezeichnung Malleus haereticorum war nach Hansen, Quellen 361, schon um das Jahr 400 dem heiligen Hieronymus beigelegt worden, und verschiedene, einer späteren Zeit angehörende Eiferer für den Glauben führten diesen Beinamen: der Bischof Hugo von Auxerre (um 1200), Robert le Bougre (um 1235), Bernhard von Caux (um 1320), Gerhard Groot (am Ende des 14. Jahrhunderts): als Titel eines Buches aber finden wir die drastische Bezeichnung »Malleus« um 1420, indem ein Inquisitor, Johann von Frankfurt, einem seiner Bücher den Titel Malleus iudaeorum gab.

Aber trotzdem Heinrich Institoris, den man jetzt als den Verfasser des Hexenhammers annehmen muß, sich aller Waffen bedient, die heilige und profane Überlieferung Scholastiker und Inquisitoren geliefert haben, wenn es auch im Einzelnen nicht ohne weiteres ganz klar ist, wie weit denn nun eine direkte oder bloß eine indirekte Benutzung vorliegt, d.h. wie viel reines Zitat ist und was einfach stillschweigendes Übernehmen, so hat er doch erfahren müssen, daß er auch zu seiner dunklen Zeit noch Leute gab, die sich vom Teufel nicht reiten ließen und an den Hexenwahn nicht bedingungslos glauben wollten. Das zeigte sich sehr deutlich, als es sich darum handelte, dem fertiggestellten Malleus maleficarum dadurch noch mehr Ansehen zu geben, daß man das Buch unter der Ägide eines Universitätsgutachtens in die Welt schickte. Man wandte sich also mit einem entsprechenden Gesuch an diejenige Alma Mater, die dazumal sich eines besonderen Rufes erfreute: Köln. Der zeitige Dekan, Lambertus de Monte, fällte denn auch ein Urteil, aber in ziemlich reservierter Weise: »in der Anerkennung des theoretischen Teils des Malleus ist es maßvoll, in der Beurteilung des praktischen Teils zieht es sich ganz hinter die sichere Schutzwand der kirchlichen Canones zurück, im allgemeinen endlich betont es nachdrücklich, daß der Inhalt des Buches nur für einen engen, nicht für einen allgemeinen Leserkreis passend sei. Es ist ein Gutachten, wie man es von Durchschnittstheologen jener Tage, deren geistiges Niveau in Sachen des Hexenwahns auf der Höhe ihrer Zeit lag, erwarten kann; ein Gutachten, das aber trotz seiner milden Fassung nur die Unterschrift von vier Professoren der Kölner Hochschule trägt, ein Gutachten, das in seiner verklausulierten Art den Verfassern des Hexenhammers, denen eine warme Empfehlung ihres Werkes von autoritativer Seite Bedürfnis war, keineswegs genügte.« ( Hansen, Westdeutsche Zeitschrift XVII, 152.)

In der Tat sind die Autoren des Malleus nicht mit diesem für sie gar zu farblosen Zeugnis zufrieden gewesen. Sie brauchten eben etwas Zugkräftiges, nachdem Heinrich Institoris so zu sagen am eigenen Leibe hatte erfahren müssen, daß selbst die Bulle Innozenz' VIII. nicht imstande gewesen war, ihn vor einem bösen Fiasko zu bewahren, indem er bei dem Versuche, in Innsbruck die Vollmachten dieser Bulle ins Praktische umzusetzen und (Juli 1485) einen Hexenprozeß in Szene zu setzen, nur Spott und Hohn erntete und es nur dem verständigen Bischof von Brixen, Georg Golser, zu danken hatte, daß es ihm nicht noch schlimmer bei seinem ersten Debüt erging: Der gute Bischof bekomplimentierte ihn schließlich höflichst, aber ganz energisch zum Lande hinaus, wobei er die Äußerung tat: »er bedunkt mich propter senium ganz kindisch sein worden, als ich in hie zu Brixen (Juli 1485) gehört hab cum capitulo.«

Um sich gegen ähnliche böse Erfahrungen zu schützen, glaubten die Verfasser des Hexenhammers sich eben mit einem Gutachten der damals so berühmten Kölner theologischen Fakultät wappnen zu müssen; und da dies für ihre Zwecke nicht günstig genug ausfiel, fälschte man ein zweites und heftete es dem neu erscheinenden Buche als Talisman vor; klugerweise allerdings nur einem Teile der Auflage, die für Köln und Umgebung nicht berechnet war, um vorzeitige Entdeckung zu verhüten. (Alle Einzelheiten bei Hansen, l.c. 133 ff.) Da dieses Gutachten überaus interessant und wichtig ist, lasse ich es hier in Text und Übersetzung folgen. (Der lat. Text wurde nicht abgegedruckt.Der Herausgeber)

»Im Namen unseres Herrn Jesu Christi, Amen! Wissen sollen alle, die das gegenwärtige öffentliche Instrument lesen, sehen und hören werden, daß im Jahre der Geburt ebendieses unseres Herrn 1487, in der fünften Indiktion, am Sabbathtage, am 19. Mai, um fünf Uhr Nachmittags oder so, im dritten Jahre des Pontifikates des in Christo geheiligtsten Vaters und Herrn, des Herrn Innozenz, durch die göttliche Vorsehung als Papst der achte, in meiner, als öffentlichen Notars, und der unterzeichneten, hierzu besonders gerufenen und gebetenen Zeugen Gegenwart der persönlich erschienene ehrwürdige und fromme Bruder Henricus Institoris, der heiligen Theologie Professor, vom Orden der Prediger, als Inquisitor der ketzerischen Verkehrtheit vom heiligen Stuhle zugleich mit dem ehrwürdigen und frommen Bruder Jacob Sprenger, ebenfalls der heiligen Theologie Professor und Prior des Kölnischen Prediger-Konvents, als seinem Kollegen besonders abgeordnet, für sich und seinen genannten Kollegen vorlegte und sagte, daß der gegenwärtige höchste Pontifex, nämlich Herr Innozenz, der vorerwähnte Papst, durch eine Patent-Bulle den Inquisitoren Henricus und Jakob, den vorgenannten (Mitgliedern) vom Predigerorden und der heiligen Theologie Professoren, aus apostolischer Hoheit die Befugnis übertragen habe, über alle beliebigen Ketzereien zu inquirieren, vornehmlich aber über die in jetzigen Zeiten gedeihende Ketzerei der Hexen, und zwar durch fünf Metropolitankirchen, nämlich von Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen, mit aller Befugnis, gegen solche bis zur letzten Vertilgung vorzugehen, nach dem Wortlaut der apostolischen Bulle, die er in seinen Händen hatte, richtig, vollständig, unbeschädigt und nicht fehlerhaft, sondern durchaus frei von aller Verdächtigkeit. Der Wortlaut dieser Bulle beginnt so: »Innozenz Bischof, ein Knecht der Knechte Gottes. Zu künftigem Gedächtnis der Sache. Indem wir mit der höchsten Begierde verlangen, wie es die Sorge unseres Hirtenamtes erfordert, daß der katholische Glaube vornehmlich zu unseren Zeiten allenthalben vermehrt werden und blühen möge« etc.; er schließt aber so: »Gegeben in Rom zu St. Peter, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1484, den 5. Dezember, im ersten Jahre unseres Pontifikates«.

Und weil einige Seelsorger und Prediger des Wortes Gottes öffentlich in ihren Predigten an das Volk zu behaupten und zu versichern sich nicht scheuten, es gäbe keine Hexen, oder könnten durch keinerlei Betätigung etwas zum Schaden der Kreaturen ausrichten, infolge welcher unvorsichtigen Predigten bisweilen dem weltlichen Arme zur Bestrafung derartiger Hexen die Befugnis abgeschnitten wurde, und zwar zur größten Vermehrung der Hexen und Stärkung dieser Ketzerei, deshalb haben die vorerwähnten Inquisitoren, in dem Wunsche, mit ihren ganzen Kräften allen Gefahren und Anfällen zu begegnen, eine ebenso gelehrte, wie fleißige Abhandlung zusammengestellt, in welcher sie nicht nur bestrebt gewesen sind, zur Erhaltung des katholischen Glaubens die Unwissenheit solcher Prediger zurückzuweisen, sondern auch zur Vertilgung der Hexen die gebührenden Arten, sie abzuurteilen und zu bestrafen, nach dem Wortlaut der genannten Bullen und der heiligen Canones, ausgearbeitet haben. Da es aber der Vernunft entspricht, daß das, was zum allgemeinen Nutzen geschieht, auch durch eine allgemeine Billigung seitens der Gelehrten gestärkt werde, so haben sie deshalb, damit nicht die vorerwähnten morosen Seelsorger und der heiligen Schriften unkundigen Prediger meinten, die vorerwähnte, wie vorausgeschickt zusammengestellte, Abhandlung wäre zu wenig durch die Gutachten und Meinungen der Gelehrten wohlgestützt, sie der hohen Universität Köln resp. einigen der dortigen Professoren des heiligen Wortes zur Erörterung und Vergleichung vorgelegt, damit, wenn sich etwas Tadelnswertes und von der katholischen Wahrheit Abweichendes fände, es durch ihr Gutachten so widerlegt würde, daß dabei doch das mit der katholischen Wahrheit Übereinstimmende gebilligt würde. Das ist denn auch in der Art, wie unten steht, geschehen.

Zuerst hat sich der ausgezeichnete Herr Lampertus de Monte mit seiner eigenen Hand unterschrieben wie folgt: »Ich, Lampertus de Monte, der heiligen Theologie geringer Professor, zur Zeit Dekan der Fakultät des heiligen Wortes ebendesselben Studiums zu Köln, bekenne, mit dieser meiner eigenen Hand, daß dieser von mir durchgesehene und fleißig verglichene Traktat in drei Teilen bezüglich seiner beiden ersten Teile – wenigstens nach meinem bescheidenen Urteile – nichts enthält, was den Ansichten der Philosophen, soweit sie nicht irren, entgegen sei oder gegen die Wahrheit des heiligen katholischen und apostolischen Glaubens oder gegen die Entscheidungen der von der heiligen Kirche gebilligten oder zugelassenen Gelehrten sei. Auch der dritte Teil ist durchaus zu halten und zu billigen bezüglich der Bestrafungen jener Ketzer, worüber er handelt, sofern er den heiligen Canones nicht widerstreitet. Ferner scheint wegen der Erfahrungen, die in diesem Traktate erzählt werden, die um des Rufes so großer, hervorragender Männer, und auch Inquisitoren willen für wahr gehalten werden, doch der Rat gegeben werden zu müssen, daß dieser Traktat (nur) gelehrten und eifrigen Männern, die daraus gesunde, mannigfache und reife Ratschläge zur Vernichtung der Hexen beibringen können, mitgeteilt werde, ebenso auch den Rektoren der Kirchen, wenigstens den furchtsamen und gewissenhaften, auf deren Belehrung hin die Herzen der Unterstellten zum Hasse gegen eine so pestbringende Ketzerei entflammt werden können, zum Schutze der Guten gleichermaßen wie zur Unentschuldbarkeit und Bestrafung der Bösen, damit sich so die Barmherzigkeit an den Guten und die Gerechtigkeit an den Bösen heller wie der Tag ergebe und in allem Gott verherrlicht werde, dem Lob und Ruhm gebührt.« – Danach unterschrieb sich in demselben Sinne der ehrwürdige Magister Jacobus de Stralen, ebenfalls mit seiner eigenen Hand, in dieser Weise: »Ich, Jacobus de Stralen, der heiligen Theologie geringster Professor, denke nach Prüfung des erwähnten Traktates in allem übereinstimmend mit dem, was unser ehrwürdiger Magister Lambertus de Monte, Dekan der heiligen Theologie, oben angemerkt hat, was ich mit dieser Schrift meiner Hand bezeuge zum Lobe Gottes.« – Gleichermaßen unterschrieb sich der hervorragende Magister Andreas de Ochsenfurt, auch mit eigener Hand, wie unten: »Übereinstimmend scheint mir, Andreas de Ochsenfurt, jüngstem Professor der heiligen Theologie, über den Inhalt des vorgelegten Traktates zu urteilen zu sein, so weit es sich beim ersten Einblick ergeben hat; was ich mit der Schrift meiner Hand bekräftige zur Förderung des in jenem ausgedrückten Zieles.« – In der Folge aber unterschrieb sich auch der hervorragende Magister Thomas de Scotia ähnlich mit seiner eigenen Hand, wie folgt: »Ich, Thomas de Scotia, der heiligen Theologie obzwar unwürdiger Doctor, denke in allem übereinstimmend mit unseren vorstehenden ehrwürdigen Magistern bezüglich des Inhaltes des vorgenannten, durch mich geprüften Traktates, was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.«

Weiterhin ist noch eine zweite Unterschrift gegen die vorgenannten unvorsichtigen Prediger also verhandelt worden: Zuerst wurden, wie folgt, (vier) Artikel aufgestellt:

Erstens, die unterzeichneten Magister der heiligen Theologie empfehlen die durch die Autorität des apostolischen Stuhles gemäß der Form der Canones abgeordneten Inquisitoren der ketzerischen Verkehrtheit und ermahnen sie, sie möchten belieben, ihr Amt mit Eifer zu verwalten. Zweitens, daß Behexungen geschehen können mit göttlicher Zulassung infolge der Mitwirkung des Teufels, durch Hexer oder Hexen, ist nicht dem katholischen Glauben zuwider, sondern stimmt zu den Aussagen der heiligen Schrift; im Gegenteil ist es nötig, auf Grund der Ansichten der heiligen Gelehrten zuzugeben, daß sie bisweilen geschehen können. Drittens, predigen also, daß Behexungen nicht geschehen können, ist irrig, weil auf diese Weise die Predigenden, so viel an ihnen ist, das fromme Wort der Inquisitoren zum Schaden des Heiles der Seelen hindern. Die Geheimnisse jedoch, die die Inquisitoren bisweilen hören, sind nicht allen zu enthüllen. Letztens, alle Fürsten und Katholiken allerlei sollen ermahnt werden, sie möchten belieben, den so frommen Wünschen der Inquisitoren für die Verteidigung des heiligen katholischen Glaubens beizustehen.

Demnächst haben sich die unterzeichneten und oben unterzeichneten Doktoren der vorerwähnten theologischen Fakultät mit eigener Hand unterschrieben, wie ich, Arnold, der unterzeichnete Notar, aus dem Berichte des ehrenwerten Johannes Vörde von Mecheln, vereidigten Pedellen der hohen Universität Köln, der mir dies berichtet hat, gehört und, wie es sich aus den oben und unten geschriebenen Handschriften ergeben hat, gesehen habe; in dieser Weise, wie folgt: »Ich, Lambertus de Monte, der heiligen Theologie bescheidener Professor, denke so, wie oben geschrieben steht, was diese meine eigene Hand bezeugt. Derzeit Dekan.« – »Ich, Jacobus de Stralen, der heiligen Theologie geringster Professor, denke so, wie oben geschrieben steht, was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.« – »Ich, Udalricus Kridwiss von Eßlingen, der heiligen Theologie jüngster Professor, erkenne mit dieser Schrift der eigenen Hand, daß man so denken müsse, wie oben geschrieben steht.« – »Und ich, Conrad von Campen, der heiligen Theologie demütigster Professor, stimme mit meinen größeren (Kollegen) wie oben in demselben Urteil überein.« – »Ich, Cornelius de Breda, der geringste Professor, denke so, wie oben steht, was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.« – »Ich, Thomas de Scotia, der heiligen Theologie ob zwar unwürdiger Professor, denke übereinstimmend mit den ehrwürdigen, vorher unterzeichneten Professoren, was meine eigene Hand bezeugt.« – »Ich, Theoderich de Bummel, der heiligen Theologie demütigster Professor, denke so, wie es durch meine vorher unterzeichneten Magister oben geschrieben steht; was ich mit meiner eigenen Hand bezeuge.« – »In der Bejahung der vorgeschriebenen Artikel bin ich im Urteil in Übereinstimmung mit unseren ehrwürdigen Magistern, meinen Lehrern, ich, Andreas de Ochsenfurt, der heiligen theologischen Fakultät Professor und geringster des Kollegiums der Theologen der Universität Köln.«

Neuestens aber und schließlich hatte und hielt der schon genannte ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris, der Inquisitor, in seinen Händen noch einen anderen Pergamentbrief, vom allergnädigsten König der Römer, mit seinem roten runden Siegel, dessen Abdruck, in eine Kapsel von blauem Wachs gedrückt, unten am Pergament herabhing, gesiegelt, heil und unversehrt, nicht beschädigt, nicht kanzelliert, noch irgend in einem Teile verdächtig; sondern durchaus frei von jedem Fehler und Verdächtigkeit; daß zur leichteren Ausführung dieses Glaubensgeschäftes eben dieser allergnädigste Herr, der vorgenannte König der Römer, eben diese oben erwähnte apostolische Bulle als christlicher Fürst schützen und verteidigen wollte und wolle, und die Inquisitoren selbst in seinen allseitigen Schutz nimmt, indem er allen und jeden dem römischen Reiche Untergebenen aufträgt und vorschreibt, daß sie bei der Ausführung solcher Angelegenheiten des Glaubens den Inquisitoren selbst jede Begünstigung und Beihilfe leisten und auch sonst danach handeln, wie es in ebendem Briefe ausführlicher enthalten ist und steht. Anfang und Ende dieses königlichen Briefes werden hier unten angemerkt in folgender Weise: »Maximilian, durch Gunst der göttlichen Gnade König der Römer, allzeit Mehrer des Reichs, Erzherzog von Östreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, Graf von Flandern« etc. Das Ende aber: »Gegeben in unserer Stadt Brüssel, unter unserem Siegel am 6. November des Jahres des Herrn 1486, im ersten Jahre unserer Regierung.«

Betreffs und bezüglich aller und jeder dieser vorgemeldeten (Geschehnisse) bat der schon genannte ehrwürdige und fromme Bruder, der Inquisitor Heinrich für sich und seinen vorgenannten Kollegen, es sollten von mir, dem über- und unterzeichneten öffentlichen Notar, ein öffentliches Instrument in besserer Form gemacht und angefertigt werden. Verhandelt ist dies zu Köln im Wohnhause des vorerwähnten ehrwürdigen Magisters Lambertus de Monte, welches innerhalb des Sprengers der Kirche des heiligen Andreas von Köln liegt, im Geschäfts- und Studierzimmer desselbigen Magisters Lambertus, unter Jahr des Herrn, Indiktion, Monat, Tag, Stunde und Pontifikat wie oben, in Gegenwart der vorgenannten, des Magister Lambertus und des Pedellen Johannes, indem außerdem noch die ehrenhaften Männer Nicolaus Cuper von Venroid, beeidigter Notar der ehrwürdigen Kurie zu Köln, und Christian Wintzen von Eußkirchen, ein Kleriker der Diözese Köln, als glaubwürdige Zeugen für das Obgemeldete gebeten und ersucht worden waren.

Und weil ich, Arnold Kolich von Eußkirchen, beeidigter Kleriker von Köln, bei allem und jedem des Vorausgeschickten, während es so, wie vorausgeschickt wird, geschah und verhandelt wurde, zugleich mit den vorgenannten Zeugen gegenwärtig gewesen bin und es so habe geschehen sehen und, wie vorerwähnt ist, aus dem Berichte des Pedellen gehört habe, habe ich deshalb gegenwärtiges öffentliches Instrument, mit meiner eigenen Hand aufgezeichnet und stattlich geschrieben, danach vollendet, unterschrieben, vorgelesen und in diese öffentliche Form gebracht und mit meinem gewöhnlichen und gewohnten Siegel und Namen, gebeten und ersucht, unterzeichnet, zur Glaubwürdigkeit und Bezeugung aller und jeder vorerwähnten Punkte«.

So waren auch die letzten Schwierigkeiten glücklich überwunden, die dem Malleus bei seiner zerhämmernden Tätigkeit noch im Wege standen. Auch das einzig Neue oder doch wenigstens nicht allgemein Anerkannte, was der Hexenhammer als sicher hinstellte, war jetzt für die grosse Menge amtlich beglaubigt und sanktioniert! Es war dies erstens die Behauptung, daß die Hexen wirklich und wahrhaftig ausführen; eine Frage, die damals viel erörtert und je nachdem bejaht oder verneint wurde; die Bulle Innozenz' VIII., die »Hexenbulle«, sanktioniert diese Hexenfahrten etc. nicht! Der zweite Punkt, der sich in Gegensatz zum kanonischen Rechte setzte, demzufolge bußfertige, nicht rückfällige Ketzer zu lebenslänglichem Kerker verurteilt wurden, aber nicht verbrannt werden durften, bestand in der Lehre, daß die Inquisitoren selbst bußfertige, ihre Ketzerei abschwörende Hexen ihrer besonderen Boshaftigkeit willen unter allen Umständen dem Scheiterhaufen überliefern durften, was sonst nur verstockten oder rückfälligen Ketzern als Strafe winkte.

Es konnte nun also der Kampf mit dem Hexenheere begonnen werden: er ward gepredigt durch die berüchtigte Bulle Summis desiderantes Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484, die recht eigentlich den Ausgangspunkt jener schändlichen Raserei gegen vermeintliche Ketzer und Hexen bildet, der Hunderttausende, schmählich hingemordet, zum Opfer fielen. Der Hexenhammer bildet zu jenem verhängnisvollen Dokumente nur den Kommentar, weshalb es sich gewiß verlohnt, es hier in in der Übersetzung wiederzugeben, zumal es auch eine stehende Zugabe der Ausgaben des Malleus zu bilden pflegt.

» Innocentz Bischoff, ein Knecht der Knechte Gottes. Zu künftigen, der Sache Gedächtniß. Indeme wir mit der höchsten Begierde verlangen, wie es die Sorge unsers Hirten Amtes erfordert, daß der Catholische Glaube fürnehmlich zu unseren Zeiten allenthalben vermehret werden und blühen möge, und alle Ketzerische Bosheit von denen Gräntzen der Gläubigen weit hinweg getrieben werde, so erklären wir gerne, dasjenige und setzen es auch von neuem, wordurch solches Unser Gottseliges Verlangen die erwünschte Würkung erlangen mag. Und dannenhero in deme, durch den Dienst unserer Arbeit, als durch die Reuthaue eines vorsichtigen Arbeiters alle Irrthümer gäntzlich ausgerottet werden, der Eyffer und die Beobachtung eben desselben Glaubens in die Hertzen der Gläubigen um so starker eingetrucket werde.

Gewißlich ist es neulich nicht ohne grosse Beschwehrung zu unsern Ohren gekommen, wie daß in einigen theilen des Oberteutschlands, wie auch in denen Meyntzischen, Cölnischen, Trierischen, Saltzburgischen (und Bremer) fehlt im Original.Ertzbistümer, Städten, Ländern, Orten und Bistümern sehr viele Personen beyderlei Geschlechts, ihrer eigenen Seligkeit vergessend, und von dem Catholischen Glauben abfallend, mit denen Teufeln, die sich als Männer oder Weiber mit ihnen vermischen, Mißbrauch machen, und mit ihren Bezauberungen, Liedern und Beschwehrungen, und anderen (abscheulichen Aberglauben und zauberischen Übertretungen, Lastern und Verbrechen, die Geburten der Weiber, die Jungen der Thiere, die Früchten der Erde, die Weintrauben und die Baumfrüchte, wie auch die Menschen, die Frauen, die Thiere, das Vieh, und andre unterschiedener Arten Thiere, auch die Weinberge, Obstgarten, Wiesen, Weyden, Getreide [ fehlt im Original.) Korn und andern Erdfrüchten, verderben, ersticken und umkommen machen und verursachen, und selbst die Menschen, die Weiber, allerhand groß und klein Vieh und Thiere mit grausamen sowohl innerlichen als äusserlichen Schmerzen und Plagen belegen und peinigen, und eben dieselbe Menschen, daß sie nicht zeugen, und die Frauen, daß sie nicht empfangen, und die Männer, daß sie denen Weibern, und die Weiber, daß sie denen Männern, die eheliche Werke nicht leisten können, verhindern. Über dieses den Glauben selbst, welchen sie bey Empfangung der heiligen Tauffe angenommen haben, mit Eydbrüchigen Munde verläugnen. Und andere überaus viele Leichtfertigkeiten, Sünden und Lastern, durch Anstifftung des Feindes des menschlichen Geschlechts zu begehen und zu vollbringen, sich nicht förchten, zu der Gefahr ihrer Seelen, der Beleidigung Göttlicher Majestät, und sehr vieler schädlicher Exempel und Ärgerniß. Und daß, obschon die geliebte Söhne Henricus Institoris in den obgenannten Theilen des Oberteutschlandes, in welchen auch solche Ertzbistümer, Städte, Länder, Bistümer und andere Orte begriffen zu seyn gehalten werden, wie auch Jacobus Sprenger durch gewisse Striche des Rheinstrohms, des Prediger-Ordens und Professores Theologiae, zu Inquisitoren des Ketzerischen Unwesens durch Apostolische Brieffe bestellet worden, wie sie auch noch seynd, dannoch einige Geistliche und Gemeine derselben Ländern, welche mehr verstehen wollen, als nöthig wäre, deswegen, weil in denen Briefen ihrer Bestellung solcherley Ertzbistümer, Städte, Bistümer, Länder und andere obgenannte Orte und deren Personen und solche Laster nicht namentlich und insonderheit ausgetrücket worden, dahero solche auch gar nicht darunter begriffen, und also denen sogenannten Inquisitoren in solchen Ertzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten, vorgenennet, solches Amt der Inquisition zu verrichten, nicht erlaubt seyn, und dieselbe zu Bestraffung, Inhaftnehmung und Besserung solcher Personen, über denen vorgenannten Verbrechen und Lastern nicht müssen zugelassen werden, halsstarrig zu bejahen, sich nicht schämen. Deswegen dann in denen Ertzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten vorgenennete solcherley Verbrechen und Laster, nicht ohne offenbaren Verlust solcher Seelen und ewiger Seelen=Gefahr ohngestrafft bleiben.

Derohalben Wir, indem wir alle und jede Hinternüsse, durch welche die Verrichtung des Amts derer Inquisitoren auf irgend eine Weise verzögert werden könnte, aus dem Wege räumen, und damit nicht die Seuche des Ketzerischen Unwesens und anderer solcher Verbrechen ihr Gifft zu dem Verderben anderer Unschuldigen ausbreiten möge, durch taugliche Hülfsmittel, wie solches unsern Amt oblieget, versorgen wollen, da der Eyffer des Glaubens uns fürnemlich hierzu antreibet, damit nicht dahero geschehen möge, daß die Ertzbistümer, Städte, Bistümer, Länder, und obgenennte Orte in denselben Theilen des Oberteutschlandes, ohne das nöthige Amt der Inquisition seyn, so setzen wir aus Apostolischer Hoheit, daß denen Inquisitoren das Amt solcher Inquisition darinnen zu verrichten erlaubt seyn, und sie zu der Besserung, Inhafftnehmung und Bestraffung solcher Personen über den vorgenannten Verbrechen und Lastern hinzu gelassen werden sollen, durchgehendes und in allem eben so, als wann in den vorgenannten Brieffen, solche Ertzbistümer, Städte, Bistümer, Länder und Orte, und Personen, und Verbrechen namentlich und insonderheit ausgetrücket wären, Krafft dieses unsers Brieffs. Und indem wir um mehrerer Sorgfalt willen vorgemeldte Brieffe und Bestellung auf solche Ertzbistümer, Städte, Bistümer, Länder und Orte, desgleichen solche Personen und Laster, ausstrecken, so geben wir, denen vorgesagten Inquisitoren, daß sie und einer derselben, wann sie den geliebten Sohn Johannes Gremper, einen Geistlichen des Constantzer Bistums, Meister in den Künsten, ihrer dermaligen oder einen jeden andern Notarium Publicum zu sich geruffen haben, der von ihnen und einem jeglichen derselben zu der Zeit wird verordnet werden, in denen vorgenennten Ertzbistümern, Städten, Bistümern, Ländern und Orten, wider alle und jede Personen, wes Standes und Vorzuges sie seyn mögen, solches Amt der Inquisition vollziehen, und die Personen selbst, welche sie in vorgemeldeten werden schuldig befunden haben, nach ihrem Verbrechen züchtigen, in Hafft nehmen, am Leib und am Vermögen straffen nicht weniger in allen und jeden Pfarr=Kirchen solcher Länder das Wort Gottes dem gläubigen Volcke, so offt als es nützlich seyn, und ihnen gut dünken wird, vortragen und predigen, auch alles und jedes was zu und in obigen Dingen nöthig und nützlich seyn wird, frei und ungehindert thun, und also vollziehen mögen, aus eben derselben Hoheit, von neuen völlige und freye Gewalt.

Und befehlen nicht weniger Unserm Ehrwürdigen Bruder dem Bischoff zu Straßburg durch Apostolische Brieffe, daß Er, durch sich selbst, oder durch einen andern, oder etliche andere, das vorgemeldete, wo, wann und so offt er es vor nützlich erkennen wird, und er von seiten solcher Inquisitoren, oder eines derselben gebürend wird ersuchet seyn, offentlich kund thun, und nicht gestatten solle, daß sie oder einer derselben über diesem, wider den Inhalt derer gedachten und derer gegenwärtigen Brieffe, durch keinerley Gewalt beeinträchtiget oder sonst auf irgend eine Weise gehindert werden, alle diejenige, so ihnen Eintracht thun, und sie verhindern, und wiedersprechen, und rebelliren werden, von was vor Würden, Aemtern, Ehren, Vorzügen, Adel und Hoheit oder Standes, und mit was für Privilegien, der Befreyung sie versehen seyn mögen, durch den Bann, die Aufhebung und Verbott, und andere noch schröcklichere Urtheile, Ahndungen und Straffen, welche ihm belieben werden, mit Hindansetzung aller appellation, bezaumen, und nach denen von ihme zu haltenden rechtlichen Processen, die Urtheile, so offt es nöhtig seyn wird, durch unser Ansehen ein und abermal schärffen lasse, und darzu, wann es vonnöthen seyn wird, die Hülffe des weltlichen Arms anruffe. Ohngeachtet aller und jeder vorigen und diesem zuwiederseyenden Apostolischen Rechtschlüssen und Verordnungen. Oder wann einigen insgemein oder insonderheit von dem Apostolischen Stuhl nachgegeben worden, daß wider sie kein Verbote, Aufhebung oder Bann solle ergehen können, durch Apostolische Brieffe, in welchen solcher Nachgebung nicht völlige und austruckliche Meldung geschiehet, desgleichen alle andere oder besondere Indulgentzien des bemelten Stuhls von was vor Inhalt sie seyen, durch welchen und wann sie in diesen Gegenwärtigen nicht ausgetrucket, oder nicht ganz einverleibet werden, die Würckung dieser Gnade auf einige Weise verhindert oder aufgeschoben werden möchte, und von einer jeglichen, darvon geschiehet nach dem ganzen Inhalte in unserem Brieff besondere Meldung. Es solle also gar keinem Menschen erlaubt sein, dieses Blatt Unserer Verordnung, Ausdehung, Bewilligung und Befehls zu übertretten, oder derselben aus verwegener Kühnheit entgegen zu handeln. Wann aber jemand sich dieses zu erkühnen unternehmen würde, der soll wissen, daß er den Zorn des allmächtigen GOttes und Seiner Heiligen Apostels Petri und Pauli auf sich laden werde.

Gegeben in Rom zu St.Peter, im Jahr der Menschwerdung des HErrn Tausend vierhundert und vier und achtzig, den 5. December, im ersten Jahr unserer Päbstlichen Regierung.« (Hauber, Bibliotheca sive Acta et Scripta Magica, I, S. 1.)

Als Verfasser des Hexenhammers galten bisher ziemlich allgemein Heinrich Institor [so!] und Jakob Sprenger, welchen beiden man wohl auch noch als dritten im Bunde Johannes Gremper zugesellt hat. Während man aber als Verfasser der (unten abgedruckten und übersetzten) Vorrede, genauer: Verteidigungsschrift, Apologia, Jakob Sprenger mit Sicherheit annehmen darf, spricht zum mindesten die grösste Wahrscheinlichkeit dafür, daß Heinrich Institoris das eigentliche Werk geschrieben hat, und zwar so, daß es spätestens im Mai 1487 als Manuskript oder gar schon im Druck fertig vorlag. Nach den Zeugnissen zu urteilen, die Hansen, Quellen p. 65, zusammengetragen hat, ist nun gerade Institoris nicht der Mann gewesen, über die Hexen und Ketzer stolz zu Gericht zu sitzen. Gewiß war er ebenso stark wie seine Gewährsmänner und Amtsgenossen von dem Drange beseelt, zum Wohle für die Menschheit gegen die Hexenketzerei zu Felde zu ziehen und die etwaigen Zweifler von der Existenz der mannigfachen maleficia zu überzeugen. Aber ein Mann wie Institoris, der der Verhaftung und Bestrafung wegen Unterschlagung von Ablaßgeldern nur mit Mühe und Not entgangen war und später zusammen mit seinem Kollegen, unterstützt durch einen schlauen Advokaten, ein Notariatsinstrument fälschte – ein solcher Mann darf nicht den Anspruch erheben, ein Retter gefährdeter Seelen zu sein. Hat er dies gefühlt und deshalb durch Sprenger dem Ganzen die als »Apologia« bezeichnete Vorrede vorsetzen lassen? Wir wissen es nicht. Aber das ist gewiß, daß hier der Schein erweckt werden soll, als sei der Malleus maleficarum ganz der Ansicht der damaligen Zeit, als teile er in allen Punkten die communis opinio, während das doch nur mit Vorbedacht richtig ist. Diese »Apologia« lautet:

»Da unter den Trübsalen der einfallenden Welt, welche wir leider nicht sowohl lesen, als hin und wieder erfahren, der alte, durch einen unwidersprechlichen Schaden seines Falles, verdorbene Aufgang, die Kirche, welche der neue Aufgang, der Mensch Christus Jesus, durch Besprengung seines Blutes fruchtbar gemachet, ob er wohl von Anfang an mit allerhand ansteckenden Seuchen zu vergiften nicht aufhöret, so suchet er doch insonderheit zu dieser Zeit solches zu tun, da er, indem der Abend der Welt sich zu dem Untergang neiget, weiß in seinem großen Zorn, wie Johann. in der Offenb. bezeuget, daß er wenig Zeit mehr habe. Dahero hat er auch eine ungewohnte ketzerische Bosheit in dem Acker des Herrn aufwachsen lassen, ich meyne die Ketzerey der Hexen, indem solche von dem Geschlecht, in welchem sie vornehmlich zu herrschen erkennet wird, den Nahmen bekommt. Welche, indem sie auf unzahlbare Arten Anfälle thut, so wird doch dieses was erschrecklich zu gedenken, gar zu abscheulich vor Gott, und des Hasses aller Gläubigen Christi würdig erkennet wird, in allen Werken erfüllet. Dann weil sie mit der Hölle einen Bund, und mit dem Tod einen Verstand gemacht, so unterwerfen sie sich, um ihre unreine Begierden zu erfüllen, der schändlichen Dienstbarkeit. Über dasjenige, was in täglichen Trübsalen, den Menschen, dem Vieh und den Früchten der Erde von ihnen durch Zulassung Gottes und mitwürkender Krafft der Teuffeln, zugefügt wird. Unter welchen Übeln wir Inquisitores, Jacob Sprenger, samt unserm geliebtesten, von dem Apostolischen Stuhl, zu der Vertilgung einer solchen pestilentzischen Ketzerey zugeordneten, Gesellen, ob wir wohl unter den Lehren des göttlichen Worts, welche in dem Prediger-Orden kämpffen, die Geringsten sind, dannoch mit einer gottseligen und traurigen Gemüths-Bewegung erwogen haben, was für Arzney oder was für Trost den armen Menschen zu einem heilsamen Gegen-Gifft zu reichen seyn möchte, so haben wir für würdig geachtet, diesem Werke, vor allem anderen Arzney-Mittel, die Schultern andächtig zu unterwerffen, indem wir das Vertrauen haben, von der mit Honig-fließenden Freygebigkeit desjenigen, der allen überflüssig gibt, und der, indem er eine Kohle von dem Altar mit einer Zange nimmt, rühret und reiniget die Lippen der Unvollkommenen, alles zu dem erwünschten Ende zu bringen.

Da aber in den Werken der Menschen nichts so sehr nützlich und erlaubt geschiehet, welchem nicht einiger Schaden beygemessen werden könnte: Unser geringer Verstand kommt auch nicht zu dem Gipffel der Wahrheit, wann er nicht durch die Feile eines anderen Bosheit gar sehr abgeschabet worden. Derohalben, wann uns jemand wegen der Neuigkeit des Werkes zu Rede stellet, mit demselben lassen wir uns getrost in einen Streit ein. Er soll aber doch wissen, daß dieses Werk zugleich neu und zugleich alt sei, zugleich kurz und zugleich weitläufftig. Alt ist es gewißlich nach dem Inhalt und dem Ansehen. Neu aber in Ansehnung der Zusammensammlung der Theile, und der Verbindung derselben. Kurtz wegen der Zusammenziehung sehr vieler Autoren ins Kurze. Nichtsdestoweniger lang wegen der unendlichen Vielheit der Materie, und der unerforschlichen Bosheit der Hexen. Wir sagen auch dieses nicht, anderer Autoren Schriften hochmütig zu verkleinern, und unser Werck ruhmsüchtig und eitel zu erhöhen, da aus unseren Kopff gar weniges, und fast nichts hinzugetan worden. Daher es nicht für unser Werck, sondern vielmehr für derjenigen geachtet wird, aus deren Worten fast alles und jedes zusammen getragen ist. Aus eben dieser Ursache haben wir weder Verse machen, noch hohe Unt anstellen wollen, sondern, indem wir nach der Weise der Ausschreiber gehandelt, zu der Ehre der höchsten Dreyheit und der unzertrennlichen Einheit, über dir drey Haupttheile, den Anfang, den Fortgang, und das Ende, und das Buch den Hexen-Hammer genennet, so überlassen wir die Übersehung des Werkes unsern Gesellen, die Vollziehung aber denen, welchen das strengste Gerich oblieget, deswegen, weil sie zur Rache der Bösen, aber zum Lobe der Frommen gesetzet sind von GOtt, welchem alle Ehre und Ruhm sey in die Ewigkeit. Amen.«

[Hauber I, 34 ff.]

Es ist oben ein Anlauf genommen worden, den Hexenhammer in seiner Existenz zu erklären, ja sogar zu entschuldigen; ersteres dadurch, daß darauf hingewiesen wurde, wie seine Verfasser im Grunde nichts weiter geleistet haben, als eine Zusammenstellung der vorausgehenden Literatur, wobei sie schon recht ausgetretene Pfade gewandelt sind. Wenn aber darin zugleich eine, wenn auch recht fadenscheinige, Entschuldigung gefunden wurde, so bleibt der Malleus maleficarum doch, mit Hansen zu reden, ein »(unglaubliches) Monstrum voll geistiger Sumpfluft«, das die Freude nur des Kulturhistorikers allein ist. »Aber zu der schonungslosen und unerbittlich konsequenten Brutalität dieser Vorgänger, ihrer an Stumpfsinn grenzenden aber mit theologischer Eitelkeit durchsetzten Dummheit tritt hier noch ein kaltblütiger und geschwätziger Cynismus, ein erbärmlicher und nichtsw ürdiger Hang zur Menschenquälerei, der beim Leser immer wieder den Grimm und die äußerste Erbitterung über die Väter dieser eklen Ausgeburt religiösen Wahns wachruft.«

J.W.R. Schmidt.

Des Hexenhammers erster Teil,

enthält dreierlei, was zur Hexentat gehört, nämlich den Dämon, den Hexer und die göttliche Zulassung.

Ob es Zauberei gebe, erste Frage.

Ob die Behauptung, es gebe Hexen, so gut katholisch sei, daß die hartnäckige Verteidigung des Gegenteils durchaus für ketzerisch gelten müsse?

1. Es wird der Beweis geführt, daß es nicht gut katholisch sei, etwas derartiges zu behaupten. Episc. 26, 5: »Wer da glaubt, daß es möglich sei, daß ein Wesen in einen besseren oder schlechteren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Bildnis umgestaltet werde, außer vom Allschöpfer allein, der steht unter den Heiden und Ungläubigen.« Wenn aber erzählt wird, daß derlei von Hexen gemacht werde, so ist das nicht gut katholisch, sondern ketzerisch.

2. Ferner: Es gibt keine zauberische Handlung auf Erden. Beweis: Gäbe es derartiges, dann geschähe es durch die Macht der Dämonen. Aber zu behaupten, daß Dämonen körperliche Umwandlungen bewirken oder verhindern könnten, erscheint als nicht gut katholisch, weil sie ja sonst die ganze Welt zerstören könnten.

3. Ferner: Jede Änderung des Körpers, Krankheit und Gesundheit, wird auf eine örtliche Bewegung zurückgeführt, was ersichtlich aus Phys. 5. Dazu gehört die Bewegung des Himmels vor allem: aber die Dämonen können diese nicht verändern, Dionys. epist. ad Polycarp.; weil dies Gott allein zusteht; daher ist es klar, daß sie keine Veränderung, wenigstens keine wahre, an den Körpern bewirken können, und daß notwendigerweise derartige Verwandlungen auf irgend welche geheimen Ursachen zurückgeführt werden müssen.

4. Ferner: Wie das Werk Gottes stärker ist als das des Teufels, so auch seine Macht. Aber wenn es Zauberei in der Welt gäbe, so wäre ja das Werk des Teufels gegen die Macht Gottes. Wie es also töricht ist, zu meinen, die abergläubisch angenommene Macht des Teufels meistere das Werk Gottes, ebenso ist es unerlaubt, zu glauben, daß die Geschöpfe und Werke Gottes durch die Werke des Teufels verändert werden können, an Menschen wie an Tieren.

5. Ferner: Was körperlicher Kraft unterworfen ist, hat nicht die Kraft, auf körperliche Wesen einzuwirken. Die Dämonen aber sind den Kräften der Sterne unterworfen, was daraus ersichtlich ist, daß gewisse Beschwörer bei der Anrufung der Dämonen bestimmte Konstellationen beobachten. Daher haben sie keine Gewalt, irgendwie auf körperliche Wesen einzuwirken, und ebensowenig und noch viel weniger die Hexen.

6. Ferner handeln die Dämonen nur durch künstliche Mittel: aber diese können nicht wahre Gestalt verleihen; (daher heisst es c. de mineris: »Die Meister der Alchymie mögen wissen, daß Gestalten nicht verwandelt werden können«), daher können auch die Dämonen, welche mit künstlichen Mitteln arbeiten, wahre Eigenschaften der Gesundheit oder Krankheit nicht schaffen, sondern wenn diese wirklich eintreten, so haben sie irgend eine andere, verborgene Ursache, ohne Einwirkung der Dämonen und Hexen.

Dagegen aber: Decret. XXXIII, 9, 1: »Wenn durch Zauber- und Hexenkünste bisweilen mit heimlicher Zulassung von Gottes gerechtem Urteile und unter Beihilfe des Satans etc.« Es handelt sich da um die Verhinderung der ehelichen Pflichten durch Hexen, wozu dreierlei nötig sei, eine Hexe, der Teufel und die Zulassung Gottes.

Ferner kann das Stärkere einwirken auf das weniger Starke: aber die Kraft der Dämonen ist stärker als jede körperliche Kraft: Job 41: ›Es gibt keine Macht auf Erden, die ihm verglichen werden kann; er ist geschaffen, daß er niemanden fürchte.‹

Antwort. Hier sind drei ketzerische Irrlehren zu bekämpfen, nach deren Zurückweisung die Wahrheit ersichtlich sein wird. Einige nämlich haben nach der Lehre des S. Thomas, IV, dist. 24, wo er von der Hexenhinderung spricht, zu behaupten versucht, es gebe auf Erden keine Zauberei; sie lebe nur in der Vorstellung der Menschen, die natürliche Erscheinungen, deren Ursachen verborgen sind, den Hexen zuschrieben. Andere geben zu, daß es Hexen gibt, daß sie aber nur in der Einbildung und Phantasie bei den Hexentaten mitwirken; noch andere behaupten, die Hexenkünste seien überhaupt Phantasie und Einbildung, mag auch ein Dämon wirklich mit einer Hexe zu tun haben.

Ihre Irrtümer werden wie folgt gezeigt und zurückgewiesen. Die Ersteren nämlich werden überhaupt als Ketzer gekennzeichnet durch die Gelehrten, besonders durch S. Thomas in der erwähnten dist. IV, 24, art. 3, und zwar in corpore, da er sagt, solche Ansicht sei durchaus wider die gewichtigen Lehren der Heiligen und wurzele im Unglauben, weil die Autorität der Heiligen Schrift sagt, daß die Dämonen Macht haben über die Körperwelt und über die Einbildung der Menschen, wenn es von Gott zugelassen wird, wie aus vielen Stellen der Heiligen Schrift ersichtlich. Die also sagen, es gebe kein Hexenwerk in der Welt, außer in der Vorstellung der Menschen; auch nicht glauben, daß es Dämonen gebe, außer in der Vorstellung allein des großen Haufen, sodaß der Mensch die Irrtümer, die er sich selbst macht, nach ihrer Meinung den Dämonen aufbürde; und daß schon aus starker Einbildung gewisse Gestalten im Sinne erscheinen, so, wie der Mensch denkt, daß wir Dämonen oder auch Hexen bloß zu sehen meinen; und da dies dem wahren Glauben widerstreitet, nach dem wir glauben, daß Engel aus dem Himmel gestoßen und Dämonen geworden seien, deshalb gestehen wir auch, daß sie durch größere Kraft ihrer Natur vieles vermögen, was wir nicht können; und jene, die sie zu solchen Taten bringen, heißen Zauberer. So heißt es dort. Weil aber Ungläubigkeit an einem Getauften Ketzerei heißt, deshalb werden solche der Ketzerei bezichtigt.

Die andern beiden Irrlehren, die die Dämonen und ihre natürliche Macht zwar nicht leugnen, aber unter sich bezüglich der Hexentat und der Hexe selbst uneinig sind, insofern die einen zugeben, daß die Hexe wirklich zur (Erzielung einer) Wirkung mit tätig sei, aber nicht bei einer wahren, sondern nur eingebildeten; während die anderen im Gegenteil die Wirkung am Verletzten als tatsächlich zugeben, aber glauben, daß die Hexe nur in der Vorstellung mitwirke – diese beiden Irrlehren haben ihre Grundlage genommen aus zwei Stellen des Canones, Episcop. XXVI, 5, wo zuerst die Weiber getadelt werden, welche glauben, sie ritten nächtlicher Weile mit der Diana oder der Herodias. Man sehe den Canon an der Stelle. Und weil derartiges oft nur in der Phantasie und der Einbildung geschehe, so meinen jene irrtümlicherweise, es sei ebenso mit allen andern Handlungen.

Zweitens, weil dort steht, daß, wer glaubt oder lehrt, es sei möglich, daß irgend eine Kreatur in einen bessern oder schlechteren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Bildnis umgestaltet werde außer vom Allschöpfer allein, ein Ungläubiger sei und unter den Heiden stehe, deshalb also, weil es dort heißt »oder in einen schlechteren Zustand verwandelt werde«, sagen sie, jene Handlung am Behexten sei nicht wirklich, sondern nur Phantasiegebilde.

Daß aber diese Irrtümer nach Ketzerei riechen und gegen den gesunden Sinn des Canon Verstössen, wird gezeigt zunächst aus dem göttlichen, sodann aus dem kirchlichen und bürgerlichen Rechte; und dies zwar im allgemeinen; dann im besonderen durch Erklärung der Worte des Canon (mag dies auch in der folgenden Frage noch deutlicher hergeleitet werden). Das göttliche Recht nämlich schreibt an vielen Punkten vor, daß man die Hexen nicht nur fliehe, sondern auch töte. Solche Strafen würde es aber nicht eingesetzt haben, wenn jene nicht in Wahrheit und zu wirklichen Taten und Schädigungen mit den Dämonen sich verbündeten. Denn körperlicher Tod wird nur herbeigeführt durch körperliche, schwere Sünde, während der seelische Tod eintreten kann infolge von phantastischer Vorstellung oder auch Versuchung. Das ist die Ansicht des S. Thomas, 2. dist. 7 in der Frage, ob es Sünde sei, der Hilfe der Dämonen sich zu bedienen? – Deutero. 18. wird befohlen, alle Hexer und Beschwörer zu töten. Levit. 19 heißt es: »Wessen Seele sich zu Magiern und Wahrsagern neigte und mit ihnen hurte, gegen die will ich mein Antlitz erheben und will sie vertilgen aus der Schar meines Volkes.« Ebenso 20: »Ein Mann oder Weib, in denen ein pythonischer oder göttlicher Geist war, soll sterben; mit Steinwürfen soll man sie töten.« (Pythonen heißen solche, an denen ein Dämon wunderbare Taten vollbringt.)

Das ist es auch, um welcher Sünde willen der abtrünnige Ochozias starb: II. Regum 1 und Saul 1, Paralip. 10. Die Behandler endlich der göttlichen Worte, was haben sie in ihren Schriften über 2. dist. 7 und 8 anderes berichtet von der Macht der Dämonen und den zauberischen Künsten? Ihre Schriften möge man nachsehen, eines jeden Doctors über Sent. lib. 2 und man wird finden, daß unzweifelhaft Zauberer und Hexen durch die Kraft der Dämonen, mit Zulassung Gottes, Wundertaten, wirkliche, nicht eingebildete, vollbringen können. Ich schweige von den verschiedenen andern Stellen, wo S. Thomas ausführlich über derartige Werke handelt, wie in der Summa contra gent. lib 3, c. 1 und 2 in par, 1. qu. 114 ar. 4; 2, 2, qu. 92 und 94. Auch möge man nachsehen die Postillenverfasser und Glossatoren über die Zauberer Pharaons, Exod. 7; ebenso auch die Worte Augustinus', deciv. dei 11, c. 17 und de doctr. christ. 2; nicht minder die anderer Gelehrter, denen zu widersprechen ganz abgeschmackt ist und die Sünde der Ketzerei nach sich zieht. Wird doch mit Recht der ein Ketzer genannt, welcher irrt in der Auslegung der Heiligen Schrift, 24. qu. 1. haeresis. »Und wer eine andere Ansicht hierüber hat, was den Glauben angeht, als ihn die Kirche gelten läßt«, ibid. und qu. haec est fides.

Daß sie endlich gegen den gesunden Sinn des Canon streiten, wird gezeigt durch das Kirchengesetz. Denn auch die Doctoren der Canones, über das Kapitel Siper sortiarias et maleficas artes 24 qu. 1. und außerdem de frigidis et maleficiatis – was wollen sie anderes, als ihre Erklärung geben betreffs der Hinderung der ehelichen Handlungen durch die Hexen, wie sie die geschlossene oder zu schließende Ehe zerstört? Sie sagen nämlich, wie auch S. Thomas 4 w. o., daß, wenn Hexenkraft über die Ehe komme vor der fleischlichen Vereinigung, sie dann, wenn sie dauernd ist, die geschlossene Ehe verhindert und zerstört; eine solche Ansicht würde über eine bloß vorgestellte und eingebildete Handlung nicht abgegeben worden sein, wie ja an sich klar ist.

Man vergleiche Hostiensis in seiner Summa copiosa; ebenso Goffredus und Raymundus, von denen man wirklich nirgends liest, daß sie Schwierigkeiten gemacht hätten über die Frage, ob eine solche Handlung für bloß vorgestellt und nicht wirklich erachtet werden könnte; sondern sie setzten das als etwas Selbstverständliches voraus; und über die Frage, wie (die Ehehinderung) für dauernd oder nur zeitweilig erachtet werden könnte, erklären sie, wenn sie über drei Jahre dauere; auch zweifeln sie nicht, ob sie in der Einbildung oder Vorstellung durch die Hexe verhängt werde; sondern sie meinen, daß wahr und wahrhaftig ein solcher Mangel durch die Macht eines Dämonen bewirkt werde, wegen des mit ihm eingegangenen Paktes, oder auch durch den Dämon selbst, ohne Hexe, mag das auch sehr selten innerhalb der Kirche geschehen, wo das Sakrament der Ehe ein verdienstliches Werk ist; aber dies geschehe unter den Ungläubigen, d. h. weil (der Dämon) bemerkt, daß er sie mit gutem Rechte besitzt, wie Petrus de Palude 4 berichtet von einem Bräutigam, der ein Idol geheiratet und nichtsdestoweniger mit einem jungen Mädchen zu tun gehabt, das er jedennoch wegen des Teufels nicht erkennen konnte, der sich immer in einem angenommenen Körper dazwischen gelegt hatte. In der Kirche jedoch versucht der Teufel lieber durch Hexen, wegen seines Vorteils, zur Vernichtung der Seelen, solche Taten zu bewirken. Wie er dies tun könne und mit welchen Mitteln, wird weiter unten dargelegt werden, wo über die sieben Arten, den Menschen durch entsprechende Handlungen zu schaden, gehandelt wird. Auch aus anderen Fragen, welche Theologen und Canonisten über diesen Punkt aufwerfen, ergibt sich dasselbe, indem sie erwägen, wie derlei beseitigt werden könne, und ob es erlaubt sei, es durch eine andere Hexerei zu beseitigen, und wie, wenn die Hexe, durch welche die Hexerei begangen, tot sei; davon spricht Goffredus in seiner Summa, worüber in den Fragen des dritten Teiles erhellen wird.

Warum endlich hätten die Canonisten so eifrig verschiedene Strafen in Vorschlag gebracht, indem sie unterschieden zwischen heimlicher und offenbarer Sünde der Hexer, oder vielmehr der Weissager, (da der schädliche Aberglaube verschiedene Arten hat), daß z.B., wenn sie offenbar sei, das Abendmahl verweigert werde; wenn heimlich, Buße von vierzig Tagen; de conse. dist. 2. pro dilectione; item wenn er ein Geistlicher, so sei er ab- und in ein Kloster festzusetzen; wenn ein Laie, zu exkommunizieren; 26 qu. 5 non oportet; item, daß solche für ehrlos zu erachten und ebenso die, welche zu ihnen gehen; dürfen auch nicht zur Rechtfertigung zugelassen werden; 2. qu. 8. quisquis nec.

Aber auch aus dem bürgerlichen Rechte ist dies ersichtlich. Denn Azo, Summa über 9. lib. Cod. Rubr. de maleficis. 2. post 1. Gornel. de sicar. et homicid. sagt: »Es ist zu wissen, daß alle diejenigen, welche das Volk Hexer nennt, und auch diejenigen, welche sich auf die Wahrsagekunst verstehen, die Todesstrafe verwirkt haben«: l. nemo. c. demaleficis. Ebenso geben sie die Strafe an: l. culpa. l. nullus. Diese Gesetze nämlich lauten so: »Niemandem ist es erlaubt, zu weissagen; andernfalls wird an ihm das rächende Schwert die Todesstrafe vollziehen;« und es heißt weiter: »Es sind auch welche, die mit Zauberkunst dem Leben der Frommen nachstellen, auch die Herzen der Weiber zur bösen Lust verführen; diese werden den wilden Tieren preisgegeben,« wie cod. c. 1. multi. Es bestimmen auch die Gesetze, daß sie anzuklagen jeder zugelassen wird, wie auch der Canon sagt, c. in favorem fidei. lib. 6 de haeresi. Daher heißt es ebendort: »Zu solcher Anklage wird jeder zugelassen, wie bei einer Anschuldigung wegen Majestätsbeleidigung.« Denn sie verletzen ja gewissermaßen die göttliche Majestät selbst. Ebenso sollen sie den Untersuchungen zur Ausforschung unterworfen sein: auch jeder beliebige, ohne Ansehung der Würde, wird der Untersuchung unterworfen, und wer überführt wird, oder wer seine Tat leugnet, der sei dem Folterknecht übergeben; sein Leib werde zerfleischt von der »Kralle« und so büße er die seiner Tat entsprechende Strafe; cod. c. 1. si ex. etc.

Man bemerke, daß solche einst zwiefache Strafe erlitten, Todesstrafe und Zerfleischung des Leibes durch die »Kralle« oder dadurch, daß man sie zur Verschlingung den Bestien vorwarf; jetzt aber werden sie verbrannt, weil es Weiber sind.

Ebenso ist Teilnahme verboten. Daher wird hinzugefügt, »Aber auch sollen solche Leute weder die Schwelle eines anderen betreten dürfen; sonst sollen ihre Güter verbrannt werden; noch soll jemand sie aufnehmen und beraten; sonst werden sie nach einer Insel geschafft und alle Güter konfisziert.« Hier wird Exil samt Verlust der ganzen Habe als Strafe festgesetzt, wer solche Leute beratet oder aufnimmt. Wo die Prediger solche Strafen den Völkern und Herrschern der Erde kund tun, schaffen sie mehr gegen die Hexen als durch andere Anführungen aus den Schriften.

Außerdem werden durch die Gesetze auch die empfohlen, die den Hexentaten jener entgegen arbeiten. Daher w. o. l. eorum: »Andere aber, welche bewirken, daß die Werke der Menschen nicht von Windsturm und Hagelschlag betroffen werden, verdienen nicht Strafe, sondern Belohnung.« Wie es aber erlaubt sei, derlei zu verhindern, wird weiter unten auseinander gesetzt werden, wie früher gesagt ist. Aber alles dies zu leugnen oder in frivoler Weise jenen zu widersprechen – wie kann dies dem Vorwurf der Ketzerei entgehen? Ein jeder möge entscheiden, ob ihn vielleicht seine Unkenntnis entschuldigt; welche Unkenntnis aber entschuldigt, wird sofort weiter unten klar werden.

Aus allen Prämissen ist zu schließen, daß die Behauptung gut katholisch und sehr wahr ist, daß es Hexen gibt, welche mit Hilfe der Dämonen, kraft ihres mit diesen geschlossenen Paktes, mit Zulassung Gottes wirkliche Hexenkünste vollbringen können, ohne auszuschließen, daß sie auch Gaukeleien und Phantasiestückchen durch Gaukelkünste zu vollbringen imstande sind. Aber weil die gegenwärtige Untersuchung sich auf die wahren Hexenkünste erstreckt, die sich von den andern sehr bedeutend unterscheiden, so gehört das nicht zur Sache; denn solche Leute nennt man besser Weissager und Zauberer als Hexen.

Endlich, weil sie den Urgrund für ihren Irrtum in den Worten des Canon suchen, besonders die beiden letzten Irrlehren, zu geschweigen von der ersten, die sich selbst verurteilt, da sie ja gegen die Wahrheiten der Schrift verstößt, daher muß man auf den gesunden Sinn des Canons zurückgehen. Zuerst gegen den ersten Irrtum, wo es heißt, das Mittel sei Phantasiegebilde, das Äußere (die Wirkung) sei wirklich.

Hier ist zu bemerken, daß es vierzehn Hauptarten des Aberglaubens gibt, die anzuführen die Kürze der Zeit nicht erlaubt. Sie sind genau angegeben bei Isidor, Etym. 8 und bei Thomas II, 2, 92. Auch sollen sie weiter unten erwähnt werden, wo über die Wichtigkeit dieser Ketzerei geredet wird, und zwar in der letzten Frage dieses ersten Teiles.

Die Art, unter die solche Weiber fallen, heißt die der Pythonen, durch welche der Dämon redet oder Wundertaten vollbringt; sie ist oft die erste der Reihe nach. Die Art aber, unter welche die Hexer gehören, heißt die Art der Hexer (malefici); und weil sie untereinander sehr verschieden sind und es nicht nötig ist, daß, wer zu der einen Art gehörig wirkt, auch zu der andern gerechnet werde, deshalb – wie der Canon nur jene Weibsstücke erwähnt und nicht die Hexer – versteht der den Canon falsch, der derartige eingebildete Herleitungen von Körpern auf das ganze Geschlecht des Aberglaubens durch alle seine Arten hindurch zurückführen will, so daß, wie jene Weiber nur in der Vorstellung, auch alle Hexen so ausfahren; und noch mehr fälscht den Canon, der daraus folgern wollte, nur in der Vorstellung wirkten sie mit bei der Anhexung von Übelbefinden oder Krankheit.

Außerdem werden die also Irrenden noch mehr getadelt werden müssen, wenn sie das Äußerliche als wirklich zugeben, nämlich einen wirkenden Dämon und eine wirkliche Erregung von Krankheit, wenn sie dagegen behaupten, das vermittelnde Werkzeug, nämlich die Person der Hexe, wirke nur in der Phantasie, während doch das Mittel immer Teil hat an der Natur des Äußern.

Es gilt auch nichts, wenn gesagt wird, daß auch die Phantasie etwas Wirkliches sei, weil, wie die Phantasie als solche nichts erreichen noch bei der Handlung des Dämonen mitwirken kann außer durch einen mit dem Dämon eingegangenen Pakt, in welchem Pakt die Hexe